Beiträge von Ullie

    Ich bin eher der Meinung, man sollte die Regeln fürs Radfahren vereinfachen. Wir haben momentan schon 13 verschiedene Straßenteile, auf denen man unter gewissen Umständen mit dem Rad fahren kann, darf oder muss. Da muss nicht noch ein 14. oder 15. Straßenteil dazukommen.

    Dann lieber wieder [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] so definieren, dass keine Schrittgeschwindigkeit notwendig ist und an allen Stellen, die für den Radverkehr zu schmal sind, ganz konsequent das [Zusatzzeichen 1022-10]abschrauben.

    Bevor man das Radfahrer frei abschraubt, kann man doch auch erst mal die Hunde aussperren:

    Im Ernst: Es gibt manchmal schmale Stellen auf Radwegen die für Radfahrer freigegeben sind. Da als Fußweg gekennzeichnet, sind Radfahrer ohnehin schon zu erhöhter Rücksichtnahme verpflichtet. Auch wenn keine Verpflichtung zu Schrittgeschwindigkeit bestünde, müsste ein Radfahrer an Engstellen besonders vorsichtig fahren. Streckenabschnittsweise Freigabe für den Radverkehr und dann wieder nicht, halte ich für keine gute Lösung.

    Dieses Hundeverbot halte ich auch für etwas übertrieben, aber das hat möglicherweise auch andere Gründe, als den schmalen Fuß- und Radweg vom vierbeinigen Fußgeher-Verkehr frei zu halten. (Kackmaschinen-Ausschluss?)

    Weil die Straßenverkehrsbehörde keine Ahnung hat. Ich zeige da immer gerne mit dem Finger auf Wedel, wo die Behörden dann irgendwann das Radfahren auf den Gehwegen unterbinden wollten und die Zeichen 240 entfernten, aber die Fahrradfurten nicht von der Fahrbahn kratzten:

    Dennoch darf man auf den Sonderwegen nicht mit dem Rad fahren.

    Anstatt die roten Fahrradfurten einfach wegzukratzen erscheint es mir sinnvoller, deutlich breitere Furten ohne Piktogramm zu markieren. Und zwar mindestens so breit wie der Bürgersteig. Damit wäre dann zwar immer noch nicht geklärt, ob man dort mit dem Rad hochbord fahren darf, aber auch Fußgänger können doch von einer markierten Furt profitieren. Und selbstverständlich gerne auch in Querrichtung. Denn Fahrradfurten, bzw. Fahrrad-Fußgängerfurten, die nur in Längsrichtung einer der beiden sich kreuzenden Straßen farbig markiert sind, meistens entlang der stärker befahrenen Straßen, beschleunigen dort das Tempo. Farbige Markierungen in Querrichtung degegen reduzieren das Tempo.

               

    Die Autos werden auch immer breiter. Die Polizei, dein Freund und Helfer, reagiert mit einem entsprechenden Hinweisschild:

    Und möglicherweise wird dann auch von den Ordnungskräften mal ein Auge zugedrückt, wenn aus purer "Kastrationsangst" des Autofahrers mal ein Stückchen auf den Rad-/Fußweg ausgewichen wird:

    Hier ein Relikt aus der Zeit, in der Fußgänger konsequent von der Straße verbannt wurden, damit sie nicht den "Verkehrsfluss" hindern. Fußgängerunterführung am Friederikenplatz in Hannover. Selbst heute gibt es dort noch keine direkte Fußgängerampel. Eines der krassesten Beispiele hannoverscher Autovernarrtheit der 60er Jahre. Ziemlich genau aus der Zeit dürften auch diese Schilder stammen, die auf den Fußgängertunnel hinweisen. Vermutlich wurden sie noch nie erneuert. Wäre aber auch echt peinlich, den Fußgängertunnel mit den aktuellen Schildern zu beschildern. So sieht jeder schon auf den ersten Blick, dass eine solche Fußgänger-Verkehrsführung aus der Zeit gefallen ist.

    Ein Scherzbold hat sich mit zwei Aufklebern an einem weiteren Schild, das auf die Fußgängerunterführung hinweist, zu schaffen gemacht:

    Ergänzung:

    Habe das Schild in der Bildtafel der Verkehrszeichen 1971 - 1992 gefunden:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1970.svg

    Danach, ab 1992, sah es dann anders aus:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1992.svg

    In der Bildtafel der Verkehrszeichen 1956-1971 habe ich das Schild nicht gefunden.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…n_1956_bis_1971

    ... um mal die eindrücklichsten Beispiele herauszugreifen. Das werden nicht nur ausschließlich Fahrradfahrer gewesen sein. Man muß parallel dazu natürlich den Kfz-, insbesondere den PKW-Verkehr einschränken.

    In Hannover wurde 1965 mit dem Bau einer U-Bahn begonnen. Das hat vor allem dazu geführt, dass der Autoverkehr sehr stark zugenommen hat. Vermutlich deutlich stärker als in anderen Städten, in denen weiterhin nur Straßenbahnen gefahren sind. (Obwohl es davon vermutlich nur wenige gibt im Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik.)

    Es wurde versäumt, den Kfz-, insbesondere den PKW-Verkehr einzuschränken. Die 60er Jahre waren aber auch nicht die Zeit, in denen der PKW-Verkehr bereits so sehr in der Kritik stand wie heute. Und selbst heute gibt es noch genug Anhänger einer grenzenlosen Automobilität, so dass immer wieder fatale Fehlentscheidungen getroffen werden, mit denen der Autoverkehr noch weiter verstärkt wird, obwohl die Grenzen der Belastbarkeit längst überschritten sind.

    Bei der Frage des ÖPNV-Ausbaus steht auch heute noch an erster Stelle: Beeinträchtigt das den Autoverkehr? Dann verzichten wir lieber auf den ÖPNV-Ausbau. Siehe zum Beispiel Rückkehr der Straßenbahn in Hamburg unter dem Titel "Stadtbahn".

    Sohn von toter Radfahrerin schreibt rührenden Abschiedsbrief

    Man sollte die Kommentare darunter vielleicht lieber nicht lesen.

    Oder man nimmt sie als ungefähren Gradmesser, welchen Stellenwert das Auto im Kopf der Hamburger Verkehrsteilnehmer immer noch hat. „Tote Mutter, trauernder Sohn? Scheiß egal, ich habe heute jemanden fast angefahren und noch gehupt!“

    Hast du schon mal von dem Spruch gehört, "Einem bösen Hund wirft man schon mal einen Knochen mehr hin, damit er einen in Ruhe lässt." Eigentlich finde ich den Spruch blöde, weil er quasi ein Verhalten gegenüber einem Tyrannen einfordert, das auf Unterwürfigkeit hinausläuft.

    Was den Autoverkehr angeht, habe ich den Eindruck, dort werden nicht nur einzelne Knochen hingeworfen, sondern ganze Gerippe, in Form von immer schnelleren, immer breiteren Straßen und Verdrängung anderer Verkehrsteilnehmer.

    Und etwas Gutes kann ich dem Spruch auch abgewinnen, wenn man ihn auf den Autoverkehr anwendet: Er zeigt, um was es sich bei dem Autoverkehr handelt.

    Man sollte ihn auch entsprechend behandeln (Nicht wie in dem Spruch gefordert und nicht wie Peta sich das wünschen würde.)

    Der Güterverkehr ist doch nicht Alles. Unfälle mit Lkws sind ohne Frage besonders gefährlich aber sie machen nicht die Masse aus. Pkw-Fahren verursachen viel mehr Abbiege- und sonstige Unfälle. Wenn man jetzt über Abbiegeassistenzen oder Blinklichter redet, um den untoten Winkel zu kompensieren, fallen diese unter den Tisch.

    So wird das zugrundeliegende Problem aus der Schusslinie genommen.

    Und ich ertappe mich manchmal bei dem zynischen Gedanken, dass jetzt ein paar medienwirksame Abbiegeunfälle mit Pkws vielleicht ganz gut wären, um den ganzen Eisberg ins Blickfeld zu rücken.

    Ich hatte geschrieben: "Schöner wäre natürlich deutlich weniger bis fast gar keine autofahrenden VerkehrsteilnehmerInnen. Aber was tun bis dahin?"

    Medienwirksame Abbiegeunfälle mit PKW's helfen da auch nicht weiter. Denn die würden ja nur wieder von den LKW-Unfällen ablenken, bei denen Radfahrer getötet wurden.

    Und die Frage ist, was tun um den Kraftfahrzeugverkehr wirksam zu reduzieren? Auch wenn der Anlass sehr traurig ist, so ist es doch richtig, dass diese Unfälle ein Medienecho auslösen. Und da gehören nun mal auch Diskussionen über solche Maßnahmen wie Rotmarkierungen, Bike-Flash oder andere Ampelschaltungen.

    Ein Schmankerl für Fahrbahnradler:

    Mit dieser Regelung, "Fahrbahn benutzen", können sich sogar Fußgänger anfreunden:


    Allerdings muss ich leider einen kleinen Wehmutstropfen einschenken, weil eben das Fahrbahnradeln vielen immer noch zu unsicher erscheint:

           

    Ort: Hannover, Spinnereistraße Ecke Braunstraße.

    Vielen Dank für die Antworten zum "Bike-Flash". Das Kostenargument hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm. Die springende Frage beim Lostenargument ist ja die, ob man die Kosten der MIV-Förderung zurechnet oder der Radverkehrsförderung. Wenn's blöd läuft kommt dann raus: Wir haben ja schon sooooo viel Geld ausgegeben um den Radverkehr attraktiv zu machen ... Und in Wirklichkeit müsste das Geld für die Bike-Flashs der MIV-Förderung zugerechnet werden.

    Ich nenne das Einfärben "Tarnfarbe auftragen" (Damit man das Blut nicht so sieht). Und Radwegen, die (wenigstens in Hamburg) gerne aus rotem Pflaster bestehen, bezeichne ich oft als Blutspuren. Ja, es könnten Spuren von Zynismus vorhanden sein.

    Wie und welche Furten eingefärbt werden sollten, kann ich nicht sagen. Ich bin einfach kein Freund dieses Farbenspiels. Ich kenn sie auch nur als rutschig, wenn sie feucht sind, oder als so rau, dass man es spürt.

    An der Kreuzung wurden die Fahrbahnmarkierungen erneuert. Auf einen kurzen Blick, den ich hatte, aber so wie sie vorher vorhanden waren.

    Deine Bedenken teile ich, dein Zynismus ist mit etwas zu krass. Aber da du dich damit in Hamburg vor Ort beschäftigst gleich noch eine weitere Frage aus Hannover: Eine weitere Maßnahme, die allerdings jetzt nicht von dem Bezirksrat des betroffenen Stadtbezirks eingefordert wird (Vahrenwald), sondern vom Bezirksrat Mitte sieht die Installation von so genannten Bike-Flashs vor: "Nähert sich ein Radfahrer einer Kreuzung, blinken LED-Lampen in unterschiedlichen Höhen. Sie sollen Lastwagen und Autos beim Abbiegen warnen. Bike-Flash heißt das System. Der Bezirksrat Mitte will es in Hannover testen. Hätte es den tödlichen Unfall an der Vahrenwalder Straße verhindern können?" http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine…ellen-schuetzen

    Diese Bike-Flashs sind Lampen, die aufleuchten, wenn sich ein Radfahrer einer Kreuzung nähert und abbiegende KFZ-Lenker auf den herannahenden Radfahrer aufmerksam machen sollen. Gibt's so was auch in Hamburg, bzw. wird das dort diskutiert?

    Die Erfindung kommt von einem Flensburger und entstand aus einem schlimmen Unfallereignis in Flensburg heraus: Das Flensburger Tageblatt berichtete darüber Anfang des Jahres. https://www.shz.de/lokales/flensb…id19151981.html

    Aber macht das überhaupt Sinn? Meine Befürchtung ist, dass dann Radfahrer an Kreuzungen, die nicht mit den sog. Bike-Flashs ausgestattet sind möglicherweise noch stärker gefährdet sein werden. Und eine weitere Befürchtung ist, dass solche Maßnahmen, die ja möglicherweise nur "Show" - in diesem Fall "Light-Show" - sind, die notwendige Diskussion über Reduktion des Verkehrs und/oder einen sicheren Güterverkehr im Keim ersticken.

    Rutschige oder raue Rotmarkierungen sind natürlich wirklich Mist. Aber da sollte es dann doch möglich sein, die richtige Mixtur zu finden. Und Rotmarkierungen könnten flächendeckend angewendet werden, so dass jeder Autofahrer immer wieder daran erinnert wird: Achtung es gibt auch die radfahrenden VerkehrsteilnehmerInnen. Schöner wäre natürlich deutlich weniger bis fast gar keine autofahrenden VerkehrsteilnehmerInnen. Aber was tun bis dahin?

    Sicherer Warentransportverkehr - ein Beispiel:

    Habe das gegoogelt..hat es schon jemand live gesehen? Scheint ja ein Kiel exklusives Schild zu sein..

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    Habe ein Schild mit demselben Inhalt bei einem Bodenseeurlaub in Friedrichshafen gesehen. Ist jetzt schon ca. 10 Jahre her, deshalb weiß ich nicht, ob's immer noch da steht. Gesehen habe ich es auf dem Weg von der Jugendherberge in Richtung Innenstadt auf einem Weg, der dicht am See lang führte. Vielleicht erinnere ich mich deswegen daran, weil es mich geärgert hat, dass Friedrichshafen wie viele andere Kommunen auch, zwar sehr viel für Autofahrer tut, aber den Radverkehr darüber vernachlässigt. Wenn's dann mal eng wird, dann wird an die Radfahrer appelliert, sich doch bitte vernünftig zu verhalten. Wenn ich mich recht erinnere (hab grad openstreetmap zu Hilfe genommen) stand das Schild an der Ecke Eckenerstraße/Östliche Uferstraße gegenüber der Schreienöschstraße https://www.openstreetmap.de/karte.html

    Das Schild wurde dort wohl deshalb aufgestellt, weil die Östliche Uferstraße in dem Bereich für Autos verboten ist und an schönen Tagen und am Wochenende dort viele Fußgänger lang gingen. Da wollte man den Radverkehr wohl lieber aussperren. An weniger schönen Wochentagen aber ist das Radeln dort kein Problem. (So erinnere ich mich, vielleicht weiß es ja wer genauer?)

    Der gegnwärtige Untersuchungsstand (bin aber zu faul, das rauszusuchen) ist: Das Einfärben von Furten verringert die unnötige Gefährdung auf Radverkehrtanlagen, wenn sie gezielt eingesetzt wird. Wird die Farbe massenhaft genutzt, löst sich der Effekt (wohl durch Gewöhnung) in Wohlgefallen auf.

    Mir stellt sich dabei die Frage, ob bei gezieltem Einsatz die Gefärdung in anderen Stellen steigt. Wenn jemand eine Untersuchung dazu kennt, her mit der Info.

    Diese Problematik mit dem Gewöhnungseffekt sehe ich auch. Und ich habe den Verdacht, dass das Aufbringen roter Farbe auf den Radwegefurten an Kreuzungen, an denen einmal ein Radling schwer verunfallt wurde, vor allem als "Tranquilizer" für die beunruhigte Öffentlichkeit dienen soll.

    Allerdings hat die heutige HAZ-Berichterstattung über geplante Maßnahmen zur Verkehrssicherung an einer Kreuzung an der ein junger Radfahrer totgefahren wurde doch den Eindruck vermittelt, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger die Sache ernst nehmen: "Sichtlich angefasst hat Stadtbaurat Uwe Bodemann am Mittwoch im Bauausschuss Vorwürfe zurückgewiesen, die Stadt handele nicht schnell und entschlossen genug bei der Umgestaltung der Kreuzung Vahrenwalder Straße/Industrieweg, an der am Abend des 18. April ein elfjähriger Radfahrer von einem abbiegenden Lkw überrollt und getötet wurde." HAZ, 16.5.2018 http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…hnell-reagieren

    Und weiter unten heißt es in der HAZ-Berichterstattung:

    Sofort nach Vorliegen des Berichts der Unfallkommission habe die Verwaltung begonnen, die Überprüfung der Ampelschaltung auszuschreiben. Das dauert zwar, „aber dazu zwingt uns das Haushaltsrecht“, sagt Bodemann. Ziel der Überprüfung ist, zu schauen, ob möglicherweise Rechtsabbieger kein Grün mehr bekommen sollen, wenn Radfahrer und Fußgänger queren dürfen. Zudem solle der Radweg auf der Kreuzung „zeitnah“ rot angemalt werden, sagt Bodemann. ADFC-Mitglieder hatten der Stadt vorgeworfen, dass sie nicht alle entsprechenden Ampelschaltungen längst sicherer gemacht hat und die roten Markierungen nicht schon fertig sind.

    Das mit der Ampelschaltung kann sich allerdings zum Schuss ins Knie entwickeln, nämlich dann, wenn die Rechtsabbieger-Grünphase dazu führt, dass die Grünphase für den Fahrrad-Geradeausverkehr drastisch verkürzt wird.

    Das "rot anmalen", ich nenne das mal ein bisschen weniger despiktierlich "rot beschichten" oder "rot anlegen", beinhaltet aber möglicherweise, den von dir erwähnten Gewöhnungseffekt. Und es gibt noch zwei andere Probleme zu klären, die sich daraus ergeben:

    Soll denn die rote Farbe nur auf der Radwegefurt aufgebracht werden, die parallel zur Einfallsstraße (hier die Vahrenwalder Straße) verläuft?


    Oder soll auch die quer dazu verlaufende Radwegefurt (Industrieweg) rot beschichtet werden?

    Und wenn man sich dann noch anschaut, wie übel abgenutzt die alten weißen Markierungen der Furt ausschauen, dann stellt sich doch auch gleich die Frage, in welchem Rhythmus eine Rotmarkierung erneuert werden muss. Hier das Bild ohne die von mir mit dem Bildbearbeitungsprogramm eingezeichneten Rotmarkierungen. Die weißen Fahrbahnmarkierungen der Radwegefurt sind deutlich abgenutzt. Besonders in der Längsrichtung.

    Und wie sieht das nach dem schweren Unfall in Hamburg aus? Sehen die Verkehrsplaner den Ernst der Lage? Und welche Rolle spielen Fahrbahnmarkierungen?

    In der Hamburger Morgenpost vom 9.5.2018 ist zu lesen: "Die Stadt kann aber die Infrastruktur für den Radverkehr verbessern, Radler für Pkw- und Lkw-Fahrer sichtbarer machen – durch Radfahrstreifen und Einfärbungen im Kreuzungsbereich. „Das sind Einzelfall-Abwägungen, aber wir müssen uns das generell verstärkt anschauen“, heißt es im Senat. Beim tragischen Unfall in Eimsbüttel wird die Unfallkommission entscheiden, ob es dort bauliche Veränderungen geben muss – damit Radler dort künftig sicher sind." – Quelle: https://www.mopo.de/30140910 ©2018

    Dass diese Feststellung fataler Quatsch ist, hat man im Zusammenhang mit dem Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt gemerkt und sich peinlich berührt gezeigt:

    https://www.focus.de/politik/deutsc…id_6399376.html

    Paragraf 1, Absatz 11 Opferentschädigungsgesetz (OEG): "Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht worden sind."

    Mir ist nicht bekannt, dass der Attentäter von Berlin geltend gemacht hätte, dass er unbeabsichtigt auf den Weihnachtsmarkt gefahren ist. Im Gegenteil die erklärte Attentatsabsicht war sozusagen Bestandteil seiner tödlichen Fahrt. Dass das Opferentschädigungsgesetz für die Opfer des Anschlags nicht angewandt wurde hat damit zu tun, dass der Gesetzgeber im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) den Passus hat, der regelt, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die aus Schäden resultieren, der mit einem KFZ verursacht wurden.

    Noch mal zu dem Fall aus Hannover: Da attackierte ein Autofahrer drei Fußgänger indem er mit dem Auto auf sie zufuhr. Die Fußgänger springen zur Seite, das Auto durchbricht einen Gartenzaun und bleibt an einer Hauswand stehen. Dann steigen die drei aus und attackieren unter anderem mit einem Baseballschläger die Fußgänger von denen einer ein Messer zieht und sich gegen die Angreifer zur Wehr setzt. http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…rsuchte-Toetung

    Wird ein Gericht den Angriff mit dem Auto als versuchte Tötung bewerten bei der das Auto als Mordwaffe benutzt wurde? Oder wird es sich darauf beschränken, den Angriff mit dem Baseballschläger als versuchte Tötung zu bewerten, bei der ein Baseballschläger als Mordwaffe benutzt wurde? Ein Baseballschläger ist ja im eigentlichen Sinne genau so wenig eine Mordwaffe wie ein Auto, denn das Gerät wird ja zum Baseballspielen hergestellt.

    Auf die Strategie des Veteidigers des beschuldigten Autofahrers darf man gespannt sein. Wenn der behauptet, dass er nicht mit dem bedingten Vorsatz die Fußgänger zu schädigen in Richtung der Fußgänger gefahren ist, wie wird das dann beurteilt? Bei dem Angriff mit den Baseballschlägern jedenfalls sieht das vermutlich anders aus. Ein Auto als Mordwaffe versus ein Baseballschläger als Mordwaffe sozusagen.

    Weiter oben hatte ja Wahl-HHer strengere Strafen in solchen Fällen gefordert wie dem Abbiege-Unfall in München. Das ist einerseits unrealistisch, wenn selbst deutlich eindeutigere Fälle zum Beispiel von Raserei mit Unfallfolgen nicht strenger bestraft werden und es ist auch fraglich gegen wen sich die Strafen richten sollten. Gegen den Fahrer oder gegen das Transportunternehmen, weil es seine Fahrzeuge nicht besser ausrüstet?

    Ein ganz anderer Vorschlag, der eine neue Denk-Richtung einschlägt, wäre die Transport-Straßenbahn. Vielleicht kann eine Transport-Straßenbahn Waren sicherer transportieren und auch der Ausbau des Güterverkehrs mit der Eisenbahn würde vermutlich ebenfalls mehr Sicherheit herstellen. Es können dann größere Warenmengen transportiert, so dass viele LKW-Fahrten wegfallen und die Strecken sind besser abgesichert. Zumindest Eisenbahnstrecken. Aber auch Straßenbahnstrecken kann man besser absichern, als das bei LKW-Transporten möglich ist. Bei der Verteilung im Nahbereich könnten Fußgänger mit Elektro-Transport-Hubwagen zum Einsatz kommen, die von den Straßenbahn-Güter-Haltestellen zum Endverbraucher zum Einsatz kommen. Es wären jedenfalls deutlich weniger LKW's im Einsatz.

    Ein Stückgut-Triebwagen der hannoverschen Straßenbahn, aufgenommen bei einer Tramparade vor dem Hauptbahnhof 2017. Der Straßenbahn-Güterverkehr wurde in Hannover 1953 eingestellt.

    In der Tat, das hatte ich falsch in Erinnerung. Es war "nur" fahrlässige Tötung und versuchter Mord:

    http://www.faz.net/aktuell/gesell…r-13921598.html

    Die Welt vom 20.11.2015 schreibt zu dem Urteil: "Die Jugendkammer hat sie am Donnerstag wegen versuchten Mordes durch Unterlassen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt." Das Auto spielte also als "Mordwaffe" keine Rolle in dem Fall. Vielmehr resultiert die Verurteilung wegen "versuchten Mordes" aus der Tatsache, dass die Fahrerin vom Tatort weggefahren ist, ohne sich um den von ihr Verunfallten zu kümmern.

    Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/ar…die-Folgen.html

    Hätte die Fahrerin sich nicht vom Unfallort entfernt, dann wären nur die anderen beiden Anklagepunkte relevant gewesen. Ich sehe gerade auch in der von dir angeführten Berichterstattung wird das deutlich: "Das Gericht sah die Tatbestände fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung als erfüllt an und verurteilte die Angeklagte zudem wegen versuchten Mordes, weil sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte."

    Ich habe ja nicht bestritten, dass man auch ohne Auto oder ohne eine Waffe einen Mord oder einen Mordversuch begehen kann. Mir ging es darum deutlich zu machen, dass die Gerichtsurteile in entsprechenden Fällen einen Mord oder eine bedingt vorsätzliche Tötung dann ausschließen, wenn die Tötung mit einem Auto erfolgte. Und das hat seinen Grund unter anderem darin, dass das Bundesverfassungsgericht 2008 feststellte, dass ein Auto keine Waffe sein könne.

    "Radwege auf der Straße sind gefährlich". "Die Radwege in Hamburg sind gut." "Wir brauchen mehr Hochboardradwege." "Man sollte den armen Autofahrern nicht auch noch was wegnehmen."

    Direktlink zum Youtube-Vidoe der Hamburger Morgenpost.

    Die Leute stehen am Ort des Geschehens und sehen trotzdem nicht hin. ||

    Ich hatte ja schon auf der Hannover-Seite darüber berichtet, dass die Rot-grün-gelbe Rathauskoalition beschlossen hat, dass

    "durchgehende rote Streifen auch auf Kreuzungen ... den Radverkehr in Hannover sicherer machen" sollen.

    http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…cherheit-sorgen

    Radverkehr in Hannover soll mit durchgehenden roten Streifen sicherer gemacht werden

    Mal abgesehen davon, dass das möglicherweise nicht den gewünschten Effekt bringt und der Radverkehr dadurch auch nicht sicherer wird, so könnte es doch zumindest den m. E. verkehrspolitisch richtigen Ansatz, der Radverkehr gehört auf die Straße, bestärken. Radverkehrsführungen auf der Straße werden ja oft von Leuten abgelehnt, mit der Begründung, da werde ja nun wirklich gar nichts mehr für den Radverkehr getan.

    Die Rotmarkierung zeigt, dass hier doch etwas getan wird für den Radverkehr.

    Leider gab es nur wenige Tage vor dem tödlichen Abbiegeunfall in Hamburg , nämlich am 18.4.2018, einen ebenfalls tödlichen Unfall in Hannover, bei dem ein elfjähriger Radfahrer vor den den Augen seiner Mutter von einem abbiegenden LKW tot gefahren wurde. HAZ vom 19.4.2018 http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…agen-ueberrollt

    Hier eine Bildcollage der Unfallstelle in Hannover links ohne rechts mit eingezeichneter Rotmarkierung:

           

    Vielleicht habe ich ja einen Beitrag zu dem Hamburger Unfall übersehen, aber es kam mir beim Lesen dieses Threads so vor, das diese Option, Radwegefurten durch Rotmarkierungen sicherer zu machen, nicht erwähnt wurde. Deshalb habe ich die beiden Fotos aus Hannover noch mal gegenübergestellt. Lässt sich so was auch für den Ort des schweren Verkehrsunfalls in Hamburg anfertigen. Und wie beurteilt ihr die Sicherheitswirkung von Rotmarkierungen?

    In Hannover wurde das in Folge des Unfalls als eine Maßnahme diskutiert:

    "Im Rahmen der Begutachtung der Örtlichkeit durch die Unfallkommission wurden, unabhängig vom Unfall, aus Gründen der Verkehrsunfallprävention Optimierungen empfohlen. So wurde vorgeschlagen, dass alle Radwegfurten am Knotenpunkt - entsprechend dem Beschluss des Rates der LHH – rot eingefärbt werden sollten. Ebenfalls unabhängig von den Geschehnissen am 18.04.2018 sollte die Fußgängerfurt barrierefrei gestaltet und die Sichtbeziehungen - insbesondere auf Radfahrende, die rechtmäßig den Gehweg befahren wie beispielsweise Kinder bis neun Jahre - weiter optimiert werden." Quelle: https://www.focus.de/regional/hanno…id_8911173.html

    Drei Bremsen habe ich auch – es fühlt sich einfach besser an.

    Und gerade bei einem Leihrad sind drei Brmesen sicherer als nur zwei, weil derjenige, der damit fährt, es zum Beispiel nicht gewohnt ist, mit dem Rücktritt zu bremsen und sich deshalb über die beiden Handbremsen freut. Oder derjenige, der es nicht gewohnt ist mit beiden Handbremsen zu bremsen, sich darüber freut, dassw er wie gewohnt einen Rücktritt hat. In Holland ist mir übrigens aufgefallen, das Fahrräder mit Rücktritt in der Regel gar keine zweite Bremse haben.

    Eine technische Lösung allein wird nicht reichen. Man muss nachhaltig in den Köpfen der Kfz-Führer verankern, dass sie schon eine gefühlt kleine Unachtsamkeit zum Mörder machen kann. Und die Strafen dafür müssten dann auch abschreckend genug sein.

    Kein Mord ohne Mordwaffe. Das ist ein juristisches Problem im Autoland Deutschland, dass es schwer werden dürfte, einem Autofahrer nachzuweisen, dass er einen Mord begangen hat, wenn er mit seinem Kraftfahrzeug jemanden tot fährt, weil das Kraftfahrzeug per höchstrichterlichem Bescheid vom September 2008 keine Mordwaffe sein kann. Wozu die FAZ süffisant schreibt, dass derjenige, der die Option Auto=Mordwaffe nicht ausschließt, wohl ein Autofeind sein müsse: "Dass des Menschen bester Freund, sein Kraftfahrzeug, vor dem Gesetz nicht als schnöde Waffe gelten darf, mag jedem ohne weiteres ersichtlich sein. Dennoch bedurfte es nun offenbar einer Klarstellung von höchster Stelle. (...) Dass des Menschen bester Freund, sein Kraftfahrzeug, vor dem Gesetz nicht als schnöde Waffe gelten darf, mag jedem recht denkenden und fahrenden Bürger ohne weiteres ersichtlich sein. Dennoch bedurfte es nun einer Klarstellung von höchster Stelle, um auch dem letzten Autofeind klarzumachen, dass „die bloße Möglichkeit, einen Gegenstand auch in zweckentfremdender Benutzung zur Bekämpfung von Zielen zu verwenden, zur Begründung der ,Waffeneigenschaft‘ nicht ausreicht“."

    http://www.faz.net/aktuell/politi…fe-1700460.html

    Da aber ein Auto keine Mordwaffe sein kann, kann ein Autofahrer, der jemanden tot fährt auch kein Mörder sein.

    Zumindest die Polizei sieht das bisweilen anders, wie dieses Beispiel aus Hannover belegt: "Die Polizei ermittelt gegen zwei Insassen eines Mercedes 500, die am Sonnabendnachmittag in Ahlem versucht haben sollen, mit dem Wagen drei junge Männer zu rammen. Die Kripo geht von einem versuchten Tötungsdelikt aus. Die Hintergründe des Angriffs liegen derzeit noch im Dunkeln." aus der HAZ vom 14.5.2018, http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…rsuchte-Toetung

    "Versuchtes Tötungsdelikt" bedeutet, dass bei der Urteilsfindung nicht einfach von Fahrlässigkeit ausgegangen werden kann, denn dann könnte man ja nicht von einer versuchten Tötung ausgehen. Bei einer versuchten Tötung ist vielmehr Vorsatz im Spiel oder es liegt eine bedingt vorsätzliche Handlung zu Grunde. Der Fahrer wusste, dass seine Fahrt für den Fußgänger sehr leicht tödlich hätte enden können. Mal schauen wie dieser aktuelle Fall aus Hannover entschieden wird. Es ist zu befürchten, dass der Fahrer mit fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr davonkommt, denn ein Auto kann ja keine Mordwaffe sein.

    Wenn du noch dazu kommst die zu testen, berichte doch bitte mal, ob die ein Rücktritt haben. Es sind zwei Handbremsen zu sehen, deshalb tippe ich mal auf kein Rücktritt. Aber wer weiß, eine dritte Bremse ist ja nicht verboten.

    Lischen-Radieschen und ich haben am Karfreitag die Dinger mal besichtig und, puh, das ist schon echt ein Haufen Schrott. Dieses Exemplar haben wir vor dem Hauptbahnhof gesehen.


    Ich kann schon verstehen, warum die Leute die Teile in den Baum hängen. Viel mehr kann man damit ja nicht anfangen.

    Also ein Haufen Schrott - das finde ich jetzt aber doch übertrieben. Und fahr'n kann man auch drauf, wenn auch recht spartanische Angelegenheit. Aber immer noch besser als so was: