Beiträge von Ullie

    und bei aller berechtigter Kritik zum Thema "Flächenverbrauch":

    Es werden die ersten zaghaften Schritte hin zu einer gerechteren Kostenverteilung gemacht: Parkgebühr gestaffelt nach Masse/Größe.

    Es geht dann vielleicht zu langsam.

    :/

    Welche zaghaften Schritte sind das? Sogar auf der Wohnmobil-Ratgeber-Seite (siehe unten) wird empfohlen, beim Kauf eines Wohnmobils die Stellflächen-Situation zu beachten. Aber das ist die Realität:

    Das Foto ist von November 23

    Ein Suche auf streetview bringt dieses Ergebnis:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Im November 2022 (Datum des Streetview-Fotos) stand das weiße Wohnmobil auch schon an dieser Stelle. Hält sich der Besitzer an das Prinzip, wenn ich schon einmal einen Stellplatz für mein Fahrzeug gefunden habe, dann lasse ich es auch dort stehen, denn einen so schönen Stellplatz finde ich ohnehin nicht wieder?

    Oder hat er zwischenzeitlich Urlaub mit dem Fahrzeug gemacht und zufällig denselben Stellplatz wiedergefunden? Dann kann es ja mit der vielfach beschworenen Parkraumknappheit nicht so weit her sein.

    Oder hat er tagelang am Fenster gestanden, um auf den richtigen Moment zu warten und dann loszusprinten, um sein Fahrzeug auf "seinen" bevorzugten Stellplatz abzustellen?

    in: womoo.de - Wohnmobil & mehr, abgerufen am 25.11.23, heißt es:

    "Stellplatz: Die Zeit außerhalb des Urlaubs
    Sollten Sie sich trotz aller Hürden für den Kauf eines Campingfahrzeugs entscheiden und können sich alsbald stolzer Besitzer eines Wohnmobils nennen, dann werden Sie nur glücklich, wenn Sie sich vorher auch genau überlegt haben, wo das langersehnte Gefährt außerhalb des Urlaubs stehen wird. Dauerunterstellplätze sind absolute Mangelware, der überall knapper werdende öffentliche Parkraum ist keine adäquate Dauerparkoption, wo wir wieder bei gesetzlichen Regelungen wären."

    Wohnmobil kaufen, ja oder nein? Überlegung vor Anschaffung

    Allerdings frage ich mich: Von welchen gesetzlichen Regelungen sprechen die da konkret?

    In vielen Straßen stehen zunehmend mehr Wohnmobile. Die brauchen dafür keine Extra-Erlaubnis. Jeder darf ein amtlich zugelassenes Wohnmobil auf einem ganz normalen Stellplatz am Straßenrand zum Beispiel in seinem Stadtteil abstellen. Nicht nur für einen Tag oder eine Woche, sondern das ganze Jahr ununterbrochen am selben Platz. Und viele machen das auch. Siehe Beispiel oben!

    Aber es sind womöglich dieselben Leute, die dann an anderer Stelle über Parkplatznot und Parkdruck jammern und das vielleicht sogar noch als Rechtfertigung dafür benutzen, falsch zu parken.

    Die Polizistin oder der Polizist oder die Mitarbeiter*innen des Verkehrsaußendienstes, die versuchen das Falschparken, mit dem angeblich "hohen Parkdruck" ihr Nichttätigwerden zu entschuldigen und anscheinend großes Mitleid mit den vom angeblichen "Parkdruck" Gebeutelten empfinden, sollten vielleicht hin und wieder mal genauer hinschauen, was das für Fahrzeuge sind, die für den angeblichen "Parkdruck" verantwortlich sind!

    Bevor der Streit um Tempo 30 eskaliert, versuche ich einmal ein wenig die Wogen zu glätten mit diesem Hinweis von VCD-Sprecher Lottsiepen: ""Das ist ein Nullsummenspiel." Bei einer konstanten Geschwindigkeit, ob 50 oder 30 Stundenkilometer, sei der Unterschied relativ gering. Egal, ob es sich um einen Diesel- oder Benzinantrieb handelt. Ausschlaggebend sei vielmehr, mit welchem Gang gefahren werde. Darauf verweist auch ADAC-Sprecher Zorger: "Je untertouriger ein Autofahrer fährt, desto geringer sind der Benzinverbrauch und damit der Schadstoff-Ausstoß. Wenn das alle Autofahrer berücksichtigen würden, wäre für die Umwelt mehr erreicht als mit Tempo 30.""

    Quelle: https://www.zeit.de/auto/2010-11/tempo-30-2/seite-2

    Der VCD-Sprecher und der ADAC-Sprecher gehen davon aus, dass die übergroße Mehrheit der Autofahrenden viel zu oft und zu lange in zu kleinen Gängen fährt. Und das wohl noch häufiger bei Geschwindigkeeiten um die 30 km/h als bei höheren Geschwindigkeiten. Hört sich schlüssig an. Aber ist die Unkenntnis darüber auch der Grund dafür, dass man in Bayern glaubt, Klimaziele gefährden die Verkehrssicherheit?

    Nochmal das Zitat aus dem Link von Malte:

    Die Reform des Straßenverkehrsrechts ist erstmal abgesagt:

    https://www.spiegel.de/auto/stvo-bund…61-22ec81a36df0

    "Die Kehrtwende ging anscheinend von unionsgeführten Landesregierungen wie Bayern aus. Die Begründung: Das Ziel der Sicherheit des Straßenverkehrs dürfe nicht aufgeweicht werden, weil andere Ziele wie Klimaschutz hinzukommen."

    Ich bin nicht auf die Idee gekommen, dass es dabei um Tempo 30 ist schlecht für die Umwelt geht. Aber ich hatte auch keine andere Idee. Ich komme allerdings auch nicht aus Bayern.

    Die Reform des Straßenverkehrsrechts ist erstmal abgesagt:

    https://www.spiegel.de/auto/stvo-bund…61-22ec81a36df0

    "Die Kehrtwende ging anscheinend von unionsgeführten Landesregierungen wie Bayern aus. Die Begründung: Das Ziel der Sicherheit des Straßenverkehrs dürfe nicht aufgeweicht werden, weil andere Ziele wie Klimaschutz hinzukommen." Zitat aus dem verlinkten Artikel. Da muss man wohl Bayer für sein, um einen Widerspruch zu entdecken zwischen dem Ziel, den Klimaschutz zu verbessern und dem Ziel die Verkehrssicherheit zu verbessern.

    Ich lese im BVerwG-Urteil zu Bremen eigentlich keine Interpretationsspielräume bzgl. damalige (und heutige) StVO zum normalen Fahrbahnparken.

    Als das Bundesverwaltungsgericht nun mit dem Fall des Bremer Kaufmanns betraut wurde, sollte es die Frage klären, ob Parken Gemeingebrauch sei oder nicht. Im Urteilsspruch vom 4. März 1966 heißt es im Wortlaut: „In einer stürmischen Entwicklung seit Anfang der fünfziger Jahre ist das Automobil in der Bundesrepublik (…) zu einem Gebrauchsgegenstand aller Bevölkerungskreise geworden. Diese Entwicklung hat der Staat nicht nur geduldet, sondern gefördert.“

    Angesichts des Staatsziels, die Motorisierung der Bevölkerung zu fördern, und der bereits gängigen Praxis des sogenannten Laternenparkens kamen Deutschlands oberste Ver­wal­tungs­rich­te­r:in­nen am 4. März 1966 zu folgendem Schluss: „Damit erweist sich das Abstellen von Kraftfahrzeugen über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen an öffentlichen Straßen als grundsätzlich den Verkehrsbedürfnissen entsprechend und damit als grundsätzlich verkehrsüblich und gemeinverträglich.“

    Quelle: taz vom 20.11.23 https://taz.de/Parkende-Autos/!5968714;moby/

    Die Feststellung des Gerichts, der Staat habe eine Entwicklung gefördert, die das Ziel hat, alle Bevölkerungskreise mit Autos zu beglücken, deutet ja bereits an, dass das vielleicht nicht besonders klug war. Aber nach dem Prinzip "Wer A sagt, der muss auch B sagen", müsse es dann ja wohl auch erlaubt sein, die vielen Millionen Fahrzeuge einfach an den Fahrbahnrand zu stellen. Dabei dürfte der große Fortschrittsoptimismus der 60er-Jahre eine entscheidende Rolle gespielt haben. Die Straßen sollten immer breiter werden, es sollte immer mehr Autobahnen mit immer mehr Fahrbahnen geben, auf denen immer schneller gefahren werden können soll. Quasi alles Ziele, an denen vollkommen rückwärtsgewandte Politiker noch heute starrköpfig festhalten. Immerhin gab es seitdem ein paar Entwicklungen, die diesen gefährlichen Zukunftsoptimismus gedämpft haben. Zum Beispiel die hohe Zahl an Todesopfern im Straßenverkehr, die dazu beigetragen haben, generelle Tempolimits innerorts und auf Landstraßen durchzusetzen, die nicht von Gerichten gekippt wurden.

    Irrelevant, darum geht es im Bremer Urteil ganz und gar nicht.

    Selbstverständlich geht es in dem Bremer Urteil letztlich auch um das Problem, dass heute Autos auf dem Bürgersteig parken und das zum Teil geduldet wird, oder aber sogar nachträglich legalisiert wird. Hätte damals das Gericht entschieden, dass es nicht erlaubt ist, Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum am Fahrbahnrand zu parken, dann wäre es ja möglicherweise nie so weit gekommen, dass dort immer mehr und immer breitere Fahrzeuge parken, so dass nach und nach nicht nur am Fahrbahnrand, sondern auch auf dem Gehweg geparkt wurde, sodass auf dem Gehweg nicht mehr genug Platz ist für Fußgängerverkehr, der zum Beispiel ein bequemes Aneinandervorbeigehen mit Einkaufstrolley und/oder Kinderwagen ermöglicht.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de
    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de


    Warum haben sie denn das in Karlsruhe überhaupt als Fahrradstraße ausgewiesen?

    Eine Parkzone wäre doch viel sinnvoller.

    Ich vermute mal, dass du das mit der Parkzone ironisch gemeint hast.

    Aber Spaß beiseite: Natürlich wäre es sehr viel sinnvoller, dass in einer Fahrradstraße überhaupt nicht geparkt wird, sondern lediglich Anliegerverkehr zu den Grundstücken erlaubt ist, oder eben gar kein Verkehr mit KFZ, allenfalls Rettungsdienste und Versorgungsfahrzeuge.

    In Hannover kannst du gerade sehen, wie die SPD im Stadtbezirk Südstadt darauf reagiert, wenn die Verwaltung das macht was sinnvoll und richtig ist, nämlich den Rückbau von Auto-Stellplätzen in Fahrradstraßen:

    2019 hatte das Verwaltungsgericht Hannover der Klage eines Anwohners stattgegeben, der verlangte, dass die frisch eingerichtete Fahrradstraße wieder aufgehoben werden sollte. Er kritisierte, dass in der Fahrradstraße nicht genug Platz sei für den erwünschten komfortablen Fahrradverkehr, den eine Fahrradstraße gewährleisten soll. Das Gericht gab dem Kläger recht, die Fahrradstraße aber blieb, obwohl der Kläger die Fahrradstraße eigentlich weg haben wollte. Die Verwaltung nahm nämlich das Urteil zum Anlass, die Zahl der Auto-Stellplätze von 30 auf 18 zu reduzieren. Eine erneute Klage führte dazu, dass inzwischen gar nicht mehr geparkt werden darf in der Kleefelder Straße.

    taz vom 20.8.21: https://taz.de/Keine-Ausnahme-fuer-Autos/!5789989/

    und taz vom 17.11.23: https://taz.de/Aerger-um-Hannovers-Fahrradstrassen/!5969853/

    Jetzt will die Verwaltung das Prinzip auch auf weitere Fahrradstraßen anwenden. Und prompt verlangt die SPD gemeinsam mit den anderen Auto-Parteien, dass die Fahrradstraßen entwidmet werden sollen, weil der mit der Einrichtung einer Fahrradstraße einhergehende Stellplatzverlust den Bürgern nicht zuzumuten sei. "Wo Parkplätze wegfallen, regt sich Protest – bei den Anwohnern und infolgedessen auch bei etlichen Bezirksratsmitgliedern. Im Bezirksrat Südstadt-Bult sehen sich Verwaltung und Grüne nun einer Kritiker-Phalanx aus CDU, FDP und SPD gegenüber. Obwohl hier – wie in der Stadt insgesamt – eigentlich Grüne und SPD zusammenarbeiten." (taz, 17.11.23)

    "Angesichts des Staatsziels, die Motorisierung der Bevölkerung zu fördern, und der bereits gängigen Praxis des sogenannten Laternenparkens kamen Deutschlands oberste Ver­wal­tungs­rich­te­r:in­nen am 4. März 1966 zu folgendem Schluss: „Damit erweist sich das Abstellen von Kraftfahrzeugen über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen an öffentlichen Straßen als grundsätzlich den Verkehrsbedürfnissen entsprechend und damit als grundsätzlich verkehrsüblich und gemeinverträglich.“"

    Über dieses "Bremer Laternenparkerurteil" berichtet die taz vom 20.11.23 https://taz.de/Parkende-Autos/!5968714;moby/

    Noch ist unklar, wie die Diskussion in Hannover weitergeht und welchen Ausgang die Geschichte haben wird.

    "Die SPD befürchtet den Wegfall von Parkplätzen und will darum den Großteil der Fahrradstraßen in der Südstadt abschaffen. (...) Die SPD in der Südstadt will einen Großteil der Routen im Bezirk abschaffen. Sie fürchtet den Verlust von Parkplätzen und hat dabei die SPD-Ratsfraktion hinter sich."

    Ich vermute mal, 1966, als dass Bremer Laternenparkerurteil vom Bundesverwaltungsgerichts verlautbart wurde, da wäre es wenig aussichtsreich gewesen, darauf zu hoffen, dass das Parken von Autos verboten würdee, weil parkende Autos den Fahrradverkehr oder den Fußverkehr behindern.

    Handelt es sich bei der Diskussion in Karlsruhe um diese Art der Markierung, die ich auf einem Foto aus Hattingen entdeckte?

    https://media04.lokalkompass.de/article/2023/03/09/5/12734425_XXL.jpg

    Das ist der dazugehörende Artikel:

    Stadt geht Mobilitätswende an: Fahrradstraßen ausgeschildert
    Seit dem Wochenende können sich Radelnde in Hattingen über neue Fahrradstraßen freuen. An der Pannhütter Straße, Im Heggerfeld und in der Lindstockstraße…
    www.lokalkompass.de

    Nein , mit diesen Schildern wird nicht das Parken auf Gehwegen verboten. Das ist auch ohne Schild verboten. Sondern das Parken auf der Fahrbahn. Um sicherzustellen das der Fahrbahnverkehr nicht zu sehr durch den "ruhenden KFZ-Verkehr" behindert wird.

    Hast du natürlich in dem Sinne recht, wo das Schild dasteht. Vorher war es dort aber so, dass hie und da am Fahrbahnrand geparkt wurde. Und als die Autos dann immer mehr wurden, da hat man an beiden Seiten am Fahrbahnrand geparkt. Und als dann immer mehr Autos immer breiter wurden, da hat man halbseitig auf dem Gehweg geparkt, damit die breiten Autos auch noch fahren konnten und die Fahrzeuge der Müllabfuhr durchkamen.

    Und natürlich hat nach Ansicht der Autofahrer*innen jede und jeder im Wohnviertel vollstes Verständnis dafür, dass sich das alles so entwickelt hat und ist zufrieden damit, wenn auf dem Gehweg nur noch ein schmaler Streifen bleibt, und wer anders darüber denkt, der wird halt gedisst und verächtlich gemacht. Das ist mehrheitsfähig, weil es ja kaum einen Haushalt gibt, in dem nicht mindestens ein Auto vorhanden ist. Da ist eine Auflehnung gegen das Prinzip "Auto first" quasi eine Rebellion gegen die eigene Familie. Oft genug entspricht die Anzahl der Autos jedoch der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Und die Revolution stirbt mit dem ersten eigenen Auto:

    Das sieht dann vorne herum aus wie ein "richtiges" Auto, weil's aber nur drei Räder hat, darf man's schon mit 16 fahren.

    In den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und das Land Mecklenburg-Vorpommern schon mit 15. (Quelle: Auto Motor Sport vom 27.4.19)

    Gefährte für Führerschein AM, A1, 1b, 3 oder B: Mit 16 hinters Auto-Steuer - so geht's
    Autofahren mit 16 oder sogar noch früher ist nicht erst seit dem begleiteten Fahren möglich. Es kommt aber auf die passende Führerscheinklasse wie etwa AM, A1,…
    www.auto-motor-und-sport.de

    Hier ein Zitat: "Die Zeiten, in denen sich Jugendliche auf ihren 18. Geburtstag freuten, weil sie dann allein mit dem Auto fahren durften, gehören seit der Einführung des Begleiteten Fahrens mit 17 Jahren der Vergangenheit an. Aber mit der passenden Führerscheinklasse (AM, A1, 1b, 3 oder B) und dem dazugehörigen passenden Fahrzeug dürfen sich Jugendliche sogar noch ein Jahr früher hinter das Steuer eines vierrädrigen Gefährts setzen."

    Im ländlichen Raum läuft das so. Aber im Zooviertel von Hannover leben noch ein paar mehr Menschen, die dieser "Dorfidylle" nichts abgewinnen können. Und die begrüßen es, wenn die Infrastruktur für Fußgänger*innen verbessert wird, indem der Autoverkehr von den Gehwegen wieder zurückgedrängt wird. Und das ist gut so!

    Deshalb wird dann durch Beschilderung klar geregelt, dass nur auf einer Seite und nur auf der Fahrbahn geparkt werden darf.

    Noch besser wäre es natürlich, die Autos ganz rauszuwerfen.

    Das erinnert mich an einen Fahrradausflug in den Landkreis Schaumburg:

    In vielen Ortschaften ist es ganz normal, dass es keine Gehwege gibt oder nur einseitige Gehwege. Da stört sich auch (fast) keiner dran. Oberstes Ziel der Verkehrsplanung im ländlichen Raum ist vermutlich, dass die Straßen möglichst breit sind und die Fußwege dürfen gerne ein bisschen enger ausfallen, bzw. ganz wegfallen.

    Oft sind es die Durchgangsstraßen durch einen Ort, an denen die Bürgersteige so schmal sind, dass dort kaum Platz für den Fußverkehr bleibt. Und viele Dorfbewohner sehen das als ganz normal an, denn irgendwo müsse schließlich der Autoverkehr entlangfahren. Und wenn dann kein Platz mehr für den Fußverkehr bleibt, dann ist das halt so. Deswegen käme doch niemand auf die Idee, die Häuser im Dorfkern abzureißen, um Platz für breite Dorfstraßen mit breiten Fußwegen zu schaffen.

    In vielen Ortschaften beruhen die Hoffnungen auf eine Verbesserung darauf, dass eines Tages eine Umgehungsstraße gebaut wird. Aber selbst wenn die gebaut ist, fehlt oft der Antrieb an der alten Verkehrs-Situation im Dorf etwas zu ändern.

    Und wenn dieses Modell in den Ortsdurchgangsstraßen funktioniert, dann kann man es doch erst recht auf Neubaugebiete in Ortsrandlagen übertragen, wo sich dadurch viel Geld sparen lässt. Und oft ist es dort so, dass die Bewohner fast ausnahmslos ihr Grundstück ausschließlich im Auto verlassen. Die freuen sich, wenn es keine Bürgersteige gibt, denn dann brauchen sie keine Bürgersteige sauber zu halten. Das gehört ja zu den Anliegerpflichten, wenn ein Gehweg vorhanden ist.

    Bitte nicht missverstehen: Ich finde das nicht unbedingt gut, was ich da beschrieben habe, aber ich fürchte, es entspricht der Realität. ;(

    In dem sehr lesenswerten taz-Artikel wird auch auf die geänderte Gesetzgebung zum Anwohnerparken eingegangen:

    "Das Prinzip Seit Oktober 2020 haben die Bundesländer die Gebührenhoheit beim Anwohnerparken, die bis dahin geltende bundesweite Obergrenze für Bewohnerparkausweise von 30,70 Euro pro Jahr wurde damit abgeschafft. Seitdem können die Länder oder – wenn es ihnen von ihren Ländern freigestellt wird – die Kommunen die Gebühren festlegen. Diese machen in sehr unterschiedlicher Weise davon Gebrauch.

    Die großen Städte Hamburg verlangt eine Jahresgebühr von 70 Euro. Weil die Stadt einen Ruf als smart city zu verteidigen hat, gibt der Senat 5 Euro Rabatt, wenn der Ausweis online beantragt und selbst ausgedruckt wird. In München zahlt man für die 10 bis 15 Quadratmeter große Fläche, die ein parkendes Auto so braucht, 30 Euro. In Berlin ist das Draußenparken – ganz im Gegenteil zu den Mieten in der Stadt – immer noch schnäppchengleich billig: hier kostet es 10,20 Euro pro Jahr.

    Preise in Bewegung Nicht überall gelten solche Dumpingangebote. In Ulm zahlt man 200 Euro, 2024 sollen es 300 Euro sein. Was da in Bewegung kommt, ist auch zum Beispiel in Münster zu sehen. Dort kostete der Ausweis bis Ende Juni 17 Euro. Seit 1. Juli sind 130 bis 190 Euro im Jahr fällig, ab Juli 2024 sollen es dann gestaffelt nach Länge des Autos 260 bis 380 Euro sein."

    In ihrer Printausgabe berichtet die HAZ von heute (22.11.23):

    "Im gutbürgerlichen Zooviertel gehen Unbekannte gegen Regelungen der Stadtverwaltung vor, indem sie Schilder demontieren oder beschmieren. Erneut sind dort nun missliebige Parkverbotsschilder abgebaut worden, die die Stadt Hannover im Sommer an mehreren Straßen aufgestellt hatte. Sie will damit die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern. Nach Einschätzung der Verwaltung wäre ohne die Halteverbote ein Durchkommen auf dem Bürgersteig für Menschen mit Rollatoren, Rollstuhl oder Kinderwagen problematisch." *)


    Foto: zugeparkter Bürgersteig im Zooviertel

    In dem Zeitungstext ist von "missliebigen Parkverbotsschildern" die Rede. Mag sein, dass es einzelne Autofahrer*innen gibt, denen es missfällt, dass sie jetzt nicht mehr überall legal die Bürgersteige zuparken dürfen. Viele Menschen im Zooviertel dagegen begrüßen es ausdrücklich, dass die Verwaltung endlich etwas unternimmt, sodass mehr Platz auf den Fußwegen ist. Und auch in anderen Stadtteilen von Hannover sind die Anwohner zunehmend genervt davon, dass immer mehr, und immer größere und schwerere Autos, sowie eine zunehmende Anzahl von Wohnmobilen die Fußwege blockieren oder auch einfach nur als Blechwand die Sicht versperren.

    *) das ist der Link zur HAZ-Internetseite mit dem entsprechenden Artikel. Leider hinter Bezahlschranke:

    „Das ist Selbstjustiz“: Illegale Aktionen gegen Parkverbote und neuen Namen der Hindenburgstraße
    Ausgerechnet im gutbürgerlichen Zooviertel in Hannover gehen Unbekannte mit illegalen Aktionen gegen Parkverbote und die Umbenennung der Hindenburgstraße vor.…
    www.haz.de

    Ich meinte vierbeinige Hafermotoren ... ;)

    Ach so!

    Da müsste man mal deutsche und österreichische StVO bzw. Praxis vergleichen. Ich meine mich zu erinnern, dass in .de einspuriges passieren keine wesentliche Behinderung ist, muss, meine ich, in .at Gegenverkehr möglich sein. Kann mich aber auch irren, muss man recherchieren.

    Worauf ich hinaus wollte ist, dass in dem Artikel von Andreas Knie darauf hingewiesen wird, dass dieser Passus in der StVO eben nicht ganz klar definiert ist. Und dass heutige Richter eine andere Gewichtung vornehmen könnten (wenn sie denn wollten) als das in den 50er und 60er Jahren der Fall war.

    Möglicherweise wird auch die Berücksichtigung einer älter werdenden Gesellschaft dazu führen, dass zum Beispiel der Platzbedarf für Fußgänger anders definiert wird, als früher.

    Ein Rentnerpaar, beide mit Rollator, möchte sicher gerne nebeneinander spazieren gehen können im eigenen Wohnviertel. Das geht nicht, wenn dort die Fußwege so stark zugeparkt sind, dass nur noch ein Hintereinandergehen möglich ist, womöglich sogar nur ohne Rollator.

    Die Rechte von Menschen mit Behinderung rücken auch stärker in den Fokus. Besonders im ÖPNV ist das ein großes Thema und es werden sehr viele zum Teil sehr kostenintensive Investitionen getätigt, um dem Anspruch Barrierefreiheit gerecht zu werden. (Trotzdem reicht das, was investiert wird, noch bei weitem nicht aus.)

    Aber es stellt sich die Frage, was nutzt es einer*m Rolli-Fahrer*in, wenn er/sie zwar barrierefrei aus der Stadtbahn aussteigen kann, aber dann nicht zu dem Haus gelangen kann, um z. B. jemanden zu besuchen?

    Foto: angeordnetes Gehwegparken in Hannover

    Malte hat einen taz-Artikel vom 20.11.23 verlinkt, der sich explizit mit dem Bremer Laternenparker-Urteil beschäftigt: Parkende Autos - Dieser Platz ist besetzt

    Parkende Autos: Dieser Platz ist besetzt
    Überall stehen Autos an den Straßen herum. Ein Flächenfraß. Dass der überhaupt erlaubt ist, verdanken die Städte dem Bremer Laternenparker-Urteil.
    taz.de

    Um solchen Luxus wie "nebeneinander fahren" geht es bei dem Berliner Urteil gar nicht – sondern darum, dass die Restbreite nichtmal die Anforderungen für eine freigegebene Einbahnstraße erfüllt, sicher aber nicht für eine in beiden Richtungen mit Rad- und Autoverkehr zu befahrene Straße (was sie derzeit ist).

    Die vielen Fahrbahn-Parker haben alle "ihre" Reichsgaragen-Verordnung von 1939 nicht gelesen.

    Da heißt es in der Präambel:

    "Die Förderung der Motorisierung ist das vom Führer und Reichskanzler gewiesene Ziel. Die Zunahme der Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr erfordert, daß die öffentlichen Verkehrsflächen für den fließenden Verkehr frei gemacht und möglichst wenig durch ruhende Kraftfahrzeuge belastet werden. Zu diesem Zweck müssen die Kraftfahrzeuge dort, wo sie regelmäßig längere Zeit stehen, außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ordnungsgemäß eingestellt werden." *)

    Das Interessante an dieser Präambel:

    Dort, wo sie länger stehen, müssen die Kraftfahrzeuge außerhalb der Verkehrsflächen abgestellt werden. Also nichts mit Laternenparken über Nacht oder am Wochenende.

    Aber das Problem hatte sich ja in vielen Städten in Deutschland durch den Bomben-Krieg erledigt, sodass auf geräumten Trümmer-Grundstücken viele Autostellplätze zur Verfügung standen.

    Hier ein Bild vom Frankfurter Römer aus den 50er Jahren (die markanten Giebelhäuser des "Römer" sind eine gute Orientierung!):

    https://preview.redd.it/der-r%25C3%25B6mer-in-der-nachkriegszeit-eigentlich-nicht-mehr-als-v0-8t33uh5bc0ub1.jpg?width=1080&crop=smart&auto=webp&s=d4ae83a4047ff180e53eed077d7502875925cc45

    Und so sah es dort 1938 aus:

    https://frankfurt-und-der-ns.de/media/images/Der_Romer_im_Jahr_1938.original.png

    Hier eine Luftaufnahme aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg:

    https://www.pro-altstadt-frankfurt.de/images/Illustrationen/Luftaufnahme_Frankfurt_am_Main.jpg

    *) https://www.stadtgrenze.de/s/p3r/rgao/rgao01.htm

    Du meinst das Bremer Urteil? Siehe dazu glaub Hannoveraner Faden, da habe ich es gerade zerpflückt. Es gab einfach keine Rechtsgrundlage für extra globale Parkverbotsregeln ohne Beschilderungen entgegen der bundesweiten StVO. Es hätte niemand die Bremer hindern können, Unmengen an Schildern aufzustellen, sofern die verkehrsrechtlichen Anordnungen ein Fundament haben, so wie man hier eben auch ein Verbot anordnen darf, wenn es nötig ist.

    Falls jemand die Originalurteile findet, bitte verlinken. Googeln auf die Schnelle fand nur diesen Artikel.

    Du hast das nicht "zerpflückt" sondern zu sehr rein nach dem Prinzip den Buchstaben nach verboten oder erlaubt beurteilt. Es gibt eigentlich nie einfach nur ein, es ist erlaubt, oder es ist verboten. Das ist oft eine Schwarz-Weiß-Malerei, die die tatsächlich stattfindenden Vorgänge nicht beschreiben kann. Habe ich grade versucht im Hannover-Faden nochmal deutlich zu machen.

    Obwohl es auch im Prinzip unzulässig ist und den tatsächlich stattfindenden Vorgängen in der Regel nicht gerecht wird, folgendes Gedankenspiel nach dem Schema: Was wäre gewesen wenn:

    Was wäre gewesen, wenn das Bremer Laternenparkerurteil so ausgegangen wäre, dass alle Gerichte bis hinauf zum Karlsruher Bundesverwaltungsgericht damals geurteilt hätten: Es ist komplett verboten sein Fahrzeug nachts oder am Wochenende irgendwo im öffentlichen Straßenraum abzustellen. Es ging ja in dem Urteil um das Abstellen über Nacht und am Wochenende.

    Hätte das höchste Gericht tatsächlich so geurteilt (und wäre es tatsächlich gelungen, dass Nachts- und Wochenendparkverbot am Straßenrand durchzusetzen) dann wären wohl deutlich mehr und deutlich schneller viele Parkhäuser in den Städten gebaut worden. Oder siehst du noch andere Auswirkungen?

    Nach dem ich mir gestern abend mal das Urteil im Original https://research.wolterskluwer-online.de/document/3930e…d2-6fcb4132e516 angeschaut habe, kann ich irgendwie nicht mehr so recht nachvollziehen, warum Knie das als vorher angeblich verboten bezeichnet ...

    Ich habe mich auch schon gefragt, ob denn das Laternenparken" vorher strikt verboten war. Denn zu dieser Überlegung kann man kommen, wenn man die Darstellung von Andreas Knie liest: "Ein Bremer Kaufmann hatte seinen Kleinlastwagen, mangels eines geeigneten
    privaten Stellplatzes, abends und am Wochenende einfach am Straßenrand abgestellt und war deshalb mehrfach von den Bremer Ordnungskräften abgemahnt worden."

    Du schreibst ja:


    Wahrscheinlich war es das [das Laternenparken] nie [verboten] und man konnte, wenn man wollte, auch Kutschen schon unter der "Laterne" parken, nur waren dann die "1-PS-Motoren" irgendwann verhungert, wenn man das zu lange mit "laufendem Motor" machte, wie der Bremer übers Wochenende, weswegen sich die Frage seltener stellte bzw. der Motor irgendwann weitergelaufen ist ...

    Hatte denn der Bremer Kaufmann den Motor seines Wagens laufen lassen, als er auf den Bremer Straßen nachts und am Wochenende parkte? Hatte ich das überlesen in der von dir angegebenen Quelle? Der Bremer Laternenparker war jedenfalls ein Kaufmann und sein 2-t-Lieferwagen im damaligen Vergleich schon recht groß. Das ist ein Foto von einem Borgward-Lieferwagen-Oldtimer:

    Borgward B 611 – Wikipedia
    de.wikipedia.org

    Ich weiß aus eigener Erinnerung, dass zumindest im ländlichen Raum es auch in den 90er-Jahren noch verpönt war, sein Fahrzeug auf der Fahrbahn zu parken. Weil aber in immer mehr Familien der Zweitwagen und häufig auch noch ein Dritt- und Viertwagen üblich wurden, reichte der Platz auf den Grundstücken häufig nicht, oder die Familien waren nicht bereit, dafür den Garten zu verkleinern, dass auf dem Grundstück mehrere Fahrzeuge hätten unterkommen können. So setzte es sich nach und nach durch, dass diejenigen Dorfbewohner, denen das Zuparken der Dorfstraßen missfiel, als kinderlose Nörgler abgestempelt wurden, die nichts zu melden hatten.

    Ich lese die Abhandlung von Andreas Knie nicht in dem Sinne, dass vorher das sogenannte "Laternenparken" strikt verboten war und aufgrund des Bremer Urteils von heute auf Morgen plötzlich erlaubt wurde. Zumal sich die Urteilsfindung über eine Zeitraum von 10 Jahren erstreckte, in denen der Auto-Bestand in Westdeutschland sich vervielfachte.

    1955: 5,8 Millionen KFZ, davon 1,8 Millionen PKW

    1965: 14,3 Millionen KFZ (fast dreimal so viel), davon 10,5 Millionen PKW (also mehr als fünfmal so viel PKW)

    Agenda 21; Daten; KFZ-Bestand Deutschland 1950 bis 2000

    Vielmehr macht Knie darauf aufmerksam, wie die Einstellung der Gesellschaft sich verändert hat. Denn es wird an mehreren Stellen in dem von dir verlinkten Text deutlich, dass es begründete Hindernisse gab, die gegen das Laternenparken sprechen. Nicht zuletzt wird mehrfach auf §1 StVO Bezug genommen: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

    Genau das ist doch der Grund, wenn zum Beispiel eine Verkehrsverwaltung in einer Fahrradstraße einen Handlungsbedarf dafür sieht, das Parken einzuschränken. Den Fahrradfahrenden soll es möglich sein, in der Fahrradstraße (die für den Autoverkehr freigegeben ist) nebeneinander zu fahren, ohne immer auf Hintereinander fahren "umschalten" zu müssen, wenn Gegenverkehr kommt.

    Wenn in einer Fahrradstraße (legal) so geparkt werden kann, dass dort ein angenehmes Nebeneinanderfahren von Fahrradfahrenden nicht möglich ist, weil diese von Autofahrenden zum Hintereinanderfahren gezwungen werden, dann werden diese Fahrradfahrenden behindert und belästigt. Erschwerend kommt dazu, dass meistens nur eine Person im Auto sitzt, aber diese Person zusätzlich einen leeren Beifahrersitz spazieren fährt.

    1965, so Knie, war die Autobegeisterung so ungetrübt und wurde von so viel Menschen geteilt und wurde nur von so wenigen Zeitgenossen in Frage gestellt, dass es nicht mit heute vergleichbar ist. Besonders die Anzahl der Menschen, die ganz bewusst ohne Auto mobil sind, hat deutlich zugenommen im Vergleich zu 1965. Und auch die Menschen, die aufgrund von Behinderung oder niedrigem Einkommen nicht in der Lage sind, sich ein Auto zu leisten, melden sich vermehrt zu Wort, um mehr Rechte für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer*innen einzufordern. Darauf macht Knie mit seiner Abhandlung über das Zustandekommen des Bremer Laternenparker-Urteils von 1955-1965 zu Recht aufmerksam.

    https://bibliothek.wzb.eu/artikel/2021/f-24377.pdf

    Was ich hier schon mehrfach schrieb: bei schwierigen Lichtverhältnissen (und erst recht mit zweifelhafter eigener Beleuchtung) fährt man außerorts tunlichst hart an oder auf der weißen Begrenzungslinie.

    Ist das so? Ich hatte schon immer den Eindruck, dass beim Fahrrad die Reflektoren, am besten in Kombination mit einer hellen Kopfbedeckung, sehr viel mehr bringen als die Fahrrad-Scheinwerfer und Rücklichter.

    Oft sind es ja Autofahrer, die den Unfall verursachen, und die haben ein deutlich helleres Licht als Fahrräder. Und das ist vermutlich auch dann noch heller als eine Fahrrad-Rücklicht, wenn ein Reflektor das Autoscheinwerferlicht einfach nur reflektiert. Vor ein paar Jahren hatten sich nach meiner Erinnerung die Vorschriften für die nach hinten wirksamen rechteckigen breiten Reflektoren (leider?) verändert. Früher war da eine Mindestgröße vorgeschrieben, später dann nur noch eine Mindestreflektionsfähigkeit. Ganz früher war allerdings nur eine sehr kleine Reflektor-Fläche Vorschrift.

    "Ebenfalls unverändert wirksam ist die Straßenverkehrsordnung, die nicht nur die Optimierung des Autoverkehrs zum obersten Ziel hat, sondern auch das Abstellen von privaten Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen als Gemeingebrauch absichert."

    Andreas Knie in: Der Laternenparker von Bremen Die Gesellschaft muss erstreiten, welchen Raum der Autoverkehr einnehmen soll

    https://bibliothek.wzb.eu/artikel/2021/f-24377.pdf

    Das ist nur ein Beispiel dafür, dass die StVO eigentlich eine StV(U)O, eine Straßenverkehrs(Unrechts-)ordnung ist, die den nichtmotorisierten Verkehr massiv benachteiligt. Selbst das legale Parken ist oft verbunden mit einer Reduktion der Verkehrsfläche für den nichtmotorisierten Verkehr, inklusive Dooring-Gefahr. Ganz zu schweigen vom unerlaubten, häufig aber von der Verkehrsverwaltung geduldeten Falschparken.

    Da lässt dieses Berliner Verwaltungsgerichtsurteil aufhorchen:

    "Damit Radfahrer sicher vorankommen, fallen in der Handjerystraße in Friedenau viele Autostellplätze weg. Das wollten Anwohner nicht hinnehmen und zogen vor das Verwaltungsgericht Berlin. Einen Erfolg im Kampf gegen die neue Fahrradstraße konnten sie dort jedoch nicht erzielen, wie jetzt bekannt wurde. In zwei Entscheidungen hat die 11. Kammer des Gerichts die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zurückgewiesen – ein Erfolg für das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Einen individuellen Rechtsanspruch auf Parkmöglichkeiten gebe es nicht, hieß es."

    Berlin-Friedenau: Kein Recht auf Parkplätze – Gericht gibt grünes Licht für neue Fahrradstraße
    In der Handjerystraße in Friedenau bekommen Radfahrer mehr Platz. Anwohner zogen vor Gericht – ohne Erfolg, wie zwei Entscheidungen jetzt zeigen.
    www.berliner-zeitung.de

    Wurde denn vor 1956 (Beginn des Rechtsstreits ca.) NIE auf der Fahrbahn geparkt? Würde mich wundern ...

    In dem verlinkten Text heißt es:

    "Ein Bremer Kaufmann hatte seinen Kleinlastwagen, mangels eines geeigneten privaten Stellplatzes, abends und am Wochenende einfach am Straßenrand abgestellt und war deshalb mehrfach von den Bremer Ordnungskräften abgemahnt worden. Er tat es dennoch immer wieder, beendete also das nach Sicht des Bremer Senats illegale Abstellen seines Fahrzeugs keineswegs. Die Kontroverse dauerte beinahe zehn Jahre, bis schließlich das Bundesverwaltungsgericht dem Kaufmann recht gab. Es erlaubte das Parken von Autos auf öffentlichen Flächen."

    Das hört sich so an, als wurde vor 1956 in der Regel nicht auf der Fahrbahn geparkt in dem Sinne, dass das Fahrzeug dort über Nacht abgestellt wurde, oder am Wochenende. Hat vermutlich auch damit zu tun, dass damals ein Auto sehr viel teurer war als heute. Selbst das Benzin war zum Beispiel 1960 mehr als doppelt so teuer wie 2007 (wenn man die Kaufkraft in Lohnminuten zugrunde legt). 1960 musste man für einen Liter Normalbenzin 14 Minuten arbeiten, 2007 waren es gerade einmal 6 Minuten.

    http://ernaehrungsdenkwerkstatt.de/fileadmin/user_upload/EDWText/TextElemente/Ernaehrungswirtschaft/Kaufkraft_-_Lohnminuten_-_1960_2007.pdf

    Deshalb war es vermutlich in den 50er-Jahren noch üblich, dass man das heilige Blechle wie in einem Schrein in der Garage aufbewahrte, zumindest über Nacht und am Wochenende.

    Am Marstall (BD 080889) | Vorträge | Veranstaltungen | Historisches Museum | Kultur & Freizeit | Landeshauptstadt Hannover | Bilder | 01 DATA (Neu) | Media | Top Level Nodes

    Das verlinkte Foto aus Hannover ist von 1960. Das wäre ein gute Frage an einen Zeitzeugen, ob er sich daran erinnern kann, dass der Parkplatz am Marstall in Hannover damals nachts und am Wochenende leer stand.

    So sieht es da heute aus: Der Parkplatz, errichtet auf Trümmergrundstücken aus dem 2. Weltkrieg, wurde vor wenigen Jahren gegen zum Teil wütende Anwohnerproteste gegen den Parkplatz-Rückbau bebaut (Gebäude mit Tiefgaragen), bzw. zur Grünanlage umgestaltet. Trotz der Tiefgaragen-Stellplätze gibt es leider immer noch zahlreiche oberirdische Auto-Stellplätze.<X

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Ob das Berliner Verwaltungsgerichtsurteil dazu beiträgt, das die Fahrradstraßen in Hannover sicherer werden? Oder ob in Hannover die SPD die Regierungskoalition im Rathaus aufkündigt und sich zusammen mit den anderen Autoparteien, CDU und FDP durchsetzt und die meisten Fahrradstraßen aufgegeben werden?

    Das zitierte Urteil ist 1966 gefallen. Noch mehr als heute war vmtl. damals das Auto der Deutschen liebstes Kind. Apropos Kinder, es gibt ja mittlerweile einen Rechtsanspruch auf KiTa-Plätze zum parken der lieben Kleinen. Vielleicht könnte man auch einen Rechtsanspruch zum Parken des....?

    In einem HAZ-Kommentar *) wurden kürzlich drei Gründe genannt, warum Parkplätze in Straßen von Wohngebieten angeblich unverzichtbar seien: "Gesundheitliche Gründe, Altersgründe, Berufsgründe"

    Welcher Grund traf hier zu? Siehe Foto!

    Der Unterschied zwischen Autos und Kindern in Deutschland ist:
    Für Autos wird gesorgt.

    "Seit zehn Jahren haben Kinder ab dem ersten Lebensjahr Anspruch auf einen Kitaplatz. So weit die Theorie. In der Praxis fehlen mehr als 380.000 Plätze, Erzieherinnen sind Mangelware. Personal und Eltern sind am Limit." *)

    Wenn ich mir anschaue, was für Autos in den Straßen vieler Stadtteile herumstehen, dann habe ich nicht den Eindruck, dass Parkplätze Mangelware sind.

    Wenn ich andererseits den Kampf um die viel zu knappen Kita-Plätze beobachte, wo dann Eltern Nachweis über Art und Umfang ihrer Berufstätigkeit führen müssen, um zum Beispiel einen Kita-Ganztagsplatz zu bekommen, oder einen Hortplatz, dann wird klar: Für Stellplätze für Autos wird in Deutschland gesorgt ...;(

    *) https://www.deutschlandfunkkultur.de/10-jahre-kitaplatz-anspruch-wunsch-und-wirklichkeit-dlf-kultur-220721e4-100.html#

    *) HAZ-Printausgabe vom Samstag, 18.11.23

    Würden sich alle immer an §1 halten, dann bräuchte es keine weiteren Regeln und auch keine Verkehrsschilder – das ist aber nunmal nicht die Realität, sondern ALLE Verkehrsteilnehmer legen die Regeln als "Empfehlungen" aus. Die Aufgabe eines guten Straßen-Designs ist es, möglichst viele dieser Fehler abzufangen.

    Die StVO benachteiligt systematisch den nichtmotorisierten Verkehr, weshalb sie eigentlich Straßenverkehrs-Unrechtsordnung genannt werden muss!

    Nur weil die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer*innen in einer schwächeren Position sind und keine Chance haben, sich gegen tonnenschwere Fahrzeuge mit in der Regel deutlich mehr als 100 PS adäquat zur Wehr zu setzen, funktioniert diese Unrechtsordnung insofern, dass die besonders Benachteiligten im Zweifel gezwungen sind sich zurückzuziehen.

    Das Einhalten von Regeln verbessert die Überlebenschance der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer*innen insoweit sie sich zumindest ein Stück weit darauf verlassen können, dass die ihnen technisch und besonders aufgrund ihrer Panzerung haushoch überlegenen Autofahrer*innen zumindest einen Teil der Regeln zumindest meistens einhalten, oder aber der Regelverstoß bereits zu einer neuen informellen Regel geworden ist, auch wenn die nicht in der StV(U)O enthalten ist.

    Ein etwas längeres Zitat, weil es darin um etwas Grundsätzliches geht, dass die derzeitige Debatte über Verkehrspolitik bestimmt, wenn es um den Parkplatz-Rückbau geht. Das Zitat ist aus einer pdf-Datei der Zeitschrift WZB (=Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung) Mitteilungen von Dezember 2021:

    Der Laternenparker von Bremen

    Die Gesellschaft muss erstreiten, welchen Raum der Autoverkehr einnehmen soll

    von: Prof. Andreas Knie (Politikwissenschaftler)

    "Ein Bremer Kaufmann hatte seinen Kleinlastwagen, mangels eines geeigneten privaten Stellplatzes, abends und am Wochenende einfach am Straßenrand abgestellt und war deshalb mehrfach von den Bremer Ordnungskräften abgemahnt worden. Er tat es dennoch immer wieder, beendete also das nach Sicht des Bremer Senats illegale Abstellen seines Fahrzeugs keineswegs. Die Kontroverse dauerte beinahe zehn Jahre, bis schließlich das Bundesverwaltungsgericht dem Kaufmann recht gab. Es erlaubte das Parken von Autos auf öffentlichen Flächen.
    Denn nur, wenn man sein Fahrzeug überall bequem abstellen kann, ist es ja ein attraktives Fortbewegungsmittel, so die Argumentation des Gerichts. In der Urteilsbegründung des damals in Karlsruhe beheimateten Gerichts heißt es (Aktenzeichen: BVerwG IV C 2.65): „In einer stürmischen Entwicklung seit Anfang der Fünfzigerjahre ist das Automobil in der Bundesrepublik bei einem am 1. Juli 1963 erreichten Stand der Motorisierung von acht Einwohnern je Pkw und weiterer, sprunghafter Zunahme ‚zu einem Gebrauchsgegenstand aller Bevölkerungskreise geworden‘. Diese Entwicklung hat der Staat nicht nur geduldet, sondern gefördert. Schon im Vorspruch der Reichsstraßenverkehrsordnung von 1934 heißt es: ‚Die Förderung des Kraftfahrzeugs ist das Ziel, dem auch diese Ordnung dienen soll.‘
    In der Bundesgesetzgebung ist insbesondere die steuerliche Berücksichtigung der Kosten des Arbeitnehmers zur Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ein allgemein bekannter Ausdruck dieser Förderung. Mit der Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs hat aber der Straßenbau und insbesondere der Bau von Garagen und Einstellplätzen nicht Schritt halten können, den die Reichsgaragenordnung vom 17. Februar 1939 in der Fassung vom 13. September 1944 zur Entlastung der öffentlichen Verkehrsflächen von ruhenden Kraftfahrzeugen vorsieht. Die – unausweichliche – Folge ist, dass ein großer Teil der motorisierten Verkehrsteilnehmer praktisch gezwungen ist, öffentliche Straßen zum Dauerparken als ‚Laternengarage‘ zu benutzen. Jeder Blick in die Verkehrswirklichkeit der Gemeinden in der Bundesrepublik bestätigt dies als tägliches Erfahrungsbild. Damit erweist sich das Abstellen von Kraftfahrzeugen über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen an öffentlichen Straßen als grundsätzlich den Verkehrsbedürfnissen entsprechend und damit als grundsätzlich verkehrsüblich und gemeinverträglich. Es gehört daher zum Parken im Sinne von § 16 StVG."

    https://bibliothek.wzb.eu/artikel/2021/f-24377.pdf

    (Ich hatte das Zitat zunächst versehentlich im falschen Thread gepostet, dort aber wieder gelöscht.)

    Aber als Regelkonformer müsste man wesentlich weniger "Rücksicht" nehmen, wenn andere die Regeln nicht ständig brechen würden, weil sie ihnen oftmals schlichtweg scheißegal sind und sich viel lieber auf genau diesen vielzitierten Paragraphen 1 berufen.

    Es sind ja auch immer die anderen, die die Regeln brechen.;)