Radfahrer als Spielbälle zwischen Gewalttätern, Kfz-Besitzern und Richtern. Ein unschönes Beispiel dafür, warum ich viele blaue Schilder, aber eben auch angreife. Nicht wegen der 15 oder 20 Euro Bußgeld. Sondern um genau derartige Fälle einer Haftungs-Willkür auszuschließen. "Hättste mal den Radweg benutzt...!" Das passt auch zu den zahlreichen Versuchen, über die Haftung Helmpflichten zu etablieren.
Es bleibt die Frage, ob das Nichtbeachten einer RwBp grob "fahrlässig" - oder das grob verkehrswidrige und wohl vorsätzliche Verhalten des Lkw-Fahrers ursächlich für den Schaden war? Ich halte es schon für arg grenzwertig, die Unfallflucht des Lkw-Fahrers völlig zu ignorieren und den Radfahrer dann die Zeche bezahlen zu lassen. Das war doch so wie ich das sehe auch gar kein "Unfall", sondern vorsätzliches Abdrängen. Welches zynischerweise sogar ziemlich sicher erst durch die RwBp ausgelöst wurde! Th(oma)s hat m. E. auch Recht, wenn er fragt, wie die Sache bei einem anderen zweirädrigen Gefährt (oder ohne blaues Schild) gelaufen wäre?
Auch bei Verstößen gegen eine 20-Euro-Ordnungswidrigkeit sollte man was Ursache, Wirkung und die Haftung betrifft bitteschön auch die Verhältnismäßigkeit wahren.
Für mein Rechtsempfinden ist das ganz fair, der unbeteiligte Geschädigte verdient den Schaden erst recht nicht.
Das Problem dabei ist aber, dass hier der "Geschädigte" (mittelbar) von jemandem geschädigt wurde, der selbst (unmittelbar) Geschädigter ist. In diesem Falle muss man sich eben an den Verursacher wenden - und nicht den Radfahrer, den man (wohl gezielt) gegen ein geparktes Auto gedrückt hat...
Angenommen, ich schubse im Museum jemanden, der stolpert und haut eine teures Ausstellungsstück vom Sockel. Ich haue unerkannt ab. Ist nun der Geschubste Schuld (weil "fahrlässig" gestolpert?) und muss den Schaden ersetzen (sind wir beide dann etwa "Gesamtschuldner"?)...!? Eher nicht. Da kann es meiner Ansicht nach auch keine Rolle spielen, ob ich oder der Geschubste Hausverbot hatten. Im Grunde wird hier die Missachtung einer Radwegbenutzungspflicht missbraucht, um dem eigentlichen Opfer nochmal eins reinzuwürgen!
Der Standardfall, warum man eine Haftpflichtversicherung haben sollte.
Wenn eine Solche denn in diesem Fall überhaupt zahlen sollte... Man hat ja grob fahrlässig ein blaues Schild missachtet...