Beiträge von Ullie

    Pssst, Ullie, Du musst jetzt ganz tapfer sein: Sie verbieten die betreffende Verkehrsart im gesamten Staatsgebiet, nein sogar auf dem gesamten Planeten!

    Boah, ich hab's geahnt. Deswegen fand ich besonders das hier ja auch schon immer so hässlich: [Zeichen 254]<X

    Aber ich bin tapfer, über die Auslegung von StVO-Anlagen und Durchführungsverordnungen äußere ich mich hier zunächst nicht mehr weiter, sondern präsentiere Praxisbeispiele. Ich bringe da auch gar keine persönliche Bewertung mehr zu ein, sondern beschreibe einfache meine Beobachtung hinsichtlich der Wirkung in den gezeigten Beispielen mit dem Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr[Zeichen 254].

    Wäre es so, wie Sie immer wieder behaupten, würde dort stehen, dass die nachfolgenden Verkehrsverbote die Verkehrsteilnahme auf dem Straßenteil untersagen, neben oder auf dem sie angeordnet sind. Steht da aber nicht und auch sonst nirgends. Und deshalb untersagen die Verbotsschilder die Verkehrsteilnahme auf der gesamten Straße, egal wie oft Sie noch das Gegenteil behaupten und Beispiele zeigen, bei denen es auch die zuständige Verkehrsbehörde nicht besser wusste.

    Ich behaupte nicht immer wieder, dass es so sei, dass die nachfolgenden Verkehrsverbote gemeint sind z. B. [Zeichen 250],[Zeichen 259],[Zeichen 254]die Verkehrsteilnahme nur auf einem bestimmten Straßenteil untersagen. Vielmehr ist meines Erachtens davon auszugehen, dass es Fall-abhängig ist, ob diese Zeichen nur für bestimmte Straßenteile gelten. Und dabei kommt es unter anderem darauf an, wo sie aufgestellt sind. Das macht deshalb Sinn, weil es eben nicht immer darum geht, für eine ganze Straße eine bestimmte Verkehrsteilnahme auszuschließen.

    Das widerspricht auch keineswegs den bislang dazu zitierten Gesetzes und Verordnungstexten. Dort ist ja weder die Rede davon [Zeichen 250],[Zeichen 259],[Zeichen 254]gelten nur für einen bestimmten Straßenteil, noch ist die Rede davon, die Verbotsschilder verbieten die Verkehrsteilnahme auf der gesamten Straße.

    Yeti hat ja gerade noch einmal dankenswerterweise die entsprechenden Texte als Screenshot gepostet, die genau das belegen, was ich hier gerade gesagt habe.

    Es wurde allerdings auch kein Beleg dafür genannt, dass es andersrum wäre. Ich bin Ingenieur und kein Jurist und muss mich auch immer wieder bemühen, die Sprache im juristischen Sinn richtig zu verstehen. Aber wäre es so, dass die Verbotszeichen nur für einzelne Straßenteile gelten, würde das in der StVO stehen. Steht da aber nicht und darum muss man davon ausgehen, dass es eben nicht so ist, dass das Verbot für jeden Straßenteil gesondert angeordnet werden muss, sondern dass es immer für die gesamte Straße gilt.

    Ich bin auch kein Jurist, es ist aber hinlänglich bekannt, dass auch Juristen ein- und denselben Gesetzes- oder Verordnungstext unterschiedlich bewerten und auslegen. Darum sollte ein Nicht-Jurist besser auch zurückhaltender damit sein, quasi a priori eine bestimmte Auslegung zu bevorzugen und andere Auslegungen mit so viel Geringschätzung zu bewerten, dass beispielsweise Verkehrsbehörden unterstellt wird, sie würden Quatsch anordnen:

    Sie können noch ganz viele Beispiele zeigen und werden hier immer wieder die Antwort erhalten, dass die Verkehrsbehörde damit Quatsch angeordnet hat. Ist das dann eine "Diskussion"? Vor allem, wenn Sie immer wieder das selbe Beispiel zeigen, führt das wohl nicht wirklich weiter.

    Auch hier kann ich nicht folgen:

    Eine solche Verwendung der entsprechenden Verkehrszeichen ist aber missbräuchlich. Es schafft Unklarheit darüber, was tatsächlich gemeint ist (sonst würden wir hier nicht tagelang darüber diskutieren) und es ist auch unnötig, weil es immer eine andere Möglichkeit gibt, einzelne Straßenteile zu sperren.

    Wenn eine Unklarheit besteht, dann ist es doch das Mittel der Wahl darüber zu diskutieren, um Klarheit zu schaffen. Auch tagelang, wenn's sein muss. Das ist doch allemal besser als "kurzen Prozess" zu machen. Wir haben hier doch gerade erst angefangen zu diskutieren, kein Grund gleich die Geduld zu verlieren.

    Auch diese Aussage ist fragwürdig:

    Es kann bei weniger fachkundigen Verkehrsteilnehmern (also bei fast allen) der Eindruck entstehen, dass die Bedeutung der Verkehrszeichen verhandelbar ist, oder dass jede Anordnung einen Interpretationsspielraum bietet, innerhalb dessen man nach eigenen Vorstellungen von der Regelung abweichen darf.

    Das hört sich so an, als spräche da jemand, der es sich wünscht in einer Expertokratie oder Technokratie zu leben. Fast alle sind angeblich ahnungslose Laien und nur diejenigen, die den "Durchblick" haben, sind befugt etwas zum Thema zu sagen. Wenn jemand anfängt von "weniger fachkundigen Verkehrsteilnehmern" zu sprechen, dann muss man wohl annehmen, dass er sich den Experten zurechnet. :(

    Ich erinnere hier mal an die Diskussion um das Verhalten von Fußgänger*innen und Autofahrer*innen am Zebrastreifen. Seit Erfindung des Zebrastreifens hat es Jahrzehnte gedauert, bis sich in der Rechtssprechung die Betrachtungsweise durchgesetzt hat, dass Fußgänger Vorrang am Zebrastreifen genießen. Was dann wiederum bei manchen "Experten" dazu geführt hat, dringend davon abzuraten, Zebrastreifen anzulegen, weil die ja den Verkehrsfluss zum Erliegen bringen würden.

    Könnte man das?

    Warum sollte man das nicht so regeln können, dass bestimmte Fahrräder nur über Vereine erworben werden können, bzw. die Vereinsmitgliedschaft und die Genehmigung durch den Verein Voraussetzung ist? Ist es nicht zum Beispiel beim Kauf von bestimmten Sport-Waffen ähnlich geregelt?

    Wie ist das eigentlich bei PKW geregelt? Kann ich zum Beispiel einen Formel1-Rennwagen ganz normal als Privatmensch kaufen? Ich habe es noch nie versucht.

    Fast jede Werbung ist irreführend. Bei den PKWs sind es die leeren Straßen. Teilweise mit Hinweis, dass die extra abgesperrt wurde und Rennfahrer am Steuer sitzen.

    Und bei Fahrrädern wird mit idyllischen Fahrradwegen geworben und nicht der Alltagsfrust gezeigt, eingequetscht zwischen schwarzen PKW-Kampfpanzern. Trotzdem kann man ja Fahrräder mit Beleuchtung in der Werbung zeigen.

    Selbst bei der Autowerbung gibt es Beispiele dafür, wie ausdrücklich auf das Vorhandensein von Scheinwerfern am Fahrzeug hingewiesen wird:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
    ;)

    Komisch: Warum ist das Nichtvorhandensein von Scheinwerfern, bzw. bei den Auto-Beispielen aus den Youtube-Filmen das scheinbare Nichtvorhandensein von Scheinwerfern anscheinend ein so beliebtes Werbemittel? Sollte man Fahrräder mit Klappscheinwerfern bauen?

    Immerhin dieses E-Motorrad hat einen Klappscheinwerfer:

    https://img.netzwelt.de/dw1600_dh900_sw1520_sh855_sx0_sy175_sr16x9_nu0/picture/original/2024/01/selbst-weniger-auffaelliger-lackierung-noch-hingucker-392886.jpeg

    Warum sollen Verkäufer, die ein Sportgeräte wie Rennrad oder Mountainbike bewerben, deren Zweck der Wettkampfeinsatz ist, die StVZO §67 beachten und daran Speichenreflektoren basteln?

    Man könnte den Verkauf von Wettkampf-Fahrrädern so regeln, dass die nur über Radrennsport-Vereine bezogen werden können. Das würde dazu beitragen, dass die Informationsarbeit über die Straßenverkehrstauglichkeit-regelkonforme Ausstattung nicht alleine dem Händler überlassen wird.

    Das gilt auch für Fahrräder ohne E:

    https://www.velototal.de/2025/07/30/irr…strecke-bleibt/

    Aber da auf irgendeine Einsicht der Verkäufer zu hoffen, wenn es bereits die Käufer nicht kümmert, ist wohl aussichtslos.

    War es nicht mal früher so geregelt, dass ein Fahrrad grundsätzlich nur so verkauft werden durfte, dass es alle vorgeschriebenen Beleuchtungselemente und sonstige Sicherheitsausstattung hatte? Wurden damals Fahrräder entsprechend in Werbeanzeigen präsentiert?

    Fahrradstraßenrennen waren allerdings schon immer ein Hingucker, auch in Zeiten weit vor der Erfindung von Internet und Co. Und Fahrradstraßenrennen waren immer auch schon eine Werbeveranstaltung für Fahrräder ohne Scheinwerfer, Rücklichter, Reflektoren usw.

    Und nicht wenige haben sich damals schon dazu verleiten lassen, nicht nur die Schutzbleche, sondern auch die Beleuchtung usw. von ihren Fahrrädern abzuschrauben. Man wollte ja so cool sein wie Eddie Merckx usw. So gesehen müsste man heute entsprechend die Übertragung von Fahrrad-Rennsportveranstaltungen verbieten.

    Trotzdem, bei der konkreten Werbung für ein Fahrrad muss auch darauf hingewiesen, ob es über die für die Teilnahme am Straßenverkehr vorgeschriebene Ausstattung verfügt. Darauf sollte sich die Branche bereits im Eigeninteresse darauf verständigen. Das schließt ja nicht aus, dass man z.B. Rennräder bewirbt und verkauft, die müssen dann aber auch in einem entsprechenden Kontext beworben werden.

    Und ich halte auch nichts von den ganzen Spielereien wie ansteckbare Lampen usw. Die Technik bietet die Möglichkeit, elegante, leichte und robuste straßenverkehrstaugliche Dauerausstattungen zu verbauen. Leider sind die diesbezüglichen Vorschriften sehr lax.

    Mück hatte ja nochmal auf die laufende Nummer 25 hingewiesen, in dem Teil Allgemeines zu den §39 bis §45 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO): "Strecken- und Verkehrsverbote (Abschnitt 6 und 7 der Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen) gelten grundsätzlich für sämtliche Fahrstreifen einer Fahrtrichtung. Sofern diese nur für einzelne Fahrstreifen gelten sollen, sind diese in der Regel so anzubringen, dass sie dem betreffenden Fahrstreifen zweifelsfrei zugeordnet werden können (Verkehrszeichenbrücken oder Auslegermaste)." https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Wenn ein Geh- und Radweg, ob gemeinsam oder getrennt, baustellenbedingt gesperrt werden muss, würde ich ein 254/259 an der Absperrung für adäquat halten, denn da hilft kein 237, und würde sich m.E. auch nur auf diesen und nicht die Fahrbahn beziehen, denn an die Absperrung getackert stünde es m.E. auch "über" dem Straßenteil in Analogie zum § 39.

    Eine entsprechende Baustellen-Ausschilderung hatte ich dieser Tage in Hannover fotografiert:

    Man sieht links der Absperrung deutlich einen Trampelpfad, der von regem Fußverkehr zeugt, der über die Grünfläche an der Baustelle vorbeigeht.

    Das ist die Stelle auf streetview ohne Baustelle: https://www.google.com/maps/place/Lav…SoASAFQAw%3D%3D

    Der gesperrte Teil der Straße ist normalerweise ein getrennter Fuß- und Radweg[Zeichen 241-30] mit Benutzungspflicht.

    Fahrradfahrer*innen fahren oft auf dem rechten von den drei Fahrstreifen auf der Fahrbahn an der Baustelle vorbei.

    Machen die das jetzt regelkonform, weil der Radweg ist ja gesperrt, aber die Fahrbahn frei ist? Und die Aufstellung der Schilder [Zeichen 254]+[Zeichen 259] und dem Zusatzschild "Baustellenfahrzeuge frei" signalisiert eindeutig, dass die Beschilderung nur für die Baustellenzufahrt hinter dem verschlossenen Gittertor gilt. Für die Fahrbahn hat die Beschilderung keine Wirkung. Das heißt, Fahrradfahrer*innen können auf der Fahrbahn fahren. Fußgänger*innen sind allerdings verpflichtet, einen Fußweg zu benutzen. Es gibt einen auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Aber wie die Fußgänger*innen dorthin kommen sollen, bleibt unklar:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Kurz korrigiert.

    Kurz korrigiert.

    Kurz korrigiert.

    Kurz korrigiert.

    Kurz korrigiert.

    Vielen Dank für die vielen Korrekturen. Den Korrekturen liegt die Betrachtungsweise zugrunde, dass ein Verkehrsschild mit dem Zeichen 254, Radverkehr verboten [Zeichen 254], immer für die ganze Straßenbreite in Fahrtrichtung entspricht.

    Welche Form der Ausschilderung würde denn unter der Voraussetzung dann ermöglichen, dass der Fahrradverkehr weiterhin auf der Fahrbahn verboten ist, aber auf dem Gehweg gestattet ist, und zwar in Form der Kombi [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10], also Fußweg mit Radverkehrsfreigabe?

    Wäre es zum Beispiel eine Option, dass über jede der drei Fahrstreifen jeweils ein eigenes Radverkehrsverbot an einer Schilderbrücke angebracht wird? In dem Fall wäre es doch deutlich, dass die dann drei Zeichen 254[Zeichen 254][Zeichen 254][Zeichen 254], Verbot für Radverkehr sich jeweils auf den darunter befindlichen Fahrstreifen beziehen. Dann würde es der Betrachtungsweise entsprechen, dass ein Zeichen 254, Verbot für Radverkehr[Zeichen 254] sich auf einzelne Fahrstreifen bezieht, nämlich nur auf diejenigen, über die das Zeichen angebracht wurde. Und dann könnte auf dem Fußweg Radverkehrsfreigabe [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] angeordnet werden.

    Weil das recht umständlich zu bauen ist, wäre es möglicherweise ein eleganter Trick, das durchzusetzen, was meines Erachtens die bessere Lösung wäre: Nämlich der rechten Fahrstreifen zu einem Radfahrstreifen umwidmen. Dafür müsste man dann keine Schilderbrücke bauen.

    Eine andere Möglichkeit wäre es, den breiten Fußweg kurzerhand zu einem gemeinsamen Fuß- und Radweg [Zeichen 240] zu machen und entsprechend auszuschildern. Dagegen spricht allerdings, dass der Fußweg vermutlich zwar recht breit, dafür aber nicht breit genug ist, bzw. zu stark vom Fußverkehr frequentiert wird, um ihn als gemeinsamen Fuß- und Radweg [Zeichen 240] auszuschildern.

    Wäre dafür genug Platz auf dem Fußweg, sodass man einen gemeinsamen Fuß- und Radweg ausschildern kann, dann könnte das Zeichen 254, Verbot für Radverkehr[Zeichen 254], wegfallen, weil der gemeinsame Fuß- und Radweg benutzungspflichtig ist. Dabei würde man zwar den aus Fahrradfahrersicht überflüssigen Bedenken der Stuttgarter Verkehrsverwaltung entsprechen. Die hätten sozusagen ihren Willen durchgesetzt. Aber für den Fahrradverkehr gäbe es dann die regelgerechte Möglichkeit, das entsprechende Stück mit dem Rad zu fahren, statt schieben zu müssen.

    Entschuldigung, dass ich die Optionen so ausführlich darstelle, aber Yeti und Mück haben ja bereits darauf hingewiesen, dass insbesondere bei Baustellenausschilderungen schnell diese Fragestellungen auftreten, sodass es sich lohnt, dafür grundsätzliche Überlegungen anzustellen. Und dabei reicht es nicht aus, sich darauf zu beschränken, wenn irgendwo ein Schild mit Zeichen 254, Radverkehr verboten[Zeichen 254] auf der Straße steht, dann ist grundsätzlich immer der Radverkehr außen vor, ganz egal wo es steht. Und wir stimmen in dieser Frage zumindest schon mal so weit überein, dass es möglich ist, das Radverkehrsverbot für einzelne Fahrstreifen anzuordnen, ohne dass es dadurch Wirkung für die ganze Straßenbreite entfaltet.

    Dann schauen Sie nochmal genau hin: Das [Zeichen 254] sperrt nämlich den Radverkehr auf der gesamten Straße, also auch auf der Fahrbahn. Hatte das hier nicht schon jemand geschrieben und auch begründet? :/

    In dem Beispiel aus Stuttgart ist das Verkehrsschild mit dem Zeichen 254, Radverkehr verboten[Zeichen 254], so aufgestellt, dass auf der ganzen Fahrbahn in Blickrichtung der Fahrradverkehr verboten ist.

    Dadurch werden Fahrradfahrer*innen zu Umwegen gezwungen, oder dazu genötigt abzusteigen und das Fahrrad zu schieben.

    Abhilfe könnten entweder der Abbau des Verkehrsschildes schaffen und/oder die Freigabe des breiten Fußweges also eine Ausschilderung mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Würde das Verkehrsschild mit dem Zeichen 254, Radverkehr verboten[Zeichen 254], abgebaut und der breite Fußweg mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]ausgeschildert, dann wäre das eine unter den gegenwärtigen Bedingungen (sehr starker und oft schneller als erlaubter Autoverkehr auf der Friedrichstraße auf insgesamt drei Fahrstreifen in Blickrichtung), eine akzeptable vorläufige Lösung in Form einer dualen Radverkehrslösung.

    Zumindest vorläufig könnte auch Abhilfe schaffen, indem das Zeichen 254, Radverkehr verboten[Zeichen 254], erst mal dort stehen bleibt, wo es jetzt steht und den Fußweg für den Radverkehr freigegeben wird.

    Meines Erachtens würde das gehen, denn so wie das Verkehrsschild jetzt aufgestellt ist, gilt es nur für die Fahrbahn. Auf dem Fußweg darf trotzdem nicht mit dem Fahrrad gefahren werden, weil es ja ein Fußweg ist. Der könnte allerdings mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] für den Radverkehr freigegeben werden. Breit genug ist er dazu. Wie stark der Fußverkehr den Fußweg frequentiert, müsste zunächst geprüft werden.

    Aber nein, Sie ignorieren ja lieber alles, was Andere schreiben und spulen immer das Selbe ab. Diskussionen mit Ihnen sind absolut sinnlose Zeitverschwendung.

    Der Vorwurf geht ins Leere, ich habe bereits drei verschiedene Situationen aus drei verschiedenen Städten vorgestellt, in denen es um [Zeichen 254] geht.

    Tja, man sollte halt auch mal an die ängstlichen Fußgänger denken, die halt nicht auf einem Gehweg neben den Autos laufen wollen, sondern lieber sicher auf dem Radweg.

    Das hat nix mit "Ängstlichkeit" zu tun. Es ist auch unerheblich, dass der Fußverkehr nur einen geringfügig längeren Weg hat (ich habe 95 m für den Fußverkehr und 85 m für den Fahrradverkehr gemessen). Es geht darum, dass sowohl Fußverkehr als auch Fahrradverkehr darauf beruht, dass der Mensch sich dafür persönlich direkt anstrengt.

    Im Prinzip ist Autoverkehr sehr viel anstrengender, weil ja erst mal viele Stunden gearbeitet werden muss, um das Auto kaufen zu können, die laufenden Kosten zu bestreiten etc. Aber das wird alles nicht gesehen bei der Autofahrerei. Stattdessen will man freie Bahn, um möglichst schnell fahren zu können. Und dafür mutet man dann Fußgänger*innen auch Umwege zu. Sie müssen Ampeln benutzen oder gar Überführungen oder Unterführungen.

    Beim direkten Vergleich, Antrieb mit Muskelkraft gegen Antrieb mit Muskelkraft, gilt, was die eine Passantin so formuliert: "Teils nehmen sie das Verbot sogar bewusst in Kauf. "Ich find's ein bisschen unfair gegenüber den Fußgängern, dass die einen längeren Weg laufen müssen", sagt eine Passantin." https://www.swr.de/swraktuell/bad…verbot-100.html

    Die vielen Abkürzungen für den Autoverkehr aber, die sehen Passanten oft nicht. Oder empfinden ihn nicht als "unfair". Zum Beispiel jedes Mal, wenn ich als Fußgänger eine große Kreuzung nicht diagonal überqueren kann, weil mich ampelgesteuerte Überwege zu Umwegen zwingen. Aber selbst wenn Autos nicht einmal nicht direkt abbiegen können, sondern zum Beispiel nur rechts abbiegen dürften und dafür Umwege fahren müssten. Es wäre für die Autofahrer*innen keine zusätzliche direkte Anstrengung, sondern nur ein Drücken aufs Gaspedal.

    Auf jeden Fall ist es gut, dass die Ordnungskräfte nur ermahnen und nicht kassieren: "Auch Mitarbeiter des Ordnungsamts hätten sich an die Brücke gestellt, um die Tübinger zu informieren, so Palmer. Nur als Appell, Bußgelder wolle man gegen Fußgänger nicht erheben. Insofern werden Verstöße auch nicht registriert."

    Jaja, der Palmer, der ist schon ein ganz Gerissener, der schafft es immer, sich irgendwie sich ins Gespräch zu bringen.

    Also ich bereite gerade eine Klage gegen zwei [Zeichen 254] vor und bin gespannt, ob meine Lieblingsverkehrsbehörde zu ähnlichen Argumentationskniffen greift wie Ullie und dann einfach behauptet, dass das ja gar nicht gelten würde und ich daher durch das Verbot für Radverkehr gar nicht in meinen Rechten als Radfahrer eingeschränkt sei. :)

    Möglicherweise behauptet die Verkehrsbehörde, gegen die die Klage gerichtet ist, ebenfalls es seien "Argumentationskniffe", die der Klage zugrunde liegen. Das Ergebnis der Klage würde mich schon interessieren. Bei den Beispielen, die ich bisher aufgeführt habe, sähe ich da jetzt keinen Grund dagegen zu klagen. Aber da ist ja auch eine "Auffassungs"-Frage. Wenn in dem Beispiel Wülfeler Straße tatsächlich der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn verboten wäre, dann wäre das schon ein Grund dagegen zu klagen. Nur ich sehe da kein Verbot für den Radverkehr auf der Fahrbahn.

    Bei dem Beispiel aus Stuttgart sehen wir beide das wohl eindeutiger: Vermutlich sehen wir beide keinen Grund dafür, warum dort der Radverkehr auf der Friedrichstraße ab der Einmündung Kronenstraße bis zum Arnulf-Klett-Platz verboten wurde.

    Hier ein Link zu Mapillary, wo jemand den Fußweg an der Friedrichstraße benutzt, um von der Einmündung der Kronenstraße zum Arnulf-Klett-Platz zu fahren. So wie der Schattenwurf aussieht, fährt er dabei auf dem Fußweg mit dem Fahrrad. Und so wie ich die Stuttgarter Polizei einschätze, sehen die da auch keinen Grund einzugreifen und rigorose Kontrollen durchzuführen, zumindest so lange, da keine Fußgänger bedrängt oder gefährdet werden. Und da mache ich der Stuttgarter Polizei keinen Vorwurf draus. Dass sich die Polizei nicht dafür einsetzt, dass der Fahrradverkehr legal die Fahrbahn benutzen kann und diese so umgestaltet wird, dass sie auch zum Fahrradfahren einlädt, das mache ich der Polizei schon zum Vorwurf. Aber da erklärt sie sich für nicht zuständig.

    Mapillary

    Dieses Schild mit dem Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr [Zeichen 254], ist mir bei der letzten Critical Mass in Stuttgart aufgefallen:

    Es kommt wohl selten vor, dass das Schild mit dem Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr [Zeichen 254], von so vielen Fahrradfahrer*innen, wie auf dem Foto zu sehen sind, ignoriert wird. Das ist die Stelle auf streetview:

    Auf dem streetview-Bild kann man sehen, dass das Schild so platziert, dass die ganze Fahrbahn in Blickrichtung auf meinem Foto und der streetview-Aufnahme für den Radverkehr verboten ist. Der Fußweg darf ohnehin vom Fahrradverkehr nicht benutzt werden, weil es ja ein Fußweg ist. Es gibt also keinen Grund, das Schild noch weiter rechts aufzustellen. Vielmehr müsste man dann annehmen, dass das Schild deshalb ganz rechts bei der Hauswand aufgestellt wurde, um den Radverkehr auf dem Fußweg zu unterbinden.

    Warum es dort aufgestellt wurde? Darauf habe ich bisher noch keine fertige Antwort. Übrigens gibt es in der Gegenrichtung anscheinend kein entsprechendes Schild. Das Schild gilt nur für die Fahrbahn in Blickrichtung.

    Hier ist die streetview-Aufnahme aus der entgegengesetzten Richtung:

    Wenn Sie es rechts neben den Gehweg stellen, glauben Sie ja offenbar, dass es nur für den Gehweg gilt. Wenn Sie es rechts neben die Fahrbahn stellen, könnten diejenigen, die nicht wissen, dass man auf Gehwegen nicht Fahrrad fahren darf, auf die Idee kommen, dass sie dann rechts an dem Schild vorbei fahren, oder vielleicht gleich auf der linken Straßenseite auf dem Gehweg?

    Es geht hier nicht darum, was ich glaube, sondern es geht darum, Beispiele für den Einsatz von Verkehrszeichens Zeichen 254, Verbot für Radverkehr[Zeichen 254] vorzustellen und zu diskutieren.

    Da nutzt so eine Aussage herzlich wenig:

    Wäre es nicht besser, das Ganze doch lieber konsequent zu handhaben und mal die Polizei da hinzustellen, um ab und zu mal die Gehwegradler abzukassieren, bis sie gelernt haben, warum es "Gehweg" heißt?

    Polizeikontrollen finden ja außerdem statt. Ich wüsste bloß nicht, dass an der Stelle jetzt besonders oft ein Fehlverhalten festgestellt worden wäre:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Allerdings wenn man dort nach dem Schema kontrollieren würde, dass die Fahrt auf der Fahrbahn verboten sei, wie es hier in einzelnen Beiträgen angedeutet wurde, dann würde man sehr wohl viele Fahrradfahrer "erwischen". Ich fahre da auch in der Regel auf der Fahrbahn.

    Und in den Fußgängerzonen von Hannover gibt es ohnehin ein ständiges Diskutieren und Aushandeln darüber, welche Abschnitte zu welchen Zeiten für den Fahrradverkehr erlaubt sein sollen. Aber das wäre tatsächlich ein ganz neues Thema. Und Polizeikontrollen finden da obendrein auch schon statt.

    Vielleicht beantwortet das folgende Beispiel aus Stuttgart, wo das Verkehrszeichen [Zeichen 254] stehen soll, wenn damit die ganze Straße für den Fahrradverkehr gesperrt sein soll. Siehe nächster Beitrag!

    Gerade noch habe ich darüber schmunzeln müssen, dass auf fuehrerschein.de geschrieben steht: "Was bedeutet das Verkehrsschild? [Zeichen 254]
    Verbot für Fahrräder: Dieses wichtige Vorschriftzeichen heißt: Verbot für alle nicht-motorisierten Zweiräder. Das Schild findet man häufig in Fußgängerzonen oder in verkehrsberuhigten Zonen.

    Alle Vorschriftzeichen mit rotem Rand bedeuten generell ein Verbot." Schmunzeln musste ich unter anderem deshalb, weil dort behauptet wird, dass das Schild [Zeichen 254] häufig in Fußgängerzonen stehen würde.

    Verkehrsschild 254 Verbot für Radverkehr | Führerscheine.de
    Wo Sie das Verkehrsschild 254 "Verbot für Radverkehr" häufig finden & worauf nicht-motorisierte Zweiräder bei diesem Verbotsschild achten müssen, lesen Sie…
    www.fuehrerscheine.de

    Aber prompt ist mir eine Stelle in Hannover eingefallen, an der tatsächlich das Schild in einer Fußgängerzone steht:

    Mapillary

    Allerdings ist es da versehen mit dem Zusatzschild: "11-19 h"

    Und es ist wohl wirklich ein Einzelfall, der einen besonderen Hintergrund hat:

    Wenn man vom Steintor aus in die Fußgängerzone in die Georgstraße hineinfährt, dann ist dort dieses Schild aufgestellt:

    "Fahrräder frei in der Allee bis Schillerdenkmal":

    Und das Mapillary-Bild mit dem Schild mit Zeichen 254, Radverkehr verboten[Zeichen 254], steht beim Schillerdenkmal ca. 250 m von dem Schild entfernt, das am Anfang der Fußgängerzone darauf hinweist, dass man in der Allee mit dem Fahrrad fahren darf. Aber eben nur bis zum Schillerdenkmal. Ab da darf man dann nur nach 19:00 Uhr bzw. bis morgens 11:00 Uhr Fahrrad fahren, wenn in der Fußgängerzone noch kein dichter Fußverkehr ist, der gefährdet werden könnte.

    Wenn man von der anderen Seite, also vom Opernplatz aus in die Fußgängerzone hineinkommt, dann steht dort dieses Schild [Zeichen 242] , mit dem Zusatz: "Fahrräder frei 19-11 h"

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Bezogen auf unser weiter oben diskutiertes Problem lässt sich zumindest feststellen, dass [Zeichen 254] auch dazu benutzt werden kann, innerhalb einer Fußgängerzone einen bestimmten Abschnitt für den Fahrradverkehr zu verbieten, in dem er sonst erlaubt ist: In der Allee vom Steintor bis zum Schillerdenkmal ist der Fahrradverkehr in der Fußgängerzone ganztägig erlaubt und zwischen Schillerdenkmal und Kröpcke tagsüber verboten.

    Zu Besuch in Bayern... :rolleyes:

    aus der Kategorie "fast richtig" ... tjanun. X/

    Schutzstreifen wird neu markiert und Radfahrer mögen bitte die Fahrbahn benutzt. JA WAS DENN SONST, IHR ... tiefbauamtmenschen aus dingensstadt!

    Ist das ein Gelegenheits-Foto oder bist du da öfter unterwegs?

    Vielleicht kannst du das dann beantworten: Unter dem Schutzstreifen ist eine durchgezogene Linie erkennbar, die dort möglicherweise einmal einen schmalen Radfahrstreifen markiert hat, der später zu einem breiten Schutzstreifen erweitert wurde. Hat es bei der Änderung eine Rolle gespielt, dass ein Schutzstreifen bei Bedarf vom Autoverkehr überfahren werden darf? Und wurde dieses "bei Bedarf überfahren werden dürfen" dafür in Kauf genommen, dass der Schutzstreifen breiter markiert werden kann als vorher der Radfahrstreifen?

    Und sei mal nicht so ungnädig gegenüber dem Baustellen-Ausschilderungsteam. Immerhin erhöht dieses Schild die Wahrscheinlichkeit von Autofahrenden nicht dumm "angemault" zu werden, von wegen "verpiss dich von meiner Fahrbahn" oder "Fahr gefälligst auf dem Gehweg" usw.