Beiträge von Yeti

    Dedesdorf in meinem Lieblings-Landkreis CUX. Google Maps

    Los geht's in einer [Zeichen 274.1]

    Dann weiter an der "Hauptstraße". Weil es da so gefährlich ist, auch gleich mit angeordnetem Gegenverkehr.

    Und der Platz für Fußgänger?

    Wenig später geht die "Radweg"-Ruine in einen freigegebenen Gehweg über, der selbst zum Zufußgehen ungeeignet ist. Wie sollen sich dort Radfahrer und Fußgänger begegnen? Oder wie soll man darauf einen Kinderwagen schieben oder sich mit einem Rollator fortbewegen?

    Ganz so gefährlich kann es dann aber doch wieder nicht sein, denn am Ortsausgang endet das Gebilde und alle fahren ohne Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fahrbahn (zHg 100km/).

    Ich glaube, ich muss mal wieder meinem Freund beim Straßenverkehrsamt CUX schreiben...

    Für meine Einsatzzwecke brauche ich aber Schutzbleche, eine Lichtanlage mit Dynamo, den Gepäckträger für meinen ganzen Krempel und die Tasche vorne, wobei der Block für die Tasche offenbar das einzige ist, was sich ohne großen Aufwand montieren ließe.

    Die Variante "Urban" hat doch Schutzbleche und den Block für Fronttaschen. Licht scheint es aber nur akkubetrieben zu geben, wobei sich ja auch die Frage stellt, warum man 2000,- EUR Aufpreis für ein 3kg leichteres Rad ausgeben sollte, um dann wieder ständig einen Nabendynamo mit sich herumzufahren.


    Für längere Fahrten mit Gepäck ist das einfach nicht gedacht und wenn ich 3kg sparen will, esse ich einfach eine Woche lang nichts. Das ist dann auch deutlich billiger. :)

    Interessant finde ich die 4-Gang Kettenschaltung bei der "Urban" Version. Das ganz leichte "One" kommt ja ganz ohne Schaltung aus und ist sicherlich etwas für Puristen und mehr ein Statussymbol als Gebrauchsgegenstand.

    Verglichen mit B ist CPH ja quasi ein Dorf. Klar, dass da die Wege kürzer sind.

    Aber es ist nicht klar, dass weitere Wege in Berlin deswegen mit dem Fahrrad gefahren werden.

    Das Verhältnis der Pro-Kopf Fahrleistung ist das, was man auch im Straßenbild wahrnimmt und nicht der Modal Split, das ist mir klar. Wenn zwei Städte aber die selbe Pro-Kopf Fahrleistung haben, müsste auch der Eindruck entstehen, dass in beiden Städten gleich viele Radfahrer unterwegs sind.

    Ich war zwar lange nicht mehr in Berlin, aber im direkten Vergleich mit Hamburg war Kopenhagen eine ganz andere Nummer. Zum Einen was die höhere Zahl an Radfahrern angeht, aber vor allem auch die geringe Zahl an Autos auf den Straßen.

    Wie kommst du darauf? Berlin hat nicht nur einen für eine Metropole überragend hohen Radverkehrsanteil, sondern auch einen ziemlich niedrigen MIV-Modal Split. Das Ranking auf Wikipedia nennt 24% MIV für B und 33% für CPH.

    Die selbe Quelle nennt für Berlin einen Fahrradanteil von 18% und für Kopenhagen 30%. Wenn die Pro-Kopf Fahrleistung in beiden Städten gleich ist, wie du oben geschrieben hast, würde es ja bedeuten, dass in Kopenhagen die durchschnittlich mit dem Rad zurückgelegten Wege gerade mal etwas mehr als halb so weit sind (*edit: oder dass in Kopenhagen insgesamt weniger Wege zurückgelegt werden).

    Mein eigener Eindruck war einfach ein komplett anderer, was das Verhältnis von Autos : Fahrrädern im Straßenbild betrifft und zwar nicht nur am Freitag und Samstag als die Kopenhagener Innenstadt wegen der Tour de France Innenstadt zu großen Teilen für den Autoverkehr gesperrt war, sondern auch am Donnerstag und in den Außenbezirken.

    Ich glaube, dass die Geschwindigkeit der eigentliche Risikofaktor ist. Aus meiner eigenen Erfahrung heraus würde ich sagen, dass viele kritische Situationen nicht entstanden wären, wenn ich langsamer gefahren wäre. Daraus habe ich für mich Konsequenzen gezogen: Wenn ich zügig unterwegs sein will, fahre ich nicht auf "Radwegen", sondern auf der Fahrbahn. Wenn ich "Radwege" benutze, fahre ich langsamer und bin vor allem an Kreuzungen und Einmündungen deutlich aufmerksamer und immer bremsbereit.

    Mit Pedelecs lassen sich mit weniger Anstrengung Geschwindigkeiten erreichen, die auf der typischen deutschen Fahrradinfrastruktur kritisch ist. An der Stelle kommen dann zwei Dinge unheilvoll zusammen: Mangelnde Erfahrung bei solchen Geschwindigkeiten und der trügerische Glaube daran, auf "Radwegen" sicher zu sein. Ich bin immer wieder erstaunt, wie gedankenlos manche Radfahrer auf "Radwegen" unterwegs sind und wundere mich oft, dass da nicht viel mehr passiert. Aber das geht sicherlich bei 24km/h nicht so oft gut wie bei 16km/h.

    Im Übrigen kann ich nicht erkennen, dass der Bericht (in manipulativer Weise) nahelegt, dass Pedelecs gefährlicher sind. Ganz im Gegenteil steht doch an vielen Stellen, dass bei den Unfallarten kaum Unterschiede erkennbar sind.

    Dass insbesondere ältere Menschen mit dem Pedelec schneller fahren als sie es mit dem normalen Fahrrad tun würden, klingt für mich plausibel. Dass dann auch der Anteil der Alleinunfälle und die Ursache "nicht angepasste Geschwindigkeit" etwas höher ist, ebenfalls.

    Das ganze Gerede um die angeblich steigende Gefährlichkeit der Pedelec bricht mit lautem Puff in sich zusammen, wenn man fairerweise nicht den Absatz pro Jahr, sondern den kumulierten Bestand hilfsweise als Anhaltspunkt für die Abschätzung der Fahrleistung hernimmt.

    Woher nimmst du die Information, dass das nicht getan wurde? Deine Kurve des kumulierten Bestands hast du ja auch aus den jährlichen Absätzen berechnet.

    Ja, als Radler kann man wohl nicht gegen optionale Rad wegs klagen

    Es bleibt allenfalls eine Fachaufsichtsbeschwerde, wenn die VB einen offensichtlich zum Radfahren ungeeigneten Gehweg freigegeben hat. Bei der Frage würden wir vermutlich sehr oft zu einer anderen Einschätzung kommen als die Behörde.

    Zumal hier in Stade eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt beim Landkreis auch nichts bringt, wie ich festgestellt habe, denn der Landkreis hat selbst genug Dreck am Stecken. Ob die nächste Eskalationsstufe zum Ministerium in Hannover etwas bringen würde, wage ich auch zu bezweifeln. Hat doch das niedersächsische Verkehrsmysterium im vergangenen Jahr selbst versucht, die Stadt Hannover anzuweisen, einen Radfahrstreifen zu entfernen, weil keine besondere Gefahrenlage vorläge. Die kennen die StVO also auch nicht...

    Das ist mit §45 in der aktuellen Form eben nur, wenn sie nachweislich benötigt wird, also (theoretisch ) praktisch nie.

    Das ist die Interpretation des ADFC, aber §45 (9) regelt nicht den Bau von "Radwegen" sondern Beschränkungen des fließenden Verkehrs. Ein Angebotsradweg beschränkt niemanden. Davon können die Kommunen so viel bauen wie sie wollen, sogar in der Tempo 30 Zone.

    Aus Sicht der Kommunen ist mir das "Argument" aber schon oft begegnet: Wenn wir dafür Geld ausgeben, dann soll es auch benutzt werden, also Lolli. Wenn der ADFC Recht hat, wird es aber auch ohne Pflicht von seiner Zielgruppe benutzt. Wenn man diejenigen, die das nicht wollen, trotzdem zu ihrem Glück zwingen will, kann das nur im Interesse des ungestörten Autoverkehrs beabsichtigt sein und damit ist der ADFC Teil des Problems und definitiv nicht die Lösung.

    Doch, hat man die Möglichkeiten, man muss sie nur nutzen wollen. Rein nach § 2 (4) S. 3 muss er nur erkennbar sein als Radweg, da gibt's viele Möglichkeiten, muss nicht das Verkehrsministerergebnis sein, weil nicht in der StVO verankert.

    In der aktuellen VwV-StVO steht seit November 2021 zu §2 Randnummer 38a, wie es geht:

    Zitat

    III. Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können durch Aufbringung der Sinnbilder „Fußgänger“ und „Radverkehr“ gekennzeichnet werden

    Ich sehe es aber ansonsten auch so, dass es zulässig ist, einen rechten Sonderweg zu befahren, wenn er erkennbar (auch) eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche ist. Das ist meines Erachtens außerhalb geschlossener Ortschaften immer der Fall. Linksseitig kann man dann das [Zusatzzeichen 1022-10]aufstellen.

    Innerorts müsste der Weg bestimmte Merkmale aufweisen, z.B. Radwegfurten oder eine im Ort typische Gestaltung für Radwege, um rechtsseitig legales Radfahren zu ermöglichen. Ansonsten ist meiner Meinung nach eine Klarstellung durch [Zeichen 239] erforderlich, wenn der Weg sich baulich nicht von kombinierten Geh- und Radwegen unterscheidet, z.B. auch wenn gerade das [Zeichen 240] entfernt wurde.

    Leider enthält die VwV-StVO keine erforderlichen Voraussetzungen für gemeinsame Geh- und "Radwege" ohne Benutzungspflicht, so dass der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet ist und man kann nicht einmal dagegen klagen, weil es als Angebotsradweg keine Beschränkung für den Radverkehr darstellt. Inwieweit man als Fußgänger dagegen vorgehen kann, bzw. unter welchen Voraussetzungen man damit Erfolg haben könnte, weiß ich nicht.

    Ist der ADFC inzwischen komplett zur Autolobby übergelaufen? Das müssen die doch begreifen, dass es einen Unterschied gibt, zwischen Radweg bauen und diesen dann noch benutzungspflichtig zu machen. Das ganze Konstrukt der Radwegebenutzungspflicht ist doch sowieso überflüssig, da eine Benutzungspflicht nur da angeordnet werden darf, wo 99,99% der Radfahrer den Weg ohnehin freiwillig benutzen. Wenn man Radfahrer zwingen muss, stimmt doch was nicht. Das ist doch so, als würde man fordern, Frauen zum Schutz vor häuslicher Gewalt im Keller einzusperren und nicht merken, dass genau das auch häusliche Gewalt ist.