Beiträge von Yeti

    ...und daher:

    Zitat

    Wo der Fußgängerquerverkehr dauernd oder zeitweise durch besondere Lichtzeichen geregelt ist, sind Fußgängerfurten zu markieren. Sonst ist diese Markierung, mit Ausnahme an Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, unzulässig.

    VwV-StVO zu §25, Rn4

    *edit: Nach meinem wiederholten Hinweis auf die an vielen Kreuzungen fehlenden Radwegfurten wollte die Stadt an getrennten Geh- und Radwegen überall kombinierte Rad- und Fußgängerfurten markieren. Da musste man auch erst darauf hinweisen, dass das nicht zulässig ist.

    Etwas absurd ist das natürlich wieder an freigegebenen Gehwegen oder gemeinsamen Geh- und "Radwegen", weil da im Zuge von Vorfahrtstraßen Radwegfurten markiert sein müssen, die natürlich bei Fußgängern ebenso zu Missverständnissen führen können wie Fußgängerfurten.

    In der Zwischenzeit wurden auch einige Fußgängerfurten entfernt, die es hier insbesondere in Tempo 30 Zonen gab.

    Aus den Planungsunterlagen geht hervor, dass das ein gemeinsamer Geh- und Radweg werden sollte. Halt so, wie man das zuletzt überall gemacht hat. Dann kam aber die Fahrrad-Nervensäge und hat interveniert und bereits vor dem Bau darauf hingewiesen, dass da wieder schlecht einsehbare Einmündungen mit sinnlosen und gefährlichen Verschwenkungen gebaut werden sollen, dass der Weg stadtauswärts auf halber Länger nicht die Mindestbreite aufweist und dass bei einer Verkehrsbelastung von 6500 Kfz/Tag doch sicherlich nicht jeweils ein Sechstel davon auf eine Stunde am Morgen und am späten Nachmittag verteilt sein dürfte und nach seiner Meinung dort keine besondere Gefahrenlage besteht.

    Dann hat man alles so gebaut, wie es geplant war (inklusive der Radwegfurten, die ansonsten an vielen Kreuzungen in Stade fehlen), aber keine [Zeichen 240] aufgestellt. Und dann ist einem Anwohner aufgefallen, dass man dort auf dem geplanten "Radweg" gar nicht Fahrrad fahren darf. Weil die Stadt mit den Anwohnern der Schölischer Straße in der Vergangenheit bereits genug Streit hatte wegen der Straßenausbaubeiträge (das ging sogar überregional durch die Presse), hat man wohl lieber klein beigegeben, anstatt noch eine Regelung zu verteidigen, die die Stadt selbst ursprünglich gar nicht beabsichtigt hatte. Aufgrund der massiven Proteste in der Schölischer Straße wurden die Straßenausbaubeiträge in Stade gekippt. Ich möchte mir gar nicht vorstellen, was los gewesen wäre, wenn die Anwohner erfahren hätten, dass sie für einen Radweg gezahlt hätten, der am Ende gar kein Radweg ist.

    Immerhin hat man zusätzlich zu [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] auch wieder die Piktogramme auf der Fahrbahn markiert, damit die Leute lernen, dass Radfahrer dort fahren dürfen. Ich bin mal gespannt, ob es auf den neuen Artikel im Wochenblatt Reaktionen gibt.

    Hätte man dort weiterhin gar kein Schild hingestellt, hätte man meiner Meinung nach keinen Radfahrer dafür belangen können, auf diesem Weg ordnungswidrig zu fahren, solange er Rücksicht auf Fußgänger nimmt. Warum sollten schließlich an einem Gehweg Radwegfurten markiert werden? Und warum sollte der Gehweg am südlichen Ende, wo er deutlich schmaler ist und mit [Zeichen 239] explizit als Gehweg gekennzeichnet ist (und wo auch jetzt kein [Zusatzzeichen 1022-10] hängt), grau gepflastert sein, während der restliche Weg rot gepflastert ist und damit genauso aussieht wie die benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwege? Warum sollte man an den schlecht einsehbaren Einmündungen die gefährlichen Verschwenkungen bauen, die man auch sonst von Stader Radwegen kennt, wenn man damit gar keine Radfahrer gefährden wollte?

    Von der baulichen Gestaltung her wäre es jedenfalls erforderlich gewesen, mit einem [Zeichen 239] klarzustellen, dass Radfahrer dort nicht fahren dürfen, weil der durchschnittliche Radfahrer davon ausgehen musste, dass es sich um eine (auch) für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche handelt und damit um einen nicht benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und Radweg.

    Wasserstoff lässt sich entweder unter hohem Druck speichern oder tiefgekühlt und flüssig, oder er beansprucht ein großes Volumen. Für das Verdichten oder für die Kühlung wird Energie benötigt. Druckbehälter sind schwer.

    Im Luftschiff ist das Volumen nicht das größte Problem und dort könnte man Wasserstoff in einer separaten Blase im Innern der mit Helium gefüllten Hülle mitführen. Die abnehmende Masse kann bei einer Brennstoffzelle durch das anfallende Wasser ersetzt werden. Oder man hat im Innern der Hülle eine zweite Blase, die mit Luft gefüllt wird, um die entnommene Masse des Wasserstoffs zu ersetzen. Die Masse des Heliums bleibt immer gleich, bis auf Verluste durch Diffusion durch die Hülle.

    Leider können wir unser Radverkehrsforum-Luftschiff jetzt nicht mehr patentieren, weil wir die ganzen Ideen gerade veröffentlicht haben :)

    Und zur Ergänzung noch aus der VwV-StVO:

    Zitat

    Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241.

    Solange klar erkennbar ist, dass die Verkehrsfläche nicht nur für Fußgänger sondern auch für den Radverkehr vorgesehen ist, handelt es sich also um einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Zeichen 240. Damit man nicht auf die Idee kommt, dass jeder Gehweg ohne [Zeichen 239] automatisch auch ein "Radweg" ist, wäre eine einheitliche Regelung natürlich sehr wünschenswert, damit das nicht jeder selbst entscheiden muss, was er für einen Radweg hält.

    Ebenso fehlen in der VwV-StVO klare Voraussetzungen, unter welchen Umständen so etwas in Frage kommt, bzw. Ausschlusskriterien, wann das auf gar keinen Fall in Frage kommt. Die RASt-06 ist in dieser Hinsicht recht konkret, was die dafür erforderlichen Breiten in Abhängigkeit der Seitenraumbelastung angeht. Die Relevanz der technischen Regelwerke sollte meiner Meinung nach deutlich erhöht werden und Abweichungen davon müssten bei verkehrsrechtlichen Anordnungen schlüssig begründet werden, also durch mehr als "da war halt nicht mehr Platz und wir wollten nicht, dass Autofahrer hinter den Radfahrern herfahren müssen".

    Das Konstrukt [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gehört meiner Meinung nach komplett abgeschafft. Entweder ist ein Weg für eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer, die mit normaler Geschwindigkeit fahren, geeignet, oder eben nicht. Wo es nicht sicher ist, sich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit zu bewegen, müssen Radfahrer schieben. Dann sind sie ja auch nicht langsamer.

    Ich gehe davon aus, dass man damit das Gebot der Schrittgeschwindigkeit vermeiden möchte. Rund um den Flughafen HH-Finkenwerder funktioniert das gut und es wäre aufgrund der Wegbreite und des geringen Fußgängeraufkommens absolut unnötig, dort dauerhaft mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

    Das Beispiel aus Braunschweig ist sicherlich grenzwertig, weil der Weg für eine Begegnung von Radfahrern und Fußgängern zu schmal ist. Da kommt dann aus diesem Grund aber eigentlich auch kein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] in Frage.

    tun sie jedenfalls

    edit: In Braunschweig auch

    Aus dem Leitfaden Radverkehr der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: [Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10]

    In der Skizze ist aber bei genauem Hinsehen auch beim "Radweg" ein anderer Belag erkennbar, wodurch keine gesonderte Kennzeichnung notwendig wäre, um einen Angebotsradweg ohne RWB zu schaffen.

    Wenn man in der Stadt lebt, in der auf "Radwegen" kein Winterdienst durchgeführt wird, hat man einige der Probleme gar nicht. Am Alltagsrad fahre ich im Sommer Schwalbe Marathon Plus und im Winter Schwalbe Winter mit Spikes. Die Winterreifen jetzt in der vierten Saison und die Sommerreifen bestimmt seit 7 oder 8 Jahren ohne einen einzigen Platten bei ca. 4000km im Jahr mit diesem Fahrrad. Bei den Winterreifen fehlen inzwischen allerdings einige Spikes.

    Beim Rennrad hatte ich im letzten Jahr einige Platten und da sind für die kommende Saison definitiv neue Mäntel fällig. Das hat auch kürzlich eine neue Kette und neue Bremsbeläge bekommen. Längere Touren mache ich im Winter aber lieber mit dem Alltagsrad mit richtigen Schutzblechen.

    Besondere Pflege bekommt mein Alltagsrad nicht, erst recht nicht im alltäglichen Einsatz. Ab und zu wird die Kette abgewischt und neu geölt. Einmal im Jahr gibt es eine neue Kette und ca. alle zwei Jahre ein neues Ritzelpaket. Alles andere nach Bedarf. Kürzlich habe ich zum Beispiel die Schaltzüge erneuert, davor zuletzt vor vier Jahren.

    Ob Schutz- oder Radfahrstreifen spielt für mich eigentlich keine Rolle. Beides kann man gut oder schlecht umsetzen.

    Schlecht: Zu geringer Abstand zu parkenden Fahrzeugen, sowie eine Restfahrbahnbreite, die enges Überholen fördert.

    Wenn der Platz für einen ausreichend breiten Radfahrstreifen vorhanden ist, könnte man auch einen genauso breiten Schutzstreifen anlegen, der dann nicht benutzungspflichtig ist und damit auch die Anlage einer nicht benutzungspflichtigen Alternative ermöglicht (wenn es denn unbedingt sein muss). Mit Schutzstreifen könnte man auch andere Radfahrer legal überholen, also mit ausreichendem Abstand und ohne den (benutzungspflichtigen) Radfahrstreifen zu verlassen. Seitdem auch auf Schutzstreifen das Halten und nicht nur das Parken verboten ist, macht das auch keinen Unterschied mehr.

    Leider werden Schutzstreifen bereits in der VwV-StVO nur als schlechte Alternative zum Radfahrstreifen angeboten, wenn der Platz nicht ausreicht. Aber gerade dann reicht der Platz auch nicht für einen Schutzstreifen, der seinen Namen verdient und man sollte man ihn komplett weglassen.

    Für einen Liter verbrauchten Dieselkraftstoff mussten also in einem historischen Zeppelin 0,69 m³ Wasserstoff abgelassen werden.

    Bei einem Luftschiff, das mit Wasserstoff gefüllt ist, würde man heute sicherlich auch die Motoren mit Wasserstoff antreiben. Der Verbrauch an Flüssig-Wasserstoff kann dann durch Nutzung von Traggas als Treibstoff kompensiert werden, anstatt das Traggas abzulassen. Aber auch das würde nichts daran ändern, dass ein Flugzeug, das mit Wasserstoff angetrieben wird, deutlich schneller und unterm Strich vermutlich auch effizienter ist.

    Bei einer Fahrt von Frankfurt am Main nach Lakehurst mit einem Luftschiff in der Größe der Hindenburg wurden etwa 54 t Dieselöl verbraucht.

    Das ist etwas mehr als ein Airbus A350 für die selbe Strecke benötigt. Der A350 kann dabei mehr als sechs mal so viele Passagiere mit der etwa 8-fachen Geschwindigkeit befördern. Zugegebenermaßen allerdings weniger luxuriös, aber selbst wenn man die Gesamtzahl der an Bord befindlichen Personen vergleicht, transportiert der A350 mehr als das Dreifache und verliert dabei auch kein Helium.

    Mit modernen Motoren würde heute sicherlich auch ein Luftschiff weniger Treibstoff benötigen, und in moderner Bauweise eine höhere Transportkapazität haben. Aber selbst dann wird es schwierig, bezogen auf die Passagierkilometer deutlich effizienter zu sein. Die kürzere Reisezeit und geringere Wetterabhängigkeit eines Flugzeuges kommt noch dazu.

    Ich schätze das Potenzial zur Treibstoffeinsparung durch langsameres Fliegen in Kombination mit der Nutzung der dann möglichen Technologien zur Widerstandsminimierung bei Verkehrsflugzeugen auf 20% im Vergleich zum A350. Wenn man an der bisherigen Reisegeschwindigkeit festhält, wird es aber schwierig. Die Laminarhaltung der Strömung am Flügel und den Leitwerken ist dann nur mit aktiven Systemen möglich, die selbst auch Energie benötigen. Unterm Strich bringt das also nur einen Vorteil, wenn die Einsparung aufgrund der Widerstandsreduktion größer ist als die Energie, die man zusätzlich in das System stecken muss.

    da streiten sich ja irgendwie noch die Geister.

    Meine Auffassung ist bisher dass die nicht zwingend benutzungspflichtig sind.

    Aus der VwV-StVO: Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg.

    Ein Radfahrstreifen ohne Zeichen 237 ist daher nach meinem Verständnis ein Seitenstreifen mit Fahrradpiktogramm, auf dem das Halten und Parken nicht nur erlaubt, sondern sogar vorgeschrieben wäre. Mir ist bekannt, dass die Hamburger Verkehrsbehörden das anders sehen und dort an den Radfahrstreifen keine [Zeichen 237] stehen. Wenn neben dem Seitenstreifen noch ein Parkstreifen vorhanden ist, lässt sich vielleicht durch die Forderung, platzsparend zu parken und dem Verbot, in zweiter Reihe zu parken, ein Parkverbot für den Seitenstreifen ableiten. Das würde dann aber nicht für die Stellen gelten, wo der Parkstreifen an Bäumen unterbrochen ist und man möchte sicherlich nicht an jedem Baum ein Halteverbot anordnen. :)

    Ein Seitenstreifen müsste vom Radverkehr nicht einmal wegen des Rechtsfahrgebots benutzt werden, weil das nur für die Fahrbahn gilt.

    In @KSMs Vorschlag könnte man das dadurch lösen, dass man aus dem Radfahrstreifen einen 2m breiten Schutzstreifen macht, wenn man nicht davon ausgeht, dass ein durchgehender Breitstrich (Zeichen 295) Radfahrer auf dem Streifen besser schützt als eine Leitlinie (Zeichen 340)

    Zeppeline können nicht so hoch fliegen, weil sie in der dünnen Luft nicht genug Auftrieb erzeugen.

    Die Geschichte der CargoLifter AG kann man hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Cargolifter_AG

    Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen: Die Kostensteigerungen und nicht eingehaltenen Zeitpläne hatten ihre Ursache vor allem darin, dass man bei der Entwicklung des 260m langen Luftschiffs auch an die technischen Grenzen des Wachstums gestoßen ist und das Konzept nicht so wie ursprünglich geplant realisierbar war.

    Was von den großen Plänen des Cargolifters übrig geblieben ist, kann man hier sehen: https://www.cargolifter.de/aktuelles/2019/

    Der Pilot setzt dreimal zum Landen an. Erst beim dritten Mal klappt die Landung.

    Das war eine Vorführung und das Durchstarten gehörte zum Programm. :)

    Segelflugzeuge, die keinen Hilfsmotor haben, können natürlich nicht durchstarten. Ein Segelflugzeug verliert gegenüber der Luft immer Höhe, das ist sein Antrieb. Wenn man eine Luftmasse findet, die schneller steigt, als das Segelflugzeug sinkt, gewinnt es an Höhe, die es im Gleitflug zum nächsten Aufwind in Strecke umsetzen kann. Das funktioniert, so lange man weitere Aufwinde findet und sonst endet die Reise vorher auf einem anderen Flugplatz, oder wenn da keiner ist, auf einem Acker oder einer Wiese. Da man dort nicht mehr starten kann, wird das Segelflugzeug mit dem Anhänger abgeholt.

    Man muss natürlich rechtzeitig schauen, ob es geeignete Landefelder gibt und darf nicht in geringer Höhe z.B. über einen Wald fliegen, sondern nur, wenn die Höhe sicher ausreicht, auch ohne zusätzlichen Aufwind wieder ein geeignetes Landefeld zu erreichen.

    Wenn man hoch genug ist, kann man auch über Wasser fliegen, wo es normalerweise keine Aufwinde gibt. Hier zum Beispiel mitten über der Elbmündung. Auf dem linken Bild zeigt das Instrument links oben an, dass die Höhe ausreicht, um den 64km entfernten Flugplatz Stade auch ohne weiteren Aufwind in einer Höhe von 117m zu erreichen. An dem Tag gab es sogar Aufwinde über dem Watt und auch auf dem Rückweg zum Flugplatz gab es sowohl weitere Aufwinde als auch genügend Wiesen und Felder, auf denen man hätte landen können.

    Das Ganze ist sehr vom Wetter abhängig und daher sind Segelflugzeuge ein äußerst schlecht planbares Verkehrsmittel.

    Wie ist das eigentlich mit der ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit bei einem Vergleich von Propellerflugzeugen zu Düsenflugzeugen?

    Mit Turbofan-Triebwerken (Düse) kann man höher fliegen als mit einem Turboprop (Propeller, der von einer Turbine angetrieben wird). Kolbentriebwerken geht ohnehin in den großen Höhen die Luft aus, auch mit Turbolader.

    Da mit zunehmender Höhe die Luftdichte abnimmt, kann man dort auch mit weniger Widerstand schneller fliegen. Beim Propellerantrieb sind aber der maximalen Fluggeschwindigkeit auch Grenzen gesetzt. Offene Propeller sind auch eine große Lärmquelle. Man kann das bei dem weiter oben verlinkten Video von dem elektrisch angetriebenen Segelflugzeug hören. Der Lärm kommt hauptsächlich vom Propeller und entsteht größtenteils an den Blattspitzen.

    Also bleibe ich vielleicht einfach zu Hause.

    Oder du fährst halt weniger als 100km :)

    Ich bin den Gran Fondo schon vor zwei Wochen gefahren. Da ich erst nach 64km gemerkt habe, dass ich die Aufzeichnung nicht gestartet habe, sind es dann insgesamt 167km geworden. Heute war zwar tolles Wetter, aber 100km auf verschneiten Wegen wäre auch nicht mein Ding gewesen, auch nicht mit Spikes. Ich war heute knapp 40km unterwegs, aber das war teilweise schon recht anstrengend.