Offenbar möchte man mich zum Thema Radverkehr nun auch im Verkehrsausschuss zur Beratung hinzu ziehen, es bleibt spannend.
So schnell wird man hier zum "Experten". Wie war das doch gleich mit den Einäugigen und den Blinden?
Beiträge von Yeti
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Ja, genau. Selbst der Weg mit
ist ja zu schmal, so dass für
erst recht kein Platz bleibt. Im letzteren Fall würde ja auch für unsichere (meistens auch langsame) Radfahrer ein nicht benutzungspflichtiger Radweg übrig bleiben, wenn das Blauschild abgeschraubt würde.
Das Problem z.B. in der Harburger Straße kann man in Beitrag 15 sehen. Da gibt es zwischen den Grundstücken den Weg, der etwas zu schmal ist, der aber an den Bäumen zusätzlich eingeengt ist. Hier muss man bei der Begegnung mit Fußgängern ohnehin schon sehr langsam fahren, wobei das Fußgängeraufkommen gering ist. Oftmals begegne ich dort keinem einzigen Fußgänger. Man muss an den Grundstückausfahrten trotzdem gut aufpassen, da die Strecke leicht abschüssig ist und man ohne große Anstrengung auf über 25km/h kommt.Um den Weg breiter zu machen, müssten die alten Bäume weg oder man müsste von den Grundstücken was wegnehmen. Beides halte ich -wie schon geschrieben- nicht für durchsetzbar. Und auch die Lösung mit Schutzstreifen und Neuaufteilung der Fahrbahn wäre eher eine Minimallösung, die bei den meisten Radfahrern vermutlich nur auf wenig Akzeptanz stoßen würde.
Eine Alternativroute ist an der Stelle auch schwierig umzusetzen, weil diese Straße quasi die einzige ist, über die man eine Bahnlinie queren kann, siehe hier: Die Abt-Albert-Straße, der Benedixweg und die Vorwerkstraße weisen ein sehr grobes Kopfsteinpflaster auf, auf dem man mit dem Fahrrad nicht wirklich fahren kann. Bliebe noch die Strecke zwischen der Eisenbahnlinie HH-CUX und der Buxtehuder Straße bei den Schrebergärten, die aber völlig unbeleuchtet und zur Hälfte nicht befestigt ist. Das hilft aber auch nur, wenn man schon vom großen Kreisverkehr am Autobahnende her kommt und würde für die Anwohner in dem Dreieck zwischen der B73 und den beiden Eisenbahnlinien einen großen Umweg bedeuten.
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Kurzes Update. Heute war ich gleich zu zwei Terminen eingeladen. Am Vormittag gab es ein Treffen mit der Polizei, genau gesagt mit dem "Verkehrssicherheitsberater". Der Termin fand auf Anfrage eines älteren Mitbürgers statt und gestern wurde ich von der Polizei eingeladen, daran teilzunehmen. Anlass für den Herrn war, sich über die vielen Geisterradler zu beschweren und die Polizei zu verstärkten Kontrollen aufzufordern. Ich habe die Gelegenheit genutzt, auf die vielen linksseitig benutzungspflichtigen Radwege hinzuweisen. Meines Erachtens ist es schwer vermittelbar, warum das Radfahren auf der falschen Straßenseite auf manchen Straßen verboten und gefährlich ist, während es auf anderen Straßen aus "Sicherheitsgründen" sogar Pflicht ist. Diese Problematik war der Polizei bislang wohl so auch noch gar nicht bewusst und natürlich erfolgten Kontrollen bislang nur da, wo man links nicht fahren darf (zum Glück nicht dort, wo man links fahren muss). Ich möchte das Geisterradeln damit nicht entschuldigen, sondern ich erhoffe mir seitens der Polizei Unterstützung, die bestehenden Regelungen für linksseitige benutzungspflichtige Wege so schnell wie möglich aufzuheben.
Dann konnte ich die Gelegenheit noch nutzen, mit einem anderen Polizeibeamten Anfang des kommenden Jahres ein weiteres Treffen zum Thema Radfahrunfälle zu vereinbaren. In der Unfallstatistik von 2016 zeigte sich gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Zunahme der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung. Die Unfälle mit Pedelecs haben sich von 3 im Jahr 2015 auf 16 in 2016 mehr als verfünffacht, was mich angesichts der maroden Infrastruktur nicht sonderlich wundert. Wer hier schneller als 20km/h auf Radwegen fährt, muss das Fahrrad schon gut beherrschen. Das ist nichts für Oma Ilse, die auf einmal mit eingebautem Rückenwind unterwegs ist.
Heute Abend hatte ich dann eine Einladung vom Stadtbaurat. Diese hatte sich als Folge meines Vortrages beim Stadtrat auf Initiative der Fraktionsvorsitzenden der CDU und der Grünen ergeben. Dabei war noch der Leiter des Tiefbauamtes und zwei weitere Mitarbeiter der Stadtverwaltung, alle selbst aktive Radfahrer. Auch dieses Treffen fand in sehr konstruktiver Atmosphäre statt. Laut Aussage der Verwaltung wundert man sich gerade über die Initiativen der Politik zum Thema Radverkehr. Der Bedarf, etwas zu verändern war den Herren allen bewusst, aber bislang fehlte es wohl am notwendigen Geld, bzw. der Bereitschaft des Stadtrates, die erforderlichen Mittel zu bewilligen.
Über ein Thema haben wir relativ lange gesprochen und sind zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen. Die meisten benutzungspflichtigen Wege sind hier mit
beschildert. Wenn man diese Schilder entfernt, bleibt ein Gehweg übrig. Die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht wird an vielen Stellen somit zu einem Fahrbahnbenutzungszwang, oder man behilft sich mit
. Diese Kombination sehe ich aber als Radfahrer sehr skeptisch, weil es dazu führen wird, dass der größte Teil der Radfahrer weiterhin im Seitenraum fahren wird und Autofahrer das weiterhin von allen Radfahrern erwarten werden. An einigen Straßen bin ich aber selbst ehrlich gesagt ganz froh, dass es den separaten Weg gibt, weil ich sonst auf der Fahrbahn mit den Autos zusammen im Stau stehen würde. Ein Weg, den ich nur noch mit Schrittgeschwindigkeit befahren dürfte, würde mir dann auch nicht weiterhelfen. Es gibt hier keine Straßen, wo man eine Fahrspur für den Radverkehr "opfern" könnte, weil es auf allen Hauptstraßen nur eine Fahrspur je Richtung gibt. Bei Fahrbahnbreiten zwischen 5,50 und 7,50 m lassen sich Lösungen mit Schutzstreifen ebenfalls gar nicht oder nur in einer Fahrtrichtung mit Mindestmaßen umsetzen. Die Akzeptanz eines Gelegenheitsradlers, der bislang immer noch glaubte, auf jeden Fall immer und überall auf dem Radweg fahren zu müssen, so etwas zu nutzen, dürfte gegen Null tendieren. Allerdings hat man dieses Problem lediglich auf einigen wenigen Hauptstraßen und die Liste völlig unnötiger Benutzungspflichten, die man aus meiner Sicht sofort aufheben könnte, ist lang.
Auch in dieser Runde soll es im kommenden Jahr ein weiteres Treffen geben, zu dem dann auch der Leiter der Verkehrsabteilung hinzugezogen werden soll, mit dem ich mich schon mal im September alleine getroffen hatte. Wir waren uns darin einig, dass man sowohl den Radfahrern als auch den Autofahrern schrittweise beibringen muss, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren sollen. Wenn man neue Regelungen gleich an einer viel befahrenen Straße umsetzt, erntet man vermutlich sofort einen riesigen Shitstorm in den Leserbriefspalten der örtlichen Tageszeitung und dann geht der Schuss nach hinten los. Was man hier 20 Jahre lang versäumt hat, kann man nicht von jetzt auf gleich aus dem Weg schaffen. Daher freue ich mich, dass auch auf dieser Seite die Bereitschaft besteht, das Thema anzugehen.
Hoffen wir mal, dass die aktuell positive Stimmung, etwas zu verbessern, anhält.
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Es ist leider so, dass viele eine aufgehobene Radwegbenutzungspflicht für realen Irrsinn halten und es offenbar legitim finden, wenn sie von Autofahrern auf der "Straße" (aka "Fahrbahn") weggehupt werden.
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Welche Qualifikation benötigt man eigentlich als "CDU-Experte"
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Mobilität in der Stadt: Autofahrer sind am unzufriedensten:
Ob die befragten Autofahrer mal darüber nachgedacht haben, dass sie selbst zu ihrer eigenen Unzufriedenheit beitragen, indem sie selbst Auto fahren? Oder sieht man die Ursache der Probleme nur bei den anderen?
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Ich habe die Obikes in Wien angeschaut, die sehen ziemlich billig aus. Über die Tauglichkeit der "Schutzbleche" habe ich auch meine Zweifel.
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Ich lasse es mal drauf ankommen. Wenn ich damit auch zwischen der Polizei und der Verkehrsbehörde eine Diskussion über die Bedeutung des Zeichens 240 anstoße, ist es mir die 20,- EUR wert. Meiner Einschätzung nach stehen die meisten Blauschilder hier im Geiste von vor 1997: Radfahrer, behindere nicht "den Verkehr" und verziehe dich gefälligst auf den Radweg! Oder die Schilder stehen noch da, weil man vor 20 Jahren vergessen hat, sie abzuschrauben und sie seitdem bei Sturm noch nicht von alleine umgekippt sind.
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Die 5 Meter stammen aus der Verwaltungsvorschrift und sind für Verkehrsteilnehmer unwichtig.
Für die Verkehrsteilnehmer gilt der "optische Gesamteindruck".Ui, das wusste ich auch nicht. Hoffen wir mal, dass der optische Gesamteindruck bei Radfahrern und Autofahrern zum selben Ergebnis führt. Für diese Stelle hatte ich mal beim ADAC angefragt, wie sie das sehen. Der Jurist des Automobilclubs sah es so, dass Radfahrer, die die Abfahrt von der B73 queren, jene Abfahrt kreuzen und daher keine Vorfahrt haben, auch wenn der Radweg weiter dem Verlauf der B73 folgt. Es gibt dort auch eine Furtmarkierung für den Radverkehr. An der anderen Seite bei der Auffahrt auf die Bundesstraße steht wieder ein Zeichen 205 für den Kfz-Verkehr, das die Situation eindeutig klärt.
Das Bild unten ist noch außerhalb des Ortes, die Situation oben ist innerorts.Hier:
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Apropos »weniger als 5m von der Kreisfahrbahn abgesetzt«: wie erkenne ich das als Radfahrer bzw. als Autofahrer? Ich sehe mich nicht in der Lage, bei der Annäherung an den Kreisverkehr zwischen 4,97 Metern und 5,03 Metern Abstand zu unterscheiden. (Und wo und wie wird der gemessen?)
Hier gibt es sogar Kreuzungen, bei der sich die Vorfahrt während der Überfahrt für Radfahrer ändert. In dem Fall auf dem Bild unten ist in Blickrichtung der erste Teil, wo Autofahrer von der Hauptstraße abbiegen, definitiv weiter als 5m abgesetzt, so dass der Radweg nicht mehr an der Vorfahrtsregelung der Hauptstraße teilnimmt. Im zweiten Teil, wo die Autofahrer von rechts kommen und in die Hauptstraße einbiegen, steht
Das begreift kein Radfahrer, dass er mitten während der Querung an der Mittelinsel die Vorfahrt verliert.edit: Dabei ist über die gesamte Breite eine Furtmarkierung aufgebracht, was nur im Zuge vorfahrtberechtigter Straßen sein darf. Offenbar ist auch die Verkehrsbehörde der Ansicht, dass Radfahrer hier Vorfahrt haben.
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Genau deswegen sollen Radverkehrsführungen in Kreisverkehren so nicht angelegt werden. Bei einer unserer "Erkundungstouren" ist auch tatsächlich einer mit dem Arm am Laternenpfosten hängen geblieben, als er Handzeichen gegeben hat.
Ich halte so etwas für saugefährlich, denn wie du schon geschrieben hast, muss man im Kreisverkehr eigentlich die Fahrtrichtung nur anzeigen, wenn man den Kreisverkehr verlässt und nicht, wenn man seinem Verlauf folgen will. Mit den scharfen Kurven vor den Furten ist es aber für einen Autofahrer, der aus dem Kreisverkehr ausfährt, nicht erkennbar, ob der Radfahrer ebenfalls aus dem Kreisel ausfahren will oder ob er gleich scharf links abbiegt, um über die Radwegfurt zu fahren. Die Radfahrer, die über die Furt fahren, haben hier übrigens Vorfahrt, weil die Furt weniger als 5m von der Kreisfahrbahn abgesetzt ist. Beim Einfahren in den Kreisverkehr steht vor dem Fußgängerüberweg bereits das Zeichen 205
mit
Wenn man als Radfahrer auf diesem Radweg fährt, muss man auf Verkehr achten, der in den Kreisverkehr einfährt und auf Verkehr, der aus dem Kreisel ausfährt. Gleichzeitig muss man bremsen, um die scharfe Kurve zu nehmen, dabei nicht an der Laterne hängen bleiben und das alles einhändig, weil man noch Handzeichen gibt, um nicht umgefahren zu werden. Das grenzt an Akrobatik und läuft in der Praxis darauf hinaus, dass man an jeder Furt eigentlich anhalten muss, obwohl man vorfahrtberechtigt ist. Wie man da auf die Idee kommen kann, dass das sicherer sei als auf der Fahrbahn zu fahren, kann ich auch mit viel Fantasie nicht nachvollziehen.Dazu kommt, wie oben auf dem Bild zu sehen, dass Autofahrer, die vor der Einfahrt in den Kreisverkehr warten, regelmäßig die Radwegfurt blockieren.
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Ich hoffe, dass es nicht erforderlich sein wird, jedes Schild einzeln weg zu klagen.
Am kommenden Donnerstag habe ich eine Einladung vom Stadtbaurat. Er hat meine Präsentation bekommen, die ich vor dem Stadtrat gehalten habe und möchte sich mit mir treffen. Ich hatte bemängelt, dass Kreisverkehre hier nicht so angelegt werden, dass Radfahrer vorher auf die Fahrbahn geführt werden, sondern so, wie es gemäß ERA 2010 explizit nicht sein soll mit scharfen Kurven an den Furten.
Der zweite Punkt, den ich bei neu gebauten Radwegen bemängelt habe, ist das Zurückversetzen der Radwege an Kreuzungen von der Fahrbahn weg, so dass die Sichtbarkeit des Radverkehrs zusätzlich erschwert wird und Radwege regelmäßig von wartenden Kfz. blockiert werden.
Mit der Frage, warum vorhandene Wege auch noch generell benutzungspflichtig sind, hat das zwar auch nichts zu tun, aber man muss Radwege ja nicht noch extra unsicher machen, indem man unnötige Schikanen einbaut.
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Soweit ich weiß, beginnt die Einspruchsfrist, wenn man zum ersten Mal von einer Anordnung erfahren hat. Da ich immer über die Brücke komme, weiß ich also nichts von einem Schild, das woanders steht. Wenn nun dort ein neues Schild aufgestellt würde, dann wäre die Anordnung für mich neu.
ZitatGegen einen Verwaltungsakt kann von den davon betroffenen Bürgern Widerspruch eingelegt werden. Dabei ist jedoch eine Widerspruchsfrist zu beachten, die der Gesetzgeber eingeführt hat, damit Verwaltungsakte auch rechtskräftig werden können. Anordnungen von Verkehrszeichen sind dabei wiederum ein Sonderfall, da sie dem Bürger nicht, wie bei anderen Verwaltungsvorgängen (Baugenehmigung, Steuerbescheid) schriftlich mit Rechtsbelehrung mitgeteilt werden. Vielmehr werden Schilder ohne weitere Mitteilung im Verkehrsraum aufgestellt. Es gab daher bis vor kurzem eine uneinheitliche Rechtssprechung zu der Frage, wann die Widerspruchsfrist bei einem Ver­kehrszeichen (VZ) abgelaufen ist. Inzwischen hat sich jedoch die Meinung durchgesetzt, dass die Widerspruchsfrist dann zu laufen beginnt, wenn man erstmals von dem Verkehrszeichen betroffen ist, also vorbeigefahren ist. Die Widerspruchsfrist beträgt dann ein Jahr (12 Monate). Innerhalb dieser Zeit muss der Widerspruch geschrieben und bei der Behörde eingegangen sein.
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Dann bin ich mal gespannt, ob ich infolge meiner Anzeige nun selbst belangt werde, weil ich einen Radweg nicht benutzt habe, dessen Benutzungspflicht an einer Stelle angeordnet wurde, an der ich gar nicht vorbei gefahren bin.
Wenn sie nun hinter der Brücke ein neues Z240 aufstellen, würden die Fristen zum Einspruch neu beginnen, oder?
Der Weg in der Straße Am Bahnhof ist übrigens nicht benutzungspflichtig. Wenn man von dort kommt, von wo aus die Autofahrerin kam, darf man also auf jeden Fall auf der Fahrbahn in den Kreisverkehr fahren. Direkt am Beginn des Kreisel steht das Blauschild nur, wenn man aus Richtung Am Güterbahnhof kommt. Ob der Weg in der Straße Am Staatsarchiv benutzungspflichtig ist, weiß ich gerade nicht.
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Heute Morgen hatte ich schlechte Laune und deshalb war ich diesmal bei der Polizei, nachdem man wieder mal versucht hat, mich umzufahren.
Heute zur Abwechslung hier im Kreisel am Güterbahnhof:Ich kam aus Norden vom unabhängig geführten Weg am Burggraben über die Brücke auf die Salztorscontrescarpe und wollte geradeaus über den Kreisel weiter in die Straße Am Güterbahnhof. Eine Autofahrerin, die von der Straße Am Bahnhof in den Kreisel eingefahren ist, hat mich angeschaut und wohl gedacht "ist ja nur ein Radfahrer" und ist ohne zu bremsen in den Kreisverkehr gefahren. Ohne Vollbremsung meinerseits wäre ich als Gallionsfigur auf ihrer Motorhaube geendet. Die Methode "freundlich Lächeln" fand ich in diesem Fall nicht mehr angemessen und so habe ich sie an der nächsten Kreuzung zur Rede stellen wollen, was sie damit quittiert hat, mir einen Vogel zu zeigen. Da sie das Angebot eines klärenden Gesprächs ausgeschlagen hat, hat sie nun ihre OWI Anzeige.
Zur Situation habe ich trotzdem noch eine Frage. Wenn ich über die Brücke über den Burggraben fahre und in die Salztorscontrescarpe einbiege, fahre ich 20-30m auf dem Radweg und fädele mich an der nächsten Bordsteinabsenkung des Parkplatzes auf der Fahrbahn ein. Der Radweg in der Salztorscontrescarpe ist benutzungspflichtig, aber das Schild steht am Anfang der Straße an der Kreuzung Altländer Straße. Wenn man wie ich vom Burggraben über die Brücke kommt, steht kein weiteres Schild, welches diesen Weg als benutzungspflichtig kennzeichnet. Sehe ich das richtig, dass der Weg für mich nicht benutzungspflichtig ist, wenn an der Einmündung kein neues Z240 steht?
Es steht außer Frage, dass eine Benutzungspflicht dort nicht erforderlich ist und schon gar nicht in diesem schlecht einsehbaren Kreisel mit seinen scharfen Kurven. Das macht eine angeordnete Benutzungspflicht vielleicht unzulässig aber nicht ungültig. Nun hoffe ich mal, dass meine Anzeige nicht dazu führt, dass man dort noch ein neues Z240 hin baut, weil ich gerade bewiesen habe, wie gefährlich es ist, dort auf der Fahrbahn zu fahren
*edit* Fun-fact: In der Gegenrichtung steht von der Straße Am Güterbahnhof kommend am Kreisel ein Blauschild
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Die Vorschriften mit den Reflektoren stammen aus der Zeit, als Akku-Beleuchtung noch nicht zulässig und Standlichtfunktionen noch nicht verbreitet war. Der weiße Frontreflektor und rote Rückreflektor sollten auch stehende Fahrräder sichtbar machen, wenn der Dynamo keinen Saft lieferte. Mit Akkubeleuchtung ist das quasi hinfällig, sofern der Akku oder die Batterie nicht leer ist.
Ich möchte auch nicht so verstanden werden, dass ich gegen Reflektoren oder auffällige Kleidung bin. Aber man darf sich eben nicht in falscher Sicherheit wiegen, weil Reflektoren nur funktionieren, wenn sie angestrahlt werden und das Licht in die richtige Richtung zurück werfen und weil Tagesleuchtfarben wie der Name schon sagt, nur bei Tageslicht funktionieren (UV-Licht wird teilweise als sichtbares Licht reflektiert). An trüben Wintertagen können Warnwesten die Sichtbarkeit deutlich erhöhen, aber bei Dunkelheit sind sie auch nicht besser als jede andere helle Kleidung. Das Einzige was die Sichtbarkeit erhöht, sind die Reflektoren an der Warnweste, aber halt auch nicht, wenn der Radfahrer neben dem Auto fährt und gar nicht angestrahlt wird, und auch nicht, wenn der Radfahrer von der Seite kommt. Die Reflektoren funktionieren dann erst, wenn der Radfahrer von den Scheinwerfen angestrahlt wird und das ist im Stadtverkehr oftmals zu spät.
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Ich verstehe das auch nicht, warum die ganzen Leuchtwesten da mit in den Topf geschmissen werden. Fehlt noch, dass sie jeden kontrollierten Radfahrer auch noch auf den ggf. fehlenden Helm hinweisen.
Wenn ich mit Licht fahre, dann kann mich in der Stadt jeder Autofahrer sehen, der mich sehen will. Diejenigen, die gar nicht gucken, sehen mich auch nicht mit Warnweste. Und wie du schon sagst: Außerhalb der Ortschaften kann es eine Rolle spielen, möglichst früh erkannt zu werden, damit sich Autofahrer einstellen und ggf. rechtzeitig bremsen können. Aber in der Stadt entstehen die kritischen Situationen nicht, weil ein Radfahrer auf weite Entfernung zu spät zu erkennen ist, sondern weil Radfahrer aus Richtungen auftauchen, wo Autofahrer nicht hingeschaut haben oder wo die Sicht verdeckt war.
Problematisch sind solche Polizeiaktionen, weil sie Autofahrern suggerieren, dass sie eigentlich nur auf Warnwesten achten müssen und jeder Radfahrer, der nicht mindestens noch mit 12 blinkenden Lichtern an der Kleidung herumfährt, eigentlich gar nicht zu sehen ist.
Spätestens, wenn alle Radfahrer und Fußgänger mit Warnwesten und Reflektoren herumlaufen und fahren, hebt sich auch niemand mehr ab.
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