Ich denke, mit zwei Wochen weiterer Wartezeit, also Mitte Januar, bist Du auf der sicheren Seite.
Beiträge von Alf
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Kann es sein, dass dort die Ausläufer einer Downhill-Strecke sind?
Negativ.
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... Es gibt es auch Vergrämungseffekte (ich denke da beispielhaft an die Straße zwischen Hochbrück und Oberschleißheim): Auf besonders stark befahrenen Straßen ohne Radinfrastruktur sind regelmäßig nur äußerst wenige Radfahrer unterwegs, weil diese dann oft Umwege suchen oder gar nicht radeln. Aus dem Fehlen von Unfällen kann man dann nicht den Umkehrschluss ziehen, dass die Straße an sich sicher sei.
Zumal in diesen Straßenabschnitt nicht nur keine Separierung zwischen Kraft- und Radverkehr stattfindet, sondern der Radverkehr - sofern er sich denn überhaupt dorthin traut - beim Kreisel bei der Schlossanlage Schleißheim überhaupt nicht zwischen Radweg und Fahrbahn - egal in welche Richtung - überwechseln kann. Es ist anscheinend überhaupt nicht vorgesehen, mit dem Fahrrad die B 471, die hier als Freisinger Straße benannt ist, zu befahren. So kann man das natürlich auch machen, um Unfälle mit Radfahrern möglichst gering zu halten. Und man braucht die Widmung dieses Streckenabschnitts zugunsten des Kraftverkehrs auch nicht extra abändern. Viel Verwaltungsaufwand gespart!
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Kann die Schrittgeschwindigkeit durch Schilder überschrieben werden? Nehmen wir mal es kommt ein
oder auch 30 (welches natürlich für die Fahrbahn gedacht ist), gilt dies auch auf dem
?Diese Frage finde ich ausgesprochen genial! Und ich komme zu keiner eindeutigen Antwort, sondern bin hin- und hergerissen.
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Sehr lustiges Schild in Fürstenfeldbruck, Ortsteil Aich. Dort betrifft es die Ortsdurchfahrt Richtung Westen. Diese Straße ist jedoch keine Vorfahrtstraße mit
, sondern mit
an jeder Einmündung. Naja, an fast jeder. Denn bei zwei Einmündungen, die ziemlich dicht beieinander liegen, hat man nur EIN
aufgestellt:Dies hatte ich bei Radar-Online auch schon gemeldet. Denn mit nur einem Schild gilt bei der zweiten Einmündung dann ja eigentlich rechts-vor-links. Auch diejenigen, die aus der ersten Einmündung heraus rechts auf die Hauptstraße einbiegen, müssen sogleich rechts-vor-links beachten.
So, was machte die Gemeinde daraus?
Hier noch die Details zur Örtlichkeit:
Kann man mit Zusatzzeichen die Bedeutung eines Verkehrszeichens eigentlich derart verändern? Also, in diesem Fall sogar erheblich erweitern? Ein solches Schild bezieht sich ja immer nur auf die NÄCHSTE Kreuzung oder Einmündung. Das kann niemals an mehreren gelten. Sonst kann man ja gleich am Ortseingang hinzusetzen "8 Einmündungen".
Ist diese Ergänzung nicht unwirksam? Die Straßenverkehrsbehörde kann sich doch nicht über die StVO stellen.
Ein
würde an der Anzahl der Schilder übrigens ja auch nichts ändern, da auch dies bei jeder Kreuzung oder Einmündung wiederholt werden muss.Mir sind in der weiteren Umgebung noch zwei weitere derartige Situationen bekannt. Bei den beiden anderen Fällen (Jesenwang, Adelshofen) hat die StVB auch nach mehreren Jahren lieber erst gar nicht reagiert.
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Ich würde mir sowas immer auf mindestens sechs Wochen Wiedervorlage legen.
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Vor allem steht das
HINTER der Furt, so wie ich es erkennen kann. Wäre es VOR der Furt, wäre die Sache eindeutiger. Aber zumindest gilt auch beim freien Rechtsabbieger ja wohl ebenfalls § 9 Abs. 3+4 StVO.Elende freilaufende Rechtsabbieger!
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Im fünften ist er bei dieser Vmax nicht fahrbar.
Auch nicht mit Standgas...?

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Rentnerin mit Gehhilfen "behindert" auf dem Gehweg Radfahrerin nebst Kind und bekommt Strafanzeige an den Hals.
Genau 80 Meter von dieser Stelle hatte ich 12 Jahre gewohnt. Ist aber schon eine Zeit her. Daher kenne ich diesen Gehweg nur zu gut. Leider habe ich keinen lesbaren Zugriff auf diesen Artikel, der mich jedoch brennend interessiert. Kann mir jemand sagen, ob der Leser und auch die Rentnerin über § 2 Abs. 5 StVO aufgeklärt wird?
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An meinem Bahnhofsfahrrad habe ich auch genau diese Schaltung. Inzwischen funktioniert sie nicht mehr, so dass auch ich die gesamte Nabe auseinandernehmen werde. Freue mich schon darauf. Das ist etwas für dunkle Winterabende.
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Auf der "Mittelinsel" ist zumindest eine Haltelinie aufgemalt. Ich suche die Stelle mal raus, bin da heute zum ersten Mal vorbeigekommen.
Ja, ist eine abknickende Vorfahrt.
Ah, jetzt sehe ich.
Naja, die Kraftfahrer auf der Fahrbahn haben bei der Verkehrsinsel in der Mitte ja auch kein wiederholtes
. Von daher wird's schon so passen. Das
gilt dann für den gesamten Einmündungsbereich.Interessant finde ich jedoch die Gegenrichtung. Auch dort für geradeaus verlaufenden Radverkehr ein
. Nicht weiter verwerflich. Aber nimmt dann der Radweg noch an der Vorfahrt der Fahrbahn teil? Gut, es ist eine abknickende Vorfahrt. Und wie wäre die Vorfahrtregelung eigentlich, wenn keine Verkehrsschilder für den Radverkehr dort ständen? Gilt dann etwa § 9 (3) StVO? Müsste demnach der Vorfahrt nach abbiegender Verkehr den geradeaus verlaufenden Radverkehr gewähren? Eher nicht, oder? Oder doch? -
Gilt das Stop-Schild dann für jede Bordsteinüberfahrt? Davon würde ich jetzt mal nicht ausgehen. Vielmehr verstehe ich das so, dass nur der freilaufende Rechtsabbieger Vorrang hat und der Radverkehr nur dort nachrangig geführt wird, die Haupt-Einmündung beim Abbiegen des Gegenverkehrs jedoch nicht. Oder hat die Hauptfahrbahn (links aus dem Bild) etwa auch ein großes Stop-Schild? Sieht sogar irgendwie so aus wie eine abknickende Vorfahrt.
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Ich habe das selbst in Wiesbaden ausprobiert, mit dem Fahrrad und als Omnibus-Fahrgast und war erstaunt, wie gut das funktioniert.
Wenn man Maltes Erfahrungen mit Omnibussen im Stadtverkehr so mitverfolgt, mag man annehmen, das dieses System in Kiel und Lüneburg niemals klappen kann...
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Dieses Video aus Wiesbaden zeigt das indirekte Linksabbiegen an einer Kreuzung, an denen andere Verkehrsteilnehmer als Fahrradfahrende nicht die Möglichkeit haben, links abzubiegen:
Aber das beidseitige VZ 214 hat ja gar kein
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Gilt das Halteverbot auf dem Radfahrstreifen auch für ADAC-Pannenhilfe-Fahrzeuge?
Es ist auf jeden Fall lobenswert zu erwähnen, dass der Fahrer des liegengebliebenen Fahrzeugs nicht etwa auch auf diese Idee gekommen ist. Das ist nicht selbstverständlich.
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Hier ein Link zu einem Bild aus Wiesbaden:
Wer ist denn die Person auf dem Bild??? Ullie, bist DUUU das???
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Ist zwar eigentlich vom Freitag, den 16.09., bin aber erst gestern in der Zeitung vom Samstag drüber gestolpert. Da momentan noch im KW34-August-Strang fleißig diskutiert wird, habe ich mir erlaubt, das in die aktuelle Woche zu übernehmen.
So richtig empfindlich bin ich eigentlich nicht beim Framing in der Zeitung, aber abgesehen vom sehr traurigen Ausgang, sind hier wohl wenig Framing-Fettnäpfen ausgelassen.
Wobei, es fehlt die Erwähnung, dass der LKW-Fahrer unversehrt ist und natürlich die Schadenshöhe am LKW.
Erstaunlich, das zwar der Radler umgefallen ist und nicht das Rad, aber der LKW über ersteren drüber gerollt.
Und die beiden Ereignisse wohl nur durch Zufall gleichzeitig passiert sind.
Das müsste die Kreuzung sein in mapillary
Das sind ja gerade mal 150 Meter von dem Unfall Anfang des Jahres am Münchner Stachus entfernt.