Beiträge von Gelöschtes Mitglied

    Und wie will eine Stadt das realisieren - unter die Ortstafel ein [Zeichen 254] im Stile eines [Zeichen 274.1] hängen, mit dem Zusatzzeichen "bei Winterwetter"? :D

    In München versucht sich Radio Gong an billiger Reichweitensteigerung am frühen Morgen: Björn fragt die ganze Stadt: Sollte es bei dem Winter-Wetter ein Fahrrad-Verbot in der Stadt geben?

    ...und wenn man sich die Kommentare darunter zu Gemüte führt, braucht man sich nicht zu mehr fragen, ob die Bevölkerung dieses Landes größtenteils nur aus grenzdebilen Idioten besteht...! :evil: Und die meisten von denen haben wohl einen Führerschein.

    Den ADFC kann man in der Pfeife rauchen...! Die Verbände in der Umgebung fallen durch rein gar nix auf und auch der Landesverband Rheinland-Pfalz hat es bis heute nicht geschafft, wenigstens mal in irgendeiner Weise Stellung zu dem verkehrspolitischen Skandal "Bundesstraßensperrung ohne Winterdienst auf dem Ausweichweg" zu nehmen. Im Gegenteil - man fiel mir (weil man sich vorher nicht mit mir in Verbindung setzte und auch sonst nicht über den Sachverhalt informierte) in der Presse damals auch noch in den Rücken...

    In dieser Frage überlege ich auch vermehrt, ob ich da nicht "andere Saiten" aufziehen und die Sache vor das Verwaltungsgericht bringen solle, denn ich bin es so langsam leid, mich verscheißern zu lassen. Nur - bringt das nüchtern betrachtet wirklich was? Ich sehe ja, wie wenige Leute das Thema interessiert; es gibt da keinerlei öffentlichen Druck. Ich habe dann aber schon einmal ein Kostenrisiko von 500 Euro aufwärts (ohne Anwalt). Und muss zu einem Gericht, dass vor einigen Jahren bei einem ähnlichen Sachverhalt schon einmal eine Klage negativ beschieden hatte. Nehm ich mir noch einen Kettler, bezahle ich für den wohl auch nochmal locker das Dreifache...

    Die Missachtung eines [Zeichen 254] kostet mich (wenn man mich erwischt) hingegen nur 15 Euro. Und selbst dann könnte ich die Sache ja vorm (günstigeren) Amtsgericht klären lassen - ob ich das Verbot wegen nicht vorhandener Alternative überhaupt beachten muss? Und außerdem gibt es (wenn man sich rechtlich und behördlich einigermaßen auskennt) immer noch viele Wege, den Leuten auf die Nerven zu gehen. Das kostet einen auch nix. Außer Nerven...!

    Gegen einzelne Blauschilder klagen seh ich gar nicht ein; davon gibt es viel zu viele - und die Willkür, was nun eine "Gefahrenlage" ist oder nicht, zieht sich ja auch durch unzählige Urteile. Dann ignoriere ich das Blau halt weiter. Ist 20 Jahre gutgegangen, wird auch weitere 20 Jahre gutgehen. Auch hier ist es übrigens der ADFC (bzw. ein einzelner Sturkopf), der wohl auch dafür verantwortlich ist, dass sich die StVB des Kreises Südwestpfalz seit über einem Jahr weigert, Entscheidungen bzgl. der Aufhebungen diverser Benutzungspflichten zu treffen. Weil dem Herren (stolzer Tourenleiter, um die 60 Jahre jung...) die Alternative [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] nicht gefällt. Und weil die StVB offenbar [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 260] gar nicht erst in Erwägung ziehen will.

    Mal Interessehalber (ohne mich jetzt selber durch das gesamte StVG und die StVO wühlen zu müssen), vielleicht weiß es ja einer: ;)

    Wo finde ich die Rechtsgrundlage für solche "Versuche"? Denn die gibt es ja immer wieder mal: Also wo wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass auch versuchsweise Verkehrszeichen gelten, die es (derzeit) offiziell gar nicht gibt? Vielleicht irgendwo im § 6 StVG?

    Reicht dir dann ein einziger guter Radweg um das Argument zu entkräften?

    Das ist ein eigener (für sonstige Verkehre gesperrter) Verkehrsweg - und um diese Art von "Radwegen" geht es in diesen Diskussionen doch gar nicht...!? Also kein straßenbegleitender Murks, mit dem man Radfahrern die Fahrbahn verbietet. Wie beispielsweise das überflüssige Ding über die Brücke mit Gehwegradelpflicht, wenn man den Blick der 360°-Kamera nur mal eben schnell nach links richtet... :whistling:

    Und naja, "Meisterstück der Verkehrsgestaltung" - das Ding folgt dem Fluss... Wow, welch revolutionärer, noch nie dagewesener Ansatz! Zeigt eher, wie niedrig die Messlatte in dieser Hinsicht liegt. 8o

    Wege dieser Art habe ich übrigens mit dieser Aussage gemeint:

    Aber da, wo man fern der klassifizierten Straßen auch problemlos den Rest des umfangreichen Straßen- und Wegenetzes für Radverkehrszwecke nutzen und dem Radler umfangreiche Freiheiten gewähren könnte, stehen mehrere Millionen [Zeichen 250] in der Landschaft rum...!

    Also all das, was sie häufig nicht ist.

    Und dass dem so ist, ist kein Zufall, weil der Platz fehlt. Der Mist wird trotzdem gebaut und benutzungspflichtig beschildert.

    Ist nicht schön. Aber wenn so ein Schild nur alle 5km steht, kann ich damit leben.

    Ich hingegen kann mit rechtswidriger Diskriminierung nicht leben!

    Dass bestehende Wege nichts taugen ist kein Grund anzunehmen, dass man es nicht besser bauen könnte.

    Doch, das kann und sollte man! Ansonsten lügt man sich weiterhin selbst was vor, dass "gute Radwege" möglich wären. Da es bislang aber noch keinen einzigen "guten" gibt... :evil:

    Ich meine es gibt außerorts vermehrt Auffahr- bzw. Überholunfalle, die eher tödlich enden als innerorts. Die meisten tödlichen Unfälle (über alle Verkehrsarten) finden auch auf Landstraßen statt.

    Unfälle kommen schonmal außerorts deutlich seltener vor, als innerorts! Das stimmt daher so pauschal nicht; der Anteil an Ramm- und Streifunfällen mag da etwas höher sein als Innerorts - verschwindet aber immer noch in der Masse. Außerorts brauchen Radfahrer meist gar keine anderen Verkehrsteilnehmer, um zu verunfallen. Die Mehrzahl der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung sind da nämlich Alleinunfälle. Schaut man sich nur die von Radfahrern verursachten Unfälle an, beträgt der Anteil an Allein- und Radfahrer-Radfahrer-Unfällen sogar schlappe 73 %.

    Wenn man Radfahrer "schützen" möchte, müsste man jenen vielleicht eher mal beibringen, wie man es schafft, sich nicht ständig gar ohne Beteiligung anderer auf die Schnauze zu legen...?

    Warum fordert aber Niemand sichere benutzungspflichtige Motorradwege an Landstraßen ?

    Weil Motorradfahrer nicht "den Verkehr" aufhalten und grade auch die höhere Geschwindigkeit selbst der Grund ist, warum jene oft schwer verunglücken. Entweder wegen Fahrfehlern - oder weil man ihnen (mit 70 oder 100 Sachen unterwegs) die Vorfahrt nimmt. Den Vergleich mit den Mofas fände ich daher treffender. Mit dem Knatterrad darfste ja bspw. auch die B 10 im Pfälzerwald befahren, mit dem Rad allerdings nicht. Auch wenn ich mit dem Rennrad schneller als mit so einem Mofa unterwegs bin...

    Willst du Gehwege gleich mit abschaffen? Weil ja schließlich auch viele Autofahrer Gehwege für Radwege halten könnten oder der Meinung sind, dass Radfahrer auf dem Gehweg fahren müssen, wenn kein Radweg da ist.

    Mit dem Bisschen Restblödheit komm ich klar, das bringt mich zum Lachen, wenn mich 1 x im Jahr jemand auf einen Gehweg verscheuchen will.

    Ich versteh eh den ganzen Aufriss nicht; es gibt eine Großzahl von Schissern, die überall fahren wollen, nur nicht da, wo das die StVO grundsätzlich vorsieht. Ich hab ja öfters drauf hingewiesen, dass ich in einer Stadt gänzlich frei von "Radwegen" lebe. Circa 3/4 der Radler, die du hier siehst, fahren auf dem Gehweg. Sollen'se von mir aus; man lernt hin und wieder auch durch Schmerz (weil man über eine Motorhaube fliegt) oder eine Schadenersatzklage, wenn man einen Fußgänger angefahren hat. Der Unterschied: In Stade wurden diese Gehwege einfach irgendwann mit [Zeichen 240]beschildert. Soll das jetzt eine Lösung sein, aus Gehwegen weiterhin "gemeinsame Geh- und Radwege" zu machen, nur damit die, die nicht erwachsen werden wollen, nicht da fahren müssen, wo es für sie sicherer wäre...!?

    Ich finde baulich getrennte Radwege an Landstraßen gut, aus Sicherheitsgründen.


    Innerorts an einer Hauptverkehrsstraße ist separate Radinfrastruktur (Radfahrstreifen) auch sinnvoll, Komfort, Schnelligkeit, ggfs. Sicherheit.

    Dann warst du wohl noch nicht auf vielen "Radwegen" an Landstraßen unterwegs, denn grade dort ist der Murks auch nicht besser, sondern schlimmer. Der neueste Scheiß ist ja die Zupflasterung mit kleinen [Zeichen 205] und der Bau von abgesenkten Bordsteinen, damit der Radfahrer immer Nachrang hat. Und welche "Sicherheitsgründe" bitteschön...!? Lässt sich das objektiv belegen - oder ist das wieder nur das omnipräsente Gefühl der Angst vor "den schnellen Autos"...!? Ich fahr seit über 20 Jahren Landes- und Bundesstraßen. Gefährlich ist daran gar nix. Okay, man kann da halt nicht "bequem" nebeneinanderradeln und quatschen...

    Und definiere mal "Hauptverkehrsstraße". Da fängt doch die Willkür schon an. Überall, wo ich bislang auf innerörtlichen Wegelchen unterwegs war, sind mir sicher viele Begriffe dafür eingefallen. Die lauteten aber nicht "Komfort, Schnelligkeit und Sicherheit"! :evil:

    Radwege gibt es derzeit halt keine ohne Benutzungspflicht; es ist ja kein Zufall, dass man die Einführung solcher Verkehrszeichen meidet wie der Teufel das Weihwasser... Aber da, wo man fern der klassifizierten Straßen auch problemlos den Rest des umfangreichen Straßen- und Wegenetzes für Radverkehrszwecke nutzen und dem Radler umfangreiche Freiheiten gewähren könnte, stehen mehrere Millionen [Zeichen 250] in der Landschaft rum...!

    Eine weitere Separation erscheint mir nicht sinnvoll. Separation schafft oder begünstigt doch zumindest Revierverhalten.

    Eben. Von diesem Revierverhalten sind ja Radfahrer übrigens auch nicht frei; siehe die ständigen Klagen über auf exklusiven Streifchen rumschlappende Fußgänger oder ständig drauf stehenden und parkenden Autos. ;)

    Nach den Vorschriften darf eine Benutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn sie ein Sicherheitsgewinn für Radfahrer ist. Und wenn die Behörden sich endlich mal daran halten würden, fände ich das gar nicht so schlecht.

    Für die Behörden besteht NULL Anreiz, sich daran zu halten. Wieso auch, wenn man sich seine "Gefahrenlage" aus den Fingern saugen kann? Zumal man zu allem Überfluss auch noch die Außerortwege aus dem § 45 (9) S. 3 rausgenommen hat.

    Da gibt es so viele Möglichkeiten für solche Leute, sich "im Recht" zu fühlen.

    Mag sein. Die bloße Existenz von "Radwegen" (oder von mir aus auch freigegebenen Gehwegen) begünstigt das aber erst. Also gehört der Blödsinn weg! Nicht wenige Autofahrer mögen ahnungslos sein und auch noch ein paar die Ansicht vertreten, dass man mit dem Rad auch Gehwege befahren müsse... Das ändert nix daran, dass es selbst die von vielen "Radfahrern" herbeigesehnte "Separation" ist, die überhaupt erst eine Grundlage für ein derartiges Revierverhalten schafft...

    "Wer Radwege sät, wird ihr Fahrbahnprivileg verteidigende Autofahrer ernten"!

    Was für einen anderen vergleichbaren "Auslöser" könntest du dir da noch vorstellen...!? Also die meisten Berichte dieser Art haben doch fast immer den Auslöser, dass ein Radfahrer auf einer Fahrbahn fuhr, wo er angeblich nix zu suchen hätte.

    Die Nichtbenutzung eines "Radwegs" bietet sich doch perfekt an, um seiner (aufgestauten) Abneigung gegen Radfahrer im Allgemeinen freien Lauf zu lassen. Der Mann tat das in diesem Fall doch auch deshalb, weil er sich im "Recht" fühlte.

    Im pfälzischen Haßloch war mal wieder ein Oberlehrer, der auch vor vorsätzlicher Gefährdung durch Engüberholen nicht zurückschreckt, unterwegs:

    Pressemeldung der PD Neustadt (Weinstraße):

    Zitat

    Am Mittwoch, den 02.01.2019, wurde ein Fahrradfahrer gegen 17.00 Uhr in der Rennbahnstraße in Haßloch von einem Personenkraftwagen beim Vorbeifahren leicht am Bein gestreift. Im Anschluss erfolgte ein verbaler Austausch zwischen dem Personenkraftwagenfahrer und dem Fahrradfahrer. Der Personenkraftwagenfahrer bedrängte nun den Fahrradfahrer mit seinem Personenkraftwagen. Der Fahrradfahrer wich auf den Gehweg aus und der Personenkraftwagenfahrer fuhr ihm im geringen Abstand auf dem Gehweg hinterher. Aufgrund eines Hindernisses auf dem Gehweg musste der Personenkraftwagenfahrer dann wieder zurück auf die Fahrbahn fahren. Im Anschluss verließ er die Örtlichkeit.

    Ein Pärchen mit einem dunklen Kinderwagen dürften den Vorfall beobachtet haben.

    Auslöser der "Strafaktion" könnte hier ein schmales, rot gefärbtes, hinter parkenden Autos und im Zickzack verlaufendes, aber nach den Aufnahmen bei mapillary nicht benutzungspflichtiges Handtuch gewesen sein.

    Einmal mehr eine Bestätigung für meine Theorie, dass "Radwege" grundsätzlich das Verkehrsklima vergiften und derartige Erziehungsversuche regelrecht heraufbeschwören. Selbst dann, wenn sie nicht (mehr) mit blauen Lollies beschildert sind... Also: Weg mit dem Sch...!

    allen möglichen

    Du hast diejenigen (Radfahrer) vergessen, die trotz allem weiterhin total vernarrt in "Radwege" sind... ;) Grundlage für diesen Blödsinn ist und bleibt die Separation. Ohne würden derartige "Rätsel" nämlich gar nicht erst entstehen...!

    Aber ja, "es braucht sichere und bequeme Radwege, damit mehr Leute auf das Fahrrad umsteigen!" ?(||

    Am 1. Weihnachtsfeiertag ist in Zweibrücken mal wieder ein (älterer) Autofahrer durchgedreht und hat vorsätzlich zwei Teenager angefahren, die vor ihm auf einen Gehweg geflüchtet waren:

    Zitat

    (...) Zuvor befuhren die beiden Jungen die Fruchtmarktstraße und führten dabei einige “Wheelies” durch; d.h., sie fuhren einige Meter lediglich auf ihrem Hinterrad und das Vorderrad wurde dabei nach oben gerissen und dort gehalten. Dieses Stunts, die die Jungen durchführten, erregten anscheinend einen Autofahrer dermaßen, dass er hupend hinter den Kindern hinterher fuhr. Dabei fuhr der 61-jährige Zweibrücker so dicht auf, dass die Jungen Angst bekamen, umgefahren zu werden. Deshalb stiegen sie an der Ampelkreuzung zur Kaiserstraße von ihren Rädern ab, gingen auf den Gehweg in die Kaiserstraße in Richtung Nardini-Klinikum und schoben dort ihre Fahrräder auf dem Bürgersteig. Doch nach dem Abbiegen fuhr der Autofahrer absichtlich einen Schlenker in Richtung Bürgersteig, fuhr auf diesen auf und stieß mit seinem Fahrzeug gegen beide Räder der Kinder. Ein Junge wurde durch diese Tat an der Wade verletzt. Während die Kinder zu Fuß vor dem Angreifer flüchteten stieg dieser aus und rief den Jungen eine Schimpfkanonade hinterher.

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117677/4151964

    Jaja. Der "Datenschutz". In Zeiten von Twitter, Facebook und google... Wenn die Leute die Persönlichkeitsrechte ihres Autos beeinträchtigt fühlen, weil man das Kennzeichen lesen könnte.

    Ich verweigere mich seit Jahren konsequent, mir eine "elektronische Gesundheitskarte" ausstellen zu lassen. Aus Gründen eines wirklich relevanten Datenschutzes! Das interessiert aber Niemanden - und ich muss alle Nachteile inkauf nehmen, die damit verbunden sind.

    Andererseits werde ich wie es grade beliebt in der Öffentlichkeit gefilmt, in Tankstellen, in Banken, in Supermärkten, Öffentlichen Einrichtungen, in der Bahn, im Bus, Sporthallen usw. Dagegen tun kann ich gar nix. Außer zuhause bleiben. Toll! Auch die Polizei darf mich anlasslos filmen - ich aber sie nicht. Auch toll!

    Seit der DSGVO bin ich ja ein illegaler "Datensammler", wenn ich irgendwo bescheuerte Verkehrszeichen knipse und da zufällig irgendeine Hackfresse mit drauf ist. Ja, nee - is klar. Wessen Rechte sind denn bitte im Vergleich (zu den vorigen Beispielen) nun "mehr" eingeschränkt, wenn irgendeiner mit seiner Dashcam (oder seiner GoPro am Rad) filmt, was da draußen auf den Straßen so los ist? Warum ist es bei den einen legitim und legal - bei Privaten aber nicht?

    Meint irgendwer, der Typ aus dem Beispiel kuckt sich jetzt 10 Stunden Video an und hockt sich 100 Stunden daheim hin, bastelt sich ne Excel-Liste und trägt dort alles ein, was irgendwie "relevant" werden könnte...!? Das sind in dieser Form absolut nutzlose Daten. Wenn er das nicht veröffentlicht, braucht das auch niemanden zu interessieren. Ich sehe da meine Rechte nicht stärker beeinträchtigt, ob ich irgendwo auf dem Video eines Verkehrsunternehmens oder eines Verkehrsteilnehmers zu sehen bin. Mir gefällt Ersteres sogar weniger...

    Meines Erachtens ist das eh alles Ablenkung. Man lenkt den Blick einzig und allein auf einen "Datenschutz für den kleinen Mann" (in Sachen Fotos, Videos - und "Datenschutzerklärungen" für private Webseitenbastler...) - und lenkt von den eigentlich relevanten, wirklich richtig großen Datensammel-Skandalen wunderbar ab.

    Geht es noch offensichtlicher, dass die Benutzungspflicht dort vorsätzlich trotz des Wissens über die Gefahr linksseitiger Radwege angeordnet ist?

    Kaum. Die StVB hat hier fast alles erdenkliche getan, um zu dokumentieren, dass jene sich der Gefahren bewusst ist. Aber wie gut, dass man ermächtigt ist, Verkehrszeichen anzuordnen und Straßen zu bemalen. Also befiehlt man einfach dem Radfahrer, hier abzusteigen.

    An der direkt folgenden Einmündung starb übrigens 2016 lt. Unfallatlas ein Radfahrer, wohl bei einem Unfall mit einem Lkw!

    Die mapillary-Aufnahmen sind auch interessant:

    September 2018 noch mit roter Furt, dafür mit zwei weißen Gittern(!) mitten auf dem Weg. Man macht jenen vor den Gittern einfach mal eben zu einem Gehweg.

    Dezember 2018 ist dann die rote Farbe runtergekratzt worden.

    Auch aus der Gegenrichtung (Sep 18) soll man "absteigen".

    Für mich unverständlich, dass es angesichts solcher Beispiele immer noch niemandem gelungen ist, Straßenverkehrsbehörden für sowas haftbar zu machen. Also Herr Dr. Kettler - nur keine Scheu! Ich sehe grade hier die einzig wirksame Erziehungsmethode: Die Beamten in den StVB'en müssen Angst davor haben, wegen derartigem Blödsinn strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden! Andernfalls fehlt weiterhin jeder "Anreiz", derartigen Blödsinn möglichst zu unterlassen!

    Und was macht die Polizei? Bemängelt fehlende Front- und Pedal-Reflektoren...! :cursing: Der Rechtsstaat funktioniert in Sachen RwBp'en halt einfach nicht.

    Den Unterschied zwischen Straße und Fahrbahn werden wohl niemals mehr als 5 % der Bevölkerung kapieren...?

    In Lübeck trauert man einem völlig kaputten Radweg nach.

    Hab mal spontan in den Unfallatlas gekuckt, in besagter Roeckstraße (offensichtlich vollständig per [Zeichen 237] separiert) gab es im Jahr 2016 Sieben und im Jahr 2017 Fünf Unfälle mit Radfahrerbeteiligung...!

    In diesem Zusammenhang kann man die auf falschen Ängsten basierende Ansicht des Mädchens (falls man jenes nicht nur für den Artikel erfunden hat...) nur einmal mehr als tragisch bezeichnen... :(