Beiträge von Ullie

    Hallo Christoph S,

    dass LKW keinen toten Winkel mehr haben, hält allerdings viele nicht davon ab, weiterhin diesen Eindruck zu erwecken.

    Siehe zum Beispiel dieses Zitat aus der Neuen Presse Hannover: "Doch bis Technik Brummifahrer beim Rechtsabbiegen vor Menschen im toten Winkel warnt, leben vor allem Radfahrer gefährlich."

    NP vom 14.6.18, "So beugen Radler Abbiege-Unfälle vor"

    http://www.neuepresse.de/Mehr/Auto-Verk…ge-Unfaelle-vor

    Warum eigentlich wird immer wieder diese "Tote Winkel" thematisiert?

    a) Du nennst ja die Kleintransporter, die tatsächlich anders als die echten LKW einen toten Winkel haben. Eigentlich müsste man sich doch dann vor denen besonders in Acht nehmen. Soll hier eigentlich das Problem Kleintransporter haben einen Toten Winkel thematisert werden?

    b) Vorsicht ist immer besser als Überfahren zu werden, mögen diejenigen denken, die so was wie das Zitierte schreiben. Sie könnten ja auch schreiben: Vor rechts abbiegenden LKW braucht niemand Angst zu haben, der auf Geradeausfahrt oder beim Geradausgehen eine einmündende Straße oder eine Ein-/Ausfahrt überquert, denn der LKW-Fahrer verfügt über ausreichend Spiegel, so dass er in jedem Fall den vorrangberechtigten Geradausverkehr erkennt. Das erscheint jedoch manchen Autoren zu riskant. Das verhält sich so ähnlich wie die Sache mit dem Helm tragen. Da ist auch nur selten zu lesen: Es gibt keine Helmtragepflicht. Und das Fahrrad ist auch kein Verkehrsmittel, dass das Tragen eines Helms sinnvoll erscheinen lässt.

    c) Mein Eindruck ist jedoch, dass diese Botschaft hinter der "Legende vom Toten Winkel" steckt: "Radfahrer kapiert's endlich: Ihr habt auf der Straße gar nichts zu melden, also verkrümelt euch gefälligst und wagt es bloß nicht dreist zu werden, dann (ver-)endet ihr nämlich im "Toten Winkel".

    Diese ganze Diskussion erinnert mich ein wenig an die Aufregung um die Einführung des Zebrastreifens vor rund 60 bis 70 Jahren. Lange Zeit war nämlich unklar, ob der Zebrastreifen bedeutet, dass ein Fußgänger, der vorhat die Straße auf dem Zebrastreifen zu überqueren, Vorrang genießt vor einem Autofahrer, der entsprechend am Zebrastreifen warten muss. Die Autofahrerlobby und viele Fahrer betrachteten nämlich lange Zeit den Zebrastreifen mehr oder weniger als "netten" aber unverbindlichen Hinweis, dass man vor einem solchen ja auch vielleicht mal warten könne wenn man es gerade mal nicht soooo eilig hatte und wenn sich abzeichnete, dass da ein Fußgänger die Straße überqueren möchte.

    "Die Situation besserte sich erst am 1. Juni 1964, als der Vorrang für Fußgänger eingeführt wurde, die "Lex Zebra". Besondere Rücksicht zu nehmen und nötigenfalls zu halten wurde Pflicht." aus: Welt vom 30.7.2012 https://www.welt.de/kultur/history…erkehr-kam.html

    Wie die Autowahn-fixierte Medienwelt damals darüber dachte, zeigt dieses Zitat aus dem Spiegel vom 10.6.1964, in dem nicht mit Kritik gespart wurde an dem Gesetz, das klar regelte, dass der Fußgänger Vorrang hat am Zebrastreifen. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46173825.html : "Ein Heilbronner Bürger marschierte direkt vor einen heranfahrenden Omnibus, zwang ihn zum Halten und schrie den Fahrer an: "Ab heute dürfen wir!" Und im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel vergnügten sich Jugendliche damit, über Zebrastreifen hin und her zu spazieren und den Autoverkehr zum Stocken zu bringen." (Das wiederum erinnert ein wenig an die Rüpelradler-Kampagne des ehemaligen CSU-Verkehrsministers. Nur dass es damals "Rüpelfußgänger" waren, die in Verruf gebracht werden sollten.)

    Verhält es sich mit den heutigen Hinweisen aus der autogewogenen Presse und dem ADAC ebenso, wenn vor dem "Toten Winkel" gewarnt wird, den es eigentlich gar nicht gibt? Sollen damit ganz einfach Fehler beim Rechtsabbiegen vertuscht und der Straßenraum uneingeschränkt für den MIV reklamiert werden? Und werden wir es noch erleben, dass sich diese Haltung noch dahingehend ändert, dass man ähnlich wie heute beim Zebrastreifen darauf hinweist, dass der Verkehr unbedingt im Auge zu behalten ist, aber auch dass die Vorrangsituation klar ist? Dann wäre es allerdings an der Zeit, den "Toten Winkel" endlich dort abzulegen, wo er dem Namen nach hingehört. Auf den Freidhof:

    Wenn die Einfahrt eigentlich verboten ist, Radler aber trotzdem einfahren dürfen, aber dann außnahmsweise das Einfahrt-Verbot aufgehoben wird, dürfen die Radfahrer dann auch reinfahren? ("Logical")

    "Die städtischen Abfallbetriebe in Stuttgart schicken ihre Mitarbeiter mit 302 PS starken Mercedes Econic auf die Straße." Der hannoversche Müllwagen scheint mir vom selben Typ zu sein, wie die in dem verlinkten Spiegel-online Artikel aus dem das Zitat stammt: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/m…-a-1139746.html

    Kann sein, dass es noch schwere LKW mit noch mehr PS gibt. Aber auch dann ist es möglich, die Fahrerkabine so zu konstruieren wie bei dem Abfall-Transporter auf meinem Foto. Ob man damit über ein SUV hinweggucken kann, das weiß ich nicht. (Diese "Stadtpanzer" werden ja auch von Tag zu Tag größer.) Aber muss man das können als LKW-Fahrer?

    https://www.radar-online.net/home/

    Dieser Link führt zu einer Radverkehrsinfrastruktur-Mängelkarte, bei der jeder mitmachen kann!

    Wer sich also mal wieder über einen häufig zugeparkten Radweg ärgert, oder gefährliche Schlaglöcher entdeckt hat, der kann hier tätig werden!

    Auf der RADar-Seite steht dazu:

    "Die Meldeplattform RADar! ist ein onlinebasiertes Bürgerbeteiligungs- und Planungsinstrument des Klima-Bündnis. RADar! bietet Kommunalverwaltungen sowie BürgerInnen optimale Möglichkeiten, gemeinsam den Fahrradverkehr in ihrer Kommune zu verbessern.

    RadlerInnen machen die Kommunalverwaltungen über die RADar!-App oder via Internet auf störende und gefährliche Stellen im Radwegeverlauf aufmerksam: Einfach einen Pin inkl. dem Grund der Meldung auf die Straßenkarte setzen, schon wird die Kommune informiert und kann weitere Maßnahmen einleiten.
    Das Tool wurde im Zusammenhang mit der Klima-Bündnis-Kampagne STADTRADELN entwickelt, bei der sich hunderte von Kommunen und zehntausende vor BürgerInnen für nachhaltige Mobilität einsetzen."

    Ich hatte zum Beispiel über das RADar darauf hingewiesen, das bereits seit mehreren Wochen die Baustellenabsperrung auf dem Foto den Zweirichtungsradweg blockiert, obwohl schon längere Zeit gar nicht mehr auf der Baustelle gearbeitet wurde. Nur einige Pflastersteine mussten noch wieder eingesetzt werden.

    Dass bereits zwei Tage später die Baustellenabsperrung weg und der Radweg wiederhergestellt war, halte ich allerdings eher für einen Zufall. Aber wer weiß?

    Es gibt auch die Möglichkeit, bereits von anderen Teilnehmern am RADar aufgezeigte Mängel zu bestätigen!

    Und man kann Fotos hochlkaden, die die Mängel illustrieren.

    Also einfach mal bei RADar vorbeischauen und prüfen, ob die eigene Kommune vertreten ist. Die Mängelhinweise kann man einfach so alle sehen.

    Um Mängel melden zu können, muss man sich registrieren.

    Hamburg ist übrigens leider nicht vertreten.

    Aber hier im Forum schreiben ja auch Leute, die nicht aus Hamburg kommen. Und vielleicht kann das ja auch mal wer in Hamburg für Hamburg ins Rollen bringen?

    ERGÄNZUNG: Musste leider gerade feststellen, dass das RADar! nur während der Zeit der Aktion Stadtradeln zum Eintragen benutzt werden kann. Und die Aktion Stadtradeln läuft heute aus. Die Mängelkarte kann man aber trotzdem sehen!

    Habe neulich mal einen Abfalltransporter vor die Linse bekommen, der mit Glastüren auf der Beifahrerseite ausgestattet ist.

    Auf dem Foto hab ich die Außenspiegel auf der rechten Seite nummeriert.

    Wenn die Radfahrerin vor dem Lastwagen vorbei gegangen ist und dort nicht gestanden hat, dann könnte es sein, dass sie in Spiegel 4 noch nicht zu sehen war, als der Fahrer dort reinschaute, weil der möglicherweise inzwischen schon andere Spiegel kontrollierte.

    Wie macht das so ein LKW-Fahrer eigentlich? Welche Spiegel kontrolliert er denn beim Rechtsabbiegen als ersten und welchen als letzten? Und hätte es vielleicht der Radfahrerin das Leben gerettet, wenn eine Glastür auf der rechten Seite eingebaut gewesen wäre, wie bei diesem Abfalltransporter?

    Es kommt mir auch so vor, dass bei diesem Abfalltransporter der Fahrersitz tiefer gelegen ist als bei anderen LKW. Warum sind nicht bei allen LKW die Fahrersitze deutrlich tiefer gelegen?

    In Minute 1:00 behauptet der AfD-Verteter, dass das Fahrrad in Hamburg als Waffe eingesetzt werde.

    Was habt ihr da in Hamburg für Fahrräder? Hat da dieser Bastler und Erfinder, der die James Bond Autos und Kugelschreiber modifiziert ein paar spezielle Modifikationen vorgenommen an den Hamburger Fahrrädern?

    Ich mache übrigens bei der Sammlung von Vergleichsdaten mit. Dabei nimmt man seine gefahrenen Strecken auf und füllt jeden Tag einen Fragebogen aus (ob man anders gefahren ist, Radinfrastruktur gemieden hat und warum, welche gefährlichen Situationen man erlebt hat).

    Einen Radfahrstreifen verkehrt herum befahren: Sehr unsicher und würde ich mit Bravour meistern (=nicht machen).

    Ist das sehr zeitaufwendig, bei dieser Sammlung von Vergleichsdaten mitzumachen? Und gibt es da noch Bedarf an Teilnehmern?

    Ich habe hier mal was fotografiert, was ich gerade letztes Wochenende selbst erlebt hatte. Ich war mit dem Fahrrad beim Niedersächsischen Landesmuseum. Die Straße davor wurde gerade neu angelegt. Ich kam aber nicht über diese Straße, sondern vom Maschpark her. Da gibt es einen Parkweg der frontal auf das Museum zuführt.

    Als ich mit dem Landesmuseum durch war, wollte ich auf diesem Radweg auf der Seite vor dem Museum losfahren. Ich war etwas verwirrt, ob es sich hier um einen Zwei-Richtungen-Radweg handelt, oder ob nur in Fahrtrichtung fahren erlaubt ist. Denn ich kam ja ursprünglich aus dem Park. Und direkt vor dem Museum gab es keine Schilder.

    Jetzt das erste Foto:

    Links im Bild erkennt man einen Radler oder eine Radlerin, die auf dem Radweg an der Maschparkseite hinter den geparkten Autos ganz offensichtlich in die entgegengesetzte Fahrtrichtung fährt. Ob erlaubt oder nicht kann ich nicht beurteilen, denn es gab darauf keine Hinweise, die ich von meiner Position aus sehen konnte.

    Derweil ich noch mit Aufschließen beschäftigt war, sehe ich diese kleine Gruppe von Radlern, die auf der Museumsseite entgegengesetzt der Fahrtrichtung unterwegs war:

    Was also tun? Auf beiden Seiten Radler gesehen, die entgegengesetzt der Fahrtrichtung radeln. Aber keinen Hinweis, ob das erlaubt ist.

    Natürlich bin ich auf Nummer sicher geagangen und bin auf der Radwegseite weitergefahren, die meiner Fahrtrichtung entsprach.

    Andererseits: "Hand auf's Herz!" Ich hatte Zeit und zum Erreichen meines Ziels wäre es so oder so kein Umweg gewesen. Vielleicht hätte ich der Versuchung möglicherweise den Radweg unerlaubt in Gegenrichtung zu benutzen in einer anderen Situation nicht widerstanden.

    Aber würdest du diese Aufgabe auch mit Bravour meistern? Auch bei Zeitdruck und wo doch der Radweg so schön breit aussieht? Es gibt in Hannover schmalere Radwege, die in beide Richtungen befahren werden dürfen!

    Ich denke wir erleben da eine Umbruch-Situation. Neue Radwege, die nur in eine Richtung befahren werden dürfen, sind mitunter breiter als andere, die in beide Richtungen freigegeben sind.

    Einen kleinen Hinweis, was die Frage angeht, ob es sich um einen Zweirichtungradweg handelt, gibt es im zweiten Bild schließlich doch noch, aber den hast du sicher schon entdeckt?

    Sorry, ich kenne die Bezeichnung ursprünglich auch nur von niederländischen Verkehrs-Warntafeln ("let op! drempel"), aber innerhalb meiner Familie ist der Begriff im Alltags-Wortschatz.

    Kein Grund, sich zu entschuldigen. Im Gegenteil - mir gefällt der Begriff Drempel! Ich fürchte allerdings es wird nicht ganz so leicht sein, ihn in Hannover zu etablieren. Sie sind übrigens hartnäckig umkämpft, diese Drempel. Aber das ist dann wieder ein anderes Thema.

    In seinem Buch Totalschaden beschreibt Gietinger das so: (sinngemäß zitiert): Wenn du mit einem Stuhlbein bei einer Kneipenschlägerei wenn verletzt, dann wird das Stuhlbein ganz schnell zur Mordwaffe erklärt und versuchter Mord draus konstruiert. Wenn du aber mit dem Auto wen übermangelst, dann wäre die Nachsicht sehr groß, ein Auto als Mordwaffe zu bezeichnen verstößt gegen die Konventionen der Autogesellschaft.

    Mehr über das Buch hier: https://utopia.de/0/blog/wie-sie…autohasserbuch1

    Ich zitiere mich hier mal selbst aus einem aktuellen leider sehr traurigen Anlass, über den unter anderem die Berliner Morgenpost vom 7.6.2018 berichtete in dem Artikel: "Polizist von Fluchtwagen eingeklemmt und verletzt"

    "Ein Ermittler sei ausgestiegen und auf den Wagen zugegangen. Der Fahrer des Fluchtwagens gab plötzlich Gas, fuhr vor und zurück, klemmte dabei den Polizisten mit der Stoßstange ein und rammte die Polizeiautos, bis er frei kam. Der Beamte wurde an den Beinen verletzt, konnte das Krankenhaus aber in der Nacht wieder verlassen."

    Warum steht hier nicht klar und deutlich, "Der Fahrer des Fluchtwagens benutzte das Auto als Waffe, indem er damit auf den Polizisten zufuhr und ihn mit dem Auto einklemmte."

    Jetzt der Gietinger-Vergleich mit dem Stuhlbein: "Der Einbrecher, der vor der Polizei floh, zog aus einem Haufen Sperrmüll ein Stuhlbein und benutzte es als Waffe. Er verletzte damit den herannahenden Polizisten."

    Noch schlimmer ist das, was dann passierte: "Bei Rot fuhr der Fahrer mit hoher Geschwindigkeit über die Kreuzung an der Kantstraße. Dabei stieß er erst mit dem Skoda einer 55-Jährigen und dann mit einem VW Passat einer 62-Jährigen zusammen. "Auf einmal knallte es, eins, zwei mal extrem, ein Auto, ein silbernes, flog durch die Gegend", sagte ein Augenzeuge dem TV-Sender Sat.1. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Audi gegen einen geparkten Opel Astra geschleudert, der kurz hinter der Ampel an der Windscheidstraße parkte. Dabei erfasste das Auto die 22 Jahre alte Fußgängerin, die auf dem Gehweg ihr Fahrrad schob."Warum steht da nicht: "Der Einbrecher benutzte erneut das Auto als Waffe, als er damit eine Passantin verletzte, die ihm bei seiner heillosen Flucht im Wege stand."

    Gietinger-Vergleich Stuhlbein: "Nachdem der Einbrecher den Polizisten mit dem Stuhlbein außer Gefecht setzte, nutzte er das Stuhlbein erneut als Waffe, um eine Passantin aus dem Weg zu knüppeln, die ihm mit ihrem Fahrrad im Weg stand."

    Link zum Morgenpostartikel: "Frau bei Verfolgungsjagd getötet: Haftbefehl gegen Fahrer" https://www.morgenpost.de/berlin/polizei…e-getoetet.html

    Und um noch mal auf das Thema zu kommen: Ein selbstfahrendes Auto könnte vermutlich so konfiguriert werden, dass es nicht so leicht zu einer Waffe umfunktioniert werden kann. Vielleicht wird dieser Aspekt zu leicht übersehen. Vielleicht auch deshalb weil die gutbürgerliche sonntagabendliche Gruselbahn "Tatort" die Phantastereien in die entgegengesetzte Richtung beflügelt? "Kriminalhauptkommissar Jens Stellbrink fällt ein besonders kniffliger Fall vor die Füße. Und das wortwörtlich. Denn ein autopilotiertes Fahrzeug ist vom Parkdeck einer Firma gerast und in dem Auto befindet sich nun die Leiche des Justiziars der Firma.2" http://www.daserste.de/unterhaltung/k…achina-100.html

    Das selbstfahrende Auto, darf also ("noch") schon einmal als Waffe bezeichnet werden?

    Ergänzung: Indem Artikel steht, das nicht ganz so, wie ich es umformuliert habe, denn tatsächlich war es nicht das von den Einbrechern geklaute und gefahrene Fahrzeug, das die Radfahrerin tötete, sondern ein weiteres Fahrzeug, das von dem Fahrzeug, das die Einbrecher nutzten, weggeschluedert wurde. Was den Polizisten angeht, aber ist die Sache m. E. eindeutig: Das Auto wurde als Waffe benutzt. Und auch was den Tod der Radfahrerin angeht, ist das Auto als Waffe benutzt worden, wobei ein weiteres, ein geparktes Auto hinzukam.

    Eigentlich müsste jeder Planer einer solchen Radverkehrsanlage nach einem solchen Unfall auch eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bekommen. Und damit erreicht werden, das auch die Fehlplanung mit im Gerichtsverfahren zum Unfall gewürdigt wird. Was, außer die Höhe des provozierten Unfallrisiko, unterscheidet den Planer von einem "Witzbold", der einen Kanaldeckel entfernt. Denn es sollten eigentlich ja alle auf Sicht fahren und sollten somit auch den entfernten Kanaldeckel rechtzeitig sehen.

    Das halte ich für äußerst unrealistisch, bei jeder Fehlplanung mit maximalem Aufwand und Härte den Planer belangen zu wollen. Zumal die Anschauungen darüber, was denn nun sinnvoll ist und was nicht auseinandergehen. In Hannover beispielsweise gab es unter den dreispurigen (je Richtung) Friedrichswall einen Fußgängertunnel, der vor wenigen Jahren endlich zugeschüttet wurde. Stattdessen gibt es dort jetzt eine Ampelanlage. Möglicherweise weil es diese Ampelanlage früher dort nicht gab wurde vor Jahren ein älterer Fußgänger auf dem Friedrichswall totgefahren. Was einige hämische Kommentare erzeugte nach dem Schema: Hätte er mal den Fußgängertunnel genutzt.

    Wofür würde denn denn ein Planer in der Hochzeit des Automassenwahns belangt worden sein, wenn er keinen Fußgängertunnel gebaut hätte? Und wofür wäre der Planer heute belangt worden, weil er nicht schon früher den Fußgängertunnel wieder zurückgebaut hat?

    Und auch im vorliegenden Fall, das zeigt doch die Diskussion hier überdeutlich, gibt es diametral entgegengesetzte Ansätze betreff der Verkehrsplanung: Die einen fordern einen Zwei-Richtungen-Radweg, die anderen lehnen den Zwei-Richtungen-Radweg vehement ab. Und hier diskutieren ja vorwiegend nur die Radfahrer, die sich aber offensichtlich selbst nicht eins sind, was zu tun sei.

    Und wofür genau wolltest du denn den Planer belangen? Dafür dass er im Sinne des autooptimierten Hamburg die Kreuzung so gebaut hatte, wie die Autowahn-besessene Bürgerschaft es einst forderte (und heute noch fordert, wenn auch vielleicht nicht mehr ganz so vehement).

    Man sollte die bauliche Anlage der Radwege in solchen Prozessen zum Thema machen. Die Radfurt ist an der Kreuzung in die Seitenstraße hinein verschwenkt, damit sie neben der Fußgängerfurt verläuft. Dadurch werden Autofahrer dazu verleitet, in die Seitenstraße ein Stück weit einzubiegen. Dort haben sie, schräg stehend, miserable Sichtverhältnisse in die Richtung, aus der Radfahrer entlang der Hauptstraße kommen. Würde die Radfurt konsequent auf Linie der Bordsteinkante geführt, dürfte der Autofahrer nicht einbiegen, sondern müsste sich den Radweg anschauen, während er noch parallel dazu auf der Fahrbahn steht - das sind deutlich bessere Sichtverhältnisse.

    Mit anderen Worten: das systematische und bewusste Falsch-Planen von Radverkehrsführungen an Einmündungen trägt erheblich dazu bei, dass Augenblicksversagen tödliche Folgen hat. Das erste ist Absicht, das zweite Fahrlässigkeit.

    Irgendwo hier im Forum habe ich von Radverkehrsanlagen in Holland gelesen, die im Kreuzungsbereich so gestaltet sind, dass der Hochbordradweg von der Straße weggeführt wird, also im Kreuzungbereich stark verschwenkt ist. Dadurch soll für den Autofahrer die Möglichkeit entstehen, dass er nach dem eigentlichen Abbiegevorgang noch einmal zum Halten und Gucken veranlasst wird, nämlich vor dem deutlich farbig abgesetzten Radweg, bevor er diesen kreuzt. Allerdings ging es dabei nach meiner Erinnerung besonders um Linksabbiegerverkehr, der ja an der Stelle nicht vorkommt.

    Habe gerade bei einem Blick auf google-street-view festgestellt, dass die eigentlich "nur" zweispurige (je Richtung) Alsterburgchaussee vor der Unfall-Stellen-Kreuzung über 100m dreispurig ist. Der rechtsaußen fahrende Verkehr fährt auf einer Abbiegespur.

    https://www.google.com/maps/@53.60548…!7i13312!8i6656

    Es drängt sich also auch die Forderung nach einem Rückbau der dritten Spur auf. Und mindestens eine Temporeduktion auf 50, das Tempo 60 Schild, das ca 500m vor der Unfallstelle steht gehört abgeschraubt. Aber das hat glaub ich weiter oben schon wer geschrieben. Dann macht auch ein konsequent auf Linie der Bordsteinkante geführter Radweg Sinn.

    Und mir ist aufgefallen, dass im Gehwegbereich zwei Autos auf dem Fußwegbereich zwischen Radweg und Straße parken (ein oranger Kleinwagen und ein roter Volvo-Caravan älterer Bauart. Oder ist das gar kein Fußwegbereich, sondern sozusagen von "Stehzeugen" okkupiertes Niemandsland? Standen da beim Unfall auch Autos an der Stelle?

    Ergänzung: Bei den neueren Satellitenbilder auf google-maps ist mir aufgefallen, dass vor der Unfall-Kreuzung Parkplätze weggefallen sind zu Gunsten der Bushaltestelle "Israelitisches Krankenhaus". Das "Niemandsland(?)" ist jedoch auch hier beparkt mit einem schwarzen "Stehzeug".

    https://www.google.com/maps/@53.60491…t/data=!3m1!1e3

    Wenn der Radverkehr ernst genommen werden will, muss er sich selber ernst nehmen. Wenn es Fahrbahnen und vorhandene Radverkehrsführungen erfordern, einen Umweg zu fahren, um ans Ziel zu kommen, so ist das eben so. Man kann nicht einfach Gesetze brechen, weil das für einen bequemer ist und dafür noch Zustimmung erwarten. Linksseitige Radwege sollen nicht umsonst nicht angeordnet werden, das Risiko eines Unfalles ist auf ihnen 12 mal höher als auf der Fahrbahn in der richtigen Richtung. Der vorliegende Fall zeigt genau das. Und bei illegalem Linksradeln ist der Faktor wohl noch höher.

    Allerding ist der Autofahrer keinesfalls schuldlos. Junge Radler dürfen bzw. müssen auf Gehwegen fahren, auch linksseitig ist vom Gesetzgeber her da kein Problem, und erreichen teilweise auch hohe Geschwindigkeiten. Zwar müssen sie zur Querung von Fahrbahnen schieben, aber die Lebenswirklichkeit zeigt, dass viele das nicht wissen oder nicht tun. Daher ist auch mit Radlern aus der falschen Richtung zu rechnen. Zusammen mit der gegenüber Radlern relevanten Gefährdungshaftung kann sich da eine unbequeme Rechtssituation für den Autofahrer ergeben. Dessen sollte er bewußt sein, schließlich ist er bestens ausgebildet und geprüft.

    Und in der Tat, wenn mir als Radler noch nicht mal 2km Weg zu weit sind, dann sollte ich die 180 m zu Fuß gehen.

    Und noch wichtiger: wenn die Behörden das ernst meinen mit Fahrradstadt, weniger Autoverkehr und sozialem Miteinander der Verkehrsarten, dann sollte man mehr Querungsmöglichkeiten für die nichtmotorisierten Verkehrsarten vorsehen, auch wenn das den Fluss auf der Fahrbahn verlangsamt.

    Sooooo schlimm finde ich Zwei-Richtungsradwege nicht. Im vorliegenden Fall verhält es sich doch so, dass die Autofahrspuren + Grünstreifen auf rund 30 m kommen. Hin und zurück sind das 60 m. Sollten die Ampeln dann noch so geschaltest sein, dass jede einzeln als Bettelampel anzufordern ist ...

    Andererseits, warum nicht einfach zwei der vier Fahrspuren komplett schließen? Die Verkehrsmengen drastisch reduzieren und den Radverkehr auf der Fahrbahn mitfahren lassen?

    Aber wie realistisch ist das eine oder andere? Und verhindere ich möglicherweise eine sinnvolle Lösung (in meinen Augen die zweite), wenn ich an der Alsterkrug-Chaussee einen Zwei-Richtungsradweg anlege? Andererseits, welcher Radfahrer würde diesen grundsätzlichen Überlegungen noch folgen wollen, dann doch lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach, werden sich da viele sagen. Oder: Lieber den Zwei-Richtzungsradweg heute, als die Automengen-Reduktion und den Fahrspur-Rückbau am Sankt-Nimmerleins-Tag

    Hallo foobar, das hört sich jedoch natürlich wieder mehr so an, als sei es angebracht, die Trixi-Spiegel nicht nur in Freiburg flächendeckend zu installieren. Vielleicht sogar in Kombination mit den bike-flash-Lichtern?

    Aber das alles fände dann auf Kosten der Steuerzahler statt oder auf Kosten von privaten Initiativen. Die ersten hundert Trixie-Spiegel, so steht es in der Pressemitteilung der Stadt Freiburg, wurden vom örtlichen Rotary-Club finanziert. Die anderen von der Stadt und auch die Pflege der Spiegel bleibt wohl an der Stadt hängen. In der Summe aber immer noch volkswirtschaftlich günstiger als totgefahrene Radfahrer und Fußgänger.

    Was deine Forderung, "Ein generelles Tempolimit von 30 innerorts wäre um Größenordnungen effektiver als wohl alle andere Maßnahmen zusammen, ...", betrifft: volle Zustimmung meinerseits!

    Aufgrund der seltenen Querungsmöglichkeiten ist Geisterradelei leider an der Tagesordnung. Das ist dann an den teilweise recht engen, dicht bewachsenen Einmündungen fatal.

    Gibt es denn Bestrebungen, hier einen Zwei-Richtungenradweg anzulegen, bei dem dann auch die Querstraßen-Einmündungen so umgestaltet werden, dass sie sicherer werden? In Hannover ist das Thema Zwei-Richtungsradweg natürlich wie wohl überall umstritten. Aber mein Eindruck ist, dass im Zweifel eher mal eine Engstelle in Kauf genommen wird (zumindest vorübergehend), als komplett eine Zwei-Richtungen-Ausschilderung zu verweigern.

    Hier ein Beispiel: https://www.google.com/maps/@52.36853…!7i13312!8i6656

    Diese Hotelvorfahrt vor dem ehemaligen Maritim war gegenüber dem Radweg abgepollert. Das Bild zeigt die alte Situation. Eigentlich auch wünchenswert, damit dieser Radweg nicht zugeparkt wird.

    Aber diese Poller standen der Auszeichnung eines Zwei-Richtungen-Radweges im Weg, deshalb wurden sie entfernt, übrigens ohne, dass es ein größeres Problem mit Falschparkern gegeben hätte. Das hängt allerdings auch damit zusammen, dass das Maritim-Hotel derzeit als Flüchtlingswohnheim dient und auf seine Renovierung wartet. Wie dann die Hotelvorfahrt gestaltet werden wird, weiß ich leider nicht. Aber ich hoffe mal schwer drauf, dass es dann noch ein bisschen mehr Platz für Radfahrer geben wird und der Zwei-Richtungen-Radweg noch mehr ein richtiger Zwei-Richtungen-Radweg wird.

    Dieses google-Satellitenbild ist jüngeren Datums, hier sind die Poller bereits entfernt, die auf dem älteren google-street-view-Bild noch zu sehen sind:

    https://www.google.com/maps/@52.36830…t/data=!3m1!1e3

    Wenn das Fahrerhaus des LKW so gebaut wäre, dass der LKW-Fahrer wie ein Omnibusfahrer in einem Niederflurbus sehr viel tiefer sitzen würde, dann würde das auch eine Menge bringen. Auf der Bilder-Suche danach bin ich auf diese Konstruktion im Wikipedia-Artikel über Fahrerhaus gestoßen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChr…sing_22_150.jpg

    Die tiefergezogenen Fenster, so steht es in dem von dir verlinkten ADFC-Bericht sind in verschiedenen anderen Ländern bereits Vorschrift. In Deutschland nicht. Und ich teile deine Befürchtung, dass es bei der gegenwärtigen Regierungskoalition keine Aussicht auf eine Verbesserung gibt und erst recht keine Aussicht darauf, dass Vorschriften erlassen werden, Fahrerhäuser so zu bauen, dass die LKW-Fahrer etwa in der Höhe eines PKW-Fahrers sitzen oder eines Niederflurbus-Fahrers.

    Im Gegenteil. So wie es aussieht werden bald die Fahrer von PKW so hoch sitzen wie die Fahrer konventioneller LKW.

    <Xhttps://www.motor-talk.de/news/ein-kings…289.html?page=3 <X

    Was den Artikel aus der Badischen Zeitung angeht: Das scheint ja dann mehr ein Gefälligkeits-Artiekl zu sein. Da kannte vielleicht wer aus der Gruppe, die sich um die "Trixie-Spiegel" bemühte, jemand aus der Redaktion.

    Da ist schon der nächste Unfall: Schwerverletzter Radfahrer nach Verkehrsunfall in Hamburg-Alsterdorf

    Das dürfte wohl diese Stelle gewesen sein.

    Warum gibt es auf der Alsterkrugchaussee auf der Seite, auf der der Unfall passierte keinen Zwei-Richtungs-Radweg? Zumindest sieht das auf dem von dir verlinkten google-street-view-Bild so aus, dass der Radweg nur in Fahrtrichtung der Autos befahren werden darf. Wenn dieses und die weiteren Bilder auf google-street-view, die ich mir angeschaut habe noch aktuell sind, dann gab es für den verletzten Radfahrer keine Möglichkeit auf dieser Seite der Alsterburgchaussee, legal entegegengesetzt der Fahrtrichtung auf dem Radweg zu fahren. Das sollte man ja auch eigentlich nicht machen. Andererseits, gibt es aber auch keinerlei Querungsmöglichkeiten in der Nähe, die es erlauben würden, die drei Autofahrspuren in die eine Richtung, den breiten Grünstreifen und die drei Autofahrspuren in die andere Richtung zu überqueren, um auf der richtigen Radwegseite zu fahren.

    Und es gäbe genug Platz, einen genügend breiten Radweg für den Zwei-Richtungs-Verkehr anzulegen. Vermutlich würde auch die Breite des vorhandenen Radweges für Zwei-Richtungsverkehr ausreichen, zumindest vorübergehend bis ein genügend breiter Radweg angelegt ist.

    Für mich sieht das so aus, dass dieser Radweg, auf dem der Unfall passierte, tagtäglich von Radfahrern in beide Richtungen benutzt wird. Und so was hätte doch auch einem Taxi-Fahrer bekannt sein müssen.

    In dem Zeitungsartikel jedoch wird der Eindruck erweckt, da habe mal wieder ein "Rüpelradler" den Radweg in die falsche Richtung benutzt und jetzt die Quittung dafür bekommen. Das ist ganz übler Journalismus.

    Eine vermutlich kostengünstigere Lösung als eine Bike-Flash-Anlage sind runde, ortsfeste Spiegel, die insbesondere LKW-Fahrern helfen sollen, Radfahrer zu erkennen, bevor sie abbiegen.

    Solche Spiegel wurden auch in Hannover an einzelnen Kreuzungen angebracht. Neulich ist mir mal wieder einer aufgefallen:

    Ort: Friedrichswall/Ecke Karmarschstraße

    Mir kommt es allerdings so vor, als sei der Spiegel auf dem Foto nicht optimal eingestellt. Aber mal angenommen die Position passt, wieviel bringt dann so ein Spiegel, der ja allemal kostengünstiger sein dürfte als die "Bike-Flash-Anlage"?

    In einem Bericht aus Freiburg, dort sollen mehr als 100 dieser Spiegel hängen, heißt es: "Eine private Initiative sorgt dafür, dass an gefährlichen Kreuzungen im Freiburger Stadtgebiet sogenannte Trixi-Spiegel aufgehängt werden. Mehr als 100 von ihnen hängen bereits – und die Unfallzahlen gehen zurück."

    Badische Zeitung vom 5.1.2010, https://www.badische-zeitung.de/freiburg/spieg…--25157148.html

    Hier gibt es auch was Tolles: https://goo.gl/maps/9HpGn47ScN92

    Als Radfahrer soll man in Groß Hehlen bei Celle an der B3 rechts neben den parkenden Autos fahren. Leider habe ich kein Foto, wie knapp dort die Autos an der "Radspur" parken. Und was soll das überhaupt sein? Eigentlich nichts weiter als eine durchgezogene Linie auf einem Seitenstreifen mit Fahrradpiktogrammen daneben.

    Zwischendurch geht es dann immer wieder mal auf das benutzungspflichtige Hochbord und dann führt dieses Konstrukt auf einen freigegebenen Gehweg, bevor es 150m wieder mit einem [Zeichen 240] weiter geht. Da hat wohl jemand bemerkt, dass auf dem ehemals benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt werden und hat sich kurzerhand was Neues einfallen lassen. Aber die Bäume wollte er für seine tolle Idee doch nicht fällen lassen...

    Hast du denn dieses [Zeichen 138-10]Verkehrszeichen entdecken können? Wenn der Fußweg für Radfahrer freigegeben ist, dann ist er ja nicht benutzugspflichtig. Folgerichtig muss doch ein Verkehrsplaner damit rechnen, dass nach einem benutzungspflichtigen Radweg, der endet, die Radfahrer die Fahrbahn benutzen, so dass das Achtung-Radfahrer-Schild [Zeichen 138-10]seine Berechtigung hat.