An meinem Bahnhofsfahrrad habe ich auch genau diese Schaltung. Inzwischen funktioniert sie nicht mehr, so dass auch ich die gesamte Nabe auseinandernehmen werde. Freue mich schon darauf. Das ist etwas für dunkle Winterabende.
Beiträge von Alf
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Auf der "Mittelinsel" ist zumindest eine Haltelinie aufgemalt. Ich suche die Stelle mal raus, bin da heute zum ersten Mal vorbeigekommen.
Ja, ist eine abknickende Vorfahrt.
Ah, jetzt sehe ich.
Naja, die Kraftfahrer auf der Fahrbahn haben bei der Verkehrsinsel in der Mitte ja auch kein wiederholtes
. Von daher wird's schon so passen. Das
gilt dann für den gesamten Einmündungsbereich.Interessant finde ich jedoch die Gegenrichtung. Auch dort für geradeaus verlaufenden Radverkehr ein
. Nicht weiter verwerflich. Aber nimmt dann der Radweg noch an der Vorfahrt der Fahrbahn teil? Gut, es ist eine abknickende Vorfahrt. Und wie wäre die Vorfahrtregelung eigentlich, wenn keine Verkehrsschilder für den Radverkehr dort ständen? Gilt dann etwa § 9 (3) StVO? Müsste demnach der Vorfahrt nach abbiegender Verkehr den geradeaus verlaufenden Radverkehr gewähren? Eher nicht, oder? Oder doch? -
Gilt das Stop-Schild dann für jede Bordsteinüberfahrt? Davon würde ich jetzt mal nicht ausgehen. Vielmehr verstehe ich das so, dass nur der freilaufende Rechtsabbieger Vorrang hat und der Radverkehr nur dort nachrangig geführt wird, die Haupt-Einmündung beim Abbiegen des Gegenverkehrs jedoch nicht. Oder hat die Hauptfahrbahn (links aus dem Bild) etwa auch ein großes Stop-Schild? Sieht sogar irgendwie so aus wie eine abknickende Vorfahrt.
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Ich habe das selbst in Wiesbaden ausprobiert, mit dem Fahrrad und als Omnibus-Fahrgast und war erstaunt, wie gut das funktioniert.
Wenn man Maltes Erfahrungen mit Omnibussen im Stadtverkehr so mitverfolgt, mag man annehmen, das dieses System in Kiel und Lüneburg niemals klappen kann...
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Dieses Video aus Wiesbaden zeigt das indirekte Linksabbiegen an einer Kreuzung, an denen andere Verkehrsteilnehmer als Fahrradfahrende nicht die Möglichkeit haben, links abzubiegen:
Aber das beidseitige VZ 214 hat ja gar kein
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Gilt das Halteverbot auf dem Radfahrstreifen auch für ADAC-Pannenhilfe-Fahrzeuge?
Es ist auf jeden Fall lobenswert zu erwähnen, dass der Fahrer des liegengebliebenen Fahrzeugs nicht etwa auch auf diese Idee gekommen ist. Das ist nicht selbstverständlich.
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Hier ein Link zu einem Bild aus Wiesbaden:
Wer ist denn die Person auf dem Bild??? Ullie, bist DUUU das???
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Ist zwar eigentlich vom Freitag, den 16.09., bin aber erst gestern in der Zeitung vom Samstag drüber gestolpert. Da momentan noch im KW34-August-Strang fleißig diskutiert wird, habe ich mir erlaubt, das in die aktuelle Woche zu übernehmen.
So richtig empfindlich bin ich eigentlich nicht beim Framing in der Zeitung, aber abgesehen vom sehr traurigen Ausgang, sind hier wohl wenig Framing-Fettnäpfen ausgelassen.
Wobei, es fehlt die Erwähnung, dass der LKW-Fahrer unversehrt ist und natürlich die Schadenshöhe am LKW.
Erstaunlich, das zwar der Radler umgefallen ist und nicht das Rad, aber der LKW über ersteren drüber gerollt.
Und die beiden Ereignisse wohl nur durch Zufall gleichzeitig passiert sind.
Das müsste die Kreuzung sein in mapillary
Das sind ja gerade mal 150 Meter von dem Unfall Anfang des Jahres am Münchner Stachus entfernt.
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Der passt eh nicht unter der Unterführung durch, maximal ein Sitzrasenmäher.
Ich verbessere Dich ungern, aber die Kurt-Schumacher ist seit vielen Jahren, war ich selber sozusagen beteiligt, ab der Landsberger bis zur Theodor von Heuss, von vorher
auf "anderer Radweg" geändert. Der erste im Landkreis war das, mein ich. Vor 3-4 Jahren dann mit Radweg-Symbolen gekennzeichnet.Ich war mir nicht sicher, wusste aber, dass sich die Beschilderung bzw. Nicht-Beschilderung irgenwo auf halber Strecke ändert. Deswegen schrub ich ja "...fast die ganzen 800 Meter kurz hinter Landsberger Straße." Meinte damit, dass
nicht direkt an der Landsberger beginnt. Erst an der Uhlandstraße oder gar erst an der Theodor-von-Heuss-Straße? Ach so, also erst ab der Theodor. Danke!Aber vor allem: Ooohhh jaaa, ich weiß, in welcher Form motorisierte Gewalt ausgeübt wird, wenn man der sozialen Benutzungspflicht der Nebenfläche in der Kurt-Schumacher-Straße nicht folgt. Genau wie in der westlichen Landsberger Straße und auch in der Cerveteristraße.
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ich finde die Poller an der "Tunnel"-Ausfahrt übrigens durchaus grenzwertig positioniert...

Wie soll da der landwirtschaftliche Verkehr vorbeikommen, ohne daran hängen zu bleiben?
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Die Stadt hat die Farbe für sich endeckt, es wird einiges an weißen Strichen markiert für KFZ und Rad, für letztere gerne auch mit rot dazwischen.
Seit ein paar Wochen nun zum Beispiel diese vorbildliche Verkehrsführung. Zu Beachten, das ist nur ein freigegebener Gehweg, was man kaum glauben möchte. Die roten Markierungen auf dem Gehweg selber gibt es schon etwa ein Jahr, die Markierung auf der Fahrbahn seit etwa 3-4 Wochen.
Das ist in Fürstenfeldbruck die Kurt-Schumacher-Straße. Die hat Richtung Norden - wie Du richtig schreibst - einen für den Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit freigegebenen Gehweg. Und zwar nicht nur auf Höhe der Einschleifung auf die Fahrbahn, sondern fast die ganzen 800 Meter kurz hinter Landsberger Straße. Hier die zuletzt aufgestellte Anordnung vor der neuen Einschleifung:
Ich habe gar nichts gegen die Einschleifung auszusetzen. Außer, dass man über den Sinn von Radschutzstreifen generell verschiedener Meinung sein kann. Vielmehr aber geht es mir um den Gehweg. Es ist doch ein Gehweg, oder??? OOODER ???
Ja, zumindest Richtung Norden. Man muss nun aber ziemlich weit ausholen, da dieser Gehweg auf Höhe der Wilhelm-Busch-Straße abtaucht und unterhalb des Straßenniveaus ein eigenes Wegenetz bildet. Das reicht dann teilweise bis zum Hochfeldweg.
Aber schauen wir und das mal im einzelnen an. Begeben wir uns zum Hochfeldweg. Das sind rund 370 Meter. Was sehen wir dort. Eine Verkehrsfläche, die für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist. Ausnahme besteht für Rad- und landwirtschaftlichem Verkehr:
Folge ich diesem Weg, so ändert sich die Beschilderung an überhaupt keiner Stelle:
Hier stehe ich nun in entgegengesetzter Richtung unserer Eingangssituation. Da vorne befindet sich gleich die neue Einschleifung. Auf dem Bild gibt es die noch nicht. Aber: Merkt Ihr etwas? Es ist immer noch eine Verkehrsfläche, die nicht explizit als Gehweg ausgeschildert ist. Es gilt immer noch das
+LV frei.In der Wilhelm-Busch-Straße ist die linke Straßenseite Richtung Norden als
ausgeschildert:Folgt man diesem Weg und taucht ab...
mündet man wieder in der Kurt-Schumacher-Straße, wo wir ja eben waren. Die Beschilderung ist hier also korrekt.
Aber befährt man die Wilhelm-Busch-Straße legalerweise auf der Fahrbahn bzw. auf dem wiederum dort für den Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit freigegebenen Gehweg, sieht so aus:
Richtig, hier ist es wieder eine Verkehrsfläche mit
+LV frei.Damit ist es für jeden, der von der Unterführung Wilhelm-Busch-Straße kommt, eine eigene vollwertige Straße. Für alle anderen ist es ein Gehweg.
Toll!
Und lustig finde ich auch, wie der Radverkehr, der linksseitig auf dieser Verkehrsfläche in die Kurt-Schumacher-Straße geführt wird, dann auf Höhe der Theodor-Heuss-Straße auf den rechten benutzungspflichtigen Radweg Richtung Süden (Landsberger Straße) geleitet wird:
Richtig, bevor man die Querungshilfe benutzt, soll man noch schnell gegen das
verstoßen.Was lernen wir daraus? Mit ein wenig Farbe kann man zwar kaschieren, dass man was für "Radfahrer getan" hat. Welchen Stuss man aber in den letzten 40 Jahren in die Welt gepflanzt hat, - allein an dieser Stelle - das bemerkt man bis heute nicht.
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Da fühle ich mich als Radfahrer nun aber wieder massiv diskriminiert, dass mein Fahrzeug explizit auf den Asphalt gepinselt wird, andere Fahrzeugarten aber nicht.
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Dann würde ich behaupten, dass der Radfahrstreifen nicht fahrbahnbegleitend ist, da er nicht an der Vorfahrt der Fahrbahn teilnimmt. Daher kann ich auch ganz beruhigt links von der breiten Linie fahren und habe Vorrang.
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Dass ich deswegen regelmäßig von den "hinteren" angehupt und von den entgegenkommenen beinahe umgefahren werde, ist ein Scheiß-Versäumnis der STVBs, mir genügend Platz auf der Fahrbahn einzuräumen.
Oder aber ein Versäumnis der Überwachung und Verfolgung.
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Zusatzzeichen sollen ja gemäß § 39 Abs. 3 StVO UNTER dem Verkehrszeichen angebracht werden, auf welches sie sich beziehen. Auf dem Zusatzzeichen sollen dann kurz und knackig beispielsweise eventuelle Einschränkungen oder Ausnahmen benannt werden. Auf jeden Fall aber sollen die Inhalte zweifelsfrei und eindeutig sein.
Und so setzt dann die Straßenverkehrsbehörde Fürstenfeldbruck dies um:
Die Marthabräustraße ist in einem Teilabschnitt gesperrt. Weil das Zusatzzeichen unter dem
angeblich nicht gelangt hat, musste daneben diese schöne Sichtschutzwand aufgebaut werden. Um den Inhalt zweifelsfrei zu interpretieren, muss man erstmal anhalten und das ganze ein paar Minuten auf sich einwirken lassen.Und zu welchem Ergebnis kommt man dann?
- Baustellenfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge, Entsorgungsfahrzeuge und Lieferverkehr dürfen 24/7 durch die Baustelle hindurchfahren, auch wenn sie keine Anlieger sind.
- Anlieger dürfen nur nachts und am Wochenende von und zu ihren Anwesen gelangen und in dieser Zeit auch durch die Baustelle hindurchfahren.
- Andererseits dürfen Anlieger 24/7 nur bis zur Baustelle durchfahren.
Gratuliere! Das ist ja mal wieder 'ne Meisterleistung! Und euch soll man wirlich noch ernst nehmen, ja?
Dieses beschriebene Zusatzzeichen ist in Fürstenfeldbruck nun umgezogen. Und zwar diesmal an die nördliche Zufahrt der Rosenstraße. Das ganze sieht dann heute morgen genau sooo aus:
Aha, da gibt es also eine Sackgasse und gleichzeitig eine Baustelle. Und auf welches VZ soll sich das altbekannte Riesen-Zusatzzeichen nun beziehen? Muss man mal beide Varianten im Kopf durchspielen...
Aber da steht ja auch noch eine Absperrschranke, die ja bekanntermaßen die Einfahrt sowieso generell verbietet. Und da drunter sind auch keinerlei Ausnahmen genannt. Oder soll sich das Riesen-Zusatzzeichen etwa auf die Absperrschranke beziehen? Hängt aber nicht drunter!
Tja, und an der Südzufahrt zur Rosenstraße sieht's so aus:
Alles klar: Absperrschranke. Darf niemand mit Fahrzeugen rein. Dann hätte man sich aber auch das VZ "Sackgasse" sparen können.
Gelten Absperrschranken eigentlich auch für den Fußverkehr? Die Anlage 4 StVO spricht hier lediglich von "befahren". Also dürfen Fußgänger wohl passieren. Und wie sperrt man Fußgänger dann wirksam aus? Nur mit
?Und dass die Warnleuchten gelb sind und nicht wie gemäß RSA rot: Geschenkt! Denn es soll ja wohl die gesamte Fahrbahnbreite gesperrt gelten, oder etwas nicht?
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Olching liegt im Landkreis Fürstenfeldbruck und verfügt an seinen Ortsdurchfahrtstraßen über keinerlei Separierung, was mir eigentlich sehr gelegen kommt. Ist das Vorankommen direkt auf den Fahrbahnen einfach das schnellste und sicherste. Meistens jedenfalls.
Damit zumindest sowas nicht noch einmal passiert, haben die Stadtväter ein neues Schild eingekauft:
Leider ist dieses Schild jedoch viel zu klein und auch in einer viel zu geringen Stückzahl eingekauft worden. Schade!
Alternativ könnte man sich in den zuständigen Amtsstuben ja mal einen Zettel gleicher Größe ausdrucken und an die Wand hängen:
"kontrolliere Abstand!"
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Das ist rational einfach nicht zu erklären, warum so viele trotzdem mit dem Auto fahren.
Bequemlichkeit. Es ist die Bequemlichkeit.
Alles andere ist unbequemer. Und Radfahren erst recht!!!
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Ich sehe mich auf den meisten benutzungspflichtigen "Rad"wegen gefährdet. Wenn ich da mit Dauerhupe fahren würde, wäre das zwar legal, ich käm aber vermutlich in die Klapse. Irgendwas stimmt nicht mit der StVO.
Obwohl die Tram in München ja auch an jeder Ecke und bei jedem Begegnungsverkehr bimmelt...