Und das sogar ohne Scham wegen völliger Unkenntnis der StVO.
Sag, dass du mit 'völliger Unkenntnis' "Man pöbelt nicht durchs offene Fenster" (vermeidbare Belästigung, § 1) meinst, und nicht etwa "Radwege ohne Zeichen 237, 240 oder 241 brauchen nicht zu benutzt werden.". Weil wenn Letzteres gemeint wäre, dann brächstest du damit zum Ausdruck, dass Pöbeln/Maßregeln beim Tatbestand 'Fahrbahnbenutzung trotz vorhandenem Blauschild' in Übereinstimmung mit den Verkehrsregeln erfolgte.