Kannst du solche Aussagen auch begründen?
Gegenfrage: welches StVO-konforme Verhalten bedingt eigentlich die Zulässigkeit einer Radwegebenutzungspflicht?
Sobald du dich auf die Fiktion einlässt, dass Radwegebenutzungspflichten grundsätzlich zulässig sein könnten, bestätigst du das kraftfahrende Establishment im Wahn, dass das Mobbing von Fahrbahnradlern legitim ist, sobald sich erst genügend Interessenten für einen gemeinschaftlichen versuchten Totschlag zusammenrotten. Am Ende hat damit jeder Radweg dann doch mindestenes eine "soziale" Benutzungspflicht, die viel effektiver als jedes Schild und jede Polizeistreife dafür sorgt, dass die Fahrbahn für Radfahrer zur "no-Ride-Area" gerät.
Dass der ADFC wie selbstverständlich ungefragt sein eigenes Radwege-Süppchen auf der Flamme der FFF-Bewegung kocht, zeigt auch sehr eindrucksvoll, was am Ende von allen komplexen Forderungen bei Wählern und Politikern angekommen sein wird: "mehr Radwege", eben.
Die Forderung nach T30/70 ohne Radwege ist plumpe Erpressung: "entweder, ihr akzeptiert die Spaßbremse, oder wir kriegen unseren Radweg. Sucht's euch aus". Sicherheitstechnisch ist die Forderung aber Unsinn, denn erstens wird der Verkehr von KFZ untereinander durch einen Radweg keinen Deut sicherer, und zweitens führt die Führung der Radfahrer im Seitenraum ohne parallele Temporeduktion auf der Fahrbahn unweigerlich dazu, dass die ohenhin schon gefährlichen Knotenpunkte für sie noch gefährlicher gemacht werden.
Auch die Fahrradmitnahme im ÖPNV fördert am Ende nur implizit die Ausgrenzung von Radverkehr ("ja, die sind halt ganz anders als wir, eigentlich sind das alles bloß rollende Fußgänger, also dürfen sie auch mit in den Bus") und legitimiert so wiederum das zu Radwebau-Forderungen führenden Mobbing der Fahrbahnradler.
Und wozu soll bitte mehr Personal bei den Behörden gut sein, außer, um durch dieses "schneller mehr und besser vernetzte Radwege bauen" die Fahrbahn für Radverkehr kontinuierlich unwirtlicher zu machen?