Das Rücklicht ist in Frankreich (ECE-Prüfzeichen E2) zugelassen. Damit ist es nach §21a StVZO auch bei uns zugelassen.
Vielen Dank für den Hinweis, Julius. Faustformel also "Z" = "E". Die kleine "2"steht für in Frankreich zugelassen. Dann nähert sich die rechtlich einwandfreie Minimalausstattung der Fahrrad-Rücklicht/-reflektoren ja wieder den früheren Beleuchtungsanlagen an, die man manchmal noch an Fahrrad-Oldtimern sieht: Rein äußerlich sieht das alte Fahrrad-Rücklicht ähnlich aus wie an einem oBike: Ich vermute mal technisch hat sich schon was gebessert und die heutigen Rücklichter strahlen auch nach seitwärts.
So sehr groß muss das Z gar nicht sein. Ich habe den hier an zwei Rädern. Auf dem Herstellerbild ist rechts unten ist das Z. Auf den Bildern von den OBikes ist das nicht zu sehen. Von daher kein Z-Rückstrahler und wenn es der einzige nach hinten ist, ist das so nicht zulässig.
Macht aber nichts, weil Radfahrer eh nie Licht haben und das Licht von im Rückspiegel daher kein Radfahrer sein kann, so dass bedenklos rechts abgebogen werden kann.
Der "Z"-Rückstrahler auf dem von dir verlinkten Bild sieht mir nach einem zuverlässigen Produkt aus, dass es für wenige Euros zu kaufen gibt. Warum werden die dann nicht von oBike verbaut? Übrigens sieht der Rückstrahler so aus, dass er nicht einen ganz so großen Reiz auf mögliche Fahrrad-Randalierer auszustrahlen scheint. Aber ist er auch tatsächlich so wirksam wie ein breiter Rückstrahler? (siehe Foto) Auf jeden Fall ist es besser einen kleinen Rückstrahler zu haben, der zugelassen ist und nicht so leicht Randalierern zum Opfer fällt. Als einen breiten Rückstrahler, der mutwillig abgerissen wurde von "bösen Buben".
Ich finde allerdings die seitliche Anbringung problematischer als das fehlende Prüfzeichen, da das Rücklicht aus bestimmten Richtungen durch Teile des Fahrrads (Reifen, "Schutzblech") verdeckt ist.
Seitlich angebracht befindet sich der Rückstrahler jedoch in einer nicht ganz so exponierten Lage, als wenn er am hinteren Ende des Schutzbleches hängt. Das hatte ich auch mal an meinem Rad. Die Halterung hatte sich jedoch zu leicht um die Strebe gedreht. Habe an meinem eigenen Fahrrad mich deshalb für die im Bild dargestellte Lösung entschieden. Bei den oBikes könnte man jedoch ein Rücklicht in das "Schutzblech" aus Kunststoff integrieren. Das wäre möglicherweise eine besser sichtbare Positionierung. So lange das aber nicht einigermaßen bruchsicher möglich ist, plädiere ich eher dafür, den Rückstrahler an einer Position anzubringen, wo er nicht so leicht abbricht oder zerbricht.
Ich finde allerdings die seitliche Anbringung problematischer als das fehlende Prüfzeichen, da das Rücklicht aus bestimmten Richtungen durch Teile des Fahrrads (Reifen, "Schutzblech") verdeckt ist.
Vielen Dank Yeti für den Link zu dem Gesetzestext. Da steht: Das Fahrrad muss mit "...einem roten nicht dreieckigen Rückstrahler der Kategorie „Z“ ausgerüstet sein." Aber da steht nicht, dass das "Z" auf dem Rückstrahler selbst aufgebracht sein muss. Könnte es sein, dass die Rückstrahler an den oBikes in Hannover der Kategorie "Z" entsprechen, obwohl auf dem Rückstrahler selbst kein "Z" angebracht ist? Oder muss das "Z" im Buchstaben-Wirr-Warr enthalten sein? Auf jeden Fall ist es nicht dreieckig. Dreieckige rote Rückstrahler sind, wenn ich mich recht erinnere, für Anhäger vorgeschrieben, allerdings nicht für Fahrradanhänger.
Ja, habe heute nochmal nachgesehen. Das eigentliche Rücklicht ist eine rote LED hinter klarem Glas, das ganze sichtbar rote auf den Fotos ist ein Reflektor. Nach einem Zulassungszeichen habe ich allerdings nicht gesucht.
Hallo timovic, schreibst du da von den oBikes, die in München ausgeliehen werden können? Ist das das selbe Modell wie in Hannover mit ebensolchen Rückleuchten wie auf dem Foto aus meinem vorigen Beitrag? Ich kann ja in gewisser Weise verstehen, dass die Fahrradverleihfirma keine breiten Rückstrahler anschraubt, denn aus eigener leidvoller Erfahrung weiß ich, dass diese scheinbar einen unwiderstehlichen Reiz bei Leuten auslösen, die gerne ein bisschen an Rädern rumrandalieren wollen. Aber der breite Rückstrahler ist nunmal vorgeschrieben. Und es wäre ein schlechter Dienst an den verantwortungsbewussten oBike-Kunden, von ihnen zu verlangen, dass sie auf eigene Rechnung die Beleuchtungsanlagen komplettieren. Grüße Ullie
Wobei der Rückstrahler nicht unbedingt breit sein, sondern vor allem das Prüfzeichen Z tragen muss. Und dieses Prüfzeichen tragen auch relativ kleine Rückstrahler, die man an der Sitzstrebe montieren kann. (Derartiges kann ich auf den Bildern allerdings auch nicht erkennen.)
Bist du dir da mit dem großen "Z" ganz sicher? Wenn dem so ist, dann sind die oBikes in Hannover nicht wirklich beleuchtungstechnisch einwandfrei ausgestattet, denn ein "Z" konnte ich nicht entdecken. Allerdings jede Menge anderes Zahlen- und Buchstaben-Wirr-Warr:
Um mal ein Beispiel zu geben: Wer regelmäßig die Mitgliedszeitung des ADFC-Hannover liest, der weiß in etwa, was es mit der Regelung betreff benutzungspflichtiger Radwege auf sich hat: Siehe Seite 16!
Wer aber regelmäßig die "Auto-Bild" liest, ... siehe Seite 30 der angegebenen Ausgabe!
Möglicherweise schlimmer als das Datenleck, das laut oBike gar nicht so gravierend gewesen sein soll, und von dem angeblich nur sehr wenige Nutzer betroffen waren, scheint mir das Fehlen eines breiten roten Rückstrahlers, oder ist der neuerdings nicht mehr vorgeschrieben? Speichenreflektoren dagegen sind vorhanden. Das kann man auch auf den bereits hier veröffentlichten Bildern erkennen.
Was bei der Studie weiterhin fehlte: Die Angabe, ob bei meiner Entscheidung die Radwege b-pflichtig wären oder nicht. Wäre so ein "Radweg" b-pflichtig, würde ich mich u.U. anders verhalten als ohne B-Pflicht.
Mal abgesehen von Radfahrerinnen und Radfahrern, die in solchen Foren wie diesem unterwegs sind und vielleicht noch einige, die sehr aufmerksam die aktuelle Medienberichterstattung zu Fahrradthemen verfolgen, ist vermutlich weitgehend unbekannt oder zumindest nicht ganz klar, wie die aktuelle Rechtslage (bezüglich Radwegebenutzungspflicht) denn aussieht. Und dann gibt es noch diejenigen, denen die Rechtslage zwar mehr oder weniger klar ist, sie aber nicht gutheißen. Und diejenigen, denen die Rechtslage wurscht ist und die sich sagen, sollen die Leute sich doch einfach vernünftig verhalten, dann passiert schon nichts. Und von denen wiederum halten es einige für absolut unvernünftig, einen angebotenen Radweg auszuschlagen egal ob der benutzungspflichtig ist oder nicht. Ich vermute mal, dass es nur wenige Verkehrsteilnehmer aller Arten gibt, denen klar ist, dass es benutzungspflichtige Radwege und nichtbenutzungspflichtige Radwege gibt. Gibt es darüber eigentlich auch Untersuchungen?
Wenn ich im (nicht Radverkehrsthemen-affinen) Bekanntenkreis mal auf Radverkehrsthemen und entsprechende aktuelle rechtliche Regelungen zu sprechen komme, dann heißt es schnell: "Ullie lass stecken, es macht doch sowieso jeder, was er will. Und je nach Ausrichtung sind entweder sowieso die Radfahrer an allem Schuld oder die Autofahrer. (Oder die Fußgänger. Die werden aber nur selten genannt.)
(Da fällt mir ein Witz aus den dreißiger Jahren ein, den ich kürzlich gelesen hatte: Wird ein älterer Jude, der auf einem Fahrrad fährt, von Nazis angehalten und verprügelt. Anschließend fordern ihn die Nazis auf: "Nun sag mal: Wer ist an allem schuld?" Sagt der Jude: "Die Juden (kurze Pause) und die Fahrradfahrer." Fragt einer der Nazis: "Warum die Fahrradfahrer?" Antwortet der Jude: "Warum die Juden?")
Ist doch auch sinnvoll diese Antwort-Möglichkeit anzubieten.
Freilich, ich bin mir auch ziemlich sicher, dass das ein weitverbreitetes Radfahrerverhalten ist, im Zweifel nutze ich lieber den Bürgersteig, weil das ist sicherer für mich und die Fußgänger sollen halt mal ein bisschen zusammenrücken. Das ist meines Erachtens auch der Grund dafür, dass Radfahrer bei Fußgängern oft nicht gut gelitten sind. Sozusagen der "Fressfeind" auf der knappen Bürgersteigfläche. Und dann gibt es die Radler, die die Fahrbahn benutzen, wenn ihnen der Radweg oder der Schutzstreifen nicht ganz "koscher" vorkommt oder einfach nur zu schmal ist. Und davon ist dann der Autofahrer genervt, der den sehr viel schwächeren Radfahrer ebenfalls als Fressfeind sieht, bei der Konkurrenz um die vom Autofahrer als Eigentum betrachtete Verkehrsfläche Fahrbahn.
Das Fahrbahnen grundsätzlich für alle da sind, ist eine Erkenntnis, die bei vielen Autofahrenden noch nicht gereift ist. Und auch bei der Befragung der Uni Dresden wird durch die einseitige Fragerei nach dem Befahren des Fußwegs der Eindruck verstärkt, die Fahrbahn sei ja schließlich vor allem für Radfahrer da.
Heute schon oBike gefahren? Ich kann ja mal nachschauen, wo du da so überall mit rumgefahren bist.
So oder so ähnlich muss man sich das wohl vorstellen, worüber tagesschau.de berichtet:
In dem zu dem Bild gehörenden Artikel wird berichtet, dass oBike ein gravierendes Problem mit der Datensicherheit habe, so dass ich mich frage, ob es nicht möglich ist, ganz grundsätzlich anders das Verleihsystem zu gestalten, so dass nicht die konkret gefahrene Strecke eines Ausleihers nachverfolgt werden kann.
Bei tagesschau.de heißt es: "München, Berlin, Frankfurt, Hannover - in immer mehr deutschen Städten bietet oBike Leihfahrräder an. Nun hat der BR ein Datenleck beim Anbieter der gelben Räder entdeckt. Persönliche Daten und Bewegungsdaten von Nutzern waren frei über das Internet zugänglich."
Da fehlt doch allerwenigstens theoretisch die Möglichkeit, die jeweiligen Streifen rechts liegen zu lassen und auf der anderen Fahrbahn zu fahren. Die für Radfahrer verbotenen Gehwege werden schließlich auch immer wieder als Lösungsmöglichkeit angeboten.
Die von dir angestellte Überlegung offenbart, dass die Autoren der Studie das Bild vom "Rüpel-Radler" im Hinterkopf haben, der zu feige ist, sich mit dem Autoverkehr anzulegen und stattdessen lieber die Fußgänger in Bedrängnis bringt, wenn es ihm mulmig wird, weil er den Eindruck hat, dass ihm die Autofahrerinnen und Autofahrer zu dicht auf den Pelz rücken.
Ich habe folgende Ergänzungen angefügt: "Bei den Abbildungen der verschiedenen Radverkehrsanlagen ist es m.E. unmöglich eine generelle Bewertung insbesondere der möglichen Behinderungen abzugeben. Dieser Faktor hängt extrem von der örtlichen Situation und damit dem Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmern und Behörden ab. So ist ein Radfahrstreifen in Kiel so gut wie immer benutzbar, in Hamburg kann man hingegen davon ausgehen, dass man schnell auf den ersten Falschparker trifft. Oder man steht auf unterdimensionierten Radwegen im Radler-Stau.
Bei den Radfahrschutzstreifen im Bild, kommt es für eine Beantwortung der Frage auf die Fahrtrichtung an. In Blickrichtung ist der Fahrbahnrand leer und gerade. Hier könnte man in allen Kategorien Bestnoten geben (wenn man unberücksichtigt lässt, dass auf dem Schutzstreifen legal von KFZ gehalten werden dürfte.) In der Gegenrichtung führt der Schutzstreifen zu eng an geparkten KFZ vorbei. Hier ist es weder empfehlenswert, noch erlaubt mit dem Rad zu fahren (Stichwort "Dooring"). Es wäre somit in allen Kategorien die schlechteste Note zu vergeben. Ich hab nur die Blickrichtung bewertet. "
Achja, ich bin Genussradler.
Nachdem ihr mich jetzt alle neugierig gemacht habe, bin ich schwach geworden und habe ebenfalls den Fragebogen ausgefüllt. Das wünschenswerte Ergebnis sollte sein, dass es guten Radverkehr dort gibt, wo breite Hauptverkehrsstraßen für den Radverkehr so ertüchtigt werden, dass dem Radverkehr deutlich mehr Platz eingeräumt wird, als dass derzeit vielerorts der Fall ist. Die Verantwortungsträger sind nur in wenigen Fällen bereit, Autofahrspuren oder Parkplätze am Straßenrand zu breiten Radwegen umzubauen. Das Bild mit dem Radschutzstreifen aus der Umfrage, das Julius hier erwähnt, ist mir aus dem selben Grund auch aufgefallen. Es gab da auch noch ein Bild von einem Radweg, der auf der Straße markiert war. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich den als sicherer empfinden würde, wenn es zusätzliche Abgrenzungen zur Autofahrbahn gäbe. (Nennt man so was Überfahrsperren?*) Bei beiden Fragen fände ich eine Umfrage geeigneter, die die selbe Straße zeigt in unterschiedlichen Ausbauvarianten. Zum Beispiel ein Schutzstreifen bei dem rechts keine Autos parken und im Vergleich dazu der selbe Schutzstreifen, bei dem rechts zahlreiche Autos parken. Oder ein auf der Fahrbahn markierter Radweg bei dem der weiße durchgezogene breite Streifen zusätzlich mit Überfahrsperren geschützt wird im Vergleich zum selben Radweg nur mit Markierung.
Gibt es denn für so eine zusätzliche Sicherung eines Radfahrstreifens durch Elemente die ein Überfahren verhindern sollen einen feststehenden Begriff? Im Internet habe ich unter anderem den sogenannten "Frankfurter Hut" gefunden. Es gibt auch einen Wikipedia-Artikel zum Frankfurter Hut:
In Mannheim wurden diese Frankfurter Hüte zur Radwegsicherung benutzt.
Der verlinkte Artikel aus der Internetseite Mannheim 24 zeigt allerdings, dass Autofahrer so aggressiv in den Verkehrsraum der Radfahrer eindringen, dass sie auch vor dem Kaputtfahren der Frankfurter-Hut-Elemente nicht zurückschrecken.
Wenn man den Frankfurter Hut in Kombination mit einem breiten durchgezogenen weißen Streifen benutzt, um eine vorhandene Autofahrspur auf einer dreispurigen Einfallstraße abzutrennen und damit zum Radweg umzuwidmen, dann ist das eine kostengünstige und wirkungsvolle Maßnahme zur Verbesserung des Radverkehrs. Es könnten auch zweispurige Fahrbahnen mit breiten Fahrspuren umgewandelt werden zu zweispurigen Fahrbahnen mit schmalen Fahrspuren plus Radweg.
Ist es das, was die Mitarbeiter der Uni-Dresden im Hinterkopf haben, wenn sie ihre Umfrage durchführen?
Bei den Rädern dürfte die Komfortgrenze irgendwo zwischen 15 und 20km/h liegen. Da strampelt man dann schon ordentlich, nicht zuletzt in Kombination mit den kleinen Laufrädern.
Das schätze ich genau so ein, ausprobiert habe ich die Räder noch nicht. Die Laufräder scheinen 26 Zoll zu haben, das halte ich für ausreichend. Entscheidender für den Fahrkomfort ist meines Wissens der Nabenabstand. Eine entsprechende Übersetzung kann locker eine geringere Laufradgröße wettmachen. Alurahmen sind außerdem starrer als Stahlrahmen. Die Räder haben einen Alu-Rahmen, so sah es für mich zumindest aus. Und der Nabenabstand ist nicht auffällig groß. Also doch ein ganz schönes Geruckel, kommt natürlich entscheidend auf den Untergrund an.
Oh, mir ging es gar nicht um den Inhalt bzgl. E-Mobilität, sondern explizit um den Notruf. Denn das Anrufen wegen Falschparkern kann man auch schnell "übertreiben". Ich wähle auch lieber die normale Rufnummer der Polizei, damit der Vorwurf gar nicht erhoben werden kann.
Entschuldige, das war nicht als Vorwurf gegen dich gemeint. Klar geht es um den Notruf und da stimme ich auch ganz mit dir überein, ich wähle auch lieber die normale Rufnummer der Polizei. Es ist nur so, dass mir Extra-3-Beiträge schon häufiger ziemlich zuwider waren, weil mir dieses Herauspicken von Einzelaspekten in Verknüpfung mit Behörden durch den Kakao ziehen zuwider ist. Behörden verarschen, das geht weg wie warme Brötchen. Das Behördenhandeln bisweilen schwer verständlich ist, und dass es da Verbesserungspotenziale gibt - Na klar! Aber diese Extra-3-Billig-Machart bewirkt vermutlich vor allem eines, dass die Politik- und Staatsverdrossenheit steigt. Vermutlich will die ARD mit Extra-3 den Vorwurf "Staatsfernsehen" zu sein, entkräften. Das beinhaltet jedoch die Gefahr von Kollateralschäden!
Die Fahrradstraße scheint einigen motoriserten Verkehrsteilnehmern immer noch ein Dorn im Auge zu sein. Aber deshalb gleich die Schilder krumm fahren? Fotografiert am Eingang zur Fahrradstraße Lange Laube vom Königsworther Platz her kommend.
Allein anhand des Fotos bedauere ich nicht das Fehlen von Streifen. Auf dem Foto ist einseitig ein Streifen, der genau den Türbereich vom Auto markiert und insgesamt scheint mir die Straße selbst für Mindestmaße von Schutzstreifen zu schmal.
Das Auto steht allerdings unerlaubterweise in der Grünfläche. Soll man beim Markieren von Radstreifen das mit in Erwägung ziehen, dass Autos unerlaubterweise in Grünflächen parken?
"Der Anbieter Obike aus Singapur kommt mit seinem Fahrradverleihsystem auch nach Hannover. Am Mittwoch ist im innenstadtnahen Bereich mit dem Aufstellen begonnen worden. Insgesamt sollen es 500 Räder werden, die die Asiaten in der Landeshauptstadt verteilen." berichtet die HAZ vom 15.11.2017.
Einige der Fahrräder habe ich bereits zu sehen und vor die Kamera bekommen. Hier vier Bilder:
1. Eine Gesamtaufnahme. Zwei der Räder vor dem Lindener Rathaus. Die Räder haben übrigens Vollgummireifen. Bin so was schon mal gefahren. Naja - Dunlop sei Dank!!!
2. Das Schutzblech scheint mir gewagt knapp.
3. Eine in den Handgriff integrierte Klingel. Das könnte ich mir auch für mein Rad vorstellen.
4. Mehrere Obike-Räder an der Stadtbahnhaltestelle Glocksee
Das Foto von einem im Wurzelbereich zugeparkten Baum in dem Thread "Lustige Schilder" hat mich daran erinnert, dass ich mal die Freunde und Helfer einschaltete (allerdings nicht über 110, sondern über die Nummer der zuständigen PI) wegen eines Autos, dass eine Grünfläche zuparkte. Erfolgreich! Sie kamen, sahen und ... stellten den Halter fest, damit er sein Fahrzeug entfernen möge. Ob sie damit erfolgreich waren, weiß ich leider ebenso wenig wie ob es zum Abschleppen oder Umsetzen des Fahrzeugs kam, weil ich das nicht mehr mitverfolgen konnte. Am "Tatort" wird aber nach meiner Beobachtung seitdem seltener in der Grünanlage geparkt. Zur Anregung der Phantasie ein Link zu einem Baum, dem nicht geholfen werden muss, weil er sich zu wehren weiß:
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Das soll jetzt keinesfalls die Aufforderung zu roher Gewalttat darstellen. Aber vielleicht könnte ja ein kleines herumliegendes abgestorbenes Stöckchen ganz vorsichtig auf die Motorhaube platziert die Phantasie des Fahrers anregen. Der hat ja vielleicht auch schon mal Harry Potter gekuckt?
Gab es das hier schon? Extra-3-Beitrag zu zugeparkten EW-Ladesäulen
Ich mag diese Extra-3-Beiträge wirklich kein Stück und auch dieser hier kann mich da nicht zu einem Umdenken bewegen. Klar kann man sich drüber lustig machen, dass Hamburg einen auf E-Mobilität macht und dabei es zulässt, dass die Ladesäulen zugeparkt werden. Andererseits zeigt doch gerade dieser Beitrag, worauf eine Zunahme der allseits hochgepriesenen E-Mobilität führt: Dar Steuerzahler und zwar gerade auch der Nicht-autofahrende Steuerzahler, darf zukünftig dafür investieren, dass nicht nur Stellplätze im Öffentlichen Bereich - der doch eigentlich für alle da sein sollte und nicht nur für Autofahrer - angeboten werden, oftmals kostenfrei. Jetzt sollen die Steuergelder auch noch darauf verschwendet werden, für die E-Autofahrer die Ladeinfrastruktur bereit zu stellen. Dabei entsteht durch das E-Auto genau so viel oder gar noch mehr Dreck, wenn auch nicht so viel an Ort und Stelle, sondern andernorts im Kraftwerk bei der Stromerzeugung und natürlich bei der Herstellung. Batterieentsorgung schon geklärt??? Und E-Autos parken genau so viel und schlimm die Radwege zu, stellen eine erhebliche Unfallgefahr da (zur Zeit noch lautlos unterwegs, da Geräuschegenerator noch keine Vorschrift) und verstopfen die Straßen wie andere Autos auch, aber da wurde ja bereits weiter oben drüber geschrieben.
Das eigentlich Lächerliche ist doch, dass Hamburg glaubt seine Umwelt- und Verkehrsprobleme mit E-Autos lösen zu können! Aber an so grundsätzliche Betrachtungen traut sich ein Billig-Format wie "Extra-3" nicht ran. Die haben schlicht den Schiss, dass so was mancher autofahrende Zuschauer gar nicht lustig fände.
Nein, nein, vielmehr wird einmal mehr dem Autofahrer suggeriert, er habe ein Recht darauf, dass ihm alle Untertan sein mögen. Freilich halte ich den Vorwurf, der Notruf sei von dem E-Auto-Fahrer missbräuchlich genutzt worden, auch für etwas überzogen. Andererseits, wenn ich dran denke, dass ich bei einem Spaziergang durch den Stadtteil an mindestens zwanzig Stellen in einer halben Stunde vorbeikomme, an denen Gehwege und/oder Radwege zugeparkt sind. Wollte ich da jedes mal den Polizei-Notruf wählen ...
Eine solche „berührungsfreie Auskreuzvorrichtung“ kommt eigentlich auf Schnellstraßen zum Einsatz, aber bei geht’s halt auch:
Das hat dann gegenüber Klebestreifen auch den Vorteil, dass das Schild hierbei nicht beschädigt wird.
Hallo Malte, Hier geht's zwar um "lustige Schilder", aber dein Foto macht noch auf ein anderes gravierendes Problem aufmerksam. Im Hintergrund rechts neben dem Baum parkt ein silberner VW auf einer Grünfläche direkt im Wurzelbereich eines Baumes. Leider kann der Baum sich nicht dagegen wehren, so was gibt es nur in den Harry-Potter-Filmen.
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Siehe ab Minute 1:30 des hier verlinkten Videos, in dem Harry Potter und sein Zaubererfreund Ronald Weasley beim Verzaubern eines Autos was daneben ging. Sie kriegen zwar den Ford Anglia 105E dazu, dass er fliegen kann, aber sie landen damit versehentlich in einem Zauberbaum, die "Peitschende Weide", die sich anders als der Baum auf deinem Foto gegen den Eindringling durchaus zu wehren versteht. In dem Filmausschnitt müsste man allerdings eher von einer "Knüppelnden Weide" als von einer "Peitschenden Weide" sprechen. Ein herrlicher Filmausschnitt, wenn man die Phantasie ein wenig kreisen lässt und die gezeigten Szenen auf Wurzelbereichparker überträgt. Vielleicht sollte man solch rücksichtslosen Wurzelbereichparkern einfach einen dickeren abgestorbenen Ast auf's Autodach oder die Motorhaube legen, ganz vorsichtig natürlich, wir wollen ja keine Sachbeschädigung herbeiführen, es geht mehr um den erzieherischen Wert einer Schrecksekunde! Und vielleicht gelingt es damit die Phantasie des Wurzelbereichparkers anzuregen! Viel Spaß beim Video-kucken! Abgesehen davon - ein Fall für 110? Schließlich geht es hier um "mein Freund der Baum"!
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Auf seinem Blog hat er eine im Internet aufrufbare Version des Interviews verlinkt, ob es dort vollständig wiedergegeben wird, weiß ich jedoch nicht:
Das Interview am angegebenen Ort entspricht dem was in der HAZ-Printausgabe veröffentlicht wurde. Inzwischen ist das Interview auch auf der HAZ-Internetseite ohne Bezahlschranke zugänglich:
So sehr ich Stefan Warda zustimme, der auf die HAZ-Frage, ob die Anlage guter Radwege auch mit einem Rückbau von Autospuren oder Parkplätzen verbunden ist:
"HAZ: Breitere Radwege auf Kosten der Autofahrer, nicht wahr?
Radverkehrsexperte: Anders geht es nicht. Besonders in Innenstädten würden Teile der Fahrbahn oder die Parkmöglichkeiten einem richtigen Fahrradweg weichen. Als Autofahrer müsste man sich darauf einstellen, nicht zu jeder Zeit überall parken zu können. Es gibt aber eigentlich ausreichend Parkhäuser."
Wie sollen sich aber Politik und Verwaltung verhalten, wenn es politisch nicht durchsetzbar ist, den notwendigen Rückbau der Autoverkehrsinfrastruktur durchzusetzen? (Seit in Hannover nach der letzten Kommunalwahl eine informelle Dreierkoalition aus SPD, Grüne und FDP regiert, ist es noch schwieriger geworden als es ohnehin vorher schon war, wirkliche Verbesserungen für den Radverkehr durchzusetzen, insbesondere dann, wenn dabei die Autofahrerlobby aufgeschreckt wird. Also Alles beim Alten belassen? oder: Wenigstens kleine Verbesserungen umsetzen, auch wenn dabei die Gefahr besteht, dass dabei nur ein mäßig attraktiver Radweg entsteht?
Wie ist das denn bei dem gaga-Radweg in Hamburg zu beurteilen? Ist da alles hoffnungslos "gaga"? Oder gibt es auch Verbesserungen gegenüber dem Vorzustand? Und gibt es Entwicklungspotenziale für den Fall, dass die Einsicht wächst, dass der Autoverkehr stärker zu beschränken ist?
In jedem Fall halte ich es für richtig, immer wieder zu betonen, dass es notwendig und legitim ist, gute Radwege auch dann anzulegen, wenn die Autofahrerlobby dagegen Sturm läuft. Es ist allerdings enorm aufwendig, jedesmal wieder klar zu machen, dass letztlich alle Verkehrsteilnehmer von mehr Radverkehr und einem Rückgang des Autoverkehrs profitieren, weil nur so mehr Mobilität für alle möglich ist. Gilt sinngemäß sehr oft auch für den ÖPNV-Ausbau bzw. Verbesserungen der ÖPNV-Infrastruktur!
Ist wohl mal wieder Zeit für den nächsten Leserbrief.
Auf facebook will ich nicht einsteigen, dazu ist mir facebook einerseits zu absurd und andererseits hoffe ich drauf, dass es da andere gibt, die den erwartbaren "Hass-Kommentaren" gegen Radfahrer was Gutes entgegenhalten!