Ohne deutliche Erkennbarkeit
Aber was sind die Kriterien für "deutliche Erkennbarkeit"? Dass das "de jure" keine Rolle spielt, glaube ich auch nicht, sondern vielmehr, dass man Leute, die darauf Fahrrad fahren, nicht dafür belangen kann, wenn es nicht eindeutig ist.
Im Gegenteil: Mir fallen hier an fast allen Wegen, wo in den letzten Jahren entfernt wurden, Merkmale ein, nach denen es eindeutig noch ein Radweg ist. Warum sollte es zum Beispiel Radwegfurten geben oder
an einmündenden Nebenstraßen, wenn es ausschließlich ein Gehweg ist?
Du unterschätzt die Inkompetenz der Verkehrsbehörden, tatsächlich mit dem ganzen Mist aufzuräumen.