Handlungs-Strategien im Kreuzungsbereich

  • Das Foto passt auch zum Themenstrang "Krumme Verkehrszeichenträger" oder vielleicht auch zu "Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht". Ich will es nehmen, um ein neues Thema aufzumachen: "Handlungs-Strategien im Kreuzungsbereich"

    Einer von Hannovers großen Hauptverkehrs-Knotenpunkten ist zweifelsfrei der Aegi, der Aegidientorplatz. Dort ereignete sich am zurückliegenden Wochenede ein Unfall, bei dem man vielleicht sogar von einer versuchten bedingt vorsätzlichen Körperverletzung oder gar einem versuchten bedingt vorsätzlichem Totschlag sprechen muss: "Die Polizei ist auf der Suche nach einem Audi-Fahrer, der am Wochenende am Aegidientorplatz eine Ampel umgefahren und beinahe eine Radfahrerin erfasst hat." HAZ vom 19.8.109 https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…und-rammt-Ampel

    Das alles ist schlimm und verdiente vielleicht bereits eine eigene Diskussion.

    Ich möchte aber auf was anderes hinaus: Die krumm gefahrene Ampel, die durch den Audi-Fahrer außer Funktion gesetzt wurde, signalisiert einen stark frequentierten Fahrradüberweg und der wurde mangels funktionierender Ampel gesperrt. Siehe Fotos!

     

    Viele Radfahrer*innen sind von ihrer üblichen Route abgewichen und haben stattdessen den links im Bild erkennbaren Überweg benutzt und sind dann auf der anderen Seite den Radweg in Gegenrichtung gefahren (was erlaubt ist!) und dann früher oder später wieder zurück auf ihre übliche Fahrseite.

    Hier das Ganze auf googlestreetview in etwa aus der Perspektive des ersten Bildes: https://www.google.de/maps/@52.36825…1!7i5760!8i2880 (Damals waren die Fahrradüberwege noch nicht rot markiert.)

    Ganz wenige Radfahrer*innen haben den Radweg kurz vor der Kreuzung Richtung Fahrbahn verlassen und haben den Weg über die eine der beiden Fahrspuren für Linksabbieger genommen und sind nach Passieren der Kreuzung wieder auf den rechtsseitigen Radweg aufgefahren:

    Das habe ich so noch nicht dort beobachtet. Es ist wohl normalerweise auch keine Methode, um dort schneller über die Kreuzung zu kommen. Es sei denn, die Fahrrad-Ampel ist ausgefallen. Und der sehr schön rot markierte Fahrrad-Überweg wurde gesperrt.

    Ist es denn von der StVO gedeckt, den Radweg im Kreuzungsbereich zu verlassen?

    Dieser Video aus Hannover zeigt mehrere vergleichbare Beispiele:

    https://www.youtube.com/watch?v=VBS4Q5K9FZg

    In §9 der StVO, in Absatz 2 steht: "Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll." Das bedeutet doch vermutlich, dass es im Rahmen der StVO möglich ist, sich mit dem Fahrrad auf die Linksabbiegespur einzuordnen und direkt links abzubiegen, denn offensichtlich geht man in der StVO davon aus, dass es normal ist, auch für Fahrradfahrer*innen (!), sich auf die Linksabbiegespur einzuordnen. Man "braucht" das aber nicht zu machen.

    Ich selbst mag's lieber gemütlich und fahre normalerweise nicht so, wie es in dem Youtube-Film gezeigt wird, über diese Kreuzungen, von denen ich die meisten schon häufig passiert habe. (Allerdings nicht unbedingt immer mit Linksabbiegen.) Aber wenn ich eine Kreuzung regelmäßig befahre, dann schau ich mich ganz gern dabei ein wenig um und probiere mal was Neues aus.

  • Ist es denn von der StVO gedeckt, den Radweg im\vorm/ Kreuzungsbereich zu verlassen?

    In §9 der StVO, in Absatz 2 steht: "Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. ... Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen." Das bedeutet doch vermutlich, dass es im Rahmen der StVO möglich ist, sich mit dem Fahrrad auf die Linksabbiegespur einzuordnen und direkt links abzubiegen, denn offensichtlich geht man in der StVO davon aus, dass es normal ist, auch für Fahrradfahrer*innen (!), sich auf die Linksabbiegespur einzuordnen. Man "braucht" das aber nicht zu machen.

    Mit der kleinen Korrektur ist direktes Linksabbiegen inzwischen auch dann möglich, wenn man auf Radwegen unterwegs ist ...

    Etwas deutlicher wird es, wenn man die StVO vor/nach 2009 vergleicht oder gar die Begründung der damaligen "Schilderwaldnovelle" anschaut oder auch die etwas davon abweichende nochmalige Begründung der 2013er Neufassung (es gab ja den Streit zur Gültigkeit der "Schilderwaldnovelle").

  • Das wird jetzt wohl etwas länglich. Aber wat mutt, dat mutt!

    Fange wir mit den drei verschiedene Abbiegemöglichkeiten für Radfahrer an:

    1. Direktes Abbiegen: "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist." Das ist eben genau so, wie Kraftfahrer auch abbiegen.
    2. Indirektes Abbiegen: "Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten." Für die eingangs vorgestellte Kreuzung wäre es, rechts auf der Fahrbahn bis unmittelbar vor der gesperrten Furt fahren und dann neben der Furt weiter, wenn frei ist. Vielleicht fällt sogar das Queren links der gesperrten Furt vom Radweg aus darunter. Dann wäre wohl keine Ampel zu beachten. Die Sperrung steht somit auf dünnem Eis.
    3. Radverkehrtführung: "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen." Immer schön den Radwegen, -furten und sonstigen Sachen folgen. Bei der vorgestellten Kreuzung wäre es wohl die Furt links nehmen, paar Mehr fahren und dann wieder, auf der anderen Seite der Kreuzung, die Furt auf die rechte Seite nutzen.

    Kommen wir zur juristischen Ansicht:

    1. Die StVO wurde so geändert, dass es grundsätzlich erlaubt ist. Das schließt das Verlassen eines benutzungspflichtigen Radwege mit ein. Man sollte sich als Radfahrer aber nicht wundern, wenn Polizei, Justiz und Unfallgegner es anders sehen. Auch muss man sich rechtzeitig einordnen, was immer das bedeutet.
    2. Ob man für das indirekte Abbiegen Radwege verlassen darf, wage ich zu bezweifeln. Auf Radwegen ist man aber eher bei Punkt 3 angelangt. Ein Detail am Rande: Die Pflicht zum Einordnen ist nur für das Linksabbiegen aufgehoben. Bei linksseitigen Radwegen und Rechtsabbiegen steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung und man kann nur hoffen, dass die Straße, in die man möchte, über eine Radverkehrtführung zu erreichen ist, wenn man nicht direkt abbiegen möchte.
    3. Tja, wenn man damit angefangen hat, muss man auf der Kreuzung dabei bleiben. Das kann durchaus ein Ratespiel werden: Da können sich Verkehrtplaner so richtig austoben.

    Und der praktischen:

    1. Sich als Fahrzeugführer wie ein Fahrzeugführer zu verhalten, ist einfach am einfachsten. Es ist in der Regel - fürs Linksabbiegen - die schnellste und sicherste Variante. Es gehört aber an größeren Kreuzungen etwas Rückgrat dazu.
    2. Ich selber praktiziere es nicht und beobachte es sehr selten bei anderen (Das läuft eher unter Variante 3). Deswegen spare ich mir die Worte.
    3. Es ist die komplizierte und gefährliche Variante, vermeintlich defensiv und sicher aber eher unterwürfig und gefährlich. Man sollte sie vermeiden wie Radwege auch.

    So, keine Lust mehr8)

  • Ist für Dich direktes Linksabbiegen wirklich so ungewöhnlich?

    Vielleicht hängt das damit zusammen, dass ich kein Autofahrer bin?

    Allerdings haben auch die Autofahrer, mit denen ich gesprochen habe, selten den Drang mit dem Rad so abzubiegen, wie es in dem Film gezeigt wird.

    https://www.youtube.com/watch?v=VBS4Q5K9FZg

    Die Kreuzungen in dem Film kenne ich, allerdings sind die gezeigten Linksabbiege-Stellen nicht Teil meiner regelmäßigen Fahrradwege.

    Und bevor jemand so abbiegt, wie in dem Film gezeigt, würde ich ihm empfehlen, erst mal in Ruhe die Kreuzung zu beobachten.

    Die Bemerkung von hane,

    1. Die StVO wurde so geändert, dass es grundsätzlich erlaubt ist. Das schließt das Verlassen eines benutzungspflichtigen Radwege mit ein. Man sollte sich als Radfahrer aber nicht wundern, wenn Polizei, Justiz und Unfallgegner es anders sehen. Auch muss man sich rechtzeitig einordnen, was immer das bedeutet.

    deute ich mal so, dass es sich nicht empfiehlt allzu bekenntnisreich über das eigene Abbiegeverhalten Auskunft zu erteilen.

    Aber das geht ja auch anders:

    Es gibt da eine Kreuzung in Hannover, die von vielen Radfahrern regelmäßig passiert wird. Und nach meiner Beobachtung ist eine zunehmende Anzahl der Radfahrer nicht mehr bereit, der extrem umwegigen und langwierigen Radwegeführung zu folgen.;)

    Wer von der Marienstraße aus auf den Aegidientorplatz zufährt, um von dort aus in den Friedrichswall weiterzufahren hat als Radfahrer im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, die auf dieser Karte, auf der Basis von openstreetmap erstellt, gezeigt werden:

    Auf diesem Bild ist der Radfahrer ganz rechts im Bild auf dem besten Weg über die rote Route weiter zu fahren. Vielleicht will er aber auch in die Georgstraße weiterfahren?

    Die anderen drei Radler wollen möglicherweise die grüne Route nehmen. Dazu halten sie aber meines Erachtens zu weit rechts, nämlich mitten in der Radverkehrsanlage. Besser wäre es, sie setzten sich vor das Auto (gelbe Linie), damit dem Fahrer klar ist, auf den Radverkehr direkt vor meiner Motorhaube muss ich achten.

    Beim Losfahren kann es passieren, dass Autofahrer geradeaus fahren oder rechts abbiegen, so dass die Radfahrer gefährdet sind, die sich neben dem schwarzen PKW aufgestellt haben.

    Allerdings fehlt leider eine Aufstellfläche für den Radverkehr vor dem Autoverkehr. Vermutlich ist es von Seiten der Verkehrsverwaltung aus unerwünscht, dass Radfahrer hier von ihrem Recht Gebrauch machen, direkt links abzubiegen. Wenn man als Radfahrer nicht als erstes an der Haltelinie der Kreuzung anlangt, dann ist es besser, sich hinter dem schwarzen PKW aufzustellen.

    Ich wünsche mir einen aufgeweiteten Radaufstellstreifen an dieser Stelle. Dann stünde das schwarze Auto nicht da wo es jetzt steht, nämlich mitten in der Aufstellfläche für Fahrräder, sondern würde vor der Haltelinie für Autos warten. Ja ich weiß, das macht leider auch nicht jeder Autofahrer so, aber viele machen es.

    Ergänzung: die googlemaps-Satellitenbild-Perspektive: https://www.google.de/maps/@52.36886…t/data=!3m1!1e3

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (22. August 2019 um 23:48) aus folgendem Grund: Ergänzung: die googlemaps-Satellitenbild-Perspektive