Beiträge von Yeti

    Noch eins...

    Wie Bernd Sluka ganz richtig schreibt:

    Zitat

    Diese Kombination von Verkehrszeichen stellt den Gipfel der Sinnfreiheit und Unkenntnis der Geltung von Verkehrszeichen dar.

    Treffender kann man die Stader Verkehrsbehörde nicht beschreiben.

    Den Bildern nach war es andersrum als in der Meldung steht. Der Radfahrer fuhr auf der linken Seite nach Norden und der LKW nach Süden in Richtung Alter Postweg. Das kaputte Fahrrad liegt aus Fahrtrichtung des LKW gesehen allerdings vor der Kreuzung. Das spricht nicht dafür, dass der Radfahrer dort abbiegen wollte, denn dann wäre er schon an der Kreuzung vorbeigefahren.

    Von Herrn Bohmbach habe ich keine Antwort auf meine Nachfrage erhalten, aber die Pressemeldung kann so nicht stimmen. Hier eine Gegenüberstellung von zwei Bildern aus der Pressemeldung links mit dem Mapillary-Bild. Der LKW steht eindeutig in Fahrtrichtung Süden. Das passt nicht nur mit den Gabäuden im Hintergrund sondern auch mit dem Schattenwurf. Der Unfall ist kurz vor 12 Uhr passiert. Um 13 Uhr MESZ steht die Sonne im Süden.

    Am Anfang der Straße erkennt man bei Mapillary, dass der Randweg im Ostmoorweg linksseitig freigegeben ist. Mapillary

    Jetzt habe ich mir noch einmal die Bilder aus der Pressemeldung angeschaut. Demnach sieht es so aus, als wäre der LKW in Richtung Süden gefahren und nicht der Radfahrer. Dieser müsste dann vom linksseitigen Geh-/"Radweg" nach rechts abgebogen sein. Das kaputte Fahrrad liegt -auf den Bildern zu erkennen- auf der westlichen Straßenseite und auch der Schattenwurf des LKW kann für die Unfallzeit 12 Uhr nur bedeuten, dass der LKW in Richtung Alter Postweg gefahren ist und nicht der Radfahrer.

    Mal sehen, ob ich eine Antwort auf meine Nachfrage erhalte.

    Das ist der zweite tödliche Unfall in Buxtehude in den letzten Jahren. Beide Male mit LKW und beide in der selben Gegend. Der letzte tödliche Unfall war 2014 im Alten Postweg mit einem LKW, der auf ein Betriebsgelände abgebogen ist. Dort gibt es einen einseitigen Zweirichtungs-"Radweg", meiner Erinnerung nach immer noch benutzungspflichtig.

    Mich würde es nicht wundern, wenn im Ostmoorweg früher auch eine Benutzungspflicht bestanden hätte.

    Es kam zu dem aktuellen Unfall noch die Idee, ob der Radfahrer vielleicht auf dem linksseitigen Gehweg gefahren ist. Das würde erklären, warum der Wechsel auf die Fahrbahn "aus ungeklärter Ursache" erfolgte und warum er dabei unter den entgegenkommenden LKW geraten ist. Ich werde mal bei der Polizei nachfragen.

    Nicht Stade, sondern Buxtehude (immerhin im Landkreis STD)

    POL-STD: 57-jähriger Radfahrer nach Unfall in Buxtehude lebensgefährlich verletzt | Presseportal

    Zitat

    Der Hamburger war zu der Zeit zusammen mit seiner 21-jährigen Tochter auf ihren Fahrrädern auf dem Gehweg am Ostmoorweg in Richtung Alter Postweg unterwegs und beide wollten in die Straße "Am Weidegrund" einbiegen.

    Aus bisher ungeklärter Ursache fuhr der 57-jährige dann mit seinem Rad auf die Fahrbahn.

    Wenn die beiden vorher wirklich auf einem Gehweg gefahren sind, würde mir ja eine Ursache einfallen, warum er mit dem Rad auf die Fahrbahn gefahren ist.

    Aber schauen wir bei Mapillary nach, dann steht dort vorher in dieser Richtung ein [Zusatzzeichen 1022-10]

    Mapillary

    Hier wollten die beiden dann links abbiegen:

    Mapillary

    Ja, dafür muss man auf die Fahrbahn wechseln. Ein entgegenkommender LKW sollte dann aber auf der Gegenfahrspur fahren. Sieht für mich eher danach aus, als ob der Radfahrer noch versucht hat, vor dem LKW abzubiegen?

    Die Frage ist, was man stattdessen anordnet. Es gibt ja auch Zonenbeschränkungen mit 10 oder 20 km/h. Das wäre vermutlich das, was bei uns in der Altstadt besser passen würde als vbB. 10 km/-Zone überall dort, wo Außengastronomie ist und wo viele Fußgänger in engen Gassen unterwegs sind, ansonsten Tempo 20 Zone. Das Irre ist, dass es in der Altstadt auch noch Straßen gibt, die nicht einmal Teil einer T30 Zone sind, sondern da gilt zHg 50 km/h. Die Verkehrszeichen wurden ohne Konzept einfach mit der Gießkanne verteilt.

    Nachteil der Zonenbeschränkungen ist, dass Fußgänger dort keinen Vorrang haben und am Rand gehen müssen. Es gibt hier enge Gassen, wo es entweder gar keinen Gehweg gibt oder der Gehweg so schmal ist, dass er selbst für Menschen ohne körperliche Einschränkungen nicht nutzbar ist. Den Kfz-Verkehr dort unterzuordnen halte ich daher schon für richtig. Doof nur, dass es nicht funktioniert.

    Warum spielt da keiner? Warum stehen da nicht jeden Tag stundenlang Elternvertretungen auf der Straße (sic) und plaudern? Warum wird nicht bei jedem Fahrzeug die Geschwindigkeit gemessen?

    Weil das genauso wenig gewollt ist wie dass bei [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] Radfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren oder es sogar wagen, auf der Fahrbahn zu fahren.

    Mir hat beim letzten "Arbeitsgespräch" ein Herr der Stadtverwaltung auf meinen Einwand, dass Gehweg + Schleichradler frei eine realitätsferne Regelung ist, geantwortet, dass bei [Zeichen 325.1] ja auch Schrittgeschwindigkeit gelten würde. Meine Nachfrage, wofür genau das ein Argument sein solle, hat er dann nicht mehr beantwortet. Offenbar war er aber der Meinung, dass man das mit der Schrittgeschwindigkeit nicht so genau nehmen müsse und das eher eine unverbindliche Empfehlung darstellt. Es wird vermutlich auch von der Polizei als Erfolg angesehen, wenn die V85 im VBB bei knapp unter 30 km/h liegt, weil es ja in einer [Zeichen 274.1] als Erfolg gilt, wenn die meisten Autofahrer langsamer als 50 km/h fahren.

    Gestern wäre ich im [Zeichen 325.1] fast von einem Auto angefahren worden. Die Fahrerin hat einfach draufgehalten und erwartet, dass ich zur Seite springen werde. Das habe ich allerdings nicht getan, wofür ich mir Beschimpfungen anhören musste, warum ich nicht auf dem Gehweg gehen würde, sondern auf der "Straße" (sic.).

    Vor allen Regeln der StVO gilt in Deutschland das Mantra, dass der Autoverkehr immer und überall freie Bahn haben muss.

    In einem Land wo das Internet nicht erst in 2013 entdeckt wurde, würde ich ja erwarten, dass der Scanner des Zugbegleiters auch die HVV-Chipkarte lesen kann. Aber in Deutschland!? Bei DER Bahn!?

    Vielleicht müsste es dafür eine bessere Abstimmung zwischen dem Verkehrsminister und dem für Digitalisierung zuständigen Minister geben.

    Wer erkennt sofort, dass in genauer Verlängerung der Radwegfurt eine Treppe liegt?

    Ich habe das auf dem letzten "Arbeitsgespräch" im März angesprochen und es wurde mir ausnahmsweise sogar zugestimmt, dass man da was machen sollte. Das Mindeste wäre ein Schild, das auf die Treppe aufmerksam macht. Ansonsten werden in der Stadt an allen unmöglichen Stellen Umlaufsperren aufgebaut, angeblich zum Schutz des Radverkehrs. Aber dort, wo Ortsunkundige eine Treppe hinunterstürzen könnten, lässt man sich Zeit.

    mgka hat hier auf §839 BGB hingewiesen, unter welchen Umständen Beamte bei Amtspflichtverletzung haften.

    Woche 17 vom 24. bis 30. April 2023

    Es gibt ein Protokoll des Arbeitsgespräches, in dem dieser Punkt dokumentiert ist.

    Zitat

    Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

    Ist es noch Fahrlässigkeit, 25 Jahre lang geltendes Recht nicht umzusetzen?

    Und bedeutet (3) wirklich, dass das alles nur zum Tragen kommt, wenn ich vorher Rechtsmittel eingelegt habe? Das heißt, so lange ich nicht gegen die konkrete Anordnung geklagt habe, bevor mir genau dort etwas zustößt, kann denen gar nichts passieren?

    Was ist, wenn einem anderen dort etwas zustößt? Könnte der sich auf meine Klage berufen? Oder muss jeder selbst Rechtsmittel eingelegt haben?

    Um hier nicht das Thema zu sprengen, würde ich gerne an anderer Stelle zu einem konkreten Fall in Stade weitermachen, Link folgt.

    *edit: Neuer Kreisverkehr am Schiffertor