Beiträge von Alf

    Es hat mich stutzig gemacht, dass der ADFC-Vertreter ebenfalls dieser Ansicht ist...

    Dann hast Du die erste Lektion jetzt bereits gelernt

    Dass der ADFC den meisten Radfahrern nach dem Mund spricht und Fahrbahnradeln als megagefährlich einstuft, dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass man von Mitgliedsbeiträgen abhängig ist. Wenn dann also ein untermaßiger gemeinsamer Zweirichtungs-Geh- und Radweg entsteht oder beibehalten wird, der zudem auch noch buckeliger ist als die Kuhweide nebenann, dann ist den bereits erwähnten 99,99 Prozent aller Radfahrern wunderbar gedient und der Bau oder Erhalt von Radinfrastruktur kann öffentlich hoch gefeiert werden.

    . Es ist frustrierend, dass man sein Recht auf Straßenbenutzung tatsächlich einklagen muss.

    Sicherlich meinst Du "Fahrbahnbenutzung". ^^

    Es wird wohl alles auf eine Klage hinauslaufen müssen, wenn Du einen Erfolg einfahren willst. Alle andere Sprachen versteht die Straßenverkehrsbehörde leider nicht. Da muss erst ein Richter kommen und denen erklären, dass das da alles so nicht korrekt ist, wie es seit bereits 40 Jahren besteht. Und dieser Richter muss auch erst einmal verstehen, was der Kläger denn eigentlich will.

    Gerade in Emmering besteht da eine ganz schlimme Gesamtsituation, wo auf einer Strecke von fünf Kilometern wirklich alles zusammenkommt: Untermaßige gemeinsame Zweirichtungs-Geh- und Radwege mit haufenweise schadhafter Stellen, hässlich hohen Bordsteinen, schlecht einsehbaren Einmündungen und jede Menge Grundstücksausfahrten. Dazwischen Abschnitte, wo wiederum die Fahrbahn benutzt werden muss, weil es in diesen Abschnitten dann etwa plötzlich nicht mehr so gefährlich ist, wie alle es immer behaupten?

    Eigentlich müsste es den Fahrbahnbenutzungsgegnern ja wunderbar in die Hände spielen, wenn Radfahren generell und überall verboten werden würde. Denn wenn ein Fortbewegungsmittel so sehr gefährlich ist, dass dafür eine separate Infrastruktur benötigt wird, die dann aber letztlich doch auf die gemeinsam verfügbare Verkehrsfläche zurückgreift (im Gegensatz zu beispielsweise Bahngleisen), dann ist der gesamte finanzielle und bauliche Aufwand die Sache wohl kaum wert.

    Ein Lichtblick gibt es aber: Du kannst Dir aber den Gang zum versierten Rechtsanwalt sparen und dir ein mehrspuriges Fahrrad (mehrspuriges Liegerad, evtl. vielleicht sogar ein Velomobil) zulegen. Mit diesem unterliegst Du dann nicht mehr der Radwegbenutzungspflicht und darfst alle Vorteile einer komfortablen, zügigen und sicheren Fahrbahnbenutzung genießen. Ich selber denke ernsthaft über diese Alternative nach. Wenn da nicht der relativ hohe Preis wäre, zumindest bei den Velomobilen...

    Ob man fürs Fahren auf dem Gehweg eine Strafe zahlen muß, hängt einzig und allein davon ab, ob die SV-Behörde diesen Gehweg per Vewaltungsakt zum benutzungspflichtigen kombinierten Geh/Radweg erkoren hat oder nicht.

    Und es hängt zudem davon ab, ob dieses Vergehen überhaupt erst durch das Ordnungsamt festgestellt und verfolgt wird. Hierfür muss jedoch erst einmal der politische Wille vorhanden sein. In Fürstenfeldbruck (wie auch grundsätzlich im Rest der Welt) sieht es da eher düster aus.

    Meine mehrfachen Bitten an die SV-Behörde, an einigen der lächerlichsten benutzungspflichtigen Gehwegen die Benutzungspflicht für Radfahrer aufzuheben, wurden abgelehnt. Mit dem Hinweis, das diene der Sicherheit der Radfahrer.

    Diese Begründung ist geadezu kurios. Gerade das Benutzen von separaten Radwegen bzw. gemeinsamen Geh- und Radwegen oder auch Gehwegen mit Radfreigabe beschwören regelmäßig Gefahrensituationen herbei. Viele Gefahren würde es auf der Fahrbahn gar nie geben. Auch das leidige Thema Geisterradeln wäre auf der Fahrbahn passé. Und das große Rätselraten an jeder Ampel, welcher Signalgeber für den Radverkehr denn nun der richtige sei, entfällt.

    Und seitdem nun auch in Fürstenfeldbruck der seitliche Mindestabstand beim Überholen von auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrern eingehalten werden muss, ist die Fahrbahnbenutzung für den Radverkehr ja auch noch einmal ein ganzes Stück sicherer geworden.

    Überdies dürfen Benutzungspflichten nur dann behördlich angeordnet werden, wenn für den Radverkehr auf der Fahrbahn eine Gefahrenlage bestehen würde, die das allgemein übliche Risiko ERHEBLICH übersteigt. Das kann ich in Fürstenfeldbruck und auch anderswo eigentlich so gut wie nirgends erkennen. Selbst in Augsburg, in Straßen, in denen Straßenbahnschienen verlaufen (z. B. Augsburger Straße), MÜSSEN Radfahrer die Fahrbahn benutzen und dort mehrfach die Schienen längs queren.

    Wenn es in der Praxis für Radfahrer auf der Fahrbahn wirklich richtig gefährlich wird, dann sind es diese Situationen, in denen die Gefahr vorsätzlich von Kraftfahrern ausgeht. Nämlich dann, wenn diese der Meinung sind, "ihre" Straße verteidigen zu müssen und Radfahrer bedrängen, anhupen, beschimpfen, mit Wasser bespritzen oder durch andere Maßnahmen nötigen und sich einen Dreck um die Sicherheit der Radfahrer scheren. Leider lassen sich 99,99 Prozent der Radfahrer auch von so etwas beeindrucken und verdrücken sich auf Straßenteile, auf denen es dann wirklich gefährlich wird.

    Vor zwei Jahren bin ich im Rahmen meiner "Hamburger Herbstfahrt" genau dort vorbeigekommen. Ebenfalls vom Alten Elbtunnel kommend wollte ich nach Neugraben. Der Weg führte mich vom Reiherdamm auf wohl längst vergessene Straßen unterhalb der Ellerholzbrücke. Ich glaube, mich zu erinnern, dass der ganze Bereich dort irgendwie eine einzige Baustelle war. Jedenfalls bin ich dann plötzlich auf dem Rossdamm gelandet, den ich dann Richtung Süden bis zum Neuhöfer Damm befahren habe. Inklusive links einordnen vor dem Abbiegen natürlich. Anfangs habe ich mich noch gewundert, dass das eine legale Radverkehrsverbindung sein soll, fand dann aber irgendwie Gefallen an der gut ausgebauten Straße, weil man so prima schnell und unkompliziert vorankam. Ein [Zeichen 254] gab es auf meiner dort gefahrenen Strecke ganz eindeutig NICHT.

    Bevor die Frage kommt: Nein, gehupt hat niemand. Es war kaum Verkehr. Und LKW fuhren auch keine in diesem Moment. Es muss wohl ein Sonntag gewesen sein. Weiß ich im Moment nicht mehr. Wenn ich aber vorher gewusst hätte, dass ich unter der Ellerholzbrücke nur knapp den Ellerholzweg verpasst habe, dann hätte ich mich vielleicht doch für diesen entschieden.

    Was ich dann noch im weiteren Verlauf lustig fand, war der nicht bebläute Gehweg auf der Kattwykbrücke, so dass ich dort auf der Fahrbahn fahren MUSSTE. Weil auch dort alles damals eine einzige Baustelle war, wurden die blauen Schilder wohl entweder vergessen oder zur Seite gestellt. Jedenfalls hatte es auch dort etwas vom "Cyclassics"-Gefühl, denn ich war auch dort recht flott und super-komfortabel unterwegs. Aber ob das an den beiden beschriebenen Stelle tatsächlich so gewollt war, dass Radverkehr auf der Fahrbahn abgewickelt wird? Ich hätte jedenfalls nichts dagegen. Auch nicht als Kraftfahrer.

    Na ja, im Prinzip dann wie beim Rechtsabbiegen, nur dass jetzt der Radfahrer nun ein Kraftfahrer ist und der Kraftfahrer nun ein Radfahrer. Beide haben also sozusagen ihre Rollen getauscht. Demnach wäre der Radfahrer beim Linksabbiegen wartepflichtig. Oh man, ist das irre!

    Bei solchen Erklärversuchen ärgere ich mich regelmäßig, egal von welcher Seite sie kommen; in diesem Video aber ganz besonders. Mir fällt in dem Video des Landesbetrieb Straßen, Gewässer, Brücken Hamburg nämlich folgendes auf:

    0:16: "Fahrradstraßen unterscheiden sich darin, dass Radfahrer Vorrang haben."

    Das finde ich eine ganz gefährliche Aussage und führt in der gelebten Praxis dazu, dass insbesondere Radfahrer wirklich niemals die rechts-vor-links-Regelung beachten, wenn gleichberechtigte Einmündungen oder Kreuzungen vorhanden sind. Besser wäre die Formulierung, dass Fahrradstraßen vorrangig für die Nutzung durch den Radverkehr vorgesehen sind. Aber die Aussage, dass in Fahrradstraßen Radfahrer Vorrang hätten, führt ganz klar dazu, dass Radfahrer bei rechts-vor-links einfach draufhalten. Das mit dem falschen Vorrang liest man ja überall: in der Tagespresse, in diesem Video, am Stammtisch usw. Für mich der Platz 1 der größten Irrtümer in der Radverkehrswelt.

    0:35: Das VZ 244 erhält unter anderem das Zusatzzeichen "KFZ frei".

    Aha, also dürfen dort pauschal alle KFZ sowieso rein. Wo ist dann der Unterschied zur Nicht-Fahrradstraße? Dass kein LKW-Durchgangsverkehr da rein darf? Blödsinnige Kombination. Das erste Zusatzzeichen hätte in diesem Beispiel gut und gerne gereicht.

    0:43: "Autos dürfen nicht drängeln."

    Das dürfen sie woanders auch nicht. Oder ist das außerhalb von Fahrradstraßen etwa erlaubt? Dann mache ich als Kraftfahrer davon das nächste Mal gerne Gebrauch...

    0:54: Hier wird explizit wieder ausdrücklich vom Vorrang gesprochen, nicht von Vorfahrt. Für denjenigen, der sich jetzt darauf beruft, dass mit Vorrang ja nicht Vorfahrt im vorfahrtrechtlichen Sinne gemeint sein soll: Das ist hiermit glänzend widerlegt.

    1:28: "Vorfahrt an Kreuzungen und Zufahrten"

    Ja, aber nur, wenn durch bauliche Maßnahmen nicht rechts vor links gilt! Wieder einmal wird durch diesen Satz dem Radfahrer der pauschale, aber oftmals eben nicht vorhandene Vorrang eingeräumt. Nicht jede Fahrradstraße ist aber baulich umgestaltet worden, in München schon gar nicht. Und was sollen bitteschön "Zufahrten" sein? Sowas kenne ich nicht.

    1:32: Vorteil einer Fahrradstraße: "guter Fahrbahnbelag"

    Ich kenne keine einzige Fahrradstraße, die durch deren Einrichtung neu asphaltiert worden wäre. Also ist es dann ja wohl ein generelles Eingeständnis, dass Radwege grundsätzlich keinen guten Belag haben. Dankeschön! Endlich sagt mal einer die Wahrheit!!!

    Wer sagt denn, dass man darin nicht kurbeln muss? Wäre ja mal eine ganz neue Form eines Velomobils, was dann vielleicht etwas mehr die breite Gesellschaft anspricht, als die Zigarren, deren Fahrer pauschal als Spinner und Idioten abgestempelt werden.

    Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung ist jetzt auch dahinter gekommen, dass seine Mandanten beim Parken auf Rad- und Gehwegen relativ schnell mit einem Punkt versorgt werden könnten und fordert eine Verhältnismäßigkeit der neuen Bußgelder:

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    Man will damit sagen: "Wir parken weiterhin auch auf Geh- und Radwegen. Es ist uns völlig egal, mit welchen Bußen oder Strafen dies belegt wird. Wir tun es trotzdem. Damit Ihr mal klar seht! Also bringt die Verschärfung der Sanktionen für Fußgänger und Radfahrer rein gar nichts, weil sich für sie nichts verbessert. Denn Ihr wisst ja: Wir werden es trotzdem tun. Wir lassen und nicht belehren und auch nicht beeindrucken. Aber hört doch bitteschön auf, uns Punkte und Führerscheinentzug anzudrohen. Dass wäre fatal, denn dann könnten wir ja nicht mehr auf Geh- und Radwegen parken bzw. unseren LKW hiervon nicht mehr wegfahren. Möglicherweise müssen wir dann sogar unseren Beruf wechseln. Dann werdet Ihr schon sehen, was Ihr an uns hattet. Also: Lasst uns das tun, was wir bisher auch immer getan haben und lasst uns jetzt bitteschön in Ruhe!"

    Für so etwas hätte man bei einer Beratungsfirma (gibt's überhaupt welche, die auf so etwas spezialisiert sind?) sicher sehr viel Geld hingelegt!

    Ob dann die abgelieferte Qualität und vor allem das Rechtsverständnis dem Stader RVK 2020 entspricht, darf bezweifelt werden. Warum sollte sich wohlmöglich ein Autofahrer plötzlich die Radfahrbrille aufsetzen, nur weil er eine Menge Geld dafür bekommt?

    Erst mal abwarten, ob solche Anzeigen überhaupt zu einem Ergebnis führen. Hier in Bruck würde so etwas im Sande verlaufen. Beim parken sagt die Polizei sagt -> nicht zuständig, Ordnungsamt. Ordnungsamt sagt, nur was wir selber sehen.Für Anzeigen ist die Polizei zuständig.

    Im fließenden Verkehr, fragt die Polizei ob was passiert ist, Sachschaden oder Verletzte, wenn nein kein Handlungsbedarf

    Dazu muss man aber auch sagen, dass in Fürstenfeldbruck (Bruck) der Ordnungsdienst noch vor einiger Zeit vor der Entscheidung stand, die Verkehrsüberwachung mangels Kostendeckung nicht gleich komplett einzustellen. Man konnte sich letztlich aber dann doch nicht dazu durchringen.

    Der ganze Hammer an der Geschichte aber ist, dass ich vor 36 Jahren in genau der Jugendherberge oberhalb der Straße für mehr als eine Woche gewohnt habe. Damals gab es die rote Furt noch nicht, das weiß ich ganz genau. Auch die 30-Zone ist seitdem neu. Und wir sind damals auch Rad gefahren in Eckernförde. Wie es aber damals mit Blauschildern aussah, weiß ich leider nicht mehr. Mensch, wie die Zeit vergeht...

    Was mir aber auffällt, ist die Haltelinie für Radfahrer. Die nimmt die gesamte Breite der Furt ein. Somit ist Radverkehr dort wohl nur in Richtung Strand erlaubt.

    Ich habe vor 30 Minuten die Gemeinde Gilching über die Situation schriftlich informiert. Soeben kam die Antwort:

    Danke für den Hinweis. Ist ganz anders als wir mit Beschilderungsplan angeordnet haben. War letzte Woche im Home Office daher keine Kontrolle.

    Hier mal wieder etwas aus Bayern, genauer: aus dem Gilchinger Stadtteil Argelsried, nahe dem Starnberger See:

    Richtung Westen


    Richtung Osten

    Ohne Baustelle ist [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] angeordnet, was in beiden Richtungen in Zeiten der Baustelle natürlich nicht aufgehoben wurde. Zur temporären Beschilderung fällt mir eigentlich nicht mehr ein, obwohl ich mir Mühe gebe...

    Ottobrunn ist leider genau auf der anderen Seite von München, von mir aus gesehen.

    Bei mir sieht's leider ganz genauso aus. Ich habe versucht, in Google die Örtlichkeit zu lokalisieren und habe hierfür eigentlich nur die Bushaltestelle sowie die freien Felder im Hintergrund als Anhaltspunkt. Auf den ersten Blick habe ich nichts finden können. Zu dumm, dass man von den Reklameschilder nichts erkennen kann, außer "Sky".

    Wir haben bei unserem C-Max eine Anhängerkupplung nachrüsten lassen und nehmen nun schon seit einigen Jahren regelmäßig zwei Erwachsenen-Fahrräder und ein Kinderrad mit. Allerdings jeweils ohne E-Antrieb. Früher hatte ich auch so einen Träger, der auf die Heckklappe geschnallt wird. Da traute ich mich kaum, auf der Autobahn schneller als 70 km/h zu fahren. Ich habe dem Ding nie getraut. Es hat geklappert und gescheppert. Und da soll jetzt ein Pedelec sicher transportiert werden? Also, für mich wäre das nix. Aber nochmal 800 Euro für das Nachrüsten der Kupplung zu investieren, das muss natürlich auch noch einmal verdaut werden.