Beiträge von Ullie

    Da steht Unfug drin.

    Das sechste Wort ist eine Beleidigung der Vernunft und der weltanschaulichen Neutralität.

    Ein kämpferischer Atheist, also jemand, der den Glauben an einen Gott für eine gefährliche Sache hält, würde das so sehen.

    Ein Agnostiker, also jemand, der selbst nicht an einen Gott glaubt, aber es nicht für eine gefährliche Sache hält, dass es Menschen gibt, die an einen Gott glauben sieht das vermutlich entspannter.

    Bei den Gläubigen gibt es auch vereinzelt Stimmen oder ganze Gruppen, die weltliche und religiöse Angelegenheiten strikt getrennt haben wollen. Das geht dann mitunter so weit, dass die Beteiligung an politischen Wahlen (aktiv und passiv) abgelehnt wird.

    Ich selbst würde nicht so weit gehen, den Glauben an einen Gott per se für eine so gefährliche Sache zu halten, dass es erforderlich ist, den Gottesbezug aus dem Grundgesetz zu löschen.

    Genau, eine Aufbauklasse Camper gibts nicht.

    Man muss ein KFZ nicht unbedingt zum Womo zulassen. Genauer Sonder-KFz Wohnmobil.

    Hat vor und Nachteile.

    littlet hatte ja den Artikel veröffentlicht, das die CDU die Anwohnerparkzonen in Trier abschaffen will.

    Neues aus den Verhandlungen: Trierer CDU-Vorstand: „Anwohnerparkgebühren am liebsten ganz abschaffen“
    Die Trierer CDU fordert in den Bündnisverhandlungen mit Grünen und FDP, dass die Anwohnerparkgebühren in der Innenstadt wieder auf 30,70 Euro pro Jahr…
    www.volksfreund.de

    Für die Anwohner gibt es aber nur für PKW diese Bewohnerparkausweise.

    Stadt Trier - Bewohnerausweis beantragen
    Bewohnerparkausweise müssen im Amt Bürgerdienste beantragt werden.
    www.trier.de

    Liest sich so, als könnte es von Nachteil sein, wenn jemand in Trier sein Wohnmobil als " Sonder-KFZ Wohnmobil" anmeldet, weil er dafür keinen Bewohnerparkausweis bekommt.

    Deine Demokratie ist nicht griechisch!

    Die angeblichen Demokratien wurden ausdrücklich als Beruhigungspille der Völker eingerichtet, welche nur glauben, irgendwas mitbestimmen zu können. Der Erfolg spricht für sich, nichtmal eine eigene Verfassung wollen die Deutschen.

    Solche Sprüche erinnern mich an diese dümmlichen Anmacheversuchen an AfD-Wahlkampfständen, wo man dann schon ahnt, das als nächstes kommt, dass das Gendersternchen das Grabkreuz für korrekte deutsche Sprache sei, oder die "linksliberalen westlichen Eliten den großen Austausch organisieren" und dabei das "gesunde Volksempfinden" ignorieren.

    Kommt drauf an, was Du als "Camper" definierst.

    Wenns um den Zulassungstypen geht, bei 1 und 2, musst Du in die ZB schauen, beides ist möglich. Da beide keine originalen VW-Camper sind, eher PKW, schätze ich mal.

    3 ziemlich sicher, muss aber auch nicht sein, 4 ganz sicher als Womo zugelassen.

    Das heißt, der graue VW-Transporter mit dem Hochdach könnte entweder als PKW oder als Wohnmobil zugelassen sein? Und die Fahrzeugklasse "Camper" gibt es als solche nicht.

    Ganz schön mächtiger "PKW". (Wenn das so ist.)

    Ein bisschen lustig sieht es auch aus. Aber vor allem ist das Schild so wie es da hängt brandgefährlich für Menschen mit Sehbehinderung oder Blinde, wenn die den Zebrastreifen benutzen. Meldung ist raus!

    https://www.volksfreund.de/region/trier-t…n_aid-117396923

    Am Ende erhalten die Parker noch eine Prämie. Je größer die Karre, desto höher...

    Mal schauen, was dabei wieder rauskommt :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

    "Bewohnerparkausweise können online oder schriftlich beim Amt für Bürgerdienste beantragt werden. Sie kosten 200 Euro und sind zwölf Monate lang gültig. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung zu beantragen. Das Datum ist auf dem Ausweis abgedruckt. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Ausweis gut sichtbar im Auto abgelegt ist. Genehmigungen werden für Pkw und motorisierte Zweiräder ausgestellt."

    Stadt Trier - Bewohnerausweis beantragen
    Bewohnerparkausweise müssen im Amt Bürgerdienste beantragt werden.
    www.trier.de

    Wann ist ein PKW ein PKW?

    Ist das noch ein Pkw oder ist das schon ein Camper?

    Und das?

    Das ist jetzt aber doch bestimmt schon mehr als ein Camper?

    Oder das? Das ist jetzt aber doch ganz bestimmt kein PKW mehr oder doch?

    Für welches dieser Fahrzeuge würde ein Trierer, der in einer Anwohnerparkzone wohnt, keinen Ausweis bekommen?

    Solche Fahrzeuge stehen zuhauf in vielen Stadtteilen von Hannover rum. Nicht nur mal eben für ein paar Tage zum Einladen oder Ausladen, sondern ganzjährig. Ich weiß nicht, ob in Trier mit seinen 200 Euro teuren Anwohner-Jahresparkausweise, die nur für PKW ausgestellt werden, weniger Wohnmobile in den Anwohnerparkzonen stehen? Aber ich vermute mehr Parkplätze für PKW-Nutzer, die klamm bei Kasse sind und trotzdem dringend auf ihr Auto angewiesen sind, erhält man nicht durch Abschaffen von Anwohner-Parkausweisen. Im Gegenteil!

    Die CDU mag keine direkte Demokratie, ...

    Diese Partei schon: "Die Partei* schreibt in ihrem Gesetzentwurf, direktdemokratische Verfahren erhöhten die Partizipation. Durch die Fokussierung auf Einzelthemen eigneten sich direktdemokratische Verfahren besser für eine sachlich differenzierte Artikulation von Problemen, als dies über die Willensbildung der Parteien möglich sei. Bereits im Stadium der Unterschriftensammlung setzten sich die Bürger intensiv mit dem Gegenstand des Verfahrens auseinander. Es komme zu vertieften Informations- und Diskussionsprozessen. Direktdemokratische Verfahren erschlössen neue Personenkreise, die sich zuvor politisch nicht beteiligt haben und vielfach außerhalb von Parteien stehen."

    Und wer ist diese Partei*? Der Name steht im Originaltext:

    Deutscher Bundestag - Widerstand gegen AfD-Vorstoß zur direkten Demokratie auf Bundesebene
    Der Bundestag hat am Freitag, 26. Februar 2021, erstmals einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Einführung der Direkten Demokratie auf Bundesebene“…
    www.bundestag.de

    Beispiele für diese Auslegung??

    Ansonsten gilt, lieber auf der Fahrbahn keinen Unfall als auf Radweg(furt)en unschuldig umgenietet.

    Radweg nicht benutzt – Mitschuld bei Unfall? | ADAC
    Radfahrerin nutzt Radweg nicht. Trägt sie eine Mitschuld beim Unfall mit einem anderen Fahrzeug?
    www.adac.de

    Kann natürlich auch gezielte ADAC-Kampfpropaganda sein, um Fahrradfahrer*innen von der Fahrbahn zu verscheuchen. Aber ist halt auch ein Beispiel.

    https://www.abendblatt.de/hamburg/politi…in-hamburg.html

    Uns das bei dieser Radinfrastruktur. Oder sind die Radfahrer entnervte HVV Fahrer?

    Ich hoffe nicht, dass der Radverkehr in Hamburg deshalb zunimmt, weil der ÖPNV schlechter wird.

    Aber was ist es dann? Wegen der hervorragend verbesserten Radverkehrsinfrastruktur? Aber was genau hat sich denn da so hervorragend verbessert? Oder weil Hamburg nicht mehr in die Radverkehrsinfrastruktur investiert? Es gibt ja auch die These, dass die beste Radverkehrsinfrastruktur ist, wenn es gar keine gibt.

    wieso nimmst du dir die legale und klagefreie Möglichkeit, auf der Fahrbahn radeln zu dürfen? :S

    Erstens ist es nicht jederfrau und jedermanns Sache, die Feinheiten der Radwegebenutzungspflicht-Vorschriften zu kennen und daraus Handlungsweisen abzuleiten. (Obwohl in Yetis Fall gilt das sicher nicht.)

    Zweitens ist es so, dass im Falle eines Unfalles und einer Gerichtsverhandlung durch einen cleveren Anwalt dir plötzlich ein hoher Anteil an Unfallschuld zugeschanzt werden kann, wenn du trotz benutzungspflichtigem Fahrradweg auf der Fahrbahn mit dem Fahrrad fährst und du in irgendeiner Weise in einen Unfall verwickelt wirst.

    Drittens sollte die Option auf der Fahrbahn mit dem Fahrrad zu fahren für eine Kommune keine Ausrede darstellen, die vorhandenen Fahrradwege verkommen zu lassen. So was erweckt immer den Eindruck: Mit den Fahrradfahrer*innen kann man's ja machen.

    Viertens, und das ist vielleicht der wichtigste Grund, ist das Gestrüpp nicht nur für den Fahrradverkehr ein Hindernis. Selbst wenn dort keine Fahrradfahrer*innen lang fahren würden, weil sie zu dem Urteil gelangen, dass es sicherer ist die Fahrbahn zu benutzen. Der Fußverkehr wird trotzdem dort lang gehen. Und für Fußgänger*innen ist es eine schlecht begehbare Strecke mit dem vielen Gebüsch. Zumal durch den Bewuchs die Gefahr von Wurzelanhebungen verstärkt wird.

    Gut dass Yetis Einsatz Wirkung zeigte!:thumbup:

    In dem verlinkten Text heißt es:

    "Viele Fahrzeughalter stellen ihr Wohnmobil lieber in Bonn am Straßenrand als auf kostenpflichtigen Parkplätzen ab. Das birgt Konfliktpotenzial: Anwohner ärgern sich über die so wochenlang blockierten Parkplätze. Doch wo die Camper stehen dürfen und wo nicht, ist gar nicht so einfach festzustellen."

    Interessant dazu zu lesen ist dieser Absatz aus einem Artikel aus dem Bonner Generalanzeiger:

    "Viele Fahrzeughalter stellen ihr Wohnmobil lieber in Bonn am Straßenrand als auf kostenpflichtigen Parkplätzen ab. Das birgt Konfliktpotenzial: Anwohner ärgern sich über die so wochenlang blockierten Parkplätze. Doch wo die Camper stehen dürfen und wo nicht, ist gar nicht so einfach festzustellen."

    Straßenrand statt Campingplatz: Wohnmobile stören Anwohner in Bonn
    Viele Fahrzeughalter stellen ihr Wohnmobil lieber in Bonn am Straßenrand als auf kostenpflichtigen Parkplätzen ab. Das birgt Konfliktpotenzial: Anwohner ärgern…
    ga.de

    Jetzt wissen wir natürlich nicht, ob die Frau Klägerin ihren Wohnmobilstellplatz in Gefahr sieht, oder ob sie einfach keine Lust hat, sich mit den Leuten anzulegen, die ihre Wohnmobile einfach so in den Bonner Straßenraum hineinstellen. Dass sie stattdessen die Fahrradfahrer*innen angiftet und die Verwaltung die anscheinend gewillt ist, den Fahrradverkehr zu fördern, spricht Bände und nicht für diese Frau.

    Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

    Wobei es mich eh wundert, dass Fußgänger ihre Rechte nicht noch nachhaltiger einfordern. Das Verfahren in Bremen kann ja nur der Anfang gewesen sein.

    Die Bremer Geschichte mit den zugeparkten Gehwegen droht darauf hinauszulaufen, dass Mindest-Restbreiten für Gehwege zum Standard werden. Wo es jetzt noch breitere Gehwege gibt, werden die weiter von Parkmarkierungen für Autos eingeengt, bis zu einer festgelegten Mindest-Restbreite.

    Wo diese Mindestrestbreite aber nicht existiert, wird es heißen: Man könne doch nicht von heute auf morgen den Autofahrer*innen das Parken da verbieten, wo es sich bereits seit Jahren so "eingeschliffen" hat, ohne dass es groß Mecker gab.

    Fußgänger haben zudem eine noch weniger finanzstarke Wirtschaftsbranche auf ihrer Seite wie Fahrradfahrende. Wenn die deutsche Autoindustrie via ihrer Helfershelfer, wie dem ADAC (ca. 22 Millionen Mitglieder) "Freie Fahrt für freie Bürger" fordert, hat das eine andere Durchschlagskraft als wenn die deutsche Schuhindustrie über den Verein fuss ev (ca. 1200 Mitglieder bundesweit) "Breitere Fußwege für mehr Fußgängerfreiheit" fordern würde.X(

    Was an der Straße auch interessant ist, ist dass sie, wenn ich mich recht erinnere, zu großen Teilen, wenn nicht sogar komplett, mit durchgezoger Mittellinie daherkommt.

    Stimmt, es gibt nur wenige kurze Abschnitte mit unterbrochener Mittelleitlinie, aber es gibt unterschiedliche Straßenbreiten. Zum Teil längere Abschnitte mit 10,00 m Breite, da wäre dann ein Überholen eines langsam fahrenden Zweirades (Fahrrad, Mofa) trotz durchgezogener Mittelleitlinie möglich. Ansonsten ist es natürlich auch möglich, mit Fahrrad oder Mofa mal kurz anzuhalten, um eine Autoschlange vorbeiziehen zu lassen.

    Die Pfalz gehörte ja mal zu Bayern. Keine Ahnung, ob es daran liegt? ;)

    EOS_24-0602.jpg

    Solche Extra-Erläuterungen, was es mit Verkehrsschildern auf sich hat, gibt es aber nicht nur an Fahrradfahrer*innen gerichtet:

    Und wo ist der Radweg, der nicht zugeparkt werden darf?

    https://maps.app.goo.gl/7irHgNZcj9j4Lxys5?g_st=ac

    Hier dürfte ein "Radfahrer absteigen" für Ortsfremde tatsächlich mal Wirkung entfalten. Aufgrund der Platzverhältnisse würde ich allerdings eher auf der Fahrbahn schieben... Wobei, dann kann ich auch auf der Fahrbahn fahren. Nur der Übergang von Radweg auf die Fahrbahn ist nicht so flüssig.

    Interessante Ausschilderung. Ich bin die sehr lange Essener Straße (L441) mit streetview bis Kettwig vor der Brücke gefahren. Da beginnt, allerdings auf der anderen Seite als bei deiner Streetview-Aufnahme ein Weg neben der Straße, der allerdings als Fußweg ausgeschildert ist:[Zeichen 239]

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Fährt man von dort aus in die Richtung der von dir verlinkten streetview-Aufnahme, dann kommet man an diese Stelle, in einer Haarnadelkurve der Fußweg auf die gegenüberliegende Straßenseite wechselt:

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    Fährt man noch ein paar wenige Meter weiter und blickt zurück, dann sieht man das rechts [Zeichen 240]mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1012-31]. Links ist der Fußweg, der in Kettwig vor der Brücke begann, ebenfalls als Fußweg ausgeschildert.:

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    Mehrere Kilometer kommt erst mal keine weitere Ausschilderung, die noch einmal bestätigt, dass es sich um einen Fußweg handelt. Bestimmt haben sich einige Fahrradfahrer*innen schon gefragt, ob das Fußwegschild überhaupt noch aktuell ist, oder ob es sich vielleicht um einen linksseitigen Angebotsfahrradweg für zwei Fahrt-Richtungen handelt.

    Immerhin ist es so, dass der Weg ja ganz eindeutig für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung verpflichtend vorgeschrieben ist. Nur an der von dir verlinkten Stelle ausgerechnet dort wo die Leitplanke ist und das Haus dicht an der Straße steht, da ist es für rund 50 m kein Fahrradweg, sondern reiner Fußweg. :/

    Das wird auch von der anderen Seite, also der Fußwegseite aus noch mal mit einem entsprechenden Fußwegschild [Zeichen 239] betont. Allerdings zeigt das Design, dass das Schild schon mehr als 30 Jahre dort stehen muss. 1992 lief das Design mit den naturalistisch gezeichneten Figuren aus. Seitdem gibt es die abstrakt gezeichneten Figuren.

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    Gleich noch zwei Bilder und vier Fragen hinterher:

    Das Wohnmobil auf dem Bild und auch das auf dem Bild im vorigen Beitrag hat jeweils eine am Heck befestigte Parkwarntafel. Laut StVO §17 Abs (4) gilt: "Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen."

    Dürfen diese Parkwarntafeln auch für Fahrzeuge mit niedrigerem zul. Gesamtgewicht benutzt werden?

    Ist es so, dass manche Wohnmobilbesitzer solche Parkwarntafel auch dann benutzen, wenn sie Fahrzeuge haben, die weniger als 3,5 t wiegen?

    Kommt es häufiger vor, dass Wohnmobile mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht ohne Parkwarntafel parken?

    Wie kann man erkennen, ob ein Wohnmobil die 3,5-t-Grenze überschreitet, muss das irgendwo am Fahrzeug ablesbar angegeben sein?