Für außerorts kannst du das doch schon aus der eingebetteten Grafik berechnen: 111 von 198 unter Beteiligung von Krad, PKW oder "LKW" (alles ab 3,5 t, incl. Traktor). Die Hauptschuldquote der KFZ beträgt bei PKW wie LKW 33% (29/89 bzw. 6/18).
Innerorts überwiegt die KFZ-Hauptschuld (49/87 bzw. 56% bei PKW, 28/38 bzw. 74% bei LKW).
In der Gesamtabrechnung für alle Ortslagen überwiegt jedoch bei PKW weiter die Radfahrer-Schuld (78/176 bzw. 44% PKW-Schuld), während wegen der vielen innerörtlichen Rechtsabbiegeopfer mit 34/56 bzw. 61% die LKW-Schuld dominiert.
Generalabrechnung alle KFZ alle Ortslagen 117/241 (49%) KFZ Schuld, alle KFZ-Schuld-Fälle am Gesamtaufkommen 117/474 bzw. 25%.
PS: Deutschland ist AFAICS weltweit die einzige Nation, wo derlei Fingerpointing überhaupt möglich ist. Alle anderen erfassen die Schuldquoten entweder nicht oder halten sie im Giftschrank.
Betrachtet man ausschließlich die Fahrradunfälle mit Beteiligung von allen KFZ-Arten Krad, PKW, LKW, und das dann in allen Ortslagen, dann ist es doch immer noch so, dass die Hauptschuld in den meisten Fällen (allerdings sehr knapp, nämlich 51%) bei den KFZ-Beteiligten liegt.
Du schreibst, dass es vergleichbare Statistiken mit Schuldzuweisungen möglicherweise nur in Deutschland gibt. Vielleicht verzichten andere Länder auch deshalb darauf, weil es sicher einige Fälle gibt, in denen das mit der Schuldfrage nicht so einfach ist.
Ich erinnere mich zum Beispiel an diesen Unfall in Berlin. Eine Fahrradfahrerin wechselte vom Fahrradstreifen auf die daneben liegenden Fahrspur und wird dort überfahren von einem KFZ-Fahrer, der nicht damit gerechnet hatte, bzw. nicht rechtzeitig reagieren konnte. Möglicherweise hat die Fahrradfahrerin einfach nicht bedacht, dass sie beim Verlassen des Fahrstreifens kontrollieren muss, ob die Fahrspur, auf die sie wechseln will, frei ist oder sie hat das kontrolliert, aber die Verkehrslage nicht richtig erkannt oder falsch eingeschätzt.
Wieviel Teilschuld, liegt bei einem solchen Unfallereignis bei der Person, die mit ihrem Auto den Fahrradstreifen blockiert? In der Statistik jedenfalls wird vermutlich die Hauptschuld dem Unfallopfer zugeschrieben werden.
Und wie reagierte die Verkehrsverwaltung in Berlin: In der angegebenen Quelle heißt es: "Am Freitag kündigte Jan Thomsen, der Sprecher der Verkehrsverwaltung an, dass einige Baken (so genannte Leitboys) aufgestellt werden." Aber ob diese Leitboys der Fahrradfahrerin das Leben gerettet hätten? Ob überhaupt eine andere Infrastruktur möglich ist, die Fahrradfahrer*innen besser schützt und trotzdem nicht ausbremst? Oder ob es eigentlich darum gehen sollte, dass für den Lieferverkehr Stellplätze zur Verfügung stehen, die wirksam kontrolliert und damit von Falschparkern frei gehalten werden?
In Bezug auf die Benutzungspflicht bringt dieses Unfallereignis allerdings auch keine neuen Erkenntnisse. Denn die Fahrradfahrerin hatte ja das Recht dazu, den benutzungspflichtigen, aber blockierten Radfahrstreifen zu verlassen. Und ich befürchte, dass bei Autofahrer*innen, die Radfahrstreifen blockieren, nicht der Gedanke aufkommt: "Ups, den Radfahrstreifen darf ich jetzt aber nicht blockieren, denn der Fahrradverkehr ist ja verpflichtet, diesen Radfahrstreifen zu benutzen."