Beiträge von Alf

    Wenn die Polizei solche Vorfälle nicht als "Unfall" bezeichnen würde, sondern das Wort "Unfall" reserviert wäre für alles, was passiert, obwohl sich alle an die Regeln gehalten haben (z.B. Herzinfarkt am Steuer, Elefant fällt vom Himmel, etc), hätten wir m.E. einen ganz anderen Blick auf den Verkehr. Wenn sowieso alles ein Unfall ist, was ist denn dann ein "echter" Unfall?

    Ganz genau!

    Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz münden ganz klar NICHT in Unfällen, sondern in Ereignissen oder Vorkommnissen, die aus den genannten Verhaltensmustern zwangsläufig entstehen, wenn nicht andere Verkehrsteilnehmer solche Unzulänglichkeiten ausgleichen. Wie nennt man sowas dann aber? Wie wär's mit einem kurzen, knackigen Begriff, den es bislang noch nicht gibt? Und wie bringt man diese neue Wortkreation dann der Presse bei, wenn bereits heute der Unterschied zwischen "Übersehen" und "nicht geguckt" unbekannt scheint.

    Will man jetzt immer Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn malen, wenn das Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt ist? Dann hätte man noch viel vor.

    Die Lebenszeit solch aufgebrachter Piktogramme liegt oft nur bei wenigen Jahren. Die Symbole dürften also relativ schnell wieder von selbst verschwinden. Ich gehe nicht davon aus, dass sich irgendjemand bei der Verwaltung Gedanken darüber macht, diese Symbole nach Abnutzung nachzubessern oder erneut aufzutragen, denn oftmals wird nach Radinfrastruktur-Aktionismus der Straßenzug für die nächsten 50 Jahre nicht nur nicht mehr angefasst, sondern er verschwindet komplett aus dem Bewusstsein der Verantwortlichen.

    ... aber auf die Idee, den Schlauch halb aufzupumpen, in einen Eimer Wasser zu tauchen und die Luftbläschen zu suchen ist er selbst gekommen. *Stolz*

    Das ist nicht selbstverständlich. Ich kenne einen Fall, wo jemand das gesamte Laufrad in ein Wasserbad gestellt hat. Und es war KEIN schlauchloser Reifen.

    Na klar bin ich da langgefahren. Das war ja auch schon so ein Spaß, bei dem ich mir mehrfach die Hupe angehört habe.

    Dann kennst Du nun die Wentorfer Straße bzw. deren Benutzer.

    Vor vielen Jahren war dort Richtung Wentorf noch ein [Zeichen 241-30] auf dem Hochbord. Da der Radweg aber sehr schmal war, hat man die Wahl der Verkehrsfläche nun dem Radfahrer selbst überlassen. Blöd nur, wenn in der Hauptverkehrszeit überhaupt keine Überholmöglichkeit besteht und sich Autos, Busse und Lastwagen fast kilometerweit hinter einem stauen. Das löst bei nicht wenigen Kraftfahrern wirklich ganz massive Aggressionen aus, dass kann ich bestätigen. Auf dem Gehweg ist es aber nicht wirklich entspannter, da es dort bei Fußverkehr einfach viel zu eng ist, auch wenn man aufgrund der anfänglichen Steigung nicht über die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit hinauskommt. Da geht es auf der Fahrbahn wirklich zügiger voran, weil der Druck im Nacken natürlich Kräfte entfaltet.

    Lustig, dass Du ausgerechnet dort entlang gefahren bist.

    In Emmering soll gestern ein Pedelec-Fahrer auf dem gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradweg von einem KFZ abgeräumt worden sein, welcher aus einem Grundstück herausgeschossen kam. Krankenhaus. Weiß jemand mehr?

    So, heute habe ich die Situation vor Ort nochmal besichtigt. Und ich muss sagen: Ich bin wirklich erstaunt. Diese Variante hatten wir noch gar nicht: Diesmal ist das [Zeichen 240] um 180 Grad gedreht worden und hängt nun sogar gerade. Aber das ist auch wieder Quatsch, weil die gelbe Linie ja ganz klar zwischen Fuß- und Radverkehr trennt. Warum hat man sonst diese tollen Piktogramme, die noch immer unverändert auf dem Boden leuchten, dort mühevoll aufgesprüht?

      

    Ich werde dann wohl meine dritte Meldung im Melder abgeben. Irgendwie komme ich mir da schon irgendwie blöd vor...

    Man soll ja nicht nur meckern, wenn etwas nicht passt, sondern auch mal loben, wenn etwas gut funktioniert. So ist nun auch die fehlerhafte Beschilderung in der Trappentreustaße mittlerweile geheilt. Hier nun eine Momentaufnahe von vor ein paar Tagen, mit der der regelkonforme Radfahrer gut leben kann:

    Auf Höhe der Westendstraße beginnt die Baustelle und der Radweg wird verschwenkt. Der Gehweg verliert massiv an Breite. Es bleibt ein getrennter Geh- und Radweg:

    Mich wundert, dass man an der getrennten Führung festgehalten hat. Gerade auf den Kellerlichtschächten besteht für Fußgänger ja doch eine gewisse Stolpergefahr und die Roste sind teilweise auch schon etwas nach unten durchgebogen:

    Hier verschwenkt sich das ganze nochmals etwas weiter nach rechts, wobei die Trennung weiterhin beibehalten wird:

    Da vorne links stand damals noch das [Zeichen 240] für die illegale Gegenrichtung:

    Die Bodensymbole sind illegal aufgebracht worden. Das hat mir die Landeshauptstadt München schriftlich bestätigt. Es habe nie eine entsprechende Anordnung gegeben. Trotzdem wartet man lieber, bis die Farbe langsam verwittert ist:

    Hier steht nun wieder ein [Zeichen 241-30] , was inhaltlich nicht falsch ist, jedoch eigentlich auch überflüssig, weil sich die Aufteilung ja nicht ändert. Aber egal:

    Beschilderungen innerhalb von Baustellen ist immer und überall ein sehr schwieriges Thema. Bauarbeiter sollten lieber das tun, was die Berufsbezeichnung vorgibt, nämlich: BAUEN! Und das Schilder aufstellen sollte man wirklich dauerhaft in die Hände von Fachkräften geben. Aber das wird wohl ewig ein unerfüllter Wunsch bleiben. So kann jeder, der eine Schaufel halten kann, auch weiterhin Schilderlotto spielen. Und es ist und bleibt stets ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

    Ein Gehweg ist ein Gehweg ist ein Gehweg.

    Radfahrer brauchen sich aber nicht etwa in Luft auflösen, sondern einfach nur das normalste der Welt tun:

    Wobei ich den angestimmten Ton auf dem Zusatzzeichen noch viel zu höflich finde.

    So, heute habe ich die Situation vor Ort nochmal besichtigt. Und ich muss sagen: Ich bin wirklich erstaunt. Diese Variante hatten wir noch gar nicht: Diesmal ist das [Zeichen 240] um 180 Grad gedreht worden und hängt nun sogar gerade. Aber das ist auch wieder Quatsch, weil die gelbe Linie ja ganz klar zwischen Fuß- und Radverkehr trennt. Warum hat man sonst diese tollen Piktogramme, die noch immer unverändert auf dem Boden leuchten, dort mühevoll aufgesprüht?

      

    Ich werde dann wohl meine dritte Meldung im Melder abgeben. Irgendwie komme ich mir da schon irgendwie blöd vor...

    München, schon wieder Trappentreustraße. Diese Straße hat für jede Fahrtrichtung jeweils rechts einen benutzungspflichtigen Radweg. Linksfreigabe besteht nicht. Geisterradeln ist also nicht erlaubt.

    Nun wird zwischen Westendstraße und Landsberger Straße Richtung Norden irgendwas am Radweg gebaut. Keine Ahnung, was die da machen. Aber da der Radweg nun nicht mehr benutzbar ist, wird dieser nach rechts auf den baulich vorhandenen Gehweg verschwenkt, wobei die Fläche dann als getrennter Geh- und Radweg ausgewiesen ist. Für Radfahrer verändert sich rechtlich die Art der Infrastruktur also nicht.

    Die Baustelle zieht sich ganz schön, aber die Verkehrsflächen sind brav getrennt. Das ist nicht selbstverständlich. Oft wird bei sowas [Zeichen 240] angeordnet.

    Blickt man am Ende der Baustelle jedoch in die Gegenrichtung, sieht man sowas:

    Ganz genau! Es ist plötzlich das Geisterradeln behördlich angeordnet. Lustigerweise auch noch dort, wo die Fußgänger in Gegenrichtung laufen, wenn nicht der LKW dort stehen würde. Natürlich habe ich beim Meldeportal der Landeshauptstadt München auf diesen offensichtlichen Fehler hingewiesen. Man hat mir innerhalb weniger Stunden geantwortet, dass man veranlasst hätte, dass dieses Schild um 180 Grad gedreht wird. Somit würde nun alles wieder in Ordnung sein.

    Naja, das VZ 241 wäre aber an dieser Stelle auch in korrekter Fahrtrichtung überflüssig, weil sich an der Führung ja nichts ändert. Es war, ist und bleibt ein getrennter Geh- und Radweg. Und neue Radfahrer können da beim Ende der Baustelle auch nicht plötzlich von irgendwoher auftauchen. Die fallen ja schließlich nicht vom Himmel. Aber egal. Zumindest wird nicht weiter der Eindruck vermittelt, Geisterradeln sei auf diesem schmalen Radweg nun erlaubt.


    So, zehn Stunden später sieht das ganze nun so aus:

    Ähhh..., Augenblick mal! Ich denke, das [Zeichen 241-30] sollte umgedreht werden? Stattdessen wurde es gegen ein [Zeichen 240] ausgetauscht. Und dabei wurde dies halbschief aufgehängt, weil man trotz fehlender richtiger 90-Grad-Drehung irgendwie klarstellen wollte, dass der Radweg rechts von der gelben Linie verläuft. Na prima! Aber trotzdem besteht hier nun eine linksseitige Benutzungsplicht, bzw. die Radfahrer dürfen die Trappentreustraße Richtung Süden nun auch auf der linken Seite befahren. Wie auch immer sie bis an diese Stelle auch herankommen sollen. Wie gesagt, die fallen ja nicht vom Himmel. Und wie auch immer sie an dem Rad-Gegenverkehr, der Richtung Norden fährt, vorbeikommen sollen. Das geht nicht, ohne den Gehweg illegal zu befahren.

    Und damit das auch wirklich der letzte Begriffsstutzige versteht, wo er zu laufen oder zu fahren hat, wurde kurzerhand der Asphalt in Richtung Süden wie folgt geschmückt:

    Da hat sich aber jemand richtig Mühe gegeben und das Werk ist auch ziemlich gut gelungen, wenn das direkt aus der Sprühdose aufgetragen worden ist. Respekt! Aber warum bitteschön hat man das Fahrradsymbol nicht um 180 Grad gedreht. Nun denkt wirklich JEDER, dass man hier Geisterradeln darf oder soll. Das darf doch irgendwie nun nicht wahr sein.

    Die Radfahrer lassen sich natürlich nicht lange bitten:

    Fazit: Es ist im Prinzip zwar theoretisch ziemlich einfach, dort eine rechtlich konforme Benutzungsregelung einzurichten, aber jeder Baustellenbetreiber ist damit einfach heillos überfordert. Ich habe der Landeshauptstadt nun vorgeschlagen, den Baufirmen endlich mal die Verkehrszeichen wegzunehmen. Denn das sind nun wirklich gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Und ein Einzelfall ist dies sicherlich auch nicht. Nahezu jede Baustelle ist hier irgendwie falsch beschildert. Wie sollen die Bauarbeiter auch wissen, was diese Schilder bedeuten oder wann man sie verwenden darf? Es ist einfach nur noch traurig. Am liebsten hätte ich gleich an Ort und Stelle losgeweint. Aber ich musste mich zusammenreißen, weil ich nicht wusste, ob die selbstgemalten Bodensymbole nicht wohlmöglich noch wasserlöslich sind.

    Fortsetzung folgt am Montag, da bin ich wieder vor Ort. Auf dem Meldeportal jedenfalls erscheint meine Meldung noch nicht, weil sie noch nicht freigeschaltet ist. Aber blöd ist das schon, dass man selbst auf freigeschaltete Meldungen sogar als Melder nicht mehr weiter reagieren oder antworten kann. Hat die Landeshauptstadt erst einmal ihren Kommentar darunter geschrieben, dann kann man darauf keinen weiteren Dialog mehr aufbauen. Geht nicht. Muss man eine neue Meldung erzeugen. Na toll! Die wollen einfach gar nicht erst diskutieren. Wollen sie nicht. Oder die Anzahl der Meldungen soll künstlich in die Höhe getrieben werden. Können sie kriegen...

    Man meint bestimmt "langsam reiten!". Also, für den Fall natürlich, dass Reiter das VZ 257-51 ignorieren. Genauso, wie man in Gegenrichtung erwartet, dass Radfahrer das [Zeichen 250] ignorieren.

    Und nur, weil es auf dem Zusatzzeichen steht, können Fußgänger nicht automatisch irgendeinen Vorrang erhalten. Man kann sich das zwar vielleicht wünschen, aber es ist rechtlich eigentlich wohl kaum wirksam. Das ergibt sich nur aus der Widmung des Weges oder eventueller anderer Verkehrszeichen, z. B. [Zeichen 239] oder [Zeichen 242] oder auch [Zeichen 325.1] . Selbstverständlich gilt aber ganz klar - wie überall woanders auch, § 1 StVO.

    Und das [Zusatzzeichen 1022-10] kann sich auch nicht auf das VZ 257-51 beziehen, weil Radfahrer keine Reiter sind.

    Warum ist im Leben nur immer alles so schwer?

    Oder das [Zusatzzeichen 1022-10] ist um 90 Grad nach rechts verdreht worden und gilt für die Straße, die im Bild nach links abgeht. Möglicherweise ist der Rad-Querverkehr mit [Zusatzzeichen 1022-10] auch vom Signalgeber der Furt befreit, weil [Zusatzzeichen 1022-10] ja schließlich direkt unter den Signalgebern hängt. Müsste man mal zurückdrehen...

    Zusatzzeichen sollen ja gemäß § 39 Abs. 3 StVO UNTER dem Verkehrszeichen angebracht werden, auf welches sie sich beziehen. Auf dem Zusatzzeichen sollen dann kurz und knackig beispielsweise eventuelle Einschränkungen oder Ausnahmen benannt werden. Auf jeden Fall aber sollen die Inhalte zweifelsfrei und eindeutig sein.

    Und so setzt dann die Straßenverkehrsbehörde Fürstenfeldbruck dies um:

    Die Marthabräustraße ist in einem Teilabschnitt gesperrt. Weil das Zusatzzeichen unter dem [Zeichen 250] angeblich nicht gelangt hat, musste daneben diese schöne Sichtschutzwand aufgebaut werden. Um den Inhalt zweifelsfrei zu interpretieren, muss man erstmal anhalten und das ganze ein paar Minuten auf sich einwirken lassen.

    Und zu welchem Ergebnis kommt man dann?

    - Baustellenfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge, Entsorgungsfahrzeuge und Lieferverkehr dürfen 24/7 durch die Baustelle hindurchfahren, auch wenn sie keine Anlieger sind.

    - Anlieger dürfen nur nachts und am Wochenende von und zu ihren Anwesen gelangen und in dieser Zeit auch durch die Baustelle hindurchfahren.

    - Andererseits dürfen Anlieger 24/7 nur bis zur Baustelle durchfahren.

    Gratuliere! Das ist ja mal wieder 'ne Meisterleistung! Und euch soll man wirlich noch ernst nehmen, ja?