Auf der Fahrbahn gelten die Lichtzeichen für den Fahrverkehr, auf Radverkehrsführungen die gesonderten Lichtzeichen für den Radverkehr.
*edit: Ampel
Auf der Fahrbahn gelten die Lichtzeichen für den Fahrverkehr, auf Radverkehrsführungen die gesonderten Lichtzeichen für den Radverkehr.
*edit: Ampel
Diese Situation gibt es hier immer noch (Januar 2020, über 3 Jahre nachdem die Übergangsregelung ausgelaufen ist): Geradeausverkehr grün, Linksabbieger Grünpfeil. Radfahrer auf linksseitigem "Radweg" dürfen fahren.
*edit: hier https://goo.gl/maps/zhHNb6p92ZP5UNEH8
Ich finde, der Smart symbolisiert perfekt, wofür die SPD steht: Autos ja, aber vielleicht nicht mehr so groß und wenigstens außen rot. Noch passender wäre es, wenn die HU seit 3 Monaten überfällig wäre.
Wie schnell mag der wohl abgebogen sein, dass die Radfahrerin dabei tödlich verletzt wurde?
Ist das Ding eigentlich vorher benutzungspflichtig?
Hier ist alles benutzungspflichtig, was man irgendwann mal für einen "Radweg" gehalten hat.
Dann kommt die Gabelung zur Thuner Straße. Hat die dortige Ampel eine Wirkung auf den Radverkehr auf dem roten Streifen?
Es gibt ein Signal für den Radverkehr, also gilt die Fahrbahnampel nicht.
Was würde die Polizei machen, wenn die Ampel in der Harsefelder auf Rot steht und man sieht, dass die Kombiampel grün ist?
Ich glaube, dass die Polizei hier die aktuellen Regeln, welche Ampel für Radfahrer gilt, gar nicht kennt (die verkehrsbehörde auch nicht und die Radfahrer schon gar nicht). Sonst hätte die Polizei ja in den letzten 3 Jahren mal etwas gesagt an den Ampeln, an denen immer noch keine separaten Signale für den Radverkehr oder wenigstens kombinierte Streuscheiben eingebaut sind. Wenn ich auf sowas hinweise, werde ich nur fragend angeschaut.
Abgesehen davon kommt die von dir beschriebene Situation nicht vor. Geradeausfahrende Radfahrer haben hier immer gleichzeitig mit den Rechtsabbiegern grün. Es soll ja spannend bleiben.
Meiner Erfahrung nach sind 95% der mit einem versehenen fahrbahnbegleitenden Wege im Prinzip zum Radfahren ungeeignet. Die Umwandlung zu
kommt dann, wenn die Behörde das nicht eingestehen will, aber auch die angebliche außergewöhnliche Gefahrenlage beim besten Willen nicht mehr zu begründen ist. Die offizielle Wortwahl ist dann, dass man unsicheren Radfahrern die Möglichkeit geben will, auf dem Gehweg zu fahren, weil Radfahren auf der Fahrbahn nach Ansicht vieler Leute nur etwas für routinierte und abgebrühte Freaks ist.
Wir diskutieren gerade hierüber:
Derzeit immer noch in dieser Richtung auf der linken Straßenseite. Seitens der Verwaltung kam der Vorschlag, wenigstens das angeordnete Geisterradeln aufzuheben und die Benutzungspflicht in dieser Fahrtrichtung auf der rechten Seite anzuordnen, die Benutzungspflicht in Gegenrichtung bestehen zu lassen. Der rechtsseitige Gehweg ist aber zum Radfahren aus meiner Sicht genauso ungeeignet wie der linksseitige und weder links noch rechts mit dem Fußgängerverkehr verträglich.
Wenn das Zeichen "Radfahrer frei" alleine steht, ist es in der Regel eindeutig, dass es sich um einen Gehweg handelt, deswegen fehlt das Schild VZ239-
Und auf einem Gehweg musst Du "Schrittgeschwindigkeit" fahren. Was offensichtlich je nach Definition zwischen 5 - unter 20km/h bedeuten kann.
Aber da Gehwege meistens eher schmal sind, wirst Du im Begegnungfall eh rücksichtsvoll langsam fahren müssen.
Gemäß der Vorgaben der RASt06 ist eine Freigabe von Gehwegen mit einer Breite von weniger als 2,50m auch bei geringem Fuß- und Radverkehrsaufkommen nicht möglich. Die vielerorts geübte Praxis, das Radfahren auf untermaßigen Gehwegen nach Aufhebung der Benutzungspflicht weiterhin zu erlauben, verstößt zwar nicht mehr explizit gegen eine Vorschrift, aber gegen ein R1-Regelwerk mit hoher Verbindlichkeit.
Auch mit diesem Zusatzzeichen bleibt das ein reiner Gehweg, der Fußverkehr hat absoluten Vorrang.
Dass Fußgänger dort Vorrang haben, stelle ich überhaupt nicht in Frage. Dennoch darf man auf dem Weg schneller als mit Schrittgeschwindigkeit Radfahren, insbesondere dann, wenn weit und breit kein Fußgänger zu sehen ist. Das ist bei anders.
Was ist denn mit dem alleinigen Verkehrszeichen "Radfahrer frei", was streng genommen natürlich nur für linksseitige Wege verwendet werden darf?
Wird in Hamburg so gemacht und ich habe das auch in Braunschweig schon auf der rechten Seite gesehen.
Warum sollte es auch möglich sein, diesen Weg in Gegenrichtung mit freizugeben, während Radfahren in Fahrtrichtung rechts auf dem selben Weg verboten wäre, nur weil man kein passendes Verkehrszeichen hat? Auf dem gezeigten Weg rund um den Flughafen Finkenwerder sind so wenige Fußgänger unterwegs, dass der Weg problemlos von Radfahrern in beiden Richtungen gemeinsam mit Fußgängern genutzt werden kann. Puristen, die grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren, wenn sie es dürfen, können sich im Berufsverkehr ja gerne zu den Autos mit den Stau stellen.
Einen gemeinsamen Rad- und Gehweg ohne Benutzungspflicht gibt es in Deutschland nicht, weil ein solcher nicht ausgeschildert werden kann
Das gibt es grundsätzlich schon. Man muss nur klarstellen, dass es sich (auch) um eine dem Radverkehr gewidmete Verkehrsfläche handelt. In der VwV-StVO sind als Radwege ohne Benutzungspflicht Wege ohne VZ 240 explizit genannt, also ist grundsätzlich auch vorgesehen, dass es gemeinsame Fuß- und Radwege ohne Benutzungspflicht geben kann.
ZitatRadwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
Es fehlt lediglich eine verbindliche Regelung in der VwV-StVO, wie die Kennzeichnung zu erfolgen hat, wenn die Verkehrsfläche auch für den Radverkehr vorgesehen ist.
http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html
http://www.schlossholtestukenbrock.de/wirtschaft-woh…hr/radwegenetz/
Ich fände es ohnehin nicht schlecht, wenn auf Geh- und Radwegen in regelmäßigen Abständen Piktogramme für die zugelassene Verkehrsart markiert werden würden. Bei uns im Norden hat man ja auch im Winter selten die Situation, dass solche Piktogramme unter Schnee nicht zu sehen wären. Damit könnte man sowohl verdeutlichen, dass Gehwege nicht zum Radfahren da sind und man könnte auf "Radwegen" die Piktogramme auch gleich nutzen, um die zulässige Fahrtrichtung zu verdeutlichen.
In den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 gibt es auf S. 76 die Tabelle 27, in der Mindestbreiten für gemeinsame Geh- und Radwege in Abhängigkeit des Fußgänger- und Radverkehrsaufkommens aufgeführt sind. Auch für sind bei weniger als 70 Fußgängern und Radfahrern in Summe pro Stunde keine geringeren Breiten als 2,50m vorgesehen, so dass dieses Konstrukt nicht verwendet werden soll, um das Radfahren auf untermaßigen Wegen zu erlauben.
Problematisch bleibt allerdings, dass sich eine Verkehrsbehörde, die derzeit die VwV-StVO komplett ignoriert, sich vermutlich noch weniger um die Vorgaben der RASt06 kümmern wird, wenn es um den Schutz der Fußgänger vor dem Radverkehr geht. Die Mindestbreiten gehören also auch für Gehweg-Freigabe und gemeinsame Wege ohne Benutzungspflicht in die Verwaltungsvorschrift, bzw. sämtliche Vorgaben für benutzungspflichtige Radwege müssten grundsätzlich für alle Wege gelten, auf denen Radverkehr erlaubt ist.
Und ist ein solcher "Radweg" dann vom Anlieger frei zu halten von Schnee und Eis, oder ist das dann Aufgabe der Kommune?
Das regeln die Kommunen in der Straßenreinigungssatzung. In Stade sind die Anlieger zuständig für die Reinigung und den Winterdienst auf Gehwegen, den von "Radwegen" getrennten Gehwegen mit Z241 und gemeinsamen Geh- und "Radwegen" mit Z240.
Steht in §4 der Straßenreinigungssatzung. https://www.stadt-stade.info/portal/seiten/…0712-20390.html
Dass es auch "Radwege" ohne Benutzungspflicht gibt, ist in der Satzung offenbar gar nicht vorgesehen. Dabei gibt es das sogar in Stade, wenn vermutlich auch nur aus Versehen und nicht, weil man sich an die Vorgaben der VwV-StVO halten wollte.
Macht ein VZ240 einen Gehweg mit Radfahrzwang straßenrechtlich erst zu einem (förderfähigen) Weg?
Erst der Radfahrzwang macht aus einem Gehweg einen "Radweg", solange es keine gemeinsamen Fuß- / Radwege ohne Benutzungspflicht gibt. Wenn also "Radwege" gefördert werden, Fußwege aber nicht, machen die Kommunen aus Fußwegen einfach "Radwege". Wo das praktiziert wird, sollte man den Kommunen die Förderung doppelt wieder abziehen.
In Stade wurde vor kurzem die Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) geändert, nachdem die Anlieger der Schölischer Straße massiv protestiert haben und damit sogar die Aufmerksamkeit der überregionalen Presse auf sich gezogen haben.
Für diesen Murks müssen die Anlieger der Schölischer Straße also nicht mehr (direkt) zahlen, egal ob dort ein aufgestellt wird oder nicht (bislang stehen noch keine Schilder):
Die Definition der "lichten Weite" müsste auch sehr nachsichtig interpretiert werden, um dort vom Einhalten der Mindestmaße zu sprechen.
Eine Breitseite mit »Diese fünf Autofahrer-Typen rauben uns das Leben« mit echten, nicht gestellten Fotos von Lkw und Pkw wurde bisher nicht gesichtet ...
Es gibt keine "gemeinsamen Geh- und Radwege". Es gibt Gehwege, die für Radfahrer per blauem Blech benutzungspflichtig gemacht werden. Der Rest ist Verarsche zu Lasten der Steuerzahler
Ja, ich weiß. Die Dinger heißen nunmal so und ich benutze diese Formulierung, wenn Radfahrer per VZ240 gezwungen werden, auf dem Gehweg zu fahren. Wenn ich nur "Gehweg" schreibe, meine ich Gehwege, auf denen Radfahrer selbst in Stade nicht fahren dürfen und wenn ich "freigegebene Gehwege" schreibe, dann meine ich Gehwege, auf denen Torkelradler versuchen dürfen, mit Schrittgeschwindigkeit nicht umzukippen.
Wie das mit der Baulast auf den innerstädtischen Straßen geregelt ist, wenn eine Land- oder Kreisstraße durch das Stadtgebiet führt, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Es gibt jedenfalls gerade Diskussionen um die Harsefelder Straße. Man hat vor 2-3 Jahren das Ortseingangsschild 2km nach Süden verlegt, aber der "OD-Stein" steht noch an der alten Stelle und der soll angeblich für die Baulast maßgeblich sein. Den neuen Abschnitt, der nun innerorts liegt, würde die Stadt gerne in ihre Baulast übernehmen, wenn das Land die Straße vorher saniert. Das Land würde den Abschnitt wohl auch gerne in die Baulast der Stadt abgeben, aber so wie sie ist.
Für Außerorts-"Radwege" ist abgesehen von den Bundesstraßen wohl der Landkreis zuständig.
Wie wäre es denn, wenn man parallel zur Bahn hinter dem Regierungsgebäude 4 Meter breit einen Radweg baut? Hinter dem Landesbetrieb könnte ein Anschluß an die Gartenstraße gemacht werden.
Könnte man vorschlagen, gute Idee. Derzeit ist das eine Zufahrt für den Landesbetrieb. Ich kenne ein paar Leute, die in dem Gebäude arbeiten und die mir sicherlich Auskunft geben könnten, wofür die Fläche derzeit genutzt wird.
Es mag neu gebaute gemeinsame Fuß- und Radwege geben, die auf Abschnitten die Mindestbreite von 2,50m aufweisen. Für mich erfüllt ein regelkonformer Radweg allerdings auch die Vorgaben der RASt06 (zwar keine Vorschrift aber ein R1-Regelwerk mit hoher Verbindlichkeit) und damit fällt der Murks, den man am Salztorswall, der Hansestraße, in Bützfleth und in der Schölischer Straße gebaut hat, gleich wieder raus, weil eine gemeinsame Führung von Radfahrern und Fußgängern dort eigentlich ausgeschlossen wäre oder aufgrund des Fußgänger- und Radverkehrsaufkommens deutlich höhere Breiten gefordert wären.
Und wie die nach sorgfältiger Prüfung ausnahmsweise Unterschreitung von Mindestmaßen ausgerechnet im Bereich einer Bushaltestelle mit der Verkehrssicherheit vereinbar sein soll, wie es die VwV-StVO fordert, ist mir auch ein Rätsel.
Warten wir es mal ab: Bislang ist die Straße noch nicht ganz fertig und man hat dort noch kein aufgestellt. In den öffentlich einsehbaren Planungsunterlagen wurde das rote Pflaster allerdings als "Radweg" bezeichnet.
Ich bin auch gerne bereit, dem Bürgermeister zu erklären, dass auch die "weichen" Faktoren erfüllt sein müssen, damit ein "Radweg" benutzungspflichtig sein darf und es nicht nur um die Einhaltung von Mindestbreiten geht.
* eindeutige, stetige und sichere Linienführung
* sichere Gestaltung an Kreuzungen
So lange es keine außergewöhnliche Gefahrenlage gibt, dürfte auch ein 5m breiter Radweg nicht benutzungspflichtig sein.
Ergänzung: Dass er das Problem noch nicht erkannt hat, zeigt sich leider in seiner Aussage, dass er den in Bützfleth neu gebauten Murks gut findet. Sagen wir mal so: besser als vorher, weil das vorher absolut inakzeptabel war (und am Ortseingang aus Richtung Stade immer noch ist), aber noch lange nicht gut. Über eine fahrbahnseitige Führung ist vermutlich überhaupt nicht nachgedacht worden, sondern man baut das alles nach dem selben Muster als gemeinsame Fuß- und Radwege, die allenfalls auf dem Papier eine Mindestbreite aufweisen.
Was nutzt mir aber eine lichte Weite, wenn die Ladeneingänge direkt an den Rad-/Gehweg grenzen und wenn jede zweite Kreuzung quasi nicht einsehbar ist? Von der Blödzeitungswerbung, an der man sich sein Vorderrad verbiegen soll, fange ich gar nicht an.
Ich möchte mal so viel verraten, dass ich den Eindruck habe, dass wir gerade am Beginn stehen, dass sich langsam ein Bewusstsein dafür entwickelt, dass wir hier in Stade ein Problem haben und sich etwas ändern muss. War das vorsichtig genug ausgedrückt, um keine allzu großen Hoffnungen auf schnelle, revolutionäre Veränderungen zu wecken?
Natürlich ist es nach wie vor ernüchternd, mit welchem Dilettantismus neue Maßnahmen umgesetzt werden (Salztorscontrescarpe, Fred-Watzlawik-Weg, ...). Ich weiß zum Beispiel, dass heute über die Thuner Straße gesprochen werden soll. Was dabei herauskommt, wird sich zeigen, aber vor zwei Jahren war es noch undenkbar, dass der dort bestehende Unfug überhaupt in Frage gestellt wird. Und es wird dich sicherlich freuen, dass Gerd A. schon einmal die Worte Neubourgstraße und Fahrradstraße aus eigenem Antrieb in einen Zusammenhang gebracht hat.
Ich wundere mich ja oftmals selbst über meine Naivität, immer noch daran zu glauben, dass man durch konstruktive Gespräche etwas verändern kann. Aber hier liegt so viel im Argen, dass man das nicht alles einzeln wegklagen kann. Ich schreibe gerade an einem zugegebenermaßen sehr ausführlichen Bericht, was hier alles nicht passt, aber auch, wie man es konkret verbessern könnte. Wenn das fertig ist, gehe ich damit zum neuen Bürgermeister, der uns ja im Wahlkampf folgendes schriftlich gegeben hat:
ZitatWir brauchen Radwege, die hinsichtlich der Breite die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Schilder und Hindernisse an bzw. auf Radwegen, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, müssen endlich abgebaut werden.
https://www.adfcstade.de/aktuelles/bürgermeisterworte/
Das bedeutet im Klartext, dass in der gesamten Stadt die Benutzungspflicht aufgehoben werden muss, weil mir kein einziger Radweg einfällt, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Entweder gibt es keine außerordentliche Gefahrenlage, die eine Benutzungspflicht rechtfertigen könnte, oder der "Radweg" erfüllt nicht einmal annähernd die baulichen Voraussetzungen (oftmals weder das Eine noch das Andere). Weil Stade nicht gerade im Geld schwimmt, wird er vielleicht auch zuhören, wenn man erklärt, dass der Radweg, der die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, in den meisten Fällen ohnehin schon da ist: die Fahrbahn.
Sollte ihm erst nach unserer Zusammenkunft die Tragweite seiner Aussage bewusst werden, und dann keine Taten folgen, kann man immer noch überlegen, ob man über die Fachaufsichtsbehörde und/oder das Verwaltungsgericht Nachhilfe geben lässt. Immerhin müsste ich mir dann nicht vorwerfen lassen, nur gemeckert zu haben, ohne konkrete Lösungsvorschläge zu bringen. Als Bonbon wird es auch einen Vorschlag für ein Veloroutennetz abseits der Hauptstraßen geben.
Uff, die haben sogar ein „Verkehrskonzept“:
Grüne Welle gegen Staus. Das ist sowas von 1970er...
Man müsste die Verantwortlichen dazu zwingen, dort täglich ihre Kinder und ihre Oma entlanglaufen zu lassen (jedenfalls, wenn die Oma keine Umweltsau ist und selbst Mofa fährt). Ob sie das dann immer noch so anordnen würden?
Man geht aber eigentlich davon aus, dass die Markierung befahrbar ist, wenn man sie bei der Mindestbreite berücksichtigt. Vermutlich hat man deswegen auch keine Pömpel aufgestellt, weil bei denen eindeutig wäre, dass sie die lichte Weite dieses Pseudo-Radfahrstreifens einschränken. Die Mindestbreiten beziehen sich schließlich nicht auf die Breite des Pflasters oder Asphaltstreifens, den man dem Radverkehr übrig gelassen hat, sondern auf die hindernisfreie Breite des darüber liegenden Luftraums.