Beiträge von Yeti

    Wieso wer es kaufen will? Wer es zulassen will. Aber wenn der Platz nicht reicht, kann man auch verlosen:

    Vorbild China

    Und nachdem wir ein halbes Jahr darüber diskutiert haben, einigen wir uns auf folgenden Kompromiss:

    - Maut und Parkgebühren auf allen öffentlichen Flächen, gestaffelt (Angebot und Nachfrage: müsste auch der FDP gefallen).

    - Tempolimit 120 km/h auf allen Autobahnen, 80km/h auf Landstraßen und 30km/h innerorts als Regelfall, 50 / 100 nur als Ausnahme unter bestimmten Voraussetzungen.

    Ich vermute, dass hier niemand die "Welt" abonniert hat, aber vielleicht interessieren auch die ersten Zeilen:

    https://www.welt.de/wirtschaft/plu…zerlaubnis.html

    Andere hingegen werden selbst tätig: https://www.berliner-zeitung.de/news/trotz-spe…rasse-li.108747

    Henryk M. Broders Idee einer Autobesitzerlaubnis finde ich ganz interessant: Wer ein Auto kaufen will, muss vorher einen Antrag ausfüllen und begründen, wozu er das braucht und wo er das abstellt. :saint:

    Der Wohlstand ist die Quelle vieler Übel.

    Nein, es ist die Bequemlichkeit. Der Wohlstand ermöglicht uns lediglich, es uns bequem zu machen und wir gebrauchen den Wohlstand für kaum etwas anderes als dafür, unsere Bequemlichkeit zu erhöhen. Daher haben wir Luxusprobleme wie Übergewicht, Diabetes, mit Autos verstopfte Städte, Umweltzerstörung und Containerschiffe voller Dinge aus China, die eigentlich niemand braucht.

    Bequemlichkeit war mal lebensnotwendig: Nicht mehr zu jagen als man braucht, um Kräfte zu schonen und die Ressourcen zu bewahren, von denen man abhängig ist. Es ist bezeichnend, wie schnell die Menschen zu Veränderungen fähig sind, wenn es der Bequemlichkeit dient. Aber umgekehrt scheint es fast unmöglich, Gewohnheiten zu verändern, die zunächst unbequem erscheinen.

    Das Argument, man könne eine plötzlich und unerwartete Tempo 30 Zone "übersehen", dürfte bei diesem Vorschlag, anders als bei einer Streckenbegrenzung, nicht zählen. Mal sehen, was der Raser-Lobby diesmal einfällt.

    Dann müsste nur noch innerhalb von [Zeichen 274.1] auch mal kontrolliert werden.

    Wenn es eine Verkehrsfläche gibt, die nicht Teil einer Straße ist, muss man sie mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet sein (also z.B. [Zeichen 239] oder [Zeichen 254] ), wenn dort das Radfahren nicht erlaubt sein soll.

    Korrekt. :)

    Mein Einwand bezog sich aber auf Gehwege, die Teil einer Straße sind.

    Adsche : Das war eine Antwort auf den Vorschlag von 2und4zig , ob nicht jede nicht gesondert gekennzeichnete Fläche auch für die Benutzung durch Radfahrer freigegeben sein könnte. Hier

    Mein Einwand sollte bedeuten, dass man in diesem Falle alles separat als Gehweg kennzeichnen müsste, worauf man derzeit auch ohne ein [Zeichen 239] nicht Radfahren darf.

    Funktioniert trotzdem seit Jahrzehnten gut so:

    Das ist ein öffentlicher Weg, dessen Benutzung durch mehrspurige Fahrzeuge durch den Poller erschwert wird. Mit dem Motorrad könnte und dürfte man da meines Erachtens fahren, jedenfalls sehe ich auf dem Bild nichts, was dagegen spräche. Zum Glück scheinen das die Hells Angels in Hannover aber noch nicht mitbekommen zu haben, wenn Sie sagen, dass das seit langem gut funktioniert.

    Das würde bedeuten, dass jeder Gehweg, auf dem man auf gar keinen Fall Fahrrad fahren sollte, ein [Zeichen 239] bräuchte. Dafür müssten Hunderttausende neuer Schilder aufgestellt werden.

    Besser wäre eine einheitliche und rechtssichere Regelung, wie gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht gekennzeichnet werden sollen und unter welchen Voraussetzungen eine solche Kennzeichnung in Frage kommt. Würde bedeuten: Radfahrer fahren auf der Fahrbahn und dürfen ansonsten nur gekennzeichnete Wege benutzen.

    Gut fände ich auch, wenn insbesondere beim [Zeichen 240] die Bedeutung darauf beschränkt wäre, dass solche Wege nur von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden dürfen, aber dass damit keine Benutzungspflicht sondern nur ein Benutzungsrecht verbunden ist.

    Bitte Hand hoch! Wer von euch selbst oder von euren ernstzunehmenden, nicht-gewohnheitsrasenden Bekannten wurde jemals "aus Versehen" mit 20+ km/h geblitzt? Nur weil er/sie ein Schild übersehen hat, ansonsten aber rücksichtsvoll und regelkonform Auto fährt?

    Mir ist es vor etlichen Jahren tatsächlich mal auf der Autobahn passiert, dass ich ein 100er Schild übersehen habe und mit knapp 130km/h geblitzt wurde. Es war keine Baustelle, sondern vermutlich wegen einer Gefällestrecke angeordnet. Die Autobahn war dreispurig und auch recht frei, so dass ich davor problemlos 130km/h gefahren bin (Tempomat). Ich habe es wirklich nicht gesehen, entweder weil ich nicht genug aufgepasst habe oder weil die Sonne geblendet hat. Das hat mir meinen bisher einzigen Punkt in Flensburg eingebracht. :saint:

    Galt das mit dem einseitig in beide Richtungen fahren vorher für die gesamte Thuner Straße? Die ist immerhin rund 1 km lang.

    Ja, ich habe schon häufiger Bilder von dieser unsäglichen Situation gezeigt. Alles mit Zweirichtungs-Radverkehr gemeinsam mit den Fußgängern zwischen B73 und Harsefelder Straße. Man mag es besser finden, dass man darauf nicht mehr fahren muss, aber mit der geplanten Anordnung von [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] werden dort weiterhin Leute Fahrrad fahren und sich auch nicht darum scheren, dass sie das nur mit Schrittgeschwindigkeit tun dürfen.

    Demnach spricht wohl einiges dafür, dass die Regelung der Verhältnismäßigkeit widerspricht und vor Gericht scheitern würde.

    Weißt du, wie das begründet wurde? Es ist doch erschreckend, dass eine Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 21 km/h nach Abzug immer noch als Kavaliersdelikt angesehen wird. Kritiker haben anfangs immer betont, dass das ja versehentlich mal vorkommen könne, dass man statt erlaubten 50km/h in der Ortschaft mit mehr als 71km/h unterwegs ist. Ich glaube hingegen, dass so etwas in den wenigsten Fällen aus Versehen passiert und dass bei einer höheren Kontrolldichte die Zahl dieser "Versehen" deutlich abnehmen würde.

    Es wäre nach dem Scheitern des ursprünglichen Beschlusses eigentlich eine logische Konsequenz, die Zahl der Kontrollen deutlich zu erhöhen. Dafür bräuchte es natürlich zusätzliches Personal und vor allem den politischen Willen, solche Verstöße wirkungsvoll zu verfolgen. Notorische Raser würde man dann auch eher infolge eines zweifachen Verstoßes aus dem Verkehr ziehen können. Solange das Risiko, erwischt zu werden, gegen Null geht, helfen auch höhere Strafen nichts.

    Schon diese allererste (um wegen ihrer fundamentalen Wichtigkeit nicht zu sagen "nullte") Randbedingung ist nirgendwo in Deutschland erfüllt, denn es gibt nicht eine einzige Straße, in der die Benutzung einer Fahrbahn mit einem muskelbetriebenen Fahrrad gefährlich wäre als die Benutzung derselben Straße mit einem motorbetriebenen Zweirad.

    Wir sind uns ja einig, dass die Benutzungspflicht in den wenigsten Fällen angeordnet wurde, weil man sich ernsthaft Sorgen um die Sicherheit der Radfahrer gemacht hätte. Ich glaube auch, dass man vor allem bei hoher Kfz-Belastung keine Benutzungspflicht bräuchte für einen ausreichend breiten und glatt asphaltierten Radweg außerhalb der Dooringzone und getrennt von den Fußgängern, der an allen Kreuzungen gute Sichtbeziehungen aufweist, stetig geführt ist und gegenüber von der Fahrbahn abbiegenden Fahrzeugen durch getrennte Ampelschaltungen gesichert ist, weil der von 99,9% der Radfahrer sowieso benutzt werden würde. Die 0,1%, die solche Wege nicht benutzen, tun es auch trotz Benutzungspflicht nicht. Wenn man Radfahrer wirklich zwingen muss, einen "Radweg" zu benutzen, dann stimmt doch was nicht.

    Gerade in Niedersachsen hängen [Zeichen 240] nur deshalb in der Landschaft, weil man langsamere Verkehrsmittel nicht auf der Fahrbahn dulden möchte. Das zeigt sich insbesondere daran, dass man nicht davor zurückschreckt, auf 1m breiten Buckelpisten nicht nur [Zeichen 240] im Zweirichtungsverkehr anzuordnen, sondern darunter gleich auch noch ein ZZ 1022-11 "Mofas frei" zu hängen.

    Noch was aus Cuxhaven: indirekte Benutzungspflicht für einen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]

    hier: https://goo.gl/maps/PL3NyKHQpYQqfMeB9

    Auf der Fahrbahn An der Baumrönne habe ich gestern kein einziges Auto gesehen. Stattdessen Myriaden von Pedelecs auf dem Gehweg und davon niemand mit Schrittgeschwindigkeit.

    Etwas weiter durfte man in der Neufelder Straße wieder auf die Fahrbahn, das war vor drei Jahren noch nicht so, sondern da stand an jeder Kreuzung ein [Zeichen 254] und parallel gab es nur den Gehweg [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]. Jetzt betrifft das [Zeichen 254] nur noch den Abschnitt bis zur Hermann-Honnef-Straße. Danach regeln es die Autofahrer selbst, wenn man es als Radfahrer wagt, sich an die Verkehrsregeln zu halten. 8)

    Nein, den Text verstehst du nicht richtig.

    Sie offensichtlich auch nicht. Ihr Bild zeigt eine Straße mit getrennten Richtungsfahrbahnen. Dort sind grundsätzlich auch beidseitig benutzungspflichtige "Radwege" erlaubt, wenn denn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

    Und was Sie offensichtlich auch nicht verstanden haben, ist die Tatsache, dass grundsätzlich auch die Möglichkeit besteht, das Radfahren auf beiden Straßenseiten zu erlauben, wenn denn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das geht dann allerdings nicht zusammen mit einem Fahrbahn-Benutzungsverbot. Außerdem muss einem bewusst sein, welche Gefahrensituationen damit geschaffen werden können und daher sollte man solche linksseitigen Freigaben nicht unüberlegt mit der Gießkanne verteilen, nur damit die Geisterfahrer legalisiert werden.

    n der neuen Form der Kreuzung haben die Fußgänger jetzt sowohl Vorrang gegenüber dem Verkehr, der von der Hansestraße in die Salzstraße einbiegt als auch Vorrang gegenüber dem Verkehr, der aus der Salzstraße rausfährt.

    Nein, wieso sollten Fußgänger dort gegenüber Fahrzeugen aus der Salzstraße Vorrang haben? Zwischen der Johannisstraße und der Hansestraße ist die Salzstraße kein VBB.