Ich habe heute Morgen auch mit zwei Polizisten gesprochen. Sie hatten das Pech, gerade entgegen zu kommen, als ich dabei war, das Foto von dem silbernen BMW für die Anzeige zu machen und habe sie heran gewunken.
Pozilei: Da können Sie doch dran vorbei fahren.
Ich: Ja, könnte ich. Soll ich ihrer Meinung nach dann eine OWi begehen, indem ich auf den Gehweg ausweiche oder indem ich gegen die Radwegbenutzungspflicht verstoße und auf der Fahrbahn fahre?
Pozilei: Da kommt eine Mutti mit Kinderwagen problemlos dran vorbei.
Ich: Aber ich nicht mit dem Fahrrad.
Pozilei findet einen Zettel hinter der Windschutzscheibe: Der hat eine Ausnahmegenehmigung
Ich: Eine Ausnahmegenehmigung zum Parken auf Radwegen? Wo gibt es denn sowas? Warum parkt der nicht auf der Fahrbahn, wenn er eine Sondergenehmigung hat?
Na ja, so ging es noch ein wenig weiter. Die Beamten haben erklärt, dass ich eine Anzeige bei der Stadt erstatten solle und dass sie keinen Handlungsbedarf sehen, weil ihrer Meinung nach keine Gefährdung vorliege. Ich habe mich dann noch ein bisschen ausgekotzt, dass dort überhaupt kein Grund besteht, Radfahrern zu verbieten, auf der Fahrbahn zu fahren und dass die Stadt dafür sorgen solle, dass die Radwege auch frei sind, wenn man sie benutzen muss. Und dass ich mit ihrem Kollegen Herr M., der bei der Pozilei Stade für die Verkehrssicherheit und Prävention zuständig ist, schon die selbe Diskussion hatte und dass ich nicht das Gefühl hatte, dass ihn das sonderlich interessiert hätte (dass er stattdessen lieber Reflektorbänder an Radfahrer verteilt, habe ich mir verkniffen).
Dann sind wir alle weggefahren (auf der Fahrbahn
).