Beiträge von Yeti

    Das Geld gibt es ja irgendwann zurück. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass ein Gericht zum Beispiel in diesem Fall die Rechtmäßigkeit der RWBP bestätigen würde, falls der Landkreis STD es tatsächlich auf eine Klage ankommen lassen würde.

    Ich setelle mir gerade vor, da würde sich tatsächlich jemand daran halten und dann kommt einem hinter der Hausecke ein Mofa eingegen.

    Der neue Landrat wird sicherlich nicht auf einmal die Fahrrad-Revolution im Landkreis STD einläuten. Aber vielleicht hat der vorherige Landrat auf der Bremse gestanden. Dann wäre der Wechsel zumindest eine Chance. Schlimmer kann es auch eigentlich nicht mehr werden.

    Das ist in der Tat das Erschreckende, dass es ohne einen engagierten Mitarbeiter in der Verwaltung sehr zäh ist. Und dann muss ein engagierter Mitarbeiter noch freie Hand haben und darf nicht von unter-engagierten Vorgesetzten ausgebremst werden.

    Nein, nicht wieder alles von vorne. Entweder kommt da nun freiwillig deutliche Bewegung in die Sache oder es geht auf dem Rechtsweg weiter. Aber wie auch immer: von heute auf morgen wird sich nicht alles auf einmal ändern. Da muss man Geduld haben und hartnäckig bleiben, auch wenn's oft schwer fällt.

    Selbst wenn ich auf dem Klageweg drei unsinnige Anordnungen im kommenden Jahr beseitigen könnte, blieben hunderte weitere übrig. Wenn es nicht gelingt, eine grundlegende Änderung zu erzielen, dienen die Klagen letztendlich allenfalls der eigenen Genugtuung. Das Ziel ist aber ein Anderes: Dass den Verantwortlichen deutlich wird, dass sie sich nicht nach Belieben über geltendes Recht hinweg setzen können.

    Ja, ich weiß: Total naiv. Aber wenn es dazu nicht führt, hat es sie wenigstens ein wenig geärgert. Dann ist es wenigstens etwas Sand im Getriebe, oder wie das Känguru sagte: Wenn wir es nicht schaffen, das System zu zerschlagen, dann müssen wir es langsam zernagen. :)

    Die Mail scheint bereits eine kleine Welle geschlagen zu haben, denn die Antwort kam gestern Nachmittag nicht vom Amtsleiter des Straßenverkehrsamtes oder seiner Stellvertreterin, sondern von der vorgesetzten Dezernatsleiterin. Sie bittet um einen Termin für ein persönliches Gespräch und teilt mit, dass der Amtsleiter des Straßenverkehrsamtes "eine andere Aufgabe im Hause" wahrnimmt und seine bisherige Stellvertreterin kommissarisch die Leitung übernommen hat, aber derzeit vorrangig damit zu tun hat, das Chaos in der Führerscheinstelle in den Griff zu bekommen.

    Mehr Personal und Online-Anmeldung: So will der Kreis Stade Probleme in der Führerscheinstelle lösen - Stade (kreiszeitung-wochenblatt.de)

    Für mich klingt das alles nach einem strukturellen Problem, dessen Ursache nicht nur in mangelndem Personal besteht, sondern auch darin, dass dort alles unnötig kompliziert gemacht wird. Zum Teil als Folge von Corona-Maßnahmen: Man benötigt seit letzten Jahr einen Termin z.B. auch bei der Zulassungsstelle. Das führt momentan dazu, dass man bei An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges 3-4 Wochen auf einen Termin wartet oder einen der externen Dienstleister mit der Zulassung beauftragt, der sich die ganzen freien Termine vorab geblockt hat.

    Aber auch die Prüfung meiner Hinweise kann keine 3 Monate in Anspruch nehmen. Abgesehen von der B73 bestehen an keiner genannten Stelle auch nur annähernd die Voraussetzungen des §45 (9) und die "Radwege" erfüllen völlig offensichtlich nicht einmal ansatzweise die baulichen Voraussetzungen der VwV-StVO. Die Aufhebung einer angeordneten Radwegebenutzungspflicht darf unter solchen Bedingungen nur eine reine Formsache sein. Dass man vorher nochmal den Außendienst dahin schickt, um nachzuschauen, ob da tatsächlich die von mir beanstandeten Verkehrszeichen stehen oder ob ich vielleicht bei meinem Hinweisen noch welche vergessen habe, mag ich ja noch akzeptieren. Aber eine Prüfung, ob man hier und da nicht doch an der RWBP festhält, ist absolut überflüssig und Überlegungen zur Freigabe von Gehwegen erübrigen sich bei 1,70m breiten Wegen auf der linken Straßenseite mit Warnhinweisen vor gefährlichen Ausfahrten ebenfalls.

    Am 01. November hat der neu gewählte Landrat sein Amt angetreten. Ein Neuanfang in der Behördenleitung hilft hoffentlich, dass auch Altlasten in Angriff genommen werden. Da ist jetzt ein guter Zeitpunkt, darauf hinzuwirken, dass das Thema auf der Agenda landet und dass nicht wieder alles andere wichtiger ist als der Radverkehr.

    3 Monate später hat der Landkreis STD folgende Mail von mir erhalten.

    Sollte es darauf keine zufriedenstellende Antwort geben, werde ich zu jeder Kommune, in der ich Hinweise geliefert habe, zunächst jeweils einen Antrag auf Neuverbescheidung stellen und den erforderlichenfalls auf dem Klageweg durchsetzen. Das betrifft dann zunächst die Samtgemeinden Lühe, Oldendorf-Himmelpforten, sowie die Gemeinde Drochtersen. Vielleicht stelle ich auch für jede Gemeinde zwei Anträge und entscheide dann nach Ablauf der Frist, wogegen ich Klage erhebe. Drei Klagen kann ich mir im kommenden Jahr leisten und es dürfte bei dem ganzen Unfug hier (eigentlich) keinen Zweifel daran geben, dass die Klagen erfolgreich sein werden.

    Ich bekomme ja auch den Spieleinsatz für die Klage gegen den Landkreis CUX zurück. Sobald das Geld da ist, könnte ich auch im Landkreis Stade mal neue Touren unternehmen, wo ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von rechtwidrigen Anordnungen erstmalig betroffen wäre.

    Nur über den Lenkeinschlag wird das nicht gehen. Es könnte ja sogar in einer langgezogenen Linkskurve eine Rechtsabbiegespur anfangen, auf die man wechseln könnte, ohne dass überhaupt das Lenkrad über die Mittellage nach rechts ausgeschlagen wird.

    Aber es gibt doch Spurhalteassistenten und folglich ein System, das erkennt, wenn man die bisherige Spur verlässt. Wenn dann ein Radfahrer neben dem LKW ist, könnte es genauso eine Warnung geben.

    Und von allen Assistenzsystemen abgesehen bleibt immer noch der Blick in die Spiegel. Wenn ich es richtig verstanden habe, bietet das Mirror-Cam System des Actros sogar die Möglichkeit, dass Personen auf dem Bild hervorgehoben werden. Wenn man nicht auf den Monitor schaut, nutzt es aber trotzdem nichts.

    Die Weichen lösen leider auch das Rechtsabbiegeproblem nicht, sondern sie verlagern es nur einige Meter vor die Kreuzung. Es bleibt dabei, dass ein Rechtsabbieger den Fahrweg des Geradeausverkehrs kreuzt. Das mag gut funktionieren, wenn sich der LKW von hinten einem Radfahrer nähert, der dann davor im direkten Blickfeld fährt. Aber es wird genauso problematisch, wenn im stockenden Verkehr der Radfahrer gleich schnell neben dem LKW ist oder von hinten neben einen langsameren oder stehenden LKW fährt. Auch dann funktioniert es nur, wenn der LKW-Fahrer den Radfahrer im Spiegel gesehen hat oder er von irgendeinem Sensor erkannt wurde und der Fahrer auf die Warnung korrekt reagiert.

    Und es bleibt meine Skepsis gegenüber den ganzen Assistenzsystemen, die leider auch dazu verleiten können, selbst aktiv weniger aufmerksam zu sein, weil man sich auf das System verlässt. Wenn dann aber eine Situation entsteht, für die das System nicht ausgelegt ist oder in der das System nicht funktioniert hat, dann ist es schlimmer als ohne Assistenzsystem. Die Frage ist, ob ein LKW Fahrer noch gründlich in die Spiegel schaut, oder nur noch auf die Warnleuchte.

    Edit: es scheint sich um das MirrorCam-System von Daimler-Benz zu handeln, das wohl zusammen mit einem Abbiegeassistenten an Bord war.

    Ja, das ist ein neuer Actros, der seit 2019 keine Spiegel mehr hat. Da sind eigentlich alle Assistenzsysteme drin, die es derzeit gibt und einen "Toten Winkel" gibt es da garantiert nicht mehr.

    Hier kann man sich das anschauen: OHNE Außenspiegel? NEUER ACTROS Testfahrt & alle Details! - YouTube

    Jedenfalls interpretiere ich dieses Schild so, dass der gesamte Straßenquerschnitt für Fußgänger und Radfahrer gesperrt ist — auch der Notweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

    Ich interpretiere das ZZ 1000-12 "Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen" am VZ 600 so, dass man den Notweg auf der anderen Straßenseite benutzen soll.

    Der Haberland hat ne Klatsche, ganz einfach.

    Der soll sich einfach ein Fahrrad kaufen und Ruhe geben.

    Könnte man nicht künftig das Thema Verkehrsplanung bereits in der Schule behandeln? Damit wenigstens die nächste Generation begreift, dass auf einer Straße eine endliche Anzahl von Autos fahren kann und dass die Knotenpunkte die Flaschenhälse sind und in der Regeln nicht die Anzahl verfügbarer Fahrspuren. Dabei könnte man gleich noch vermitteln, dass auf einer Straße mehr Menschen mobil sein können, wenn darauf weniger Autos fahren und stattdessen mehr Straßenbahnen, Busse, Fahrräder und Fußgänger unterwegs sind.

    Wie man das besser machen kann? Weiß ich nicht. Hier helfen nach meinem Dafürhalten weder „Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“-Schilder noch Piktogramme auf der Fahrbahn, weil die Leute am Lenkrad ja komplett austicken, wenn sie über 400 Metern hinter einem Radling herzuckeln müssen, der einen Höhenunterschied von neun Metern hochkraxelt.

    Vielleicht könnte man dort einen Polizeibeamten in zivil auf dem Fahrrad hin und herfahren lassen und am Ende der Arbeitsstelle ein mobiles MPU-Zelt aufbauen, sowie einen Abschleppdienst bereit halten, der im Falle des Nichtbestehens das Kraftfahrzeug gleich abtransportiert.

    Würde man aber nie tun. Nötigung, Beleidigung, Verkehrsgefährdung: Alles Straftaten, die folgenlos bleiben, solange sie im Straßenverkehr und vor allem gegen Radfahrer begangen werden. Ist ja nix passiert? Doch! Deswegen fahren Menschen nicht Fahrrad oder begehen beim Radfahren Ordnungswidrigkeiten und geben die Gewalt nach unten an die Fußgänger weiter.

    Für solche Lappalien hat die Polizei kein Personal, aber wehe, man nennt ihren Chef 1 Pimmel...

    Ich habe mal eine Frage zu den TBNR 102173 bis 102176 (Geisterradler).

    Zitat

    Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war.

    Ist es etwa keine OWi, entgegen der zulässigen Fahrtrichtung auf einem linksseitigen, nicht dafür freigegebenen "Radweg" zu fahren, wenn es rechts keinen Radweg oder Seitenstreifen gibt? =O

    Es gibt einfach keinen Druck auf die Behörde, sowas freiwillig wegzumachen.

    Es fehlt die übergeordnete Behörde, die den unteren Verkehrsbehörden auf die Finger klopft oder die Lizenz zum Schilderaufstellen entzieht. Viele Druckmittel hätte eine solche Behörde allerdings auch nicht in der Hand, weil sie es dann im Zweifelsfall selbst an der Backe hätte. Einige Kommunen wären vermutlich sogar froh, wenn sie die Aufgabe los wären.

    Und der Staatsanwalt, der von sich aus gegen verbeamtete Behördenmitarbeiter ermittelt, weil sie systematisch gegen ihren Diensteid verstoßen, muss auch noch gefunden werden.

    Zitat

    Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.

    VORIS § 47 NBG | Landesnorm Niedersachsen | - Diensteid | Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) vom 25. März 2009 | gültig ab: 01.04.2009

    Das ist vermutlich [Zeichen 241-30] ?

    Nein, aus dieser Richtung steht an der Kreuzung kein blaues Schild. In Gegenrichtung geht der linksseitige Außerorts-Radweg allerdings in dieses Trümmerfeld über, natürlich ohne den "Radweg" offiziell für beendet zu erklären.

    Entgegen der Blickrichtung vom obigen Foto sieht es dann wieder so aus.

    Man erkennt oben auch das [Zusazzeichen 1000-32] über dem [Zeichen 205]. Es hat sich also wirklich jemand überlegt, dass man dort in beiden Richtungen Fahrrad fahren könnte/ sollte/ muss?