Beiträge von Th(oma)s

    Öhm, ist das Halten an der im Bild zu sehenden Stelle eigentlich verboten? Welche TBNR kommt da in Betracht?

    Der Schutzstreifen bedeutet jedenfalls kein Haltverbot. *Parken* wäre darauf aber nicht erlaubt. Ansonsten könnte -unabhängig von der Leitlinie- noch das hier in Frage kommen:

    §12 Halten und Parken

    quad.gif (1) Das Halten ist unzulässig

    • 1.an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

    Ich hatte gar nicht geguckt, ob da immer noch eins steht.

    Wenn das so ist, bezieht es sich das Z.237 (wie in HH üblich) auf den Gehweg und soll wohl eigentlich einen gemeinsamen Geh- und Radweg anordnen:evil:. Dazu passt, dass die Streifen bloß mit einfachen Fahrradpiktogrammen bemalt sind, wie man sie bei Schutzstreifen verwendet (anstatt mit dem offiziellen blauweißen Verkehrszeichen).

    Das ist nicht dasselbe Schild. Das alte hatte einen Rahmen.

    Wahrscheinlich ist es das selbe Schild, aber ein neuer Pfosten. Das reichlich applizierte schwarz-orange geringelte Klebeband, mit dem die Straßenmeistereien und Baufirmen vorübergehend Verkehrszeichen "offiziell" ungültig machen, deutet darauf hin, dass der Mast notorisch von Ausparkern aufs Korn genommen wird.

    Knallharte Recherche in der Märkischen Allgemeinen Zeitung:

    „Es passiert immer wieder und zu oft, dass Radfahrer beim Linksabbiegen in den toten Winkel der Lkw.“

    Steht da, genau so; dieser Satz kein Prädikat. Symptomatisch für die "Mühe", die sich der RedakteurPraktikant mit dem Thema gemacht hat.

    Dann kommt der übliche Textbaustein "Idee stammt aus den USA, blabla...", der immer kommt, wenn über Geisterräder berichtet wird.

    Was allerdings (natürlich...) *nicht* da steht, ist, dass es für so einen Tödlicher-Winkel-Unfall obligatorisch eine Radverkehrsanlage braucht.

    Auf Schutzstreifen darf gehalten werden, nur nicht geparkt. Der Paketbote hat also mit Schutzstreifen keinerlei Probleme.

    Der Paketbote hat eh keine/andere Probleme. Und auch der Radfahrer echauffiert sich bei beiden Streifenarten gleich über den Missbrauch "seiner" Fläche. Die Leute da draußen kennen eh den Unterschied zwischen den beiden Streifenformen nicht. Die sind ja schon mit der Unterscheidung zwischen getrennten und gemeinsamen Radwegen bzw. mit und ohne Benutzungspflicht vollkommen überfordert.

    Im gezeigten Fall sollte man den rechten Fahrstreifen verschmälern und zum Parkstreifen machen und rechts davon einen Schutzbereich von 0,8m ausweisen und rechts daneben einen Radweg anlegen. Das Hochbord gehört dann allein den Fußgängern und jedem ist geholfen.

    Aua. Rechtsabbieger-Alarm an jeder Querstraße und an jeder Grundstückszufahrt. Aber nach dem, was ich im Vorposting geschrieben habe, ist das nur konsequent: es geht bei dem ganzen Theater ja nicht um Verkehrssicherheit, sondern ums Wegbeißen von Konkurrenz im Revier.

    Was ich mich bei solchen Anordnungen immer frage ist: Es gibt ja bestimmte Mindestmaße für die Fahrbahnbreiten. Die sind unter anderem abhängig von der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit, die gefahren werden darf. (Vermute ich jetzt mal ganz stark.)

    Kann eine Reduktion der zugelassenen Höchstgeswchwindigkeit z. B. von 50 auf 40, oder gar auf 30 km/h dazui beitragen, dass die Autofahrspuren schmaler gestaltet werden und der Radfahrstreifen breiter?

    Das Hauptproblem an jeglicher Streifen-Lösung ist, dass praktisch kein Halten am Fahrbahnrand mehr möglich ist. Nun sind Straßen ja kein Selbstzweck, sondern dienen dem Transport von Menschen und Waren von A nach B. Das allerdings bedingt, dass sowohl bei A wie auch bei B Fahrzeuge auch halten können müssen. Markiere einen Rad- oder Schutzstreifen, und sofort ist der schönste Streit entbrannt, sobald nur ein Paketbote es wagt, anzuhalten.

    Ich bin der Überzeugung, dass es bei der ganzen Diskussion um die vermeintlichen Gefahren der oftgeschmähten "Scherzstreifen" gar nicht um Unfallrisiken, sondern allein um banale Revierverteidigungsreflexe geht, die durch die Markierungen geweckt werden.

    Was man braucht ist eine geeignete Infrastruktur. Für die üblichen Radwege sind 25 km/h wirklich zu schnell, außer man passt wirklich höllisch auf.

    Wie von Yeti schon geschrieben: die geeigntete Infrastruktur ist längst schon vorhanden.

    Wenn man in meiner Tabelle nach "pedelec" filtert, stellt man fest, dass der typische Pdlx-Unfall außerorts passiert. Sehr oft zieht ein Radfahrer dabei aus einem Feldweg o.ä. heraus in die Fahrbahn einer größeren Landstraße rein, um sie entweder geradeaus zu überqueren oder auf der gegenüberliegenden Seite auf den Radweg der Hauptstraße aufzufahren. Solches Augenblicksversagen hat weder mit dem Antrieb, noch mit dem Alter der Opfer zu tun, und erst recht nicht damit, dass die Autofahrer vermeintlich ein Fahrrad sehen, und so zu einer Fehleinschätzung der Pdlx-Geschwindigkeit kämen.

    Auch bei diesem Bild frage ich mich, wie viele Radfahrer genau auf dem Pfeil in die Dooring-Zone fahren.

    Ich dagegen frage mich, wer so ahnungslos ist, dass er Verkehrszeichen für benutzungspflichtige Radwege auf eine Fahrbahn malen lässt. Und wozu die kleinen Pfeilchen sollen? Hats da besonders oft britische Radler?

    Besonders genervt bin ich von diesem Absatz zum Thema aus dem HAZ-Artikel: "Brockmann plädiert für eine technische Lösung:


    Jeder Pedelec- und Radfahrer ist möglicherweise ein KFZ-Kasko- und Haftpflicht-Kunde weniger. Von daher wundert es nicht, wenn Brockmann bzw. die "Unfallforschung der (Auto-)Versicherer" regelmäßig zu Ergebnissen kommt, die die Alternativen zum Auto möglichst gefährlich erscheinen lassen, und Maßnahmen wie Helmpflicht und andere Spaßbremsen empfiehlt, die diese Verkehrsmittel in der täglichen Handhabung möglichst unattraktiv machen.

    War kürzlich bei einem Klärwerksbesuch. Eine Entsalzungsanlage gibt es da nicht.

    Salz ist harmlos bzw. je nach Region sowieso reichlich im Oberflächenwasser. Vor paar Jahren habe ich eine Besichtigung das "Kalimandscharo" bei Zielitz mitgemacht. Das ist die Abraumhalde des Salzbergwerkes dort, auf der kochsalzhaltiger Abraum, der bei der Kaligewinnung abfällt, abgekippt wird. Dieser gigantische Salzberg steht einfach so bei Wind und Wetter offen rum. Das Regenwasser wird in einem ringsum laufenden Graben aufgefangen und ohne weitere Behandlung in die Elbe geleitet. Auf die von mir geäußerte Verwunderung antwortete der Bergwerks-Führer bloß lakonisch: "das ganze Salz wird doch sowieso früher oder später von den Solequellen ringsum nach oben gespült. Wir beschleunigen das nur ein bisschen."

    Ich vermute: die Entwässerung der asphaltierten Fahrbahnen läuft direkt in die Kanalisation und damit ins Klärwerk, bzw. noch über diverse Abscheider

    Ich vermute: weil Radfahren grün und öko ist, hat auch alles, was mit Radeln entfernt zu tun hat, grün und öko zu sein. Also tut's für Radverkehr auch die wassergebundene Decke für den selbständigen Radweg und reifenmordender Splitt fürs Hochbord neben der Fahrbahn. Radfahrer benutzen bitte auch keinesfalls beschichtete Funktionskleidung! Hupe mit vom KFZ gewohnter Lautstärke am Fahrrad? Bewaahre!

    Autos machen dagegen bekanntlich reichlich Lärm und Dreck, und die dürfen daher auch nicht nur lautstark Hupen, sondern da darf dann auch der Straßenunterhalt gerne nach Belieben klotzen.

    steht das Verbot von Streusalz nur für die "Gehbahnen" drin.

    Vielleicht geht es auch nur ums Tierwohl (Hundepfoten)?

    Welche Variante suggeriert die Polizeimeldung?

    Die Autotür stand offen und der Radfahrer ist nur zu dämlich, einen Bogen zu fahren.

    Dritte Alternative: der RF braucht nach StVO keinen Bogen zu fahren. Er hat aber wg. § 254 BGB durchaus eine grundsätzliche Schadensminderungspflicht, die er durch das Tragen eines Fahrradhelms Einhalten eines entsprechenden Sicherheitsabstands zu parkenden KFZ erfüllt, der groß genug sein muss, dass ihn eine unvermittelt aufgerissene Türe nicht in Schwulitäten bringt.

    Das ist keine Fahrradstraße, sondern ein Placebo.

    Das ist doch kein Widerspruch, sondern im Gegenteil Programm. Bei der üblichen Freigabe mindestens für PKW und Krafträder gibt es (außer dem ggf. resultierenden LKW-Verbot) keinen einzigen Unterschied zur T30-Zone. Die grundsätzliche Erlaubnis zum Nebeneinanderfahren ist wg. Limit 30 bereits implizite Folge der Standardregel in § 2 Abs. 4 Satz 1.

    Ich bin mir noch nicht ganz sicher:

    faszinierend?

    Faszinierend finde ich die Kameratechnik, da das Bild unerschütterlich ruhig steht, und der hinterherfahrende Kameramann offenbar auch mit wesentlich eleganterer Fahrlinie durchkommt.

    Ein kleines bisschen haben sie beim Tempo gemogelt, wenn man ansieht, wie schnell die Fußgänger schreiten.