Es gibt keinen "Klimaschutz". Man kann "Klima" nicht "schützen".
So, jetzt habe ich Jehova gesagt.
Dann nenne es meinetwegen Umweltschutz oder Schutz vor der Autokratie (in Anklang an Katja Diehls Buch "Raus aus der Autokratie").
Es ist in jedem Falle gut, wenn die Straßenverkehrsgesetz-Novelle dazu beiträgt, dass Straßen nicht immer breiter werden und darauf immer schneller gefahren wird und es immer weniger attraktiv ist, darauf mit dem Fahrrad zu fahren, schnurzegal ob mit oder ohne Fahrradweg. Auch auf einem ausreichend breiten Fahrradweg entlang einer Landstraße auf der Tempo 100 gilt, ist es unangenehmer Fahrrad zufahren, als wenn dort nur Tempo 60 gelten würde. Und daran ändern auch E-Autos nichts, denn deren Lärmemissionen entsprechen ab Tempo 20 bis 30 denen von Autos mit Verbrennermotoren, weil bei Geschwindigkeiten über 30 km/h das Laufgeräusch der Reifen die dominierende Lärmquelle ist.
Wie weit allerdings die angeschobene Verkehrsgesetz-Novelle tatsächlich einmal reichen wird, bleibt bislang diffus. Schau dir zum Beispiel diese Straße an. Aus Fahrradfahrer*innensicht blanker Horror:
Die B 217 hier bei Ronnenberg bei Hannover ist breit genug für viel Platz für den Autoverkehr und den Fahrradverkehr. Es müssten einfach nur jeweils eine Fahrspur des Autoverkehrs umgewidmet werden für den Fahrradverkehr. Das Tempo, an der Stelle innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, könnte auf max. 30 reduziert werden. Das Tempo vor dem Ortseingangsschild könnte auf 60 km/h reduziert werden (Zurzeit gilt dort Tempo 70 und noch weiter draußen Tempo 100). 60 km/h ist das maximale Tempo für den Schwerlastverkehr auf Landstraßen.
Die Fahrbahn ist an der gezeigten Stelle ca. 15 m breit. Der Fahrradverkehr in beide Richtungen wird zusammengequetscht mit dem Fußverkehr auf der linksseitigen Straßenseite auf einem gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsfahrrad von ca. 1,50 m Breite.
Ob die angeschobene Verkehrsgesetz-Novelle tatsächlich einmal das hergeben wird? Leider habe ich da meine Zweifel. Meine Motivation, an der gezeigten Stelle mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zufahren, geht gegen null. Und das würde sich auch dann nicht ändern, wenn dort der Fußweg mit
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ausgeschildert wäre. Trotzdem fände ich es richtig, die Beschilderung so zu ändern. Denn ganz ausschließen würde ich es nicht, dort mit dem Fahrrad die Fahrbahn zu benutzen. Zumindest in die eine Richtung, wo es etwas bergab geht. Und das wäre dann ganz ordnungsgerecht möglich, wenn mit
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ausgeschildert wäre anstatt mit
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