"Siegfried Brockmann fordert schnelles Handeln bei den Kommunen. "Das Problem ist überhaupt erst groß geworden durch Fahrradstreifen auf der Fahrbahn", sagt Brockmann. "Hier muss zwingend ein ausreichend breiter Sicherheitsstreifen zu parkenden Autos markiert werden, mindestens 75 cm. Meist ist der aber schmaler, oder sogar gar nicht vorhanden." Wenn die Straße nicht breit genug dafür sei, dürften dort eben keine Parkplätze sein."
Da die politische Bereitschaft, Parkplätze zurückzubauen, nur sehr schwach ausgeprägt ist, steht zu befürchten, dass stattdessen die vielen zu schmalen Schutzstreifen und Radfahrstreifen komplett zurückgebaut werden.
Genau das ist IMO wohl der Hintergedanke der UDV/GDV.
Das Säen und Bestärken von Zweifeln am Sinn der Streifenmarkierungen dient der Zurückdrängung des Radverkehrs von der Fahrbahn. Das strategische Ziel an der Wühlerei ist die bestmögliche Wahrung des Status Quo im Interesse der Erhaltung der Versicherungs-Kundschaft: Auto first (als seriöses Hauptverkehrsmittel), Rad second (als Spielzeug am Rand).
Pikanterweise gibt seine eigene Untersuchung keinerlei Begründung für seine Aussagen (und die vielen schönen Schlagzeilen in praktisch allen Massenmedien), wonach das Risiko eines Unfalles mit Schutz- bzw. Radfahrstreifen in irgend einer Weise durch die Markierung beeinflussbar wäre. Im Gegenteil, den gezeigten Daten kann man entnehmen, dass solche Unfälle in Relation zum Gesamtunfallgeschehen nur eine verschwindend geringe Bedeutung hat: von den ca. 8.000 untersuchten Radunfällen in 5 Jahren waren insgesamt nur 150 (30 p.a.) vom Typ 581 (=Dooring Fahrerseite). Unfälle auf einer der beiden Radstreifenvarianten sind in dieser geringen Anzahl enthalten, dürften aber ihrerseits nur einen geringen Anteil daran haben: immerhin passieren der UDV-Studie zufolge ca. 2/3 der Unfälle mit dem ruhenden Verkehr auf verkehrsarmen "Erschließungsstraßen", also auf Strecken in den Wohngebieten, die mangels Verkehrsbelastung wohl keine Radinfra haben und auch künftig nie welche kriegen werden, und das verbleibende Drittel dürfte auch noch zu einem beträchtlichen Teil im Mischverkehr produziert worden sein.
Auch das Risiko, dass neben Radstreifen parkende Fahrzeuge sich indirekt unfallverursachend auf Kollisionen mit überholenden KFZ auswirken könnten, darf man getrost vernachlässigen: zur Gruppe der Längsverkehrsunfälle (600er-Kategorie) schreibt die UDV-Studie:
Unfälle im Längsverkehr im Zusammenhang mit Parken ereignen sich weder mit Radverkehrs- noch mit Fußgängerbeteiligung (81 U(P)Rf und 50
U(P)Fg) in einer Größenordnung, in der eine detaillierte Analyse der Unfallsituationen aussagekräftig wäre. Daher werden diese nicht dargestellt.
Häufigster Unfalltyp bei Längsverkehrsunfällen mit Radverkehrsbeteiligung ist Typ 681 (20 Unfälle/5a), das Zusammenstoßen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug.
Viel Lärm um nichts.