Durch den von Gerhart beschriebenen Missstand werden sich wohl eher die Menschen davon abhalten lassen, zu Fuß zu gehen, solange das
asozialerücksichtslose Gehwegradeln nicht geahndet wird.
Das Problem ist das "rücksichtslose Gehwegradeln".
Aber: Gibt es denn ein rücksichtsvolles Gehwegradeln?
Ja, gibt es für bestimmte Fälle:
Zum Beispiel dürfen in bestimmten Fällen Kinder auf dem Gehweg radeln.
"Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen oder fahren auf Radwegen oder der Fahrbahn. Ab zehn Jahren müssen sie Radweg oder Fahrbahn nutzen. Ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das Rad fahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten." https://www.adfc.de/artikel/rechtl…-und-begleitung
Und es gibt Gehwege, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind. Dort ist ein gegenüber Fußgängern sehr rücksichtsvolles "Gehwegradeln" ausdrücklich vorgeschrieben.
Bei älteren Verkehrsteilnehmerinnen sind Pedelecs sehr beliebt, weil mitunter altersbedingt die Fitness und/oder Gelenkigkeit nachlässt und andererseits je nach den persönlichen finanziellen Verhältnissen man sich so was leisten kann.
Das sind dann Fahrradfahrer*innen, die noch in der Zeit aufgewachsen sind, als zum Beispiel ein so ausgeschilderter Gehweg benutzungspflichtig war für Fahrradfahrende. Und was man sich früh angewöhnt hat, das ist dann schwer, im Alter abzugewöhnen.
Klar hat seit dem viel Aufklärung stattgefunden, aber eben auch viel Gegenpropaganda. Und es ist viel zu wenig getan worden, um das Fahrbahn-Fahrradfahren attraktiv zu machen und/oder für das Fahrradfahren geeignete Fahrradwege anzulegen. Deshalb halte ich wenig davon, die Keule auszupacken, um das Gehwegradeln zu unterbinden. Dafür aber sollte viel mehr darüber aufgeklärt werden, dass das Gehwegradeln in bestimmten Fällen erlaubt ist. Und dass in diesen Fällen besondere Rücksicht auf den Fußverkehr verpflichtend ist. Und stets herausstellen, dass es grundsätzlich verboten ist auf Gehwegen zu radeln.
In eine solche Kampagne kann dann eingebettet werden, dass Pedelec-Fahrer*innen noch gründlicher und genauer überlegen müssen, ob es denn wirklich Not tut, einen für den Radverkehr freigegebenen Gehweg zu benutzen oder einen Angebotsradweg zu benutzen, von denen viele sehr schmal sind und dicht am Fußverkehr verlaufen. Auch wenn es gesetzlich kein Kraftfahrzeug ist, wie zum Beispiel ein Elektro-Tretroller, der auch ganz offiziell als Kleinstkraftfahrzeug eingestuft ist, so ist trotzdem der Motor eines Pedelec oft vergleichbar stark wie der eines E-Tretrollers. Und mit dem Pedelec kann man schneller fahren als mit dem E-Tretroller. Die Motorkraft wird erst bei 25 km/h abgeregelt. Der Tretroller fährt bis zu 20 km/h schnell.