Beiträge von Yeti

    Ohne deutliche Erkennbarkeit

    Aber was sind die Kriterien für "deutliche Erkennbarkeit"? Dass das "de jure" keine Rolle spielt, glaube ich auch nicht, sondern vielmehr, dass man Leute, die darauf Fahrrad fahren, nicht dafür belangen kann, wenn es nicht eindeutig ist.

    Im Gegenteil: Mir fallen hier an fast allen Wegen, wo in den letzten Jahren [Zeichen 240] entfernt wurden, Merkmale ein, nach denen es eindeutig noch ein Radweg ist. Warum sollte es zum Beispiel Radwegfurten geben oder [Zusazzeichen 1000-32][Zeichen 205] an einmündenden Nebenstraßen, wenn es ausschließlich ein Gehweg ist?

    Du unterschätzt die Inkompetenz der Verkehrsbehörden, tatsächlich mit dem ganzen Mist aufzuräumen.

    Fehlt die Klarstellung und ergibt sich aus der Ausgestaltung nix anderes, ist es eben kein Radweg.

    Ja, das wissen wir hier im Forum (fast) alle. Für 99% aller Radfahrer bleibt das aber ein "Radweg" und für die Autofahrer auch. Warum keine Klarstellung? Dafür gibt es das [Zeichen 239].

    Wir reden hier über Außerortswege, die vormals per [Zeichen 240] die einzige Verkehrsfläche waren, die Radfahrer benutzen durften. Und wenn das Schild weg ist, soll der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer erkennen, dass man darauf auf gar keinen Fall Radfahren darf? Ich halte das für realitätsfern.

    Zeichen 240 entfernt, damit der Radverkehr künftig auf der Fahrbahn und tatsächlich ausschließlich auf der Fahrbahn stattfände

    Dann sollte es mit [Zeichen 239] klargestellt werden.

    Nochmal die VwV-StVO zu Zeichen 239:

    Zitat

    Der Klarstellung durch das Zeichen bedarf es nur dort, wo die Zweckbestimmung des Straßenteils als Gehweg sich nicht aus dessen Ausgestaltung ergibt.

    Wenn ein Weg vormals benutzungspflichtig war, ist aus meiner Sicht zunächst immer eine Klarstellung erforderlich, dass sich die Zweckbestimmung geändert hat, da die Ausgestaltung des Weges ja die Selbe ist.

    *edit: Damit hätte sich auch jede subjektive Einschätzung erledigt, für was man den Weg halten könnte.

    Ob der Weg nach Entfernung des [Zeichen 240] noch ein Radweg ist, hängt davon ab, ob die Verkehrsfläche (auch) für den Radverkehr vorgesehen ist.

    Aus der VwV-StVO zu §2, Rn 30:

    Zitat

    Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241.

    Die zweite Frage lautet, ob sich der Weg in Fahrtrichtung auf der rechten Seite befindet. Dann gilt §2 (4) S. 3

    Zitat

    Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.

    Mit den Piktogrammen kann verdeutlicht werden, ob es ein gemeinsamer Geh- und "Radweg" ohne Benutzungspflicht ist, oder mit [Zeichen 239] kann klargestellt werden, dass es ein reiner Gehweg ist. Fehlt beides, ist es aus meiner Sicht eine Grauzone, weil man dem Weg nicht unbedingt ansieht, ob er für den Radverkehr vorgesehen ist, also ob es ein rechter Radweg ist, den man benutzen darf.

    Auf der linken Seite müsste aber auf jeden Fall ein [Zusatzzeichen 1022-10] stehen, damit man darauf fahren darf.

    Beweisfoto aus 2003 aus dem kleinen Digitalfotobestand meines Vaters

    Und aktuelle Bilder vom Samstag. Rechts sind noch die Reste von Gleis 4 zu erkennen, bevor es im Gebüsch verschwindet.

    Allerdings hat das Gleis keinen Anschluss mehr an den Rest. Hier sieht man Gleis 3, wo die S-Bahn fährt. Gleis 4 endet rechts daneben in der Natur. Wo genau, konnte ich vom Bahnsteig aus nicht mehr erkennen.

    Muss nicht die Polizei selbst dafür sorgen, dass sie sich darum kümmern muss? Wenn es stimmt, dass es dort sogar eine Unfallhäufung gibt, kann sich doch die Polizei nicht darauf zurückziehen, dass man nichts machen kann. Dass die Polizei nicht 24/7 kontrollieren kann, ist klar, aber das muss sie auch nicht: Einen Monat lang einmal pro Woche zu unterschiedlichen Zeiten wäre ein Anfang und danach einmal im Monat, bis es sich herumgesprochen hat.

    Ein anderes Problem: Wenigstens für Anlieger müsste man es wohl freigeben, aber es gibt nur eine Freigabe für MoFas und Taxen. Wenn ein Anwohner klagt, ist das Schild vermutlich weg.

    Der Moorexpress fährt von Gleis 1. Dort kommt immer kurz vor der vollen Stunde der RE5 aus HH Richtung CUX. Kurz nach der vollen Stunde kommt der Gegenzug aus CUX Richtung HH. Wenn der Zug aus HH etwas verspätet ist, treffen sich manchmal beide Züge im Stader Bahnhof.

    Die reaktivierte Bahn nach Bremervörde sollte möglichst vor dem RE5 nach CUX ankommen und nach dem RE5 Richtung HH abfahren. Dann kann er aber weder auf Gleis 1 noch auf Gleis 2 warten. Für den Moorexpress ist das egal, der fährt dann, wenn Gleis 1 frei ist, ohne dass Anschlüsse an den RE5 gewährleistet werden müssen.

    Auf Gleis 3 fährt die S-Bahn.

    Unser Rechtssystem sieht bei drohender Schädigung grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht auch des potentiell Geschädigten bei der Abwendung/Minimierung eines Schadens vor.

    Das setzt voraus, dass man die drohende Schädigung erkennt. Ich würde dir sogar zustimmen, wenn es um Fälle geht, wo ein Geschädigter sehenden Auges draufgehalten hat, weil er sich im Recht wähnte. In dem genannten Fall hat aber ein 84-Jähriger auf dem Gehweg gestanden und eine Baustelle angeschaut.

    Davor steht aber außerdem die Pflicht, sich beim Rückwärtsfahren einweisen zu lassen, wenn man den Bereich, in den man einfährt, nicht einsehen kann. Das Eine benennt die Polizei, das Andere nicht. Warum?

    Ich finde es schrecklich, dass ausweichen scheinbar zum Straßenverkehr gehört. Und wer es nicht kann, ist dann eben tot.

    Vor ein paar Jahren wurde hier ein älterer Herr überfahren, der auf dem Gehweg stand und sich eine Baustelle angeschaut hat. Er wurde von einem rückwärts auf das Baustellengrundstück rangierenden LKW überfahren und der Polizei ist nichts Dümmeres eingefallen, als in der Pressemeldung zu schreiben, dass er nicht rechtzeitig beiseite gegangen ist.

    Einen Einweiser hatte der LKW-Fahrer offenbar nicht, aber das wäre ja Vorverurteilung, wenn das die Polizei geschrieben hätte. <X

    *edit: hier die Polizeimeldung. Der Fußgänger "konnte sich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen"

    POL-STD: 84-jähriger Fußgänger bei Unfall in Stade tödlich verletzt | Presseportal

    Zitat

    Insbesondere das vorschriftswidrige Fahren auf dem Gehweg und das Benutzen von Radwegen in nicht zulässiger Richtung sind häufig die Ursachen von Verkehrsunfällen.

    Auch Lübeck:

    K23 - Google Maps

    Als ich vor zwei Jahren durch Lübeck gefahren bin, sind mir an den Hauptstraßen viele [Zeichen 241-30][Zusatzzeichen 1000-31] aufgefallen. Entweder habe ich die Stellen bei Google Maps nicht wiederfinden können, oder es wurde zwischenzeitlich geändert.

    Mapillary 2021: Mapillary

    Wenn man den Leute das jahrzehntelang als Normalfall erlaubt oder vorschreibt, muss man sich nicht wundern.

    Das ist sicherlich richtig – das "Radfahren ist bei uns sicher" wird dort geradezu wie ein Mantra verbreitet, weil man eben verstanden hat, dass das wichtigste zur Steigerung des Radverkehrs nicht dröge Unfallzahlen, sondern die _gefühlte_ Sicherheit sind.

    Wie viele Menschen können wir denn deiner Meinung nach opfern, wenn es nicht um "dröge Unfallzahlen", sondern nur um gefühlte (scheinbare) Sicherheit geht?