Beiträge von Ullie

    Verweigert heißt übrigens nicht, dass man im Fall des Falles zu Hause sitzt und urlaubt, sondern durchaus im Sanitätsdienst etc eingesetzt werden kann.

    Aus meiner Erinnerung war es so, dass Kriegsdienstverweigerer als Ersatzleistung für die Ausbildung zum Reservisten, den sogenannten Zivildienst machen mussten. Zum Glück kam es bislang in der Bundesrepublik Deutschland noch nie zu einer Situation, in der junge Menschen im Kriegsfall zu einem Zwangsdienst verpflichtet wurden. (Ich nehme an, das meinst du mit "im Fall des Falles"?)

    Den Zivildienst habe ich so in Erinnerung, dass man sich selbst um eine Stelle kümmern konnte, die den eigenen Neigungen entsprach. Wer zum Beispiel Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit geistiger Behinderung hatte, der hatte sich eine sogenannte "Beschützende Werkstatt" gesucht, in der man Zivildienst machen konnte und hat dort Menschen mit Behinderungen betreut. Anleitungshilfe bei der Arbeit, Pausen-Freizeitgestaltung, Hilfe beim Toilettengang, Essen usw. Es gab auch Möglichkeiten, als Fahrer für Behinderten-Transporte zu arbeiten, kann ich mich erinnern.

    Der Zivildienst dauerte etwas länger als der Wehrdienst. Der Zivildienst wurde nicht unbedingt nur aus Gewissensgründen gewählt. Ein Vorteil war zum Beispiel, bessere Möglichkeiten in Heimatnähe eine Stelle zu finden, sodass man zu Hause wohnen bleiben konnte. Für viele war aber auch ein wichtiger Grund, dass sie sich so davor geschützt haben, alkoholkrank zu werden, denn die Unterbringung in Kasernen förderte vielerorts die Alkoholabhängigkeit.

    Gerüchteweise war die Wahrscheinlichkeit größer nicht ausgemustert zu werden, wenn schon vorher bekannt. Deswegen haben die meisten, die ich kenne, erst nach dem Ergebnis der Musterung verweigert.

    So habe ich es auch in Erinnerung.

    Kann man auch jederzeit, also selbst wenn man schon im BW-Dienst ist.

    Nach meiner Erinnerung war es so, dass in so einem Fall die Gewissensprüfung in einer deutlich schärferen Variante durchgeführt wurde. Es war deutlich aufwendiger, dann Gewissensgründe für eine Kriegsdienstverweigerung geltend zu machen, wenn man bereits den Wehrdienst begonnen hatte.

    Aushang der Evangelischen Jugend Linden-Limmer an der Betlehemkirche in Hannover-Linden, Dezember 2025:

    "Wenn du als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden willst, musst du dich mustern lassen. Erst dann wird dein KDV-Antrag bearbeitet. Das ist gesetzlich in §2 (6) des Kriegsdienstverweigerungsgesetz verankert – ohne Musterung wird dein KDV-Antrag abgelehnt. Das gilt für alle, auch ältere Jahrgänge, die jetzt verweigern wollen. Gerade sind die Anerkennungschancen hoch. Falls du mit dem KDV-Antrag noch warten willst, gibt es das Risiko, dass bei Ausrufung des Spannungs- oder Verteidigungsfalles, dein KDV-Antrag die aufschiebende Wirkung verliert, die Anerkennungschancen schwinden und du zu einem Dienst in die Bundeswehr einberufen werden kannst."

    Quelle: https://kdv.dfg-vk.de/nicht-gemustert/

    Man kommt an diese Stelle mit dem zitierten Text auf der Internetseite der DFG-VK https://dfg-vk.de/

    (Deutsche Friedensgesellschaft, gegründet 1892 - Verband der Kriegsdienstverweigerer, gegründet 1958, Zusammenschluss 1974)

    Unter der Überschrift "Verweigere den neuen Wehrdienst! So geht's!" kann man sich je nach persönlicher aktueller Lage weiterklicken.

    "Wir empfehlen allen jungen Menschen, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, schon jetzt den von der Bundesregierung geplanten Wehrdienst zu verweigern und die Musterung vorab auf sich zu nehmen – denn ab 2027 sollen diese Jahrgänge sowieso zwangsgemustert werden. Alle davor geborenen sollten sich die Verweigerung ernsthaft überlegen (siehe vorheriger Absatz)."

    Klickt man zum Beispiel an der entsprechenden Stelle bei der Frage "Mein Geschlechtseintrag im Personalausweis ist männlich" den Button "Nein" an, dann kommt die Info:

    "Da laut Grundgesetz-Artikel 12a (1) aktuell nur Männer zum Kriegsdienst herangezogen werden können, ist eine Kriegsdienstverweigerung von Menschen anderen Geschlechts nicht möglich (und auch nicht nötig)."

    Wer von der Zwangsmusterung betroffen ist, als Erstes sind das die 2008 geborenen männlichen Jugendlichen, könnte sich überlegen: "Ich warte erst mal ab, ob ich nicht ausgemustert werde, denn wenn ich ausgemustert werde, dann ist der Drops eh gelutscht."

    Die DFG-VK dagegen empfiehlt, den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung schon jetzt zu stellen. Der Antrag wird allerdings erst nach der Musterung bearbeitet. Auf der Internetseite der DFG-VK wird nichts dazu ausgesagt, ob das Stellen des Antrags dazu führt, dass dadurch die Musterung schneller erfolgt, als wenn man erst mal keinen Antrag stellt. Viele werden sich auch fragen, ob möglicherweise die Tatsache, dass jemand den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt hat, dazu führen könnte, dass die Musterungs-Stelle zu einem anderen Ergebnis kommt, als wenn vor der Musterung kein Antrag gestellt worden wäre. Das würde allerdings bedeuten, dass die Musterungsstelle weiß, ob ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt wurde oder nicht.

    Kameras an Bussen sollen Falschparker in Wiesbaden erwischen
    Wiesbaden kämpft gegen Falschparker, die Busspuren und Haltestellen blockieren: Um die Parksünder zu erwischen, haben einige Busse nun Frontkameras. Das soll…
    www.hessenschau.de

    Dieser Link steckt in dem von littlet verlinkten hessenschau-Beitrag zur Falschparker-Kontrolle durch Linienbusse.

    In Wiesbaden gibt es das schon länger als in Frankfurt, dass Falschparker von Linienbussen gemeldet werden und eine Anzeige erhalten.

    Für den hr-Artikel vom 15.12.25 über Frankfurt wurde das selbe Foto benutzt wie in dem hr-Artikel vom 19.9.24 über Wiesbaden.

    Vielen Dank, littlet, für den Beitrag! Habe die Kommentare durchgelesen. Der erste ist wirklich voll daneben! Aber es sind inzwischen zahlreiche positive Kommentare dazu gekommen!

    Hier ein Zitat:

    "Absolut richtige Maßnahme und längst überfällig!
    Warum sollen 30 - 50 Personen Nachteile haben nur weil einer zu faul ist ein paar Meter zu laufen!":thumbup:

    Oder dieser:

    "Die STVO scheinen Viele heutzutage als Überflüssig zu betrachten. Dann muss es halt mal richtig im Geldbeutel weh tun. Busspur ist weder ein Parkplatz noch eine Ersatzfahrbahn im Stau.":thumbup:

    So eine Sache muss halt zulässig und begründet sein. Letzteres allein reicht nicht, und die Zuständigkeit wird im Rahmen der Zulässigkeit geprüft.

    Leider werden in manchen "sozialen Netzwerken" solche Vorgänge bejubelt nach dem Motto "Ihr könnt uns gar nix."

    Ist natürlich Unfug, denn die Länder könnten schon. Ich sehe jedoch die Gefahr, dass das Förderalismus-Prinzip in Deutschland von den Rechten benutzt wird, um verschiedene Organisationen am Laufen zu halten, die angeblich unkoordiniert nebeneinander herlaufen. Müssen die Gerichte der verschiedenen Bundesländer es eben genau so machen.

    Beim Durchsuchen meines Archivs gerade wiedergefunden. Hängt (hing) vor einer Stader Grundschule.

    *edit :)

    https://maps.app.goo.gl/KnhwFGtHwYYbxLTy5

    Vielleicht hat der Schulleiter gute Beziehungen zur Stadtverwaltung und ist auf andere Weise nicht mehr dem Problem beigekommen, dass seine Lehrkräfte in den Pausen draußen rauchen (und möglicherweise auch noch ...), drinnen dürfen sie ja schon seit mehreren Jahren nicht mehr rauchen und Alkohol ist im Schulgebäude auch streng verboten.

    Heißt vor allem auch, dass Radfahrer warten müssen, um Fußgänger queren zu lassen.

    Die Radfahrer*innen müssten die Fußgänger*innen sowieso queren lassen, du kannst ja keine Fußgänger*innen einfach umfahren, wenn sie den Radweg queren. Auch dann nicht, wenn der Fußverkehr eigentlich wartepflichtig ist.

    Durch die Zebrastreifen wird der Fußverkehr kanalisiert. Dasselbe wie bei Zebrastreifen auf anderen Fahrbahnen.

    Vorteil Fußverkehr: Sichere Querungsmöglichkeit.

    Vorteil Fahrverkehr: Man muss nicht unbedingt überall mit plötzlich auftretendem Fußverkehr rechnen.

    Nachteil Fahrverkehr: Wartepflicht an der "Schleusungsstelle".

    Nachteil Fußverkehr: Es wird von ihm erwartet, ausschließlich an den Schleußungsstellen (Zebrastreifen) die Fahrbahn oder den Radweg zu queren.

    Meines Erachtens brauchte es keine Zebrastreifen auf Radwegen, wenn der schnelle Fahrradverkehr auf der Fahrbahn fährt. Aber natürlich an so einer Stelle wie auf Fahrbahnradlers Foto, auch ein Problem. Ein längeres Stück der Fahrbahn ist Bushaltestelle. Viele Fahrradfahrer*innen fahren nur ungern an haltenden Bussen links vorbei. Rechts vorbeifahren geht eigentlich auch nicht, aber in dem Fall auf dem Foto ist da ein breiter Radweg hinter den Wartehäuschen, direkt daneben das Geländer. Aussteigende Fahrgäste sollten sich da eigentlich nicht hin verirren.


    Jetzt flächendeckend am Langenhorner Markt. Auch direkt an der Bushaltestelle Nordseite. Heißt: Busnutzer dürfen nur noch am Zebrastreifen den Radweg queren, oder? :evil:

    Sehr viele andere Möglichkeiten hätten sie auch nicht. Der Haltestellenbord ist genau in dem Abschnitt, in dem es gar keinen Zebrastreifen gibt, weil dort eine Mauer steht. Und nicht nur die Busnutzer, sondern alle Fußgänger, die da lang gehen, werden an der Stelle, an der die Zebrastreifen sind, den Radweg überqueren:

    Das ist doch diese Stelle?

    Street View · Google Maps
    Explore a place in a more immersive way in Google Maps.
    www.google.com

    Kurios, Fußweg und Bushaltebord sind in der weiteren Abfolge dasselbe, einen eigenen Fußweg gibt es nicht:

    Street View · Google Maps
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    Aber für eine hohe Anzahl Fahrspuren ist genug Platz auf der Straße. Das sind so Stellen, die ich so gar nicht mag an Hamburg.

    Bei der Vorstellung der geplanten Baumaßnahmen im Bezirksrat, sagte ein Bezirksratsmitglied: "Was da auch kommt, es werden wegen der Bauarbeiten jahrelange Umleitungsstrecken ausgewiesen werden müssen. Da kann man doch auch gleich diese Umleitungsstrecken als dauerhafte Verkehrslösung benutzen, sich den Tunnelbau sparen und die vorhandene Trasse einfach so begrünen.":saint:

    Weil verschiedene Tunnelvarianten im Gespräch sind, habe ich einmal versucht, die drei wichtigsten in eine Grafik zusammenzuführen:

    In der Grafik sind viele Aspekte nicht berücksichtigt, wie z. B. insbesondere Anschlussstellen.

    Den Link für die Quelle findet man auf hannover.de:

    Städtebauliche Studie
    Neue Tunnel­variante für den West­schnell­weg Hannover

    https://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Aktuelle-Meldungen-und-Veranstaltungen/Neue-Tunnel%C2%ADvariante-f%C3%BCr-den-West%C2%ADschnell%C2%ADweg-Hannover

    Hier ist der Link zum Download von:

    Modernisierung des Westschnellwegs: Studie
    Städtebauliche Entwicklungschancen im Fall einer Tunnelführung.

    https://www.hannover.de/content/download/1047943/file/Brosch%C3%BCre%20Westschnellweg.pdf

    Selbst mit viel gutem Willen kann man bei diesem Fahrzeug nicht von einem gut gepflegtem Fahrzeug sprechen:

    Allerdings sollte ein Auto "gut gepflegt" sein, wenn es mit dem H-Kennzeichen als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ angemeldet ist.

    "Manche Autos sind wie guter Whisky: Mit dem Alter werden sie wertvoller. Wer sein altes Fahrzeug gut gepflegt und bei Reparaturen Originalbauteile verwendet hat, kann es mit dem H-Kennzeichen als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ anmelden. Um den Erhalt historischer Autos, Lastkraftwagen und Motorräder zu fördern, wurde 1997 in Deutschland das H-Kennzeichen eingeführt. Besitzer von Fahrzeugen mit diesem speziellen Nummernschild sparen bei der Kfz-Steuer, erhalten eine günstige Oldtimerversicherung und genießen einige weitere Privilegien." (Hervorhebung von mir)

    Quelle: Oldtimerversicherung - H-Kennzeichen für Oldtimer - Vorteile, Voraussetzungen und Kosten

    Das Fahrzeug auf dem Foto ist nicht nur ungepflegt, die Ablagerungen zeugen auch davon, dass es selten bewegt wird. Es steht jedoch in einem Stadtteil, in dem großzügig darüber hinweggesehen wird, wenn jemand falsch parkt. Das wird dann Notparken genannt und die Mitarbeiter*innen des Verkehrsaußendienstes sind entweder nicht entsprechend motiviert oder personell nicht ausreichend aufgestellt, um das angebliche "Notparken" (Fußwegparken, Eckenparken, Parken im absoluten und eingeschränkten Halteverbot) einzudämmen.

    Wie wäre es mit einem Hinweis an die KFZ-Zulassungsstelle, das H-Kennzeichen zu entziehen?

    Der Fahrzeugtyp wurde hauptsächlich Anfang bis Mitte der 80er-Jahre gebaut. Wenn ich mal diesen Vergleich wagen darf: Eine alte Therme zum Beheizen der Wohnung aus dieser Zeit muss ich längst entsorgt haben. :/ Für ein Fahrzeug aus derselben Zeit erhalte ich Steuererleichterungen und kann damit weiter herumheizen. X/

    Weitere "Vorzüge" von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen:

    "H-Kennzeichen: Vorteile im Überblick

    Günstiger Kfz-Steuersatz
    Preiswerte Kfz-Versicherung
    Kein Katalysator erforderlich
    Freie Fahrt in Umweltzonen ohne Feinstaubplakette" Quelle: ebenda

    Es weihnachtet sehr: Das hannoversche Nahverkehrsunternehmen Üstra hat diesen Mercedes-E-Bus mit einem Weihnachtsstrickmotiv verziert:

    Im Fahrgastcenter am Platz der Weltausstellung kann man sogar Pullis mit diesem Motiv erwerben:

    Driving home with ÜSTRA
    Ho ho ho! Es weihnachtet sehr... Wie ihr mit uns durch die Advents- und Weihnachtszeit kommt, erfahrt ihr hier.
    www.uestra.de

    Und dieses Video zeigt, wer die Pullis ins Fahrgastcenter gebracht hat:

    Stylish durch die Weihnachtszeit 🎄🎅🎁💚
    In diesem Jahr bringen wir euch nicht einfach nur nach Hause, denn der Weihnachtsmann hatte lange Weile und sorgt damit für euren maximal stylishen Auftritt....
    www.youtube.com

    auch beim Autoverkehr und Baustellen verzichtet man teilweise auf [Zeichen 250] und flanscht [Zeichen 267] ran. Nein, nicht aus Versehen, mit Absicht und Vorsatz und Begründung, dass das 250er ignoriert wird.

    Möglicherweise rechnet der Autofahrer bei [Zeichen 267] mit Gegenverkehr, z. B. in Form eines großen LKW. Und bei [Zeichen 250] ist ihm klar, dass da sonst keiner fährt außer ihm selbst, weil er ja so ein smartes, cleveres Bürschchen ist.

    Offensichtlich wurde er überhaupt gar nicht gelesen.

    Es ist richtig, dass die Zeit nicht selbst in dem Artikel versucht den Vorwurf "Verbotsorgie" zu setzen. Stattdessen weist die Zeit darauf hin, das andere das tun, zum Beispiel das Hamburger Abendblatt, das so zitiert wird: "Ein pauschales Verbot ist der falsche Weg."

    Mir ist das aber noch zu diffus. Und ich erinnere mich sehr gut an die unselige Kampagne gegen die Grünen in Hamburg, die angeblich Einfamilienhäuser verbieten wollen. Fest steht, dass eine Kampagne dagegen läuft Wohnungen zu vermieten mit der Auflage, keinen PKW zu besitzen. Und da stimme ich dir erst mal zu, die Zeit hält sich mit einer Bewertung dazu zurück. "Sollten Gerichte das anders sehen, wird der Gesetzgeber sich damit beschäftigen müssen.", heißt es zu der Frage der Rechtmäßigkeit dieser Auflage. Wie dann die Zeit ggf. einsteigen wird bleibt jedoch abzuwarten.

    Ich sehe es nicht als etwas grundsätzlich Anderes. Auch bei den Grünen dürfte es nur die Regel geben, dass man nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen Partei sein darf. Das Einzige, was also interessiert ist, ob die neuen Mitglieder aus ihrer alten Partei tatsächlich ausgetreten sind. In welcher Partei die Leute vorher waren, geht die Grünen dann eigentlich gar nichts an. Und sofern das keine prominenten Parteimitglieder waren, oder man sich persönlich kennt, dürfte das der neuen Partei nicht einmal bekannt sein.

    Warum sollte man das bei ehemaligen AfD-Mitgliedern anders regeln? Das wäre doch erst einmal zu begrüßen, wenn sie der AfD den Rücken kehren.

    Ich hatte je bereits weiter oben das Beispiel aus Hannover genannt, in dem es darum ging, dass zwei Ratsmitglieder die Partei gewechselt haben, und damit auch entsprechend die Fraktionsstärken sich änderten. Ich denke niemand kann sagen, das ginge keinen etwas an, in welcher Partei bei einem solchen Wechsel die Person vorher war. Ich selbst habe das als Parteimitglied zumindest in einem Fall übrigens sehr skeptisch gesehen, weil es im Wahlkampf reichlich polemische Zuspitzungen in bestimmten Fragen gab. Und ich habe die entsprechende Mitgliedersammlung genutzt, um bei den Neuen nachzuhaken.

    Bei einem völlig unbeschriebenen Blatt, sprich einer Person, die die Parteizugehörigkeit wechselt, ohne dass sie jemals irgendwie in der Partei aktiv war noch ein Mandat hatte, wird man sicher nicht so genau hinschauen, oder vielleicht auch gar nichts von der früheren Parteizugehörigkeit wissen.

    Aber auch in so einem Fall, sollte sich eine Person überlegen, ob sie eine frühere Parteizugehörigkeit verschweigt oder offen damit umgeht.

    Und da du die Grünen angesprochen hast: Die grüne Ratsfraktion in Hannover war natürlich erfreut über den Partei-Wechsel eines "Die Partei"-Mitglieds und eines Volt-Mitglieds. Und sie wurden nicht nur in der grünen Partei sondern auch in der grünen Ratsfraktion insgesamt herzlich aufgenommen. Was den Grünen vom politischen Gegner übrigens sofort so ausgelegt wurde, sie hätten sie mit Pöstchen-Vergabe geködert.

    Sicher ist, von den AfD-Ratsmitgliedern hätte keines einen solchen Partei-Wechsel zu den Grünen hinlegen können. Das hätte die Ratsfraktion nicht unterstützt und wäre von den Parteimitgliedern abgelehnt worden. Und auch wenn es dafür kein offizielles Verfahren gibt (z.B. über Neumitglieder per Urabstimmung aller Mitglieder abzustimmen) so bedeutet das nicht, dass eine Partei verpflichtet ist Neumitglieder aufzunehmen, komme wer da wolle.

    Ich habe mal im Parteiengesetz nachgeblättert. Das gibt dir tatsächlich ein Stück weit Recht:

    Da heißt es in §10: "Allgemeine, auch befristete Aufnahmesperren sind nicht zulässig." Das könnte bedeuten, eine pauschale Ablehnung von Mitgliedern, die zuvor in einer bestimmten anderen Partei tätig waren, ist nicht zulässig. Aber es kann andererseits zu Recht jemandem die Aufnahme in eine demokratische Partei verweigert werden, wenn er z. B. bisher durch demokratiefeindliche politische Aktivitäten auffällig wurde.

    Es gibt keinen Aufnahme-Anspruch. Kein Neumitglieds-Bewerber kann sagen, es geht die Partei nichts an, was ich vorher gemacht habe. Ihr habt mich jetzt gefälligst in eure Partei aufzunehmen. Egal, was vorher war. Und es wird jede demokratische Partei gut beraten sein, sehr genau hinzuschauen, was eine Person, die Aufnahme in die Partei begehrt, vorher gemacht hat.

    Die Ablehnung einer aufnahmewilligen Person braucht übrigens keine Begründung: "Die zuständigen Organe der Partei entscheiden nach näherer Bestimmung der Satzung frei über die Aufnahme von Mitgliedern. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages braucht nicht begründet zu werden." Das steht ebenfalls in §10, Abs.1 Parteiengesetz

    Wenn es also einen unausgesprochenen Commonsense gibt, keine Personen aufzunehmen, die mal rechtsextremistisch aufgefallen sind, zum Beispiel weil sie Mitglieder einer rechtsextremistischen Partei waren, dann führt das praktisch dazu, dass es ehemalige Rechtsextremisten aus der AfD nicht so leicht fallen dürfte, eben mal Grüne-Mitglied zu werden. Und das sollte die CDU auch so halten.

    § 10 PartG - Einzelnorm

    Mindestens eines der größten Verdienste Adenauers nach dem 2. Weltkrieg war es, Millionen von nicht nur Mitläufernazis mit der Demokratie zu versöhnen, teilweise durch Aufnahme in CDU/CSU.

    Angesichts der schieren Masse wird es insbesondere im Osten auch diesmal nicht anders gehen, wenn man das Nazi-Geschmeiß noch einhegen will. Das verschwindet ja nicht einfach.

    Dann war es wohl ein Versagen der SPD, dass sie sich weniger offensiv an die NS-Täter herangewanzt hatte als die CDU?

    Auf keinen Fall würde ich das als Verdienst bezeichnen, dass die CDU auch NS-Täter in ihren Reihen geduldet hat.

    auch Hamburg:

    https://www.zeit.de/hamburg/2025-1…urg-saga-mieten

    https://archive.ph/reWww

    Geht da um die vertragliche Verpflichtung der Mieter, kein Auto zu besitzen. Das war nach meinem Wissensstand bei bisherigen Projekten zu autofreien Quartieren so nicht der Fall...

    Hunde verbieten geht doch auch, warum dann keine Autos verbieten?

    Es gäbe noch eine andere Option: Autos nur dann zulassen, wenn der Besitzer einen bezahlten Abstellplatz dafür nachweisen kann. Die Wohnungseigentümer, Baugesellschaften, Vermieter, Bauverwaltungen sind jedoch in keiner Weise zum Stellplatzangebot verpflichtet.

    Ich meine, das gibt es in München in ein paar ausgewählten Quartieren schon länger. Und war da auch nicht was in Freiburg (Breisgau)?

    Ich habe nicht den ganzen "Zeit"-Artikel gelesen. Aber es ist ziemlich offensichtlich, dass da mal wieder der Versuch gestartet wird eine vernünftige und nachhaltige Verkehrspolitik als "Verbotsorgie" in Misskredit zu bringen.

    Fakt ist, dass Tiefgaragenstellplätze so teuer sind, dass die üblichen Kaufpreise oder Mietpreise dafür bei weitem nicht kostendeckend sind, sodass in einem Wohnhaus diejenigen Bewohner, die selbst gar kein Auto besitzen zu einem erheblichen Teil die Tiefgaragenparkplätze der anderen bezahlen, die ein Auto dort parken.

    Das wäre mal ein Grund für die Zeit eine Aufreger daraus zu machen.

    Zu Freiburg (Siedlung Vauban) hatte ich herausgefunden, dass dort die Bewohner sich dazu verpflichten, ein Auto nur dann besitzen zu können, wenn sie bereit sind dafür einen Parkgaragen-Stellplatz zu mieten, um es dort zu parken. Die Stadtteilparkgaragen sind so platziert, dass sie am Rand der Wohnbebauung liegen, oft mit rund 10 bis 15 Minuten Entfernung zur Wohnbebauung. Und die Grundstücks-Fläche für gegebenenfalls weitere benötigte Parkgaragen wird bis dahin als Spielplatz, Grünfläche und Erholungsfläche genutzt. Das erhöht den Druck, keine Autos anzuschaffen, weil dann diese Flächen verloren gehen würden.