Ich kann beide Sichtweisen nachvollziehen. Grundsätzlich muss es auch einen Ermessensspielraum geben, um Vorschriften an die örtlichen Gegebenheiten anpassen zu können. Das Problem für Radfahrer ist doch aber, dass der Ermessensspielraum (oder auch weit darüber hinaus) meistens zu deren Ungunsten ausgeschöpft wird.
Die Empfehlungen als solche zu betrachten, ist ebenfalls sinnvoll. In den ERA steht ja viel mehr als das umstrittene Diagramm mit den Richtgrößen für die Vorauswahl von Radverkehrsführungen. Mich stört hier eher, dass die Empfehlungen regelmäßig vom Tisch gewischt werden, weil es ja nur Empfehlungen und keine verbindlichen Vorschriften sind. Als wäre es vollkommen OK, das genaue Gegenteil dieser Empfehlungen zu machen, nur weil diese nicht verbindlich sind. Es kommt einem ja so vor, als wären die Empfehlungen nur dann von Bedeutung, wenn sich daraus eine Benutzungspflicht begründen lässt.
Ich bin in der Luftfahrtforschung und Entwicklung tätig. Bei der Zulassung eines Flugzeuges geht es ganz anders zu: Es gibt eine Zulassungsvorschrift und eine Verkehrszulassung kann nur erfolgen, wenn man entweder die Einhaltung dieser Vorschrift vollständig (!) nachgewiesen hat oder wenn man nachgewiesen hat, dass trotz Abweichungen von den Forderungen das selbe Maß an Flugsicherheit erreicht wird. Darüber hinaus gibt es auch technische Empfehlungen, die aufzeigen, wie sich die Sicherheit des Luftfahrzeuges verbessern lässt. Die Empfehlungen fließen regelmäßig in aktualisierte Fassungen der Zulassungsvorschriften ein, wenn sie von der Europäischen Flugsicherheitsbehörde als sinnvoll erachtet werden und den vorgesehenen Prozess für die Einführung neuer Regelungen durchlaufen (Veröffentlichung, öffentliche Kommentierung, Berücksichtigung der als sinnvoll erachteten Kommentare, ...).
Übertragen auf die Radverkehrsinfrastruktur würde das bedeuten: ERA sind unverbindliche Empfehlungen, die den Stand der Technik beschreiben, und die Eingang finden in die VwV-StVO. Die dort festgelegten Standards sind verbindlich und jede Abweichung muss von der Verkehrsbehörde begründet werden und ist nur zulässig, wenn nachgewiesen (!) werden kann, dass trotz der Abweichung ein gleichwertiges Sicherheitsniveau erreicht werden kann.
Hier liegt meines Erachtens das Hauptproblem, dass man damit ziemlich hemdsärmelig umgeht und Abweichungen von den Standards auf die leichte Schulter nimmt, bzw. nicht über Alternativen nachdenkt. Wenn der Platz für einen benutzungspflichtigen Radweg nicht ausreicht, dann kann man ja mal darüber nachdenken, die Gefahren zu begrenzen, die ihn angeblich nötig machen, bevor man einfach blaue Schilder neben völlig untermaßige Wege mit schlecht einsehbaren Kreuzungen und Ausfahrten und am besten noch auf der linken (=falschen) Straßenseite aufstellt.