Beiträge von Yeti

    Quizfrage: Wo soll man hier als Radfahrer fahren?
    A) Auf dem linksseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg, der in dieser Fahrtrichtung durch ein [Zeichen 240] als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist (in der Gegenrichtung übrigens nicht). Also auf der linken (falschen) Straßenseite, wo es eine Betriebsausfahrt einer Spedition, die gezeigte Kreuzung mit fehlender Furtmarkierung, die Ein- und Ausfahrt eines Baustoffhandels (ebenfalls ohne Markierungen), sowie am Ende einen an zwei Einmündungen extrem schlecht einsehbaren Kreisverkehr gibt, den man auf dem Radweg entgegen der Fahrtrichtung des Fahrbahnverkehrs befährt. Der Weg hat eine Breite von bestenfalls 2,00m, wenn man ihn mal von Laub und Grasbewuchs befreien würde, aber das sieht man gerade nicht, weil das passend zur vorweihnachtlichen Stimmung mit Schnee bedeckt ist. Auch die Tiefe der Schlaglöcher lässt sich aufgrund des Wasserstandes in den Pfützen nicht mehr so recht abschätzen.
    B) Auf der glatten und von Schnee und Eis befreiten Fahrbahn mit geringem Verkehrsaufkommen, wo es in Blickrichtung rechts nur eine einzige, gut einsehbare Kreuzung gibt, an der fast nie ein Fahrzeug einbiegt, weil die Straße nur zu einem einzigen Grundstück führt.

    Wie man an den Spuren sieht, entscheiden sich doch tatsächlich einige Radfahrer für die Variante A

    Das bedeutet, dass der Lieferverkehr künftig alle Radwege und Radfahrstreifen blockiert, weil er A) kein Dach für den Fahrer hat oder B) teilweise mit Muskelkraft angetrieben wird und C) nicht mindestens die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h fährt? Es dürfte jedenfalls die Erwartungshaltung der Autofahrer sein, dass diese Fahrzeuge deswegen auf den Radweg und keinesfalls auf die Fahrbahn gehören. Und viele Paketboten nutzen bereits jetzt die Radwege als Stellfläche, damit sie "den Verkehr" nicht behindern.
    Auch wenn ich Alternativen zu dem ganzen Paketdienste-Wahnsinn durchaus begrüße, zeichnet sich da eine unheilvolle Allianz ab.

    Zitat von SZ-Online

    Wermutstropfen an der ganzen Sache: Tempo 30 wird auch entfernt, weil es laut Straßenverkehrsordnung nur die 30 oder den Überweg gibt, so Ordnungsamtschef Matthias Schmieder


    Wie ist denn diese Aussage begründet? Ich habe dazu in der VwV StVO nichts gefunden, sondern nur, dass Fußgängerüberwege nicht zulässig sind, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit größer ist als 50 km/h.
    Ansonsten steht da:

    Zitat von VwV StVO §26


    Verkehrliche Voraussetzungen
    Fußgängerüberwege sollten in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt.
    Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zuläßt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht.

    Selbst in Tempo 30-Zonen sind sogar Fußgängerampeln zulässig, wenn sie vor dem 1. November 2000 angeordnet wurden.

    Zitat von StVZO §67 (4)

    (4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit mindestens 1.einer Schlussleuchte für rotes Licht,2.einem roten nicht dreieckigen Rückstrahler der Kategorie „Z“ ausgerüstet sein.Schlussleuchte und Rückstrahler dürfen in einem Gerät verbaut sein.


    Ich finde allerdings die seitliche Anbringung problematischer als das fehlende Prüfzeichen, da das Rücklicht aus bestimmten Richtungen durch Teile des Fahrrads (Reifen, "Schutzblech") verdeckt ist.

    Ich habe mal eine solche Situation erlebt, nachdem ich dem LKW-Fahrer über seine Rückspiegel in die Augen geschaut habe. Ich war mir 100%ig sicher, dass wir Blickkontakt hatten, zumal er dann auch vor dem Rechtsabbiegen angehalten hat. Als ich dann neben der Zugmaschine war, ist er plötzlich losgefahren.

    Dass Autofahrer oft die Geschwindigkeit von Radfahrern zu niedrig einschätzen, glaube ich auch. Wenn ich mir meine Liste der Situationen anschaue, wo es brenzlig wurde, wäre vermutlich vieles nicht passiert, wenn ich nur halb so schnell fahren würde. Das fängt an bei Rechtsabbiegern, die mich gerade überholt haben und kurz danach vor mir versuchen, abzubiegen, geht weiter bei knappen Überholmanövern, weil die Lücke im Gegenverkehr doch nicht groß genug war und endet noch lange nicht bei den vielen Fällen, wo Autofahrer aus Seitenstraßen ohne zu schauen über den Radweg bis an die Fahrbahn fahren. Ein Radfahrer, der sich mit 15 km/h nähert, wird dann vielleicht noch im periphären Blickfeld wahrgenommen, aber um einen Radfahrer, der mit 25-30 km/h ankommt, zu sehen, müsste man den Kopf drehen, was meistens unterbleibt.

    Dass das Unterschätzen der Geschwindigkeit als Erklärung herhält, den Radfahrer im Kreisverkehr noch kurz zu überholen, ist allerdings ein Witz. Wenn ich das richtig sehe, geht an der gezeigten Stelle ein Schutzstreifen bis direkt an den Kreisverkehr und auch hinter dem Kreisel beginnt sofort wieder ein Schutzstreifen. Es hat ja seine Gründe, warum Schutzstreifen und Radfahrstreifen innerhalb des Kreisverkehrs nicht zulässig sind, um Autofahrern nicht zu suggerieren, dass sie Radfahrer im Kreisel überholen können. Würde der Schutzstreifen 20-30m vor dem Kreisverkehr enden und sich der Radfahrer mittig auf der Fahrbahn einordnen, dann wäre auch klar, dass das Überholen erst wieder hinter dem Kreisverkehr möglich ist. In dem Fall fährt der Polizist auch nicht mit 25km/h im Kreisel, so dass das kein Pedelec-Problem ist. Wie sollte man in einem Kreisverkehr einen Fahrradfahrer überholen, der selbst mit 25 km/h dort fährt, falls das überhaupt möglich ist?

    *edit: 5,40m Bremsweg bei Vollbremsung mit 40km/h (ab 8:10)

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    Aber dafür muss man "schon ganz schön in die Eisen gehen", wie auch der Polizist sagt ;)

    (5) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. Die Längsseiten eines Fahrrades müssen nach jeder Seite mit
    1.ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
    2.Speichen an jedem Rad, alle Speichen entweder vollständig weiß retroreflektierend oder mit Speichenhülsen an jeder Speiche, oder
    3.mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
    kenntlich gemacht sein.

    Dass es hier an Ampelkreuzungen und Überwegen keine Aufstellflächen für Radfahrer gibt und Fußgänger lieber über die Radfahr-Furt gehen als über die Fußgängerfurt, war mir ja bekannt. Aber heute hat es mich zum ersten Mal gestört, weil ich mit 2 anderen Radfahrern an der Ampel stand und dabei einen vierten Radfahrer beim Durchfahren behinderte: Am 07. Dezember 2017 bei 5°C und angesagten Windböen bis 7bft! Zwar trocken und kein Frost, aber auch nicht gerade die typischen Bedingungen für Schönwetter-Radler. Es gibt also auch hier immer mehr Leute, die ihre täglichen Wege noch im Winter mit dem Rad erledigen. Am Arbeitsplatz stehen heute wieder 15 Fahrräder.
    Bis man hier mal im Radfahrer-Stau steht, wird es zwar noch eine Weile dauern, aber die Sache wird :)

    Die Meldung hat zwar auch nichts mit Fahrradfahren zu tun, aber trotzdem:


    :D Karma, oder?

    Und wenn man genau hinschaut, ist das ein Radweg und kein "Bürgersteig" (ob benutzungspflichtig oder nicht, sei mal dahingestellt). So steht es auch in der Neuen Presse

    Die Hannoveraner Radfahrer können dem DHL-Boten sicherlich dankbar sein, dass er mit seinem großen gelben Detektor das Loch unter dem Radweg aufgespürt hat, bevor irgendwann ein Radfahrer darin zu Schaden gekommen wäre.

    Sehe ich auch so. Die Pflicht, einen bestimmten Straßenteil zu nutzen impliziert das Verbot, andere Straßenteile zu benutzen. Daher dürfen auch nicht zwei Straßenteile als benutzungspflichtig ausgewiesen werden wie z.B. Radwege auf beiden Straßenseiten auf dem folgenden Bild (das von Vogelkot überzogene Ding auf der rechten Seite ist Zeichen 240), weil man dadurch mindestens eines der beiden Gebote missachten müsste. Auch die Kombination von benutzungspflichtigen Radwegen auf der einen Seite mit einem freigegebenen Radweg auf der anderen Seite ist nicht zulässig.

    (abgesehen davon dürfte hier wegen Unterschreitung der Mindestbreiten sowieso keine Benutzungspflicht angeordnet werden, aber das ist ein anderes Thema ...)

    Wenn die Fahrradständer auf dem ehemaligen Radweg-Teil eines [Zeichen 241-30] stehen, dann gibt es dort keinen nicht-benutzungspflichtigen Radweg mehr, sondern nur noch einen Gehweg, auf dem man mit dem Fahrrad nichts zu suchen hat.

    Dass das keine sonderlich kluge Installation ist, die zu Missverständnissen und vielleicht sogar zu Unfällen führt, streite ich gar nicht ab. Mir ging es mehr um die Art und Weise, wie die interviewten Personen es offensichtlich bereits als Irrsinn sehen, dort auf der Fahrbahn zu fahren, bzw. dass dort Kinder mit dem Fahrrad hin fahren könnten. Grundschulkinder dürften oder müssten ja überwiegend sogar auf dem Gehweg fahren.

    Was man als Zuschauer natürlich nicht erfährt, ist, ob es an der Stelle außer durch die Grundschule noch mehr Bedarf für Abstellanlagen gibt.