Nehmen wir dieses Beispiel: Die dreistesten Unfallursachenausreden
Es geht eigentich um Pressemitteilungen der Polizei oder Presseberichte über Unfälle und die oftmals verzerrte Darstellung zu Lasten der Radfahrer. Im Verlauf der Diskussion geht es um Rechte im Straßenverkehr, auf die man als Radfahrer verzichten soll und darum, ob es überhaupt solche Rechte gibt. Ich hatte den Fehler gemacht und darauf verwiesen, dass es in der Luftfahrt und Schifffahrt nur Pflichten gibt: Ausweichpflicht oder Kurshaltepflicht, letztere damit sich derjenige, der nicht ausweichen muss, eindeutig verhält. Ein Vorfahrtverzicht im Straßenverkehr ist aber das Gegenteil eindeutigen Verhaltens.
Nun schnappt Ullie die Begriffe "Schiff" und "Flugzeug" auf und behauptet, es gäbe für Schiffe und Flugzeuge eine Pflicht, mit Radar ausgerüstet zu sein, was so pauschal falsch ist. Flugzeuge müssen z.B. überhaupt nicht mit Radar ausgerüstet sein, sondern allenfalls mit einem Transponder (Radarantwortgerät), der auf Radarsignale vom Boden Informationen über das Flugzeug (mindestens einen Zahlencode) auf einer Funkfrequenz zurücksendet. Die Transponderpflicht gilt auch nur für Flugzeuge, die nach Instrumentenflugregeln fliegen, oder für Flugzeuge, die Lufträume nutzen, in denen Transponderpflicht besteht.
Vorher schreibt er von einer Ausrüstungspflicht mit AIS für bestimmte Schiffe, was aber auch kein Radar ist.
Aber User Ullie behauptet einfach weiter:
"Und für viele andere Schiffe und auch für Flugzeuge gilt, dass sie mit Radarsystemen ausgestattet sein müssen."
und fragt:
"Du fliegst doch selber mit dem Segelflugzeug, was gibt es denn da für Vorschriften betreff der technischen Ausstattung, um Kollisionen zu vermeiden. Oder fliegt man mit einem Segelflugzeug ausnahmslos nur auf Sicht und es gibt keinerlei Vorschriften bezüglich einer Mindestausstattung mit Instrumenten?"
Erst wird eine Behauptung aufgestellt und dann in diesem Fall immerhin nachgefragt, ob die überhaupt stimmt. Meine Antwort an dieser Stelle: Segelflugzeuge müssen mit einem Fahrtmesser und einem Höhenmesser ausgerüstet sein, sonst nichts. Segelflugzeuge sind auch ausschließlich für den Betrieb nach Sichtflugregeln zugelassen. Was an Ausrüstung über einen Fahrt- und Höhenmesser hinausgeht, ist freiwillig oder vom Hersteller spezifisch für das entsprechende Muster vorgegeben. Radar in Segelflugzeugen gibt es überhaupt nicht, allenfalls Segelflugzeuge, die (freiwillig) mit einem Transponder ausgerüstet sind, um leichter Freigaben für bestimmte Lufträume zu erhalten.
Seit einiger Zeit gibt es für Segelflugzeuge das FLARM-System zur Kollisionsvermeidung. FLARM gibt aber nur Informationen, ob sich andere Flugzeuge, die ebenfalls mit dem System ausgerüstet sind, in der Nähe befinden und wenn ja: in welcher Richtung. Das System soll den Piloten also nur unterstützen, in welcher Richtung man nach anderen Segelflugzeugen schauen sollte. Die Entscheidung, wer ausweichpflichtig ist, müssen die Piloten aber selbst anhand der AUsweichregeln treffen. FLARM ist auch nicht vorgeschrieben, aber auf freiwilliger Basis inzwischen weit verbreitet.
Kurz danach wird das Thema wieder auf Fahrassistenzsysteme gelenkt, über die an mindestens 5 anderen Stellen bereits "diskutiert" wird. So wird das nächste Thema gekapert, um wieder die selben Behauptungen zu verbreiten, die an anderer Stelle längst widerlegt sind.
Mit Pressemeldungen der Polizei über Fahrradunfälle hat das nicht mehr das Geringste zu tun, aber Ullie hat das Thema wieder auf Assistenzsysteme gelenkt. Es gibt ein Stichwort und das ist, als hätte man einen Plattenspieler gestartet, der immer die selbe Platte abspielt, egal welche Musik gerade passt. Es fällt mir schwer, darin keine Absicht zu erkennen, gezielt Diskussionen zu stören.