Beiträge von Gerhart

    Mal angenommen ich gebe 50€/Monat für's Rad aus und fahre pro Woche gut 100km. Dann hab ich nach 4 Jahren 20.000 km runter und 2400€ ausgegeben. Anschaffung ca. 1500€, 900€ für Ersatzteile/Reparaturen. Ich glaube das ist bei mir noch etwas zu hoch, aber hab da keine belastbaren Zahlen.

    Ich komm dann auf 12ct/km. Ist zwar viel höher als diese 5ct/km, aber deutlich unter den Kosten für'n Auto.

    Bei mir kommt dann noch die Zeitersparnis dazu, die ich durch das Rad habe. 20min bequem mit dem Rad zur Arbeit, mit dem Auto bräuchte ich etwa dasselbe (wenn kein Stau), plus Parkplatzsuche. Und ich hab frische Luft und kein Stress durch irgendwelche Staus.

    Es gibt zwei Gründe, warum ich weitere Strecken mit dem Auto fahre:

    - die Reisezeit mit der Bahn ist zu langsam, es spielt die Reisezeit dann also eine Rolle

    Das kann auch genau andersrum sein.

    Schau dir mal Hamburg-München an. Mit Wegen zum/vom Bahnhof schafft man das in gut 7 Stunden.

    Mit dem Auto braucht man um die 8 Stunden (laut google maps).

    Dazu kommt, dass man im Zug noch irgendwas anderes machen kann, außer auf die Straße zu starren.

    Oder was gerade in der Stresemannallee gebaut wird: Rückbau des einseitigen Zweirichtungsradwegs (lange nicht mehr mit RWBP), komplette Erneuerung der Fahrbahn (da lag noch Kopfstein unterm Asphalt, ist nun raus) inkl. Arbeiten an den Stromleitungen (?). Stattdessen gibt's da nun klasse Schutzstreifen in der Dooring Zone.

    Ich wette das zählt auch mit in die Kilometer rein. Ist ja schließlich ne Fahrradroute (Nr. 3).

    Unter der Prämisse, dass ein amtliches Kennzeichen kein personenbezogenes Datum ist

    Zitat von DSGVO §4

    Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

    1.

    „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen;

    als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;


    Über das Kennzeichen lässt sich der Halter (i.d.R. natürliche Person) ermitteln. Allein damit sind Kennzeichen personenbezogene Daten.

    Häufig gilt außerdem Halter==Fahrer. Ansonsten mag es weitere Informationen geben, mit denen vom Halter auf den Fahrer geschlossen werden kann.

    Ich halte die Prämisse somit für falsch.

    Was ist eigentlich der Tatzeitpunkt bei Verstößen, die über einen längeren Zeitraum gehen?

    Wenn die Dauer entscheident ist (Parkt länger als 1 bzw. 3 Stunden), schreibe ich in meine Anzeigen "von" und "bis" rein. Und natürlich Fotos von beiden Zeitpunkten.

    Wenn die Parkdauer egal ist, dann den 1. Zeitpunkt.

    Bedeutet "mit Behinderung" nicht, dass jemand konkret behindert worden sein muss?

    So ist es. Deshalb schreibe ich Anzeigen auch nur, wenn ich selbst konkret behindert wurde. Bin ja nicht Knöllchen-Horst.


    für etwas über 50 % der eingegangenen Mails wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet

    Man muss je einige Angaben machen und Beweisfotos mitliefern. Klar, dass dann vieles nicht bearbeitet werden kann.

    Seh ich's richtig, dass man die Fotos an den Betreiber des DIenstes weitergibt? Das kann datenschutzrechtlich zum Problem werden.

    Wenn ein Radfahrer einen anderen überholt, dann dürfte ein Autofahrer nicht mehr überholen, weil sonst der Mindestabstand unterschritten wäre.

    Das wäre dann so. Aber siehe auch:

    Zitat

    Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

    Man dürfte als Radfahrer in der Situation keinen anden Radfahrer überholen. Tut man's doch, muss der KFZ-Verkehr warten wegen Abstandsregelung.

    *edit: Oder reichen die 1,85m zum Überholen aus, ohne dass ein daneben fahrender PKW den Abstand unterschreitet?

    Nein, reicht nicht. Wenn links tatsächlich schneller+lückenloser KFZ-Verkehr ist, kann nicht überholt werden.

    In der Praxis dürfte es fast immer möglich sein zu überholen, ggfs. mit kleinem Zeitverlust.

    Nehmen wir an, man hätte 11,50m Breite für den Fahrverkehr.

    Ich betrachte nur eine Hälfte. Das ganze ist symmetrisch:

    3.15m Fahrspur, inkl. halbem Strich der Fahrbahnmittel-Linie.

    1.85m breite schraffierte rüttelnde, aber überfahrbare, Fläche.

    0.6m Radfahrstreifen.

    0.15m Rüttelstreifen.

    Danach Bordstein und Fußweg.

    Macht in der Summe (und x2) deine 11.5m.

    Paar cm kann man sicher noch hin und herschieben.

    KFZ können sich auf ihrer Fläche ebenfalls frei bewegen. Abstand zum Radverkehr ist fest eingebaut. Begegnungsverkehr sollte auch passen.

    Radfahrer könnten sich auf ihren 60cm komplett frei bewegen. Überholvorgänge zwischen Radfahrern ist nur unter Ausnutzung der schraffierten Fläche (oder noch weiter links) möglich.