Liebe Frau Krone,
in dem Artikel über das Verbände-Bündnis steht folgendes Zitat der ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider:
"Das StVG ist im Kern noch das Kfz-Gesetz aus der Kaiserzeit. Es ist völlig antiquiert und behindert die Kommunen bei der Verkehrswende vor Ort."
ADFC - Verbände-Bündnis + Fahrradwirtschaft: „Modernes Straßenverkehrsrecht. Jetzt!"
Mit Verlaub, das ist Quatsch! Das Straßenverkehrsgesetz regelt, dass Fahrzeuge zugelassen und versichert sein müssen, Kraftfahrzeugführende einen Führerschein benötigen und dass alles Weitere in Verordnungen und Vorschriften geregelt wird.
StVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Nichts davon behindert eine Verkehrswende. Auch in der StVO wird der ungehinderte Kfz-Verkehr nicht über die Verkehrssicherheit gestellt. Im Gegenteil!
Zitat aus der Verwaltungsvorschrift zur StVO:
"Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen."
(zu den §§ 39-43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Randnummer 5)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) (verwaltungsvorschriften-im-internet.de)
Die Flüssigkeit des Verkehrs ist nicht nur die Flüssigkeit des Autoverkehrs, sondern auch die Flüssigkeit des Fuß- und Radverkehrs. Der ÖPNV wird sogar gesondert hervorgehoben. Schon gar nicht darf die Flüssigkeit einer einzelnen Verkehrsart auf Kosten der Sicherheit aller Anderen gehen.
Es wird immer wieder behauptet, dass die Gesetze und Verordnungen die Kommunen daran hindern würden, vor Ort die Mobilitätswende voran zu treiben. Ich erlebe auf dem Fahrrad aber das genaue Gegenteil: Viele Kommunen wollen gar keine Mobilitätswende. Sie beachten nicht einmal bestehende Vorschriften, die dem Schutz von Fußgänger:innen und Radfahrer:innen dienen, sondern setzen sich über geltendes Recht nach Belieben hinweg, um dem Autoverkehr auf rechtswidrige Art und Weise freie Fahrt zu verschaffen.
Das ist kein Problem der geltenden Verordnungen und Vorschriften, sondern ein Problem in den Köpfen derer, die diese Verordnungen umzusetzen haben, aber die sich nicht daran halten!
Und es ist ein Problem, dass unter der "Flüssigkeit des Verkehrs" ausschließlich die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs verstanden wird. Ich sehe es auch als Problem, dass sich der ADFC diesen Trugschluss zu eigen macht, indem solche Behauptungen aufgestellt werden, das StVG würde die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs über die Verkehrssicherheit stellen.
Viele Grüße
Yeti