Ich habe auf die gestrige Meldung eine Mail an die Polizei geschrieben, in der ich es sehr begrüßt habe, die Beleuchtungen an Fahrrädern zu kontrollieren (Notiz an mich: solange nicht das fehlende Prüfzeichen "Z" am Frontreflektor beanstandet wird bei ansonsten gut funktionierender Beleuchtung). Gleichzeitig habe ich darum gebeten, in der "dunklen Jahreszeit" verstärkt auch Autofahrer zu kontrollieren, die mit beschlagenen oder nur unzureichend von Eis befreiten Scheiben unterwegs sind und auf die vielen Gefahrenstellen auf Stader Radwegen hingewiesen, wo durch Laub und Nässe vorhandene Markierungen noch schlechter zu sehen sind als ohnehin schon. Darüber hinaus habe ich meine Einladung zu einer geführten Erlebnistour auf dem Fahrrad erneuert. Bislang aber wieder keine Antwort.
Beiträge von Yeti
-
-
Diese Verfolgungsjagd ereignete sich zu großen Teilen auf meinem täglichen Weg zur Arbeit. Gut, dass ich keine Nachtschicht habe.
-
-
Wenn man ohne Ortskenntnis und ohne Navi mit dem Rad unterwegs ist, dann kann man oftmals nur raten, wo es lang geht. Es gibt Wegweiser, die irgendwo hinzeigen (z.B. genau in die Richtung zwischen zwei Straßen) oder man benötigt wie in diesem Fall Ortskenntnis, um selbst zu wissen, wo es zur Veloroute 2 geht.
-
Ich stelle fest, dass es Autofahrer viel mehr stresst, wenn man neben ihnen anhält, freundlich guckt und wartet, bis sie ihr Blech aus dem Weg geschafft haben. Das Klischee des wild gestikulierenden Kampfradlers möchte ich ungern erfüllen, aber dass gerade etwas schief gelaufen ist, merken die Autofahrer dann trotzdem.
-
Ich finde es auch lustig, dass man als Radfahrer gleichzeitig zu langsam (="Verkehrshindernis") und zu schnell sein kann ("den konnte man ja so schnell gar nicht kommen sehen") -> Schrödingers Geschwindigkeit
-
Ich lese hier nur Radfahrstreifen und Kreisverkehr...
... wer kam denn auf die Idee, dass etwas gut funktionieren könne, das explizit unzulässig ist?Andreas Rieckhoff war vorher Bürgermeister in Stade. Der kennt sich mit unzulässiger Radinfrastruktur aus.
-
Danke für den Tipp, ich werde mal Kontakt mit ihr aufnehmen.
Geduld und Öffentlichkeitsarbeit: Ich stelle bereits bei der Mitgliedern der Fahrrad-AG fest, dass langsam ein Umdenken stattfindet. Ich weise auch penetrant darauf hin, dass eine Verbesserung des Radverkehrs nicht gleichbedeutend ist mit "mehr Radwege bauen", sondern dass im Gegenteil viele Gefahrenpunkte im Stadtgebiet erst durch die Radwegbenutzung entstehen. Und dass es darüber hinaus viele Straßen gibt, wo eine Benutzungspflicht ganz offensichtlich nicht erforderlich ist.
Wenn es gelingt, solche unsinnigen Regelungen aufzuheben, wäre man hier schon ein großes Stück weiter. Damit hätte man dann auch Anlass, das Thema regelmäßig in die Tageszeitung zu bringen.
-
Was mir insbesondere bei den Kommentaren zu dem S-Pedelec Artikel auffällt, ist, dass alles, was in der Stadt nicht mindestens 50km/h fahren kann oder darf, offensichtlich allgemein als Verkehrshindernis gilt. Dabei ist 50km/h in geschlossenen Ortschaften nicht die geforderte Mindestgeschwindigkeit sondern die zulässige Höchstgeschwindigkeit (Theorie und Wirklichkeit)
-
Der Autor des Artikels ist ein Freund von uns. Er ist in der Nähe von Stade aufgewachsen und hier zur Schule gegangen. Daher fühlt er sich selbst mit einem S-Pedelec auf der Fahrbahn unwohl
-
Mit der Polizei habe ich noch keinen Kontakt aufgenommen und daher leider auch keine Unfallzahlen. Ich verfolge seit etwa einem halben Jahr die örtlichen Polizeimeldungen im Pressportal. Dabei wurde über 4 Fahrradunfälle mit Leicht- und Schwerverletzten Radfahrern im Stadtgebiet berichtet, allerdings kein Unfall an dieser Stelle. Kleinere Unfälle, die glimpflich oder mit geringem Sachschaden ausgingen, werden im Presseportal aber sicherlich nicht erwähnt.
Seit gut 2 Monaten führe ich darüber hinaus ein Fahrradtagebuch, wo ich meine eigenen Erlebnisse festhalte. In den 9 Wochen seit Beginn habe ich in dieser Straße (nur stadteinwärts) 9 gefährliche Situationen festgehalten. Als Gefährdung habe ich alles betrachtet, wo es ohne meine Reaktion (starkes Bremsen oder heftiges Ausweichen) unweigerlich zu einer Kollision mit einem fahrenden Kfz gekommen wäre. Dazu kommen 12 Situationen, die ich als "Behinderung" vermerkt habe. Darunter fällt alles, wo ich anhalten oder zumindest deutlich bremsen musste, weil ein wartendes Kfz meine Weiterfahrt blockierte. Langsames Vorbeifahren an Fußgängern habe ich nicht als Behinderung eingestuft.
Inwieweit meine eigenen Erfahrungen repräsentativ sind, kann ich natürlich nicht sagen. Da es sich bei der Strecke um einen Teil meines täglichen Weges zur Arbeit handelt, kenne ich eigentlich schon die kritischen Punkte, wo man besonders aufpassen muss. Manchmal werde ich aber trotzdem noch überrascht, wenn Autofahrer plötzlich vor mir abbiegen, ohne zu blinken oder über den Radweg bis an die Fahrbahn fahren, obwohl ich zuvor einen Blickkontakt wahrgenommen habe.
-
Ich habe etwas Sorge, dass bei einer Aufhebung der Benutzungspflicht lediglich das
gegen
ausgetauscht wird. Dann darf man zwar auf der Fahrbahn fahren, aber die wenigsten werden es vermutlich auch tun und die Autofahrer werden erwarten, dass man als Radfahrer weiterhin auf dem "Radweg" fährt (weil da ja ein Schild steht und weil Radfahrer sowieso nichts auf der Straße zu suchen haben).
Auf dem Bild unten sieht man ein Beispiel, wo die Mindestvoraussetzungen für das angeordnete
nicht gegeben sind (Harburger Straße stadteinwärts). Der gemeinsame Geh- und Radweg hat eine maximale Breite von 2,30m (StVO: mind. 2,50m) und ist durch Bäume zusätzlich eingeengt. Speziell im Berufsverkehr gehört diese Straße zu den stärker befahrenen Routen in die Innenstadt. Wenn es sich auf der Fahrbahn staut, kommt man als Radfahrer in der Regel auf dem Radweg schneller voran. Stadteinwärts hat die Straße leichtes Gefälle, so dass auch weniger geübte Radfahrer leicht auf Geschwindigkeiten > 20km/h kommen. In der Gegenrichtung gibt es einen ausreichend breiten
. Die Grundstücksausfahrten sind dort auch besser einsehbar und weil die Straße stadtauswärts leicht ansteigt, ist man als Radler dort auch eher langsamer als stadteinwärts. Daher sehe ich stadtauswärts eher keinen Handlungsbedarf.
Stadteinwärts ist das so aber weder für Fußgänger noch für Radfahrer akzeptabel. Der Weg bietet vor allem an den Engstellen nicht genug Platz, um selbst mit verringerter Geschwindigkeit an Fußgängern vorbei zu fahren. Die Grundstücksausfahrten sind nur schlecht einsehbar. An Einmündungen und Kreuzungen kommt es außerdem oft zu Behinderungen durch einbiegende Kfz, weil die Fahrer den Fahrbahnverkehr gar nicht einsehen können, wenn sie vor dem Radweg warten.
Die Fahrbahn hat eine Breite von ca. 7,50m. Wenn man die Mittellinie verschiebt und die Fahrspur stadteinwärts breiter macht, könnte man ggf. Platz für einen Schutzstreifen gewinnen (Aufteilung dann stadtauswärts 3,25m, stadteinwärts 4,25m, davon 1,50m Schutzstreifen).
Ich habe neulich mal das
"übersehen" und bin auf der Fahrbahn gefahren. Es hat keine 500m gebraucht, bis mich der erste Autofahrer durch das offene Seitenfenster auf den Radweg aufmerksam gemacht hat. Ohne dass man das Radfahren auf der Fahrbahn dort erleichtert, würde ich vermutlich der Einzige bleiben, wenn man nur die Benutzungspflicht aufheben würde. Das Fällen der Bäume oder der Ankauf von Grundstücksfläche würde sicherlich in der öffentlichen Diskussion nicht dazu beitragen, die Interessen der Radfahrer in ein positives Bewusstsein zu rücken.
-
Wie kann man eigentlich die Leute dazu ermutigen, auf der Fahrbahn zu fahren, wo es erlaubt ist? Hier gibt es ja eine ganze Reihe von Radwegen, bei denen eine Benutzungspflicht weder erforderlich noch zulässig ist. Ich fürchte aber, dass die meisten Radler es nicht einmal merken würden, wenn die blauen Schilder abgeschraubt würden und selbst wenn sie es merken, weiterhin im Seitenraum fahren würden.
Was haltet ihr von Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn? Habt ihr Erfahrungen, mit welchen Maßnahmen man sonst noch die Fahrbahnnutzung unterstützen kann? Speziell dort, wo die Leute es überhaupt nicht gewohnt sind, auf der Fahrbahn zu fahren?
-
Arbeitsweg: Pendler betrügen sich selbst (Wirtschaftswoche)
-
Teilweise schon, unter der Bahnunterführung ist es auch nicht breiter. Das Kuriose war ja vor allem, dass dieser Weg nur in der gezeigten Richtung auf der linken Straßenseite benutzungspflichtig war, aber in der Gegenrichtung nicht.
Zu linksseitigen Radwegen steht in den VwV StVO:
Zitat von VwV StVO
Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)
Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" angeordnet werden.
Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.
Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen
Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
- die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;
- nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind;
- dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.
- An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren." oder Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren." jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen.
Also erst einmal innerhalb geschlossener Ortschaften auf der linken Straßenseite grundsätzlich keine Benutzungspflicht, sondern in Ausnahmefällen ein Benutzungsrecht ("Radfahrer frei"). Aber nur dann, wenn wenige Kreuzungen und Einmündungen zu überqueren sind, wenn zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugverkehr ausreichende Sicht besteht und wenn die Kreuzungen und Einmündungen an den untergeordneten Straßen entsprechend gekennzeichnet sind.Anbei ein paar Beispiele aus der Realität
In der Thuner Straße beginnt die Anordnung der Benutzungsplicht auf der stadtauswärts linken Straßenseite mit dem Hinweis auf eine gefährliche Ausfahrt.
An allen Kreuzungen fehlen Furtmarkierungen. Nur an einer einzigen Straße steht das Zusatzzeichenüber dem
und dort ist es von einem Baum verdeckt. An einigen Kreuzungen ist der (insbesondere in Gegenrichtung und dann von rechts kommende) Radverkehr erst zu sehen, wenn man schon auf dem Radweg steht. Im Radverkehrskonzept von 1999 stand schon damals, dass die Benutzungspflicht hier aufzuheben ist, weil die Mindestbedingungen nicht erfüllt sind (Breite mind. 3m für kombinierten Geh- und Zweirichtungsradweg).
Auch den Bahnhof kann man mit dem Fahrrad gar nicht legal erreichen, weil man vorher auf die falsche Straßenseite wechseln muss. Als "sichere Querungsmöglichkeit für Radfahrer" sieht man hier einen Fußgängerüberweg an.
In der Straße Am Hofacker befindet sich eine Behinderteneinrichtung auf der in Blickrichtung linken Straßenseite. Dazu schlecht einsehbare Grundstücksausfahrten von Gewerbebetrieben. Auf der Fahrbahn gilt Tempo 30 und das Verkehrsaufkommen ist gering. Trotzdem hält man es offensichtlich für zu gefährlich, Radfahrer auf der Fahrbahn fahren zu lassen und ordnet lieber eine Benutzungspflicht auf der falschen Straßenseite an, wo oft erhebliches Fußgängeraufkommen besteht.
Und zum Schluss noch 3 Bilder von meinem täglichen Arbeitsweg. Wenn man von der Gottlieb Daimler Straße, wo man mangels Radweg auf jeden Fall auf der Fahrbahn fährt, in die Nebenstraße "Kuhweidenweg" abbiegt, wird der Weg auf der linken Seite wieder benutzungspflichtig. Dieser Weg quert die Ausfahrt einer Spedition, eine Straße mit hohem LKW-Anteil, weil sich dort eine LKW Waschanlage befindet, sowie die Zufahrten zu einem Baustoffhandel. Fast schon unnötig zu erwähnen, dass es an allen Einmündungen keine Furtmarkierungen gibt. Am Ende der Straße kommt man dann verkehrt herum in einen Kreisverkehr, wo die Sicht auf Radfahrer durch Büsche und Hecken an zwei Einfahrten massiv eingeschränkt ist. Da nutzt auch das Zusatzzeichen
nicht viel. Auch in dieser Straße gilt die Benutzungspflicht wieder nur stadtauswärts für die falsche Straßenseite, während stadteinwärts kein Blauschild steht.
-
Starke Zunahme des Radverkehrs in der Frankfurter Innenstadt stellt eine der größten Herausforderungen für die Stadt dar
-
Genau genommen fahren sie erst nach dem Ende der 30er Zone langsam, weil die enge Bahnunterführung und die direkt dahinter folgende scharfe Kurve kein höheres Tempo zulässt
Für Radfahrer, die sich auf dem "Radweg" bewegt haben, ging es hinter der Kurve übrigens so weiter. Der Seitenstreifen endet 150m weiter vor einem Bahnübergang.
-
Wir haben uns ja darauf geeinigt, dass dieses Schild "unregelmäßig" war und daher entfernt werden musste
Das Ende der 30er-Zone steht allerdings auch nur auf der linken Seite. Egal, es hält sich ohnehin niemand dran...
-
Bei dieser Äußerung ging es um Neu- und Umbaumaßnahmen. Dass die Verwaltung selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihr angeordneten Regeln zulässig und erforderlich sind, sehe ich genauso. Im Prinzip muss die Verwaltung aus den Ergebnissen regelmäßig durchzuführender Verkehrsschauen auch den notwendigen Bedarf an Finanzmitteln an den Rat melden.
Das Gute ist, dass der zuständige Mitarbeiter noch nicht so lange im Amt ist und Hinweise auf bestehende, unzulässige Regelungen nicht persönlich nimmt. Ich habe den Kontakt zu ihm hergestellt, indem ich die Funktion "Bürgertipps" auf der Internetpräsenz der Stadt genutzt habe und auf eine völlig sinnlose und gefährliche Benutzungspflicht hingewiesen habe. Immerhin ist dieses Blauschild inzwischen weg, aber wir haben uns darauf geeinigt, dass ich diesen Weg nicht für alle anderen entdeckten Mängel ebenfalls gehe. Hier wird die Liste ins Spiel kommen, die über die Fahrrad-AG der SPD an den Verkehrsausschuss geleitet wird.
Die Benutzungspflicht galt an dieser Stelle übrigens nur in der gezeigten Richtung (stadteinwärts) auf der linken Straßenseite, während in der Gegenrichtung kein Blauschild stand. Die "Breite" des gemeinsamen Geh- und Radweges betrug an der breitesten Stelle 95cm, unter der Bahnunterführung nur 80cm. Und es gab tatsächlich Radfahrer, die auf diesem Weg gefahren sind. -
Immerhin habe ich es geschafft, das Thema Radverkehr auf die Tagesordnung zu bringen. Ich hätte -ehrlich gesagt- auch mit mehr Gegenwind gerechnet. Aber natürlich müssen den Worten auch Taten folgen. Ich bin sehr gespannt, wie die Unterstützung aussieht, wenn es ans Geld geht oder darum, dem Autoverkehr Platz zu nehmen.
An Konzepten hat es bislang nicht gefehlt, sondern an der Umsetzung. Es gibt ein Radverkehrskonzept von 1999, welches zu großen Teilen bis heute nicht umgesetzt wurde. Es gibt aus dem Jahr 2013 ein Themenübergreifendes Klimaschutzkonzept für die Stadt, in der ein "Masterplan fahrradfreundliches Stade" genannt wird, der auf seine Umsetzung wartet. Die Grünen haben gemeinsam mit der CDU im Sommer einen Antrag zur Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplans durchgebracht. Die erste Maßnahme ist die Ausschreibung für die Stelle eines Verkehrsplaners, den es bislang in der Verwaltung nicht gab.
In einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Verkehrsabteilung wurde mir gesagt, dass die Verwaltung von sich aus nicht aktiv wird und gar nicht aktiv werden kann. Dafür braucht es den Auftrag des Stadtrates verbunden mit der Ausstattung mit ausreichenden finanziellen Mitteln. Gleichzeitig wurde in Gesprächen mit den Ratsmitgliedern (in einer Kleinstadt alles Ehrenamtliche) deutlich, dass diese sich darauf verlassen, dass die Profis aus der Verwaltung ihren Job richtig machen und z.B. Planungen für Straßensanierungen dem Stand der Technik entsprechen.
Bislang funktioniert es ganz gut, sich gegenüber allen Beteiligten aus Rat und Verwaltung kooperativ zu zeigen und ich hoffe, dass das auch noch eine Weile weiter so funktionieren wird. Mir ist es ja egal, wer verantwortlich ist für den derzeitigen Zustand, sondern ich möchte, dass sich daran etwas ändert. Aus ganz eigenem Interesse möchte ich, dass Radfahren hier sicherer wird und gleichzeitig hoffe ich, dass noch mehr Leute auf das Fahrrad umsteigen oder es zumindest häufiger nutzen.