Sprühkreide?
Beiträge von Yeti
-
-
Also bitte nicht falsch verstehen: Der Tiefbauer hat den Vorschlag gemacht, die Aufhebung der BP rückgängig zu machen. Das bedeutet nicht zwangsweise, dass das tatsächlich passieren wird oder bereits passiert ist. Die Schilder sind weg und auf einmal sind diejenigen legal, die dort schon immer auf der Fahrbahn gefahren sind oder die es ab jetzt tun und diejenigen illegal, die weiter auf dem Gehweg fahren oder die Radfahrer auf der Fahrbahn nötigen.
Es zeigt aber auch die tief sitzende Denkweise der Beteiligten. Ich unterstelle dabei nicht einmal Bösartigkeit, sondern eher Ahnungslosigkeit und eine gewisse Verweigerungshaltung, sich darauf einzulassen, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn sicherer unterwegs sind. Und dazu glaubt man, es möglichst vielen Recht machen zu müssen, anstatt einfach mal konsequent die Rechtslage umzusetzen. Egal, ob dann die Autofahrer und die Gehwegradler schimpfen. Irgendwann werden sich schon alle daran gewöhnen (OK, nicht alle aber viele).
-
Wenn ich nicht irre, zeigt der Pfeil ja nur an, wo etwas zu finden ist, ohne selbiges auch gleich anzuordnen?
Die Kombi zeigt an, dass links ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg zu finden sein soll, wo aber nur ein Seitenstreifen ist, auf dem man mit Schrittgeschwindigkeit Fahrrad fahren darf.
-
Das war schon im Januar
Es ist hier auch wirklich ein riesiges Problem in Stade mit den ganzen Radfahrern, die trotz der hervorragenden benutzungspflichtigen Radwege auf der Fahrbahn fahren. Ich hatte der Polizei daraufhin vorgeschlagen, mal eine ähnliche "Aufklärungsarbeit" hinsichtlich des Gehweg- und Geisterradelns zu leisten. Darauf habe ich aber keine Antwort erhalten.
-
Und wie hat man das begründet...!? Die Entfernung von blauen Schildern ist m. E. ein begünstigender VA. Und da greifen die §§ 48 bzw. 49 (2) VwVfG:
So weit gehen die Gedanken hier sicherlich nicht. Da ist jetzt ein Raaadweeeeg!!! (oder das, was man vor 25 Jahren dafür gehalten hat) auf dem man nicht mehr Fahrrad fahren darf. Die Leute fahren natürlich auch alle weiterhin auf dem ehemaligen Radweg (jetzt Gehweg), weil alles noch genauso aussieht wie vorher, inkl. roter Radwegfurten wo Radfahrer gar keine Vorfahrt haben, jetzt nur ohne blaue Schilder.
Hast du bereits an anderen Stellen (außer der einen, die hier angeführt wird) eine Neuverbescheidung beantragt?
Ich habe bislang nur einen Neuverbescheidungsantrag gestellt, dem auch stattgegeben wurde. Ich konnte auch verhindern, dass anstelle der entfernten
anschließend
hingehängt werden, was man anfangs für beide Fahrtrichtungen auf den nur einseitig vorhandenen Wegen beabsichtigt hatte.
Den Antrag hatte ich nur für eine Straße gestellt, aber überraschender Weise wurde die BP auch in zwei weiteren Straßen aufgehoben.
Nun ist aber der Tiefbauer beleidigt, weil er vor 25 Jahren dort so einen tollen Radweg gebaut hat, der damals vielleicht auch noch den Forderungen entsprochen haben mag und nun soll das nur noch ein Gehweg sein. Man möchte auch "keine Regelung, die die dort schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahrenden Radfahrer in die Illegalität zwingt" (OT). Aus dem selben Grund könnte man natürlich auch Parkverbote aufheben, um die Leute, die gerne überall parken, nicht in die Illegalität zu zwingen oder Tempolimits, damit man Raser nicht in die Illegalität zwingt. Tolles Argument...
Ich persönlich würde – den Informationen aus der Diskussion hier folgend – eher zum großen Wurf ansetzen und eine umfangreiche Beschwerde aufsetzen, damit der FA klar wird, dass es sich eben nicht nur um ein begrenztes Problem auf ein paar Straßen handelt, sondern um systematische Fehlplanung. Wie du das Zeug nach innen gliederst steht dir ja frei.
Ich überlege gerade, ob das Werk in mehreren Bänden erscheinen muss und ob man es ausgedruckt noch als Päckchen verschicken kann.
Ein Argument dafür, alles in einem Rutsch der FA zu übermitteln, ist auch, dass man dem zuständigen MA dann nicht andauernd auf den Zeiger geht.
-
Mir wurde gestern im Verkehrsausschuss die Antwort auf meine eine Woche vorher schriftlich eingereichte Einwohnerfrage verweigert. Als Begründung wurde angegeben, dass ich Teilnehmer der von der Verwaltung einberufenen Arbeitsgruppe Radverkehr sei. Fragen wie die von mir in der Ausschusssitzung gestellte, sollte dort behandelt werden. Es gab bislang ein Treffen, bei dem ich unter anderem 15 Minuten damit beschäftigt war, den anwesenden Vertretern der Verwaltung und der Polizei die Vorfahrtregeln an einer abknickenden Vorfahrtstraße zu erklären und darauf hinzuweisen, dass Radfahrer, die aus einer untergeordneten Straße
kommen, wegen einer vorhandenen knallroten Furtmarkierung nicht plötzlich Vorfahrt haben.
Konkret ging es dabei um diese Kreuzung https://goo.gl/maps/grT86E1Fter Erst im Januar wurde dort die Benutzungspflicht im Heidbecker Damm (auch Richtung Norden auf der linken Straßenseite) aufgehoben und nun hat man gemerkt, dass Radfahrer dort ja auf der Fahrbahn nicht nur fahren dürfen sondern müssen. Seitens der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, die alte Regelung mit
in beiden Richtungen wieder einzuführen.
Ihr hattet also leider recht, als ihr vermutet habt, dass die "Arbeitsgruppe" nur dazu dienen soll, uns (mich) ruhig zu stellen. Ich werde selbstverständlich an keinen weiteren Gesprächen mit der Verwaltung mehr teilnehmen und weitere Zeit und Energie dort verschwenden.
Nachdem ich mir nun auch keine Sorgen mehr machen muss, dass die Verwaltung beleidigt abblockt, wenn man sie von anderer Seite bearbeitet / bearbeiten lässt, weil sie das ja ohnehin tut, geht es nun also in die nächste Eskalationsstufe: Eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Landkreis (Fachaufsichtsbehörde).
Hat das von euch schon mal jemand gemacht? Was ist besser: Eine große Beschwerde, in der man das ganze Fass aufmacht oder mehrere kleinere Beschwerden zu jeweils bestimmten Themenschwerpunkten? (Baustellen-"Absicherung", unzulässige Benutzungspflicht, angeordnetes Geisterradeln, fehlende Freigaben von Einbahnstraßen, fehlende Radwegfurten, ...) .
Parallel dazu werden weitere Anträge auf Neuverbescheidung geschrieben, gegen die man bei Untätigkeit oder Ablehnung klagen kann.
Kunst am Bau:
Eine Absperrschranke VZ600 reicht alleine natürlich nicht aus. Und auch die
hängt man lieber doppelt auf, wobei mir insbesondere die Kombination
noch unklar ist.
Nicht witzig finde ich allerdings die freundlich formulierte Bitte an die Radfahrer, an dieser Stelle eine Ordnungswidrigkeit zu begehen und auf der anderen Straßenseite auf dem Gehweg zu radeln, anstatt sich bei offensichtlicher Unbenutzbarkeit des "Radweges" an §2 StVO zu erinnern und mit seinem Fahrzeug (Fahrrad) auf die Fahrbahn zu wechseln. Andererseits ist ab hier ja sowieso jegliches Radfahren und Zufußgehen verboten, also was soll's?
Gerne nutzt man Arbeitsstellen auf Gehwegen auch dazu, Radfahrer daran zu erinnern, dass sie auf einem Gehweg absteigen und schieben müssen, wenn ihnen die benachbarte Fahrbahn einer Tempo 30 Zone zum Radfahren nicht sicher genug erscheint.
Dass hier solche Hinweise nicht ganz unberechtigt sind, sieht man einerseits an den Fahrspuren auf dem ehemals grünen Streifen und dem Gehweg-Geisterradler im Hintergrund, der sicherlich schon oft an anderen Stellen vorbei gekommen ist, wo man ihn freundlich gebeten hat, auf linken Gehwegen zu fahren anstatt auf der Fahrbahn und der mich daher völlig verdattert angeschaut hat, als ich ihn auf sein Fehlverhalten hingewiesen habe.
Der Hinweis "Radfahrer absteigen" an einer Arbeitsstelle auf einem linksseitigen Gehweg dürfte allerdings bei vielen Gehweg-Geisterradlern in der Hinsicht falsch aufgefasst werden, dass es abseits des abgesperrten Bereichs eben doch erlaubt sei, dort zu fahren. Warum sollte man schließlich Radfahrer auffordern, abzusteigen, wo sie sowieso nicht fahren dürfen? Das wäre ja schließlich eine überflüssige und daher unzulässige Anordnung.
Es ist zum Verzweifeln
-
-
Noch einmal Sascha Lobo: Pyrrhus-Sieg heißt jetzt Voss-Sieg
-
Ob irgendeiner, der ein #NieMehrCDU Schild in der Hand hält, jemals CDU gewählt hat? Müsste es nicht eher #NiemalsCDU heißen?
-
Daran ändert sich allerdings durch die Reform bzw. deren Umsetzung rein gar nichts. Das UrhG ist ja nun wahrlich keine neue Erfindung
Das ist richtig, Urheberrechtsverletzungen waren schon vorher verboten. Der Unterschied ist, dass Urheberrechtsverletzungen künftig verhindert werden sollen, bevor sie überhaupt begangen werden. Eigentlich auch keine Urheberrechtsverletzungen sondern Nutzungsrecht-Verletzungen. Glaubt hier jemand, dass es Axel Voss & Co. interessieren würde, wenn jemand ein von mir erstelltes Foto, Gedicht, Musikstück ohne meine explizite Zustimmung im Netz verbreiten würde? Keine Verwertungsgesellschaft im Spiel = kein Interesse.
§17 (ehemals §13) ist auf das Forum hier nicht anwendbar.
Es wurde in den Diskussionen zwar immer von "Plattformen wie Youtube" gesprochen, aber die Verordnung ist keinesfalls nur auf Youtube anwendbar. Es stellt sich bei der Umsetzung in nationales Recht die Frage, wo künftig die Grenze gezogen wird und auf welche Art von Plattformen die Verordnung angewandt wird und auf welche nicht.
Ist eine Plattform kommerziell, sobald Werbung geschaltet wird? Oder erst, wenn die Werbeeinnahmen die Betriebskosten übersteigen? Oder erst, wenn die Werbeeinnahmen die Betriebskosten um einen bestimmten Betrag überschreiten? Reicht bereits die Absicht, Gewinn zu erzielen oder muss tatsächlich ein Überschuss erwirtschaftet werden?
Es geht mir auch nicht darum, dass auf kleinen oder nicht-kommerziellen Plattformen das Urheberrecht außer Kraft gesetzt werden soll, sondern, dass es keine Verpflichtung für die Betreiber kleiner Plattformen geben darf, Inhalte bereits beim Hochladen darauf überprüfen zu müssen, ob dafür Lizenzgebühren an irgendeine Verwertungsgesellschaft fällig sein könnten. Dafür muss man nun weiter kämpfen.
-
Was die User hier selbst schreiben, ist für Malte kein Problem, ebenso, wenn von uns selbst erstellte Fotos oder Skizzen hochgeladen werden. Dann sind wir selbst die Urheber und veröffentlichen selbst unsere eigenen Inhalte.
Das Problem ist, dass Malte nicht überprüfen kann, ob die Bilder oder Inhalte wirklich von uns erstellt wurden oder ob wir uns irgendwo bedient haben.
-
Die Zukunft soll gefälligst warten
-
Das steht es: »der Fahrradclub ADFC«
Es muss frustrierend sein, in solchen "Expertenrunden" mitzuwirken, wenn es dem Initiator eigentlich nur darum geht, nichts zu verändern.
-
SPD, oder wie Sascha Lobo neulich schrieb: Von der Mitmach-Partei zur Alles-Mitmach-Partei.
So sieht bei denen "Aufbruchstimmung" aus:
Zitat von BR24.deWie diese Demonstranten will die SPD erreichen, dass bei der Reform umstrittene Filter für Internetportale wie YouTube vermieden werden. "Ja zu einem starken Urheberrecht, Nein zu Uploadfiltern" - so lautet die Empfehlung der Antragskommission.
Brisant dabei: Deutschland hat der geplanten EU-Reform und damit auch dem möglichen Einsatz von Filtern zugestimmt. Die Stimme in Brüssel kam von Bundesjustizministerin Katarina Barley, der jetzigen Spitzenkandidatin der SPD für die Europawahl. SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil sagt nun zu diesem Zwiespalt: "Frau Barley hat ihre Position immer deutlich gemacht; aber natürlich ist klar, dass man in einer Kabinettsdisziplin ist, dass auch die Bundeskanzlerin Druck gemacht hat, dass Artikel 13 kommt."
https://www.br.de/nachrichten/de…konvent,RLW89bk
Wäre die SPD eine Katze, würde man sie einschläfern lassen.
-
Es ist -jedenfalls bei mir- weniger Vertrauen in Voss und seine Kollegen als die Erkenntnis, an welcher Stelle man nun weiter dagegen kämpfen muss. Und da hat Gerhart natürlich recht, dass Art. 13 nicht direkt heute in Kraft tritt, sondern die Verordnung zunächst in nationales Recht überführt werden muss.
Natürlich wäre es besser gewesen, wenn die Abstimmung heute anders ausgegangen wäre. A propos: Wo kann man einsehen, welche Abgeordneten wie abgestimmt haben?
-
...nicht profitorientiert
-
Ku'damm-Raser wegen Mordes verurteilt
-
Irgendwie fehlt in diesem Artikel das Wort "Fahrrad"
-
Aufmerksamkeit hat er jedenfalls: https://www.nytimes.com/2019/03/25/wor…-safety-ad.html
Auch schön: https://youtu.be/uIY5YoEp34c?t=390
-