Ich hab auch einen (deutlich jüngeren) Kollegen, der meint, man könne die Radwege in beliebiger Richtung befahren. Also auch verkehrt herum, selbst wenn es nicht gestattet/angeordnet ist. Angesichts der vielen "Geisterfahrer" auf den Radwegen hier, ist er da sicher auch nicht allein.
Das passt doch alles zusammen:
1. Man versteht nicht, dass Radfahren auf Radwegen (oder Gehwegen) mehr Risiken beinhaltet als auf der Fahrbahn.
2. Das Radfahren auf der Fahrbahn kann daher nur als Rücksichtslosigkeit gewertet werden, wenn man sonstige Gründe nicht anerkennt.
3. Wenn man gelernt hat, dass man als Radfahrer vor allem nicht auf der Fahrbahn zu fahren hat, dann ist auch klar, dass das Gehweg- und Geisterradeln nicht als Verstoß angesehen wird.
Aus dem selben Grund kann man beobachten, dass Autos halb auf Rad- oder Gehwegen parken, obwohl man legal am Fahrbahnrand parken dürfte. Dahinter steckt die selbe Form von "Rücksichtnahme", weil es völlig egal ist, ob Fußgänger und Radfahrer gefährdet werden, so lange der Autoverkehr ungestört fließt.
Wie lange steht der folgende Satz eigentlich schon völlig unbeachtet in der VwV-StVO?
Zitat
Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.