Der Brockhausweg zwischen dem Steinbeker Markt und der Kapellenstraße ist grundsätzlich breit
genug, um dort einen Fahrverkehr in beide Richtungen zuzulassen. Insofern ist Ihre Frage, warum
dort nicht zumindest der Radverkehr in beide Fahrtrichtungen zugelassen wird, nachvollziehber.
Wenn Sie auf die Anordnung zur Einrichtung der Einbahnstraße aus dem Jahr 1972 schauen, werden
Sie feststellen, dass es die Einmündung des Brockhauswegs in die Kapellenstraße ist, die zu der
Entscheidung geführt hat, keinen Fahrverkehr in diese Richtung zuzulassen.
Die Sichtbeziehung in Richtung des aus Billstedt ankommenden Verkehres ist durch die
Friedhofskapelle und ihre Einfriedung so schlecht, dass ein sicheres Ausfahren aus dem
Brockhausweg nicht möglich ist. Das gilt für Radfahrer im gleichen Maße wie für Kraftfahrer.
Auch eine Inaugenscheinnahme der Einmündung ergab, dass sich an der Einschätzung aus dem Jahr
1972 nichts geändert hat. Die Sichtbeziehungen haben sich nicht verändert und das
Verkehrsaufkommen ist zudem höher geworden.
Als Straßenverkehrsbehörde sind wir gehalten, Verkehrssituationen für eine große Mehrheit von
Verkehrsteilnehmern einzuschätzen. Wir müssen uns dabei also auch an den nicht so versierten
Gelegenheitsradfahrern oder an Radfahrern mit körperlichen Einschränkungen orientieren.