Beiträge von Alf

    ... Es gibt es auch Vergrämungseffekte (ich denke da beispielhaft an die Straße zwischen Hochbrück und Oberschleißheim): Auf besonders stark befahrenen Straßen ohne Radinfrastruktur sind regelmäßig nur äußerst wenige Radfahrer unterwegs, weil diese dann oft Umwege suchen oder gar nicht radeln. Aus dem Fehlen von Unfällen kann man dann nicht den Umkehrschluss ziehen, dass die Straße an sich sicher sei.

    Zumal in diesen Straßenabschnitt nicht nur keine Separierung zwischen Kraft- und Radverkehr stattfindet, sondern der Radverkehr - sofern er sich denn überhaupt dorthin traut - beim Kreisel bei der Schlossanlage Schleißheim überhaupt nicht zwischen Radweg und Fahrbahn - egal in welche Richtung - überwechseln kann. Es ist anscheinend überhaupt nicht vorgesehen, mit dem Fahrrad die B 471, die hier als Freisinger Straße benannt ist, zu befahren. So kann man das natürlich auch machen, um Unfälle mit Radfahrern möglichst gering zu halten. Und man braucht die Widmung dieses Streckenabschnitts zugunsten des Kraftverkehrs auch nicht extra abändern. Viel Verwaltungsaufwand gespart!

    Kann die Schrittgeschwindigkeit durch Schilder überschrieben werden? Nehmen wir mal es kommt ein [Zeichen 274-56] oder auch 30 (welches natürlich für die Fahrbahn gedacht ist), gilt dies auch auf dem [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] ?

    Diese Frage finde ich ausgesprochen genial! Und ich komme zu keiner eindeutigen Antwort, sondern bin hin- und hergerissen.

    Sehr lustiges Schild in Fürstenfeldbruck, Ortsteil Aich. Dort betrifft es die Ortsdurchfahrt Richtung Westen. Diese Straße ist jedoch keine Vorfahrtstraße mit [Zeichen 306] , sondern mit [Zeichen 301] an jeder Einmündung. Naja, an fast jeder. Denn bei zwei Einmündungen, die ziemlich dicht beieinander liegen, hat man nur EIN [Zeichen 301] aufgestellt:

    Dies hatte ich bei Radar-Online auch schon gemeldet. Denn mit nur einem Schild gilt bei der zweiten Einmündung dann ja eigentlich rechts-vor-links. Auch diejenigen, die aus der ersten Einmündung heraus rechts auf die Hauptstraße einbiegen, müssen sogleich rechts-vor-links beachten.

    So, was machte die Gemeinde daraus?

    Hier noch die Details zur Örtlichkeit:

    Kann man mit Zusatzzeichen die Bedeutung eines Verkehrszeichens eigentlich derart verändern? Also, in diesem Fall sogar erheblich erweitern? Ein solches Schild bezieht sich ja immer nur auf die NÄCHSTE Kreuzung oder Einmündung. Das kann niemals an mehreren gelten. Sonst kann man ja gleich am Ortseingang hinzusetzen "8 Einmündungen".

    Ist diese Ergänzung nicht unwirksam? Die Straßenverkehrsbehörde kann sich doch nicht über die StVO stellen.

    Ein [Zeichen 306] würde an der Anzahl der Schilder übrigens ja auch nichts ändern, da auch dies bei jeder Kreuzung oder Einmündung wiederholt werden muss.

    Mir sind in der weiteren Umgebung noch zwei weitere derartige Situationen bekannt. Bei den beiden anderen Fällen (Jesenwang, Adelshofen) hat die StVB auch nach mehreren Jahren lieber erst gar nicht reagiert.

    Vor allem steht das [Zeichen 205] HINTER der Furt, so wie ich es erkennen kann. Wäre es VOR der Furt, wäre die Sache eindeutiger. Aber zumindest gilt auch beim freien Rechtsabbieger ja wohl ebenfalls § 9 Abs. 3+4 StVO.

    Elende freilaufende Rechtsabbieger!

    Rentnerin mit Gehhilfen "behindert" auf dem Gehweg Radfahrerin nebst Kind und bekommt Strafanzeige an den Hals.

    https://www.abendblatt.de/hamburg/berged…Radfahrern.html

    Genau 80 Meter von dieser Stelle hatte ich 12 Jahre gewohnt. Ist aber schon eine Zeit her. Daher kenne ich diesen Gehweg nur zu gut. Leider habe ich keinen lesbaren Zugriff auf diesen Artikel, der mich jedoch brennend interessiert. Kann mir jemand sagen, ob der Leser und auch die Rentnerin über § 2 Abs. 5 StVO aufgeklärt wird?

    An meinem Bahnhofsfahrrad habe ich auch genau diese Schaltung. Inzwischen funktioniert sie nicht mehr, so dass auch ich die gesamte Nabe auseinandernehmen werde. Freue mich schon darauf. Das ist etwas für dunkle Winterabende.

    Auf der "Mittelinsel" ist zumindest eine Haltelinie aufgemalt. Ich suche die Stelle mal raus, bin da heute zum ersten Mal vorbeigekommen.

    Ja, ist eine abknickende Vorfahrt.

    Ah, jetzt sehe ich.

    Naja, die Kraftfahrer auf der Fahrbahn haben bei der Verkehrsinsel in der Mitte ja auch kein wiederholtes [Zeichen 206] . Von daher wird's schon so passen. Das [Zeichen 206] gilt dann für den gesamten Einmündungsbereich.

    Interessant finde ich jedoch die Gegenrichtung. Auch dort für geradeaus verlaufenden Radverkehr ein [Zeichen 206] . Nicht weiter verwerflich. Aber nimmt dann der Radweg noch an der Vorfahrt der Fahrbahn teil? Gut, es ist eine abknickende Vorfahrt. Und wie wäre die Vorfahrtregelung eigentlich, wenn keine Verkehrsschilder für den Radverkehr dort ständen? Gilt dann etwa § 9 (3) StVO? Müsste demnach der Vorfahrt nach abbiegender Verkehr den geradeaus verlaufenden Radverkehr gewähren? Eher nicht, oder? Oder doch?

    Gilt das Stop-Schild dann für jede Bordsteinüberfahrt? Davon würde ich jetzt mal nicht ausgehen. Vielmehr verstehe ich das so, dass nur der freilaufende Rechtsabbieger Vorrang hat und der Radverkehr nur dort nachrangig geführt wird, die Haupt-Einmündung beim Abbiegen des Gegenverkehrs jedoch nicht. Oder hat die Hauptfahrbahn (links aus dem Bild) etwa auch ein großes Stop-Schild? Sieht sogar irgendwie so aus wie eine abknickende Vorfahrt.

    Der bereits seit längerer Zeit angedachte Radschnellweg zwischen Fürstenfeldbruck und München-Aubing kommt wieder ins Gespräch:

    Für den Abschnitt zwischen Puchheim und München bräuchte man nur die Beschilderung ändern und schon wäre zumindest dieser Abschnitt fertig. Wenn man denn wolle...

    Das sind ja gerade mal 150 Meter von dem Unfall Anfang des Jahres am Münchner Stachus entfernt.