Bild zu dem mutmaßlichen Auto-Anschlag heute in München: "Söder weiter: „Der Anschlag zeigt, dass sich in Deutschland etwas ändern muss – und zwar rasch!“ Es schmerze einfach, wenn er als Ministerpräsident „im Januar ein Ereignis in Aschaffenburg und jetzt in München“ habe. Der CSU-Politiker: „Es reicht einfach.“
https://www.bild.de/regional/muenc…371a020a1013b96
Was genau da "reicht", steht nicht an dieser Stelle in dem Artikel.
Vielleicht ist es ja die Menge an behördlichen Falschinformationen zum Tatverdächtigen:
In dem bereits zitierten Bildzeitungsartikel hieß es:
"Laut Polizei soll es sich bei dem Unfallfahrer um einen Asylbewerber handeln, der bislang durch Drogen- und Diebstahlsdelikte polizeibekannt ist."
Das hat sich nicht bestätigt. Hat der bayerische Staatsminister des Innern Herrmann den Überblick verloren über die Tätigkeit des Polizeiapparates, für den er zuständig ist? Ist es das, was Söder meint mit: "Es reicht einfach."?
Am Abend berichtet die SZ:
"Der Tatverdächtige war laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zuvor nicht straffällig geworden und war auch nicht ausreisepflichtig. Das sagte Herrmann in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk. Der 24-Jährige soll demnach eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis von der Stadt München gehabt haben.
Die Polizei korrigierte derweil, warum der Mann polizeibekannt war: Das sei aufgrund von Ermittlungsverfahren gewesen sein, in denen er aufgrund seiner vorherigen Tätigkeit als Ladendetektiv als Zeuge geführt wurde.
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) bestätigte der SZ, dass der Mann rechtmäßig in Deutschland ist. Sein Asylantrag sei zwar abgelehnt worden, er habe allerdings eine Duldung und eine Arbeitserlaubnis gehabt. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) teilte der SZ mit, der Mann sei nicht vollziehbar ausreisepflichtig gewesen."
Wie kann es sein, dass zunächst behauptet wird, der Tatverdächtige sei ein abgelehnter Asylbewerber sei, der nicht abgeschoben wurde, obwohl er Straftaten begangen habe?
"Am Mittag hatte Herrmann gesagt, dass der Mann als Asylbewerber ins Land gekommen sei, sein Asylantrag aber „wohl“ abgelehnt worden sei. Gleichzeitig sei festgestellt worden, „dass er eben im Moment nicht abgeschoben werden kann und er deshalb sich weiter in unserem Land aufhalten durfte“. Der junge Mann sei außerdem „mit Betäubungsmitteln und Ladendiebstählen aufgefallen“, aber nach aktuellem Ermittlungsstand nicht mit Gewalttaten."