Beiträge von Ullie

    In dem sehr lesenswerten taz-Artikel wird auch auf die geänderte Gesetzgebung zum Anwohnerparken eingegangen:

    "Das Prinzip Seit Oktober 2020 haben die Bundesländer die Gebührenhoheit beim Anwohnerparken, die bis dahin geltende bundesweite Obergrenze für Bewohnerparkausweise von 30,70 Euro pro Jahr wurde damit abgeschafft. Seitdem können die Länder oder – wenn es ihnen von ihren Ländern freigestellt wird – die Kommunen die Gebühren festlegen. Diese machen in sehr unterschiedlicher Weise davon Gebrauch.

    Die großen Städte Hamburg verlangt eine Jahresgebühr von 70 Euro. Weil die Stadt einen Ruf als smart city zu verteidigen hat, gibt der Senat 5 Euro Rabatt, wenn der Ausweis online beantragt und selbst ausgedruckt wird. In München zahlt man für die 10 bis 15 Quadratmeter große Fläche, die ein parkendes Auto so braucht, 30 Euro. In Berlin ist das Draußenparken – ganz im Gegenteil zu den Mieten in der Stadt – immer noch schnäppchengleich billig: hier kostet es 10,20 Euro pro Jahr.

    Preise in Bewegung Nicht überall gelten solche Dumpingangebote. In Ulm zahlt man 200 Euro, 2024 sollen es 300 Euro sein. Was da in Bewegung kommt, ist auch zum Beispiel in Münster zu sehen. Dort kostete der Ausweis bis Ende Juni 17 Euro. Seit 1. Juli sind 130 bis 190 Euro im Jahr fällig, ab Juli 2024 sollen es dann gestaffelt nach Länge des Autos 260 bis 380 Euro sein."

    In ihrer Printausgabe berichtet die HAZ von heute (22.11.23):

    "Im gutbürgerlichen Zooviertel gehen Unbekannte gegen Regelungen der Stadtverwaltung vor, indem sie Schilder demontieren oder beschmieren. Erneut sind dort nun missliebige Parkverbotsschilder abgebaut worden, die die Stadt Hannover im Sommer an mehreren Straßen aufgestellt hatte. Sie will damit die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern. Nach Einschätzung der Verwaltung wäre ohne die Halteverbote ein Durchkommen auf dem Bürgersteig für Menschen mit Rollatoren, Rollstuhl oder Kinderwagen problematisch." *)


    Foto: zugeparkter Bürgersteig im Zooviertel

    In dem Zeitungstext ist von "missliebigen Parkverbotsschildern" die Rede. Mag sein, dass es einzelne Autofahrer*innen gibt, denen es missfällt, dass sie jetzt nicht mehr überall legal die Bürgersteige zuparken dürfen. Viele Menschen im Zooviertel dagegen begrüßen es ausdrücklich, dass die Verwaltung endlich etwas unternimmt, sodass mehr Platz auf den Fußwegen ist. Und auch in anderen Stadtteilen von Hannover sind die Anwohner zunehmend genervt davon, dass immer mehr, und immer größere und schwerere Autos, sowie eine zunehmende Anzahl von Wohnmobilen die Fußwege blockieren oder auch einfach nur als Blechwand die Sicht versperren.

    *) das ist der Link zur HAZ-Internetseite mit dem entsprechenden Artikel. Leider hinter Bezahlschranke:

    „Das ist Selbstjustiz“: Illegale Aktionen gegen Parkverbote und neuen Namen der Hindenburgstraße
    Ausgerechnet im gutbürgerlichen Zooviertel in Hannover gehen Unbekannte mit illegalen Aktionen gegen Parkverbote und die Umbenennung der Hindenburgstraße vor.…
    www.haz.de

    Ich meinte vierbeinige Hafermotoren ... ;)

    Ach so!

    Da müsste man mal deutsche und österreichische StVO bzw. Praxis vergleichen. Ich meine mich zu erinnern, dass in .de einspuriges passieren keine wesentliche Behinderung ist, muss, meine ich, in .at Gegenverkehr möglich sein. Kann mich aber auch irren, muss man recherchieren.

    Worauf ich hinaus wollte ist, dass in dem Artikel von Andreas Knie darauf hingewiesen wird, dass dieser Passus in der StVO eben nicht ganz klar definiert ist. Und dass heutige Richter eine andere Gewichtung vornehmen könnten (wenn sie denn wollten) als das in den 50er und 60er Jahren der Fall war.

    Möglicherweise wird auch die Berücksichtigung einer älter werdenden Gesellschaft dazu führen, dass zum Beispiel der Platzbedarf für Fußgänger anders definiert wird, als früher.

    Ein Rentnerpaar, beide mit Rollator, möchte sicher gerne nebeneinander spazieren gehen können im eigenen Wohnviertel. Das geht nicht, wenn dort die Fußwege so stark zugeparkt sind, dass nur noch ein Hintereinandergehen möglich ist, womöglich sogar nur ohne Rollator.

    Die Rechte von Menschen mit Behinderung rücken auch stärker in den Fokus. Besonders im ÖPNV ist das ein großes Thema und es werden sehr viele zum Teil sehr kostenintensive Investitionen getätigt, um dem Anspruch Barrierefreiheit gerecht zu werden. (Trotzdem reicht das, was investiert wird, noch bei weitem nicht aus.)

    Aber es stellt sich die Frage, was nutzt es einer*m Rolli-Fahrer*in, wenn er/sie zwar barrierefrei aus der Stadtbahn aussteigen kann, aber dann nicht zu dem Haus gelangen kann, um z. B. jemanden zu besuchen?

    Foto: angeordnetes Gehwegparken in Hannover

    Malte hat einen taz-Artikel vom 20.11.23 verlinkt, der sich explizit mit dem Bremer Laternenparker-Urteil beschäftigt: Parkende Autos - Dieser Platz ist besetzt

    Parkende Autos: Dieser Platz ist besetzt
    Überall stehen Autos an den Straßen herum. Ein Flächenfraß. Dass der überhaupt erlaubt ist, verdanken die Städte dem Bremer Laternenparker-Urteil.
    taz.de

    Um solchen Luxus wie "nebeneinander fahren" geht es bei dem Berliner Urteil gar nicht – sondern darum, dass die Restbreite nichtmal die Anforderungen für eine freigegebene Einbahnstraße erfüllt, sicher aber nicht für eine in beiden Richtungen mit Rad- und Autoverkehr zu befahrene Straße (was sie derzeit ist).

    Die vielen Fahrbahn-Parker haben alle "ihre" Reichsgaragen-Verordnung von 1939 nicht gelesen.

    Da heißt es in der Präambel:

    "Die Förderung der Motorisierung ist das vom Führer und Reichskanzler gewiesene Ziel. Die Zunahme der Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr erfordert, daß die öffentlichen Verkehrsflächen für den fließenden Verkehr frei gemacht und möglichst wenig durch ruhende Kraftfahrzeuge belastet werden. Zu diesem Zweck müssen die Kraftfahrzeuge dort, wo sie regelmäßig längere Zeit stehen, außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ordnungsgemäß eingestellt werden." *)

    Das Interessante an dieser Präambel:

    Dort, wo sie länger stehen, müssen die Kraftfahrzeuge außerhalb der Verkehrsflächen abgestellt werden. Also nichts mit Laternenparken über Nacht oder am Wochenende.

    Aber das Problem hatte sich ja in vielen Städten in Deutschland durch den Bomben-Krieg erledigt, sodass auf geräumten Trümmer-Grundstücken viele Autostellplätze zur Verfügung standen.

    Hier ein Bild vom Frankfurter Römer aus den 50er Jahren (die markanten Giebelhäuser des "Römer" sind eine gute Orientierung!):

    https://preview.redd.it/der-r%25C3%25B6mer-in-der-nachkriegszeit-eigentlich-nicht-mehr-als-v0-8t33uh5bc0ub1.jpg?width=1080&crop=smart&auto=webp&s=d4ae83a4047ff180e53eed077d7502875925cc45

    Und so sah es dort 1938 aus:

    https://frankfurt-und-der-ns.de/media/images/Der_Romer_im_Jahr_1938.original.png

    Hier eine Luftaufnahme aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg:

    https://www.pro-altstadt-frankfurt.de/images/Illustrationen/Luftaufnahme_Frankfurt_am_Main.jpg

    *) https://www.stadtgrenze.de/s/p3r/rgao/rgao01.htm

    Du meinst das Bremer Urteil? Siehe dazu glaub Hannoveraner Faden, da habe ich es gerade zerpflückt. Es gab einfach keine Rechtsgrundlage für extra globale Parkverbotsregeln ohne Beschilderungen entgegen der bundesweiten StVO. Es hätte niemand die Bremer hindern können, Unmengen an Schildern aufzustellen, sofern die verkehrsrechtlichen Anordnungen ein Fundament haben, so wie man hier eben auch ein Verbot anordnen darf, wenn es nötig ist.

    Falls jemand die Originalurteile findet, bitte verlinken. Googeln auf die Schnelle fand nur diesen Artikel.

    Du hast das nicht "zerpflückt" sondern zu sehr rein nach dem Prinzip den Buchstaben nach verboten oder erlaubt beurteilt. Es gibt eigentlich nie einfach nur ein, es ist erlaubt, oder es ist verboten. Das ist oft eine Schwarz-Weiß-Malerei, die die tatsächlich stattfindenden Vorgänge nicht beschreiben kann. Habe ich grade versucht im Hannover-Faden nochmal deutlich zu machen.

    Obwohl es auch im Prinzip unzulässig ist und den tatsächlich stattfindenden Vorgängen in der Regel nicht gerecht wird, folgendes Gedankenspiel nach dem Schema: Was wäre gewesen wenn:

    Was wäre gewesen, wenn das Bremer Laternenparkerurteil so ausgegangen wäre, dass alle Gerichte bis hinauf zum Karlsruher Bundesverwaltungsgericht damals geurteilt hätten: Es ist komplett verboten sein Fahrzeug nachts oder am Wochenende irgendwo im öffentlichen Straßenraum abzustellen. Es ging ja in dem Urteil um das Abstellen über Nacht und am Wochenende.

    Hätte das höchste Gericht tatsächlich so geurteilt (und wäre es tatsächlich gelungen, dass Nachts- und Wochenendparkverbot am Straßenrand durchzusetzen) dann wären wohl deutlich mehr und deutlich schneller viele Parkhäuser in den Städten gebaut worden. Oder siehst du noch andere Auswirkungen?

    Nach dem ich mir gestern abend mal das Urteil im Original https://research.wolterskluwer-online.de/document/3930e…d2-6fcb4132e516 angeschaut habe, kann ich irgendwie nicht mehr so recht nachvollziehen, warum Knie das als vorher angeblich verboten bezeichnet ...

    Ich habe mich auch schon gefragt, ob denn das Laternenparken" vorher strikt verboten war. Denn zu dieser Überlegung kann man kommen, wenn man die Darstellung von Andreas Knie liest: "Ein Bremer Kaufmann hatte seinen Kleinlastwagen, mangels eines geeigneten
    privaten Stellplatzes, abends und am Wochenende einfach am Straßenrand abgestellt und war deshalb mehrfach von den Bremer Ordnungskräften abgemahnt worden."

    Du schreibst ja:


    Wahrscheinlich war es das [das Laternenparken] nie [verboten] und man konnte, wenn man wollte, auch Kutschen schon unter der "Laterne" parken, nur waren dann die "1-PS-Motoren" irgendwann verhungert, wenn man das zu lange mit "laufendem Motor" machte, wie der Bremer übers Wochenende, weswegen sich die Frage seltener stellte bzw. der Motor irgendwann weitergelaufen ist ...

    Hatte denn der Bremer Kaufmann den Motor seines Wagens laufen lassen, als er auf den Bremer Straßen nachts und am Wochenende parkte? Hatte ich das überlesen in der von dir angegebenen Quelle? Der Bremer Laternenparker war jedenfalls ein Kaufmann und sein 2-t-Lieferwagen im damaligen Vergleich schon recht groß. Das ist ein Foto von einem Borgward-Lieferwagen-Oldtimer:

    Borgward B 611 – Wikipedia
    de.wikipedia.org

    Ich weiß aus eigener Erinnerung, dass zumindest im ländlichen Raum es auch in den 90er-Jahren noch verpönt war, sein Fahrzeug auf der Fahrbahn zu parken. Weil aber in immer mehr Familien der Zweitwagen und häufig auch noch ein Dritt- und Viertwagen üblich wurden, reichte der Platz auf den Grundstücken häufig nicht, oder die Familien waren nicht bereit, dafür den Garten zu verkleinern, dass auf dem Grundstück mehrere Fahrzeuge hätten unterkommen können. So setzte es sich nach und nach durch, dass diejenigen Dorfbewohner, denen das Zuparken der Dorfstraßen missfiel, als kinderlose Nörgler abgestempelt wurden, die nichts zu melden hatten.

    Ich lese die Abhandlung von Andreas Knie nicht in dem Sinne, dass vorher das sogenannte "Laternenparken" strikt verboten war und aufgrund des Bremer Urteils von heute auf Morgen plötzlich erlaubt wurde. Zumal sich die Urteilsfindung über eine Zeitraum von 10 Jahren erstreckte, in denen der Auto-Bestand in Westdeutschland sich vervielfachte.

    1955: 5,8 Millionen KFZ, davon 1,8 Millionen PKW

    1965: 14,3 Millionen KFZ (fast dreimal so viel), davon 10,5 Millionen PKW (also mehr als fünfmal so viel PKW)

    Agenda 21; Daten; KFZ-Bestand Deutschland 1950 bis 2000

    Vielmehr macht Knie darauf aufmerksam, wie die Einstellung der Gesellschaft sich verändert hat. Denn es wird an mehreren Stellen in dem von dir verlinkten Text deutlich, dass es begründete Hindernisse gab, die gegen das Laternenparken sprechen. Nicht zuletzt wird mehrfach auf §1 StVO Bezug genommen: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

    Genau das ist doch der Grund, wenn zum Beispiel eine Verkehrsverwaltung in einer Fahrradstraße einen Handlungsbedarf dafür sieht, das Parken einzuschränken. Den Fahrradfahrenden soll es möglich sein, in der Fahrradstraße (die für den Autoverkehr freigegeben ist) nebeneinander zu fahren, ohne immer auf Hintereinander fahren "umschalten" zu müssen, wenn Gegenverkehr kommt.

    Wenn in einer Fahrradstraße (legal) so geparkt werden kann, dass dort ein angenehmes Nebeneinanderfahren von Fahrradfahrenden nicht möglich ist, weil diese von Autofahrenden zum Hintereinanderfahren gezwungen werden, dann werden diese Fahrradfahrenden behindert und belästigt. Erschwerend kommt dazu, dass meistens nur eine Person im Auto sitzt, aber diese Person zusätzlich einen leeren Beifahrersitz spazieren fährt.

    1965, so Knie, war die Autobegeisterung so ungetrübt und wurde von so viel Menschen geteilt und wurde nur von so wenigen Zeitgenossen in Frage gestellt, dass es nicht mit heute vergleichbar ist. Besonders die Anzahl der Menschen, die ganz bewusst ohne Auto mobil sind, hat deutlich zugenommen im Vergleich zu 1965. Und auch die Menschen, die aufgrund von Behinderung oder niedrigem Einkommen nicht in der Lage sind, sich ein Auto zu leisten, melden sich vermehrt zu Wort, um mehr Rechte für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer*innen einzufordern. Darauf macht Knie mit seiner Abhandlung über das Zustandekommen des Bremer Laternenparker-Urteils von 1955-1965 zu Recht aufmerksam.

    https://bibliothek.wzb.eu/artikel/2021/f-24377.pdf

    Was ich hier schon mehrfach schrieb: bei schwierigen Lichtverhältnissen (und erst recht mit zweifelhafter eigener Beleuchtung) fährt man außerorts tunlichst hart an oder auf der weißen Begrenzungslinie.

    Ist das so? Ich hatte schon immer den Eindruck, dass beim Fahrrad die Reflektoren, am besten in Kombination mit einer hellen Kopfbedeckung, sehr viel mehr bringen als die Fahrrad-Scheinwerfer und Rücklichter.

    Oft sind es ja Autofahrer, die den Unfall verursachen, und die haben ein deutlich helleres Licht als Fahrräder. Und das ist vermutlich auch dann noch heller als eine Fahrrad-Rücklicht, wenn ein Reflektor das Autoscheinwerferlicht einfach nur reflektiert. Vor ein paar Jahren hatten sich nach meiner Erinnerung die Vorschriften für die nach hinten wirksamen rechteckigen breiten Reflektoren (leider?) verändert. Früher war da eine Mindestgröße vorgeschrieben, später dann nur noch eine Mindestreflektionsfähigkeit. Ganz früher war allerdings nur eine sehr kleine Reflektor-Fläche Vorschrift.

    "Ebenfalls unverändert wirksam ist die Straßenverkehrsordnung, die nicht nur die Optimierung des Autoverkehrs zum obersten Ziel hat, sondern auch das Abstellen von privaten Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen als Gemeingebrauch absichert."

    Andreas Knie in: Der Laternenparker von Bremen Die Gesellschaft muss erstreiten, welchen Raum der Autoverkehr einnehmen soll

    https://bibliothek.wzb.eu/artikel/2021/f-24377.pdf

    Das ist nur ein Beispiel dafür, dass die StVO eigentlich eine StV(U)O, eine Straßenverkehrs(Unrechts-)ordnung ist, die den nichtmotorisierten Verkehr massiv benachteiligt. Selbst das legale Parken ist oft verbunden mit einer Reduktion der Verkehrsfläche für den nichtmotorisierten Verkehr, inklusive Dooring-Gefahr. Ganz zu schweigen vom unerlaubten, häufig aber von der Verkehrsverwaltung geduldeten Falschparken.

    Da lässt dieses Berliner Verwaltungsgerichtsurteil aufhorchen:

    "Damit Radfahrer sicher vorankommen, fallen in der Handjerystraße in Friedenau viele Autostellplätze weg. Das wollten Anwohner nicht hinnehmen und zogen vor das Verwaltungsgericht Berlin. Einen Erfolg im Kampf gegen die neue Fahrradstraße konnten sie dort jedoch nicht erzielen, wie jetzt bekannt wurde. In zwei Entscheidungen hat die 11. Kammer des Gerichts die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zurückgewiesen – ein Erfolg für das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Einen individuellen Rechtsanspruch auf Parkmöglichkeiten gebe es nicht, hieß es."

    Berlin-Friedenau: Kein Recht auf Parkplätze – Gericht gibt grünes Licht für neue Fahrradstraße
    In der Handjerystraße in Friedenau bekommen Radfahrer mehr Platz. Anwohner zogen vor Gericht – ohne Erfolg, wie zwei Entscheidungen jetzt zeigen.
    www.berliner-zeitung.de

    Wurde denn vor 1956 (Beginn des Rechtsstreits ca.) NIE auf der Fahrbahn geparkt? Würde mich wundern ...

    In dem verlinkten Text heißt es:

    "Ein Bremer Kaufmann hatte seinen Kleinlastwagen, mangels eines geeigneten privaten Stellplatzes, abends und am Wochenende einfach am Straßenrand abgestellt und war deshalb mehrfach von den Bremer Ordnungskräften abgemahnt worden. Er tat es dennoch immer wieder, beendete also das nach Sicht des Bremer Senats illegale Abstellen seines Fahrzeugs keineswegs. Die Kontroverse dauerte beinahe zehn Jahre, bis schließlich das Bundesverwaltungsgericht dem Kaufmann recht gab. Es erlaubte das Parken von Autos auf öffentlichen Flächen."

    Das hört sich so an, als wurde vor 1956 in der Regel nicht auf der Fahrbahn geparkt in dem Sinne, dass das Fahrzeug dort über Nacht abgestellt wurde, oder am Wochenende. Hat vermutlich auch damit zu tun, dass damals ein Auto sehr viel teurer war als heute. Selbst das Benzin war zum Beispiel 1960 mehr als doppelt so teuer wie 2007 (wenn man die Kaufkraft in Lohnminuten zugrunde legt). 1960 musste man für einen Liter Normalbenzin 14 Minuten arbeiten, 2007 waren es gerade einmal 6 Minuten.

    http://ernaehrungsdenkwerkstatt.de/fileadmin/user_upload/EDWText/TextElemente/Ernaehrungswirtschaft/Kaufkraft_-_Lohnminuten_-_1960_2007.pdf

    Deshalb war es vermutlich in den 50er-Jahren noch üblich, dass man das heilige Blechle wie in einem Schrein in der Garage aufbewahrte, zumindest über Nacht und am Wochenende.

    Am Marstall (BD 080889) | Vorträge | Veranstaltungen | Historisches Museum | Kultur & Freizeit | Landeshauptstadt Hannover | Bilder | 01 DATA (Neu) | Media | Top Level Nodes

    Das verlinkte Foto aus Hannover ist von 1960. Das wäre ein gute Frage an einen Zeitzeugen, ob er sich daran erinnern kann, dass der Parkplatz am Marstall in Hannover damals nachts und am Wochenende leer stand.

    So sieht es da heute aus: Der Parkplatz, errichtet auf Trümmergrundstücken aus dem 2. Weltkrieg, wurde vor wenigen Jahren gegen zum Teil wütende Anwohnerproteste gegen den Parkplatz-Rückbau bebaut (Gebäude mit Tiefgaragen), bzw. zur Grünanlage umgestaltet. Trotz der Tiefgaragen-Stellplätze gibt es leider immer noch zahlreiche oberirdische Auto-Stellplätze.<X

    Google Maps
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    www.google.de

    Ob das Berliner Verwaltungsgerichtsurteil dazu beiträgt, das die Fahrradstraßen in Hannover sicherer werden? Oder ob in Hannover die SPD die Regierungskoalition im Rathaus aufkündigt und sich zusammen mit den anderen Autoparteien, CDU und FDP durchsetzt und die meisten Fahrradstraßen aufgegeben werden?

    Das zitierte Urteil ist 1966 gefallen. Noch mehr als heute war vmtl. damals das Auto der Deutschen liebstes Kind. Apropos Kinder, es gibt ja mittlerweile einen Rechtsanspruch auf KiTa-Plätze zum parken der lieben Kleinen. Vielleicht könnte man auch einen Rechtsanspruch zum Parken des....?

    In einem HAZ-Kommentar *) wurden kürzlich drei Gründe genannt, warum Parkplätze in Straßen von Wohngebieten angeblich unverzichtbar seien: "Gesundheitliche Gründe, Altersgründe, Berufsgründe"

    Welcher Grund traf hier zu? Siehe Foto!

    Der Unterschied zwischen Autos und Kindern in Deutschland ist:
    Für Autos wird gesorgt.

    "Seit zehn Jahren haben Kinder ab dem ersten Lebensjahr Anspruch auf einen Kitaplatz. So weit die Theorie. In der Praxis fehlen mehr als 380.000 Plätze, Erzieherinnen sind Mangelware. Personal und Eltern sind am Limit." *)

    Wenn ich mir anschaue, was für Autos in den Straßen vieler Stadtteile herumstehen, dann habe ich nicht den Eindruck, dass Parkplätze Mangelware sind.

    Wenn ich andererseits den Kampf um die viel zu knappen Kita-Plätze beobachte, wo dann Eltern Nachweis über Art und Umfang ihrer Berufstätigkeit führen müssen, um zum Beispiel einen Kita-Ganztagsplatz zu bekommen, oder einen Hortplatz, dann wird klar: Für Stellplätze für Autos wird in Deutschland gesorgt ...;(

    *) https://www.deutschlandfunkkultur.de/10-jahre-kitaplatz-anspruch-wunsch-und-wirklichkeit-dlf-kultur-220721e4-100.html#

    *) HAZ-Printausgabe vom Samstag, 18.11.23

    Würden sich alle immer an §1 halten, dann bräuchte es keine weiteren Regeln und auch keine Verkehrsschilder – das ist aber nunmal nicht die Realität, sondern ALLE Verkehrsteilnehmer legen die Regeln als "Empfehlungen" aus. Die Aufgabe eines guten Straßen-Designs ist es, möglichst viele dieser Fehler abzufangen.

    Die StVO benachteiligt systematisch den nichtmotorisierten Verkehr, weshalb sie eigentlich Straßenverkehrs-Unrechtsordnung genannt werden muss!

    Nur weil die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer*innen in einer schwächeren Position sind und keine Chance haben, sich gegen tonnenschwere Fahrzeuge mit in der Regel deutlich mehr als 100 PS adäquat zur Wehr zu setzen, funktioniert diese Unrechtsordnung insofern, dass die besonders Benachteiligten im Zweifel gezwungen sind sich zurückzuziehen.

    Das Einhalten von Regeln verbessert die Überlebenschance der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer*innen insoweit sie sich zumindest ein Stück weit darauf verlassen können, dass die ihnen technisch und besonders aufgrund ihrer Panzerung haushoch überlegenen Autofahrer*innen zumindest einen Teil der Regeln zumindest meistens einhalten, oder aber der Regelverstoß bereits zu einer neuen informellen Regel geworden ist, auch wenn die nicht in der StV(U)O enthalten ist.

    Ein etwas längeres Zitat, weil es darin um etwas Grundsätzliches geht, dass die derzeitige Debatte über Verkehrspolitik bestimmt, wenn es um den Parkplatz-Rückbau geht. Das Zitat ist aus einer pdf-Datei der Zeitschrift WZB (=Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung) Mitteilungen von Dezember 2021:

    Der Laternenparker von Bremen

    Die Gesellschaft muss erstreiten, welchen Raum der Autoverkehr einnehmen soll

    von: Prof. Andreas Knie (Politikwissenschaftler)

    "Ein Bremer Kaufmann hatte seinen Kleinlastwagen, mangels eines geeigneten privaten Stellplatzes, abends und am Wochenende einfach am Straßenrand abgestellt und war deshalb mehrfach von den Bremer Ordnungskräften abgemahnt worden. Er tat es dennoch immer wieder, beendete also das nach Sicht des Bremer Senats illegale Abstellen seines Fahrzeugs keineswegs. Die Kontroverse dauerte beinahe zehn Jahre, bis schließlich das Bundesverwaltungsgericht dem Kaufmann recht gab. Es erlaubte das Parken von Autos auf öffentlichen Flächen.
    Denn nur, wenn man sein Fahrzeug überall bequem abstellen kann, ist es ja ein attraktives Fortbewegungsmittel, so die Argumentation des Gerichts. In der Urteilsbegründung des damals in Karlsruhe beheimateten Gerichts heißt es (Aktenzeichen: BVerwG IV C 2.65): „In einer stürmischen Entwicklung seit Anfang der Fünfzigerjahre ist das Automobil in der Bundesrepublik bei einem am 1. Juli 1963 erreichten Stand der Motorisierung von acht Einwohnern je Pkw und weiterer, sprunghafter Zunahme ‚zu einem Gebrauchsgegenstand aller Bevölkerungskreise geworden‘. Diese Entwicklung hat der Staat nicht nur geduldet, sondern gefördert. Schon im Vorspruch der Reichsstraßenverkehrsordnung von 1934 heißt es: ‚Die Förderung des Kraftfahrzeugs ist das Ziel, dem auch diese Ordnung dienen soll.‘
    In der Bundesgesetzgebung ist insbesondere die steuerliche Berücksichtigung der Kosten des Arbeitnehmers zur Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten ein allgemein bekannter Ausdruck dieser Förderung. Mit der Zunahme des Kraftfahrzeugverkehrs hat aber der Straßenbau und insbesondere der Bau von Garagen und Einstellplätzen nicht Schritt halten können, den die Reichsgaragenordnung vom 17. Februar 1939 in der Fassung vom 13. September 1944 zur Entlastung der öffentlichen Verkehrsflächen von ruhenden Kraftfahrzeugen vorsieht. Die – unausweichliche – Folge ist, dass ein großer Teil der motorisierten Verkehrsteilnehmer praktisch gezwungen ist, öffentliche Straßen zum Dauerparken als ‚Laternengarage‘ zu benutzen. Jeder Blick in die Verkehrswirklichkeit der Gemeinden in der Bundesrepublik bestätigt dies als tägliches Erfahrungsbild. Damit erweist sich das Abstellen von Kraftfahrzeugen über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen an öffentlichen Straßen als grundsätzlich den Verkehrsbedürfnissen entsprechend und damit als grundsätzlich verkehrsüblich und gemeinverträglich. Es gehört daher zum Parken im Sinne von § 16 StVG."

    https://bibliothek.wzb.eu/artikel/2021/f-24377.pdf

    (Ich hatte das Zitat zunächst versehentlich im falschen Thread gepostet, dort aber wieder gelöscht.)

    Aber als Regelkonformer müsste man wesentlich weniger "Rücksicht" nehmen, wenn andere die Regeln nicht ständig brechen würden, weil sie ihnen oftmals schlichtweg scheißegal sind und sich viel lieber auf genau diesen vielzitierten Paragraphen 1 berufen.

    Es sind ja auch immer die anderen, die die Regeln brechen.;)

    Ich hab gerade was interessantes gegen RA-Unfälle gesehen:

    https://www.google.de/maps/@52.34685…i8192?entry=ttu

    …der Spiegel da…

    Das ist eine verbesserte Form des Trixie-Spiegels. Im Forum hatte ich an anderer Stelle schon mal darüber berichtet:

    <a href="Stadtverwaltung startet Trixie-Spiegel-Initiative zum Schutz vor Abbiege-Unfällen">Stadtverwaltung startet Trixie-Spiegel-Initiative zum Schutz vor Abbiege-Unfällen</a>

    Die Anordnung auf dem von dir verlinkten streetview-Foto, direkt unter dem Ampel-Rotlicht, ist allerdings deutlich besser als die Beispiele für den Trixie-Spiegel in Hannover. Die auf dem Foto gezeigten hängen am Friedrichswall Ecke Osterstraße und Ecke Karmarschstraße.

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    Der Trixie Spiegel an der Ecke Karmarschstraße ist an der Mittelinsel über der Fußgänger-Ampel angebracht. Vielleicht hängt er da, damit die Fußgänger besser den LKW sehen, der sie gleich überfahren wird?

    Entschuldigung, das war jetzt ein bisschen böse. Eigentlich soll der Spiegel den LKW-Fahrern als zusätzlich Spiegel-Hilfe dienen. Davon hat ein LKW-Fahrer vier beim Rechtsabbiegen zu beachten: Hauptspiegel, Weitwinkelspiegel, Rampenspiegel und Frontspiegel.

    Die Hannoversche Allgemeine berichtete am 5.9.2020 darüber:

    "Es sind einfache Verkehrsspiegel, ohne aufwendige Technik – aber sie sollen künftig im Stadtgebiet von Hannover an gefährlichen Kreuzungen das Leben und die Gesundheit von Fahrradfahrern schützen. Genau 100 dieser kleinen, runden Verkehrslupen lässt die Stadt Hannover derzeit an Ampelkreuzungen mit Gefahrenpotenzial installieren. Die Spiegel sollen für Rechtsabbieger einen Fahrradfahrer schneller und besser im toten Winkel sichtbar machen – und so schwere Unfälle verhindern."

    Vielleicht hilft der Spiegel den Fahrern von kleineren Lieferfahrzeugen, ohne Weitwinkelspiegel, Rampenspiegel und Frontspiegel?

    Link zur HAZ: https://www.haz.de/lokales/hannov…6MCHXIRLXU.html

    wie kommt man Radfahrer eigentlich auf den im Foto linksseitigen Geh- und Radweg?

    zumindest ab Geltungsbereich des temp. 240 sieht das nicht danach aus, als ob man da hin käme.

    demnach würde ich tatsächlich rechtzeitig auf den linken Gehweg wechseln und in der Tat schieben mit zum Aufstellort des temp. 240...:/

    Scharf beobachtet, seit das Tiefbauamt das vordere [Zeichen 240] zwei Meter nach hinten verschoben hat und der Verkehrsaußendienst regelmäßig kontrolliert, dass eine Parklücke freibleibt, um auf die Umleitung zu gelangen, läuft das. Hat allerdings ein paar Telefonate und E-Mails gebraucht.

    https://www.uestra.de/unternehmen/presse-medien/pressemitteilungen/details/2023/stadtbahnlinie-10-haltestelle-glocksee-wird-auf-die-leinertbruecke-verlegt/

    ab Minute 22.00

    Diese Woche hat Volker Wissing mal ein ganz klares Zeichen gesetzt, und zwar gegen Altersdiskriminierung: Deutsche Senioren können auch in Zukunft so lange Auto fahren, bis sie während der Fahrt friedlich einschlafen. Volker Wissing - der Held aller Best-Ager.:D

    Gutgemachter Beitrag zu Wissings Initiative mit dem Auto bis ins Grab.

    Weil niemand die StVO kennt und dann im Zweifel das macht, was ihm persönlich sinnvoll erscheint.

    Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    Um es einmal in Form einer Abwandlung des berühmten Zitates aus dem bekannten Klassiker zu formulieren:

    "Wer alle Regeln der StVO kennt, der werfe den ersten Stein."

    Ich denke übrigens nicht, dass sich Verkehrsteilnehmer einfach nur danach orientieren, was ihnen persönlich sinnvoll erscheint. Oder besser formuliert:

    Zumindest hoffe ich, dass ihnen dabei stets auch §1 der StVO im Gedächtnis ist:

    "(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

    Leider gibt es in der StVO Regelungen, die diesem §1 der StVO widersprechen. Das macht es nicht einfacher.

    In dem verlinkten Text zu dem Video heißt es: "Sie (die Polizei) lud neben Radfahrenden auch E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer auf, sich auf den Fahrersitz eines an der Max-Brauer-Alle abgestellten Lkw zu setzen. Sie sollten einen Eindruck davon bekommen, was man vom Fahrersitz aus durch Fenster und Spiegel sehen kann - und welche Bereiche so gut wie unsichtbar sind."

    Sind Bereiche unsichtbar, dann stimmt etwas nicht mit der Spiegeleinstellung.

    In dem Video wird nicht darauf eingegangen, dass die Spiegeleinstellung ganz individuell vorgenommen werden muss und ich bezweifle, dass das zum Beispiel im Fall der jungen Frau, die in Minute 1:40 auf dem Fahrersitz sitzend gezeigt wird, der Fall war.

    Überhaupt ist die Beschreibung "so gut wie unsichtbar" Humbug. Entweder es ist etwas sichtbar oder es ist etwas unsichtbar. Wenn etwas nur schwer sichtbar ist, dann muss man das auch so schreiben. Stattdessen heißt es in dem Text "so gut wie unsichtbar".

    :/Bin ich da zu streng?

    Schauen sie sich das Bild noch einmal an! Der Gehweg ist im Bereich der Haltestelle 1,30m breit. So etwas kann man wirklich nicht zum Radfahren freigeben.

    Für T30 findet man auch ohne Wissing einen rechtssicheren Weg, wenn man denn wollte.

    Sehe ich im Prinzip genau so. Deshalb Frage: War dort vorher das ausgeschildert? [Zeichen 240]

    Das geht ja noch sehr viel weniger als [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Oder war Gehweg, Fahrradfahrer frei auf der gegenüberliegenden Seite ausgeschildert, sodass man dort entgegengesetzte der üblichen Fahrtrichtung fahren durfte?

    Und jetzt schlüpfe ich mal in die Rolle des Stader Fußverkehrsbeauftragten:

    Der hatte vorher das Problem, dass ein Gehweg für den Fahrradverkehr freigegeben war und das hat er jetzt immer noch. (Wenn ich's recht verstanden habe.) Oder es ergab sich sogar ein Vorteil für den Fußverkehr, weil [Zeichen 240] ersetzt wurde durch [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Das hatte ich noch nicht ganz verstanden.

    Bei vielen Fragen zur Fahrradverkehrsinfrastruktur sind in der gegenwärtigen politischen Lage bereits kleinschrittige Verbesserungen besser als der totale Stillstand. Vielleicht muss man sich sogar daran erfreuen und jeden Tag, der noch bleibt, genießen, an dem das Fahrradfahren nicht komplett verboten wird. ;(

    Dass in einer Straße, in der bisher Tempo 50 gegolten hat, jetzt nur noch Tempo 30 erlaubt ist, das ist doch schon einmal ein Vorteil. Und wenn sich das mit dem Tempo 30 etabliert hat, dann kann man doch immer noch den Abbau von [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] fordern. Warum den zweiten Schritt vor dem ersten tun?

    Dann darf Radverkehr auf der ausgewiesenen Fläche aber überhaupt gar nicht stattfinden. Egal, in welche Richtung. Analog zum [Zeichen 250].

    Dieses Beispiel zeigt eine Baustelle, die sich über die ganze Breite der Fahrbahn erstreckt.

    Damit der Fahrradverkehr hier nicht ebenfalls wie der Kraftfahrzeugverkehr in die Sackgasse fährt, ist der Bürgersteig in der Länge des Baustellenabschnittes mit Gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert[Zeichen 240].

    Frage an Alf und Yeti:
    Würdet Ihr an dieser Stelle absteigen und das Fahrrad schieben, denn ihr habt ja geschrieben, dass das gezeigte Verkehrszeichen für die ganze Straßenbreite gilt, also quasi von Hauswand zu Hauswand. Und wie beurteilt ihr das Verhalten der vielen Fahrradfahrer*innen, die hier, so wie es intendiert ist, den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf dem Hochbord benutzen?

    Sind das alles tumbe Toren, die gefälligst mal genau in die entsprechenden Verwaltungsvorschriften hineingucken sollten, bevor sie sich in den Fahrradsattel schwingen?;)

    Und wo genau sollten sie da fündig werden?

    Oder würdet ihr an dieser Stelle fordern, dass das Verkehrszeichen Verbot für Fahrzeuge aller Art [Zeichen 250] an so einer Stelle wie im Foto gezeigt den Zusatz Fahrradverkehr frei [Zusatzzeichen 1022-10] erhalten muss?

    Das könnte dann allerdings zu dem Missverständnis führen, dass ein Fahrradfahrer eine Lücke im Bauzaun als Durchfahrt für den Fahrradverkehr missversteht und dann in der Baugrube landet, wenn's blöd läuft. Sollte deshalb zusätzlich dieses nicht amtliche Verkehrsschild aufgestellt werden?