Beiträge von Alf

    Ich war in meinem vorherigen Beruf Briefzusteller bei der damaligen Deutschen Bundespost. Das ist nun allerdings schon über 30 Jahre her. Damals hatte ich überschlägig ausgerechnet, dass ein Briefträger im Jahr ca. 2000 kg Papier austrägt. Heute dürfte dieser Wert jedoch höher liegen, da seit der Privatisierung der Arbeitsdruck vor allem auch in der Zustellung erheblich zugenommen hat und die Zustellbezirke natürlich größer geworden sind. Und das nicht nur wegen der mittlerweile abnehmenden Sendungsmenge.

    Wurde der Zustellbezirk damals mit dem Fahrrad bedient, so gab es unterwegs die sogenannten "Ablagestellen". Das waren entweder graue Kästen am Straßenrand, in denen weitere Post für den Zustellbezirk lag oder Geschäfte, Arztpraxen, Kanzleien, wo die Post deponiert werden durfte. Dort konnte man dann sein leeres Fahrrad wieder auffüllen und man musste nicht ins Postamt zurück fahren. Bis zu fünf Mal nachfüllen war damals im Zustellbezirk normal. Allerdings hatten die damaligen Postfahrräder auch nur Platz für insgesamt zwei schwarze Leder-Posttaschen. Die heutigen gelben Briefbehälter gab es damals nur in grau und wurden in der Zustellung überhaupt nicht verwendet, weil die Fahrräder keine passenden Aufnahmemöglichkeiten hatten, sondern nur etwas größere Gepäckträger vorne und hinten. Auch der Aufbockständer war teils unterdimensioniert, so dass bei Sturm schonmal die ganze Post auf der Straße lag.

    Was machen eigentlichen die sog. Fahrradbeauftragten? Ihr habt vermutlich auch einen? Die müssten doch eigentlich ständig gegen die illegalen Anordnungen vorgehen...

    "Fahrradbeauftragte" reagieren nach eigener reichlicher Erfahrung genau so wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch, der wohl vornehmlich mit Kraftfahrzeugen unterwegs ist oder zumindest deren Fortkommen nicht behindern will oder soll. Oder aber es liegt eine Radfahr-Rechtsverständnis-Mentalität vor, die man eigentlich nur von bestimmten vereinsorganisierten Sonntags-Schönwetter-Gruppentorkel-Tourenleiten her kennt. Es liegt zumindest bei meiner Landkreis-Kommune teilweise gewaltiges Unwissen bezüglich der Rechtsvorschriften beim Radverkehr vor. Es ist mir mittlerweile mehr als peinlich, die hierfür herangezogenen Mitarbeiter aufzuklären. Da habe ich einfach keine Lust mehr. Mir ist es mittlerweile fast egal, welch geballter Unverstand dort teilweise vorliegt bzw. sich weiterhin im Verkehrsraum wiederfindet. Beispiele:

    - Radwegweiser (grüne Schrift auf weißem Grund), welche auf der linken Straßenseite stehen, erlauben automatisch Geisterradeln.

    - Schlaglöcher und Unebenheiten kann man sich von vornherein sparen, mitzuteilen, da keine Aussicht besteht, dass derartige Mängel in der Radinfrastruktur behoben werden. Man müsse als Führer eines ungefederten Fahrzeugs einfach damit leben, zumal auch auf Fahrbahnen nicht immer alles plan wäre.

    - VZ "vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" gilt nicht für Radfahrer, die nach links auf den linken Gehweg mit [Zusatzzeichen 1022-10] abbiegen wollen.

    - Streuscheiben mit Fußgängersymbol werden nicht gegen Kombistreuscheiben getauscht, obwohl dadurch seit 2017 feindliches Grün besteht.

    - ...

    - ...

    Ich weiß nun nicht, ob das dann wirklich die persönliche Meinung des jeweiligen Radverkehrsbeauftragten ist oder ob dieser die "Antworten" von höherer Stelle eingetrichtert bekommt. Aber ich bin erschüttert, dass das Bekleiden eines solchen Amtes nicht einhergeht mit dem korrekten Verständnis für die StVO und aller weiterer für die Verwaltung relevanter Werke. Selbst nach plausibler Erklärung meinerseits wird sich teilweise stur gestellt und man weigert sich, es wenigstens zu versuchen, zu verstehen, was ich eigentlich meine. Wenn dann im Rahmen der Diskussion noch weitere Ausführungen, Erklärungen, Einwände vom Radverkehrsbeauftragten folgen, widersprechen sich diese nicht nachvollziehbaren Inhalte zudem auch noch ganz klar in sich.

    Andererseits werden Vorschläge bzw. Einwände doch wohl weitergegeben, weil viele meiner Meldungen in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden. Das erfolgt dann aber nicht durch den Radverkehrsbeauftragten, sondern wohl durch die Straßenverkehrsbehörde, die den Fall dann auf den Tisch bekommt. Ich schätze mal, dass in den Fällen, wo versucht wird, sich herauszureden, die Sache überhaupt nicht weitergegeben wird, weil die eigene persönliche Meinung des Beauftragten wohl dazu führt, meine Meldung als unbegründet anzusehen.

    Bei dieser Gelegenheit ein kleines Potpourri an lustigen 254ern aus München:

    Grundsätzlich kann man den Gültigkeitsbereich sowie die generelle Berechtigung eines jeden [Zeichen 254] hinterfragen und diskutieren. In München würde man damit jedoch nicht fertigwerden, weil [Zeichen 254] - ergänzend zu diesen Bildern - auch bei linken Radwegen das Geisterradeln unterbinden sollen, was jedoch auch nur zu sehr mäßigem Erfolg führt.

    Die wurde erst vor ein paar Wochen dort installiert, kurz bevor die sechs Luftreiniger wieder aufgestellt wurden. Nach meiner Kenntnis sollen sie eigentlich die Reiniger vor Beschädigungen schützen, bieten aber wohl auch den Vorteil, bodennahe Schadstoffe von der Messstation fernzuhalten und außerdem Radlinge vom Fahrbahnradeln abzuhalten.

    Irrtum: Die Mauer soll verhindern, dass Radfahrer die Staubsauger auf die Fahrbahn schieben!

    Seit einigen Wochen hat eine, hier auch schon mal vorgestellte Kreuzung eine solche Streuscheibe bekommen.

    Kann natürlich sein, dass Dir diese Kombi-Streuscheibe erst jetzt aufgefallen ist. Ich habe jedoch bereits im November 2017 dort folgende Fotos gemacht:

    Erst einmal die von Dir sehr gut beschriebene Situation, wo noch vor der Kreuzung aus einem [Zeichen 241-30] ein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] wird mit der komfortablen, aber nicht selbstverständlichen Option, auf die Fahrbahn abzufahren:


    Die erste Ampel beim freilaufenden Rechtsabbieger ist eine Schlafampel. Wer den Taster betätigt, sah schon damals eine Kombi-Streuscheibe:


    Die Ampel an der nächsten Insel ist ebenfalls seit mindestens 2017 mit einer Kombi-Streuscheibe ausgestattet. Wenn man weiter geradeaus fahren möchte, darf man gerne weiterhin im Kriechgang den freigegebenen Gehweg benutzen:


    Möchte man aber indirekt nach links abbiegen, dann sieht man nur eine Fußgängerampel. Es würde daher eigentlich die Fahrbahnampel gelten, doch die liegt bereits einige Meter hinter dem Rücken. Also vorsichtig vortasten...:


    Auch an dem freilaufenden Rechtsabbieger des Gegenverkehrs gibt es keine für den Radverkehr gültige Signalgeber:


    Und das, obwohl im weiteren Verlauf [Zeichen 241-30] angeordnet ist:


    Ich habe heute Abend noch einen kleinen Umweg gefahren, um mir die aktuelle Situation anzuschauen. Es ist seit 2017 alles unverändert. Der Radverkehrsbeauftragten ist die Situation bekannt. Ich habe sie persönlich in ihrem Büro aufgesucht und ihr eine umfangreiche schriftliche Ausarbeitung von insgesamt vier fragwürdigen Kreuzungen in Fürstenfeldbruck überreicht. Hat sie sich schenken lassen. Ansonsten ist seitdem viel Wasser die Amper hinuntergeflossen.

    Und wer glaubt, man wäre zumindest mit dieser Kreuzung nun fertig, der irrt gewaltig. Denn dort bietet sich dem Radverkehr - wie Autogenix bereits ausgeführt hat - noch weitere gewaltige Unzulänglichkeiten. Auf diese einzugehen fehlt mir heute Abend aber leider die Zeit und Geduld. Aber einen hab' ich noch:

    Das ganze gipfelte im April 2019 sogar in völlig abstruse Situationen, als wegen eines Verkehrsunfalls einer der Ampelmasten umgenietet und bis zur Reparatur der Rad- und Fußverkehr an dieser Stelle ganz einfach und ganz bewusst völlig ignoriert wurde. Es wurde zwar ein temporärer Masten samt Signalgeber aufgestellt, aber eben nur für die Kraftfahrer. Die Furten wurden gezielt abgesperrt und die noch verbliebenen und intakten Signalgeber abgedeckt. Wäre auch zu umständlich gewesen, wenn man nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer in einer solchen Situation auch noch berücksichtigt hätte. Kann man nicht verlangen! Ich weiß gar nicht, ob der Umlauf dann auch gleichzeitig geändert wurde oder ob man einfach nur bestimmte Schaltzeiten unsichtbar "verschenkt" hat:

    sagt er ja.

    Ähhh, nö!

    ... Bedeutet für mich wenn ich auf der Fahrbahn südlich radl, ich müsste bei rot stehenbleiben, während die Fahrbahnampel noch lustig grün zeigt. ...

    Gemeint ist mit "rot" wohl das Kombi-Fußgänger-Radfahrer-Rot für die Furt.

    ...aber die in Fahrtrichtung parallel aufgehängte kombistreuscheibe zeigt da noch lange grün.

    Nee, umgekehrt!

    ...während die Fahrbahnampel noch lustig grün zeigt. Also in dem Moment, wo aufmerksame KFZ-Lenker eher aufs Gas drücken, weil die Fußgängerampel rot wird, ...

    Da an der Josef-Kister-Straße das [Zeichen 240] nicht wiederholt wird, ist bereits ab dort Fahrbahnradeln angesagt. Denn die linksseitige Benutzung von Wegen ist nur erlaubt oder geboten, wenn die einschlägigen Beschilderungen vorhanden sind. Dafür darf man aber gleich 100 Meter weiter bei der nächsten Einmündung Schwabenbergstraße wieder nach links rüber, denn dort steht ein [Zeichen 240]. Dies wiederum für 95 Meter, bis man an der von Dir beschriebenen Stelle angelangt ist.

    In Gegenrichtung wird an der Josef-Kistler-Straße ebenfalls kein [Zeichen 240] wiederholt, was dem Radfahrer dann für mindestens 600 Meter die Fahrbahn als legalen Verkehrsweg öffnet. Ob dann beim REWE ein solches VZ folgt, weiß ich gerade nicht...

    In Emmering "wünscht" sich die SV-Behörde, dass der Radfahrer eine bestimmte Abzweigung benutzt (ein blöder Umweg, der im Nichts endet). Deshalb ist "vorher" der Gehweg benutzungspflichtig, "danach" ist dessen Benutzung verboten. Aber einen physikalischen Unterschied zwischen "Vorher" und "Nachher" gibt es nicht.

    Wo genau in Emmering in welcher Straße bzw. an welchem Streckenabschnitt?

    Ganz am Anfang sieht es momentan so aus, da ist für jeden was dabei:

    Also in der Tat kein [Zeichen 240], sondern vielmehr ein [Zeichen 237], welcher unvermittelt beim ersten Staubsauger endet. Umdrehen und zurückfahren oder einfach auf den Gehweg ausweichen darf der StVO-konforme Radfahrer nicht, also müssten sich dort ja schon jede Menge Radfahrer angesammelt haben. Aber wer hält sich schon an die StVO?

    Ich wollte gerade noch einwerfen, ob denn in den Signalgebern der Fußgängerfurt/Radfahrfurt denn auch das Radsymbol enthalten ist. Kann ich mittlerweile selbst beantworten: Ja, ist vorhanden. Ansonsten wäre das ganze nochmal ein ganzes Stück komplizierter geworden, würde sich aber dennoch perfekt in das allgemeine Lagebild nicht nur in Jena einfügen.

    Der Theodor-Heuss-Ring ist allerdings eigentlich reich mit [Zeichen 254] verziert, ...

    Das ist sehr schade, denn der bebläute Radweg dürfte ja wohl deutlich von der Fahrbahn abgesetzt und damit eigenständig sein. Wenn er also nicht straßenbegleitend ist, dann wäre die Fahrbahnbenutzung für Radfahrer legal. Wenn da nicht überall [Zeichen 254] wäre...

    An der Landkreisgrenze von FFB nach München gibts eine Straße mit etwa 4,5m Breite, auf 50km/h begrenzt, vor München dann sogar auf 30km/h.

    Das ist schon lange mein geheimer Favorit als Kandidat für eine echte Fahrradstraße. Motorisierter Verkehr braucht hier überhaupt nicht entlangfahren. Ausnahmslos überhaupt nicht. Und zwar von Puchheim bis Aubing durchgehend. In der Praxis ist das Gegenteil der Fall. Diese Wegstrecke wird von der Bevölkerung der Trabantenstädte gerne als schnelle Magistrale in die Landeshauptstadt benutzt. Das spielen Dinge wie Höchstgeschwindigkeit oder Seitenabstand oftmals überhaupt gar keine Rolle. Tatsache ist jedoch, dass dort auf gesamter Länge ein faktisches Überholverbot von Radfahrern besteht, weil ein konformes Überholen mit dem notwendigen Seitenabstand von zwei Metern einfach nicht möglich ist. Statt dessen werden Radfahrer (auch) dort angehupt, und zwar - wie ich es selber erlebt habe - von mehreren illegal überholenden KFZ unmittelbar nacheinander. Da kann man nur mit etwas schütteln, wenn auch nur mit dem Kopf. Wenn die daneben entlangfahrende S-Bahn könnte, sie würde die Eichenauer und Roggenauer Straße auch noch mitbenutzen. Obwohl das gar nicht wo abwegig ist. Denn wenn irgendwann der Ausbau auf drei oder gar vier Gleise kommt, müssen die ja auch irgendwo hingelegt werden.

    In diesem Sommer wurde in Olching (Oberbayern) die August-Exter-Straße grundsaniert, nachdem ich im vergangenen Jahr den schlechten Zustand bei den Behörden und im Wahlkampf auch bei denjenigen Parteien reklamiert hatte, die mir versprachen, sich für den Radverkehr stark machen zu wollen.

    So sah es dort vorher aus:

    Das war bei Laub und Nässe, aber vor allem bei Schnee und Eis teilweise echt fatal. Eine sogenannte "Spritzdecke", also heißer Bitumen, der mit Splitt bestreut wird. Das ganze wird dann mit der Zeit platt gefahren. Nur leider hat damals (vielleicht vor 30 Jahren?) die Ausbringung des Bitumens nicht richtig funktioniert, denn die Aufbringung erfolgte ungleichmäßig in Längsstreifen, wodurch die Haftfähigkeit entsprechend ausfiel.

    Womit ich jedoch niemals gerechnet hatte, war, dass diese Radverbindung zwischen Olching und Gröbenzell entlang der Münchner Straße dann TATSÄCHLICH neu asphaltiert wurde! Ich bin echt vom Glauben abgefallen. Das erste Mal, als ich festgestellt habe, dass mein Vorschlag wohl tatsächlich umgesetzt wird. Und ein zweites Mal, als ich die Umleitungsstrecke gesehen habe, die man für den Radverkehr für den Zeitraum der Vollsperrung vorgesehen hatte:

    Die Vollsperrung wurde zwar nur für 26 Stunden eingerichtet, aber dennoch fand ich es recht sportlich, welchen Umweg mit einer Länge von 3,5 Kilometern man den Radfahrern auferlegte:

    Dabei wäre eine Auf- und Ableitung auf und von der parallel verlaufenden Münchner Straße das allereinfachste gewesen. Man hätte einfach nur dort außerorts für 600 Meter Tempo 50 oder 30 anordnen können und schon wären auch viele Radfahrer glücklich gewesen. Hat man aber nicht. Und deswegen traute sich auch niemand dorthin, obwohl Radfahren direkt auf der Münchner Straße tagtäglich dort durchaus legal ist.

    Radverkehr wird halt nur so lange gefördert, solange der Kraftverkehr dadurch nicht beeinträchtigt wird. Diese Ansicht zumindest muss wohl in den Köpfen umhergeschwirrt sein, als man sich überlegt hatte, wo man den Radverkehr für die 26 Stunden den nun hintut.

    Diese schicken Luftbild-Aufnahmen wurden übrigens tatsächlich auf jeder Seite der Baustelle dort einlaminiert aufgestellt. Echt witzig! Sowas habe ich als Autofahrer noch nirgends gesehen.

    Die August-Exter-Straße ist nun seit geraumer Zeit so plan wie ein ausgetrockneter Salzsee. Herrlich!

    Der Grünstreifen zwischen der dreispurigen Fahrbahn in der einen Richtung und der dreispurigen Fahrbahn in der anderen Richtung ist 12 Meter breit. Und wenn die eine Ampel für die eine Fahrbahnrichtung Grün ist, dann kann die andere für die andere Fahrbahnrichtung Rot sein.

    OK, das könnte für jemanden wie mich, der den § 37 (2) Nr. 6 StVO wörtlich nimmt, in der Tat ein Problem werden. Dann tendiere ich zumindest an der beschriebenen Örtlichkeit dazu, anzunehmen, dass die Querung für linksseitigen Längsverkehr überhaupt nicht geregelt sein soll. Was die Straßenverkehrsbehörde versäumt hat, darf dann der Richter nachholen.