Beiträge von Alf

    Man meint bestimmt "langsam reiten!". Also, für den Fall natürlich, dass Reiter das VZ 257-51 ignorieren. Genauso, wie man in Gegenrichtung erwartet, dass Radfahrer das [Zeichen 250] ignorieren.

    Und nur, weil es auf dem Zusatzzeichen steht, können Fußgänger nicht automatisch irgendeinen Vorrang erhalten. Man kann sich das zwar vielleicht wünschen, aber es ist rechtlich eigentlich wohl kaum wirksam. Das ergibt sich nur aus der Widmung des Weges oder eventueller anderer Verkehrszeichen, z. B. [Zeichen 239] oder [Zeichen 242] oder auch [Zeichen 325.1] . Selbstverständlich gilt aber ganz klar - wie überall woanders auch, § 1 StVO.

    Und das [Zusatzzeichen 1022-10] kann sich auch nicht auf das VZ 257-51 beziehen, weil Radfahrer keine Reiter sind.

    Warum ist im Leben nur immer alles so schwer?

    Oder das [Zusatzzeichen 1022-10] ist um 90 Grad nach rechts verdreht worden und gilt für die Straße, die im Bild nach links abgeht. Möglicherweise ist der Rad-Querverkehr mit [Zusatzzeichen 1022-10] auch vom Signalgeber der Furt befreit, weil [Zusatzzeichen 1022-10] ja schließlich direkt unter den Signalgebern hängt. Müsste man mal zurückdrehen...

    Zusatzzeichen sollen ja gemäß § 39 Abs. 3 StVO UNTER dem Verkehrszeichen angebracht werden, auf welches sie sich beziehen. Auf dem Zusatzzeichen sollen dann kurz und knackig beispielsweise eventuelle Einschränkungen oder Ausnahmen benannt werden. Auf jeden Fall aber sollen die Inhalte zweifelsfrei und eindeutig sein.

    Und so setzt dann die Straßenverkehrsbehörde Fürstenfeldbruck dies um:

    Die Marthabräustraße ist in einem Teilabschnitt gesperrt. Weil das Zusatzzeichen unter dem [Zeichen 250] angeblich nicht gelangt hat, musste daneben diese schöne Sichtschutzwand aufgebaut werden. Um den Inhalt zweifelsfrei zu interpretieren, muss man erstmal anhalten und das ganze ein paar Minuten auf sich einwirken lassen.

    Und zu welchem Ergebnis kommt man dann?

    - Baustellenfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge, Entsorgungsfahrzeuge und Lieferverkehr dürfen 24/7 durch die Baustelle hindurchfahren, auch wenn sie keine Anlieger sind.

    - Anlieger dürfen nur nachts und am Wochenende von und zu ihren Anwesen gelangen und in dieser Zeit auch durch die Baustelle hindurchfahren.

    - Andererseits dürfen Anlieger 24/7 nur bis zur Baustelle durchfahren.

    Gratuliere! Das ist ja mal wieder 'ne Meisterleistung! Und euch soll man wirlich noch ernst nehmen, ja?

    Das wäre dann eine mindestens 64-seitige Broschüre. Mit Beispielfotos aus sämtlichen Bundesländern, wegen der regionalen Unterschiede.

    Diese Broschüre müsste dann aber erst einmal an alle Radfahrer gerichtet sein und nicht an Kraftfahrer. Da würde ein Großteil aus dem Staunen nicht mehr herauskommen. Oder aber der Autor wird als grenzenloser Spinner abgestempelt, weil man den abgedruckten Inhalt einfach nicht glauben kann oder will.

    Aber ich denke, dass viele Radfahrer nicht einmal bereit wären, eine solche Broschüre überhaupt ernsthaft zu studieren. Die fahren einfach so wie bisher: wie sie wollen.

    Klingt nach einer richtig sicheren Idee ...

    Wenn sich ein solches Konzept bewährt, spricht eigentlich auch nichts dagegen, Fahrraddemos auf Autobahnabschnitten durchzuführen. Auch auf solchen, auf denen keine zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt. Denn die Abstände werden ja eingehalten. Wie war das noch? Außerorts zwei Meter!

    Einerseits ein positiver Trend. Andererseits jedoch erschreckend, wie viele Radfahrer allein auf diesem Bild in die falsche Richtung fahren und somit auf die allgemein gültigen Regeln und damit auch auf die sich korrekt verhaltenen Radfahrer pfeifen. Ich beobachte schon lange, dass mittlerweile die Mehrheit der Radfahrer keine Regeln kennt oder nicht kennen will.

    Da war ich mir nicht so ganz sicher, ob du das wirklich selbst warst und ob es dir vielleicht nicht so recht gewesen wäre, das zu betonen.

    Nee, das passt schon. Ansonsten hätte ich auf das Video ja nicht hingewiesen, wenn ich nicht gewollt hätte, dass man dies mit mir in Verbindung bringt.

    Ich halte ja Kreisel ohnehin für keine Fahrradverkehrsgerechte Infrastruktur. Wie siehst du denn die Chancen für einen Umbau zu einer Kreuzung?

    Das war früher mal eine Kreuzung. Und zu Zwecke der Verkehrssicherheit wurde vor einigen Jahren nun dieser provisorische Kreisel daraus, der jetzt zur Dauereinrichtung geworden ist. Ich denke nicht, dass man nun erwägt, diesen Kreisel wieder zurückzubauen, wenn man dafür keinen Grund sieht. Und ich glaube nicht, dass die Entscheider hierzu ein Grund hätten.

    Lustig ist auch, dass die Goethestraße hier ebenfalls fast den Kreisel trifft. Somit wäre das dann schon die sechste Straße, die auf diesen Knotenpunkt trifft. Die Goethestraße ist für den Verkehr jedoch zum Kreisel hin gesperrt. Ob diese vor langer Zeit einmal geöffnet war, weiß ich nicht. Kann ich mir aber gut vorstellen. Nur für Fußgänger gibt es die Möglichkeit, von der Gothestraße in Richtung Kreisel und umgekehrt zu gelangen. Kraft- und Radfahren ist hier nicht erlaubt. Die Fahrbahn ist gesperrt. Trotzdem trägt das VZ 357-50 in der Goethestraße den Hinweis auf Durchfahrtmöglichkeit auch für Radverkehr. Dies ist definitiv falsch.


    Noch viel lustiger ist, dass die Einbahnstraße "Aicher Straße", die in Nähe des Kreisels liegt, in Gegenrichtung zwar für Radverkehr geöffnet ist, Radfahrer aber nicht in diese Einbahnstraße in Gegenrichtung einfahren durften:

    Erst auf meine Meldung in radar-online.net wurden insgesamt drei [Zusatzzeichen 1022-10] nachgerüstet:

    Wie gesagt, dies hat jetzt nichts direkt mit dem Kreisel zu tun, liegt aber in der unmittelbaren Nachbarschaft.

    Könnte man nicht eine der fünf in den Kreisel mündende Straßen zur Sackgasse machen, so dass sie nicht mehr in den Kreisel mündet?

    Das ist schlecht, da zwei von diesen einmündenden Straßen sowieso schon Einbahnstraßen sind. Und die übrigen drei Arme sind die Hauptfahrstrecken des Verkehrs. Außerdem denke ich, dass die Sicherheit des Radverkehrs nicht unbedingt von der Anzahl der einmündenden Straßen abhängig ist. Wenn alle sich an die Regeln halten und jeder auf den anderen Acht gibt, passiert normalerweise auch nichts. Es liegt schlichtweg am Verhalten der Kraftfahrer, wenn Radfahrer hier gefährdet werden. Wie überall woanders halt auch. Motorisierte Gewalt eben. Die machen es, weil sie es können. Aber wie gesagt: Wenn der Radfahrer erst einmal gelernt hat, im Kreisel gegen das Rechtsfahrgebot zu verstoßen, ist ja alles in Ordnung.

    In diesem Film kann man sehen, wie es einem Fahrradfahrer ergehen kann, der im Kreisel von einem schneller fahrenden Auto überholt wird:

    "einem Fahrradfahrer" ist drollig. Das war ICH!

    Ich denke schon, dass man diesen Kreisel als gefährlich für den Fahrradverkehr bezeichnen kann. Allerdings habe ich kein Patentrezept für eine bessere Ausgestaltung des gezeigten Kreisverkehrs.

    Seit diesem Vorkommnis fahre ich in diesem Kreisel nur noch provozierend mittig. Seitdem ist nichts mehr passiert, außer dass ich in seltenen Fällen nun direkt von hinten massiv bedrängt werde.

    Habe gerade mal ein bisschen auf googlemaps mich umgesehen und bin auf dieses Kreisel gestoßen:

    https://www.google.com/maps/place/F%C…714!4d11.249148

    (Kreisel auf der Landsberger Straße in Höhe Holzhofstraße)

    Das ist für Radfahrer einer der gefährlichsten Kreisel überhaupt, obwohl es gar keine Separierung gibt. Jedoch hat der Radfahrer schon verloren, wenn er nicht mittig in der Spur fährt, sondern rechts am Rand, wie es aber eigentlich vorgeschrieben ist.

    Diesen Fehler habe ich vor einigen Jahren dort auch gemacht und wäre beinahe weggerammt worden:

    Hier kann man's sehen, wie's passiert ist.

    Ähhh, Moment...:

    Zitiert wurde Thomas Prieto Peral. Leider habe ich nicht den gesamten Artikel abgebildet. Da fehlte dann leider der Vorname. Generell weiß ich nicht, ob man hier solche Zeitungsartikel überhaupt hineinkopieren darf. Daher hatte ich mich auch nur auf den markantesten Teil des Artikels bezüglich des Radverkehrs in Grafrath beschränkt.

    Nein, das eigentliche Problem ist allein, überhaupt auf die Idee zu kommen, Fahrradfahrer und Fußgänger auf einen gemeinsamen Weg zu zwingen. Fahrräder gehören auf eine Fahrbahn, und diese Fahrbahn ist entweder die Fahrbahn oder eben eine eigene Fahrbahn.

    Und dann muss ich in der heutigen Ausgabe des Fürstenfeldbrucker Tagblatts bezüglich der Gemeinde Grafrath folgendes lesen:

    Man will Radfahrer entweder in "Schutz"streifen zwingen oder am besten gleich ganz von der Fahrbahn verbannen. Aber §2 StVO ist schon bekannt, ja? Warum sorgt man sich um Radfahrer, wenn man nicht gegen diejenigen vorgeht, von denen diese angeblich riesige Gefahr ausgeht?