Bei den Bildern bei Tag24 sieht man, dass das Auto am Beginn der Linksabbiegespur zum Stehen kam. Bei der Fahrbahnsanierung vor einer Weile hat man die zuvor laut Google nicht vorhandenen Sperflächenmarkierungen reingemalt und die durchgezogene Linie von 85 auf 150 m verlängert, Restfahrbahnbreite 3,50 m, Überholn somit illegal, weil kein Platz für die 2 m.
Der Radfahrer lag vor dem Crash schon auf der Fahrbahn. Indizien: Fahrrad ohne Spuren einer Kollision, Smartphone mit aktivem Display mit laufender Navi-App steckt noch am Lenker, Auto nur frontal unten am Stoßfänger -aber eben nicht an Rückspiegel/Windschutzscheibe- leicht beschädigt. Angesichts der Spurenlage ist es auch sehr unwahrscheinlich, dass der Radler von einem anderen Fahrzeug zu Fall gebracht wurde.
Das Ghost MTB verfügte über ein eingeschaltetes Batterierücklicht, hatte aber scheinbar keinen Frontscheinwerfer oder Reflektoren.