Sehr geehrter Herr T., sehr geehrte Frau S.,
heute genau vor drei Monaten haben wir uns bei Ihnen getroffen und über verkehrsrechtliche Anordnungen in Ihrer Zuständigkeit gesprochen, die Radfahrer auf unzulässige Art und Weise einschränken und gefährden. Es bestand bei diesem Gespräch Konsens, dass es im Landkreis Stade in der Vergangenheit zahlreiche Versäumnisse gab und insbesondere viele angeordnete Radwegebenutzungspflichten schon lange nicht mehr mit geltendem Recht vereinbar sind (seit Oktober 1998, um genau zu sein, also seit nunmehr 23 Jahren!). Sie haben ebenfalls eingeräumt, dass es für viele Verkehrszeichen im Landkreis Stade gar keine verkehrsrechtliche Anordnung gibt, da die Unterlagen durch einen Wasserschaden vernichtet wurden. In diesen Fällen handelt es sich um Scheinverwaltungsakte und die entsprechenden Verkehrszeichen sind umgehend zu entfernen oder eine rechtskräftige verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.
Ich habe Ihnen angeboten, Sie mit meinen Beobachtungen und Erfahrungen zu unterstützen und habe Ihnen in den Tagen nach unserem Gespräch ganz konkrete Hinweise geliefert. Sie haben mir versprochen, sich zeitnah damit zu befassen. Die meisten meiner Hinweise betrafen Verkehrszeichen, die so offensichtlich fehlerhaft waren, dass es dafür keiner umfangreichen Prüfung bedarf, weil keine einzige der notwendigen Voraussetzungen zur Anordnung eines Fahrbahnverbotes vorliegt.
Abgesehen von der Ankündigung, eine linksseitige (!) Radwegebenutzungspflicht in einer Tempo 30 Zone in Himmelpforten aufzuheben und dem Hinweis, dass eine Anordnung zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in Grünendeich innerhalb einer Tempo 30 Zone bereits vor einem Jahr von Ihnen angeordnet, aber von der zuständigen Kommune nicht umgesetzt wurde, habe ich seitdem keine Antwort auf meine Hinweise erhalten, geschweige denn, dass die Verkehrszeichen inzwischen beseitigt wurden.
Bitte informieren Sie mich bis spätestens Freitag, d. 12.11.2021 über den aktuellen Sachstand und teilen Sie mir mit, wie Sie mit meinen Hinweisen vom August weiter verfahren werden. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich nicht gewillt bin, mich weiterhin als Radfahrer durch rechtswidrige Verkehrsregelungen gefährden zu lassen und erforderlichenfalls mit allen mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Yeti