Beiträge von Ullie

    Für außerorts kannst du das doch schon aus der eingebetteten Grafik berechnen: 111 von 198 unter Beteiligung von Krad, PKW oder "LKW" (alles ab 3,5 t, incl. Traktor). Die Hauptschuldquote der KFZ beträgt bei PKW wie LKW 33% (29/89 bzw. 6/18).

    Innerorts überwiegt die KFZ-Hauptschuld (49/87 bzw. 56% bei PKW, 28/38 bzw. 74% bei LKW).

    In der Gesamtabrechnung für alle Ortslagen überwiegt jedoch bei PKW weiter die Radfahrer-Schuld (78/176 bzw. 44% PKW-Schuld), während wegen der vielen innerörtlichen Rechtsabbiegeopfer mit 34/56 bzw. 61% die LKW-Schuld dominiert.

    Generalabrechnung alle KFZ alle Ortslagen 117/241 (49%) KFZ Schuld, alle KFZ-Schuld-Fälle am Gesamtaufkommen 117/474 bzw. 25%.

    PS: Deutschland ist AFAICS weltweit die einzige Nation, wo derlei Fingerpointing überhaupt möglich ist. Alle anderen erfassen die Schuldquoten entweder nicht oder halten sie im Giftschrank.

    Betrachtet man ausschließlich die Fahrradunfälle mit Beteiligung von allen KFZ-Arten Krad, PKW, LKW, und das dann in allen Ortslagen, dann ist es doch immer noch so, dass die Hauptschuld in den meisten Fällen (allerdings sehr knapp, nämlich 51%) bei den KFZ-Beteiligten liegt.

    Du schreibst, dass es vergleichbare Statistiken mit Schuldzuweisungen möglicherweise nur in Deutschland gibt. Vielleicht verzichten andere Länder auch deshalb darauf, weil es sicher einige Fälle gibt, in denen das mit der Schuldfrage nicht so einfach ist.

    Ich erinnere mich zum Beispiel an diesen Unfall in Berlin. Eine Fahrradfahrerin wechselte vom Fahrradstreifen auf die daneben liegenden Fahrspur und wird dort überfahren von einem KFZ-Fahrer, der nicht damit gerechnet hatte, bzw. nicht rechtzeitig reagieren konnte. Möglicherweise hat die Fahrradfahrerin einfach nicht bedacht, dass sie beim Verlassen des Fahrstreifens kontrollieren muss, ob die Fahrspur, auf die sie wechseln will, frei ist oder sie hat das kontrolliert, aber die Verkehrslage nicht richtig erkannt oder falsch eingeschätzt.

    Nach tödlichem Fahrradunfall in Berlin: Polizei beschlagnahmt Kameraaufnahmen aus dem Sattelschlepper
    Eine Radfahrerin weicht einem Transporter aus und wird von einem Lkw überfahren. Der Falschparker wird wohl mit einer geringen Geldbuße davonkommen.
    www.tagesspiegel.de

    Wieviel Teilschuld, liegt bei einem solchen Unfallereignis bei der Person, die mit ihrem Auto den Fahrradstreifen blockiert? In der Statistik jedenfalls wird vermutlich die Hauptschuld dem Unfallopfer zugeschrieben werden.

    Und wie reagierte die Verkehrsverwaltung in Berlin: In der angegebenen Quelle heißt es: "Am Freitag kündigte Jan Thomsen, der Sprecher der Verkehrsverwaltung an, dass einige Baken (so genannte Leitboys) aufgestellt werden." Aber ob diese Leitboys der Fahrradfahrerin das Leben gerettet hätten? Ob überhaupt eine andere Infrastruktur möglich ist, die Fahrradfahrer*innen besser schützt und trotzdem nicht ausbremst? Oder ob es eigentlich darum gehen sollte, dass für den Lieferverkehr Stellplätze zur Verfügung stehen, die wirksam kontrolliert und damit von Falschparkern frei gehalten werden?

    In Bezug auf die Benutzungspflicht bringt dieses Unfallereignis allerdings auch keine neuen Erkenntnisse. Denn die Fahrradfahrerin hatte ja das Recht dazu, den benutzungspflichtigen, aber blockierten Radfahrstreifen zu verlassen. Und ich befürchte, dass bei Autofahrer*innen, die Radfahrstreifen blockieren, nicht der Gedanke aufkommt: "Ups, den Radfahrstreifen darf ich jetzt aber nicht blockieren, denn der Fahrradverkehr ist ja verpflichtet, diesen Radfahrstreifen zu benutzen."

    Die RiMs sind idR unbeschildert und zudem über längere Anteile beidseits mit unterbrochenen Markierungen ausgestaltet. Sie sind als "Radverkehrsführung" im Zuge einer Kreuzung und nicht mehr als Radweg zu betrachten, weswegen sie überhaupt erst durch KFZ-Spurwechsler tangential überquert werden dürfen.

    RiMs sind keine Radfahrstreifen, das ist der entscheidende Punkt! (Danke:)) Es hatte mich an anderer Stelle in Hannover dieses RiM-Konstrukt gewundert:

    Hier gibt es als Alternative zum RiM für's Geradeausfahren (und als Alternative zum Einordnen in die Rechtsabbiegespur!) die Möglichkeit auf dem Angebots-Hochbordradweg weiterzufahren. Weil der RiM kein Radverkehrsstreifen ist, darf ich das als Fahrradfahrer*in.

    Hier der streetview-Link zur Goethestraße:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Solange man Kausalität nicht durch irgendeine esoterische Erbsünde-Rhetorik ersetzt, ist es ein Trugschluss.

    Wir hatten 2022 474 tote Radfahrer, wovon nur 127x (27%) dem KFZ-Führer die Hauptschuld angelastet wurde. Außerorts gab es 198 Tote, wovon 40x (20%) das KFZ Hauptschuld hatte.

    Für die Erbsünden-Fragen sind die Religionsgemeinschaften zuständig.

    Aber wie ist das mit den 474 toten Radfahrern in 2022?

    Du schreibst, bei 127 getöteten Fahrradfahrer*innen wurde einem KFZ-Führer die Hauptschuld dafür angelastet.

    Aber du schreibst an anderer Stelle auch, dass ein sehr hoher Anteil der getöteten Fahrradfahrer*innen bei Alleinunfällen gestorben sind. Bei solchen Alleinunfällen kann naturgemäß kein*e Autofahrer*in die Hauptschuld tragen.

    Wie hoch ist denn die Prozentzahl, bei dem den Autofahrer*innen die Hauptschuld angelastet wird, wenn man nur die tödlichen Fahrradunfälle betrachtet, an denen ein KFZ beteiligt war?

    Wenn man geschätzt 200 Alleinunfälle abzieht und geschätzt weitere 20 Unfälle außen vorlässt, an denen kein KFZ beteiligt war, dann blieben noch 254 tödlichen Fahrradunfälle. Das wären dann die mit KFZ-Beteiligung und da wären die 127 KFZ-Fahrer*innen mit Hauptschuld bereits 50%.

    Dabei ist das mit der "Schuldfrage" immer so eine Sache. Als zum Beispiel in Hannover eine Fahrradfahrerin bei einem Abbiegeunfall von einem LKW-Fahrer getötet wurde, gab es nur wenige Wochen später eine Rotfärbung der Fahrradfurt am Ort des Unfalls:

    Das Foto zeigt die Hans-Böckler-Allee an der Einmündung Seligmannallee noch ohne die rot gefärbte Fahrradfurt. An dem Ständer mit den vielen Firmenschildern ist ein weißes Ghostbike angekettet, das an den tödlichen Unfall erinnert.

    Auf dieser Mapillary-Aufnahme vom September 2023 ist die Rotmarkierung bereits zu sehen:

    Mapillary

    Die Verkehrsverwaltung hatte die Rotfärbung bereits fest eingeplant, aber der tödliche Unfall kam früher. Allerdings ist nicht sicher, ob die Rotfärbung der Fahrradfurt den Unfall verhindert hätte.

    Das ist der Unfallbericht der Polizei: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/66841/5426676

    Wie verträgt sich eigentlich die Radwegbenutzungspflicht mit dem RiM (Radfahrstreifen in Mittellage)?

    Beispiel: Hannover Engelbosteler Damm, Einmündung auf die Arndtstraße

    Google Maps
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    Fahrradfahrer*innen, die links abbiegen und den rot gefärbten Radfahrstreifen in Mittellage benutzen, werden auf einen benutzungspflichtigen Hochbordradweg der Arndtstraße geleitet, auf den sie links abbiegen können, oder den sie in Geradeausrichtung überfahren, wo es auf einem breiten Fahrradweg geradeaus weiter geht. Rechts und links davon jeweils Fußgängerzone.

    Wer jedoch mit dem Fahrrad links abbiegen möchte, könnte sich auch wie der übrige Fahrzeugverkehr auf die Linksabbieger-Spur einordnen. Oder darf man das nicht, weil die Radwegebenutzungspflicht auch für den RiM gilt?

    Kann ich mir eigentlich zumindest an der Stelle nicht vorstellen. Zumindest beobachte ich es oft und fahre auch selbst mit dem Fahrrad so, dass ich zum Rechtsabbiegen auf der Rechtsabbiegespur an der Bushaltestelle vorbeifahre bis zur Einmündung in die Arndtstraße. Einen eigenen Fahrradstreifen zum Rechtsabbiegen gibt es nicht. Das ist zumindest verwirrend. Trotzdem werden hoffentlich die allermeisten Fahrradfahrer*innen nicht auf die Idee kommen, auf dem RiM bis nach vorne zu fahren und dort dann nach rechts abbiegen, wo sie den rechtsabbiegenden Autoverkehr kreuzen würden. Oder doch?

    Soweit ich verstanden habe wird wohl das Bündnis CSU/CDU als eine Partei gelten.

    Also werden sid zusammen x Sitze haben dürfen und sich dann Streiten, wer zuhause bleiben soll.

    In der BVG-Pressemeldung vom 30.7.2024 steht dazu:

    "Übersteigt die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber einer Landesliste die Zahl ihrer nach Zweitstimmen gedeckten Sitze, so erhalten die Wahlkreisbewerber mit den geringsten Erststimmenanteilen keinen Sitz zugeteilt."

    Bundesverfassungsgericht - Presse - Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß – allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

    Das bedeutet, der Streit darüber, wer "zuhause bleiben soll", der bricht bereits dann aus in der CSU, wenn es darum geht, in den Wahlkreisen mit den größten Erfolgsaussichten kandidieren zu dürfen.

    Im Wahlkreis 219, München Süd hatte die grüne Direktkandidatin, Jamila Schäfer, mit 27,5 % der Direktwahl-Stimmen 2021 das Direktwahl-Mandat knapp vor dem CSU-Kandidatin, Michael Kuffer (26,8 %) gewonnen.

    CSU-Topverdiener Michael Kuffer verliert Bundestagsmandat
    Er verdiente Hunderttausende Euro, ließ aber Rechnungen unbezahlt: Nun hat ei...
    www.t-online.de

    Michael Kuffer ist nicht in den Bundestag gekommen, weil er ein schlechteres Ergebnis hatte als eine andere Kandidatin in seinem Wahlkreis. Durch die BVG-Reform wird es in Zukunft nicht nur einem Michael Kuffer so ergehen, sondern es könnte zum Beispiel auch einen CSU-Direktkandidaten wie Bernhard Loos im Wahlkreis München-Nord treffen. Der hatte bei den Direktstimmen 2021 nur 25,7% der Stimmen gewonnen. Das sind 0,9% weniger als Michael Kuffer.

    Bundestagswahl - Ergebnisse in der Grafikansichtansicht für den Wahlkreis München-Nord

    Bernhard Loos aber konnte in den Bundestag einziehen, denn das zweitbeste Ergebnis im Wahlkreis München-Nord erzielte eine andere Direktkandidatin. Mit 24,2% aber schlidderte sie am Sieg der Direktwahl knapp vorbei.

    Nach dem alten Wahlrecht konnte es also vorkommen, dass ein Direktkandidat mit einem relativ schlechten Wahlergebnis das Direktmandat gewinnt und in den Bundestag einzieht. In meinem Beispiel ist das Bernhard Loose (CSU) mit 25,7%. Ein anderer Direktkandidat, in meinem Beispiel Michael Kuffer (ebenfalls CSU), erzielt dagegen ein besseres Direktwahl-Ergebnis mit 26,8%. Michael Kuffer aber durfte nicht in den Bundestag einziehen!

    Warum ich so weit aushole? Das Beispiel zeigt: Das alte Wahlgesetz enthielt in bestimmten besonderen Fällen scheinbare "Ungerechtigkeiten". Das ist auch bei dem neuen Wahlgesetz in bestimmten besonderen Fällen nicht ganz auszuschließen.

    Nach dem neuen Wahlgesetz, das jetzt vom Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Punkten bestätigt wurde, würde jedenfalls ein Bernhard Loos genauso wenig wie ein Michael Kuffer in den Bundestag eingezogen sein.

    Wer selbst nach Beispielen suchen möchte, der kann sich die Ergebnisse der bayrischen Direktwahl-Stimmen der BTW 2021 anschauen. Es sind je Wahlkreis immer die beiden besten Ergebnisse dargestellt:

    Bundestagswahl - Tabellenübersicht aller Direktkandidaten und Zweitplatzierten nach Wahlkreisen für Gesamtbayern

    Diese Liste wird jetzt sehr intensiv abgefragt werden von jenen CSU-Direktkandidat*innen, die befürchten müssen, dass sie zwar ein besseres Ergebnis bei den Direktwahl-Stimmen erzielen werden, als die Konkurrenz (also quasi in fast allen bayrischen BTW-Wahlkreisen), aber die befürchten müssen, dass ihr Prozentergebnis schlechter ist, als bei anderen Direkt-Kandidat*innen in anderen Wahlkreisen.

    Der Einfachheit halber kann man die Liste durch Anklicken des Sortierbuttons für die jeweilige Spalte so umschalten, dass zum Beispiel entsprechend der Erstwahlstimmen die Liste neu sortiert wird. Da stelle ich mir je nachdem wer dieser Tage bei der CSU so draufschaut dann solche Gesichter vor:

    8):)?(:rolleyes:X/||;(

    Gut möglich, dass das in den nächsten Jahren auch zu Umzugsbewegungen mit anschließendem Hauen und Stechen führen wird, nämlich bei den Wahlkreiskandidat*innen der CSU, die ein relativ schlechtes Ergebnis bei den Direktwahl-Stimmen befürchten müssen.

    Die CDU und CSU werden in diesem Sinne nicht als eine Partei gelten, zumal ja die Parteien in den verschiedenen Bundesländern jeweils eigene Listen aufgestellt haben, die entscheidend sind für die Sitzverteilung.

    Ich habe das BVG-Urteil so verstanden, dass man die CSU nicht so ohne weiteres Wahlrecht-technisch ausbremsen dürfe, indem man das Wahlrecht so ändert, dass nur noch die 5%-Hürde entscheidend ist und die Grundmandatsklausel abschafft. Denn schließlich hatten in den vergangenen Wahlen die CSU und die CDU stets auch deutlich gemacht, dass sie mit der jeweiligen "Schwesternpartei" eine Fraktionsgemeinschaft gründen würde.

    Steht das mit dem 3 % statt 5 % wirklich so im Urteil?

    Das habe ich mich auch gefragt. leider habe ich im Vorfeld kein Auge drauf gehabt. und jetzt bin ich überrascht.

    "Die 5 %-Sperrklausel ist unter den geltenden rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nicht in vollem Umfang erforderlich, um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages zu sichern." So steht es in der Original-Pressemeldung des BVG vom 30.7.24:

    Bundesverfassungsgericht - Presse - Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß – allein die 5 %-Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort

    Das Wahlgesetz sah vor, die Grundmandatregel außer Kraft zusetzen. Das Gericht sah aber in der Grundmandatregel einen wichtigen Baustein der kleinere Parteien zumindest ein kleines bisschen davor bewahren sollte, keine Abgeordnete entsenden zu können, obwohl es doch einige Wähler gab, die die Partei im Parlament sehen wollten.

    Das Gericht sieht aber anscheinend keinen dringenden Bedarf, die Grundmandatsregel sofort zu ändern, indem stattdessen eine 3%-Hürde statt einer 5%-Hürde gilt.

    Ich bin sicher, dass damit auch die 5%-Hürde für viele Landesparlamente bald Geschichte ist. Zumindest aber eine entsprechende Diskussion ansteht.

    Habe ich bereits Wahnvorstellungen oder ist dort eine Fußgängerbedarfsampel in dem verkehrsberuhigten Bereich?

    ...Nein...sicherlich nicht...:/

    Es ist keine Fußgängerbedarfsampel. Versuch dir selbst einen Reim drauf zu machen, was es mit der Ampel auf sich hat. Ich habe Monschau nicht an jeder Stelle so ganz durchschaut. Siehe auch dieses lustige Verkehrsschild:

    Das ist der streetviewlink zu der Ampel:

    Google Maps
    Explore a place through a 360° photo.
    www.google.de

    Umgekehrt: ignoriert man die Schwere der Unfälle, kommt man zu dem Trugschluss, an tödlichen Radunfällen seien mehrheitlich die KFZ-Führer schuld.

    Ich sag' mal so: Gäbe es keinen KFZ-Verkehr, dann gäbe es auch keine Unfälle mit Fahrrad und KFZ.

    Je nach den Alternativen, die für das Auto gewählt würden, gäbe es dann auch Unfälle, an denen diese Alternativen beteiligt sind (z.B. Eisenbahnen, Straßenbahnen, Lasten-Fahrräder, Sondereinsatzfahrzeuge z. B. der Feuerwehr). Diese Transportmittel können ja auch mit einem Fahrrad zusammenstoßen. Aber es wären ganz sicher deutlich weniger Unfälle, weil eine Welt ohne Autos auch dazu beiträgt, dass nicht mehr so viel sinnlos und planlos durch die Gegend gefahren wird. Es gäbe eine Infrastruktur mit viel mehr Nahversorgung und z. B. viel weniger abgelegene Riesensupermärkte außerhalb der Orts-Zentren usw..

    Selbst wenn das zutreffen sollte, dass einzelne personifizierbare KFZ-Fahrer*innen nicht mehrheitlich in diesem Sinne "Schuld" an tödlich verunglückten Fahrrädern sein würden, so wäre es doch so, dass das Vorhandensein des KFZ-Verkehrs deutlich mehr tödlich verunglückte Fahrradfahrer*innen verursacht als das Vorhandensein von Fußgängerverkehr oder anderen Fahrradverkehr oder ÖPNV oder den tödlichen Alleinunfällen.

    Gäbe es allerdings keine Autos oder nur noch sehr, sehr wenige Autos, so gäbe es trotzdem noch Unfälle, bei denen Fahrradfahrer*innen tödlich verunglücken. Vermutlich würden auch mehr Fußgänger*innen von Fahrradfahrer*innen angefahren und dabei tödlich verletzt. Aber so viele Unfalltote im Fuß- und Fahrradverkehr, wie es sie heute gibt, gäbe es in einer Welt ohne Autos vermutlich nicht mehr. Vermutlich auch deshalb nicht, weil dann mehr Fahrradfahrer*innen die Fahrbahn benutzen würden.

    Was genau ist denn das, "Schuld an einem Unfall sein"? Wenn in einem Verkehrsberuhigten Bereich ein Fahrzeug einen Fußgänger anfährt, dann hat die Fahrzeugführerin ziemlich eindeutig Schuld. In einer Tempo-30-Zone sähe das schon wieder ein bisschen anders aus. Besonders wenn der Fußgänger sehr unvermittelt auf die Fahrbahn tritt, ohne auf den Verkehr zu achten.

    Wer hat jetzt Schuld? Der Fußgänger, die Autofahrerin oder beide ein bisschen? Oder die Verkehrsverwaltung, weil es nicht viel mehr verkehrsberuhigte Bereiche gibt, in denen ein Fußgänger besser geschützt ist?

    Ein Trugschluss ist es jedenfalls nicht, dass an tödlichen Radunfällen mehrheitlich die KFZ-Führer schuld sind.

    Es ist doch aber nun schon so, dass gerade die CSU mit einigen Direktmandaten "außen vor" bleiben wird, wenn die (auf die ganze Republik aus Bayern hochgerechneten) Zweitstimmen nicht ausreichen?

    Bis einschließlich der letzten Bundestagswahl (2021) war es nicht so. Die CSU hatte alle siegreichen Direktkandidaten in den Bundestag schicken können, obwohl nachdem Verhältniswahlrecht ihr gar nicht so viele Abgeordnetensitze zugestanden hätten.

    "Die Statistik zeigt die Anzahl der Überhangs- und Ausgleichsmandate bei den Bundestagswahlen in Deutschland von 1949 bis 2021. Bei der Bundestagswahl im Jahr 2021 erhielt die CDU 12, die CSU 8, die SPD 10 sowie die AfD ein Überhangsmandate. "

    Quelle: https://de.statista.com/statistik/date…ndestagswahlen/

    Und was sagt Söder? Er verhält sich taktisch, schließlich ist die Klage beim BVG von der CSU mit veranlasst worden. Da würde es sich taktisch nicht gut machen, wenn Söder jetzt gegen das Urteil stänkert. Aber es dürfte ihn ganz schön gewurmt haben, dass die Verhältniswahl-Stimmen jetzt ausschlaggebend sind. Denn in dem tagesschau-Bericht vom 30.7.2024 heißt es auch: "Söder kündigte aber auch an, eine unionsgeführte Bundesregierung wolle die neue Zuteilungsregelung wieder korrigieren. "Klar ist auch: Sollten die Wähler uns in der nächsten Regierung sehen, werden wir dieses Ampel-Gesetz umgehend ändern. Das ist für die CSU eine Koalitionsbedingung für eine nächste Bundesregierung.""

    Urteil zur Wahlrechtsreform: Union sieht Schlappe für Ampelkoalition
    Vor allem Linke und CSU lehnten die Wahlrechtsreform der Ampel ab. Das Karlsruher Urteil kommt ihnen also gerade recht. CSU-Chef Söder sprach von einer…
    www.tagesschau.de

    Und wenn Söder dann den Spieß wieder umdrehen wollte, dann läuft das unaufhaltbar wieder darauf hinaus, dass der Bundestag mit vielen Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten aufgebläht würde.

    "Wahlrechtsreform: Ene mene muh und raus ist die CSU" So ist es also nun nicht gekommen:

    Verfassungsgericht kippt Wahlrechtsreform der Ampel – diese zwei Parteien können jetzt aufatmen
    Die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition ist umstritten – so sehr, dass das Bundesverfassungsgericht darüber urteilen muss. Was Sie zur Entscheidung wissen…
    www.t-online.de

    Aber ein bisschen draußen ist sie schon, die CSU:

    "Laut der Entscheidung vom Dienstag beanstandete das Gericht nicht, die Regelung zu Überhang- und Ausgleichsmandaten zu streichen, die den aktuellen Bundestag auf 733 Sitze aufgebläht haben. Anders sieht das bei der Fünfprozenthürde in Kombination mit der geplanten Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel aus, die das Gericht als verfassungswidrig einstuft."

    Das heißt, es kann sein, dass ein CSU-Kandidat in einem bestimmten Wahlkreis die Direktwahl-Stimme gewinnt, aber er kann trotzdem nicht in den Bundestag einziehen, weil bei der Verteilung der Sitze entsprechend dem Ergebnis der Verhältniswahl-Stimmen nicht genug Sitze von der CSU gewonnen wurden.

    Ich finde das Urteil sehr gut! Es ist absehbar, dass jetzt dran herumgemäkelt wird. Und gewiss werden manche Kommentatoren versucht sein, von der hervorragenden Bedeutung der "Erststimme" zu reden. Aber das ist meines Erachtens kompletter Zufall, dass die Erststimme so heißt. Das Kreuzchen für die Erststimme macht man halt links und das für die Zweitstimme rechts davon auf dem Wahlzettel.

    Genauso gut hätte man von Kringel-Links-Stimme und Kringel-Rechts-Stimme sprechen können, das hätte sich aber vielleicht ein bisschen umständlich angehört und außerdem waren die Begriffe "Links" und "Rechts" in der Politiker-Sprache bereits vergeben.

    Eigentlich müsste die Erststimme richtig "Direktwahl-Stimme" heißen. Und die Zweitstimme müsste Verhältniswahl-Stimme heißen! Und da kommt es schließlich darauf an, dass das Verhältnis der Wählerstimmen sich im Parlament widerspiegelt.

    In diesem Zusammenhang ist diese Aussage in dem Urteil interessant:

    "Die Fünfprozentsperrklausel sei "in ihrer geltenden Form mit dem Grundgesetz nicht vereinbar", hieß es nun in dem Urteil. Sie beeinträchtige den Grundsatz der Wahlgleichheit. Bis zu einer Neuregelung gelte die Grundmandatsklausel weiter, ordnete das Gericht an. Das ist vor allem für die im September 2025 geplante Bundestagswahl relevant: Gelingt es dem Gesetzgeber nicht, die Sperrklausel bis dahin etwa auf drei Prozent zu senken, und die Fünfprozenthürde besteht weiterhin, gilt für diese Wahl immer noch die Grundmandatsklausel."

    Bisher gilt und nach dem neuen BVG-Urteil gilt das jetzt erst mal auch weiter, dass es genügt, wenn eine Partei in drei Wahlkreisen die Direktwahlstimmen-Mehrheit erringt, dann ist sie entsprechend dem Ergebnis der Verhältniswahl-Stimmen im Parlament vertreten. Das BVG fordert jedoch eine Neuregelung in dem Sinne, dass unabhängig von den Wahlkreisen mit gewonnenem Direkt-Wahlergebnis anstatt einer 5%-Hürde zukünftig eine 3%-Hürde ausschlaggebend dafür sein soll, ob eine Partei ins Parlament einzieht oder nicht.

    Wahrscheinlich wird das eigentlich sinnvolle BVG-Urteil einen CSU-Ministerpräsidenten nicht davon abhalten, gegen das Urteil zu polemisieren. Aber dem sollte jedes Mal entgegengehalten werden, dass das unverhältnismäßige und nur schwer nachvollziehbare "Aufblähen" des Parlaments durch Überhangmandate und Ausgleichsmandate die Alternative wäre, die nun wirklich niemand haben will, und wo wir froh sein können, dass die Initiatoren der Wahlrechtsreform und das BVG jetzt damit aufgeräumt haben!

    Äh, nö. Dagegen

    waren die Gravel-Sektoren bei der TdF regelrechter Flüsterasphalt.

    Sicher? Das habe ich bei sportschau.de über die gravelbike-Einlagen bei der diesjährigen Tour de France gelesen: "Auch bei Red Bull-Bora-hansgrohe haben sie sich auf diesen Tag besonders vorbereitet. Am vergangenen Freitag haben sie noch einmal einen Mitarbeiter mit einer Kamera über die Schotterabschnitte geschickt. Die Bilder haben die Furcht eher steigen lassen. Von dem "gepflegten weißen Schotter", den Tour-Streckenchef Thierry Gouvenou im offiziellen Programm der Tour angekündigt hatte, war jedenfalls laut Aldag nichts zu sehen. Stattdessen sei da jetzt "ganz ganz grobes Material" draufgekippt worden. Die ASO* sei selbst überrascht gewesen über die Bilder, berichtete Aldag: ..."

    9. Etappe der Tour de France: Die Angst vor den Schotterpisten
    Vor dieser Etappe fürchten sich die Favoriten im Kampf um das Gelbe Trikot. Das 9. Teilstück führt über 32 Kilometer Schotterstraßen. Man kann die Tour hier…
    www.sportschau.de

    *ASO = Amaury Sport Organisation (Veranstalter der Tour de France)

    Als meine geliebte Stadtverwaltung Radfahrer über diese Piste gezwungen hat, während der wichtige Verkehr mittels einer straßenrechtlich illegalen Umleitung über einen extra hierfür asphaltierten Feldweg geleitet und der Rad- und Fußverkehr dort verboten wurde.

    foto-10.jpg

    Das sieht so aus wie eine dieser Schotterpisten-Abschnitte bei der einen Etappe auf der diesjährigen Tour de France:

    Tour de France 2024 - Schotter-Etappe: Gravel-Sektoren & Profil
    Die Vorschau für die 9. Etappe der Tour de France 2024 mit allen Gravel-Sektoren der Schotter-Etappe.
    www.tour-magazin.de

    "Kürzlich sorgten Wildparker am Murner See in der Oberpfalz für Ärger bei den Behörden: Bei einem Rettungseinsatz war der Weg für die Feuerwehr verstopft."

    Bayern: Neue Maßnahmen gegen Parkchaos am Murner See
    Kürzlich sorgten Wildparker am Murner See in der Oberpfalz für Ärger bei den Behörden: Bei einem Rettungseinsatz war der Weg für die Feuerwehr verstopft. Damit…
    www.tagesschau.de

    Wer Zufahrten und Rettungsgassen in Naherholungsgebieten blockiert, dessen Fahrzeug wird, falls das überhaupt jemand kontrolliert, ein bisschen umgesetzt.

    Aber wehe, es blockiert jemand von der letzten Generation die Fernreisewege. Das führt dann zu einer Pressemeldung des Bundesverkehrsministers, in der bis zu fünf Jahren Haft gefordert wird:

    "Bundesregierung beschließt Entwurf für Änderung des Luftsicherheitsgesetzes / Bei Mitführen verbotener Gegenstände bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich"

    BMDV - Mehr Sicherheit an Flughäfen: Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe bei unberechtigtem Eindringen auf Rollfelder oder Landebahnen

    Wer Zufahrten und Rettungsgassen in Naherholungsgebieten blockiert, dessen Fahrzeug wird, falls das überhaupt jemand kontrolliert, ein bisschen umgesetzt.

    Aber wehe, es blockiert jemand die Fernreisewege. Das führt dann zu einer Pressemeldung des Bundesverkehrsministers, in der bis zu fünf Jahren Haft gefordert wird:

    "Bundesregierung beschließt Entwurf für Änderung des Luftsicherheitsgesetzes / Bei Mitführen verbotener Gegenstände bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich"

    BMDV - Mehr Sicherheit an Flughäfen: Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe bei unberechtigtem Eindringen auf Rollfelder oder Landebahnen

    An der Hauptstraße trifft man dann auf dieses großzügige Konstrukt mit[Zeichen 240] beidseitig:

    Geht man da in Dänemark als Fußgänger rechts von der Mittelleitlinie, die auf dem Radweg markiert ist, so wie man auch als Fahrradfahrer fahren würde? Oder geht man links, also so wie ein Fußgänger auf einer Fahrbahn außerhalbgeschlossener Ortschaften, wenn kein Gehweg vorhanden ist?

    Im Zeitungsartikel wird wieder mal das Märchen vom toten Winkel erzählt:

    Fakt ist aber das §56 StVZO fordert:

    Das ist mit einem "toten Winkel" nicht der Fall . Ist aber im Straßenverkehr, der auf Sicht abgewickelt wird, essenztiell für die Verkehrssicherheit.

    Und jeder Fahrer ist verpflichtet,sein Fahrzeug vor Beginn der Fahrt in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen.

    Vielen Dank für den Hinweis. Ich befürchte auch, dass bei dem Unfall von dem LKW-Fahrer nicht ausreichend sorgfältig der rechte Außenspiegel, der Weitwinkelspiegel und vielleicht auch nicht ausreichend der Rampenspiegel und der Frontspiegel kontrolliert wurden, so dass der Unfall geschah. Das würde allerdings bedeuten, dass nicht die Schutzstreifen Schuld sind an dem Unfall in der Schützenhofstraße.

    Dass die Schutzstreifen Schuld sind, hatte udoline vermutet. Allerdings hat udoline noch nicht geschrieben, ob es sich überhaupt um die Schützenhofstraße in Oldenburg handelt.