Es gab nächtliche Ausgangssperren und Feuerwerksverbote.
Feuerwerksverbote gibt es fast das ganze Jahr und das war immer schon so! Lediglich an ganz wenigen Tagen im Jahr wurde und wird leider auch weiterhin vielerorts eine Ausnahme vom Feuerwerksverbot gemacht. Und zwar am 31. Dezember und am 1. Januar. In Frankreich zum Beispiel gibt es auch an diesen Tagen ein Feuerwerksverbot.
Und auch in vielen Städten, bzw. einzelnen Stadtteilen in Deutschland, gibt es keine Ausnahmen an Sylvester und Neujahr vom Feuerwerksverbot.
Siehe z. B. diese Beschreibung für die Altstadt von Lüneburg:
"Für welche Bereiche gilt das Feuerwerks-Verbot?
Das Verbot betrifft sowohl die Lüneburger Altstadt plus Kloster Lüne als auch das Naturschutzgebiet Kalkberg.
Für welchen Zeitraum gilt das Verbot?
Das Verbot gilt jeweils ganztägig vom 31. Dezember 2023 bis zum 1. Januar 2024. Das restliche Jahr über ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 – also das klassische Silvesterfeuerwerk mit Raketen und Böllern, das an Personen ab 18 Jahren verkauft wird – ohnehin verboten."
https://www.hansestadt-lueneburg.de/rathaus/aktuel…ehin%20verboten.
Ein echtes, totales, allumfassendes nächtliches Ausgehverbot hat es während Corona nicht gegeben. Die schärfsten Bestimmungen in Deutschland ermöglichten immer noch zum Beispiel den Gang oder die Fahrt zur nächsten Apotheke mit Nachtdienst.
Ich gebe zu, so ein bisschen Panik kam schon bei mir auf, als ich die Ankündigungen zu den nächtlichen Ausgehverboten gelesen hatte. Dann habe ich sie genau gelesen und stellte fest, dass es immer einige Schlupflöcher gab. Der Hauptgrund für die nächtlichen Ausgangsverbote waren nächtliche Feiern und Menschenansammlungen. Oft nur mit einem Ziel: Es sollten Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge torpediert und bewusst unterlaufen werden. Im Nachhinein kann man vielleicht achselzuckend sagen. "Na und." Zu einem Zeitpunkt, als noch nicht klar war, wie glimpflich der Pandemie-Verlauf letztlich ausgehen würde, war es unnötiger Leichtsinn, nächtliche Tanz- und Umarmungsfeste abzuhalten.
Ich hatte damals die Ausgehbeschränkungen genau nach Schlupflöchern hin durchgelesen. Es war zum Beispiel nie verboten, Verwandten oder Bekannten in einer Notsituation Hilfe zu leisten oder Medizin in einer Apotheke mit Nachtdienst zu besorgen. Diese Wege durften trotz Ausgangsverbot gemacht werden und ich hab sie gemacht und hätte noch mehr gemacht, wenn mir danach gewesen wäre. Und wenn ich sie nur dazu gemacht hätte, mir eine Packung Kopfwehtabletten in einer Apotheke mit Nachtdienst zu besorgen, weil mich plötzliche auftretendes nächtliches Kopfweh plagte.
Das dagegen ist eine echte Ausgangssperre:
Sie wurde von den amerikanischen Befreiern Deutschlands von der Nazi-Diktatur in Bayern in den ersten Wochen der amerikanischen Militärregierung verhängt.
Quelle: https://www.br.de/nachricht/inha…hkrieg-100.html