Beiträge von Yeti

    Keine Ahnung. Auch das derzeitig erhöhte Verkehrsaufkommen würde vermutlich nicht ausreichen, Tempo 30 gerichtsfest zu begründen. Allerdings scheint bislang noch niemand dagegen geklagt zu haben (hoffentlich liest das niemand, den ich hiermit auf die Idee gebracht habe).

    Solange man nicht in der StVO innerorts Tempo 30 zur Regelgeschwindigkeit macht, schätze ich die Chancen, dass die Anordnung dauerhaft von Bestand sein wird, als sehr gering ein.

    Meine Mutter wohnt in einem kleinen Dorf in Südniedersachsen. Wegen der Sperrung einer nicht weit entfernten Bundesstraße gibt es in dem Dorf seit einigen Monaten deutlich erhöhten Ausweichverkehr, obwohl die offizielle Umleitungsstrecke nicht durch dieses Dorf führt.

    Dennoch hat man nicht nur in allen Ortsdurchfahrten, die auf der offiziellen Umleitungsstrecke liegen, sondern auch entlang der möglichen Ausweichstrecken vorübergehend Tempo 30 angeordnet. Und was das Beste ist: Eine Woche nach Einführung wurde sogar geblitzt und seitdem halten sich fast alle viele daran.

    In Deutschland ist Tempo 30 nach der Straßenverkehrsordnung aber nur an sensiblen Ort möglich, wie etwa an Krankenhäusern, Schulen oder Kitas.

    Dort muss es jedenfalls nicht besonders begründet werden, sondern die Tatsache, dass dort ein Krankenhaus, eine Schule oder Kita ist, reicht als Begründung für die Anordnung von Tempo 30 aus.

    Möglich wäre es auch sonst viel häufiger, wenn man es denn wollte. Ganz im Gegenteil: Überall, wo es benutzungspflichtige Radwege gibt, die nicht den baulichen Voraussetzungen der VwV-StVO entsprechen, dürfte die Situation nicht durch eine Beschränkung des Radverkehrs in Form einer trotzdem angeordneten Benutzungspflicht "gelöst" werden, sondern müsste durch die Anordnung eines Tempolimits die (angeblich) bestehende besondere Gefahrenlage reduziert werden.

    Ich würde das nicht alles über einen Kamm scheren.

    Separation 1

    Separation 2

    Es ist sicherlich richtig, dass man die Leute nicht vom Autofahren zum Radfahren bringt, wenn sie sich anschließend im dichten Kfz-Verkehrsgetümmel auf Hauptstraßen behaupten müssen. Aber bestimmt auch nicht, wenn sie anschließend nicht mehr komfortabel auf einer glatt asphaltierten Fahrbahn, sondern auf einer buckligen und viel zu schmalen Restfläche fahren sollen, auf der sie an jeder zweiten Kreuzung über den Haufen gefahren werden.

    Und wie das Beispiel Stevenage zeigt, reicht es nicht aus, das Radfahren komfortabler zu machen, wenn man sich nicht traut, gleichzeitig das Autofahren unkomfortabler zu machen. Letztlich geht es auch darum, welchen Stellenwert man als Verkehrsteilnehmer empfindet: So lange Autofahrer gehätschelt und Radfahrer wie der letzte Abschaum behandelt werden, wird niemand vom Auto auf das Fahrrad umsteigen.

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    Ich halte das für ein Scheinargument. An jeder Kreuzung muss man mit Fußgängern und/oder Radfahrern rechnen. Wenn kein Fußgänger oder Radfahrer da ist, braucht man auch auf keinen zu warten. Der Aufwand, zu schauen, ob ein Fußgänger da ist, der queren will und darf, oder ob die Fußgängerampel rot bleibt, sollte nicht darüber entscheiden, ob 3 Autos mehr abbiegen können.

    Ist [Zusatzzeichen 1022-10] für dich auch eine "Servicelösung"? Da ist die Querungshilfe erforderlich. Nur bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] handelt es sich nicht um einen "Radweg", sondern um einen Gehweg, so dass dann nach dem exakten Wortlaut keine Querungshilfe erforderlich wäre.

    Warum es ein "Service" sein sollte, bis zum nächsten Dorf mit Schrittgeschwindigkeit fahren zu müssen, weil man auf eine Querungshilfe verzichtet hat, verstehe ich allerdings nicht. :)

    Die "sicheren Querungsmöglichkeiten" sind unabhängig von der Benutzungspflicht gefordert.

    Zitat

    II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)

    ...

    3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.

    4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.

    VwV-StVO zu §2, Rn 35 und 36

    Viele Entscheidungen betreffen ja auch mehrere wissenschaftliche Disziplinen, wie z.B. bei den Corona-Maßnahmen. Welcher Wissenschaftler sollte sagen, was "der absolut richtige Weg" ist? Der Virologe, der Wirtschaftswissenschaftler, der Soziologe oder der Jurist?

    Mir würde es ja schon reichen, wenn Politiker begründen müssten, wenn ihre Entscheidungen vom wissenschaftlichen Konsens abweichen. Wenn diese Begründungen nicht mehr als "ham wa schon ümma so jemacht" oder "ich find's halt geiler" oder "die Ausländer sind sowieso an allem schuld" sind, gibt es dafür bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe.

    Diese Antwort hätte ich auch gerne erfahren...

    Die Antwort kann man sich denken: Es ist gar nicht gewollt, dass die Leute vom Auto auf das Fahrrad umsteigen. Wofür hat man denn sonst jahrzehntelang diese ganzen schönen "Autostraßen" gebaut? Und wie will man rechtfertigen, das immer weiter so zu machen, wenn es gar nicht mehr benötigt wird?

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    Wohl wissend dass das Thema Tempolimit nach 4 Jahren aus den Köpfen der Leute raus sein wird und kaum jemand wieder "freie Fahrt für freie Bürger" haben möchte.

    Je nachdem, was die CDU nach dem Wahldebakel unter ihrer "notwendigen Erneuerung" verstehen wird. Aus der Opposition heraus können die natürlich gegen alles sein und Stimmung schüren. Die Bild-"Zeitung" hätten sie dabei sicherlich auf ihrer Seite.

    Bei dem jetzt erforderlichen Wandel wird das vermutlich bei sehr vielen Menschen auf fruchtbaren Boden fallen, wenn es der kommenden Regierung nicht gelingt, einen Plan zu entwickeln, der den Menschen eine klare Perspektive aufzeigt.

    Und außerdem halte ich die Gefahr einer erneuten GroKo noch nicht für gebannt.

    Die Frage ist, ob SPD und Grüne mit dem Loslassen von der Forderung nach einem allgemeinen Tempolimit nicht der FDP noch weitere Zugeständnisse entlocken könnten, weil es für die FDP einen zu großen Gesichtsverlust bedeuten würde, einem Tempolimit zuzustimmen.