Beiträge von Gelöschtes Mitglied

    Denn die würden diese Straßen ohnehin nicht benutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist. Es ist vielmehr ein Verdinest der Autolobby, die sicherstellen will, dass kein Fahrradverkehr den Autoverkehr stört. Vielleicht ist es ja sogar außerdem noch ein Verdienst von unerschrockenen Fahrbahnradlern, die sich durch das Nichtvorhandensein eines Fahrradweges nicht davon abhalten lassen, eine Landstraße zu befahren.

    Wenn ich von A nach B muss, bleibt mir halt nix anderes übrig. Natenom und ich waren sich in vielerlei Dingen ziemlich ähnlich. Ich betrachte es als jedenfalls auch als Wohlstandsverwahrlosung, mit dem Rad Landstraßen nicht zu benutzen, nur, weil es an diesen kein überflüssiges Wegelchen gibt. Im Übrigen schreiben auch Leute wie du aufgenau diese Art und Weise das Radfahren (ohne "Radweg") gefährlich. Und wundern sich dann, dass das so wenige machen.

    An der B 270 bei Kaiserslautern hatte man übrigens schon vor rund 15 Jahren Radfahrern einfach die Benutzung der gesamten Straße verboten und schickt sie seitdem durch den (geschotterten) Wald. Auslöser war ein einziger Autofahrer, der diese Straße für Radfahrer zu gefährlich hielt und die Behörden solange nervte, bis die den Radverkehr einfach verboten haben. Und jetzt haben sie ein paar km weiter westlich (am Einsiedlerhof) im Prinzip wieder etwas ähnliches getan. Und seit über 30 Jahren werden Radfahrer im Pfälzerwald im Zuge der B 10 auf ungewidmete Waldwege geschickt. Auch das iinteressiert niemanden; auch nicht die Leute aus der radwegkritischen Szene.

    So ein Verbot ist auch schnell angeordnet. Und wehren kann man sich in diesem Pseudo-Rechtsstaat dagegen ja faktisch auch nicht.

    Die Autofahrerenden, die es sehr schätzen, wenn Fahrradfahrende in Seitenräume verbannt werden. Oder Fahrradfahrende, die es bevorzugen auf Fahrradwegen zu fahren?

    Da besteht eine große Schnittmenge. Es sind in aller Regel Autofahrer, die ab und an mal Rad fahren. Und daher "Radwege" wollen.

    Neue Fahrradwege außerorts werden, wenn überhaupt, vor allem dann gebaut, wenn es darum geht sicherzustellen, dass die Fahrbahn mit Tempo 100 ausgeschildert wird.

    Das ist - sorry - Blödsinn. Man braucht keine Landstraße mit 100 auszuschildern, weil 100 die zHg ist. Hier in Rheinland-Pfalz wird eine Straße nach der anderen mit überflüssigen Zwangsradwegen verschandelt. Und an jeder bedeutenden Einmündung (und vor allem Kreisverkehren) kriegen die Radfahrer dann unzählige Z 205 vor den Latz geknallt. Ist ja "sicherer". Übrigens bezeichnend, dass auf meine beiden Beiträge zum Thema B 10 oder Einsiedlerhof bislang auch hier im Forum keine einzige Reaktion erfolgte.

    Am "nicht benutzungspflichtigen Geh- und Radweg" wird eigentlich die ganze (widersprüchliche) Idiotie des Konstrukts "Geh- und Radweg" überdeutlich. Weil etwas zusammengepfercht wird, was strukturell einfach nicht zusammengehört. Und daraus ergeben sich dann solche Probleme, die mit inkonsistenten Sachen wie diesen Piktogrammen weiter verschlimmert werden.

    Das Schreiben war (lange) vorher. Dass sie zwischenzeitlich in der VwV gelandet sind, ändert nichts daran, dass sie eine Verkehrsregelung und somit einen Verwaltungsakt darstellen; den aber nur Straßenverkehrsbehörden erlassen dürfen. Macht ja nix, die VwV ist ja auch in anderen Dingen widersprüchlich. Das wird halt gerade daran deutlich, dass hier eben auch (vom LBM) an mehreren Stellen linksseitig Piktogramme aufgetragen wurden. Diese Wege darf trotzdem niemand (in der falschen Richtung) befahren, weil erst die zuständige Straßenverkehrsbehörde ein alleinstehendes Zz 1022-10 anordnen(!) müsste. Das heißt, der linksseitige Weg wird offiziell durch ein Vz und eine Anordnung geadelt, rechtsseitig verbleibt er hingegen in einer Grauzone.

    Und all dies nur, weil man sich beharrlich weigert, rechteckige Schilder wie in F oder Lux in die StVO aufzunehmen. Oder verdammt nochmal einfach ein Zz 1022-10 unter das Z 240 zu hängen.

    Es ist eines Rechtsstaats einfach unwürdig, was hier alle aufführen. Die wissen genau, dass sie von den ganzen Radwegefans zerrissen würden, wenn sie einfach nur die Rechtslage wiedergeben würden. Weil eben einzig und allein die Prämisse gilt, dass Radfahren nur auf "Radwegen" möglich wäre; vor allem außerorts. Die Aussage der Oberstaatsanwältin(!) zu einem Unfall mit Schwerverletzten ist mit Abstand das Absurdeste, was ich seit Anbeginn meines inzwischen achtjährigen Engagements lesen musste.

    Ich hatte auch über das Thema Piktogramme in meinem Blog sehr viel geschrieben. Ich halte sie (entgegen B. Sluka) aus vielerlei Gründen für unzulässig. Das schreibt sogar der Landes-LBM in seinem Schreiben von 2019; dass hier faktisch ohne explizite Ermächtigung (durch den Baulastträger der Straße) eine (vor allem Fußgänger belastende) Verkehrsregelung getroffen wird, für die es keine Rechtsgrundlage gibt; vor allem weil die Piktogramme keine Verkehrszeichen und daher nicht anordnungsfähig sind. Doch das führt an dieser Stelle zu weit; das kann man ggf. in einem passenderen Faden weiterdiskutieren.

    Es wird eine Alibi-Veranstaltung sein, aber ich werde versuchen, Präsenz zu zeigen.

    Der gesamte "Verkehrsentwicklungsplan" ist eine Alibiveranstaltung.

    Hatte ich hier auch. 2018 und 2019 erarbeitete die Planersocietät einen Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Pirmasens. Das war auch die einzige Phase, während der ich offenbar irgendeinen Gönner in der Verwaltung hatte. Denn man lud mich damals auch zu den "runden Tischen" ein. Hier war ich aber wohl zu nervig; seitdem ignoriert man so ziemlich alles, was ich zu bemängeln habe; von Einladungen zu Gesprächen ganz abgesehen.

    In diesem Plan stand u. a., dass Einbahnstraßen für Radfahrer geöffnet werden können und dass das eine relativ einfache und kostengünstige Sache ist, die schnell erledigt werden kann. In meiner verwaltungsgerichtlichen Klage zur Öffnung einer solchen Einbahnstraße berief ich mich u. a. auf jenen Verkehrsentwicklungsplan. Hat die Richter nicht die Bohne interessiert, denn jetzt brauchte die Stadt unbedingt auch noch ein "Radverkehrskonzept", ohne welches sie bzgl. meiner konkreten Einbahnstraße keine Entscheidung treffen könne.

    Vor ein paar Wochen stand in der Zeitung, dass die Stadtverwaltung demnächst eine weitere Einbahnstraße einrichten wird. Sie waren sogar so ehrlich und verkündeten, dass es (entgegen der StVO und dem LStrG) nur darum gehe, den "Parkdruck" zu lindern.

    Sie verarschen einen einfach nur. Nach Strich und Faden.

    Da rennst Du bei mir offene Scheunentore ein. Eigentlich müsste man das melden können und für jede berechtigte Meldung eine Aufwandsentschädigung bekommen.

    Dazu fällt mir auch noch was ein. Die Radfahrer hassende Stadt Pirmasens und der Landkreis Südwestpfalz feierten sich im letzten Jahr selbst für ihre "Radverkehrskonzepte". Da fuhren also über einen begrenzten Zeitraum irgendwelche zwielichtigen "Verkehrsplaner" aus Darmstadt mit E-Bikes durch Kreis und Stadt; mit einer Helmkamera auf der Rübe selber eigene Ordnungswidrigkeiten (vor allem in Gestalt Geister- und Gehwegradlerei) dokumentierend.

    Vieles von dem (gerade Beschilderungsmängel wie mit der Gießkanne verteilte Zeichen 250 im Zuge von Radrouten) hatte ich in Gestalt unzähliger Einzeleingaben über Jahre (kostenfrei) gemeldet. Bislang erhielt ich auch keine Antworten auf meine Anfragen, wie viel Stadt und Kreis für diesen überflüssigen Bullshit aus dem Fenster geschmissen haben.

    Im April 2023 war ich kurz nach meiner verlorenen Klage bei einer Sitzung des Stadtrates und stellte eine Anfrage zu einer neuerlichen, ganz aktuellen Unverschämtheit; nämlich der Sperrung der einzigen asphaltierten Verbindung zwischen zwei Vororten in die Stadt für Fußgänger und Radfahrer im Rahmen einer vor allem straßenrechtlich illegalen Umleitung des Kfz-Verkehrs über nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete Wirtschaftswege. An jenem Tag feierten sich alle anwesenden, mich und mein Engagement seit Jahren konsequent ignorierenden Stadtratsmitglieder für den Beschluss dieses tollen "Radverkerkehrskonzepts". Ich merkte an, dass die einzigen, die davon profitieren würden, jene (aus Darmstadt) seien, die es der Stadt verkauft haben.

    Und ich behielt damit auch in den folgenden 14 Monaten recht.

    Da hängt überhaupt nix mehr. Als ich begann, mich gegen blaues Blech zu wehren, hat man mir über zwei Jahre die erste größere Entschilderungsrunde mit dem Argument verweigert, man habe ansonsten nur die Alternative Gehwegfreigabe, die Schrittgeschwindigkeit bedeute (die jedoch in der Praxis gerade außerorts niemanden interessiert). Der Landes-LBM brachte dann die Piktogramme ins Spiel; die wurden dann auch an einigen Stellen aufgemalt. Dummerweise auch linksseitig; ohne explizite Freigabe durch die Straßenverkehrsbehörde und an vielen Stellen, an denen man auch anderweitig gar nicht legal oder sicher auf diese Wege auffahren kann.

    Dass das seit der Entschilderung straßenverkehrsrechtlich alles reine Gehwege sind, interessiert hier absolut niemanden. Der Leiter des LBM Kaiserslautern selbst verlautbarte mehrfach in den Medien, dass das weiterhin "Radwege" seien. Es wird auch niemals ein Radfahrer einen Strafzettel erhalten, wenn er solche Wege befährt. Polizei, Straßenverkehrsbehörden und LBM tun alle einfach weiter so, als seien das weiterhin "Radwege". Pepschmier (glaube ich) schrieb hier gerade erst von "kriminellen Vereinigungen". Die haben wir auch hier. Einschließlich der Presse von Rheinpfalz über Pirmasenser Zeitung bis zum SWR. Die stellen sich alle tot; schon seit Jahren. Ignorieren alles, was ich an Themen vorschlage.

    Ich hatte zu diesem Thema u. a. auch eine umfangreich begründete Strafanzeige erstattet, weil 2022 an einem weiterhin radtouristisch (und ehemals mit Z 240) beschilderten Gehweg (zwischen Ludwigswinkel und Fischbach) ein Radfahrer an einer Querungsstelle schwer verunglückte (weil er sein kleines Z 206 missachtete, das da gar nicht mehr hätte hängen dürfen). Das Elend fing schon damit an, dass die Polizei selbst in ihrer (dann zurückgenommenen) Pressemeldung von einem "Radweg" schrieb. Die StA hat dann rein gar nichts ermittelt. Stattdessen schrieb mir eine Oberstaatsanwältin der StA Zweibrücken in ihrer Einstellungsverfügung das hier:

    Zitat

    Darüber hinaus bedeutet “Radweg” gerade nicht “Radweg im Sinne der StVO”, sondern umgangssprachlich ein Weg, auf dem Radfahrer fahren. Ob sie dies berechtigt oder unberechtigt tun, hierüber trifft der Begriff gerade keinerlei Aussage.

    Wie gesagt: Hier in der Pfalz interessiert sich niemand dafür, ob Radfahrer irgendwelche neben der Fahrbahn liegende Wege benutzen dürfen oder nicht. Hauptsache, sie sind den Autofahrern nicht im Weg.

    Frech ist halt auch, wenn Behörden externe Anwälte zu Rate ziehen, anstatt die von ihnen ja nun sicher auch ohne fremde juristische Hilfe angeordneten Verkehrszeichen selbst vor dem Verwaltungsgericht zu verteidigen. Ich meine, da geht es oft erst einmal um absolute Basics, die man aus der VwGO und dem VwVfG eigentlich kennen sollte. Aber oft fehlt es ja schon an diesen Kenntnissen. Ich frage mich wirklich, was diese Leute dann eigentlich in ihren Ämtern so treiben.

    Dieser Gefahr war ich mir übrigens im Oktober 2022, als ich meine Einbahnstraßen-Verpflichtungsklage einreichte, nicht bewusst. Dass eine durchweg unfähige Verwaltung mir auch noch auf diese Weise Kosten reindrücken könnte, die mich in die Privatinsolvenz hätten treiben können. Sie begnügten sich allerdings dann damit, die Juristin, die meinen Widerspruch gegen die Zurückweisung meines Antrags abschmetterte, hinzuschicken und mich deren Reisekosten erstatten zu lassen. Was ich auch lustig fand: Für jeden Scheiß brauchen die Monate bis Jahre. Ich hatte keinen Tag(!) nach dem Kostenfestsetzungsbeschluss durch das VG nicht nur die Reisekostenforderung im Briefkasten, sondern auch noch einen maßlos überhöhten Gebührenbescheid (um die 250 Euro) für das Widerspruchsverfahren. Welchen sie dann immerhin nach einem formlosen Einwand, dass hier die GebOSt anzuwenden ist, kurze Zeit später abänderten. Nach dem Motto: Man kann es ja mal versuchen.

    Nach dieser Erfahrung stand für mich jedenfalls fest: Die "Dienste" des VG Neustadt (Weinstraße) werde ich nie wieder in Anspruch nehmen. Und genau das ist der Zweck dieser Institutionen und dieser Gebühren: Abschreckung. In den letzten Jahren war oft von "Delegitimierung des Staates" die Rede. Dieser failed state namens "BRD" erledigt das schon ganz von selbst.

    Nachdem ich zufällig eine offensichtlich illegale RWBP in Fürstenfeldbruck erwähnt hatte (eigentlich nur so nebenbei), hat sich rausgestellt, dass diese bereits vor 14 Jahren abgeordnet wurde.

    So etwas ähnliches habe ich auch immer wieder mal. Am 07.06.2021 ordnete die Kreisverwaltung Südwestpfalz die Entfernung der Zeichen 240 an der K 36 zwischen Lemberg und Ruppertsweiler sowie an 11(!) weiteren Straßenabschnitten an. Adressat war der LBM Kaiserslautern. Das folgende Foto stammt von Anfang Februar 2024.

    EOS_24-0071.jpg

    Ich hatte mich in dieser Zeit mehrfach beschwert. Die Kreisverwaltung beteuerte mehrfach, sie könne da nix tun, da nun einmal der LBM zuständig wäre und dieser die mehrfachen Erinnerungen einfach ignoriert hätte. Der LBM ist in RLP übrigens obere Straßenverkehrsbehörde; warum sollte also bspw. die untere der oberen Behörde ein Zwangsgeld oder Ersatzvornahme androhen? Erst nach einer weiteren Fachaufsichtsbeschwerde beim Landes-LBM und dem Leiter des LBM Kaiserslautern wurden die Mistdinger dann im April mit fast drei Jahren Verspätung(!) demontiert.

    Ich bin natürlich (auch weiterhin) der einzige Radfahrer, der dort die Fahrbahn benutzt. Im Zuge des sogenannten "Radverkehrskonzepts" des Landkreises fand ich u. a. diesen Kommentar bei der Online-Befragung:

    Zitat

    Es kann nicht sein, das Radwegeschilder seit einem Jahr etwa abmontiert worden sind auf bestehenden Radwegen, nur weil ein einziger Typ mit dem LBM im Kriegszustand steht. Besser die Leute fahren auf schlechten Radwegen wie kpl. auf der Str.

    Doch. Es kann und muss so sein.

    Darauf zu warten, dass die Schilder abgeschraubt werden, ist jedenfalls keine Lösung. Das funktioniert schon seit mehr als einem Vierteljahrhundert faktisch nur dort, wo man das Verwaltungsgericht einschaltet, nur in seltenen Fällen tut sich davor etwas. Und nochmal 25 Jahre warten?

    Das Problem wurde halt in Gestalt der blauen Schilder institutionalisiert. Ich bin auch derart desillusioniert, dass ich mir außer dem Sisyphoskampf keine tragfähige Lösung mehr vorstellen kann; vor allem auch wegen den Messern im Rücken von Seiten des "ADFC" oder diesen für Umweltpolitik missbrauchten "Radentscheide". Also was tun? Ignorieren - und hoffen, dass man einigermaßen in Ruhe gelassen wird. So bin ich eigentlich vor allem auch in meinen 20ern unterwegs gewesen. Erst mit dem Älterwerden wollte ich mich damit auch nicht mehr abfinden. Weil es halt einfach falsch ist.

    Ich persönlich träume ja davon, dass es (irgendwann einmal) über die strafrechtliche Schiene in Bezug zur Amtshaftung funktionieren könnte; also dass einzelne Beamte für Versäumnisse und Pflichtverletzungen, die zu schweren bis tödlichen Unfällen führen, auch mal in den Bau wandern. Und das bekannt wird, die faulen Säcke dann Angst bekommen und endlich ihre verdammte Arbeit machen. Aber in dieser Hinsicht funktioniert unser "Rechtsstaat" natürlich noch weniger wie auf der verwaltungsrechtlichen Ebene.

    Im Detail habe ich mich nie damit befasst. Runde blaue Schilder sind darin aber allgemein als Gebotszeichen festgelegt. Mit einem Fahrrad drauf ist das dann auch mehr oder weniger selbsterklärend. Die runde blaue Pest gibt es ja überall; auch im von mir regelmäßig befahren werdenden Frankreich. Wobei die wenigstens auch quadratische Schilder sowie sogenannte "Grünwege" haben.

    Aussetzung des Vollzugs hilft dir vielleicht Owi-rechtlich, aber nicht zivilrechtlich. Und genau dieses (sehr schnell sehr teuer werden könnende) Haftungsrisiko ist mein eigentlicher Antrieb, gegen blaue Schilder vorzugehen. Die 20 Euro Verwarnungsgeld habe ich bis heute noch kein einziges Mal zahlen müssen, nehme ich aber gerne in Kauf.

    Weg mit der Benutzungspflicht aus der StVO und gut. Und natürlich regelmäßige Verbreitung dieser neuen Regel: es gibt grundsätzlich nur ein Benutzungsrecht von Radwegen, aber nie eine Pflicht.

    Das geht wegen des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen nicht. Die blauen Schilder wird es bis in alle Ewigkeiten geben, da völkerrechtlich verankert.

    Dafür gibts die Verkehrsschau, laut VwV spätestens alle 2 Jahre.

    Ich lache mal herzlich. Hier finden keine statt. Nie. Nicht mal nach schweren Unfällen. Und wenn, dann nur Pseudo-Veranstaltungen. Bei meiner Verpflichtungsklage zwecks neuer fehlerfreier Ermessensausübung zur Freigabe einer Einbahnstraße für den Radverkehr hatte ich mich u. a. auch darauf berufen. Die Behörde konnte absolut nichts nachweisen, keine Dokumente zu regelmäßigen Verkehrsschauen und noch nicht einmal die Anordnungen für die Einbahnstraßenschilder selbst. Das VG Neustadt interessierte das alles nicht; man stellte hingegen sogar die Zulässigkeit meiner Klage in Abrede. Deutschland ist in Bezug zum Straßenverkehr (generell, nicht nur in Bezug zum Radverkehr) kein "Rechtsstaat". Noch nie gewesen. Das was in der StVO, den VwVen und den (kritisch zu sehenden) ERA steht, ist in der Praxis unverbindliches Gewäsch.

    Eigentlich müsste man das melden können und für jede berechtigte Meldung eine Aufwandsentschädigung bekommen.

    Die Ungleichbehandlung fängt ja auch schon damit an, dass ein Anwalt (wie einstmals Kettler) seine mehrere tausend Euro umfassen könnenden Aufwendungen im Falle eines Sieges von der Gegenseite erstattet bekommt. Falls nicht, dann halt vom bemitleidenswerten Kläger.

    Vergeude hingegen ich als von einem rechtswidrigen Verkehrsverbot über Jahrzehnte Betroffener (wie zwischen Oktober 22 und März 23) unfassbar viel Arbeit, Zeit und Energie, um mittels einer Verpflichtungsklage meine rückständige Heimatstadt zur Öffnung der ersten Einbahnstraße überhaupt anzutreiben, hätte ich nicht einmal im Falle eines Erfolges auch nur einen müden Cent für meine Arbeit erhalten. Stattdessen hat mich die den Anwalt der (unfähigen) Verwaltung spielende dritte Kammer des VG Neustadt noch regelrecht verhöhnt. Dass sie sich für das "Urteil" wohl selber geschämt haben, welches ich am Ostersamstag im Briefkasten hatte, war wohl auch der Grund, warum sie es mir hinterher (entgegen der Androhung) nicht noch gesondert in Rechnung stellten.

    Ich habe hier im Süden von Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren fast alle "Geh- und Radwege" außerorts von ihren Zeichen 240 befreit; die wenigen, die noch hängen, basieren im Wesentlichen auf der Faulheit der (unteren) Straßenverkehrsbehörden, die Arbeit, die ich ihnen über Jahre (gratis) abgenommen hatte, selbst zu tun (so von wegen, dass alle zwei Jahre eine verpflichtende Verkehrsschau durchzuführen ist). Oder es scheitert an kleingeistiger Borniertheit von Amtsträgern in den kreisfreien Städten (Pirmasens, Zweibrücken, Kaiserslautern), in denen sowieso (willkürliches) "Landrecht" gilt. Am 19. Juni hab ich ein Gespräch mit dem einzigen konstruktiven Leiter der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße; auch zum Radverkehrsverbot auf der B 10 im Pfälzerwald.

    Der wesentliche Grund (so schnappte ich es von einem selber mit dem Rennrad Radwege missachtenden, aber Benutzungspflichten verteidigenden Mitarbeiter des LBM Kaiserslautern auf) für die Entschilderungen waren im Landkreis Südwestpfalz die fast durchweg fehlenden "sicheren Querungsmöglichkeiten". Außerdem gab es (das hatte ich in einer Anordnung zur Entfernung der Schilder gelesen) auch von Seiten des Landes-LBM allgemeine Bedenken diesbezüglich. Man ist sich nicht nur nach einigen von mir einstmals in meinem Blog dokumentierten (schweren bis tödlichen) Unfällen (auf mehreren der von mir bemängelten oder entschilderten Wege) bewusst, dass man im blödesten aller Fälle vielleicht doch mal im Zuge der Amtshaftung auch persönlich strafrechtlich belangt werden könnte. Und ich habe dbzgl. auch einige (leider erfolglose) Strafanzeigen gestellt.

    Am Mittwoch war ich nach einigen Jahren mal wieder mit dem Rennrad im Lautertal (B 270 Kaiserslautern - Lauterecken) unterwegs - und dabei wurde mir angesichts des dort fröhliche Urständ feiernden blauen Schilderwahnsinns mal wieder bewusst, wie erfolgreich ich beim "Ausmisten" in meiner unmittelbaren Heimat doch war.

    Letzten Endes ist es immer Willkür; die auch von den stinkfaulen Verwaltungsgerichten (wie jenem in Neustadt a. d. Weinstraße) in aller Regel gedeckt wird. So sehr ich den § 45 (9) S. 3 StVO begrüße, so begrenzt sind die Möglichkeiten, damit einen juristischen Erfolg erzielen zu können; dass die Wegelchen außerorts vollkommen willkürlich aus dieser Norm herausgenommen wurden, macht die Sache natürlich auch nicht einfacher. Wenn man sich die Stoßrichtung der überwiegend grün angehauchten "Reformvorschläge" anschaut, muss man froh sein, wenn sie den S. 3 nicht eh bald vollends abschaffen.

    Und um noch ein anderes Fass aufzumachen: Man lebt generell in keinem "Rechtsstaat", wenn das juristische Vorgehen gegen irgendeinen Verwaltungsakt (wie ein Verkehrszeichen) einen mindestens 500 Euro "Gerichtsgebühren" kostet.

    Hmmm... Jetzt geht es also doch wieder um mich und "meine Art". Aber lass dir gesagt sein, cubernaut - ja, ich habe mit "stereotypen" Leuten, wie sie hier im Forum in relativ großer Zahl unterwegs sind (grüne, besserverdienende, sich für soziale Gerchtigkeit kaum interessierende und ihre Luxusprobleme pflegende Autohasser...) auch so meine Probleme. Aber ich versuche wenigstens, mit ihnen zu kommunizieren und sie auf ihre m. E. eindimensionalen Ansichten hinzuweisen. Ja, das kann auch mal unangenehm sein. Aber meine größten Vorbilder sind politische Kabarettisten wie Schramm, Pispers oder Hildebrandt. Und die sind auch nicht zimperlich, wenn es darum geht, den Leuten einen Spiegel vorzuhalten.

    Nun gut. Das Forum hier ist für mich persönlich erledigt; das bringt einfach nichts! Das tragische ist ja, dass die Leute mich noch "dufte" fanden, als ich mich mit meiner Kritik noch zurückhielt. Aber inzwischen lehnt man jede Äußerung meinerseits ab.

    Ich bitte hiermit Malte darum, meinen Account sowie meine Beiträge zu löschen.

    Für die wenigen, denen meine Ansichten nicht "zu anstrengend", zu ehrlich oder zu "radikal" waren: Macht's gut! :)

    Der Rest soll sich einfach weiter in seiner Wohlfühl-Filterblase suhlen...