Beiträge von Ullie

    Wo ich gerade die Verordnung vor mir habe:

    Vielleicht sollten wir Radfahrer dagegen lautstark protestieren? Das lässt sich nämlich ganz schnell umformulieren:

    Also dieser Satz, "Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.", macht mir wenig Kopfzerbrechen. Wer das Maximum aus seinem Roller rausholt, der wird wohl eher mich überholen anstatt dass ich den Elektro-Tretroller überhole.

    Deiner Befürchtung, dass nämlich jemand auf die Idee kommt, diesen Satz in die StVO aufzunehmen, "Wer ein Fahrrad fährt, muss schnellerem KFZ-Verkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.", möchte ich entgegenwirken. Deshalb schlage ich vor: "Wer einen Elektro-Tretroller fährt, der darf damit niemanden überholen, der auf einem Fahrrad fährt." Und das können wir dann gerne von Elektro-Tretrollern auf Autos übertragen!

    Aber jetzt noch mal im Ernst:

    In der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung steht ja tatsächlich: "§ 11, Allgemeine Verhaltensregeln, (1) Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss einzeln hintereinander fahren, ..." https://www.dvr.de/verkehrsrecht/ekfv/1-15.html

    Das heißt auch in einer Fahrradstraße, in der Fahrradfahrer*innen nebeneinander fahren dürfen, dürfen Elektrotretrollerfahrer*innen das nicht!

    Und dann steht da ja auch noch in der StVO: §2, Abs. 4: "Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird." https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html Dieser Satz ist etwas unglücklich formuliert, weil man denken könnte, man müsse mit dem Fahrrad einzeln hintereinander fahren. Tatsächlich verhält es sich jedoch so, dass man sehr wohl nebeneinander mit dem Fahrrad fahren darf, wenn man damit keinen behindert. Nähert sich ein weiteres Fahrzeug, so dass es zu einer Behinderung kommen könnte, muss man ggf. hintereinander fahren. Meistens ist ja eine Fahrbahn breit genug, um ohne zu stören nebeneinander fahren zu können mit dem Fahrrad.

    Mit den Fahrrad ja - aber nicht mit dem Elektro-Tretroller, denn deren Fahrer*innen sind wie die anderer KFZ dazu verpflichtet, hintereinander zu fahren.

    Zur Klagebefugnis eines Radfahrers gegen Schutzstreifen für Radfahrer gab es letztes Jahr was vom OVG Lüneburg: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal…l&showdoccase=1

    Dr. Dietmar Kettler (möge er in Frieden ruhen) hat sich hier dazu geäußert: https://fahrradzukunft.de/27/schutzstreifen-klagebefugnis/

    In den Niederlanden ist die Benutzungspflicht eines Schutzstreifens, nach dem was ich darüber gelesen habe, so geregelt:

    "Nur durch andere Pflasterung oder rote Farbe mit gestrichelter Grenzlinie gekennzeichnete Streifen am Fahrbahnrand ohne Fahrradpiktogramme sind keine benutzungspflichtigen Radfahrstreifen, sondern Suggestivstreifen ohne rechtliche Verpflichtungen."

    https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage

    Neben den Suggestivstreifen gibt es aber auch benutzungspflichtige Streifen am Fahrbahnrand.

    "„Fietsstrooken“ (Radfahrstreifen) haben Breiten bis zu 2,00 m und werden rot eingefärbt und mit Piktogramm markiert. Sofern sie mit einer unterbrochenen Linie markiert sind, dürfen sie bei Bedarf von Kfz überfahren werden, um etwa zu einem Parkstand zu gelangen. Es darf dort jedoch nicht gehalten und geparkt werden. Wenn sie mit einer durchgezogenen Linie markiert sind, ist auch ein Überfahren nicht erlaubt, diese Streifen sind allein Radfahrenden vorbehalten."

    Quelle: Schutzstreifen außerorts Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern von 2015

    https://www.regierung-mv.de/static/Regieru….%20Anlagen.pdf , Seite 28

    Das Bundesverkehrsministerium hatte la vorgeschlagen, das Halten auf Fahrradschutzstreifen zu verbieten. Damit würde das deutsche Schutzstreifen-Modell näher an das niederländische heranrücken.

    "Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen soll demnach künftig bis zu 100 Euro Strafe kosten. Bisher sind es 15 bis 30 Euro. Auch das dreiminütige Halten auf Schutzstreifen soll demnach künftig nicht mehr erlaubt sein."

    Tagesspiegel vonm 15.8.19

    https://www.tagesspiegel.de/politik/scheue…e/24906448.html

    Ich habe gestern mit meinem (Nicht-E-)Tretroller zum ersten mal einen E-Scooter vor mir gehabt, und überholt 8) Bergauf fuhr das Ding schätzungsweise nur 18 km/h, da konnte ich minimal aufholen, bergab dann problemlos überholen.

    Ich muss gestehen, dass ich nur selten mal einen (Nicht E-)Tretroller ausprobiert habe. Kann man denn beim (Nicht E-)Tretroller problemlos Handzeichen geben? Du verfügst doch dazu bestimmt über Erfahrzungswerte.

    Bei E-Tretrollern scheint das jedenfalls nicht so leicht möglich zu sein: "Die Scooter lassen sich nicht mit einer Hand steuern. Handzeichen vor dem geplanten Abbiegen sind deshalb kaum möglich – schon gar nicht, wenn man sich dabei noch nach hinten umdreht.", heißt es in einem Fahrtbericht auf Techbook vom 21.6.2019 https://www.techbook.de/easylife/escoo…fahrungsbericht

    https://emag.hamburger-wochenblatt.de/titles/hamburg…ons/455/pages/6

    Ich an seiner Stelle hätte darüber geschimpft, dass 4 Stationen mit der Bahn in Hamburg kein Nahbereich mehr sind, sondern schon so viel kosten wie 40 km quer durch Hamburg, und ich wäre auf der Fahrbahn gefahren, aber er hier ... outet sich als Autobesitzer, für den 3,30 für ein Ticket »durchaus viel Geld« sind, und er fordert, dass »Fahrradwege ausgebaut werden«.

    Och jo ...

    Interessanterweise spielt der Autor auf den Elektroroller-Trend an. Da schau ich mir doch mal da die Preise an: https://www.abendblatt.de/hamburg/articl…nt-hamburg.html

    Registrierungsgebühr: 1 Euro + 15 bis 20 Cent pro Minute (je nach Anbieter) macht bei 20 Minuten nochmal 3 bis 4 Euro oben drauf.

    Hm:/!

    Motorbetriebene Fahrtmöglichkeit in Hamburg mit Sitzplatz (jenachdem, manchmal auch nur Stehplatz) und Dach über dem Kopf ist billiger als Stehplatz unbedacht.

    Auch in Hannover gilt der Nahbereich in den Stadtbahnen nur für drei Stationen, in den Omnibussen 5 Stationen. Das Einzelticket (für mehr als drei Stationen) kostet 2,80 Euro, das Tageseinzelticket ist so teuer wie zwei Einzeltickets und kostet 5,80 Euro.

    Ich schreibe das, weil ich wenig davon halte, den ÖPNV pauschal billiger zu machen, wie es häufig gefordert wird.

    In dem Text zu dem Bild heißt es:

    Ein Zeuge meldete das Rad, das leicht beschädigt und ohne Kennzeichen in Nähe einer Baustelle abgestellt war.

    Muss den ein solches Quattrocvycle ein Kennzeichen haben?

    Ich habe mich das schon manchmal gefragt, wenn ich diese Fahrzeuge gesehen habe:

    "Charly" ist ja wohl kaum ein amtliches Kennzeichen.

    Ist für Dich direktes Linksabbiegen wirklich so ungewöhnlich?

    Vielleicht hängt das damit zusammen, dass ich kein Autofahrer bin?

    Allerdings haben auch die Autofahrer, mit denen ich gesprochen habe, selten den Drang mit dem Rad so abzubiegen, wie es in dem Film gezeigt wird.

    https://www.youtube.com/watch?v=VBS4Q5K9FZg

    Die Kreuzungen in dem Film kenne ich, allerdings sind die gezeigten Linksabbiege-Stellen nicht Teil meiner regelmäßigen Fahrradwege.

    Und bevor jemand so abbiegt, wie in dem Film gezeigt, würde ich ihm empfehlen, erst mal in Ruhe die Kreuzung zu beobachten.

    Die Bemerkung von hane,

    1. Die StVO wurde so geändert, dass es grundsätzlich erlaubt ist. Das schließt das Verlassen eines benutzungspflichtigen Radwege mit ein. Man sollte sich als Radfahrer aber nicht wundern, wenn Polizei, Justiz und Unfallgegner es anders sehen. Auch muss man sich rechtzeitig einordnen, was immer das bedeutet.

    deute ich mal so, dass es sich nicht empfiehlt allzu bekenntnisreich über das eigene Abbiegeverhalten Auskunft zu erteilen.

    Aber das geht ja auch anders:

    Es gibt da eine Kreuzung in Hannover, die von vielen Radfahrern regelmäßig passiert wird. Und nach meiner Beobachtung ist eine zunehmende Anzahl der Radfahrer nicht mehr bereit, der extrem umwegigen und langwierigen Radwegeführung zu folgen.;)

    Wer von der Marienstraße aus auf den Aegidientorplatz zufährt, um von dort aus in den Friedrichswall weiterzufahren hat als Radfahrer im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, die auf dieser Karte, auf der Basis von openstreetmap erstellt, gezeigt werden:

    Auf diesem Bild ist der Radfahrer ganz rechts im Bild auf dem besten Weg über die rote Route weiter zu fahren. Vielleicht will er aber auch in die Georgstraße weiterfahren?

    Die anderen drei Radler wollen möglicherweise die grüne Route nehmen. Dazu halten sie aber meines Erachtens zu weit rechts, nämlich mitten in der Radverkehrsanlage. Besser wäre es, sie setzten sich vor das Auto (gelbe Linie), damit dem Fahrer klar ist, auf den Radverkehr direkt vor meiner Motorhaube muss ich achten.

    Beim Losfahren kann es passieren, dass Autofahrer geradeaus fahren oder rechts abbiegen, so dass die Radfahrer gefährdet sind, die sich neben dem schwarzen PKW aufgestellt haben.

    Allerdings fehlt leider eine Aufstellfläche für den Radverkehr vor dem Autoverkehr. Vermutlich ist es von Seiten der Verkehrsverwaltung aus unerwünscht, dass Radfahrer hier von ihrem Recht Gebrauch machen, direkt links abzubiegen. Wenn man als Radfahrer nicht als erstes an der Haltelinie der Kreuzung anlangt, dann ist es besser, sich hinter dem schwarzen PKW aufzustellen.

    Ich wünsche mir einen aufgeweiteten Radaufstellstreifen an dieser Stelle. Dann stünde das schwarze Auto nicht da wo es jetzt steht, nämlich mitten in der Aufstellfläche für Fahrräder, sondern würde vor der Haltelinie für Autos warten. Ja ich weiß, das macht leider auch nicht jeder Autofahrer so, aber viele machen es.

    Ergänzung: die googlemaps-Satellitenbild-Perspektive: https://www.google.de/maps/@52.36886…t/data=!3m1!1e3

    Habe das Bild mit dem Schild zwar schon andernorts (Endlich Licht am Ende des Tunnels?) eingestellt, aber hier passt es auch hin. Das Schild warnt vor den Folgen der Nassreinigung im Ihmezentrum-Fußgänger- und Radfahrertunnel:

    Wie schon an anderer Stelle gesagt: Wenn ich hie und da Kritik am Elektro-Tretroller-Trend übe, dann geht es mir keineswegs darum, diese Mobilitätsform pauschal zu verteufeln.

    Das besorgen andere: https://www.youtube.com/watch?v=z2-7cRimafE

    In Minute 2:00 von 10:05 wird eine Studentin ins Spiel gebracht, die Fahrerin eines Cabrio.

    Fast zwei Minuten lang wird die Cabrio-Fahrerin dann quasi als bedauernswertes "Opfer" eines Unfalles mit einem Elektro-Tretroller dargestellt.

    Das Unfallereignis wird so geschildert:

    An einer Kreuzung an der die Studentin mit ihrem Auto links abbiegen will, kommt von rechts entgegengesetzt der gebotenen Fahrtrichtung die Fahrerin eines Elektro-Tretrollers und fährt ihr in die Seite.

    "Obwohl sie alles richtig macht", heißt es in dem Film, "hat sie keine Chance, das Schlimmste zu verhindern."

    Da wäre ich mir allerdings nicht so sicher, ob diese Aussage, "Obwohl sie alles richtig macht", auch wirklich zutrifft. Aber lassen wir das mal bei Seite.

    Geradezu agitatorisch wird der Filmbeitrag kurze Zeit später bei Minute 3:07 als Bilder von einer Unfallaufnahme gezeigt werden und die Sprecherin sagt: "Eine Helmpflicht hätte den Unfall wohl nicht verhindert, aber zumindest abgeschwächt."

    Diese Aussage ist kompletter Quatsch, denn unabhängig von der Frage ob das Tragen eines Helms beim Fahrradfahren oder Elektrotretrollerfahren tatsächlich mögliche Unfallfolgen abschwächen kann, ist doch auch bei einer Helmtragepflicht noch längst nicht gewährleistet, dass dann tatsächlich auch Helme getragen werden. Vielmehr gibt es mit diesem Film einen weiteren Beleg dafür, dass es bei der Helmtragepflicht einzig und allein den Autofahrern darum geht, ihr schädliches Verkehrsverhalten schönzureden.

    Besonders krass finde ich allerdings im Fall von diesem Agitationsfilm des Spiegels, dass er ausgerechnet eine Kabriofahrerin als vermeintliches "Opfer" eines Elektrotretrollerunfalles präsentiert wird, bei dem der Unfallgegner keinen Helm trägt.

    Denn schließlich ist das Verdeck eines Kabrios keinesfalls vergleichbar mit dem relativ stabilen Blech eines Autodachs, so dass man also durchaus eine Helmtragepflicht für Kabrio-Fahrer*innen in Erwägung ziehen sollte. Schließlich spielen sich Unfälle mit solchem Fahrzeug häufig genug in einem deutlich höheren Tempo-Bereich ab.

    Siehe zum Beispiel hier: "BMW rast in Cabrio: 48-Jähriger tot" https://www.youtube.com/watch?v=g57cq6g-zs8

    Oder hier: "Schwangere Frau und Cabrio-Fahrer bei Frontalzusammenstoß verletzt" https://www.youtube.com/watch?v=h-b-IEl3qDk

    Oder hier: "500er Mercedes SL Überschlag - Cabrio Fahrer schwer verletzt" https://www.youtube.com/watch?v=Go21aDtxWK8

    In keinem einzigen der aufgezählten Unfälle mit Cabrio-Beteiligung wird auch nur angedeutet, dass die Fahrer*innen oder weitere Insassen der Cabrios durch einen Helm sich vor Verletzungen hätten sichern können.

    Dass das offensichtlich ist, weiß jeder, der hin und wieder bei so was reinschaut:

    "Formel 1 Helm-Technik erklärt" https://www.youtube.com/watch?v=SSnjV4t47EQ

    Wenn jedoch ein Zweirad ins Spiel kommt, dass maximal 20 km/h schnell fahren kann, dann halten die Spiegel-Autoren Opfer-Bashing für angezeigt.X(


    Die Autofahrer fühlen sich jedoch ziemlich sicher geschützt vor einer Helmplicht, zumindest glauben sie, sich da ein paar Späßchen erlauben zu können:

    https://www.youtube.com/watch?v=1oqnDbbfomU

    Wartet es nur ab Freunde der dröhnenden Motoren! Denn eines ist doch ganz klar:

    DAS AUTO MUSS WEG!

    Dann braucht es auch keine Helmpflicht für Autofahrer mehr.

    Nicht in Hamburg! Hier geht es darum, sich als fahrradfreundlich darzustellen. Fahrradfreundlichkeit wird dabei in Kilometern gemessen. Wenn ein Abschnitt so oder so mit der Sanierung dran ist, ist es relativ kostengünstig, sich voll für den Radverkehr einzusetzen. Es fehlt aber vollkommen an einem Konzept, einer Leitlinie. Jeder Planer macht das, was er für richtig hält.

    Und leider gibt es so viele verschiedene Auffassungen über das, was für den Radverkehr richtig ist, wie es Planer gibt.

    Was zum Beispiel gar nicht zusammenpasst ist ein Planer, der eine Fahrspur für den Autoverkehr umwandelt in einen geschützten Radfahrstreifen, während ein anderer Planer lieber dieselbe Fahrspur zum Parkstreifen umwandeln würde und auf dem frei gewordenen Parkstreifen einen Hochbordradweg anlegt.

    Wenn die unterschiedlich tickenden Planer nacheinander verschiedene Abschnitte derselben Straße jeweils nach ihrern eigenen Gutdünken gestalten, dann wird das nichts.

    Mal ganz abgesehen von den Planern und Entscheidern, die es generell ablehnen in irgendeiner Form dem Radverkehr zusätzliche Verkehrsflächen bereit zu stellen, die dem MIV abgerungen werden.

    Wie ist das eigentlich mit dem nebeneinanderfahren mit Elektro-Tretrollern, besonders im Bereich von Fahrradstraßen?

    In der Erläuterung zu Zeichen 244, Fahrradstraße, steht: "Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt."

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 2, Nummer 23, Absatz 3.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html


    Wie schon an anderer Stelle gesagt:

    Ich möchte die Elektro-Tretroller nicht pauschal verteufeln.

    Auch wenn es mir jetzt schon mehrfach passierte, dass ich beim Fahren auf einem benutzungspflichtigen Radweg von Elektro-Tretroller-Fahrern, die auf dem Bürgersteig rechts von mir fuhren, überholt wurde.

    So was kann schon mal vorkommen. Auch andere Verkehrsteilnehmer*innen sind nicht immer nur Engel. :saint:

    Und vermutlich sind längst nicht alle Tretrollerfahrer kleine :evil:.

    Zumal es da ja auch noch die großen gibt, die mit ihren Stadtpanzern legal und dennoch rücksichtslos den Straßenraum besetzen.

    Aber die Frage steht im Raum und ist meines Erachtens vielfach noch gar nicht in den entsprechenden Regelwerken angekommen. Unabhängig davon, ob man das nun gut finden würde oder eben nicht, ist es nicht klar, ob Elektro-Tretrollerfahrer in Fahrradstraßen nebeneinander fahren dürfen.

    Elektrotretroller sind Kraftfahrzeuge, die ohne Kraftanstrengung durch den Nutzer beschleunigen und immerhin erlaubte 20 km/h schnell fahren. (Illegal manipulierte fahren oft noch schneller). Immerhin gibt es manche Kommentatoren, die fordern, dass Fahrradverkehr grundsätzlich auf die Fahrbahn gehört, dann muss das doch erst recht für den Elektro-Tretroller gelten! Schließlich sind Elektro-Tretroller ebenfalls Kraftfahrzeuge und eher wie Autos und Motorräder als Fahrräder zu behandeln. Deshalb begrüße ich es auch, dass das Nebeneinanderfahren von Tretrollern in Fahrradstraßen bislang verboten ist!

    Stückwerk eben. »Paradies« in der Washingtonallee und »Hölle« an der Horner Rampe.

    Vielleicht ist es aber auch Salami-Taktik? Heute eine Fahrspur in der Washingtoner Allee umwandeln ...

    Und eines Tages wird die Frage immer lauter: Wann wird denn nun endlich die "Hölle von Horn" ausgeräuchert?

    Vielleicht schafft eKFV § 10 Zulässige Verkehrsflächen Klarheit?

    In § 10 - Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) steht ja am Ende in Absatz 3: "

    Eine allgemeine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen auf solchen Verkehrsflächen kann durch Anordnung des Zusatzzeichens

    j0756-1_0010.jpg„Elektrokleinstfahrzeuge frei“

    bekannt gegeben werden." https://www.buzer.de/10_eKFV.htm

    Das würde aber doch bedeuten, dass es heute schon möglich ist, dass die Verkehrsbehörde einer Kommune eine Busspur für Elektro-Tretroller freigeben darf. Dazu müsste nur das Schild mit dem Elektrotretroller und dem Wort frei unter das Schild 245 Bussonderfahrstreifen [Zeichen 245]gehängt werden. Warum sollte denn der Bundesverkehrsminister eine Gesetzesänderung anstreben, die es Kommunen ermöglicht, Elektro-Tretroller auf Busspuren zuzulasen, wenn das bereits heute schon möglich ist?

    Das Foto passt auch zum Themenstrang "Krumme Verkehrszeichenträger" oder vielleicht auch zu "Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht". Ich will es nehmen, um ein neues Thema aufzumachen: "Handlungs-Strategien im Kreuzungsbereich"

    Einer von Hannovers großen Hauptverkehrs-Knotenpunkten ist zweifelsfrei der Aegi, der Aegidientorplatz. Dort ereignete sich am zurückliegenden Wochenede ein Unfall, bei dem man vielleicht sogar von einer versuchten bedingt vorsätzlichen Körperverletzung oder gar einem versuchten bedingt vorsätzlichem Totschlag sprechen muss: "Die Polizei ist auf der Suche nach einem Audi-Fahrer, der am Wochenende am Aegidientorplatz eine Ampel umgefahren und beinahe eine Radfahrerin erfasst hat." HAZ vom 19.8.109 https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…und-rammt-Ampel

    Das alles ist schlimm und verdiente vielleicht bereits eine eigene Diskussion.

    Ich möchte aber auf was anderes hinaus: Die krumm gefahrene Ampel, die durch den Audi-Fahrer außer Funktion gesetzt wurde, signalisiert einen stark frequentierten Fahrradüberweg und der wurde mangels funktionierender Ampel gesperrt. Siehe Fotos!

     

    Viele Radfahrer*innen sind von ihrer üblichen Route abgewichen und haben stattdessen den links im Bild erkennbaren Überweg benutzt und sind dann auf der anderen Seite den Radweg in Gegenrichtung gefahren (was erlaubt ist!) und dann früher oder später wieder zurück auf ihre übliche Fahrseite.

    Hier das Ganze auf googlestreetview in etwa aus der Perspektive des ersten Bildes: https://www.google.de/maps/@52.36825…1!7i5760!8i2880 (Damals waren die Fahrradüberwege noch nicht rot markiert.)

    Ganz wenige Radfahrer*innen haben den Radweg kurz vor der Kreuzung Richtung Fahrbahn verlassen und haben den Weg über die eine der beiden Fahrspuren für Linksabbieger genommen und sind nach Passieren der Kreuzung wieder auf den rechtsseitigen Radweg aufgefahren:

    Das habe ich so noch nicht dort beobachtet. Es ist wohl normalerweise auch keine Methode, um dort schneller über die Kreuzung zu kommen. Es sei denn, die Fahrrad-Ampel ist ausgefallen. Und der sehr schön rot markierte Fahrrad-Überweg wurde gesperrt.

    Ist es denn von der StVO gedeckt, den Radweg im Kreuzungsbereich zu verlassen?

    Dieser Video aus Hannover zeigt mehrere vergleichbare Beispiele:

    https://www.youtube.com/watch?v=VBS4Q5K9FZg

    In §9 der StVO, in Absatz 2 steht: "Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll." Das bedeutet doch vermutlich, dass es im Rahmen der StVO möglich ist, sich mit dem Fahrrad auf die Linksabbiegespur einzuordnen und direkt links abzubiegen, denn offensichtlich geht man in der StVO davon aus, dass es normal ist, auch für Fahrradfahrer*innen (!), sich auf die Linksabbiegespur einzuordnen. Man "braucht" das aber nicht zu machen.

    Ich selbst mag's lieber gemütlich und fahre normalerweise nicht so, wie es in dem Youtube-Film gezeigt wird, über diese Kreuzungen, von denen ich die meisten schon häufig passiert habe. (Allerdings nicht unbedingt immer mit Linksabbiegen.) Aber wenn ich eine Kreuzung regelmäßig befahre, dann schau ich mich ganz gern dabei ein wenig um und probiere mal was Neues aus.

    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/…vo-novelle.html

    Daraus:

    Einfach die Originalquelle hernehmen statt nur das was die Medien draus machen. Ich hatte nur eine bearbeitete Quelle gesehen, die korrekterweise nicht einfach nur "soll freigegeben werden" schrieb, sondern von der Möglichkeit der Freigabe berichtete: die Tagesschau.

    So richtig klar ist mir die Sache allerdings immer noch nicht. Kommunen haben die Möglichkeit, Busspuren für Radfahrer frei zu geben. Ich hatte angenommen, dass das automatisch bedeutet, dass diese Busspuren, die für Radfahrer freigegeben sind, auch für Elektro-Tretroller freigegeben sind.

    Denn die Elektro-Tretroller-Fahrer*innen sollen ja auch die Radwege nutzen und nicht auf den Fußwegen fahren.

    Gibt es denn die Benutzungspflicht für Radwege wie bei Fahrrädern auch für Tretroller? Oder müssen die Elektro-Tretroller auch dann einen Radweg benutzen, wenn der nicht benutzungspflichtig für Radfahrer ist?

    Ist also ein Radweg, der nicht mit einem blauen runden Schild mit Fahrradsymbol gekennzeichnet ist, ein so genannter Angebotsradweg also, benutzungspflichtig für Elektro-Tretrollerfahrer?

    Andererseits: Wenn eine Busspur für Fahrradfahrer*innen freigegeben ist, dann bedeutet das ja nicht unbedingt, dass Radfahrer*innen verpflichtet sind, die Busspur zu benutzen. Oder doch? Oder nur dann, wenn kein erkennbarer Angebotsradweg vorhanden ist? Oder der Fußweg für Radfahrer freigegeben ist [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ?

    Billstedt, Jenfeld, Hamm und Horn

    schuf der liebe Gott im Zorn.

    Horner Rampe. Die Version »grauer Pfosten ohne Reflektoren halb auf dem Radweg« gibt es dort dutzendfach.

    Kurios ist, dass den Verantwortlichen die Gefährlichkeit mit der sie das Schild und den Poller aufgestellt haben, durchaus bewusst ist, denn sie haben die entsprechenden Leitlinien mit weißer Farbe auf den Radweg aufgebracht, die wohl verhindern sollen, dass Radfahrer hängen bleiben.

    Kurios ist auch, dass die Verkehrsbehörde zwar die Radwege (so bescheiden sie auch angelegt sind) davor schützen will, dass sie von Autos befahren oder zugeparkt werden, damit aber neue Gefahren schafft.

    Die Fahrbahn hat vier Fahrspuren, zwei für jede Richtung. Da kann man eigentlich nur empfehlen, dass davon jeweils eine zu einem geschützten Radfahrstreifen umgestaltet wird.

    Die Situation in Horn erinnert mich ein bisschen an diese Situation aus Hannover, die ich an anderer Stelle (krumm gefahrene Verkehrszeichenträger) schon mal ins Forum stellte:

    Allerdings fehlen die weißen Leitlinien in Hannover. Dafür stehen die Poller weiter außen.

    E-Scooter sollen, wenn es nach dem Willen des Bundesverkehrsminsters geht, auf Busspuren fahren dürfen, ebenso Autos, die mit mehr als zwei Personen besetzt sind. Da werden sich die Hersteller von Schaufensterfiguren wohl auf einen satten Absatz-Anstieg freuen dürfen:

    "Kurioser Betrug auf der Autobahn: Mann mit Schaufensterpuppe auf der Überholspur", siehe Yahoo-Nachrichten vom 26.4.19: https://de.nachrichten.yahoo.com/kurioses-video…xDQ0spYw3BQmgAY

    Was die Elektro-Tretroller angeht:

    Ich hatte angenommen, dass die Elektro-Tretroller verkehrsrechtlich ähnlich wie Fahrräder behandelt werden und die dürfen, wenn es entsprechend ausgeschildert ist, auch die Busspur benutzen.

    Hier ein Beispiel aus Berlin:

    Soll Scheuers Initiative nun bedeuten, dass Elektrotretroller, genau wie Fahrräder, die Busspur benutzen dürfen, wenn diese für Fahrräder freigegeben ist?

    Oder will Scheuer erreichen das Elektro-Tretroller grundsätzlich immer die Busspur benutzen dürfen, wenn irgendwo eine Busspur eingerichtet ist?

    Und soll es - im Falle Scheuers Inititive hat Erfolg - für Kommunen, die Möglichkeit geben, gegebenenfalls eine Busspur für die Benutzung durch Elektro-Tretroller zu sperren. (bzw. für die Benutzung durch mehrfach besetzte PKW?)

    Vor wenigen Wochen erst startete auch in Hannover next-bike:

    "In Kooperation mit dem Getränkelieferanten Durstexpress stellt das Unternehmen Nextbike von Freitag an zunächst 300 Räder in Hannover auf – doch schon bald folgen zahlreiche weitere. Eine halbe Stunde Mietzeit kostet einen Euro." HAZ vom 9.8.2019, https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…in-Hannover-auf

    Die neuen Leihfahrräder am Königsworther Platz.

    Und am Braunschweiger Platz vor der Skulptur "Dicker Mann frisst Maus".

    Die Räder haben zum Vorteil im Vergleich zu den älteren schon länger bereitstehenden Mobike-Rädern Luftreifen! Sie sind ebenfalls mit 3-Gang-Schaltung ausgestattet.

    Mobike-Leihrad am Königsworther Platz. Im Hintergrund die Skulptur: "Symphonie in Red"

    In Braunschweig hat sich in den letzten 10 Jahren in der Tat viel verändert. Es ist nicht alles perfekt, aber es geht in die richtige Richtung.

    Bezeichnend finde ich auch dieses Zitat von der offiziellen Webseite der Stadt

    http://www.braunschweig.de/leben/stadtpla…ngspflicht.html


    Allerdings hat die jetzt gefundene "Braunschweiger Lösung" eine lange Vorgeschichte, die in einem aktuellen Artikel der Braunschweiger Zeitung erzählt wird:

    2013 - Phase 1: Für einen Schutzstreifen oder Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist die Kastanienallee zu schmal, deshalb wurde zunächst einfach nur vorhendene Radwegschilder für den alten Hochbordradweg abgebaut und gewartet, was passiert.

    2014 - Phase 2: Nur wenige Radfahrer*innen nutzen die Möglichkeit auf der Straße zu fahren, deshalb werden blaue Fußwegschilder [Zeichen 239] aufgestellt, so dass der immer noch vorhandene Hochbordradweg, kein "Angebotsradweg" mehr ist, sondern für Fahrräder verboten ist.

    Gleichzeitig wird auf der Kastanienallee Tempo 30 eingeführt, weil sich viele Radfahrer über das hohe Tempo der KFZ auf der Fahrbahn beschwerten.

    2015 - Phase 3: Aufgrund der nachhaltigen Proteste von Radfahrern, die gerne weiter den Hochbordradweg benutzen wollen, der ja nur duch das Aufstellen der Fußwegschilder zur Verbotszone für Radfahrer wurder, werden die Fußwegschilder wieder abgebaut.

    An dieser Stelle heißt es in dem BZ-Artikel vom 8.8.2019: "Zusätzlich zu den Tempo-30-Schildern erhielt die Fahrbahn der Kastanienallee Tempo-30-Piktogramme. Und: Die Bau-Verwaltung hatte bundesweit einmalige Schilder drucken lassen, die Autofahrer zusätzlich zu den Gefahrenschildern darauf hinweisen: Auf der Straße sind Radfahrer unterwegs, langsam und rücksichtsvoll fahren." https://www.braunschweiger-zeitung.de/braunschweig/a…ler-fahren.html


    Dass die Schilder "bundesweit einmalig" sind, stimmt so nicht.

    In Hannover gibt es diese Schilder auch und hier sehen die so aus:

    Diese Geschichte zeigt meines Erachtens vor allem eines: Es ist manchmal einfach nicht möglich, eine eindeutige Radwegeführung zu etablieren. Vielen Verkehrsexperten ist es zwar ein Graus, wenn die Eindeutigkeit bei Verkehrsführungen nicht gegeben ist, aber anstatt dagegen anzukämpfen, halte ich es für richtiger, Wege und Strategien zu finden, damit umzugehen!

    Ferner ist es wichtig festzustellen, dass die Eindeutigkeit der Verkehrsführung nicht an den Radfahrenden scheitert, sondern am hohen Autoverkehrsaufkommen und den hohen Geschwindigkeiten, mit denen Autos fahren.