Das kommt darauf an, wie es gemeint ist. Hier in Köln wird es in Randbezirken offiziell geduldet. Wenn es in einem Bereich nicht mehr geduldet wird, wird rechtzeitig vorher darauf hingewiesen. Es geht dann nicht um eine einmalige Kontrolle, sondern eher um ein "ab jetzt hier gar nicht mehr".
In meiner Nachbarschaft gab es nach ca. 15 Jahren endlich mal eine Straße, besser gesagt, ca. 100m, auf denen der Gehweg komplett von Autos befreit wurde. Ich habe mich artig bei der Stadt Köln bedankt und darum gebeten mit einer bestimmten weiteren Straße das gleiche zu machen. Jetzt ein paar Monate später sind die Gehwege auch in der ersten Straße wieder komplett zugeparkt.Klar gibt es die StVO, aber wenn die Stadt offiziell sagt, wir verteilen hier keine Knöllchen, hat das auch eine gewisse Signalwirkung.
Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Das ist das Kölner Online-Formular zum Anzeigen von Parkverstößen.
In Hannover gibt es was Vergleichbares.
Ich hatte eine Stelle, wo es mich besonders geärgert hatte, dass dort oft falsch geparkt wurde, weil der Linienbusverkehr behindert wurde.
Ich hatte dann mehrfach das Onlineformular benutzt, um entsprechende Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen zu ermöglichen. Ob dann von der Stadt diese Anregung umgesetzt wird oder nicht , kann man leider nicht direkt in Erfahrung bringen. Fakt ist, dass das Falschparken an der betroffenen Stelle deutlich nachgelassen hat. Allerdings erst zu einem recht späten Zeitpunkt, als ich nur noch selten über das Online-Formular auf die Parkverstöße hingewiesen habe. Und ob die eine Rolle spielten oder nicht, darüber kann ich höchstens Vermutungen anstellen.
Ich befürchte, wenn man wirklich einen soliden Überblick bekommen will, ob an einer bestimmten Stelle von den Ordnungsbehörden systematisch weggeguckt wird, wenn dort Parkverstöße begangen werden, dann hilft nur eine konzertierte Aktion mehrerer betroffener Anwohner. Wenn dort von mehreren verschiedenen Bewohnern wiederholt auf Falschparken hingewiesen wird und es ändert sich rein gar nichts am Park-Verhalten der Autofahrer*innen, dann kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Verkehrsverwaltung nicht bereit ist dagegen vorzugehen. Womit freilich noch nicht die Frage beantwortet ist, was dann gemacht werden kann.