Beiträge von Ullie

    Es gibt keinen "Klimaschutz". Man kann "Klima" nicht "schützen".

    So, jetzt habe ich Jehova gesagt.

    Dann nenne es meinetwegen Umweltschutz oder Schutz vor der Autokratie (in Anklang an Katja Diehls Buch "Raus aus der Autokratie").

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    Es ist in jedem Falle gut, wenn die Straßenverkehrsgesetz-Novelle dazu beiträgt, dass Straßen nicht immer breiter werden und darauf immer schneller gefahren wird und es immer weniger attraktiv ist, darauf mit dem Fahrrad zu fahren, schnurzegal ob mit oder ohne Fahrradweg. Auch auf einem ausreichend breiten Fahrradweg entlang einer Landstraße auf der Tempo 100 gilt, ist es unangenehmer Fahrrad zufahren, als wenn dort nur Tempo 60 gelten würde. Und daran ändern auch E-Autos nichts, denn deren Lärmemissionen entsprechen ab Tempo 20 bis 30 denen von Autos mit Verbrennermotoren, weil bei Geschwindigkeiten über 30 km/h das Laufgeräusch der Reifen die dominierende Lärmquelle ist.

    Wie weit allerdings die angeschobene Verkehrsgesetz-Novelle tatsächlich einmal reichen wird, bleibt bislang diffus. Schau dir zum Beispiel diese Straße an. Aus Fahrradfahrer*innensicht blanker Horror:

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    Die B 217 hier bei Ronnenberg bei Hannover ist breit genug für viel Platz für den Autoverkehr und den Fahrradverkehr. Es müssten einfach nur jeweils eine Fahrspur des Autoverkehrs umgewidmet werden für den Fahrradverkehr. Das Tempo, an der Stelle innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, könnte auf max. 30 reduziert werden. Das Tempo vor dem Ortseingangsschild könnte auf 60 km/h reduziert werden (Zurzeit gilt dort Tempo 70 und noch weiter draußen Tempo 100). 60 km/h ist das maximale Tempo für den Schwerlastverkehr auf Landstraßen.

    Die Fahrbahn ist an der gezeigten Stelle ca. 15 m breit. Der Fahrradverkehr in beide Richtungen wird zusammengequetscht mit dem Fußverkehr auf der linksseitigen Straßenseite auf einem gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsfahrrad von ca. 1,50 m Breite.:(

    Ob die angeschobene Verkehrsgesetz-Novelle tatsächlich einmal das hergeben wird? :/ Leider habe ich da meine Zweifel. Meine Motivation, an der gezeigten Stelle mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zufahren, geht gegen null. Und das würde sich auch dann nicht ändern, wenn dort der Fußweg mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert wäre. Trotzdem fände ich es richtig, die Beschilderung so zu ändern. Denn ganz ausschließen würde ich es nicht, dort mit dem Fahrrad die Fahrbahn zu benutzen. Zumindest in die eine Richtung, wo es etwas bergab geht. Und das wäre dann ganz ordnungsgerecht möglich, wenn mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert wäre anstatt mit [Zeichen 240].

    Das ist - sorry - Blödsinn. Man braucht keine Landstraße mit 100 auszuschildern, weil 100 die zHg ist. Hier in Rheinland-Pfalz wird eine Straße nach der anderen mit überflüssigen Zwangsradwegen verschandelt. Und an jeder bedeutenden Einmündung (und vor allem Kreisverkehren) kriegen die Radfahrer dann unzählige Z 205 vor den Latz geknallt. Ist ja "sicherer". Übrigens bezeichnend, dass auf meine beiden Beiträge zum Thema B 10 oder Einsiedlerhof bislang auch hier im Forum keine einzige Reaktion erfolgte.

    Hast du natürlich Recht, mit Tempo 100 ausschildern ist quatsch, wenn sowieso Tempo 100 gilt. Aber dass Tempo 100 gilt, hängt auch davon ab, dass nicht mit Fahrradverkehr gerechnet werden muss, weil der auf Fahrradwege verbannt wurde. Vielen Dank für den Korrekturhinweis.

    Das ist auch vollkommen richtig so. Dem Klima ist es schnurzpiepegal, wo genau (nicht) schnell gefahren wird. Sollte also Klimaschutz beabsichtigt sein, wäre es Aufgabe des Bundes-Gesetzgebers entsprechend einzugreifen (allgemeines Tempolimit, Zulassungsrecht etc.). Ist ja nicht so, dass es örtlich begrenzt auf der A1 wärmer wird, weil da so viel CO2-ausstoßender Verkehr ist.

    Klimaschutz ist nicht nur eine Aufgabe des Bundesgesetzgebers, indem er Tempolimits verschärft.

    Es geht auch um Fahrbahnbreiten oder Standspuren. Je breiter eine Fahrbahn gebaut ist, umso schneller kann darauf gefahren werden. Kommt dann noch eine zweite Fahrspur je Richtung dazu und außerdem ein Mittelstreifen und ein Standstreifen, und dann noch kreuzungsfreie Zu- und Abfahrten, dann ist Tempo 120 angesagt.

    Weigert sich jedoch eine Kommune aus Klimaschutzgründen solch breite Straßen mit breiten Mittelstreifen und Standstreifen zu bauen, bzw. vorhandene auszubauen, dann hatte sie es bislang schwer sich dagegen zu wehren. Das könnte in Zukunft mehr Erfolg haben.

    Dass da ein Hannoveraner seit 4 Monaten legal seit 4 Monaten einen Parkplatz in Köln blockiert, den ein Anwohner wohl gerne selbst nutzen würde.

    Ich bin's nicht! Schwöre! Finde es aber stark, dass ein Hannoveraner Auto den Kölner Autos den Platz zum Parken klaut. Alle Kölner sind herzlich eingeladen, sich in Hannover entsprechend zu revanchieren. Vielleicht kommt damit ein neuer Impuls in die Debatte um die Einrichtung von Anwohner-Parkzonen.;)

    Es ist eines Rechtsstaats einfach unwürdig, was hier alle aufführen. Die wissen genau, dass sie von den ganzen Radwegefans zerrissen würden, wenn sie einfach nur die Rechtslage wiedergeben würden.

    Bei der geringen Bedeutung, die dem Fahrradverkehr beigemessen wird, interessiert es wohl nur wenige Verantwortungsträger, ob sie von "Radwegefans" zerissen werden würden. Wobei:/ Wen meinst du jetzt eigentlich mit Radwegefans? Die Autofahrerenden, die es sehr schätzen, wenn Fahrradfahrende in Seitenräume verbannt werden. Oder Fahrradfahrende, die es bevorzugen auf Fahrradwegen zu fahren?

    Die erste Gruppe hat ja durchaus Einfluss auf das Geschehen, die zweite Gruppe hingegen ist marginalisiert. Ihre Bedeutungslosigkeit erkennt man nicht zuletzt daran, dass es einfach nicht gelingt, den Fahrradwegebau entscheidend voranzubringen. Neue Fahrradwege außerorts werden, wenn überhaupt, vor allem dann gebaut, wenn es darum geht sicherzustellen, dass die Fahrbahn mit Tempo 100 ausgeschildert wird der generell geltenden Höchstgeschwindigkeit von Tempo 100 auf Landstraße befahren werden darf. Und das ist dann nicht der Verdienst von Radwegefans unter den Fahrradfahrenden. Denn die würden diese Straßen ohnehin nicht benutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist. Es ist vielmehr ein Verdinest der Autolobby, die sicherstellen will, dass kein Fahrradverkehr den Autoverkehr stört. Vielleicht ist es ja sogar außerdem noch ein Verdienst von unerschrockenen Fahrbahnradlern, die sich durch das Nichtvorhandensein eines Fahrradweges nicht davon abhalten lassen, eine Landstraße zu befahren.

    Umweltschutz war auch schon in §45 (9) alter Fassung eins der "Rechtsgüter", dessen Gefährdung Voraussetzung für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen hinreichend war. Insoweit die Verkehrsbehörden den Bürgern/Politikern, die eine solche Beschränkung angeregt haben, weisgemacht haben, sie dürften sie nicht vornehmen, weil es ihre zentrale gesetzliche Aufgabe sei, die Leichtigkeit des Kraftverkehrs zu gewährleisten, so war das immer schon gelogen. Erstens, weil eben die Ermächtigung immer schon da war, und zweitens aber auch, weil die Interpretation, mit "Leichtigkeit des Verkehrs" sei "Leichtigkeit des motorisierten Individualverkehrs" gemeint, nur durch eigene Erfin^h^h Halluzina^h^h^h Auslegung zustande kam.

    Möglicherweise meinst du (auch?) §6, Absatz 8 StVG in alter Fassung:

    §6 (1) 1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

    (...)

    in §6 (1), 8. heißt es dann:

    "8. ... die zur Verhütung von Belästigungen anderer, zur Verhütung von schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Maßnahmen,"

    Der Klimaschutz wird nicht ausdrücklich erwähnt.

    Du hattest ausdrücklich die StVO §45 (9) erwähnt. Dort steht aber auch nichts von Klimaschutz!

    Erwähnt wird lediglich der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen mit einem Verweis auf die "in den vorstehenden Absätzen erwähnten Rechtsgüter"

    StVO §45 (9): "Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt." In den Absätzen zuvor wird entsprechend in §6, (1b) aufgeführt:

    "(1b) Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen
    (...)
    Satz 5.
    zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung."

    Auch hier wird der Klimaschutz nicht ausdrücklich erwähnt.

    "Der soll aber zukünftig auch eine Rolle dabei spielen, wenn es um Beschränkungen der Leichtigkeit des Verkehrs geht:"

    "Es wird zudem klargestellt, dass Gemeinden bei den nach Landesrecht für die Ausführung der Rechtsverordnungen bestimmten Behörden den Erlass von Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt (einschließlich des Klimaschutzes), zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung beantragen können. Dies ist zwar schon heute möglich, soll aber nunmehr in den aufgrund der neuen Ermächtigung erlassenen Rechtsverordnungen im Interesse der Klarheit des Verwaltungsverfahrens ausdrücklich geregelt werden. Dazu sollen in den Rechtsverordnungen entsprechende Bestimmungen vorgesehen werden." So steht es in dieser Quelle des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, Datum: 13.6.24

    BMDV - Kompromiss beim StVG

    Wie gesagt: Hier in der Pfalz interessiert sich niemand dafür, ob Radfahrer irgendwelche neben der Fahrbahn liegende Wege benutzen dürfen oder nicht. Hauptsache, sie sind den Autofahrern nicht im Weg.

    Dann ist wohl nicht damit zu rechnen, dass Verkehrskontrollen mit dem Ziel durchgeführt werden, Fahrradfahrer*innen darauf aufmerksam zu machen, dass sie ordnungswidrig einen Fußweg befahren, wenn es sich um einen ehemaligen gemeinsamen Fahrrad- und Fußwegweg handelt, dessen Schilder einfach nur abgebaut wurden.

    Davon betroffene Fahrradfahrerinnen würden vermutlich überwiegend so reagieren, dass sie es für eine Zumutung halten, wenn die Polizei ihnen Anweisung gäbe, die Fahrbahn zu befahren. Und die Polizisten würden wohl mehrheitlich nicht auf den Gedanken kommen, ausdrücklich Fahrradfahrer*innen dazu aufzufordern, die Fahrbahn zu befahren, anstatt ordnungswidrig auf dem Fußweg zu fahren. Wozu also Verkehrs-Kontrollen durchführen?

    So richtig zufriedenstellend ist das allerdings nicht. Nicht zuletzt auch hinsichtlich der Schuldfrage bei einem Abbiegeunfall. Der Fußverkehr hätte gegenüber Abbiegern Vorrang bei einem straßenbegleitenden Fußweg. Einem Fahrradfahrer würde möglicherweise vorgeworfen, er hätte den Fußweg nicht benutzen dürfen. Wie auch so ähnlich in deinem Beispiel beschrieben.

    Du schreibst:

    Der Landes-LBM brachte dann die Piktogramme ins Spiel; die wurden dann auch an einigen Stellen aufgemalt. Dummerweise auch linksseitig; ohne explizite Freigabe durch die Straßenverkehrsbehörde und an vielen Stellen, an denen man auch anderweitig gar nicht legal oder sicher auf diese Wege auffahren kann.

    Um welche Piktogramme hat es sich dabei gehandelt? Es gibt ja diesen Aufsatz von Bernd Sluka in dem diese Boden-Piktogramme propagiert werden:

    Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht

    Allerdings steht in dem Aufsatz von Sluka: "Der Weg muss mindestens 2,50 Meter breit sein." Und das dürfte auf den wenigsten Wegen, über die du berichtest, der Fall sein.

    So etwas ähnliches habe ich auch immer wieder mal. Am 07.06.2021 ordnete die Kreisverwaltung Südwestpfalz die Entfernung der Zeichen 240 an der K 36 zwischen Lemberg und Ruppertsweiler sowie an 11(!) weiteren Straßenabschnitten an. Adressat war der LBM Kaiserslautern. Das folgende Foto stammt von Anfang Februar 2024.

    EOS_24-0071.jpg

    Ich hatte mich in dieser Zeit mehrfach beschwert. Die Kreisverwaltung beteuerte mehrfach, sie könne da nix tun, da nun einmal der LBM zuständig wäre und dieser die mehrfachen Erinnerungen einfach ignoriert hätte. Der LBM ist in RLP übrigens obere Straßenverkehrsbehörde; warum sollte also bspw. die untere der oberen Behörde ein Zwangsgeld oder Ersatzvornahme androhen? Erst nach einer weiteren Fachaufsichtsbeschwerde beim Landes-LBM und dem Leiter des LBM Kaiserslautern wurden die Mistdinger dann im April mit fast drei Jahren Verspätung(!) demontiert.

    Ich bin natürlich (auch weiterhin) der einzige Radfahrer, der dort die Fahrbahn benutzt. Im Zuge des sogenannten "Radverkehrskonzepts" des Landkreises fand ich u. a. diesen Kommentar bei der Online-Befragung:

    Doch. Es kann und muss so sein.

    Wurden denn die Schilder ersatzlos abgehängt, oder wurde stattdessen so ausgeschildert:

    [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Durch das Abhängen von [Zeichen 240]wird aus dem gemeinsamen Fuß- und Radweg ein Gehweg und der darf vom Fahrradverkehr nicht benutzt werden. Du schreibst: "Ich bin natürlich (auch weiterhin) der einzige Radfahrer, der dort die Fahrbahn benutzt." Das heißt alle anderen Fahrradfahrer*innen außer dir, befahren ordnungswidrig den Gehweg.

    Wieso denkt nie jemand an die Motorradfahrer. Die haben 1. ein noch höheres Unfallrisiko wie Radfahrer und 2. ist auch der Alleinunfallanteil höher :evil:.

    Die Benutzungspflicht wurde wurde m. E. nur wegen "behinderter" Autofahrer ( d.h Autofahrer , die sich durch langsameren Radverkehr behindert fühlen) eingeführt. Wenn es um Sicherheit ginge, müsste es auch eine Benutzungspflicht für Autobahnen geben. Denn die sind nachweisbar sicherer als andere Straßen. Dagegen fehlt ein objektiver Nachweis, das fahrbahnbegleitende Radwege das Unfallrisiko für Radfahrer senken.

    Gerade wurde ja das Straßenverkehrsgesetz geändert.

    Der Knackepunkt im Straßenverkehrsgesetz (Ausfertigungsdatum: 03.05.1909) ist: "§6 (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:"

    Es folgen dann sehr viele Beschreibungen, die konkretisieren, wer was warum darf.

    Entscheidend ist jedoch, dass ein Gesetz von 1909 die Leichtigkeit des Verkehrs betont!

    1909 waren Autos noch sehr selten in Deutschland. Trotzdem hat sich die Auslegung und die Konkretisierung des Gesetzes so entwickelt, dass es regelmäßig dazu benutzt wurde, die Interessen der Autofahrer an erster Stelle zu setzen.

    "Am Freitag haben nun Bundestag und Bundesrat nach langem Hin und Her beschlossen, dass die Städte mehr Kompetenzen für die Einrichtung neuer Tempolimits erhalten, "im Rahmen gewisser Grenzen", wie der grüne NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer feststellt. Das heißt, der Spielraum für solche Entscheidungen von Verwaltungen und Stadträten wird größer."

    WDR vom 14.6.2024

    Straßenverkehrsgesetz reformiert: Warum bald mehr Tempo-30-Zonen kommen
    Nach langem Hin und Her haben Bundestag und Bundesrat den Weg für mehr Tempo-30-Zonen frei gemacht. Viele Kommunen hatten das gefordert. Doch zufrieden sind…
    www1.wdr.de

    Das bedeutet, dass das Straßenverkehrsgesetz bisher unter anderem dazu benutzt wurde, ein möglichst schnelles Fahren der Autos zu ermöglichen. Da ist es nur folgerichtig und konsequent, dass langsamer fahrende Fahrzeuge von der Fahrbahn verbannt werden.

    Umso spannender ist es jetzt zu beobachten, ob denn tatsächlich die Kommunen Gebrauch von der Möglichkeit machen, leichter als bisher niedrigere Tempolimits anzuordnen, was dann ja auch wieder Auswirkungen dahingehend hat, dass in solchen Straßen, auf denen Tempo 30 gilt, es keine verpflichtenden Radwege geben muss.

    Kommt es bald vielerorts zu einer Umschilderung von so:

    zu so:

    “Radfahrer frei” ist eines der wenigen Zusatzzeichen, die auch ohne Hauptzeichen aufgestellt werden dürfen." https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/

    Im Beispiel auf dem Foto ist das angeordnete Tempolimit 30 nur ein kurzes Strecken-30 im Bereich des Altenheims. Eigentlich gilt hier 50. Aber die Straßenverkehrsrechts-Änderung soll es auch erleichtern, mehrere kurze Strecken-30-Abschnitte zu einer langen Tempo-30 Strecke zusammenzufassen.

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    Folgt man dieser Argumentation, verpflichtende Radwege müssten sein, damit die langsamen Fahrradfahrer nicht den schnellen Autoverkehr ausbremsen, dann gäbe es bei einer langen Straße wie der Brabeckstraße bei Tempo 30 keinen Grund mehr, den Fahrradverkehr in den Seitenraum zu verbannen. Wer mit dem Fahrrad deutlich langsamer als 30 fährt, der hat weiterhin die Möglichkeit, den Fahrradweg zu benutzen. Die allermeisten Menschen fahren deutlich langsamer als Tempo 30 mit dem Fahrrad. Und ich vermute, sie werden auch weiterhin den Fahrradweg benutzen, auch wenn er nur ein freiwilliges Angebot ist. Es gibt aber auch sehr viele Fahrradfahrer*innen, die durchaus in der Lage sind, über eine längere Strecke Tempo 25 bis Tempo 35 zu fahren. Die werden voraussichtlich vorwiegend die Fahrbahn benutzen und dabei keine Autofahrer*innen "ausbremsen".

    https://www.google.de/maps/@53.19767…05410&entry=ttu

    "Radfahrer bitte die Omis überfahren" oder wie?

    Die Streetview-Aufnahme zeigt im Vordergrund ein Schild [Zeichen 101] mit Zusatz "Altenheim".

    Eigentlich auch nach alter Rechtslage ein hinreichender Grund, Tempo 30 anzuordnen.

    Tempo 30 wiederum würde es zusätzlich noch einmal nahe legen, den Hochbordbenutzungszwang für Fahrräder und die Freigabe für Mofas aufzuheben.

    Aber wird sich die zuständige Kommune dazu aufraffen. Obwohl sie bereits gedurft hätte, wurde kein Altersheim-bedingtes Tempo 30 eingeführt.

    Spannend ist außerdem, dass die Bushaltestelle ganz offensichtlich vor nicht allzulanger Zeit umgebaut wurde. Das Verbundsteinpflaster im Haltestellenbereich ist deutlich neuer und taktile Leitstreifen, bzw. Haltstreifen gibt es auch noch nicht so lange standardmäßig bei Bushaltestellen.

    Dazu kommt: Die Bushaltestelle muss gut frequentiert sein, denn beim barrierefreien Haltestellenumbau werden die stark frequentierten regelmäßig bevorzugt, weil die Mittel fehlen, um in wenigen Jahren alle Haltestellen barrierefrei umzubauen.

    Hat denn beim Bushaltestellenumbau kein Verantwortlicher mal dahin geguckt und erkannt, dass das irgendwie nicht zusammenpasst? :sleeping: Mofas, die durch die Bushaltestelle-Wartezone fahren dürfen. ;(

    Oder hat das jemand der Verantwortungsträger gesehen und sich gesagt: Das Schild ist so alt, da nimmt ohnehin keiner mehr an, dass das noch Gültigkeit hat?

    Wo steht da was von *Kraft*verkehr?

    Abgesehen davon ist Leichtigkeit des Verkehrs auch kein eigenständiges Kriterium, sondern ebenso wie Sicherheit integraler Bestandteil einer einzigen Floskel, nämlich dem aus dem preußischen Polizeirecht übernommenen Begriff „öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Grundgedanke dabei ist, dass die Wahrung der öffentlichen Sicherheit letztlich immer davon abhängig ist, dass sich die Bevölkerung von vorneherein „ordentlich“ verhält (so ungefähr Dietmar Kettler seinerzeit zur Frage, warum Radwegebenutzungspflichten ohne sicherheitstechnische Notwendigkeit trotz der StVG/StVO-Ermächtigung zum Zweck der „Sicherheit und Ordnung“ nie §45(9)-konform sein könnten).

    Ob nun "eigenständiges Kriterium" oder "Floskel", der Hinweis darauf, dass die Leichtigkeit des Verkehrs nicht unnötig eingeschränkt werden darf, diente bisher dazu, Einschränkungen insbesondere des Autoverkehrs abzuwehren. Ob der Autoverkehr zum Beispiel durch schnelles Fahren zur Umweltverschmutzung beiträgt oder nicht, war bisher weitgehend irrelevant. In Zukunft ist es leichter möglich, Einschränkungen des Verkehrs vorzunehmen, zum Beispiel, weil es dem Umweltschutz dient, als das in der Vergangenheit möglich war.

    Nicht nur in Trier werden Fahrradstraßen zusätzlich geschützt, auch in Langenhagen bei Hannover, bekannt durch den Flughafen, wurden in einer Fahrradstraße Überholverbotsschilder aufgestellt:

    Geht sicher(er): Langenhagen Karl-Kellner-🚲-Straße: 🚲-Straße: Jetzt bald für Radfahrende ein gutes Stück sicherer! 1. "Anlieger frei", 2. "Zweirad-Überholverbot"
    Aktuelle Berichte dazu - im ECHO Langenhagen - in der HAZ Langenhagen - - - - - -  Unser Motto Rauf aufs 🚲 - aber sicher(er)!
    www.myheimat.de
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    By the way: Wo genau stand das nochmal im StVG, dass die Flüssigkeit des Kfz-Verkehr Vorrang vor der Sicherheit hat? :/

    StVG §6 (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

    Dann folgt eine sehr lange Aufzählung mit allerhand Hinweisen, was in Rechtsverordnungen (z. B. StVO) geregelt werden darf. Tempo 30 zum Beispiel ist nicht zwangsläufig für die Sicherheit des Verkehrs relevant, aber es behindert nach gängiger Anschauung die Leichtigkeit des Verkehrs.

    In Zukunft soll die Novelle des StVG es leichter machen, zum Beispiel Tempo-30-Gebote zu erlassen.

    "Die Norm enthält nun einen neuen Absatz 4a, der Rechtsverordnungen auch "zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter des Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung" erlaubt. Die Reform soll laut Wissing dafür sorgen, dass Tempo-30-Regelungen an Spielplätzen oder hochfrequentierten Schulwegen sowie Fußgängerüberwege mit weniger Begründungsaufwand angeordnet werden können. Zu Streit um Zebrastreifen vor Schulen soll es also künftig nicht mehr kommen."

    Das Schilderchaos haben wir heute schon, und was wir ganz, ganz sicher nicht brauchen, sind weitere Verkehrszeichen, deren Inhalt weder die Behörden noch die meisten Verkehrsteilnehmer kennen.

    Weg mit der Benutzungspflicht aus der StVO und gut. Und natürlich regelmäßige Verbreitung dieser neuen Regel: es gibt grundsätzlich nur ein Benutzungsrecht von Radwegen, aber nie eine Pflicht.

    Im Prinzip geht das heute schon, musst nur das aufhängen:

    Statt das:

    Oder eben gar nix, wie oben schon gezeigt, wo man an der Pflasterung sieht, dass es ein Angebots-Fahrradweg ist:

    Am Ende wirds nur eine Reform der StVO richten, in der es Blauschild und Blauschild plus / Grünschild gibt - einmal mit, einmal ohne Benutzungspflicht, alles andere ist Schilderchaos.

    Das würde schon deshalb nicht so einfach sein, weil es zahlreiche Fahrradwege in Deutschland gibt, die lediglich durch die Pflasterung als solche zu erkennen sind und die nicht benutzungspflichtig sind:

    Bild: Lange-Hop-Straße, Hannover (links ohne, rechts mit eingezeichnetem Grünschild)

    Das Problem sind meines Erachtens aber auch false flag Aktionen wie Tempo 30 am Mittleren Ring in München. >2 kreuzungsfreie Fahrspuren in jede Richtung, bauliche Trennung in der Mitte, DTV um die 100.000, aber jetzt kilometerlang Tempo 30 wegen Feinstaub. Bei solchem Unsinn kann ich den Autofahrer verstehen, der sich darüber aufregt.

    Man darf den werten Herrenmensch Autofahrer also nicht unnötig in Rage versetzen oder reizen, sonst goutiert er es mit hohen AfD-Wahlergebnissen?

    Das sehe ich anders. Eigentlich sollte das Thema Verkehr überhaupt möglichst gar nicht erst diskutiert werden. Stattdessen sollten die Parteien, die noch einen Funken Verstand haben und das Einhalten von Klimazielen und Schadstoffgrenzwerten tatsächlich ernst nehmen, ohne großes Getöse davon zu machen, zielgerichtet zusammenarbeiten.

    Stattdessen lacht sich die AfD ins Fäustchen, weil ihre Parteistrategie voll aufgeht:

    Die AfD ist die Partei, die den Diesel retten wird und alle anderen sind grün. Von solchen Sprüchen beunruhigt versuchen CSU, CDU, FDP und leider mancherorts auch die SPD das Anbiedern der AfD an Autofahrerinteressen noch zu toppen:

    aus: https://www.csu.de/ja-zum-auto-nein-zu-verboten/

    Es gibt Städte, in denen flächendeckend Tempo 30 gilt. Stuttgart ist es vorsichtiger angegangen, dort wird seit 12 Jahren sukzessiv Tempo 40 durchgesetzt. Und trotzdem der 2021 gewählte CDU-Oberbürgermeister Nopper das von seinem grünen Vorgänger übernommene flächendeckende Tempo 40 abgelehnt hatte, ist es Dank des Widerstandes im Rat der Stadt bei Tempo 40 flächendeckend in Stuttgart geblieben. Und der Rat wurde parallel zur EU-Wahl letztes Wochenende (9.6.24) mit einer rot-rot-grün-grünen Mehrheit wiedergewählt. "Das bisherige öko-linke Bündnis kann seine Mehrheit im Gremium ... behaupten." schrieb die ZVW (Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG)

    https://www.zvw.de/stuttgart-region/gemeinderatswahl-in-stuttgart-das-vorl%C3%A4ufige-endergebnis-steht-fest_arid-826246

    Hier die ZVB-Grafik mit dem Wahlergebnis:

    https://www.zvw.de/cms_media/module_img/6158/3079126_1_articledetail_Gemeinderat_Stuttgart_vorlaeufiges_Endergebnis.png

    Es ist einerseits schwer vermittelbar, dass der Verkehr bei Tempo 40 oder 30 besser läuft als bei 50 und andererseits viel zu einfach gegen eine solche Maßnahme zu stänkern. Deshalb sollte mit großer Übereinstimmigkeit der Verantwortungsträger ein niedrigeres Tempolimit umgesetzt werden. Der Erfolg spricht dann für sich und keiner wird es bedauern, weil letztlich alle davon profitieren.

    Eine "einfache Antwort" auf die Diesel-Antriebsfrage gibt dieses Wahlplakat der Satire-Partei

    Die Partei:

    Aber nicht, weil es die StVO so vorsah (und schon gar nicht das StVG), sondern weil sich gegen [Zeichen 240] weniger Leute gewehrt haben als gegen T30.

    Das ist wohl leider, leider die Realität. Und es gibt zu wenige Initiativen, dem etwas entgegenzusetzen, weil es in einer auf Tempo, Tempo fixierten Mehrheits-Gesellschaft sehr schwer fällt, den Vorteil der Langsamkeit zu entdecken. Dabei ist es zum Beispiel so, dass mit Tempo 30 Verkehrsströme sehr viel harmonischer ablaufen als mit Tempo 50. Letztlich also ein Zeitgewinn für alle, aber vom Einzelnen nicht goutiert, weil der nur an sich denkt und deshalb glaubt, mit Tempo 50 max. ginge es für ihn schneller voran.

    Meine Herren, was für ein Chaos rund um die Kreuzung in der Beschilderung. Da wundert man sich dann, das Radler einfach machen, was ihnen gefällt. Hier völlig legal.

    Was genau missfällt dir denn?

    Tatsächlich können Fahrradfahrer, die von der Deisterstraße aus in den Allerweg fahren, entweder den rechten oder den linken Zweirichtungs-Angebotsfahrradweg benutzen. Oder auf der rechte Seite auf der Fahrbahn fahren.

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    Anscheinend willst du die Möglichkeiten für den Fahrradverkehr an dieser Stelle massiv einschränken. Warum nur?

    Weil du zusammen mit einer bestimmten Sorte Autofahrer in den Chor einstimmen willst, dass Fahrradfahrer anscheinend alles dürfen?

    Diese abwertende Autofahrerpolemik kann ich mir bei dir nicht vorstellen. Aber warum dann?

    Es gibt auch noch andere spannende Radverkehrsoptionen an der Kreuzung Deisterstraße/Allerweg/Posthornstraße. Einige der Lösungen überzeugen nicht unbedingt auf dem ersten Blick. Aber wer die Entwicklung über Jahre verfolgt hat und sich ein wenig in die Problemlagen hineindenkt, der beurteilt das anders, in der Regel mit mehr Anerkennung. Für Nachfragen, die dazu beitragen, das scheinbare Chaos zu durchschauen, stehe ich gerne zur Verfügung.

    Der Eindruck, dass "Radler einfach machen, was ihnen gefällt", kann hier durchaus entstehen. Aber bei genauerer Betrachtung trifft das nicht zu. Suche doch mal ein Beispiel dafür, wo du sagen würdest, dass das Fahrradfahrer nicht machen dürften.

    Folgendes Beispiel zeigt, dass von den Verkehrsplanern auch daran gedacht wurde, dass Fahrradfahrer*innen auf die Idee kommen könnten, dass sie an der Kreuzung alles machen dürfen. Vom Kreisel her kommend ist zunächst auf der linken Seite der Deisterstraße die Weiterfahrt für den Fahrradverkehr auf dem Hochbordradweg erlaubt, siehe die Fahrradfahrerin mit gelber Kopfbedeckung auf dieser Streetview-Aufnahme:

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    Das geht dann so weiter bis die Einmündung Posthornstraße überquert wurde:

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    Dort weist ein [Zeichen 254] unmissverständlich darauf hin, dass hier nicht mit dem Fahrrad auf dem Gehweg der Deisterstraße weiter gefahren werden darf. Nur ein Linksabbiegen in die Posthornstraße ist möglich. Oder kurz davor ein Überqueren der Deisterstraße mit Ampel-Unterstützung, so dass anschließend korrekt auf der rechten Seite der Fahrbahn in der Deisterstraße weiter gefahren werden kann.

    Also meine Damen und Herren, es gab ja drei Herzchen für Autogenix' Beitrag (deshalb die Mehrzahl in der Anrede), was missfällt Ihnen daran oder an den anderen Optionen die die Kreuzung Deisterstraße/Allerweg/Posthornstraße den Fahrradfahrer*innen bietet?

    Dafür gibts die Verkehrsschau, laut VwV spätestens alle 2 Jahre.

    Und genau deswegen ist es eben nicht so, dass aktuell regelwidrige Beschilderung bis zum Sankt-Nimmerleinstag stehen bleiben kann. Es trifft ja nicht Privateigentum, wie z. B. die Zulassungsregeln beim KFz, die haben "Bestandsschutz" sondern den Staat. Der macht die Regeln und setzt sie dann um. Dazu gibts dann in der Regel Fristen, siehe z. B. Änderung §37 StVO, war 2014, Frist bis 2017.

    Verkehrsschau hin, Verkehrsschau her, trotzdem halten sich manche höchst unzulängliche Konstrukte sehr, sehr lange.

    Um noch mal den Vergleich barrierefreier ÖPNV-Ausbau zu bemühen: "Gründe, warum der Nahverkehr das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV noch längst nicht erreicht hat, gibt es allerdings viele. Einer der wichtigsten davon: Der Umbau von Haltestellen und die Anschaffung von neuen Fahrzeugen kostet viel Geld."

    Barrierefreiheit im ÖPNV – Wunsch oder Realität?
    Die Barrierefreiheit im ÖPNV ist noch lange nicht gegeben, auch wenn das Gesetz es verlangt. Wir haben die Verantwortlichen gefragt, woran das liegt.
    www.aktion-mensch.de

    Da sollte man doch meinen, dass es möglich sein müsse, wenigstens die Radverkehrsinfrastruktur-Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen, die kein Geld kosten. Aber nicht mal das passiert. Beispiel:

    Inklusive der roten Markierungs-Klinkerreihe ist der stark frequentierte Fahrradweg in der Königsworther Straße 1,40 m breit. Die ERA sieht entsprechend der von Autogenix weiter oben abgebildeten Tabelle 2,00 m Regelmaß vor, das nur unterschritten werden darf, wenn nur geringer Radverkehr stattfindet. Aber auch dann gilt eine Mindestbreite von 1,60 m!

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    Wenn es nicht so traurig wäre, dann könnte man es lustig finden, dass hier Blauschilder den Fahrradweg benutzungspflichtig machen. Dabei müssten die doch einfach nur abgebaut werden, was kaum Geld kostet und längerfristig Geld spart, weil weniger Schilder instand gehalten werden müssen. Ohne Blauschilder wären die vorhandenen und deutlich erkennbaren Fahrradwege dann Angebots-Fahrradwege. Aber wenn es um den Straßenverkehr geht, insbesondere die Interessen der Autofahrer um "Fahrradfahrer-bereinigte" Farbahnen, dann ziehen anscheinend noch andere Argumente als Geld, bzw. fehlendes Geld.

    Oder geht es noch um ganz was anderes? Ich könnte mir zum Beispiel sehr gut eine Königsworther Straße ganz ohne Parkplätze vorstellen, da wäre dann genug Platz für breite komfortable Fahrradwege. Wenn aber erst mal der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn stattfände, dann entfiele vielleicht ein Grund dafür, die Parkplätze aufzugeben und stattdessen einen richtigen ERA-gemäßen Fahrradweg zu bauen?

    Ich könnte mir auch eine Stadt ohne Autos vorstellen, dann würde der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn von niemandem mehr hinterfragt werden.

    Aber zurzeit sieht es doch sehr danach aus, dass die Bereitschaft fehlt (und nicht das Geld), dem Autoverkehr etwas Fahrradfahrergesellschaft auf der Fahrbahn der Königsworther Straße zu ermöglichen.