Wo ich gerade die Verordnung vor mir habe:
Vielleicht sollten wir Radfahrer dagegen lautstark protestieren? Das lässt sich nämlich ganz schnell umformulieren:
Also dieser Satz, "Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.", macht mir wenig Kopfzerbrechen. Wer das Maximum aus seinem Roller rausholt, der wird wohl eher mich überholen anstatt dass ich den Elektro-Tretroller überhole.
Deiner Befürchtung, dass nämlich jemand auf die Idee kommt, diesen Satz in die StVO aufzunehmen, "Wer ein Fahrrad fährt, muss schnellerem KFZ-Verkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.", möchte ich entgegenwirken. Deshalb schlage ich vor: "Wer einen Elektro-Tretroller fährt, der darf damit niemanden überholen, der auf einem Fahrrad fährt." Und das können wir dann gerne von Elektro-Tretrollern auf Autos übertragen!
Aber jetzt noch mal im Ernst:
In der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung steht ja tatsächlich: "§ 11, Allgemeine Verhaltensregeln, (1) Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss einzeln hintereinander fahren, ..." https://www.dvr.de/verkehrsrecht/ekfv/1-15.html
Das heißt auch in einer Fahrradstraße, in der Fahrradfahrer*innen nebeneinander fahren dürfen, dürfen Elektrotretrollerfahrer*innen das nicht!
Und dann steht da ja auch noch in der StVO: §2, Abs. 4: "Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird." https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html Dieser Satz ist etwas unglücklich formuliert, weil man denken könnte, man müsse mit dem Fahrrad einzeln hintereinander fahren. Tatsächlich verhält es sich jedoch so, dass man sehr wohl nebeneinander mit dem Fahrrad fahren darf, wenn man damit keinen behindert. Nähert sich ein weiteres Fahrzeug, so dass es zu einer Behinderung kommen könnte, muss man ggf. hintereinander fahren. Meistens ist ja eine Fahrbahn breit genug, um ohne zu stören nebeneinander fahren zu können mit dem Fahrrad.
Mit den Fahrrad ja - aber nicht mit dem Elektro-Tretroller, denn deren Fahrer*innen sind wie die anderer KFZ dazu verpflichtet, hintereinander zu fahren.