Beiträge von Yeti

    bei diesem vbB ist der Unterschied zwischen Fahrbahn und nicht-Fahrbahn deutlich erkennbar. Dass es diesen Unterschied nicht geben soll, ist davon unabhängig. Es gibt ihn.

    Aber das [Zeichen 325.1] gilt für die gesamte Straße. Dass diese Straße baulich erkennbar unterschiedliche Straßenteile hat, spielt dabei aus meiner Sicht keine Rolle, sondern alles ist vbB. Es wird ja auch -zu Recht- oft argumentiert, dass ein [Zeichen 254] für die gesamte Straße gilt und nicht nur für einen gesperrten Radweg.

    Die Tatsache, dass es dort eine Bordsteinkante gibt, passt halt nicht zu einem [Zeichen 325.1], darin sind wir uns einig. Denn wenn dadurch der Straßenteil rechts der Bordsteinkante zum Gehweg wird, dürfen Fußgänger wegen §25 (1) nicht mehr auf dem restlichen Teil der Straße gehen, was im vbB aber ausdrücklich vorgesehen ist.

    Man könnte aus meiner Sicht statt des [Zeichen 325.1] folgende Beschilderung anordnen: [Zeichen 240] [Zusatzzeichen 1020-30]. Das würde erlauben, auf der Fahrbahn oder auf dem Hochbord zu Fuß zu gehen, aber Radfahrer dürften dort anders als beim vbB schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Wegen der Poller gibt es keinen Durchgangsverkehr mit Kfz, sondern ohnehin nur Anliegerverkehr. Für Kfz gilt dort gegenüber Fußgängern besondere Rücksichtnahme, aber auch nicht zwingend und immer Schrittgeschwindigkeit. Die zHg müsste man dann separat durch Zeichen 274 anordnen, z.B. auf 10 km/h oder 20 km/h.

    VwV-StVO zu Zeichen 325

    Zitat
    Zu den Zeichen 325.1 und 325.2 Verkehrsberuhigter Bereich
    1I. Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden.
     
    2II. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.
     
    3III. Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist.
     
    4IV. Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender Entfernung wahrgenommen werden kann; erforderlichenfalls ist es von der Einmündung in die Hauptverkehrsstraße abzurücken oder beidseitig aufzustellen.
     
    5V. Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.

    OK, da steht "in der Regel wird niveaugleicher Ausbau erforderlich sein", ist also keine bindende Vorschrift, sondern eher ein Hinweis/Empfehlung.

    Allerdings darf es keine weiteren Verkehrszeichen geben. Das [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] muss also weg, denn [Zeichen 325.1] gilt für die Straße und nicht für einzelne Straßenteile. Man darf dort also auch rechts vom Grünstreifen mit dem Motorrad mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    aber puh - intention des vbb is das ja nun auch nich gerade

    Mit dem Grünstreifen dazwischen ist es ja auch definitiv keine durchgehende Verkehrsfläche.

    Was wäre ohne das [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10]? Würde das [Zeichen 325.1] dann nur für den linken Teil gelten? Kann ja auch nicht sein, weil es im vbB keine unterschiedlichen Straßenteile gibt. Ein [Zeichen 239] im vbB kann es daher auch nicht geben, eigentlich nicht einmal eine Bordsteinkante wegen §25 (1) -> Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Zufußgehen ist dort also auf dem linken Teil verboten und das widerspricht der Intention eines vbB.

    Fazit: einen vbB bekommt man nicht einfach durch Aufstellen eines [Zeichen 325.1] sondern nur durch begleitende bauliche Gestaltung.

    Es ist nie verkehrt, bei der Anordnung von Verkehrszeichen auch das Fahrschulwissen wieder aufzufrischen. Man könnte auch ein Quiz daraus machen und es als Frage formulieren, welche Vorfahrtregel in einer T30 Zone gilt. Nur wer die richtige Antwort weiß, darf weiterfahren.

    Gelebte Technologieoffenheit, dass man sein eines PS auch mal ausleben kann

    Anlieger dürfen dort also auch im Trab oder Galopp reiten.

    *edit: erinnert mich hieran. Anlieger dürfen dort auch mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren

    **nochmal edit: Das ist natürlich ein gemeinsamer Geh- Radweg, der die einzige Verbindung zu den Grundstücken darstellt und daher von Anliegern auch per Kfz befahren werden darf.

    Das Mindeste wäre ein Schild, das auf die Treppe aufmerksam macht. Ansonsten werden in der Stadt an allen unmöglichen Stellen Umlaufsperren aufgebaut, angeblich zum Schutz des Radverkehrs. Aber dort, wo Ortsunkundige eine Treppe hinunterstürzen könnten, lässt man sich Zeit.

    Nach einem Mailwechsel mit der stellvertretenden Bürgermeisterin, die sich damit an den Ersten Stadtrat gewandt hat, dauerte es 24 Stunden.

    Habe ich damals gemacht, auch mit Link zu Bernd Sluka. Die Beschilderung wurde daraufhin korrigiert. :saint:

    Das [Zeichen 259] war zwar immer noch falsch, aber es war ein Schritt in die richtige Richtung, sogar mit Tempolimit auf 30km/h. Eigentlich hätte an der Stelle ein Hinweis gereicht, dass der Gehweg 100m später gesperrt ist und Fußgänger besser schon hier an der Ampel die Straßenseite wechseln als weiter hinten in einer unübersichtlichen Kurve. Das Gebäude am rechten Bildrand sollte ja auch noch zu Fuß erreichbar bleiben. Dazu das [Zeichen 241-30] abdecken, fertig.

    Die Absperrschranke sperrt hier den Radweg. Die hätte ich hinter der Bordsteinabsenkung aufgestellt, so dass man dort auf die Fahrbahn wechseln kann. Vor der eigentlichen Sperrung war das die letzte Absenkung.

    Die meisten sind aber -wie es hier allgemein üblich ist- einfach auf der linken Straßenseite gefahren.

    Noch eins...

    Wie Bernd Sluka ganz richtig schreibt:

    Zitat

    Diese Kombination von Verkehrszeichen stellt den Gipfel der Sinnfreiheit und Unkenntnis der Geltung von Verkehrszeichen dar.

    Treffender kann man die Stader Verkehrsbehörde nicht beschreiben.

    Den Bildern nach war es andersrum als in der Meldung steht. Der Radfahrer fuhr auf der linken Seite nach Norden und der LKW nach Süden in Richtung Alter Postweg. Das kaputte Fahrrad liegt aus Fahrtrichtung des LKW gesehen allerdings vor der Kreuzung. Das spricht nicht dafür, dass der Radfahrer dort abbiegen wollte, denn dann wäre er schon an der Kreuzung vorbeigefahren.

    Von Herrn Bohmbach habe ich keine Antwort auf meine Nachfrage erhalten, aber die Pressemeldung kann so nicht stimmen. Hier eine Gegenüberstellung von zwei Bildern aus der Pressemeldung links mit dem Mapillary-Bild. Der LKW steht eindeutig in Fahrtrichtung Süden. Das passt nicht nur mit den Gabäuden im Hintergrund sondern auch mit dem Schattenwurf. Der Unfall ist kurz vor 12 Uhr passiert. Um 13 Uhr MESZ steht die Sonne im Süden.

    Am Anfang der Straße erkennt man bei Mapillary, dass der Randweg im Ostmoorweg linksseitig freigegeben ist. Mapillary

    Jetzt habe ich mir noch einmal die Bilder aus der Pressemeldung angeschaut. Demnach sieht es so aus, als wäre der LKW in Richtung Süden gefahren und nicht der Radfahrer. Dieser müsste dann vom linksseitigen Geh-/"Radweg" nach rechts abgebogen sein. Das kaputte Fahrrad liegt -auf den Bildern zu erkennen- auf der westlichen Straßenseite und auch der Schattenwurf des LKW kann für die Unfallzeit 12 Uhr nur bedeuten, dass der LKW in Richtung Alter Postweg gefahren ist und nicht der Radfahrer.

    Mal sehen, ob ich eine Antwort auf meine Nachfrage erhalte.

    Das ist der zweite tödliche Unfall in Buxtehude in den letzten Jahren. Beide Male mit LKW und beide in der selben Gegend. Der letzte tödliche Unfall war 2014 im Alten Postweg mit einem LKW, der auf ein Betriebsgelände abgebogen ist. Dort gibt es einen einseitigen Zweirichtungs-"Radweg", meiner Erinnerung nach immer noch benutzungspflichtig.

    Mich würde es nicht wundern, wenn im Ostmoorweg früher auch eine Benutzungspflicht bestanden hätte.

    Es kam zu dem aktuellen Unfall noch die Idee, ob der Radfahrer vielleicht auf dem linksseitigen Gehweg gefahren ist. Das würde erklären, warum der Wechsel auf die Fahrbahn "aus ungeklärter Ursache" erfolgte und warum er dabei unter den entgegenkommenden LKW geraten ist. Ich werde mal bei der Polizei nachfragen.

    Nicht Stade, sondern Buxtehude (immerhin im Landkreis STD)

    POL-STD: 57-jähriger Radfahrer nach Unfall in Buxtehude lebensgefährlich verletzt | Presseportal

    Zitat

    Der Hamburger war zu der Zeit zusammen mit seiner 21-jährigen Tochter auf ihren Fahrrädern auf dem Gehweg am Ostmoorweg in Richtung Alter Postweg unterwegs und beide wollten in die Straße "Am Weidegrund" einbiegen.

    Aus bisher ungeklärter Ursache fuhr der 57-jährige dann mit seinem Rad auf die Fahrbahn.

    Wenn die beiden vorher wirklich auf einem Gehweg gefahren sind, würde mir ja eine Ursache einfallen, warum er mit dem Rad auf die Fahrbahn gefahren ist.

    Aber schauen wir bei Mapillary nach, dann steht dort vorher in dieser Richtung ein [Zusatzzeichen 1022-10]

    Mapillary

    Hier wollten die beiden dann links abbiegen:

    Mapillary

    Ja, dafür muss man auf die Fahrbahn wechseln. Ein entgegenkommender LKW sollte dann aber auf der Gegenfahrspur fahren. Sieht für mich eher danach aus, als ob der Radfahrer noch versucht hat, vor dem LKW abzubiegen?

    Die Frage ist, was man stattdessen anordnet. Es gibt ja auch Zonenbeschränkungen mit 10 oder 20 km/h. Das wäre vermutlich das, was bei uns in der Altstadt besser passen würde als vbB. 10 km/-Zone überall dort, wo Außengastronomie ist und wo viele Fußgänger in engen Gassen unterwegs sind, ansonsten Tempo 20 Zone. Das Irre ist, dass es in der Altstadt auch noch Straßen gibt, die nicht einmal Teil einer T30 Zone sind, sondern da gilt zHg 50 km/h. Die Verkehrszeichen wurden ohne Konzept einfach mit der Gießkanne verteilt.

    Nachteil der Zonenbeschränkungen ist, dass Fußgänger dort keinen Vorrang haben und am Rand gehen müssen. Es gibt hier enge Gassen, wo es entweder gar keinen Gehweg gibt oder der Gehweg so schmal ist, dass er selbst für Menschen ohne körperliche Einschränkungen nicht nutzbar ist. Den Kfz-Verkehr dort unterzuordnen halte ich daher schon für richtig. Doof nur, dass es nicht funktioniert.

    Warum spielt da keiner? Warum stehen da nicht jeden Tag stundenlang Elternvertretungen auf der Straße (sic) und plaudern? Warum wird nicht bei jedem Fahrzeug die Geschwindigkeit gemessen?

    Weil das genauso wenig gewollt ist wie dass bei [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] Radfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren oder es sogar wagen, auf der Fahrbahn zu fahren.

    Mir hat beim letzten "Arbeitsgespräch" ein Herr der Stadtverwaltung auf meinen Einwand, dass Gehweg + Schleichradler frei eine realitätsferne Regelung ist, geantwortet, dass bei [Zeichen 325.1] ja auch Schrittgeschwindigkeit gelten würde. Meine Nachfrage, wofür genau das ein Argument sein solle, hat er dann nicht mehr beantwortet. Offenbar war er aber der Meinung, dass man das mit der Schrittgeschwindigkeit nicht so genau nehmen müsse und das eher eine unverbindliche Empfehlung darstellt. Es wird vermutlich auch von der Polizei als Erfolg angesehen, wenn die V85 im VBB bei knapp unter 30 km/h liegt, weil es ja in einer [Zeichen 274.1] als Erfolg gilt, wenn die meisten Autofahrer langsamer als 50 km/h fahren.

    Gestern wäre ich im [Zeichen 325.1] fast von einem Auto angefahren worden. Die Fahrerin hat einfach draufgehalten und erwartet, dass ich zur Seite springen werde. Das habe ich allerdings nicht getan, wofür ich mir Beschimpfungen anhören musste, warum ich nicht auf dem Gehweg gehen würde, sondern auf der "Straße" (sic.).

    Vor allen Regeln der StVO gilt in Deutschland das Mantra, dass der Autoverkehr immer und überall freie Bahn haben muss.