Beiträge von Yeti

    u Neuer Zusatz III. zu "Zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4"

    Das finde ich wirklich sehr gut, denn dann lassen sich nicht benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege endlich eindeutig kennzeichnen!

    Allerdings fehlen die Voraussetzungen, unter denen eine solche gemeinsame Nutzung in Frage kommt. Es ist zu befürchten, dass nun einige Behörden die [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gegen die Markierung auf dem Pflaster ersetzen und dann auf untermaßigen und zur gemeinsamen Benutzung durch den Fuß- und Radverkehr völlig ungeeigneten Wegen die Piktogramme aufgepinselt werden.

    Aber es fehlt ja schon in §2 StVO der deutliche Hinweis, dass Radfahrer auf gemeinsam mit Fußgängern genutzten Wegen besondere Rücksicht auf die Fußgänger nehmen müssen.

    Wer ein lauschiges Plätzchen mit Aufenthaltsqualität haben möchte, kann eine Fußgängerzone bauen, aber keine Straße.

    Wo wurde denn eine Fußgängerzone neu gebaut, die vorher keine Straße für den allgemeinen Verkehr war? Man kann Dinge verändern. Niemand redet hier (noch) davon, dass die Fußgängerzone eine PKW-Verbotszone ist.

    Und die wichtigste Regel ist Segelfahrzeuge haben immer "Vorfahrt".

    Wie schon geschrieben: Auf dem Wasser gibt es keine Vorfahrt, sondern nur die Pflicht, sich freizuhalten und ggf. auszuweichen. Auch Segelfahrzeuge müssen sich in bestimmten Situation freihalten oder Motorschiffen ausweichen, z.B. wenn das Motorschiff manövrierbehindert ist, was in einem engen Fahrwasser für große Schiffe immer zutrifft (*edit: Regel 9 (b) KVR). Auch Schiffe, die ein Fahrwasser kreuzen, müssen sich unabhängig vom Antrieb von Fahrzeugen freihalten, die entlang des Fahrwassers fahren. Außerdem gibt es auch für Längsfahrer im Fahrwasser ein Rechtsfahrgebot. Das sind gleich drei Gründe, warum wir mit unserem kleinen Segelboot auf der Elbe keine "Vorfahrt" vor einem großen Containerschiff haben.

    Das ist aber alles in der Form auf den Straßenverkehr nicht direkt übertragbar, weil der Verkehr auf der Straße viel stärker in Fahrspuren kanalisiert ist als auf dem Wasser oder in der Luft. Auf dem Wasser gibt es mehr "shared space".

    Nehmen wir dieses Beispiel: Die dreistesten Unfallursachenausreden

    Es geht eigentich um Pressemitteilungen der Polizei oder Presseberichte über Unfälle und die oftmals verzerrte Darstellung zu Lasten der Radfahrer. Im Verlauf der Diskussion geht es um Rechte im Straßenverkehr, auf die man als Radfahrer verzichten soll und darum, ob es überhaupt solche Rechte gibt. Ich hatte den Fehler gemacht und darauf verwiesen, dass es in der Luftfahrt und Schifffahrt nur Pflichten gibt: Ausweichpflicht oder Kurshaltepflicht, letztere damit sich derjenige, der nicht ausweichen muss, eindeutig verhält. Ein Vorfahrtverzicht im Straßenverkehr ist aber das Gegenteil eindeutigen Verhaltens.

    Nun schnappt Ullie die Begriffe "Schiff" und "Flugzeug" auf und behauptet, es gäbe für Schiffe und Flugzeuge eine Pflicht, mit Radar ausgerüstet zu sein, was so pauschal falsch ist. Flugzeuge müssen z.B. überhaupt nicht mit Radar ausgerüstet sein, sondern allenfalls mit einem Transponder (Radarantwortgerät), der auf Radarsignale vom Boden Informationen über das Flugzeug (mindestens einen Zahlencode) auf einer Funkfrequenz zurücksendet. Die Transponderpflicht gilt auch nur für Flugzeuge, die nach Instrumentenflugregeln fliegen, oder für Flugzeuge, die Lufträume nutzen, in denen Transponderpflicht besteht.

    Vorher schreibt er von einer Ausrüstungspflicht mit AIS für bestimmte Schiffe, was aber auch kein Radar ist.

    Aber User Ullie behauptet einfach weiter:

    "Und für viele andere Schiffe und auch für Flugzeuge gilt, dass sie mit Radarsystemen ausgestattet sein müssen."

    und fragt:

    "Du fliegst doch selber mit dem Segelflugzeug, was gibt es denn da für Vorschriften betreff der technischen Ausstattung, um Kollisionen zu vermeiden. Oder fliegt man mit einem Segelflugzeug ausnahmslos nur auf Sicht und es gibt keinerlei Vorschriften bezüglich einer Mindestausstattung mit Instrumenten?"

    Erst wird eine Behauptung aufgestellt und dann in diesem Fall immerhin nachgefragt, ob die überhaupt stimmt. Meine Antwort an dieser Stelle: Segelflugzeuge müssen mit einem Fahrtmesser und einem Höhenmesser ausgerüstet sein, sonst nichts. Segelflugzeuge sind auch ausschließlich für den Betrieb nach Sichtflugregeln zugelassen. Was an Ausrüstung über einen Fahrt- und Höhenmesser hinausgeht, ist freiwillig oder vom Hersteller spezifisch für das entsprechende Muster vorgegeben. Radar in Segelflugzeugen gibt es überhaupt nicht, allenfalls Segelflugzeuge, die (freiwillig) mit einem Transponder ausgerüstet sind, um leichter Freigaben für bestimmte Lufträume zu erhalten.

    Seit einiger Zeit gibt es für Segelflugzeuge das FLARM-System zur Kollisionsvermeidung. FLARM gibt aber nur Informationen, ob sich andere Flugzeuge, die ebenfalls mit dem System ausgerüstet sind, in der Nähe befinden und wenn ja: in welcher Richtung. Das System soll den Piloten also nur unterstützen, in welcher Richtung man nach anderen Segelflugzeugen schauen sollte. Die Entscheidung, wer ausweichpflichtig ist, müssen die Piloten aber selbst anhand der AUsweichregeln treffen. FLARM ist auch nicht vorgeschrieben, aber auf freiwilliger Basis inzwischen weit verbreitet.

    Kurz danach wird das Thema wieder auf Fahrassistenzsysteme gelenkt, über die an mindestens 5 anderen Stellen bereits "diskutiert" wird. So wird das nächste Thema gekapert, um wieder die selben Behauptungen zu verbreiten, die an anderer Stelle längst widerlegt sind.

    Mit Pressemeldungen der Polizei über Fahrradunfälle hat das nicht mehr das Geringste zu tun, aber Ullie hat das Thema wieder auf Assistenzsysteme gelenkt. Es gibt ein Stichwort und das ist, als hätte man einen Plattenspieler gestartet, der immer die selbe Platte abspielt, egal welche Musik gerade passt. Es fällt mir schwer, darin keine Absicht zu erkennen, gezielt Diskussionen zu stören.

    Ich unterstelle auch nicht, dass der User Ullie das tut, um bewusst Diskussionen zu stören, aber es ist sehr auffällig, wie fast jeder seiner Beiträge die Diskussion in eine andere Richtung lenkt. Und es ist auffällig, wie starrsinnig er bei den immer selben Behauptungen bleibt und keine Bereitschaft zeigt, auf Argumente einzugehen. Stattdessen werden immer die selben Standpunkte und Aussagen wiederholt, egal, ob sie zum Thema passen oder nicht und egal, ob sie belegbar sind oder nicht.

    Es gibt im Straßenverkehr keine Rechte, auf die man verzichten könnte. Es gibt nur Regel.

    Da du ja immer wieder darauf herumreitest: Auf dem Wasser und in der Luft gibt es den Begriff "Vorfahrt" nicht. Da gibt es bei Begegnung von zwei Wasserfahrzeugen oder Flugzeugen eins, das ist ausweichpflichtig und das andere ist kurshaltepflichtig. Wer nicht ausweichen muss, darf sich also nicht uneindeutig verhalten, damit der andere weiß, wie er ausweichen kann.

    Im Straßenverkehr wird aber Radfahrern geraten, sich maximal unvorhersehbar zu verhalten, weil sie im Falle eines Unfalls den größeren Schaden hätten. Dann kommt es zu solchen Situationen voller Missverständnisse, die zum Unfal führen. Dass Radfahrer von rechtsabbiegenden LKW überfahren werden, weil sie ihren Vorrang erzwingen wollten, ist doch einfach nur eine blödsinnige Unterstellung.

    Ich für meinen Teil habe daraus gelernt und verzichte geradezu aggressiv auf meine Rechte im Straßenverkehr, wenn ich das Gefühl habe, mir könnte jemand dumm kommen. Sicherer bin ich damit allerdings nicht unterwegs und mit diesem unberechenbaren Fahrstil, bei dem ich aus heiterem Himmel an einer Kreuzung auf meiner Vorfahrt verzichte, weil neben mir jemand mit Handy in der Hand abbiegen möchte, tue ich anderen Verkehrsteilnehmern auch keinen Gefallen.

    Meine bislang gefährlichsten Situationen auf dem Fahrrad habe ich erlebt, nachdem (weil?) ich besonders vorsichtig war. In beiden Fällen habe ich die potenzielle Gefahr erkannt, war bremsbereit und habe gerade nicht auf mein Recht gepocht. Und in beiden Fällen frage ich mich im Nachhinein, ob nicht gerade das zögerliche und damit auch etwas unberechenbare Verhalten mitursächlich war.

    Im ersten Fall konnte ich vor einem abbiegenden LKW gerade noch stoppen. Das Hinterrad war schon in der Luft und wäre ich über den Lenker abgestiegen, wäre ich unter die Räder gekommen. Vorher hatte ich Blickkontakt mit dem Fahrer über seinen Außenspiegel und ich habe gesehen, dass er in den Spiegel geguckt hat. Als er vor dem Abbiegen fast angehalten hat, habe ich das als Zeichen gedeutet, dass er mich geradeaus durchfahren lässt.

    Im zweiten Fall kam es zum Unfall mit einem entgegenkommenden Linksabbieger, den ich lange vorher gesehen habe und der auf eine Lücke im Gegenverkehr gewartet hat, um abzubiegen. Leider habe ich mir in dem Moment zu viele Sorgen um die schlecht einsehbare Ausfahrt von rechts gemacht und zu spät gesehen, dass der Linksabbieger losgefahren ist, als ihm nur noch ein Radfahrer (ich), aber kein Auto mehr entgegen kam. Wäre ich nicht wegen der schlecht einsehbaren Ausfahrt schon langsamer gefahren, wäre ich vor dem durchgekommen.

    Aus beiden Situationen habe ich vor allem gelernt, dort nicht auf dem "Radweg" zu fahren.

    Grundrecht auf Vorfahrt

    Ständige Wiederholung macht das nicht wahrer. NIemand schreibt hier, dass Vorfahrt ein Grundrecht ist und auch wenn ich vorhin von Rechten und Pflichten geschrieben habe, meine ich damit was anderes. Vorfahrt ist eine Pflicht desjenigen, der sie zu beachten hat, aber es gehört für mich zu einem reibungslosen Miteinander im Straßenverkehr, dass man zumindest grundsätzlich davon ausgehen kann, dass andere sich an die Regeln halten. Dass man sich nicht blind darauf verlassen sollte, steht auf einem anderen Blatt und auch das zweifelt hier niemand an.

    Es würde aber wohl niemand auf die Idee kommen, mit einem Kleinwagen besser vor einem LKW anzuhalten, der aus der Gegenrichtung links abbiegen will, weil man der Schwächere ist. Ich habe sowas auch noch nie in einer Polizeimeldung gelesen und offensichtlich geht auch kein LKW-Fahrer davon aus, dass Kleinwagenfahrer besser mal auf ihren Vorrang gemäß §9 verzichten sollten. Es wird auch kein Autofahrer sich bei grün vorsichtig in eine Kreuzung hineintasten, weil grundsätzlich davon auszugehen ist, dass andere bei rot fahren.

    Bei Radfahrern sieht das aber anders aus, obwohl es im Prinzip nichts anderes ist. Vielleicht liegt das auch weniger an der Verletzbarkeit der Radfahrer, als vielmehr an der Folgenlosigkeit für den Kraftfahrer. Immerhin würde eine frontale Kollision mit einem Kleinwagen auch am LKW einen erheblichen Sachschaden nach sich ziehen.

    Und die Wortwahl in der Berichterstattung ändert auch nichts daran.

    Da möchte ich vehement widersprechen. Man kann jetzt diskutieren, was vorher da war: Diese Form der Berichterstattung oder das Selbstverständnis, dass Autoverkehr irgendwie der wichtigere Verkehr ist, dem sich alle anderen unterzuordnen haben. Da ist es natürlich ein tolles Argument, dass die Unterordnung nur dem hehren Zwecke der eigenen Sicherheit dient. So wird ja auch die Hauptursache, der ganzen Probleme mit der angeblichen Erhöhung der Sicherheit beworben: Radwege.

    Denn selbst wenn ein verunfallter Radfahrer womöglich gar kein schuldhaftes Verhalten an den Tag gelegt hat, wird mit diesen Ratschlägen impliziert, dass er halt doch irgendwas falsch gemacht hat. Und sei es, dass er nicht rechtzeitig auf seine Vorfahrt verzichtet hat.

    Und das impliziert auch, dass auf den Straßen nicht die Regeln der StVO, sondern das Recht des Stärkeren gilt:. Wenn die Polizei den "Schwächeren" rät, auf ihre Rechte zu verzichten und nicht den "Stärkeren", ihre Pflichten wahrzunehmen.

    Das hat nichts damit zu tun, auf sein Recht zu pochen oder nicht damit zu rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Verkehrsregeln halten.

    Autofahrer sollte man ganz raushalten und dem Radfahrer entweder noch eine aktivere Rolle zuschreiben oder die Unabwendbarkeit mehr hervorheben:

    Das Auto wollte einfach nur rechts abbiegen. Dabei geriet der Radfahrer unter die Räder / fuhr der Radfahrer dem Auto in die Seite / rammte der Radfahrer den Kühlergrill / beschädigte der Radfahrer die Windschutzscheibe.

    Nein, so schlimm ist das da nicht und ich kann regelmäßig recht gut mit dem Autoverkehr mitfahren. Wenn ich überholt werde, treffe ich die jedenfalls 300m weiter am Kreisverkehr in der Regel wieder und kann die Lücke wieder aufschließen.

    Wenn dort so wenig los ist wie auf dem Bild, wird da aber auch schon mal schneller gefahren, das mag sein. Da das in dieser Richtung leicht abschüssig ist, erreiche ich dort mit dem Fahrrad auch regelmäßig Geschwindigkeiten von 30-40km/h. Die eigentlichen Raserstrecken sind aber andere. Die Poser wollen ja gesehen (und gehört) werden.

    Erst einmal geht es doch nur um die Umkehr der Begründung für Tempo 30. Derzeit muss außerhalb von [Zeichen 274.1] eine besondere Gefahrenlage begründet werden, um Tempo 30 anordnen zu dürfen. Künftig müsste nachgewiesen werden, dass eine Straße auch für Tempo 50 geeignet ist. Bei vielen Radfahrern wäre dann die Bereitschaft größer, auf der Fahrbahn zu fahren und die Hürde, benutzungspflichtige "Radwege" anzuordnen, wäre für die VB noch viel höher. Bei einer zHg. von 30 km/h beginnt der Belastungsbereich II der ERA 2010 erst bei ca. 1800 Kfz/h.

    Es geht halt auch um solche Straßen (Fahrbahnbreite 7,50m, max. 1200 Kfz/h).

    Vorschlag zur Güte: Könnte man vielleicht alle Beiträge des Users Ullie , die in den entsprechenden Themen nichts zu suchen haben, einfach hierhin verschieben? Es nervt einfach nur noch, dass inzwischen jede Diskussion von dieser Person vom Thema weggeführt wird. Es nervt sogar schon, dass man eine ganze Bildschirmseite nur mit Hinweisen sieht, dass seine Beiträge ausgeblendet wurden, wenn man ihn auf die Ignorierliste setzt. Der Troll schafft es selbst dann noch, eine Diskussion zu zershreddern.