Beiträge von Yeti

    Das verstehe ich nicht. Der benutzungspflichtige Geh- und Radweg endet, ein reiner Gehweg ohne Radverkehrsfreigabe beginnt mit der Prof.-Schott-Straße. Genau hier:

    Und 150m weiter wird dieser Gehweg wieder zum Geh-/"Radweg" mit Zwangsbeglückung: Prof.-Schott-Straße - Google Maps

    Vermutlich glauben die Verantwortlichen, dass auch dazwischen das [Zeichen 240] gilt, das irgendwo vorher stand. Die Änderung des Belags hätte mir allerdings auch signalisiert, dass dort etwas Neues beginnt, das mangels Beschilderung nur ein Gehweg sein kann.

    Das ist beschilderungsseitig natürlich wieder Mist, ...

    Das ist vor allem deswegen Mist, weil es für den Fahrbahnverkehr ein Kreisverkehr ist, aber für den Radverkehr eine Kreuzung, an der andere Regeln gelten.

    Versuche mal herauszufinden, wie man diese Strecke vorschriftsgemäß mit einem Fahrrad zurücklegt: L130, 21641 Apensen nach L127, 21641 Apensen - Google Maps (alle erkennbaren Randwege sind in beiden Fahrtrichtungen mit [Zeichen 240] beschildert)

    In deinem Beispiel (Sonderfall eines Kreisverkehrs mit nur drei Zufahrten) muss man eine Fahrbahn überqueren, und dabei den Verkehr aus beiden Richtungen beachten.

    Wenn man auf der Fahrbahn fährt, muss man aber gar keine Fahrbahn überqueren, sondern nur beim Einfahren die Vorfahrt des Fahrbahnverkehrs im Kreis beachten, also Verkehr aus einer Richtung, einmal.

    Und jetzt überlege noch einmal, wie es an jedem anderen Kreisverkehr nach deinem Muster aussieht, wo es vier Zufahrten gibt.

    Auf der Fahrbahn kannst du im Kreisverkehr 100 mal im Kreis fahren und kommst nur beim Reinfahren in den Kreisel einmal an einem einzigen [Zeichen 205] vorbei. Probiere das mal auf dem "Radweg" :). Da kannst du immer nur hin- und herfahren und musst an jeder Zufahrt die Vorfahrt des Fahrbahnverkehrs aus beiden Richtungen beachten. Aber das fühlt sich bestimmt total flauschig an.

    Grün = Angebotsradweg

    Nicht lieber rot? Als Warnfarbe: Diesen "Radweg" benutzen Sie freiwillig, obwohl es darauf gefährlicher ist als nebenan auf der Fahrbahn.

    *edit: Oder Angebotsradwege einfach nur mit VZ 101 kennzeichnen :/

    [Zeichen 101]

    Einseitige Zweirichtungsradwege erfordern Querungshilfen an beiden Enden - wenn die nicht vorhanden oder gefährlich sind, hat es wieder die SVB verbockt...

    Das trifft hier auf so gut wie alle "Radwege" zu. Ich weiß gar nicht, ob mir einer einfällt, wo es tatsächlich so etwas wie eine Querungshilfe gibt.

    Und dann gibt es noch den Fall, wenn man aus einer Nebenstraße nach rechts einbiegt und dabei auf einen linksseitigen "Radweg" wechseln muss.

    Ich zeige dir eine Stelle, an der ich mal fast von einer Heugabel aufgespießt wurde: Soltauer Str. - Google Maps

    Zum Glück habe ich den Traktor, der dort aus dem Feldweg kam, schon gesehen und realisiert, dass es eine "stehende Peilung" gab. Der Treckerfahrer hat nicht einmal in meine Richtung geschaut und erst angehalten, als seine Gabel bereits quer über den "Radweg" ragte.

    *edit: Falls dir dieser Feldweg nicht relevant genug ist, schau dir einfach die nächste Kreuzung an, wo der vorfahrtberechtigte "Radweg" über den freien Rechtsabbieger führt: Soltauer Str. - Google Maps

    Als Radfahrer bin ich der schwächste (weil keine Knautschzone) und gefährdetste (weil am wenigsten sichtbar) Verkehrsteilnehmer

    Und das soll jetzt ein Argument dafür sein, dort zu fahren, wo man noch schlechter sichtbar ist? :/

    Wie kommt man denn nun aber an ein Grundsatzurteil, durch das die RWBP komplett abgeschafft wird? "Radwege" wären dann nur Angebote für diejenigen, die darauf fahren wollen, immer und überall. Die Mindeststandards der VwV-StVO würden dann nur noch definieren, worauf Verkehrsbehörden das Radfahren ggf. erlauben dürften.

    Was natürlich immer noch nicht ändern würde, dass weiterhin behauptet wird, dass "Radwege" der Sicherheit dienen und dass es Aggressionen gegenüber denjenigen gäbe, die das nette Angebot nicht annehmen wollen. Und es gäbe keine rechtliche Handhabe mehr gegen "Radwege", die zum Radfahren völlig ungeeignet sind, weil diese Angebote einen nicht in seinen Rechten einschränken.

    Ich kann berichten, dass es die Akzeptanz erhöht, auf beiden Seiten. Es sollte aber klar kommuniziert werden, dass das die Verdeutlichung einer allgemeinen Verkehrsregel ist und dass das Radfahren auf der Fahrbahn nicht nur dort erlaubt ist, wo solche Piktogramme markiert sind.

    Wenn sie verblichen sind, sollte man sie auch nicht erneuern. Bis dahin müssen es alle kapiert haben.

    Dann sollen sie schauen, dass mit den blauen Verkehrszeichen kein Benutzungszwang mehr verbunden ist.

    Das hilft ihnen ja nicht, wenn sie vor allem daran interessiert sind, die Fahrrad-Assis von der "Straße" [sic.] runter zu bekommen. Mit den Erfahrungen, die ich vor Ort mache, gruselt es mich, wenn ich lese, dass den Gemeinden mehr "Gestaltungsspielraum" gegeben werden soll. Die Verantwortlichen träumen hier immer noch im Geiste der 1960er Jahre davon, den Autoverkehr weiter zu optimieren. Fahrräder werden dabei als störende Verkehrshindernisse betrachtet, die man auf ungeeigneten Ra(n)dwegen aus dem Weg schaffen muss. Daher möchte ich auch keine anderen Regeln und nicht mehr Gestaltungsspielraum für die Gemeinden, sondern strengere Überwachung, dass die bestehenden Regeln eingehalten werden.

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    Hochwasser in Süddeutschland: Liveblog zu den aktuellen Entwicklungen - DER SPIEGEL

    Die Temperatur des Oberflächenwassers im Atlantik ist nochmals höher als im letzten Jahr. Ich erwarte daher in diesem Sommer weiterhin häufige Starkregenereignisse, da auch die Luft über dem Atlantik wärmer ist und mehr Wasser verdunstet.