Kurz korrigiert.
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Vielen Dank für die vielen Korrekturen. Den Korrekturen liegt die Betrachtungsweise zugrunde, dass ein Verkehrsschild mit dem Zeichen 254, Radverkehr verboten
, immer für die ganze Straßenbreite in Fahrtrichtung entspricht.
Welche Form der Ausschilderung würde denn unter der Voraussetzung dann ermöglichen, dass der Fahrradverkehr weiterhin auf der Fahrbahn verboten ist, aber auf dem Gehweg gestattet ist, und zwar in Form der Kombi
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, also Fußweg mit Radverkehrsfreigabe?
Wäre es zum Beispiel eine Option, dass über jede der drei Fahrstreifen jeweils ein eigenes Radverkehrsverbot an einer Schilderbrücke angebracht wird? In dem Fall wäre es doch deutlich, dass die dann drei Zeichen 254![Zeichen 254 [Zeichen 254]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-254.png)
![Zeichen 254 [Zeichen 254]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-254.png)
, Verbot für Radverkehr sich jeweils auf den darunter befindlichen Fahrstreifen beziehen. Dann würde es der Betrachtungsweise entsprechen, dass ein Zeichen 254, Verbot für Radverkehr
sich auf einzelne Fahrstreifen bezieht, nämlich nur auf diejenigen, über die das Zeichen angebracht wurde. Und dann könnte auf dem Fußweg Radverkehrsfreigabe
+
angeordnet werden.
Weil das recht umständlich zu bauen ist, wäre es möglicherweise ein eleganter Trick, das durchzusetzen, was meines Erachtens die bessere Lösung wäre: Nämlich der rechten Fahrstreifen zu einem Radfahrstreifen umwidmen. Dafür müsste man dann keine Schilderbrücke bauen.
Eine andere Möglichkeit wäre es, den breiten Fußweg kurzerhand zu einem gemeinsamen Fuß- und Radweg
zu machen und entsprechend auszuschildern. Dagegen spricht allerdings, dass der Fußweg vermutlich zwar recht breit, dafür aber nicht breit genug ist, bzw. zu stark vom Fußverkehr frequentiert wird, um ihn als gemeinsamen Fuß- und Radweg
auszuschildern.
Wäre dafür genug Platz auf dem Fußweg, sodass man einen gemeinsamen Fuß- und Radweg ausschildern kann, dann könnte das Zeichen 254, Verbot für Radverkehr
, wegfallen, weil der gemeinsame Fuß- und Radweg benutzungspflichtig ist. Dabei würde man zwar den aus Fahrradfahrersicht überflüssigen Bedenken der Stuttgarter Verkehrsverwaltung entsprechen. Die hätten sozusagen ihren Willen durchgesetzt. Aber für den Fahrradverkehr gäbe es dann die regelgerechte Möglichkeit, das entsprechende Stück mit dem Rad zu fahren, statt schieben zu müssen.
Entschuldigung, dass ich die Optionen so ausführlich darstelle, aber Yeti und Mück haben ja bereits darauf hingewiesen, dass insbesondere bei Baustellenausschilderungen schnell diese Fragestellungen auftreten, sodass es sich lohnt, dafür grundsätzliche Überlegungen anzustellen. Und dabei reicht es nicht aus, sich darauf zu beschränken, wenn irgendwo ein Schild mit Zeichen 254, Radverkehr verboten
auf der Straße steht, dann ist grundsätzlich immer der Radverkehr außen vor, ganz egal wo es steht. Und wir stimmen in dieser Frage zumindest schon mal so weit überein, dass es möglich ist, das Radverkehrsverbot für einzelne Fahrstreifen anzuordnen, ohne dass es dadurch Wirkung für die ganze Straßenbreite entfaltet.