Beiträge von Th(oma)s

    An der Kreuzung wurden die Fahrbahnmarkierungen erneuert. Auf einen kurzen Blick, den ich hatte, aber so wie sie vorher vorhanden waren.

    Das nachträgliche Herumdoktern an Unfallkreuzungen gleicht dem Verhalten eines Glücksspielers, der immer die Lottozahlen vom letzten Wochenende ankreuzt, weil er meint, dass sich aus der bereits einmal erfolgten Ziehung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit ergäbe, dass gerade diese Kombination gleich noch einmal drankäme. IOW: es ist nicht das Design *dieser* Kreuzung (in meinem Bild: diese Kombination von Glückszahlen), sondern das Design aller Kreuzungen mit Radführung (in meinem Bild: ausschlaggebend für die Teilhabe am Gewinn"risiko" ist allein, dass überhaupt ein Tippschein eingereicht wird...).

    Wenn, sich der Unfall abgespielt hat, wie der von Malte verlinkte Artikel in der ZEIT-Elbvertiefung angibt, hätte eine Straßenrötung auch nichts genutzt, danach wäre die Radfahrerin frontal aufgegabelt worden.

    Bedeutet dies, dass die Radfahrerin gar nicht über die Furt rechts der Kreuzung gefahren ist? Dann müsste der LKW-Fahrer erst nach der Radfahrerin an die Ampel gekommen sein und hätte ihre Anwesenheit im Winkel vor seiner Front während des Wartens auf Grün schlicht und einfach vergessen? (halte ich für sehr unwahrscheinlich)

    Oder bedeutet das "frontal" erfassen, dass die Radfahrerin bereits auf der Furt war, als der LKW diese gequert hat, so dass sie nicht von der Flanke sondern eben von der Front zu Boden gestoßen worde wäre? (halte ich für die wahrscheinlichere Variante)

    Ich frage mich immer, warum man Abbiegeassistenten nicht für alle Kraftfahrzeuge fordert.

    Ich frage mich immer, warum man keine Rundum-Assistenten fordert.

    Der Artikel zu London ist schon vier Jahre alt. Weiß jemand, ob die Ankündigung umgesetzt worden ist und wie sich die Unfallzahlen entwickelt haben?

    Beim schnellen Suchen habe ich das hier gefunden:

    It came after a three-day inquest at City of London coroner’s court heard Mr Williams had indicated left 1.4 seconds before pulling off when the lights changed.

    An audible warning system and one of two side sensors on the 32-tonne truck were broken.

    • Der Unfall geschah 2 Jahre nach der Ankündigung, den Schwerlastverkehr verbieten zu wollen.
    • Der Laster war mit einem akustischen Warnton ausgestattet, der Radfahrer im Todeswinkel beim Links-Blinken des LKW hätte warnen können. Dieses System war allerdings defekt.
    • Der Warnton wäre eh nur knapp 2s zu hören gewesen, weil der Kutscher erst 1,4 s vor dem Abbiegen mit dem Blinken begonnen hatte
    • Zwei der Tote-Winkel-Sensoren des LKW, die den Kutscher hätte warnen können, waren Defekt
    • ...und zu schlechter Letzt: natürlich fuhr die Radfahrerin auf einem Radfahrstreifen unbefangen in die Falle. London wird radfreundlich, fürwahr.

    Soviel zur Hoffnung auf "Rettung" des riskanten Radwegefirlefanzes durch Abbiegeassistenten.

    Also zumindest dem zitierten Teil stimme ich voll zu:

    Überzeugte Radfahrer gehen gerne in den Nahkampf und verteidigen ihre Rechte auf der Fahrbahn. War auch mal so drau. Es hatte schon was, sich gegen die ganzen Gemeinheiten der Autofahrer zur Wehr zu setzen. Ganz im Sinne der guten Sache.

    Inzwischen bin ich überzeugt, dass dieser Weg eine Sackgasse ist. Denn diese Infrastruktur auf der Fahrbahn ist für viele untauglich. Meinen Kindern oder Eltern würde ich diese Art der Fortbewegung jedenfalls nicht empfehlen. Sogar dann, wenn eines fernen Tages die ganzen Falschparker von den Radfahr- und Schutzstreifen verschwunden sind.

    Dieses "zur Wehr setzen" bringt in der Tat echt nichts. Was aber keineswegs bedeutet, dass man der Gewaltandrohung weichen und sich auf die Randverkehrsanlagen verpissen soll. *Das* wäre eine Sackgasse.

    Stattdessen hat sich bewährt, einfach gar nicht zu reagieren:

    Wenn einer kurz vor der roten Ampel noch knapp überholt und danach mit den Radkappen knirsch an den Bordstein zieht, um demonstrativ das Zurücküberholen zu unterbinden (bzw. mich dazu auf den Hochbordweg zu zwingen) - solche Mätzchen gar nicht erst ignorieren und gleichmütig hinten anstellen.

    Wenn einer hupt, das Signal gar nicht erst auf sich beziehen - der will bestimmt bloß einen Bekannten grüßen.

    Wenn einer ostentativ dicht auffährt, Interaktion verweigern und interessiert nach rechts gucken.

    Quetscht sich jemand an der Ampel noch links neben dich - lass ihn als ersten abfahren, wenn Grün kommt.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass man sich zweimal sieht, ist eh gering, aber bei ein allen Aggressoren, die ich danach im Berufsverkehr regelmäßig wiedertreffe, war nach der ersten Attacke Ruhe.

    Wenn ich's recht verstanden habe, dann ist die Tätigkeit dieser Fresszellen eigentlich wünschenswert, aber führt zu einem enormen Problem, wenn diese "Fresszellen" nicht erfolgreich tätig sein können, weil die Partikel sich nicht von diesen "Fresszellen" beseitigen lassen.

    Aber welche Partikel sind es, die diese Fresszellen nicht beseitigen können? Sind es die Partikel, die durch Abgase entstehen, oder solche die durch das Abnutzen der Bremsbeläge entstehen, oder solche, die durch den Reifenabrieb entstehen?

    Richtig, die Tätigkeit der Makrophagen ist lebenswichtig. Wie wichtig, das sieht man, wenn sie aufgrund eines seltenen Gendefektes keine Sauerstoffradikale mehr bilden können. Die Betroffenen werden nicht alt und leiden an einer schweren Immunschwäche.

    Das normale Substrat der Zellen sind demnach inhalierte Bakterien, Pilzsporen und Viren, die durch ein breites Spektrum an zelleigenen Enzymen lysiert werden. Die intrazellulären Organellen, in denen diese "Kompostierung" stattindet, sind zudem leicht sauer (pH4-5); das ist nicht richtig ätzend, aber steter Tropfen höhlt hier den (Staub-)Stein. Problematisch ist also grundsätzlich alles, was auf Dauer dieser Attacke entgeht.

    Wie sehr es auch dann noch auf die konkrete chemische Zusammensetzung und die damit einhergehenden Unterschiede bei der Aktivierung der toxischen Abwehrmechanismen ankommt, zeigen Tatoos: dass diese Kunstwerke ein Leben lang ortsfest in der Haut verbleiben, wo sie allem Anschein nach keine allzu großen Schäden anrichten, liegt daran, dass die Pigmente zwar offenbar von Generationen von Fresszellen unter der Haut vertilgt und nach deren Tod wieder ausgespuckt werden ohne dass es aber dabei zur Aktivierung der zytotoxischen Abwehrmechanismen käme.

    Was Brems- oder Kupplungsabrieb anbetrifft, so ist das früher verwendete hochproblematische Asbest AFAIK mittlerweile durch andere Zutaten ersetzt worden, die hoffentlich weniger gefährlich sind.

    Rußpartikel aus dem Auspuff sind zwar prinzipiell besser löslich, aber wegen der daran anheftenden aromatischen Kohlenwasserstoffe eben auch danach noch für den gesamten Körper gefährlich. Hierbei ist übrigens auch zu berücksichtigen, dass der Stoff, der unsere Reifen so schön schwarz macht, ebenfalls schnöder Ruß ist...

    Kurzum: die derzeitig herrschende Lehre im Immissionsschutz "Staub ist Staub, Hauptsache die Korngröße ist lungengängig" ist jedenfalls viel zu undifferenziert.

    Gibt es dafür überhaupt eine Quelle oder vermuten wir das alle nur?

    Bestimmt gibt es auch Partikel natürlichen Ursprungs, die sich in der Lunge festsetzen und schädlich sind.

    Der entscheidende Punkt ist in der Tat dieses "in der Lunge festsetzen". Genauer die Frage, ob ein Staubkörnchen sich direkt oder ggf. unter Mitwirkung der Alveolarmakrophagen (=Fresszellen auf der Lungenschleimhaut) zügig auflösen lässt oder nicht. (Mineral-)Partikel, bei denen das misslingt, führen zu einem Teufelskreis aus Fressen, enzymatischer Sauerstoffradikal-Bildung durch die Fresszellen, Zelltod, Entzündungsreaktion und dadurch Anlocken weiterer Fresszellen. Die gebildeten Sauerstoffradikale sind gewebsschädigend (=erhöhte Zellteilungsrate für "Reparaturen") und mutagen (=erhöhte Wahrscheinlichkeit für cancerogene Modifikationen bei Zellteilungen). Dies gilt um so mehr, je höher der Anteil an Übergangsmetall-Kationen (z.B. Eisen) in den inhalierten Körnchen ist, weil diese Ionen chemisch die Ausbeute an den im Zoo der Sauerstoffradikale ganz besonders schädlichen Hydroxylradikalen steigern.

    Ruß-Staub aus unvollständiger Verbrennung enthält viele aromatische Kohlenwasserstoffe. Diese Stoffe sind als solche meist noch relativ harmlos, können aber nach Auflösung der Partikel (v.a. in der körpereigenen "Müllverbrennungsanlage" Leber) zu erbgutschädigenden Produkten gegiftet werden, die sich auch außerhalb der Lunge bemerkbar machen. Die erste erkannte Berufskrankheit war Hodenkrebs bei britischen Schornsteinfegern vor über 200 Jahren.

    Das Ammoniumnitrat aus den ominösen landwirtschaftlichen Sekundärstäuben aber zerfällt beim Kontakt mit Wasser sofort in Ionen, die auch im Stoffwechsel selbst in nennenswerter Menge entstehen. Ebenso ungefährlich sind (solange man keine Allergie dagegen hat) die aus grundsätzlich verdaulichen Eiweißen bestehenden Pflanzenpollen. Selbst der schwarze Kohlenstoff-Anteil in der Steinkohle ist noch ziemlich ungefährlich; die Staublunge der Bergleute entsteht durch die Verunreinigung der Kohle mit unlöslichen Quarzkörnchen.

    Auch wenn ich derzeit Radfahrer und überhaupt kein Fan vom MIV bin, versuche ich trotzdem fair zu meinen Mitmenschen in ihren Blechtempeln zu sein. Ich könnte sehr viel dreister fahren und es würde trotzdem zu keinen Unfällen kommen.

    Und schließlich gibt es auch StVO+Bußgeldkatalog die es verbieten, andere Verkehrsteilnehmer absichtlich zu behindern.

    1) Du persönlich bist nicht repräsentativ für "die Verkehrsteilnehmer" insgesamt

    2) die Grenze zwischen vermeidbarer und unvermeidbarer Behinderung ist auch für dich keine Naturkonstante

    3) ich habe bei meinem Einwurf die Perspektive des motorisierten Mainstreams dargestellt. Da muss nicht mal ein finsterer Masterplan hinterstecken; wer denkt schon gerne darüber nach, dass selbst regelkonformer Kraftverkehr ohne die durch die stete unterschwellige Todesdrohung erzwungene Unterordnung der Aussassen unter die KFZ-freundlichen Spielregeln tatsächlich in einem gigantischen Blutbad enden würde.

    Und ja, die Unfälle werden mit autonomen Fahrzeugen nicht auf null gehen, vor allem, da genügend Störgrößen in Form von nichtautonomen VT vorhanden sind, deren Regeltreue nicht besonders hoch ist. Wie im vorliegenden Fall.

    Das Restrisiko, und v.a. das Gespräch darüber, wird dringend gebraucht, damit die Aussassen nicht anfangen den Insassen auf der Nase rumzutanzen. Ohne die stetig drohende Todesstrafe, also bei perfekt rücksichtsvoll fahrenden und reagierenden Robot-Autos, geriete die Reise-Geschwindigkeit ansonsten sehr schnell in eine unerwünschte Abwärtsspirale aus Rücksichtnahme der Robots und neuen Kühnheiten durch die Unmotorisierten.

    sueddeutsche.de: Jeder sollte einen Fahrradhelm tragen - eigentlich

    Die verlinkte Studie jedoch gibt es wohl nur gegen ein gehöriges Entgelt. Hat die jemand greifbar? Ggf. erforderliche E-Mail-Adresse gibt es per PN.

    Du hast Post.

    Die Studie enthält nur eine statistische Auswertung, welche Kopfverletzungen in welcher Verletzungsschwere bezogen auf die Altersverteilung der Betroffenen auftreten, sofern sie in eine Klinik eingeliefert/überwiesen wurden, die zum Kreis der Krankenhäuser gehören, die beim "Traumaregister" der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie mitmachen. Keinerlei Daten zu Helmeffekten, Helmquoten, sondern lediglich Verweise auf angeblich gesicherten Erkenntnisse in der Forschung.

    Ebenso unstrittig ist die Tatsache, dass die Wirkung eines Helmes umso größer ist, je schwerer das Schädel-Hirn-Trauma ist.

    "Unstrittig" ist das nur, weil m.W. die vom Land Baden-Württemberg in Auftrag gegebene Meta-Studie die einzige Quelle ist, die das so behauptet. Da es sich nicht um einen Artikel in einem anerkannten Journal mit Peer-Review handelt, sondern um ein Gefälligkeits-Gutachten
    für einen politischen Auftraggeber, ist keinerlei Diskussion der Ergebnisse in der wissenschaftlichen Community erfolgt.
    (edit: sorry, Zitatautor ist korrigiert)

    Es gibt noch die Aussage von jemandem, der das Video des Autos gesehen hat. Demnach hat die Frau das Fahrrad geschoben und der Unfall sei "in jedem Modus" nur schwer zu verhindern gewesen.

    "In jedem Modus": schließt das auch die Erwägung mit ein, dass das Zusammenstoß vielleicht nicht passiert wäre, wenn das autonome Fahrzeug sich brav ans Tempolimit gehalten hätte? (es ist von 64 km/h bei erlaubter Vmax von 56 km/h die Rede). Ich hätte nicht gedacht, dass autonome Fahrzeuge nach Menschenart darauf "Pokern" können, nicht geblitzt zu werden.

    Fazit: Am Donnerstag waren mehr als doppelt so viele Radfahrer unterwegs. Geht doch, wenn da ein leichter Zwang ausgeübt wird. Warum sollte da nicht auch beim Zurückdrehen der Autoverkehrsbelastung mit etwas mehr Zwang gearbeitet werden?

    Die Fahrbahn nebenan sieht verdächtig leer aus. Für mich ist das Ergebnis der Zählung zunächst nur ein weiterer Hinweis, dass MIV einerseits und ÖPV/Rad andererseits zwei Mengen sind, die keine große Überschneidung aufweisen.

    Angriffe auf Radfahrer scheinen die letzte gesellschaftlich akzeptierte Form von Gewalt zu sein.

    Nein, nicht akzeptiert. Lediglich die Reaktion ist nicht so, wie du sie gern hättest. Genau zur Abwehr von solchen Zänkereien baut man doch die ganzen Radwege. Wenn die Radfahrer sie dann nicht benutzen, tja, dann kann man halt nix mehr machen. /zynism

    Das ist ein reiner Radweg. Der Fußweg befindet sich rechts außerhalb des Fotoausschnitts.

    https://www.google.de/maps/@52.37669…!7i13312!8i6656

    Riskieren wir einen Blick aus der Gegenrichtung: links am Rand ein Z.240, das die von rechts heranlaufende Gehbahn im weiteren Verlauf ohne bauliche Änderung als gemeinsamen Geh- und Radweg kennzeichnet. In Laufrichtung rechts absolut kein Verkehrszeichen, das die Benutzung der an die Fahrbahn angrenzenden Gehbahn für Fußgänger in dieser Richtung verbietet. Deine Auslegung ist ein mittelschwerer Fall von Auto-Suggestion.:saint:

    Na zumindest hat keiner den Radweg in Frage gestellt, der auf dem Foto ebenfalls zu sehen ist.

    Doch, hier, ich. Der mit Z.237 gekennzeichnete Radfahrstreifen ist nicht wie vorgeschrieben mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn abgetrennt. ?

    Die Gehbahn auf dem Hochbord wird jedenfalls nur durch Z. 240 zum Radweg. Alles andere wäre im Verhältnis zur (vermutlichen) Nichtbeschilderung der Gegenrichtung perplex und damit nichtig.

    Ich sehe das anders. Schutzstreifen und Tempolimit wurden bislang immer nur gemeinsam getestet. M.E. sind die dabei beobachteten Sicherheitsvorteile allein auf das Limit zurückzuführen. Warum ich da so sicher bin? Längsverkehrsunfälle mit Radlern sind auch außerorts so selten, dass man die paar km Teststrecke schon einige Jahrhunderte lang beobachten müsste, um zuverlässig Aussagen über das Längsverkehrsrisiko treffen zu können.

    Soweit -selten genug- außerörtliche Auffahrunfälle mit Radlern passieren, liegt das ganz überwiegend daran, dass die auffahrenden Autofahrer den langsameren Radfahrer vor dem Crash überhaupt nicht wahrgenommen haben. Dafür spricht, dass solche Unfälle typischerweise nachts oder bei frontal tiefstehender Sonne passieren, und dass sowohl Rad wie auch KFZ beim Einschlag in der Regel massiv kaltverformt werden. Da hat dann nicht etwa einer leichtfertig einen etwas zu knappen Abstand angepeilt, sondern da ist jemand quasi durch den Radfahrer einfach durchgefahren. Infolgedessen wirst du solche Unfälle auch nicht verhindern können, wenn du die, die den Radfahrer eh rechtzeitig sehen und ihn aktiv überholen, dazu anhältst, dabei größere Abstände zu halten.

    Das begleitend mit den Streifen eingeführte Tempolimit steigert nicht nur die Sicherheitsreserve für die Wahrnehmung von Radlern im Längsverkehr, sondern auch die für praktisch jede andere denkbare Kollisionsform, und das auch sowohl für KFZ untereinander, wie auch z.B. für von Feldwegen in die Landstraße einfahrende Radfahrer (eine *der* außerörtlichen Todesfallen für Radler).

    1) Nunja, da es außerhalb von HH wohl keine Radfahrstreifen gibt, die ohne Z237 auskommen müssen, wird es außerhalb von HH keine Gerichtsurteile geben, die dort parkende Führer von KFZ frei sprechen.

    2) In HH ist aber die maßgebende Meinung der Behörden, dass Radfahrstreifen auch ohne Z237 angelegt werden können- im klaren Widerspruch zur VwV-StVO- und auf diese Linie sind eventuell auch die Gerichte dort eingeschwenkt. Man müsste so einen Fall mal bis zu einem höheren Gerich außerhalb HH treiben, was aufgrund der geringen Sanktionshöhe aber so gut wie unmöglich ist. Vielleicht, wenn mal abgeschleppt würde.:S

    3) Eigentlich müsste man die Behörde, die Radfarhstreifen ohne Z237 anlegt, vor dem Verwaltungsgericht wegen Missachtung der VwV-StVO verklagen. Denn diese VwV ist für die Behörde bindend.

    Hast du überhaupt gelesen, was ich geschrieben hatte??(

    Ich habe zwar vor der Jahrtausendwende ein paar Jahre in HH gelebt, schreibe jetzt aber aus Magdeburg. Von hier stammt auch meine Erfahrung mit unbeschilderten RFS. Es gibt damit -genau wie mit jeder anderen Radführungsformen auch- beim Verhalten von Rad- wie Autofahrern oder Staatsdienern absolut keinen Unterschied zwischen Beschilderung und Nichtbeschilderung. Es gibt also auch bei Radfahrstreifen keine Probleme, die man nicht auch bei Beschilderung noch hätte. Insofern kann ich (anders als in manchen anderen Fällen) bestens damit leben, wenn die StVB die VwV ignorieren, zumal die stringente Formulierung m.E. eher auf einer redaktionellen Nachlässigkeit als auf bewusstem gesetzgeberischem Wollen beruht.

    Ergänzung: selbst wenn man die Begriffsbestimmung wortwörtlich auslegt, ist die Anlage von unbeschilderten Streifen noch kein Verstoß gegen die VwV. Nur handelt es sich bei dem Konstrukt dann eben nicht mehr um einen "Radfahrstreifen" [TM], sondern um irgend ein andere der nicht näher definierten Erscheinungsformen der "Radwege" i.S. von § 2 StVO.

    D.h. Autofahrer sind sogar verpflichtet, ihre Stehzeuge auf Seitenstreifen abzustellen und damit sind solche Streifen schnell unbrauchbar als Radweg

    Auch an dich die Fragen:

    Kennst du überhaupt aus eigener Anschauung Seitenstreifen, die nach ihrer äußeren Gestaltung (durch Furten an Einmündungen oder Ausfahrten, Einfärbung, Fahrradpiktogrammen, Breitstrich-Z.295, besonderen Fahrradlichtzeichen an Ampeln) den Anschein eines Radfahrstreifens wecken, aber unbeschildert sind?

    Wird tatsächlich offiziell geduldet darauf geparkt?

    Ist dir auch nur ein einziger Fall bekannt, in dem ein Autofahrer ein Ticket auf solch einem Streifen erfolgreich vor dem Amtsgericht mit der Begründung angegriffen hat, der Radfahrstreifen sei mangels Schild keiner, sondern ein Seitenstreifen?

    Und schließlich: hast du den Eindruck, dass auf beschilderten Radfahrstreifen das Falschparken wirlich konsequenter geahndet wird?

    Wenn die Antwort auf alle vier Fragen "ja" lautet, wäre ich ehrlich gesagt leicht verblüfft. Wenn es aber mindestens ein "nein" gibt, entbehrt dein oben zitierter Pessimismus jeder Substanz.