Warum sollte ausgerechnet Drecks-Radfahrer bestehen?
Das ist das Letzte, wo es noch gesellschaftlich akzeptiert wird.
Warum sollte ausgerechnet Drecks-Radfahrer bestehen?
Das ist das Letzte, wo es noch gesellschaftlich akzeptiert wird.
IMO ist damit auch ohne systematische Auszählung der Häufigkeit die Mutmaßung grundsätzlich zurückzuweisen, die Vokabel werde einseitig und parteiisch seitens einer vermeintlich sich mit Ihresgleichen solidarisierenden "Autopolizei" dazu benutzt, um Autofahrer auf Kosten der nicht-KFZ-Nutzer zu entlasten.
Habe ich auch nicht behauptet, dass das nur gegen Nicht-Kfz-Nutzer verwendet wird. Der Begriff "übersehen" wird entschuldigend für den Unfallverursacher benutzt, weil man nicht schreiben mag "hat nicht geguckt", "hat nicht aufgepasst", "war mit der Komplexität der Situation überfordert" oder "hat die Situation falsch eingeschätzt".
So werden nicht nur Radfahrer "übersehen", sondern auch mal Straßenbahnen oder Panzerkolonnen.
Die Leute richten sich zwar danach, aber sie verstehen gar nichts.
Das ist mir egal, ob sie es verstehen, solange sie sich daran halten.
Vielleicht kann man es ja einfach auch mal aushalten, wenn jemand hupt? Wie wäre es damit?
Ich halte das aus, keine Sorge. Viele, die sich auf der Fahrbahn bedrängt fühlen, weichen dann aber lieber auf Gehwege aus. Ich habe auch mit einigen gesprochen, die mir sagten, dass sie das Gefühl haben, mit dem Fahrrad nicht auf die Fahrbahn zu gehören. Die Piktogramme geben denen tatsächlich mehr Selbstvertrauen.
Aber vielleicht könnte man auch einfach mal dafür sorgen, dass sich Autofahrer an die Verkehrsregeln halten. Wie wäre es damit? Innerorts dürfen Schallsignale meiner Kenntnis nach nur in Gefahrensituationen abgegeben werden und nicht, um seinen Unmut kundzutun. Ich bin eigentlich nicht bereit, immer nur auszuhalten, dass andere sich nicht an die Regeln halten und vor allem nicht, dass das als Selbstverständlichkeit hingenommen wird, selbst wenn dadurch andere behindert oder gefährdet werden.
...ergo ist diese Diktion auch keine "Ent-Schuldigung", sondern im Gegenteil eine konkrete "Be-Schuldigung".
Mit dieser Interpretation dürftest du allerdings ziemlich alleine sein.
Polizei und Presse können ja gerne »vermutlich« oder »offenbar« ergänzen.
Die Polizei sollte keine Vermutungen anstellen. Aber dass jemand gemäß Maltes Definition übersehen wurde, ist ebenfalls eine Vermutung: Die Polizei vermutet dann, dass zwar geguckt wurde, aber der Unfallgegner nicht wahrgenommen wurde / oder gar nicht werden konnte ("Toter Winkel", tiefstehende Sonne, dunkel gekleideter Radfahrer, ...).
Was aber offensichtlich wäre:
"...missachtete die Vorfahrt"
"...missachtete den Vorrang"
"...wechselte auf die Fahrspur, wo XY fuhr"
"...überholte vor einer Kurve/Kuppe"
Vielleicht gäbe es auch ein anderes Wort statt "missachten", das keine böse Absicht impliziert. Warum das passierte, wäre dann noch zu klären, ggf. vor Gericht. Stattdessen liefert die Polizei in ihren Pressemeldungen oftmals die Entschuldigung des Unfallverursachers auf Basis von Vermutungen gleich mit. Es wird damit regelmäßig versäumt, z.B. auf das Sichtfahrgebot hinzuweisen oder auf die besondere Sorgfaltspflicht beim Ausfahren aus einer schlecht einsehbaren Grundstücksausfahrt.
Und in den anderen Straßen, wo ein solches Piktogramm nicht aufgebracht ist? Wirst Du da jetzt verstärkt angehupt?
nein
Malerei führt nicht dazu, die Verkehrsregeln besser zu verstehen.
doch
Wer soll das verstehen?
Die Leute haben hier bis heute nicht ansatzweise verstanden, dass man überhaupt mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren kann und dass das auch meistens erlaubt ist (und meistens zu Unrecht verboten). Gerade gestern wurde ich aus dem Beifahrerfenster lautstark auf einen linksseitigen "Radweg" hingewiesen, auf dem ich gefälligst zu fahren hätte: in einer T30 Zone!
Wir fangen hier quasi bei Null an und daher ist das auch gut so, dass es gekennzeichnet wird, um die Leute darauf aufmerksam zu machen, dass sich was geändert hat. Das richtet sich sowohl an die Autofahrer, als auch an die Radfahrer und es scheint zu funktionieren. In einer Straße wurde ich nicht mehr angehupt, seit die Piktogramme da sind. Außerdem sieht man seitdem mehr Fahrräder auf der Fahrbahn.
Sobald das als normal akzeptiert ist, sollte man auf die Malerei verzichten, das ist richtig. Aber bis dahin können sie meinetwegen die ganze Stadt voller Fahrradpiktogramme malen, bis es auch der Letzte kapiert hat.
Am Hofacker ist die Straße zwischen der Bockhorner Allee aus dem Stadtteil Haddorf und dem Brunnenweg.
Unfallatlas | Kartenanwendung (statistikportal.de)
2018 gab es am Bahnübergang Brunnenweg den tödlichen Unfall, als eine 15-jährige Schülerin noch bei geschlossener Halbschranke nach Durchfahrt des Zuges den Bahnübergang überquert hat und dann vom Zug aus der Gegenrichtung erfasst wurde.
Man fragt sich, was in solchen Köpfen vorgeht.
...und warum solche Köpfe oben auf einem "Verkehrssicherheitsberater" sitzen.
Ich kann kein Interesse erkennen, sich mit dem tatsächlichen Unfallgeschehen auseinanderzusetzen, geschweige denn, mit geltenden Vorschriften, technischen Regelwerken oder mit den Publikationen der Unfallforschung. Aber er ist nunmal die Polizei und hat deswegen von Amts wegen Recht und muss sich von solchen Nervensägen wie mir nichts sagen lassen.
Immerhin ist bei der Stader Polizei die Geisterradler-Thematik aufgenommen worden. Ich hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass das schwer vermittelbar ist, wenn es an Straßen wie Am Hofacker weiterhin vorgeschrieben ist (oder zumindest erlaubt wird), auf der falschen Straßenseite zu fahren. Man kann nicht einerseits erklären, dass es gefährlich und daher verboten ist und an anderer Stelle schreibt man es -angeblich aus Gründen der Verkehrssicherheit- vor.
Endlich sind nun auch hier die Blauschilder weg und Piktogramme auf der Fahrbahn verdeutlichen die neue Regelung. Google Maps
Vorher war dort Gehweg-Geisterradeln vorgeschrieben, trotz T30 auf der Fahrbahn. Zuletzt hatte sich der "Verkehrssicherheitsberater" der Stader Polizei noch dafür ausgesprochen, das Gehweg-Geisterradeln dort weiterhin zumindest zu erlauben. Seiner Meinung nach nicht trotz, sondern gerade wegen einer dort befindlichen Behinderteneinrichtung. Hier wollte die Stader Polizei also bis zuletzt angeblich aus Gründen der Verkehrssicherheit auch noch Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen auf den Gehweg zu den besonders schützenswerten Fußgängern zwingen oder es zumindest zulassen, dass man dort fährt.
Zwischen 2017 und 2020 gab es in dieser Straße 4 Fahrradunfälle an den nicht einsehbaren Grundstücksausfahrten. An den Ausfahrten hatten sich die Anlieger teilweise schon selbst Warnhinweise angebracht.
Schon vor drei Jahren wurden am Kreisverkehr die Radwegfurten entfernt und ich dachte damals schon, dass nun auch bald die wegkommen. Das hat hat dann aber noch deutlich länger gedauert.
Hier noch ein Bild von 2018, damals noch mit "Radweg"-Furt auf die Geisterfahrer-Seite, dafür aber ohne Fußgängerüberweg.
Wenn er dann bei Dir daheim vorbeirast, kannste schon mal den ADAC anrufen ...
Wenn bei mir daheim einer ungebremst vorbeirast, rufe ich lieber die DLRG
Diesen Schutzstreifen, der sich auch auf einem Abschnitt außerorts fortsetzt, gibt es noch.
Aus dem Artikel:
ZitatKonkret sollen die ADAC-Pannenhelfer Radfahrerinnen und Radfahrern helfen, die wegen Reifen-, Ketten-, Brems- oder Akkuproblemen nicht mehr weiterfahren können.
Das wirft Fragen auf:
Ist ein leergefahrener Akku ein "Akkuproblem" und kann man dann nicht mehr weiterfahren? Kommt dann der ADAC mit einem Generator, um den Akku zu laden?
Äußert sich ein Brems-Problem nicht gerade dadurch, dass man nur noch weiterfahren und nicht mehr anhalten kann?
Stell ich mit toll vor: In Emmering steht ein ADAC-Pannenschutz auf der Fahrbahn und auf dem Gehweg kommt niemand am Montageständer vorbei
Wenn man auf dem "Radweg" eine Panne hat, ist der ADAC fein raus.
ZitatVoraussetzung für die Hilfeleistung ist laut ADAC, dass der Ort der Panne für Pkw legal erreichbar ist.
Pech gehabt, lesen Sie bitte das Kleingedruckte
Lustig! Genauso wurden bisher die Radwegbenutzungspflichten begründet.
Ja, genau. Aber man kann eine Gefahrenlage auf zwei unterschiedliche Weisen auflösen:
1. Man sperrt die Gefährdeten weg
2. Man reduziert die Gefahr
Da 2. in der Regel zu Lasten des Autoverkehrs geht, entscheidet man sich meistens für 1. Jeder, der behauptet, dass es auf der Fahrbahn zu gefährlich sei, mit dem Fahrrad zu fahren, spricht sich aber zwangsläufig für T30 aus.
Nach meinem (laienhaften) Verständnis ist es der Verwaltung einfach nicht gestattet, in dieser Straße ein Fahrbahnverbot für Fahrräder anzuordnen.
Die Benutzungspflicht wird aufgehoben. Die Frage ist lediglich, ob dazu T30 kommt oder nicht oder ob sich irgendwer damit durchsetzt, die schmalen Gehwege zum "Radfahren" freizugeben.
...und man nicht auf die hanebüchene Idee kommt, auch erwachsenen Radfahrern durch Beschilderung die Möglichkeit zu eröffnen, linksseitig(!) auf einem Gehweg, der baulich absoluter Müll ist, zu fahren. Aber so blöd wäre ja niemand, oder?
Bislang ist man so blöd. Der Gehweg auf der nordwestlichen Straßenseite ist derzeit in Richtung IGS mit (leichte Steigung) und in Gegenrichtung (Gefälle) mit
beschildert.
Breite ca. 1,80m, der gegenüberliegende Gehweg ist sogar noch schmaler. Aus meiner Sicht unverantwortlich, darauf das Radfahren auch nur zu erlauben. Messungen haben ergeben, dass dort ohnehin kaum jemand 50km/h fährt, sondern dass die Durchschnittsgeschwindigkeit bei knapp über 40km/h liegt.
Man könnte es auch einfach darauf anlegen, T30 anzuordnen. Wenn tatsächlich jemand erfolgreich dagegen klagt, dann muss es halt wieder weg. Bis dahin hat es sich vielleicht schon mehr durchgesetzt, dass man auf der Fahrbahn besser unterwegs ist, oder die StVO wurde bereits dahingehend geändert, dass T50 innerorts begründet werden muss und nicht T30.
Im Prinzip ist diese Straße doch ein Musterbeispiel dafür, dass es umgekehrt sein sollte.
Das wär mal ne Schlagzeile wert. Nimm nen Rekorder mit. Gibts als Kugelschreiber getarnt.
Ach was, das wäre hier kein Skandal. Dafür bekommen die dann eher noch Applaus.
Das dürfte aber rechtswidrig sein und vom VG kassiert werden, sobald sich ein rasender Radlrambo Autofahrer nicht ans T30 hält oder halten möchte
Da mache ich mir wenig Sorgen, dass dagegen jemand klagt und ich werde das auch nicht ins Spiel bringen, dass das ggf. anfechtbar wäre.
Glaubst du nicht, dass man T30 dort auch rechtssicher begründen kann? Die Fahrbahn ist nur 5,50 - 6,00m breit, die Gehwege daneben 1,70m - max. 2,0m. Linienbusverkehr, Schulweg zur IGS und in einer Nebenstraße eine Grundschule. In der Spitzenstunde ca. 650 Kfz. In der Nähe des Schulgeländes ist die Straße schon breiter und es gibt auf beiden Seiten die getrennten Geh- und "Radwege". T30 wäre für mich vor allem im schmalen Teil angesagt.
Das ist der Straßenzug: Stade, Bremervörder Str. 5, 21682 Stade nach Hohenwedeler Weg 4-6, 21682 Stade - Google Maps
Die IGS liegt nicht direkt an der Straße. Der schmale Teil der Straße ist zwischen dem Bockhorster Weg und dem Pulverweg. Leider gibt es da keine Bilder bei Mapillary.
Vielleicht wurde der Begriff "Verkehrsversuch" auch tatsächlich von dem Planungsbüro nur ins Spiel gebracht, um das gegenüber der Verwaltung durchzusetzen. Die haben nämlich auch gemerkt, dass die Uhren hier anders ticken.
Das sind keine Politiker, sondern Leute von der Verwaltung und der Polizei, mit denen wir da reden.
Dass es denen vor allem um den ungehinderten Autoverkehr geht, ist mir klar. Wenn man dann aber immer nur jedes Mal den Raum verlässt, wird sich daran nichts ändern.