Beiträge von Th(oma)s

    Ich dachte, die Fahrradnovelle von 1998 wäre ein Durchbruch gewesen? Hab mich schon immer gefragt, wie die CSU damals rumgekriegt wurde?

    Lies die Begründung zur Änderung des § 2 Abs. 4 StVO, die das Verkehrsministerium für den Bundesrat verfasst hat (S.6). Sie stellt allein auf Baumängel und ungenügende Abmessungen ab, und strahlt damit die Hoffnung aus, dass die geforderte Abschilderung die Behörden alsbald zur Ertüchtigung ihres Radwegenetzes veranlassen werde, woraufhin die Schilder problemlos wieder angebracht werden sollten.

    Die Konsequenz aus den "gefährdeten Rechtsgütern der vorgenannten Abschnitte" und der "zwingenden Notwendigkeit" in §45 Abs. 9 war im Hinblick auf die Radwegebeschilderung dagegen ein Versehen, dessen Konsequenzen den Verantwortlichen beim Schreiben der Neufassung nicht bewusst waren. So jedenfalls angeblich Wolfgang Bouska (damals Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium des Inneren und Mitautor sowohl der 97er-Novelle als auch eines vielzitierten juristischen Wälzers zur StVO-Interpretation) im Nachhinein.

    Die StVO könnte wegen fehlendem Zitiergebot schon seit langer Zeit ungültig sein.

    Ausbremsen zur Verhinderung des "Mitschwimmens" im innerörtlichen Verkehr ist das Mittel der Wahl, um diese kleinen Fahrzeugklassen unattraktiv zu machen.

    Das Argument habe ich noch nie verstanden. Wenn irgendwo ein Kleinkraftrad 45 fährt, schwimmt der übrige Verkehr notfalls halt mit 45 hinterher. Auch das wäre ja ein "Mitschwimmen".

    Leute, die mit dem Argument gegen die bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten der Kleinkrafträder opponieren, haben IMO gar keine Sorgen, dass diese langsameren Zweiräder nicht mit den anderen Fahrzeugen mitschwimmen *könnten*. Sie haben vielmehr die Sorge, dass die anderen Fahrzeuge dann mitschwimmen *müssten*. :evil:

    In Spandau: Zwei Radfahrer bei Unfällen in Berlin getötet

    Der Sprinter kam im ersten Fall von links aus der Brüderstraße (T30), Radfahrerin muss auf der Aufpflasterung rechts der Fahrbahn dem Verlauf der Pichelsdorfer folgend die Brüderstraße gequert haben. Offen ist noch, ob sie dabei regelkonform schob oder regelwidrig als Gehwegradlerin unterwegs war und in welcher Richtung sie sich dabei bewegte.

    Im zweiten Fall fuhr die Radfahrerin auf dem Altstädter Ring über die Radwegfurt geradeaus, während die Autofahrerin von rechts kam und nach rechts in den Altstädter Ring einbog. Es gibt eine separate Rechtsabbiegerampel, aber mir ist noch unklar, ob dort "feindliches Grün" im Verhältnis zum Verkehr auf dem Altstädter Ring besteht. Ansonsten muss einer von beiden bei "rot" gefahren sein.

    "Leider war am Drehtermin die Mooswand schon abgebaut, die man vor die Messstation gebaut hatte. Das Moos ist halt an den Abgasen "erstickt""

    An 45 µg NO2/m³ erstickt kein Moos.

    Die Station steht doch direkt neben dem Fenster von einem Wohnhaus. Wenn man wissen möchte, wie die Luft für die Anwohner ist, dann muss die Station genau da stehen.

    Wenn man das messen müsste, muss man im Schlafzimmer messen.:saint:

    Langversion: Die von Immissionen ausgehende Gesundheitslast ist ein statistisches Phänomen. Man wird von 41µg NO2/m³ nicht schlagartig todkrank, während man bei 40 noch das ewige Leben genießt. Die Beziehung zwischen Immissionen und Erkrankungen ist stufenlos gleitend. Infolgedessen geht es auch nicht darum, die Luftbelastung in einer einzelnen Wohnung oder an einem anderen konkreten Ort akribisch unter irgendwelche Grenzwerte zu drücken, sondern darum, durch Deckeln der Immissionen insgesamt die statistische Lebenserwartung der Gesamtpopulation wenn möglich geringfügig anzuheben.

    Zur Deckelung der Immissionen hat die EU vorgegeben, was und wo gemessen werden soll, und welche Grenzwerte dann dafür gelten sollen. Das meint aber *nicht*, dass bei einer örtlichen Verletzung dieser Grenze die sich dort aufhaltenden Personen stantepede "vergiftet" würden. Erwähnte ich schon, dass die Beziehung zwischen Immissionen und Gesundheitslasten lediglich ein statistisches Phänomen ist, das wenn überhaupt, erst bei Beobachtung einer ausreichend großen Stichprobe spürbar wird?:evil:

    In Reutlingen wird auch rund um die Mess-Station "manipuliert":

    Das peinliche Theater hätte man sich sparen können, wenn man von vorneherein bei der Wahl des Standortes für den Messcontainer ein bisschen weniger masochistisch den Worst-worst-case gewählt hätte - was ja angesichts des sehr breiten Ermessenspielraums, den die Aufstellungsrichtlinen gewähren- durchaus richtlinienkonform gewesen wäre. Merke: niemand wird davon gesünder, wenn man die Messstation manipuliert. Es wird aber auch niemand davon kränker, wenn man die Station unnötig nah an Hotspots rückt.

    https://www.zeit.de/mobilitaet/202…hr-unfall-autos

    2019 starben 445 Radfahrer durch Unfälle, 118 davon mit Pedelec, 53.8% >= 65 Jahre.

    Lange Fassung: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gese…publicationFile

    IOW: das Risiko, auf einem konventionellen Fahrrad tödlich zu verunglücken, hat in 2019 gegenüber dem Vorjahr abgenommen und liegt trotz des langfristigen Trends zu vermehrter Fahrradnutzung und trotz des darauf nochmal aufgesattelten wetter-begünstigten Sonder-Booms der letzten beiden Jahre auf dem zweitniedrigsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen.

    Das ist das genaue Gegenteil von "Die Flüssigkeit des Autoverkehrs muss unter allen Umständen und auch auf Kosten der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gewährleistet werden".

    Nicht, solange die Beamten sich auch noch als "bin selbst Radfahrer" bei ihren Entscheidungen trotzdem stets die Autofahrer-Brille aufsetzen und aus "da würde mir auch der Kragen platzen, wenn ich hinter mir herfahren müsste" das erhöhte Risiko einer absolut nachvollziehbaren und damit entschuldbaren Kurzschlusshandlung ableiten. So betrachtet ist dann plötzlich nicht mehr der ausrastende Autofahrer der "Störer", sondern der Radfahrer, der durch sein provokantes Verhalten die öffentliche Ordnung stört und damit in der Folge auch die Verkehrssicherheit gefährdet.

    Es geht erstmal um die VwV-StVO, die muss bei Neubauten beachtet werden.

    Altbestände haben Bestandsschutz und die Beschilderung ist gültig. Man kann also bei MIssachtung eine Owi bekommen.

    Altbestände genießen keinerlei gesetzlichen Bestandsschutz. Im Gegenteil: die VwV gilt auch und gerade für den Altbestand. Sie weist die zuständigen Stellen ausdrücklich an, den Bestand "bei jeder sich bietenden Gelegenheit" zu prüfen (und natürlich ggf. zu korrigieren...).

    Zwar haben Gerichte in Verfahren, bei denen Verkehrsteilnehmer gegen die Bestandsbeschilderung geklagt haben, die Fiktion einer nach einer gewissen Frist rechtskräftig unanfechtbar gewordenen Anordnung benutzt. Dabei ging es aber immer nur um das Verhältnis der Beschilderung zu einem einzelnen Betroffenen. Da aber theoretisch jeder Bürger jederzeit überall neu zum Betroffenen werden kann, kann die Behörde ihrerseits sich bei der Verteidigung ihrer Anordnungen nicht darauf berufen, dass die Verwaltungsakte irgendwann grundsätzlich unanfechtbar geworden wären.

    Die Botschaft lautet: Radfahren auf der Fahrbahn ist oft sicherer als Radfahren auf dem Radweg.

    In diesem "oft" steckt aber im Kern schon wieder die Sehnsucht nach dem guten Radweg [tm] drin, bei dem diese Bedingung erfüllt ist. Es geht nicht wirklich darum, das Fahrbahnradeln als Standardlösung zu empfehlen, sondern um die Werbung für eine Ertüchtigung des Radwegenetzes.

    Autofahren auf der Fahrbahn ist auch oft sicherer als Autofahren auf dem Radweg.

    Mofafahren auf der Fahrbahn ist auch oft sicherer als Mofafahren auf dem Radweg.

    LKW-Fahren auf der Fahrbahn ist auch oft sicherer als LKW-Fahren auf dem Radweg.

    Reiten auf der Fahrbahn ist auch oft sicherer als Reiten auf dem Radweg.

    S-PDLX-Fahren auf der Fahrbahn ist auch oft sicherer als S-PDLX-Fahren auf dem Radweg.

    Busfahren auf der Fahrbahn ist auch oft sicherer als Busfahren auf dem Radweg.

    tbc...

    Was lernen wir aus diesen Gemeinplätzen: nicht die Fahrzeugart, die einen Sonderweg benutzt, ist das Problem, sondern der Sonderweg per se. Wenn das Radeln auf der Fahrbahn zu gefährlich ist, dann ist es auch das Autofahren, LKW-Fahren, Mofafahren, Reiten oder Busfahren dort. Verkehrssicherheit ist unteilbar und Verkehrsunsicherheit nicht antriebsspezifisch.

    Ein wenig schizophren mutet zudem dieser Satz an:

    Zitat

    Das KVR - und von 2021 an dann das neue Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt - arbeitet aktuell am Aufbau einer eigenen, zentralen Datenbank, in die die Daten der Polizei einfließen werden und die dann zur Unfallanalyse herangezogen wird. Ist aus den Daten abzuleiten, dass für den Radverkehr keine besondere Gefahr besteht, auf der Fahrbahn zu fahren, kann die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben werden.

    Wie kann man aus den Unfall-Daten erkennen, dass Fahrbahnradeln im Vergleich zur Radwegnutzung ggf sicherer ist, solange das Fahrbahnradeln streng verboten bleibt?:/

    Jemand hier anwesend, der die Kieler Nachrichten oder die SHZ lesen kann? Beide Organe berichten heute über einen Prozess gegen eine Autofahrerin, die im Oktober 2019 in Bornhöved auf einem besseren Feldweg in einer Kurve zwei Pedelecfahrer im Gegenverkehr gerammt hatte. Damals war nur davon die Rede, dass der Ehemann gestorben sei, aber seine Frau „nur“ schwerverletzt ins Krankenhaus kam. Heute steht im Teaser, dass beide gestorben seien. Mich interessiert insbesondere, ob aus den Berichten über den Prozess hervorgeht, ob die Dame binnen 30 Tagen starb und somit als offizielle Verkehrstote zählt.

    Der Gesamt-Bestand an PKW muss massiv reduziert werden. Was noch bleibt muss lokal emissionsfrei fahren.

    Ein "massiv" reduzierter Gesamtbestand bräuchte nicht einmal mehr lokal emissionsfrei zu sein.:evil:

    Voraussetzung für einen spürbaren Klimaeffekt wäre übrigens, dass die Reduktion nicht dadurch geschaffen wird, dass man die Altautos nur ins Ausland vertickt, wo sie dann noch jahrzehntelang weiter ungehemmt CO2 ausstoßen können. Dem Klima ist es egal, ob das CO2 aus Deutschland, Kenia oder Litauen kommt.

    So gesehen ist es schon wieder ein Glück, dass viele Verwaltungen so radfahrerfeindlich eingestellt sind und immer noch 1,00 bis 1,25 m markieren

    Warum es keine breiteren Schutzstreifen gibt: wenn der Platz dafür wäre, hätte man da einen Radfahrstreifen markiert. IOW: die Behörden begreifen den Schutzstreifen als Notlösung für alle Fälle, in denen der Straßenquerschnitt eine „echte“ Radverkehrsanlage nicht ohne massiven Eingriff in die Bausubstanz zulässt. Und das ist auch keine Fahrradfeindlichkeit, sondern ganz im Sinne des Erfinders, denn schließlich predigen die auto- und radfahrenden Radwegfreunde seit Jahrzehnten den Unsinn, dass man für eine Radverkehrsförderung die Radler in zusammenhängenden Netzen ohne Lücken einfangen müsse.

    Ist weiter oben in meinem Link verlinkt das Projekt, wenn die URL hoffentlich noch stimmt.

    So direkt steht's nicht drin, aber es ist leicht aus den Daten rauszulesen, dass der Abstand minmal geringer ist ohne Schutzstreifen.

    Die BASt hat festgestellt, dass Schutzstreifen ein etwas geringeres Unfallrisiko haben als Mischverkehr, obwohl Radfahrer mit der Markierung tendenziell dichter an parkenden Autos vorbei fahren als bei ungeteilten Fahrbahnen. Als Grund wird angeführt, dass die Schutzstreifen Radfahrer dazu ermutigen, den Gehweg zu verlassen, wodurch das Risiko gemindert werde, dass es zu Kollisionen mit Fußverkehr oder mit KFZ an Einmündungen und Grundstückszufahrten komme, was wiederum das leicht erhöhte Dooring-Risiko bei Schutzstreifennutzung überkompensiere.

    Seitenabstände zu Überholern und dadurch verursachte Längsverkehrskollisionen spielen dagegen offenbar bei keiner Führungsform eine signifikante Rolle für das Unfallrisiko.

    Ich habe von der hiesigen Polizei die Info, dass nur zur Beobachtung über Nacht schwer verletzt bedeutet. Also Unfall früh um 8, bis 20 Uhr in der Klinik -> leicht verletzt. Unfall um 20 Uhr, bis 8 Uhr in der Klinik -> schwer verletzt.

    Die Festlegung steht in einem Bundesgesetz, und da ist von "über Nacht" keine Rede:


    § 2 (4) Verletzte sind Personen, die bei dem Unfall Körperschäden erlitten haben. Werden sie deshalb zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus aufgenommen, so gelten sie als Schwerverletzte.

    Ich kann mich (leider) noch an die Worte des Polizisten erinnern: "Selbstverständlich können Sie auch später noch Anzeige erstatten, aber ich kann ja schon mal in den Unfallbericht "leichte Verletzung" schreiben". Das kann ich ihm absolut nicht übel nehmen - hätte ich derart erleichtert und entspannt von Zuhause angerufen wäre das alles richtig gewesen. War es halt nur nicht.

    Klingt seltsam: stationäre Aufnahme, auch nur „zur Beobachtung“, ist amtlich festgelegt als „schwer verletzt“. Da gibt es keinen Spielraum, und so ein Polizist hat auch nichts davon, wenn er Unfälle leichter macht als sie sind.