Ich vermute stark, dass man an die komplette Akte nicht so ohne weiteres rankommt, es sei denn, man ist selbst als Angehöriger betroffen.
Was genau sollte man mit der Information eigentlich anstellen?
Staatsanwaltschaftliche Ermittler und externe Gutachter könnten die Fakten falsch erhoben haben. Das im Nachhinein anhand der Akte zu beurteilen ist logischerweise vollkommen unmöglich, weil es für Außenstehende ja gar keine Möglichkeit gibt, die Fakten unabhängig erneut zu sammeln.
Staatsanwaltschaftliche Ermittler und externe Gutachter könnten die falschen Schlüsse aus den korrekt erhobenen Daten abgeleitet haben. Ich habe aber noch nie mitbekommen, dass in einem ordentlichen Gerichtsprozess die Qualität der Expertise der beigezogenen Sachverständigen angezweifelt worden wären. Auch dieser Aspekt fällt somit als Motiv für eine Akteneinsicht aus.
Für die Unterstellung, der Autofahrer habe vorsätzlich gehandelt, scheint es auch keine Indizien zu geben. Aufgrund der bereits aus vorherigen Presseberichten bekannten Umstände (Dunkelheit, Blendung durch den Gegenverkehr und Reflexionen auf der regennassen Fahrbahn, vollständige Überdeckung der Fahrzeugquerschnitte) und dem was über die Ermittlungsergebnisse schon in den Zeitungen stand, ist sicher davon auszugehen, dass es sich nicht um ein brutales Vorbeiquetschen im Gegenverkehr bzw. um ein bewusstes Abdrängen (als Selbstjustiz/Racheakt zur Bestrafung des lokal berüchtigten renitenten Störenfrieds) gehandelt haben kann. Auch zur Klärung dieses Vorwurfes wird eine Akteneinsicht nichts Erhellendes Beitragen können.
Somit bleibt nur noch das Rätsel, warum der Autofahrer sehenden Auges dem Natenom ungebremst in die Hacken gefahren ist. Auch die Antwort auf diese Frage wird sich wohl durch Akteneinsicht nicht finden lassen. Der Autofahrer scheint darüber bisher keine erhellende Aussage gemacht zu haben ("Ich habe am Handy gespielt, sorry!"). Es ist übrigens auch unplausibel, dass sowas in der Art durch einen Prozess doch noch herauskäme. Der Autofahrer scheint aber auch nicht den Versuch unternommen zu haben, zu seiner Entlastung Natenom seinerseits eine direkte Mitschuld ("Schlenker!") anzuhängen.
Soweit der Autofahrer zuvor noch dem Strafbefehl widersprochen hatte, wollte er offenbar auf eine mildere Strafe hinaus, weil er gehofft hatte, dass Natenom eine Mithaftung angehängt werden würde, weil dieser den nicht-benutzungspflichtigen Radweg im Wald neben der Straße nicht genutzt hatte. Wenn es im Prozess tatsächlich so gekommen wäre, dann wäre das natürlich der Supergau, sowohl für die Angehörigen im Speziellen als auch für den Fahrbahnradverkehr in Deutschland im Allgemeinen gewesen. Insofern also nur gut, dass dieses -wenn auch kleine- Risiko jetzt nach Akzeptieren des Strafbefehls erstmal wieder zurück im Sack ist.