Beiträge von Yeti

    Während der Bundesverkehrtminister hierzulande darüber diskutiert, ob es nicht doch unangemessen sei, Leuten für 4 Wochen den Führerschein abzunehmen, die innerorts 21km/h zu schnell gefahren sind, geht man das Thema in Australien lieber so an:

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Und diesen Satz kann man anscheinend so oder so interpretieren.

    1. Die eine Möglichkeit ist, den Satz so aufzufassen, dass im Falle, dass ein Fußweg für den Radverkehr frei gegeben ist, Fahrradfahrer*innen grundsätzlich immer nur maximal Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, ganz gleich ob ein Fußgänger in der Nähe ist oder nicht. Selbst dann wenn weit und breit und z.B. auf mehr als 100 m kein Fußgänger in Sicht ist, dürfte man nach dieser Auffassung mit dem Fahrrad nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Das ist richtig, dass die Formulierung Interpretationen zulässt. Es gibt aber eine Klarstellung, dass es tatsächlich beabsichtigt ist, dass auf Gehwegen per Zusatzzeichen zugelassener Fahrverkehr grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit zu fahren hat.

    Es kann dafür auch zwei unterschiedliche Gründe geben:

    1. Dort sind so viele Fußgänger unterwegs, dass Radfahrer nicht schneller fahren dürfen

    2. Der Weg ist nicht sicher genug, um darauf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren

    In beiden Fällen sollte man das Radfahren darauf lieber ganz verbieten.

    Ansonsten bin ich schon der Meinung, dass es auch möglich ist, dass sich Radfahrer und Fußgänger eine Verkehrsfläche teilen und dass das auch funktioniert, wenn alle gegenseitig Rücksicht nehmen. Meine Vorstellung davon hat aber nichts mit den vielen Wegen zu tun, wo man irgendwann zugeben musste, dass ein [Zeichen 240] dort nun wirklich nichts zu suchen hat und der Meinung war, man müsse es unsicheren Radfahrern weiterhin ermöglichen, auf einem unsicheren Weg Fahrrad zu fahren. Im Prinzip steckt da immer noch die selbe Absicht dahinter: Man möchte Radfahrer aus dem Weg haben, auf Kosten ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit der Fußgänger.

    Auf Wegen, die geeignet sind, dass Fußgänger und Radfahrer sie gemeinsam nutzen, braucht man keine Benutzungspflicht. Es reicht, dass eindeutig erkennbar ist, dass diese Verkehrsfläche sowohl für Fußgänger als auch (!) für den Radverkehr vorgesehen ist. Dann wäre es ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne das VZ 240.

    Das ist eine öffentliche Straße: Darauf dürfen Autos und Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen fahren und Fußgänger gehen.

    Wenn das möglich ist: Warum sollte dann ein ähnlich beschaffener Weg, der parallel zu einer Fahrbahn verläuft, nicht als gemeinsamer Geh- und Radweg geeignet sein? Und warum sollte er benutzungspflichtig sein, wenn es keine außergewöhnliche Gefahrenlage auf der Fahrbahn gibt? Oder warum sollten Radfahrer darauf grundsätzlich mit Schrittgeschwindigkeit fahren müssen?

    Auf der anderen Seite geht so etwas gar nicht:

    Und das ginge mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] auch nicht.

    Hier bin ich schon öfter mit dem Fahrrad unterwegs gewesen. Von Fußgängern wird dieser Fußweg mit Radverkehrfreigabe nur sehr selten benutzt. Deshalb musste ich auf diesem Weg auch nur sehr selten meine Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren.

    Nochmal: Bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gilt für Radfahrer IMMER Schrittgeschwindigkeit. Selbst dann, wenn kilometerweit zu sehen ist, dass da keine Fußgänger laufen. Daher ist das eine Regelung, die völlig realistätsfremd ist und bei der offenbar vorausgesetzt wird, dass man sich sowieso nicht daran hält.

    Auch bei [Zeichen 240] gilt, dass man Rücksicht auf Fußgänger nehmen muss und seine Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen muss. Allerdings bedeutet das [Zeichen 240] gleichzeitig, dass es verboten ist, auf der Fahrbahn zu fahren, was aber meistens die bessere Wahl wäre.

    Auf Gehwegen, die nicht dazu geeignet sind, dass man darauf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit Fahrrad fahren kann, sollte das Radfahren grundsätzlich verboten werden und nicht mit einem realitätsfernen Konstrukt wie [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt werden.

    Auch das Argument, man müsse "unsicheren" Radfahrern eine Alternative bieten, auf der sie legal fahren können, ist Humbug, weil da sowieso niemand legal mit Schrittgeschwindigkeit fährt. Dann sollen die Gehwegradler lieber auf einem [Zeichen 239] fahren und sich dabei wenigstens darüber im Klaren sein, dass sie das nicht dürfen. Vielleicht nehmen sie dann wenigstens mehr Rücksicht auf Fußgänger, als wenn sie glauben, auch auf einem freigegebenen Gehweg Fußgänger beiseite klingeln zu können.

    Wenn ein Weg aufgrund seiner Beschaffenheit, seiner Breite, seiner Führung an Kreuzungen und Einmündungen und aufgrund eines geringen Aufkommens an Fußgängern und Radfahrern für eine gemeinsame Nutzung geeignet ist, dann gibt es auch Möglichkeiten, das Radfahren darauf zu erlauben, ohne es vorzuschreiben.

    Ich halte diese Prinzipienreiterei nicht für zielführend. Wir kennen genug Wege, die zum Radfahren völlig ungeeignet sind, wo es nicht mit dem Fußgängerverkehr verträglich ist, oder wo das Radfahren auf der Fahrbahn auf jeden Fall die bessere Wahl ist. An vielen dieser Wege hat man dennoch ein [Zeichen 240] aufgestellt.

    Es gibt aber auch Wege, die zum Radfahren geeignet sind und wo es mit dem Fußgängerverkehr verträglich ist, darauf auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit Fahrrad zu fahren, weil nur wenige Fußgänger darauf gehen und weil der Weg breit genug ist, mit ausreichendem Abstand aneinander vorbei zu gehen oder fahren. Der Weg rund um den Flughafen Finkenwerder ist für mich so ein Beispiel.

    Warum sollte man das Radfahren darauf verbieten oder nur mit Schrittgeschwindigkeit erlauben? Wer dort gerne mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren möchte, darf es ja trotzdem tun. Da ist es aber nicht immer so frei wie auf diesem Bild.

    https://www.mapillary.com/app/?lat=53.53…Wuw&focus=photo

    Es gibt auf der Strecke zwei Ausfahrten zum Airbus-Gelände, die beide gut einsehbar sind, ansonsten hat man auf dem Weg seine Ruhe. Fußgänger sieht man dort ganz selten und wenn, dann rechtzeitig.

    Dort stand früher in beiden Richtungen [Zeichen 240]. War das besser, nur weil es dafür ein passendes Verkehrszeichen gibt? Offenbar hat man gemerkt, dass eine außergewöhnliche Gefahrenlage nicht besteht, die ein Fahrbahnbenutzungsverbot rechtfertigt. Entspannt ist es trotzdem nicht, dort auf der Fahrbahn zu fahren. Das kann ich deshalb behaupten, weil ich das auf dem Abschnitt zwischen dem Airbus Haupttor und dem Este-Sperrwerk bereits mehrmals getan habe, weil ich auf diesem Abschnitt nämlich nicht auf dem "Radweg" fahren will und schon gar nicht in Gegenrichtung auf dem Weg nach Hamburg (was erlaubt ist).

    https://www.mapillary.com/app/?lat=53.53…g6g&focus=photo

    *edit: Auf solche Situationen habe ich nämlich keinen Bock: https://www.mapillary.com/app/?lat=53.53…vjw&focus=photo

    Um dort auf der Fahrbahn zu fahren, braucht man schon ein sehr breites Kreuz. Entgegen der Bilder bei Mapillary kenne ich das so, dass dort ein Auto nach dem anderen fährt. Bin aber auf der Strecke bislang häufig am Freitag Nachmittag unterwegs gewesen und nicht sonntags.

    *nochmal edit: Sobald man den Landkreis Stade erreicht, erwartet einen das hier, und zwar mit blauem Schild: https://www.mapillary.com/app/?lat=53.54…10w&focus=photo

    Dieses Schild [Zeichen 240] wird nach meiner Beobachtung dort eingesetzt, wo es aus Sicht der Verkehrsbehörde unerwünscht ist, dass Radfahrer die Fahrbahn benutzen.

    Die Aufgabe einer Verkehrsbehörde besteht nicht darin, sich etwas zu wünschen, sondern die Vorgaben der VwV-StVO umzusetzen.

    Müsste man das als "für den Rad- und Fußverkehr vorgesehene Verkehrsflächen" bezeichnen? Gibt es diese Bezeichnung irgendwo im Regelwerk? Wenn ja - was folgt daraus? Wenn nein - was folgt daraus?

    Bei einem [Zeichen 240] ist die Verkehrsfläche sowohl für den Fuß- als auch für den Radverkehr vorgesehen.

    [Zeichen 239] ist ausschließlich für den Fußverkehr vorgesehen.

    [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ist primär für den Fußverkehr vorgesehen, Radfahrer dürfen sich dort wie artige Gäste langsam (Schrittgeschwindigkeit) und mit besonderer Rücksichtnahme bewegen.

    [Zeichen 237] ist ausschließlich für den Radverkehr vorgesehen.

    [Zeichen 241-30] ist auf der linken Seite ausschließlich für den Radverkehr und auf der rechten Seite ausschließlich für den Fußverkehr vorgesehen.

    Ist doch alles ganz einfach ^^

    Es gab ja mal den Grundsatzentscheid, dass an einer Straße nicht auf beiden Seiten Radwege ausgeschildert werden dürfen, die jeweils in beide Richtungen benutzt werden dürfen.

    Würdest du die Bedeutung von Verkehrszeichen verstehen, wüsstest du auch, warum: Ein [Zeichen 237][Zeichen 241-30] oder [Zeichen 240] bedeutet nicht, dass du den Weg benutzen darfst, sondern dass du ihn benutzen musst. Es ist anatomisch nicht möglich, Radwege auf beiden Straßenseiten gleichzeitig zu benutzen, also würde man bei gleichzeitiger blauer Beschilderung auf beiden Straßenseiten immer gegen eine der beiden Gebote verstoßen. Daher ist das nicht zulässig.

    Rechts ein Radweg ohne Benutzungspflicht und links [Zusatzzeichen 1022-10] wäre aber theoretisch möglich.

    Im städtischen Raum sehe ich da jetzt kein großes Problem, denn deutlich schneller fahren kannst du bei starker Benutzung durch Fußgänger auch auf einem gemeinsamen Fuß und Radweg nicht im vergleich zu einem für den Radverkehr freigegebenen Fußweg.

    Wenn das so ist, dann hat ein [Zeichen 240] dort nichts zu suchen! Begreifst du das nicht? X(

    Und im ländlichen Raum ist ein für den Radverkehr freigegebener Fußweg kein Grund stur nur max. Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Wenn du schon aus weiter Entfernung keinen Fußgänger siehst, dann kannst du dort auch schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit.

    Mit der selben Argumentation fahren auch Autofahrer auf der Landstraße 120km/h. Auch OK?

    Können und Dürfen ist nämlich nicht das Selbe. Würdest du auch an einer Landstraße ein Tempolimit von 10km/h anordnen und dann sagen, dass die Leute selbst entscheiden sollen, ob sie sich daran halten?

    [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] bedeutet für Radfahrer Schrittgeschwindigkeit. Immer. Auch dann, wenn weit und breit kein Grund erkennbar ist. Und darum hat diese Beschilderung dort nichts verloren, wo es dafür keinen Grund gibt. Wer sich mit einem Fahrrad auf Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen möchte, soll das Fahrrad schieben.

    Ich interpretiere das allein stehende [Zusatzzeichen 1022-10] auf der rechten Seite als Kennzeichnung eines gemeinsamen Geh- und Radweges ohne Benutzungspflicht.

    So wie hier, rund um den Flughafen Finkenwerder.

    Aus der VwV-StVO zu §2, Rn30

    Zitat

    Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241.

    Da hier das Zeichen 240, das einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg kennzeichnet, explizit erwähnt ist, muss es also auch gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht geben. Die StVO schweigt sich allerdings dazu aus, wie diese einheitlich zu kennzeichnen sind.

    In Bayern und NRW werden Piktogramme auf den Wegen aufgebracht und in Niedersachsen und Hamburg werden die [Zusatzzeichen 1022-10] aufgestellt. Schrittgeschwindigkeit gilt dann dort nicht, weil das nur beim [Zeichen 239] gefordert ist, wenn dieses mit dem [Zusatzzeichen 1022-10] ergänzt wird.

    Auf einem Seminar der Fahrradakademie wurde gesagt, dass es leider immer noch keine bundeseinheitliche Kennzeichnung für solche Wege gibt, aber dass die oberste Verkehrsbehörde des Bundeslandes eine Regelung festlegen kann. Für Niedersachsen ist dies dem "Leitfaden Radverkehr" der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu entnehmen, allerdings auch nicht explizit im Text sondern nur durch eine Skizze.

    Zur Regelung in Bayern hat Bernd Sluka etwas geschrieben: http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html

    Die NRW-Regelung wird hier für den Kreis Schloß Holte-Stukenbrock erklärt: http://www.schlossholtestukenbrock.de/wirtschaft-woh…hr/radwegenetz/

    Es bleibt bei alledem eine große Grauzone. Wir sind uns hier wohl einig, dass Hochbordwege ohne blaues Schild und ohne erkennbar getrennte Bereiche für Fuß- und Radverkehr reine Gehwege sind. In der VwV-StVO steht, dass Radwege "für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen" sind. Darin steht nicht, dass es ausschließlich für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen sind. Und da soll ein Radfahrer mit durchschnittlichen Kenntnissen des Verkehrsrechts sich zurecht finden, ob ein Weg, der nicht explizit per [Zeichen 239] als Gehweg gekennzeichnet ist, auch ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht ist, oder ob ein solcher Weg explizit zum Radfahrern gekennzeichnet sein müsste (und falls ja: wie).

    Ich wiederhole mich: Ohne Einsprüche, Widersprüche und Klagen wird das nix in Stade.

    Ja, das sehe ich jetzt auch so. Ich hatte immer noch die Hoffnung, im konstruktiven Dialog etwas verändern zu können, aber ich habe es aufgegeben. Es ist eine Fachaufsichtsbeschwerde in Vorbereitung. Danach werde ich wie schon einmal vor zwei Jahren Anträge auf Neuverbescheidung schreiben und ggf. auch vor dem Verwaltungsgericht klagen, falls die Anträge abgelehnt oder gar nicht erst bearbeitet werden.

    Man sieht ja, dass selbst dort, wo sie es versuchen, nichts Gutes dabei herauskommt. Von meinen Versuchen, mich irgendwie noch einzumischen, sind alle nur noch genervt und machen jetzt erst recht, was sie wollen. Da hilft nur noch ein "Input" von höherer Instanz, aber auch damit wird sich nicht alles sofort ändern. Es wird auch weiterhin frustrierend bleiben.

    Ist in Stade die "Kreiselmania" ausgebrochen?

    Ja, das wird immer mehr und immer mit dem vordringlichen Ziel, den Autoverkehr weiter zu beschleunigen. Es gab in den Jahren 2017 und 2018 zehn Unfälle an Kreisverkehren, von insgesamt 107 Unfällen mit Beteiligung von Radfahrern, davon 55 vom Unfalltyp Einbiegen-/Kreuzen-Unfall. Das heißt, dass fast jeder fünfte Unfall dieses Typs an einem der 16 Kreisverkehre passierte, die es damals schon gab. Seitdem wurden zwei weitere Kreisverkehre fertig gestellt und ich bin gespannt auf die Unfälle aus dem Jahr 2019, die demnächst hier veröffentlicht werden: https://unfallatlas.statistikportal.de/

    Gerade wurde ja der Bau des Kreisverkehrs am Schiffertor beschlossen, was hier auch Thema war. Und auch der nächste Kreisverkehr ist bereits hier vorgesehen: https://goo.gl/maps/C2krHRDs3WPvt5gr9

    Und hier droht bereits ebenfalls ein sogenannter "Turbokreisel" https://goo.gl/maps/8ziGgn2MvzdW9Wdt5

    Ist das der andere Kreisel an der Freiburger Straße, der Kreisel bei Aldi?

    Nein, das ist der neue Kreisverkehr Glückstädter/Schölischer Straße aus Richtung Südwesten (aus Richtung Glückstädter Straße). Der weitere Abschnitt bis zum Kreisverkehr Hansestraße heißt wieder Freiburger Straße, während der südliche Teil der Freiburger Straße eine Sackgasse ist, die nicht an den neuen Kreisverkehr angeschlossen wird. Da gibt es nur einen Geh- und Radweg als Verbindung.

    https://goo.gl/maps/iQyWxBQean8UL8AE6

    Ganz früher gab es die Hansestraße gar nicht, sondern dort fuhr die Kehdinger Kreisbahn bis zum Stader Stadthafen. Das ist aber schon lange Geschichte.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Kehdinger_Kreisbahn

    Bevor es die Hansestraße gab, war die Freiburger Straße die durchgehende Hauptstraße in Richtung Norden. Später wurde sie dann vor der Glückstädter Straße gekappt, aber da weiß vielleicht 2und4zig wann das war.

    Die Markierungen auf der Straße sind ja =O

    Da sind die Konflikte schon vorprogrammiert, wenn ich als Radler durch den Kreisl will.

    Dann muß ich dann einen Schwenk in die Straßenmitte fahren und das in einem Bereich, wo es sowieso schon ohne Markierung genug Reibereien zwischen Autofahrern und Radlern gibt , weil die KFUZler meinen sie müssen unbedingt neben einem in den Kreisel fahren.

    Daher steht es in den ERA2010 auch genau andersrum: Radfahrer vor dem Kreisverkehr vom Radweg auf die Fahrbahn und nach dem Kreisverkehr entweder auf der Fahrbahn weiter oder zurück auf den Radweg.

    Damit hätte man auch das Problem gelöst, wie man mit unterschiedlichen Führungsformen in den zuführenden Straßen umgeht, oder wenn es Angebotsradwege ohne Benutzungspflicht gibt. Man spart außerdem eine Menge Platz, wenn man nicht noch umlaufende Radwege, sondern nur Gehwege bauen muss.

    In Stade weiß man aber immer alles besser und macht es so, wie man will. Dabei kommen dann die Radwege mit den abrupten 90°-Knicken vor den Furten heraus, auf denen nicht erkennbar ist, ob Radfahrer den Kreisverkehr tangential verlassen oder dem Verlauf des Kreisverkehrs folgen.

    Ich bin dort gestern Morgen mal im Berufsverkehr gefahren: Zwei Runden auf der Fahrbahn und eine Runde auf dem "Radweg". Aus Richtung Schölischer Straße musste ich eine Zeit lang warten, bis eine Lücke kam, wo ich in den Kreisverkehr einfahren konnte. Das ist der einzige Vorteil umlaufender Radwege.

    Bei der einen Runde auf dem Radweg habe ich keine brenzlige Situation erlebt, aber ich habe da immer ein ungutes Gefühl. Auf der Fahrbahn war es sowieso kein Problem, wobei man in dieser Stadt auch immer damit rechnen muss, dass die Leute im Auto einen nur blöd angucken, wenn sie einen mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren sehen, aber nicht realisieren, dass sie auch warten müssen.

    Der Kreisel ist brandneu und daher bei Google-Maps noch nicht zu sehen. Das ist hier. https://goo.gl/maps/mdYcoujxPuTMHCTE8

    Aus Richtung Nordosten gibt es einen getrennten Geh- und "Radweg" (90cm), derzeit ohne [Zeichen 241-30]

    In der Schölischer Straße fährt man auf der Fahrbahn. Dort hat man wieder diese Markierungen hingepinselt.

    Das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ist derzeit noch provisorisch und da weiß ich nicht, ob das auch die endgültige Lösung ist. Für ein [Zeichen 240] reicht der Platz nicht und es wäre auch inkonsequent, wenn man aus dieser Richtung die umlaufenden "Radwege" benutzen müsste, aber aus Richtung Nordosten kommend nicht.

    In Richtung der Glückstädter Straße steht ein neues [Zeichen 241-30]

    Das ist der Übergang zum alten "Radweg"

    Das rote Pflaster ist 1,10m breit und auch mit dem neu hinzugekommenen Trennstreifen zur Fahrbahn dürfte es mit einer lichten Weite von 1,50m nicht hinkommen. Die Verschiebung des "Radweges" nach rechts geht auch zu Lasten des Gehweges.

    In Gegenrichtung gibt es übrigens keine Benutzungspflicht, aber das war vermutlich keine Absicht 8)

    So sieht es jedenfalls am Anfang der Glückstädter Straße am Kreisverkehr Bremervörder Straße / Schiffertorsstraße aus. Ein [Zeichen 241-30] ist dort nirgends zu sehen, geht doch!

    Aus der Perspektive sah mir das auf den ersten Blick fast wie ein Hakenkreuz aus.

    Das habe ich auch gleich gedacht und ich habe mich gefragt, wohin der rechte Ast des roten Pflasters eigentlich hinführen soll: Da wird das Hakenkreuz dann später vermutlich noch vollendet, wenn hier das fehlende Stück auch noch rot gepflastert wird. Das ist wirklich ein Fall für extra-3

    Abgesehen von der Assoziation: Wer glaubt, dass man auf so etwas Fahrrad fahren kann?

    Mir hat hier auch schonmal jemand versucht zu erklären, dass die Radfahrer sich aufregen würden, wenn die [Zeichen 241-30] entfernt würden und sie die "Radwege" nur noch benutzen dürften und nicht mehr benutzen müssten. Habe ich auch nicht verstanden.

    Hier gibt es einen neuen Geschlicklichkeitskurs für die Fahrradprüfung (bislang ohne [Zeichen 241-30]).

    Ich habe gerade den genauen Wortlaut der Antwort per Mail erhalten.

    Zitat

    Schiffertor-Kreisel: Unterführungen sind selbst Notlösungen mit eigenen Risiken (Rampen, Einsehbarkeit, soziale Kontrolle). Radfahrer und Fußgänger gehören für die Verkehrswende grundsätzlich auf Augenhöhe. Technisch würde eine regelkonforme Fahrradunterführung ein Neubau der Brücke Schiffertorstraße/Burggraben bedeuten. Das jetzige Brückenbauwerk hat einen Solbalken. Es limitiert die geringe lichte Höhe der heutigen Unterführung; diese ist in der heutigen Form nicht für Fahrradverkehr nutzbar. Diese westliche Unterführung soll abgerissen werden, um kleinen Booten künftig die Fahrt unter der hierfür aktuell erhöhten Backeltrog-Brücke bis zum Alten Hafen zu ermöglichen.

    Neue Fahrradrampen würden diesen Wasserlauf erneut versperren. Ihre Entwicklungslängen durchkreuzen die Verknüpfungen für Fuß- und Radverkehr aus allen Richtungen.

    Der Arbeitskreis Radverkehr hat sich am 29.8.19, 10.10.19 und 21.11.19 mit dem Kreisverkehr Schiffertor befasst. Dabei wurden Optimierungen auf Straßenniveau thematisiert.

    Geisterradeln: Dies einzudämmen ist eine Aufgabe der Verkehrserziehung. Angeordnete Benutzungspflichten im Zweirichtungsverkehr sind kein Geisterradeln, sondern gehorchen einer Notwendigkeit, auch wenn hierbei unerwünschte Nebeneffekte entstehen können.

    Bei den eigenen Risiken einer Unterführung stimme ich zu: Radien, Gefälle, Einsehbarkeit. Das müsste sorgfältig geplant und abgewogen werden und ist nicht mal eben so gemacht.

    Dass man für eine Unterführung die Brücke neu bauen müsste, teile ich nicht. Man könnte auch den Weg weiter absenken, um die benötigte Durchfahrtshöhe zu erreichen.

    Es stimmt auch, dass der AK Radverkehr sich mit dem Kreisverkehr befasst hat. Seitens der Verwaltung wurde ausschließlich die "Optimierung auf Straßenniveau" thematisiert, obwohl von uns auch Vorschläge eingebracht wurden, wie man die Rampen und Zufahrten anlegen könnte, ohne die Zufahrt für Boote in den Schwingekanal zu versperren.

    Beispiele, wie angeordnete Benutzungspflichten im Zweirichtungsverkehr in Stade einer Notwendigkeit gehorchen, kann man hier auf einigen Bildern sehen: Stader Highlights

    Das Geisterradeln ist ansonsten ein Thema, das alle Altersschichten betrifft. Mit der Verkehrserziehung an den Schulen erreicht man nur Kinder und Jugendliche. Mit Richtungspfeilen, die an Geisterradler-Hotspots die zulässige Fahrtrichtung verdeutlichen, erreicht man alle. Genauso mit einer Anti-Geisterfahrer-Kampagne durch Schilder, Plakate, Zeitungsartikel, ....

    Und wenn man mal konsequent auf die Notwendigkeit mit Nebenwirkungen der überall zu findenden Zweirichtungs-Scheixxe verzichten würde, könnten die Leute vielleicht auch eher begreifen, dass das aus gutem Grund verboten ist.