Beiträge von Ullie

    und wo das nicht hängt, da... ?

    das ist dann so wie mit diesen Sharrows/Sinnbildern "Fahrrad". Kannste überall hinpinseln. Überall. Außer vielleicht auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen. Wobei: selbst da sind ja hin und wieder Radfahrer unterwegs.

    Das Aufhängen von eigentlich nicht notwendigen Schildern betrifft aber auch andere Verkehrsteilnehmer*innen. Hier ein Beispiel aus Hannover für eine Straßeneinmündung, bei der Querverkehr von beiden Seiten, nicht nur der von rechts, Vorrang hat gegenüber dem Fahrzeug, das die Straße verlassen will. Im Beispiel die Mittelstraße:

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    Grund ist der aufgepflasterte Fußweg, der durchgängig über die einmündende Straße hinwegführt. Nicht nur der Fußverkehr, der an dieser Einmündung die Mittelstraße quert, hat Vorrang, auch der Autoverkehr auf der Calenberger Straße hat Vorrang.

    Trotzdem hängt da ein Vorfahrt Achten[Zeichen 205] für die Fahrer*innen, die mit ihrem Fahrzeug die Mittelstraße verlassen. Traut die Verkehrsverwaltung in Hannover den Verkehrsteilnehmer*innen nicht zu, auch ohne Vorfahrt achten die Situation richtig zu erkennen?

    Und was ist mit den Fahrer*innen auf der Calenberger Straße, die sich so der Einmündung Mittelstraße nähern, dass sie mit Vorfahrt berechtigten Fahrzeugen rechnen könnten?

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    Für diese Fahrzeuge wurde kein Vorfahrt an der nächsten Kreuzung [Zeichen 301]aufgestellt. Vermutlich geht die Verwaltung davon aus, dass die Fahrer*innen das [Zeichen 205]-Schild auch von der Rückseite aus erkennen können, weil es ja die Form eines Dreiecks hat, das nach unten zeigt. Verwechslung ausgeschlossen.

    Es gibt nach meiner Beobachtung viele solcher Straßeneinmündungen mit niveaugleich geführtem Gehweg, die überflüssiger Weise zusätzlich mit [Zeichen 205]ausgeschildert sind:

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    Ansonsten verbuche ich das Thema aber vor allem als "erledigt" und das, was man beim nächsten Mal anders machen sollte hat wenig mit den Protesten zu tun. Traurig finde ich, dass bestimmte Maßnahmen wie "krank geht man nicht zur Arbeit" oder "wer ins KH muss, wird erstmal auf den üblichen Scheiß getestet" nicht beibehalten wurden.

    So schnell ist das Thema Corona nicht erledigt, vermute ich. Es ist einiges geschehen und es wurde viel in Bewegung gesetzt, um einer möglichen Virusgefahr rechtzeitig vorzubeugen. Und es wurden von den Staatenlenker*innen markige Aussagen getroffen, mit denen sehr weitgehende Maßnahmen wie der Lockdown gerechtfertigt wurden. Corona ist für viele nach wie vor ein Zeichen dafür, dass entschlossenes Handeln von Politik und Gesellschaft möglich ist, um einer Gefahr zu begegnen. Andere sehen darin ein Beispiel für staatliche Willkürherrschaft.

    Diese kontroverse Beurteilung der Gegenmaßnahmen gegen Corona wirkt sich meines Erachtens auch auf andere kontroverse Diskussionen aus, die dadurch schneller an Heftigkeit zunehmen, als das vor Corona der Fall war. Daran wird man sich wohl gewöhnen müssen, befürchte ich.

    Von Fall zu Fall kann es aber auch zu wünschenswerten Veränderungen beitragen. In der Diskussion um das sukzessive Verkaufsverbot von Tabakwaren in Großbritannien wurde der WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus so zitiert: "Wenn Tabak ein Virus wäre, würde die Welt alle Mittel aufbieten, um es zu stoppen."

    Dieser Text stammt von der Webseite https://www.publik-forum.de/menschen-meinu…weise-verbieten des Internetauftritts von Publik-Forum

    Ob auch das nachweislich ungesunde Autofahren in die Schranken verwiesen werden kann? Mal sehen! Das angepeilte Tabakverbot, das sich die Briten gerade verordnen, ist noch in Arbeit.

    Geplantes britisches Zigaretten-Verbot: Ein Vorbild für Deutschland?
    Die Regierung in Großbritannien plant ein weitreichendes Rauchverbot. Was genau ist geplant? Wie ist die Lage in Deutschland? Fragen und Antworten.
    www1.wdr.de

    Die Mehrheit der Radfahrer inkl. Alltagsradler wird nicht treffsicher sagen können, was ein singuläres 1022-10 oder 239 mit [Zusatzzeichen 1022-10] bedeutet oder hält den Abbau von 24x für einen "Abbau von RVA".

    Das ist für die Mehrheit der Fahrradfahrer*innen auch ziemlich Wumpe. Yeti hat es weiter oben ja schon treffend formuliert:

    Erfahrungsgemäß muss man Radfahrern aber eher verdeutlichen, wenn eine Verkehrsfläche, die nicht "Fahrbahn" heißt, nicht für den Radverkehr vorgesehen ist.

    Dem Problem begegnet man in Hannover an manchen Stellen, in dem man einen reinen Gehweg entsprechend ausschildert. [Zeichen 239]

    Oder in schwereren Fällen von gelegentlicher bis häufiger missbräuchlicher Bürgersteignutzung durch den Fahrradverkehr, indem alternativ oder zusätzlich mit [Zeichen 254] ausgeschildert wird. Kann man "bescheuert" finden, aber mein Gott, im Autoverkehr ist das doch ganz normal, dass Schilder aufgestellt werden, obwohl eigentlich klar ist, dass zum Beispiel bestimmte Fahr-Aktionen oder Park-Aktionen nicht gestattet sind. Trotzdem hält sich oft kein Autofahrer dran.

    Ich vermute, dass die meisten schnellen Fahrbahnradler*innen sehr genau wissen, dass es da Unterschiede gibt zwischen einer Beschilderung mit [Zusatzzeichen 1022-10] und einer Beschilderung mit [Zeichen 241-30]oder [Zeichen 237]. Schade ist, dass das Tempo auf den Fahrradwegen (auch den nicht benutzungspflichtigen) dadurch zunimmt, dass immer mehr Menschen mit dem Pedelec unterwegs sind und nicht auf die Idee kommen auf der Fahrbahn zu fahren. Auch dann nicht, wenn sie das dürften, weil der Fahrradweg ein Angebotsfahrradweg ist.

    Ein Lichtblick ist dagegen, dass es andererseits auch Fahrradfahrer*innen gibt, die den Umstieg aufs Pedelec zum Anlass nehmen, häufiger auf der Fahrbahn zu fahren.

    Unter den Querdenkern waren ohne Frage viele Spinner, Faschos und Neonazis. Aber auch viele Menschen, die von der Linken unwidersprochen in deren "Obhut" belassen oder hineingebrüllt worden sind. Eine selbstkritischer Umgang hierzu fehlt in der linken Szene.

    Das klingt paradox, was du da schreibst.

    Einerseits bedauerst du, dass die Linken verwirrte oder überforderte Menschen, die sich in die "Obhut" von Faschos und Neonazis begaben, angeblich im Stich gelassen hätten. Andererseits kritisierst du, dass die Linken das unwidersprochen zugelassen haben sollen, oder gar diese verwirrten Menschen in die Obhut der Neonazis und Faschos hineingebrüllt haben sollen.

    Richtig ist, es wurde wiederholt und ausdrücklich von demokratischen Politiker*innen davor gewarnt, die Coronamaßnahmen zum Vorwand zu nehmen, sich antidemokratischen Gruppierungen anzuschließen, weil man glaubt anders es nicht mehr aushalten zu können, dass versucht wird, der Ausbreitung des Corona-Virus etwas entgegenzusetzen.

    Das ist vergleichbar mit vielen anderen Bemühungen, gesamtgesellschaftlich einen Missstand zu bekämpfen oder Übel von den Menschen abzuhalten. Immerhin, es ist zum Beispiel trotzdem gelungen, eine Verpflichtung zum Anlegen eines Sicherheitsgurts beim Autofahren durchzusetzen. Auch da waren damals rechte Agitatoren am Start, die von Zwangsmaßnahmen sprachen, vor denen die Bevölkerung geschützt werden müsse.

    Und heute versuchen rechtsextremistische Agitatoren, gesamtgesellschaftliche Anstrengungen für eine Verkehrswende zu deuten als Zwangsmaßnahmen eines "links-grün" versifften totalitären Staates, dem der "freiheitsliebende deutsche Mann" Paroli bieten müsse.

    Und in dem ich darauf hinweise, muss ich befürchten, dass du mir nachsagen wirst, ich treibe die Menschen mit ihren "berechtigten Zweifeln" an der Notwendigkeit einer Verkehrswende in die Arme der Faschos? Das ist paradox, denn würde ich rechter Propaganda gegen Umweltschutzmaßnahmen nicht widersprechen, dann lasse ich es doch erst recht zu, dass diese "Menschenfänger" mit ihren rechten Thesen erfolgreich hausieren gehen würden.

    Das allein stehende [Zusatzzeichen 1022-10] kennzeichnet einen linksseitig freigegebenen Radweg. Rechte Radwege müssen nicht freigegeben werden, weil die immer benutzt werden dürfen.

    In Hannver wird das alleinstehende [Zusatzzeichen 1022-10] auch zur Kennzeichnung von rechten Fahrradwegen benutzt. Eigentlich könnte man sich das Schild sparen, weil wie zum Beispiel hier in der Göttinger Chaussee ...

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    ... ohnehin an der Pflasterung ein Angebotsfahrradweg erkennbar ist.

    Trotzdem ist mir [Zusatzzeichen 1022-10] schon mehrfach aufgefallen als alleinstehendes Schild, dass einen rechtsseitigen Angebots-Fahrradweg kennzeichnet. Aus meiner Erinnerung weiß ich, dass einige dieser Fahrradwege früher einmal so ausgeschildert waren:[Zeichen 241-30]

    Publik forum hat diesmal eine Umfrage gestartet zu der Frage:

    "Umfrage: Stimmen Sie ab! Den Verkauf von Tabak schrittweise verbieten? Die britische Regierung will den Verkauf von Tabak an junge Menschen verbieten. Langfristig soll so die gesamte Bevölkerung keine Zigaretten mehr kaufen können. Eine kluge Idee auch für Deutschland? Machen Sie mit bei unserem Pro & Contra!"

    Dieser Text stammt von der Webseite https://www.publik-forum.de/menschen-meinu…weise-verbieten des Internetauftritts von Publik-Forum

    Muss irgendwie an mit vorbeigegangen sein, dass Großbritannien den Verkauf von Tabak verbieten will. Ich bin da ein bisschen hin- und hergerissen. Vor allem wenn ich die Schädigung von Mensch und Umwelt sehe, den das Auto anrichtet, dann würde ich ja wohl eher das Autofahren stark einschränken. Andererseits behauptet der Pro-Rauchverbot-Sprecher: "Tabak ist das tödlichste Produkt der Welt. Die Zahl der jährlichen Tabaktoten übersteigt die Zahl der Toten durch bewaffnete Konflikte, Naturkatastrophen und der Verkehrstoten zusammen um ein Vielfaches."

    Die Sprecherin gegen das Rauchverbot widerspricht:
    "Wirkungsvolle Prävention geht vielmehr mit Aufklärung über einen individuell gesunden Lebenswandel einher. Vor allem aber ist der Staat in der Verantwortung, gesunde Bedingungen zu schaffen. Dazu gehört beispielsweise ein komplettes Werbeverbot für Tabakprodukte, E-Zigaretten und ähnliche Produkte, und zwar an den Orten, an denen sie verkauft werden."

    Könnte ich mir in Bezug auf das Autofahren auch sehr gut vorstellen, so ein komplettes Werbeverbot. Dass die Raucherei mehr Tote kosten soll als das Autofahren, ist möglicherweise eine statistische Ungenauigkeit, bei der typische Folgeerkrankungen generalisiert dem Rauchen zugeschrieben werden. Wurde das bei den Verkehrstoten auch so gemacht?

    Bis jetzt gibt es einen kleinen Vorsprung Pro Rauchverbot mit 54%. Jeder kann mit abstimmen, es ist keine Anmeldung erforderlich.

    Am besten man nimmt überhaupt nicht mehr am Straßenverkehr teil, dann passiert auch nichts.

    ...jedenfalls nicht im Straßenverkehr

    He verflixt, jetzt mach dich nicht lustig über meinen Appell zur Aufzugnutzung. Ich meine den wirklich ernst. Wenn man sieht, mit welchem Aufwand, in welch riesigen schweren Karossen Menschen sich von A nach B bewegen, weil sie meinen, das müsste so sein, und sich sogar besonders sicher dabei fühlen, dann ist es doch sehr realistisch, verstärkt den Einbau von Aufzügen in mehrstöckigen Gebäuden vorantreiben. Vermutlich ist das auch deutlich kostengünstiger als einfach dabei zuzuschauen, wie sich Menschen auf Treppen zu Tode stürzen.

    Ist das Auto denn tatsächlich in Hannover auch zugelassen? Bekanntlich kann man das Kennzeichen ja seit geraumer Zeit „mitnehmen“, wenn man umzieht.

    Könnte ich mir als Hannoveraner auch ein Kölner Kennzeichen für das Auto besorgen, wenn ich nie in Köln gelebt habe?

    Ich halte es aktuell für wesentlich wahrscheinlicher, dass dieser Planet sehr bald unbewohnbar gemacht wird, weil transatlantische Kriegstreiber den dritten Weltkrieg vom Zaun brechen.

    Ich weiß zwar nicht, auf welchen Krieg du konkret Bezug nimmst, aber es gibt im Forum auch die Rubrik "Dies und Das" und da wird zurzeit unter anderem darüber diskutiert:

    Ullie
    22. März 2022 um 22:53

    Hatte ich eigentlich schonmal erwähnt, dass Radfahrer nicht im Längsverkehr niedergemacht werden?😈

    Hattest du, ich bin mir aber nicht sicher, ob deine Beobachtung im selben Maße zutreffen würde, wenn Fahrradfahrer*innen grundsätzlich immer alle die Fahrbahn benutzten. Und a priori würde ich auch nichts ausschließen an möglichen Unfallverläufen. Siehe zum Beispiel den hier:

    "Von hinten aufgefahren: Erneut Radfahrerin von Autofahrer in Potsdam angefahren
    Die 59 Jahre alte Fahrradfahrerin stürzte und verletzte sich am Arm und Bein. Der Unfall ereignete sich am Sonnabend in Babelsberg."

    Quelle: Tagesspiegel vom 5.2.23

    Von hinten aufgefahren: Erneut Radfahrerin von Autofahrer in Potsdam angefahren
    Die 59 Jahre alte Fahrradfahrerin stürzte und verletzte sich sich am Arm und Bein. Der Unfall ereignete sich am Sonnabend in Babelsberg.
    www.tagesspiegel.de

    oder den hier:

    "Detmold: 15-jähriger Radfahrer von hinten angefahren, Autofahrer flüchtet - Auf der Bielefelder Straße kam es am Montagabend (03.06.2024) zu einer Verkehrsunfallflucht, nachdem ein Autofahrer einen Jugendlichen auf dem Fahrrad angefahren hatte. Der 15-jährige Radfahrer aus Detmold war gegen 20.50 Uhr auf dem rechten Fahrstreifen in Richtung Detmolder Innenstadt unterwegs, als ein Auto ihn von hinten anfuhr."

    Quelle: Mein Lemgo vom 4.6.24

    Detmold: 15-jähriger Radfahrer von hinten angefahren, Autofahrer flüchtet
    Auf der Bielefelder Straße kam es am Montagabend (03.06.2024) zu einer Verkehrsunfallflucht, nachdem ein Autofahrer einen Jugendlichen auf dem Fahrrad…
    mein-lemgo.news

    Es gibt kein selektives „mit-etwas-nicht-rechnen“. Wer dem Verkehr allgemein die notwendige Aufmerksamkeit zuwendet, hat Fahrbahn-Radfahrer automatisch mit auf dem Zettel. Wer dies nicht macht, gefährdet neben sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern insbesondere auch Radwegradler.

    Wer ein Auto benutzt, der gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer*innen in einem so hohen Maße, dass die Autonutzung sehr viel stärker reglementiert und eingeschränkt werden muss.

    Aber soll ich, bis es so weit ist, auf das Fahrradfahren komplett verzichten? Oder nur noch zu Hause auf dem Heimtrainer fahren?

    Würde jeder dem Verkehr (Fahrradfahrer inklusive) mehr Aufmerksamkeit schenken, dann käme es trotzdem zu Unfällen. Dass Menschen manchmal zu wenig aufmerksam sind, ist eine ihrer Eigenschaften. Und das verträgt sich nicht gut mit hohen Geschwindigkeiten. Dass Fußgänger*innen auf öffentlichen Verkehrsflächen zusammenstoßen und dann jemand umfällt und stirbt, kommt jedenfalls deutlich seltener vor. Besonders gefährlich sind Treppen, deshalb empfiehlt es sich, den Handlauf zu benutzen, für alle Altersstufen! Wer eine Treppe begeht und dabei nicht den Handlauf benutzt, der gefährdet sich und andere Treppengeher.

    Besonders beim Transport von sperrigen Gegenständen oder beim Mitführen von Einkaufstrolleys, Kinderwagen usw. empfiehlt sich die Aufzugnutzung. Leider sind Aufzüge bisweilen defekt:

    Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Du musst abseits von Kraftfahrstraßen und Autobahnen ÜBERALL mit Radfahrern rechnen. Und deine Fahrweise entsprechend anpassen. In dieser Weise äußern sich übrigens auch regelmäßig passionierte Autofahrer.

    Es gibt in der VwV eine "Regelung", nach der man Tempo 70 etwas vereinfacht anordnen kann. Ich hab das sogar schon mehrfach ausprobiert; u. a. bei einer Landesstraße, die auch in absehbarer Zeit mit einem unnötigen Zwangswegelchen verschandelt werden soll. Weil die Bürgermeister danach betteln. Die zuständige Kreisverwaltung hat die Anträge einfach ignoriert. Diese "besondere Gefahrenlage" wird sie vermutlich erst dann erkennen, wenn das Wegelchen gebaut ist und bebläut wird.

    Mit "wenn Tempo 100 gilt", sage ich aus, dass die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit Tempo 100 gilt, wenn die Verkehrsverhältnisse es zulassen. (Das korrigiere ich jetzt aber nicht auch noch in meinem ursprünglichen Beitrag.) Ich fahre selten Auto, aber bin schon oft genug mitgefahren, um sagen zu können, dass nicht viele Fahrer sich von einem ausgeschilderten Tempo-70-Gebot beeindrucken lassen. Trotzdem ist es natürlich gut, dass du entsprechend erfolgreich interveniert hast.

    Leider ist es so, dass wenn jemand mit dem Fahrzeug an unübersichtlichen Stellen das Tempo unter 100 km/h reduziert, er zumindest damit rechnen muss, dass der nachfolgende Autoverkehr signalisiert, schneller zu fahren oder halt überholt, selbst dann, wenn es unübersichtlich ist.

    Mag sein, dass es passionierte Autofahrer gibt, die mit mehr Sicherheitsbewusstsein fahren.

    Trotzdem spricht nichts dagegen, das Tempo auf Landstraßen auf maximal 60 km/h zu begrenzen, so wie es jetzt auf 100 km/h begrenzt ist. Begleitet von baulichen Maßnahmen und Kontrollen würden sich zusätzliche Fahrradfahrerinnen finden, die sich dafür aussprechen, den Fahrradverkehr außerorts als Regelfall auf der Fahrbahn stattfinden zu lassen. Trotzdem sollte die Option erhalten bleiben, separate gemeinsame Fuß- und Fahrradwege anzubieten.

    Das ist doch alles Straßen*bau*recht (wo Gemeinden und Städte immer schon machen durften, was sie wollten), aber nicht Straßen*verkehrs*recht.

    Leider ist es nicht so. Beispiel:

    Vor dem Umbau hatte der Kötnerholzweg beiderseitig Hochbordradwege. Die waren allerdings viel zu schmal. Trotzdem waren sie sehr beliebt, obwohl nicht als benutzungspflichtig ausgewiesen. Jetzt gibt es dort keine Hochbordradwege mehr. Stattdessen immerhin einigermaßen breite Schutzstreifen, allerdings fehlen jeweils in Fahrtrichtung rechtsseitig die Begrenzungsstreifen.

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    Großer und mehrheitlicher Wunsch der Anwohner: Tempo 30. Das wurde von den Verkehrsbehörden verweigert:

    "Der Anordnung einer Temporeduzierung sind in der Straßenverkehrsordnung enge Grenzen gesetzt. Das gilt insbesondere, wenn in dem beantragten Bereich – wie im Kötnerholzweg – keine besonders schützenswerten und sensiblen Einrichtungen, wie Grundschulen, Kindertagesstätten oder Altenheime vorhanden sind."

    Quelle: https://punkt-linden.de/news/keine-tem…koetnerholzweg/

    Hätte es die Chance gegeben, die Fahrbahn deutlich schmaler zu bauen, um weiterhin Hochbord-Fahrradwege zu haben? Möglicherweise dann, wenn die Parkplätze und Bäume zumindest einseitig entfallen. Hätte es das besser gemacht? Vermutlich nicht.

    Eine Temporeduzierung aber macht Sinn. Möglicherweise erleichtert die Straßenverkehrsgesetzesnovelle ein solches Ansinnen. Es gibt zwar am Kötnerholzweg selbst keine "schützenswerten Einrichtungen", aber es führt ein Schulweg darüber hinweg.

    Es gibt keinen "Klimaschutz". Man kann "Klima" nicht "schützen".

    So, jetzt habe ich Jehova gesagt.

    Dann nenne es meinetwegen Umweltschutz oder Schutz vor der Autokratie (in Anklang an Katja Diehls Buch "Raus aus der Autokratie").

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    Mit Katja Diehl die Mobilitätswende aktiv gestalten Während die Mobilitätsexpertin und Bestseller-Autorin Katja Diehl in ihrem ersten Buch
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    Es ist in jedem Falle gut, wenn die Straßenverkehrsgesetz-Novelle dazu beiträgt, dass Straßen nicht immer breiter werden und darauf immer schneller gefahren wird und es immer weniger attraktiv ist, darauf mit dem Fahrrad zu fahren, schnurzegal ob mit oder ohne Fahrradweg. Auch auf einem ausreichend breiten Fahrradweg entlang einer Landstraße auf der Tempo 100 gilt, ist es unangenehmer Fahrrad zufahren, als wenn dort nur Tempo 60 gelten würde. Und daran ändern auch E-Autos nichts, denn deren Lärmemissionen entsprechen ab Tempo 20 bis 30 denen von Autos mit Verbrennermotoren, weil bei Geschwindigkeiten über 30 km/h das Laufgeräusch der Reifen die dominierende Lärmquelle ist.

    Wie weit allerdings die angeschobene Verkehrsgesetz-Novelle tatsächlich einmal reichen wird, bleibt bislang diffus. Schau dir zum Beispiel diese Straße an. Aus Fahrradfahrer*innensicht blanker Horror:

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    Die B 217 hier bei Ronnenberg bei Hannover ist breit genug für viel Platz für den Autoverkehr und den Fahrradverkehr. Es müssten einfach nur jeweils eine Fahrspur des Autoverkehrs umgewidmet werden für den Fahrradverkehr. Das Tempo, an der Stelle innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, könnte auf max. 30 reduziert werden. Das Tempo vor dem Ortseingangsschild könnte auf 60 km/h reduziert werden (Zurzeit gilt dort Tempo 70 und noch weiter draußen Tempo 100). 60 km/h ist das maximale Tempo für den Schwerlastverkehr auf Landstraßen.

    Die Fahrbahn ist an der gezeigten Stelle ca. 15 m breit. Der Fahrradverkehr in beide Richtungen wird zusammengequetscht mit dem Fußverkehr auf der linksseitigen Straßenseite auf einem gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsfahrrad von ca. 1,50 m Breite.:(

    Ob die angeschobene Verkehrsgesetz-Novelle tatsächlich einmal das hergeben wird? :/ Leider habe ich da meine Zweifel. Meine Motivation, an der gezeigten Stelle mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zufahren, geht gegen null. Und das würde sich auch dann nicht ändern, wenn dort der Fußweg mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert wäre. Trotzdem fände ich es richtig, die Beschilderung so zu ändern. Denn ganz ausschließen würde ich es nicht, dort mit dem Fahrrad die Fahrbahn zu benutzen. Zumindest in die eine Richtung, wo es etwas bergab geht. Und das wäre dann ganz ordnungsgerecht möglich, wenn mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert wäre anstatt mit [Zeichen 240].

    Das ist - sorry - Blödsinn. Man braucht keine Landstraße mit 100 auszuschildern, weil 100 die zHg ist. Hier in Rheinland-Pfalz wird eine Straße nach der anderen mit überflüssigen Zwangsradwegen verschandelt. Und an jeder bedeutenden Einmündung (und vor allem Kreisverkehren) kriegen die Radfahrer dann unzählige Z 205 vor den Latz geknallt. Ist ja "sicherer". Übrigens bezeichnend, dass auf meine beiden Beiträge zum Thema B 10 oder Einsiedlerhof bislang auch hier im Forum keine einzige Reaktion erfolgte.

    Hast du natürlich Recht, mit Tempo 100 ausschildern ist quatsch, wenn sowieso Tempo 100 gilt. Aber dass Tempo 100 gilt, hängt auch davon ab, dass nicht mit Fahrradverkehr gerechnet werden muss, weil der auf Fahrradwege verbannt wurde. Vielen Dank für den Korrekturhinweis.

    Das ist auch vollkommen richtig so. Dem Klima ist es schnurzpiepegal, wo genau (nicht) schnell gefahren wird. Sollte also Klimaschutz beabsichtigt sein, wäre es Aufgabe des Bundes-Gesetzgebers entsprechend einzugreifen (allgemeines Tempolimit, Zulassungsrecht etc.). Ist ja nicht so, dass es örtlich begrenzt auf der A1 wärmer wird, weil da so viel CO2-ausstoßender Verkehr ist.

    Klimaschutz ist nicht nur eine Aufgabe des Bundesgesetzgebers, indem er Tempolimits verschärft.

    Es geht auch um Fahrbahnbreiten oder Standspuren. Je breiter eine Fahrbahn gebaut ist, umso schneller kann darauf gefahren werden. Kommt dann noch eine zweite Fahrspur je Richtung dazu und außerdem ein Mittelstreifen und ein Standstreifen, und dann noch kreuzungsfreie Zu- und Abfahrten, dann ist Tempo 120 angesagt.

    Weigert sich jedoch eine Kommune aus Klimaschutzgründen solch breite Straßen mit breiten Mittelstreifen und Standstreifen zu bauen, bzw. vorhandene auszubauen, dann hatte sie es bislang schwer sich dagegen zu wehren. Das könnte in Zukunft mehr Erfolg haben.

    Dass da ein Hannoveraner seit 4 Monaten legal seit 4 Monaten einen Parkplatz in Köln blockiert, den ein Anwohner wohl gerne selbst nutzen würde.

    Ich bin's nicht! Schwöre! Finde es aber stark, dass ein Hannoveraner Auto den Kölner Autos den Platz zum Parken klaut. Alle Kölner sind herzlich eingeladen, sich in Hannover entsprechend zu revanchieren. Vielleicht kommt damit ein neuer Impuls in die Debatte um die Einrichtung von Anwohner-Parkzonen.;)

    Es ist eines Rechtsstaats einfach unwürdig, was hier alle aufführen. Die wissen genau, dass sie von den ganzen Radwegefans zerrissen würden, wenn sie einfach nur die Rechtslage wiedergeben würden.

    Bei der geringen Bedeutung, die dem Fahrradverkehr beigemessen wird, interessiert es wohl nur wenige Verantwortungsträger, ob sie von "Radwegefans" zerissen werden würden. Wobei:/ Wen meinst du jetzt eigentlich mit Radwegefans? Die Autofahrerenden, die es sehr schätzen, wenn Fahrradfahrende in Seitenräume verbannt werden. Oder Fahrradfahrende, die es bevorzugen auf Fahrradwegen zu fahren?

    Die erste Gruppe hat ja durchaus Einfluss auf das Geschehen, die zweite Gruppe hingegen ist marginalisiert. Ihre Bedeutungslosigkeit erkennt man nicht zuletzt daran, dass es einfach nicht gelingt, den Fahrradwegebau entscheidend voranzubringen. Neue Fahrradwege außerorts werden, wenn überhaupt, vor allem dann gebaut, wenn es darum geht sicherzustellen, dass die Fahrbahn mit Tempo 100 ausgeschildert wird der generell geltenden Höchstgeschwindigkeit von Tempo 100 auf Landstraße befahren werden darf. Und das ist dann nicht der Verdienst von Radwegefans unter den Fahrradfahrenden. Denn die würden diese Straßen ohnehin nicht benutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist. Es ist vielmehr ein Verdinest der Autolobby, die sicherstellen will, dass kein Fahrradverkehr den Autoverkehr stört. Vielleicht ist es ja sogar außerdem noch ein Verdienst von unerschrockenen Fahrbahnradlern, die sich durch das Nichtvorhandensein eines Fahrradweges nicht davon abhalten lassen, eine Landstraße zu befahren.

    Umweltschutz war auch schon in §45 (9) alter Fassung eins der "Rechtsgüter", dessen Gefährdung Voraussetzung für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen hinreichend war. Insoweit die Verkehrsbehörden den Bürgern/Politikern, die eine solche Beschränkung angeregt haben, weisgemacht haben, sie dürften sie nicht vornehmen, weil es ihre zentrale gesetzliche Aufgabe sei, die Leichtigkeit des Kraftverkehrs zu gewährleisten, so war das immer schon gelogen. Erstens, weil eben die Ermächtigung immer schon da war, und zweitens aber auch, weil die Interpretation, mit "Leichtigkeit des Verkehrs" sei "Leichtigkeit des motorisierten Individualverkehrs" gemeint, nur durch eigene Erfin^h^h Halluzina^h^h^h Auslegung zustande kam.

    Möglicherweise meinst du (auch?) §6, Absatz 8 StVG in alter Fassung:

    §6 (1) 1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

    (...)

    in §6 (1), 8. heißt es dann:

    "8. ... die zur Verhütung von Belästigungen anderer, zur Verhütung von schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Maßnahmen,"

    Der Klimaschutz wird nicht ausdrücklich erwähnt.

    Du hattest ausdrücklich die StVO §45 (9) erwähnt. Dort steht aber auch nichts von Klimaschutz!

    Erwähnt wird lediglich der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen mit einem Verweis auf die "in den vorstehenden Absätzen erwähnten Rechtsgüter"

    StVO §45 (9): "Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt." In den Absätzen zuvor wird entsprechend in §6, (1b) aufgeführt:

    "(1b) Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen
    (...)
    Satz 5.
    zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung."

    Auch hier wird der Klimaschutz nicht ausdrücklich erwähnt.

    "Der soll aber zukünftig auch eine Rolle dabei spielen, wenn es um Beschränkungen der Leichtigkeit des Verkehrs geht:"

    "Es wird zudem klargestellt, dass Gemeinden bei den nach Landesrecht für die Ausführung der Rechtsverordnungen bestimmten Behörden den Erlass von Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt (einschließlich des Klimaschutzes), zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung beantragen können. Dies ist zwar schon heute möglich, soll aber nunmehr in den aufgrund der neuen Ermächtigung erlassenen Rechtsverordnungen im Interesse der Klarheit des Verwaltungsverfahrens ausdrücklich geregelt werden. Dazu sollen in den Rechtsverordnungen entsprechende Bestimmungen vorgesehen werden." So steht es in dieser Quelle des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, Datum: 13.6.24

    BMDV - Kompromiss beim StVG

    Wie gesagt: Hier in der Pfalz interessiert sich niemand dafür, ob Radfahrer irgendwelche neben der Fahrbahn liegende Wege benutzen dürfen oder nicht. Hauptsache, sie sind den Autofahrern nicht im Weg.

    Dann ist wohl nicht damit zu rechnen, dass Verkehrskontrollen mit dem Ziel durchgeführt werden, Fahrradfahrer*innen darauf aufmerksam zu machen, dass sie ordnungswidrig einen Fußweg befahren, wenn es sich um einen ehemaligen gemeinsamen Fahrrad- und Fußwegweg handelt, dessen Schilder einfach nur abgebaut wurden.

    Davon betroffene Fahrradfahrerinnen würden vermutlich überwiegend so reagieren, dass sie es für eine Zumutung halten, wenn die Polizei ihnen Anweisung gäbe, die Fahrbahn zu befahren. Und die Polizisten würden wohl mehrheitlich nicht auf den Gedanken kommen, ausdrücklich Fahrradfahrer*innen dazu aufzufordern, die Fahrbahn zu befahren, anstatt ordnungswidrig auf dem Fußweg zu fahren. Wozu also Verkehrs-Kontrollen durchführen?

    So richtig zufriedenstellend ist das allerdings nicht. Nicht zuletzt auch hinsichtlich der Schuldfrage bei einem Abbiegeunfall. Der Fußverkehr hätte gegenüber Abbiegern Vorrang bei einem straßenbegleitenden Fußweg. Einem Fahrradfahrer würde möglicherweise vorgeworfen, er hätte den Fußweg nicht benutzen dürfen. Wie auch so ähnlich in deinem Beispiel beschrieben.

    Du schreibst:

    Der Landes-LBM brachte dann die Piktogramme ins Spiel; die wurden dann auch an einigen Stellen aufgemalt. Dummerweise auch linksseitig; ohne explizite Freigabe durch die Straßenverkehrsbehörde und an vielen Stellen, an denen man auch anderweitig gar nicht legal oder sicher auf diese Wege auffahren kann.

    Um welche Piktogramme hat es sich dabei gehandelt? Es gibt ja diesen Aufsatz von Bernd Sluka in dem diese Boden-Piktogramme propagiert werden:

    Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht

    Allerdings steht in dem Aufsatz von Sluka: "Der Weg muss mindestens 2,50 Meter breit sein." Und das dürfte auf den wenigsten Wegen, über die du berichtest, der Fall sein.

    So etwas ähnliches habe ich auch immer wieder mal. Am 07.06.2021 ordnete die Kreisverwaltung Südwestpfalz die Entfernung der Zeichen 240 an der K 36 zwischen Lemberg und Ruppertsweiler sowie an 11(!) weiteren Straßenabschnitten an. Adressat war der LBM Kaiserslautern. Das folgende Foto stammt von Anfang Februar 2024.

    EOS_24-0071.jpg

    Ich hatte mich in dieser Zeit mehrfach beschwert. Die Kreisverwaltung beteuerte mehrfach, sie könne da nix tun, da nun einmal der LBM zuständig wäre und dieser die mehrfachen Erinnerungen einfach ignoriert hätte. Der LBM ist in RLP übrigens obere Straßenverkehrsbehörde; warum sollte also bspw. die untere der oberen Behörde ein Zwangsgeld oder Ersatzvornahme androhen? Erst nach einer weiteren Fachaufsichtsbeschwerde beim Landes-LBM und dem Leiter des LBM Kaiserslautern wurden die Mistdinger dann im April mit fast drei Jahren Verspätung(!) demontiert.

    Ich bin natürlich (auch weiterhin) der einzige Radfahrer, der dort die Fahrbahn benutzt. Im Zuge des sogenannten "Radverkehrskonzepts" des Landkreises fand ich u. a. diesen Kommentar bei der Online-Befragung:

    Doch. Es kann und muss so sein.

    Wurden denn die Schilder ersatzlos abgehängt, oder wurde stattdessen so ausgeschildert:

    [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Durch das Abhängen von [Zeichen 240]wird aus dem gemeinsamen Fuß- und Radweg ein Gehweg und der darf vom Fahrradverkehr nicht benutzt werden. Du schreibst: "Ich bin natürlich (auch weiterhin) der einzige Radfahrer, der dort die Fahrbahn benutzt." Das heißt alle anderen Fahrradfahrer*innen außer dir, befahren ordnungswidrig den Gehweg.