Öhm, ist das Halten an der im Bild zu sehenden Stelle eigentlich verboten? Welche TBNR kommt da in Betracht?
Der Schutzstreifen bedeutet jedenfalls kein Haltverbot. *Parken* wäre darauf aber nicht erlaubt. Ansonsten könnte -unabhängig von der Leitlinie- noch das hier in Frage kommen:
§12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
- 1.an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen