Verweigert heißt übrigens nicht, dass man im Fall des Falles zu Hause sitzt und urlaubt, sondern durchaus im Sanitätsdienst etc eingesetzt werden kann.
Aus meiner Erinnerung war es so, dass Kriegsdienstverweigerer als Ersatzleistung für die Ausbildung zum Reservisten, den sogenannten Zivildienst machen mussten. Zum Glück kam es bislang in der Bundesrepublik Deutschland noch nie zu einer Situation, in der junge Menschen im Kriegsfall zu einem Zwangsdienst verpflichtet wurden. (Ich nehme an, das meinst du mit "im Fall des Falles"?)
Den Zivildienst habe ich so in Erinnerung, dass man sich selbst um eine Stelle kümmern konnte, die den eigenen Neigungen entsprach. Wer zum Beispiel Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit geistiger Behinderung hatte, der hatte sich eine sogenannte "Beschützende Werkstatt" gesucht, in der man Zivildienst machen konnte und hat dort Menschen mit Behinderungen betreut. Anleitungshilfe bei der Arbeit, Pausen-Freizeitgestaltung, Hilfe beim Toilettengang, Essen usw. Es gab auch Möglichkeiten, als Fahrer für Behinderten-Transporte zu arbeiten, kann ich mich erinnern.
Der Zivildienst dauerte etwas länger als der Wehrdienst. Der Zivildienst wurde nicht unbedingt nur aus Gewissensgründen gewählt. Ein Vorteil war zum Beispiel, bessere Möglichkeiten in Heimatnähe eine Stelle zu finden, sodass man zu Hause wohnen bleiben konnte. Für viele war aber auch ein wichtiger Grund, dass sie sich so davor geschützt haben, alkoholkrank zu werden, denn die Unterbringung in Kasernen förderte vielerorts die Alkoholabhängigkeit.
Gerüchteweise war die Wahrscheinlichkeit größer nicht ausgemustert zu werden, wenn schon vorher bekannt. Deswegen haben die meisten, die ich kenne, erst nach dem Ergebnis der Musterung verweigert.
So habe ich es auch in Erinnerung.
Kann man auch jederzeit, also selbst wenn man schon im BW-Dienst ist.
Nach meiner Erinnerung war es so, dass in so einem Fall die Gewissensprüfung in einer deutlich schärferen Variante durchgeführt wurde. Es war deutlich aufwendiger, dann Gewissensgründe für eine Kriegsdienstverweigerung geltend zu machen, wenn man bereits den Wehrdienst begonnen hatte.