Polizei und Presse können ja gerne »vermutlich« oder »offenbar« ergänzen.
Die Polizei sollte keine Vermutungen anstellen. Aber dass jemand gemäß Maltes Definition übersehen wurde, ist ebenfalls eine Vermutung: Die Polizei vermutet dann, dass zwar geguckt wurde, aber der Unfallgegner nicht wahrgenommen wurde / oder gar nicht werden konnte ("Toter Winkel", tiefstehende Sonne, dunkel gekleideter Radfahrer, ...).
Was aber offensichtlich wäre:
"...missachtete die Vorfahrt"
"...missachtete den Vorrang"
"...wechselte auf die Fahrspur, wo XY fuhr"
"...überholte vor einer Kurve/Kuppe"
Vielleicht gäbe es auch ein anderes Wort statt "missachten", das keine böse Absicht impliziert. Warum das passierte, wäre dann noch zu klären, ggf. vor Gericht. Stattdessen liefert die Polizei in ihren Pressemeldungen oftmals die Entschuldigung des Unfallverursachers auf Basis von Vermutungen gleich mit. Es wird damit regelmäßig versäumt, z.B. auf das Sichtfahrgebot hinzuweisen oder auf die besondere Sorgfaltspflicht beim Ausfahren aus einer schlecht einsehbaren Grundstücksausfahrt.