Beiträge von Ullie

    Sie dürfen nicht behindert werden und es muss jede Gefährdung ausgeschlossen sein. Viel mehr geht nicht, oder?

    Was hättest Du für eine Formulierung für "klaren Vorrang" erwartet?

    Zum Beispiel so, ich schreib das mal als juristischer Laie:

    "Ein- und Aussteigende Fahrgäste haben Vorrang vor dem Radverkehr, wenn sie einen Bus besteigen oder einen Bus verlassen und dabei einen Radweg überqueren, der an der Straße entlanggeführt wird, an der der Bus hält."

    Na hoffentlich gibt das jetzt keinen "Shit-Storm" der Radfahrer.;)

    Und wie schon gesagt, ich bin da juristischer Laie. Über Implikationen dieser Formulierung zu spekulieren ist ausdrücklich erlaubt!

    Ich sag' mal so: wäre kein einziger Verbrenner unterwegs, wäre das Problem geringer. Denn dann gäbe es nicht das Grundrauschen der Motoren aus unterschiedlicher Entfernung und in unterschiedlicher Frequenz, hinter dem die E-Mobile verschwinden. Es wäre viel leiser auf der Straße.

    Denn das Gefährliche ist doch die derzeitige Gewohnheit, »Ich höre was, also ist da was« umzupolen in »Ich höre nix, also ist da nix«.

    Ein bekannter (Elektro-Ingenieur) sagte mir mal, es sei durchaus möglich, sehr leise arbeitende Staubsauger herzustellen, die nur ein leises Summen von sich geben. Aber diese Geräte fänden keinen Absatz, weil die Kunden die Saugkraft eines Staubsaugers um so höher einschätzen, je lauter er ist.

    Einem leisen Staubsauger trauen sie schlicht nichts zu.

    Vermutlich spielen auch solche sachfremden Überlegungen eine Rolle bei der Autonutzung.

    Und vermutlich wäre es heute schon möglich, auch Fahrzeuge mit Verbrennermotoren deutlich leiser zu bauen. Und deutlich niedrigere Grenzwerte vorzuschreiben, die Autos einzuhalten haben, wenn sie nicht ihre Betriebserlaubnis verlieren wollen.

    Th(oma)s Einwand dagegen, Elektro-Autos einen Geräusche-Generator zu verpassen, kann ich nur zu gut verstehen. Schließlich kennt wohl jeder das Imponiergehabe der Auto-fahrenden Halbstarken, wenn sie ihren Motor aufheulen lassen, um Fußgänger und Radfahrer zu beeindrucken.

    Und insbesondere bei den motorisierten Zweiradfahrern sind legale und illegale Anbauteile sehr beliebt, wenn sie dazu beitragen das Motorengeräusch zu verstärken.

    Die tatsächliche Gefahr beim Auto geht von seinem hohen Tempo aus. Und leider sind keine ernsthaften Maßnahmen absehbar, daran etwas zu ändern.

    Ausgerechnet bei den Elektro-Tretrollern dagegen ist es heute schon so, dass die bei Tempo 20 abriegeln und die Polizei wünscht sich ausdrücklich herbei, dass eine weitere Tempodrosselung automatisch zu erfolgen hat bis auf Tempo Null, wenn der Elektro-Tretroller in bestimmten Bereichen bewegt wird wie zum Beispiel Fußgängerzonen.

    Auch Pedelecs sind Tempo-begrenzt, ebenso verschiedene PKW mit Sonderzulassungen.

    Würden alle Autos verlässlich wie Tretroller nicht schneller als 20 km/h fahren, dann gäbe es möglicherweise auch aus Sicht von blinden Menschen keinen Bedarf an einem Geräusch, das langsam fahrende E-Autos von sich geben, weil es dann insgesamt sehr viel leiser wäre, so dass man auch solche Geräusche wahrnimmt, die Elektroautos bei niedrigen Geschwindigkeiten von sich geben.

    Die StVO lässt da doch eigentlich keine Fragen offen:

    Und das Öffnen der Türen absehbar ist, muss sich ein Radfahrer schonmal darauf einstellen.

    Der von dir zitierte Absatz aus der StVO fordert zwar ein, dass aussteigende Fahrgäste von rechts am Bus vorbeifahrenden Fahrzeugen nicht gefährdet werden dürfen und auch nicht behindert werden dürfen. Aber einen klaren Vorrang wird den aussteigenden (und einsteigenden) Omnibus-Fahrgästen damit auch nicht gewährt. Was ist wenn die Omnibusfahrgäste stehenbleiben, um den Radler passieren zu lassen? Kommt es dann zu einem Unglück, hat der Radler freilich erstmal die schlechteren Karten.

    Und dann ist da noch der Haltestellenbord zwischen Radweg und Fahrbahn. Die Radfahrerin oder der Radfahrer würde also nicht direkt rechts am Bus vorbei fahren. Trotzdem würde ich wie du auch zum Anhalten anraten, oder zumindest so langsam zu fahren, dass ein sofortiges Stehenbleiben problemlos möglich ist, also langsame Schrittgeschwindigkeit.

    Auf der Internetseite "Fahrtipps" steht zum Thema rechts an haltenden Straßenbahnen vorbeifahren:

    "Tipps für das richtige Verhalten:

    • Wenn die Straßenbahn gerade erst angehalten ist, dann ist Abwarten hinter der Haltestelle sinnvoll, bis alle Fahrgäste ein- oder ausgestiegen sind.

    • Sind alle Türen wieder geschlossen, kann man vorsichtig vorbeifahren (auf zu späte kommende Fußgänger achten!). Selbst wenn man nicht glaubt, dass noch Fußgänger auftauchen, ist Schrittgeschwindigkeit die beste Wahl.

    • Anhalten, wenn sich eine Straßenbahntür nochmals öffnet oder wenn ein Fußgänger auf die Straßenbahn zugeht. Als Fahrgast hat er ja Vorrang.

    • Nicht von ungeduldigen nachfolgenden Fahrern irritieren lassen. Hier geht es um die Sicherheit der Fußgänger und darum, dass kein Unfall passiert."

    https://www.fahrtipps.de/frage/strassenbahn-ueberholen.php

    Allerdings gibt es in Hannover zumindest meines Wissens keine einzige Straßenbahnhaltestelle mehr, die nicht mindestens mit einer Ampel ausgestattet ist, um Autofahrer zum Stehen zu bringen, wenn die Straßenbahn an der Haltestelle hält. Die meisten Haltestellen sind ohnehin bereits so umgebaut, dass die Fahrgäste an den Haltestellen keine unmittelbar angrenzenden Fahrbahnen überqueren müssen.

    Ist das die Position der Blindenverbände? Ansonsten lenkt deine Einlassung vom Thema ab.

    In dem von mir verlinkten Artikel aus der Neuen Presse Hannover berichtet eine blinde Frau darüber, dass sie den Bus verpasst hat, weil sie den Bus nicht gehört hat. Dazu muss man wissen, dass in Hannover erste rein elektrische Busse unterwegs sind und mehrere Hybridbusse, die ebenfalls sehr leise fahren können, wenn sie im reinen Elektrobetrieb unterwegs sind, was manchmal vorkommt.

    Hier noch mal der Link, die erwähnte Passage aus dem Artikel steht ganz am Anfang. https://www.pressreader.com/germany/neue-p…282200832675029

    Tatsächlich können diese Busse sehr leise die Haltestellen anfahren. Wie leise das geschieht, bzw. mit welcher Mindestgeräusch-Kulisse das geschehen sollte, das wird in Zukunft sicher noch zu Diskussionen führen und weiter zu klären sein.

    Zu den Elektro-Bussen schrieb die HAZ anlässlich ihrer Einführung vor wenigen Jahren: "Damit es im Einsatz in der lauten Stadt nicht zu Unfällen kommt, weil Passanten den Bus nicht hören, soll noch ein Soundgenerator eingebaut werden, der ein akustisches Signal abgibt, wenn der Bus langsamer wird."

    HAZ vom 11.11.2015 https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…-Polen-bestellt

    Offensichtlich genügte der blinden Frau aus dem Artikel dieses Geräusch nicht, oder der Soundgenerator wurde nie eingebaut oder er war abgeschaltet.

    Ich vermute, dass für Blinde die Geräuschkulisse wichtig ist, um sich orientieren zu können, auch in Straßen, in denen langsame Autos unterwegs sind. Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Autos auszuweichen und ihnen in jeder Situation unbedingt Vorrang zu gewähren, sondern erst mal darum, überhaupt einen Eindruck zu bekommen von der jeweiligen Situation vor Ort.

    Typische Situation an einer Bushaltestelle: Der Bus hält, gleich werden sich die Türen öffnen und Fahrgäste aussteigen (grüne Pfeile). Viele Fahrgäste oder wenige? Sind die eilig unterwegs oder langsam und bedächtig? Sind stürmische Kinder darunter? Sollte ich als Radfahrer (oranger Pfeil) besser anhalten, oder bin ich sogar verpflichtet dazu, weil ich ja weiß, der Bus ist gerade angekommen und die Türen werden sich gleich öffnen und ich muss damit rechnen, aus dem Bus kommen alle die Fahrgäste heraus, die ich oben beschrieben habe?

    Oder kann ich davon ausgehen, dass die Busfahrgäste sich zunächst nicht auf den Radweg trauen sondern erst mal schauen, ob da vielleicht Radfahrer drauf unterwegs sind, denen die Busfahrgäste Vorrang gewähren, oder gar Vorrang gewähren müssen?

    Im konkreten Beispiel handelt es sich übrigens um einen benutzungspflichtigen Radweg. Womit die nächste Frage im Raum steht: Gibt es da Unterschiede abhängig davon, ob der Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht?

    Schon ziemlich widerlich diese Blindenverbände. Für Millionen Menschen auf der Welt besteht plötzlich die Gelegenheit, dass sich der tägliche Lärmterror vermindert und dann kommt eine kleine Minderheit und zerstört den Fortschritt.

    Ist das jetzt ironisch oder ernst gemeint, was du da schreibst? Entschuldige, dass ich so direkt frage, aber ich habe tatsächlich schon Leute erlebt, die ganz ernsthaft davon ausgehen, dass die Vision vom lautlosen Autoverkehr ausgerechnet am Blindenverband scheitert. Dabei machen auch E-Autos ab Tempo 20 aufwärts dieselben Geräusche wie ein Auto mit Verbrennungsmotor, denn ab diesem Tempo dominiert das Reifengeräusch.

    Und genau dann, wenn das klar gestellt ist, dann wollen die Leute, die sich darüber beklagen, die Blinden zerstörten die Vision vom lautlosen Autoverkehr, plötzlich nichts mehr davon wissen, denn eine Autofahrt mit Tempo 20 ist ihnen zu langsam.

    Gerade außerorts ist diese Beschilderung wegen der impliziten Schrittgeschwindigkeit ja wahnsinnig sinnvoll. Hier gibt es ab zu und nur die "Radfahrer frei"-Schilder, auch auf der rechten Seite. Gilt da eigentlich dann auch Schritttempo?

    Die Sache verhält sich ja so, dass du auf dem Land mehr oder weniger eine "Ausnahmeerscheinung" bist, wenn du mit dem Fahrrad von dem einen in einen anderen Ort fährst. Eine noch größere Ausnahemerscheinung bist du, wenn du den Weg zu Fuß zurücklegst.

    Der erneuerte Fußweg mit Radfahrer frei wird vermutlich dazu beitragen, dass wieder mehr Radfahrer ihn benutzen. Denn ein Grund ihn nicht zu benutzen ist jetzt erst mal weggefallen: Der Weg ist jetzt keine Holperpiste mehr. Die durch die Baumwurzel verursachten Unebenheiten sind jetzt zumindest erstmal beseitigt.

    In den unbefestigten Schotter im Seitenraum zu fahren ist nach meiner Erfahrung, dann eine große Gefahr, wenn man dort zu zweit Radfahren will und gerne nebeneinander fährt. Dafür ist der Fußweg mit Radfahrerfreigabe nämlich eigentlich ein bisschen schmal. Das gilt natürlich theoretisch auch für Überholvorgänge. Bloß dass diese praktisch so gut wie nie stattfinden. Die wenigen Male, die ich bislang bei meinen Fahrten im Landkreis Schaumburg von anderen Radfahrern überholt wurde, das waren lediglich einzelne Radsportler mit "Rennmaschinen", die selbstverständlich die Fahrbahn benutzen und mich dann eher noch als ein Verkehrshindernis sahen, das sich gefälligst auf dem Fußweg tummeln sollte, der ja für so "lahme Enten" wie mich extra freigegeben sei. Dass ich einen Radfahrer überhole kommt ohnehin nur selten vor. Und wenn ich mal einen der sehr seltenen Fußgänger überholte, dann gab es eigentlich noch nie Probleme. Ich klingele dann rechtzeitig und die Fußgänger gehen dann zur Seite.

    Was tatsächlich sehr praktisch ist an dem fotografierten Fußweg, der für Radfahrer freigegeben ist: Wenn ich mit jemand anderem zusammen dort Rad fahre, dann fährt einer von uns legal auf der Fahrbahn und der andere legal auf dem Fußweg. So können wir ganz legal und sicher nebeneinander her fahren nur getrennt durch einen schmalen Grünstreifen.

    Man muss halt das Beste draus machen.

    Und zumindest gefühlt kommt es immer seltener dazu, dass sich ein Autofahrer darüber mokiert, dass man "seinen Verkehrsraum" ihm streitig macht.

    Ist ja eigentlich nicht lustig sondern mehr zum ;(

    Um da noch mal alle eventuell noch bestehenden Missverständnisse unmissverständlich und endgültig auszuräumen:

    Wer hat in Deutschland Vorrang, und zwar immer und überall absoluten Vorrang?

    In einer Hausdurchfahrt im Stadtteil List in Hannover.

    Um noch mal auf die Sache mit dem Geräuschegenerator für E-Autos zurückzukommen: Beim Durchsehen von Fotos hatte ich gerade diesen Artikel entdeckt, der inzwischen auch per Link zu erreichen ist: https://www.pressreader.com/germany/neue-p…282200832675029

    "Blindenverband: Leise E-Autos nicht zu hören", NP vom 10.10.19

    Mit ihrer Aktion, über die die Neue Presse berichtet, will der Blindenverband erreichen, dass das Acoustic Vehicle Alert System (=AVAS) schon vor dem verpflichtenden Einführungsdatum 2021 in allen Elektro-Fahrzeugen installiert wird.

    In dem Artikel wird von der Wahrnehmung blinder Menschen ausgehend das zunehmende Aufkommen von E-Autos beschrieben.

    Immer wieder mal bin ich in den letzten Jahren im Landkreis Schaumburg mit dem Fahrrad unterwegs gewesen, und an verschiedenen Stellen im Forum habe ich schon darüber berichtet.

    Jetzt mache ich einfach mal einen eigenes neues Thema dazu auf.

    Denn über die Jahre betrachtet hat sich auf der von mit häufiger befahrenen Strecke von Stadthagen nach Wiedensahl das eine oder andere getan.

    Und beim Foto-Sortieren fallen mir dann immer wieder mal Änderungen ins Auge.

    Hier zum Beispiel ein Bild vom Frühjahr dieses Jahres (2019) und daneben eines aus dem Spätherbst auf der selben Strecke von Niedernwöhren nach Wiedensahl:

     

    Vorsicht: Am Wegesrand ist zwar neben dem neuen Asphaltbelag aufgeschottert worden, aber der Schotter wurde nicht verdichtet, wenn man reinfährt sinkt das Rad schnell tief ein. Naja ist ja auch ein Fußweg mit Fahrradfreigabe geblieben, auf der Fahrbahn fährt es sich besser und auf diesem Abschnitt gilt Tempo 50. (Woran sich allerdings nicht jeder hält.)

    So wie dieser Leserbriefschreiber schreibt, muss man wohl davon ausgehen, dass er den Wert des "Trixie-Spiegels" vor allem darin sieht, dass der Radfahrer oder der Fußgänger durch den Trixie-Spiegel darauf aufmerksam gemacht wird, dass er sich hier an einer potenziell besonders gefährlichen Kreuzung befindet und deshalb gefälligst sich völlig devot zu verhalten hat und erstmal die Laster und anderen Autofahrer abbiegen lassen soll. "Denn dass die ihn nicht sehen können ist ja wohl klar." "Darauf weist ja der Trixie-Spiegel unmissverständlich hin." (Entschuldigung bitte ich verfalle gerade in Ironie.)

    Deswegen steht ja auch auf dem Trixi-Spiegel extra nochmal unmissverständlich drauf "Vorsicht toter Winkel" siehe SZ-Foto aus dem Artikel den Autogenix verlinkt hat. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…aelle-1.4673844

    Ich fürchte jedoch was ich da gerade geschrieben habe ist gar keine Ironie. Es geht wirklich darum, den Radfahrern und Fußgängern mit dem Trixie-Spiegel vor der Gefahr zu warnen, und sie damit aufzufordern, den abbiegenden LKW unbedingt freie Fahrt zu gewähren. Warum sonst steht denn am Spiegelrand "Vorsicht toter Winkel"? Diese Botschaft richtet sich doch an den Fußgänger und Radfahrer, den man allgemein für zu "unbedarft" hält um ernsthaft am Verkehr teilzunehmen.

    Das mag in manchen Fällen ja auch tatsächlich zutreffen. (In den Fällen wird derjenige aber auch nichts mit der Botschaft am Spiegelrand anfangen können, "Vorsicht toter Winkel".) Aber die Autofahrer, insbesondere die LKW-Fahrer unter den Autofahrern sollten doch eigentlich amtlich überprüft genauestens darüber Bescheid wissen, das beim Abbiegen höchste Vorsicht geboten ist, und vor allem: Dass es den toten Winkel eigentlich nur dann gibt, wenn die vier Außenspiegel beim Rechtsabbiegen nicht sorgfältig beobachtet werden. Für den LKW-Fahrer muss man das doch nicht auf den Trixie-Spiegel drauf schreiben: "Vorsicht toter Winkel!"

    Das erinnert mich alles wieder an diese ADAC-Vorführung für Schulklassen auf dem Rathausplatz in Hannover:

    Ich habe mich ein bisschen dazu gestellt, um mal zu lauschen, was der ADAC-Verteter da so verzapft hat:

    "Liebe Kinder ihr seht: Der LKW-Fahrer kann euch nicht sehen, wenn er mit dem LKW abbiegt, Deshalb müsst ihr immer stehen bleiben, wenn ein LKW abbiegen will und den erstmal abbiegen lassen, denn der kann euch ja nicht sehen."

    Der LKW-Fahrer des ADAC, der dieses "Verkehrstraining" durchführte, hielt es nicht für nötig auch nur irgendetwas zu den Kindern über die schwarzen Säcke zu sagen, die alle Spiegel außer dem Hauptspiegel verdeckten. Schließlich mischte ich mich ein und fragte selbst nach und wurde dann dahingehend belehrt, dass in der täglichen Fahrpraxis keine Zeit sei, diese ganzen Spiegel zu beachten, weshalb sie konsequenterweise bei dieser Übung abgehängt seien.<X

    Richtigerweise sollte man den Kindern sagen, dass das Abbiegen eines LKWs eine besondere Gefahrensituation darstellt. Und auch, dass man im Zweifel besser stehen bleiben sollte als weitergehen, wenn man sich nicht sicher ist, ob der LKW-Fahrer den Radfahrer oder den Fußgänger gesehen hat. Und derjenige, der die Kinder für die Gefahren sensibilisieren will, der sollte vor allem darauf hinweisen, dass auch ein LKW-Fahrer vielleicht einmal nicht alles richtig macht. Es ist aber auch wichtig zu sagen, dass man nicht grundsätzlich immer stehen bleiben muss. Wenn man sich sicher ist, dass man wahrgenommen wurde, dann ist es auch wichtig zu gehen, denn wenn beide warten, dann kann es, wenn es ganz schlecht läuft, so ausgehen, dass beide irgendwann zur selben Zeit sich weiterbewegen, daraus wächst also erst recht eine Gefahr.

    Bestärke deinen Sohn unbedingt darin, dass er alles richtig macht! Schließlich muss jeder Mensch seine ganz eigene Handschrift entwickeln. Das spricht sich inzwischen auch in Lehrerkreisen herum. Und deshalb wurde die "Grundschrift" entwickelt:

    Die verschiedenen Schriften kannst du zum Beispiel von der Pelikan-Internetseite kostenlos herunterladen. Sorry, zurück zum Thema...

    Obwohl: Man kann schon mal drüber nachdenken, was denn nun die Grundfertigkeiten beim Fahrradfahren sind und ob man das Fahrradfahrenlernen vergleichen kann mit dem Schreibenlernen. Und ob man daraus mal eine Umfrage machen kann.

    Im Prinzip stimme ich dir zu. Th(oma)s, wie auch schon weiter oben gesagt. Trotzdem halte ich es für sicherer, dass Elektroautos zu einer Geräuschkulisse verpflichtet werden. Übrigens auch dann, wenn sie mit einem Fußgängerschutz-Notbremsassistenten ausgestattet sind.

    Verkehrsprobleme werden auch nicht dadurch gelöst, dass man lautlose Autos zulässt. Der Autoverkehr insgesamt muss drastisch reduziert werden.

    Übrigens scheitern deine Überlegungen (allerdings auch meine;)) dann, wenn jemand gehörlos am Straßenverkehr teilnimmt.

    Und da finde ich deine Überlegungen dann wieder sehr zutreffend.

    Wenn es nämlich zu Unfällen mit Radfahrer- oder Fußgängerbeteiligung kommt, dann wird gerne detailreich darüber berichtet, wenn die verunfallten Fußgänger oder Radfahrer Kopfhörer trugen.

    Dagegen habe ich noch nie was in Unfallberichten drüber gelesen, wie stark die akustische Wahrnehmung autofahrender Verkehrsteilnehmer durch die geschlosses Autokarosserie eingeschränkt war oder ob ein verunfallter oder gar unfallverursachender Autofahrer durch die Musik aus dem Autoradio beeinträchtigt war in seinem Hörvermögen.

    Und wenn ich mir dann noch die wummernde "Musik" anhöre, die aus manchen Autos dringt, dann ... :cursing:

    Nach der letzten Reform wurden meine Erzeugnisse leider noch benotet, daher habe ich die Kröte geschluckt. Und jetzt irritiert mich die Handschrift meines Ältesten (10). Sieht aus wie von meiner Oma.

    Das sagst du jetzt aber nur wegen des kleinen Buchstabens "z" in der vereinfachten Ausgangsschrift oder?

    Und darauf zu vertrauen rietest du also einem Blinden?

    In der Richtlinie barrierfreie Mobilität wird beschrieben, an welcher Stelle eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel zu platzieren ist. Und zwar mit einem gewissen Abstand zur nächsten Kreuzung: "Ungesicherte Querungsstellen befinden sich vorwiegend bei Nebenstraßen mit geringem Verkehrsaufkommen an einer Einmündung oder zwei kreuzenden Straßen. Hier wird der Fußgänger bewusst über eine Seitenstraße außerhalb des Kurvenbereiches geführt. Die Gehrichtung verläuft also nicht geradeaus über die Straße, sondern um die Straßenecke. Der Fußgänger kann an dieser Querungsstelle den Verlauf des fließenden Verkehrs auf seiner Straße verfolgen und seinen Übergang darauf einstellen. Blinde und sehbehinderte Menschen können akustisch den querenden und parallelen Kfz-Verkehr untereinander besser unterscheiden. Je größer der Abstand zur Kreuzung, desto sicherer die Straßenquerung für diesen Personenkreis. Deshalb ist ihre Querungsstelle von der Einmündung oder Kreuzungsseite entfernt anzulegen ..." https://www.barrierefreie-mobilitaet.de/pages/querungs…sen.php?lang=DE

    Dass heißt, dass sich blinde Menschen wünschen, dass sie beim Überqueren einer Straße die Möglichkeit haben, sich anhand der Geräuschkulisse ein "Bild" davon machen können, wie die Chancen stehen, heil über die Straße zu kommen! Daher resultiert wohl auch die Forderung nach einer Geräusch-Kulisse für Elektro-Autos im niedrigen Geschwindigkeitsbereich, in dem die Reifen kein wahrnehmbares Geräusch erzeugen.

    Ist das das wirklich so, wie von Ihnen als "erfahrungsgemäß" beschrieben, oder nur ein Gefühl?

    Ich fahre nicht jeden Tag als Fahrgast im Omnibus und Busfahrer bin ich auch nicht. Aber ich fahre besonders im Winter mehrmals die Woche Bus.

    Bei einer dieser Fahrten kam es zu einem Unfall, der daraus resultierte, dass der Omnibusfahrer darauf vertraute, dass der PKW, der sich von hinten näherte, halten würde, der hatte aber doch noch versucht an dem Bus vorbeizufahren. Leider konnte ich nicht sehen, ob der Busfahrer das Blinklicht angeschaltet hatte.

    Inzwischen habe ich herausgefunden, dass viele Fahrzeugdaten, wie zum Beispiel Blinklichtbenutzung im Bus von einer "Black Box", also einem Unfalldatenschreiber aufgezeichnet werden. Der Fahrer bat jedenfalls seine Fahrgäste, die was von dem Unfall mitbekamen, um die Kontaktdaten, damit sie ggf. als Zeugen zur Verfügung stehen, wenn es zu einem Prozess kommt. Seitdem achte ich als Omnibusfahrgast genauer auf die Situationen beim Abfahren des Busses. Und meine Beobachtung ist: Es kommt häufig vor, dass Autofahrer den Omnibus am Losfahren hindern.

    Das Thema ist jedenfalls heiß! Schau mal beim ADAC vorbei: https://verkehrsquiz.wordpress.com/2012/03/16/mus…-bus-vorlassen/ Da wird gleich so getan, dass Busfahrer sich regelmäßig den Vorrang erzwingen und Autofahrer zu Notbremsungen nötigen. Das halte ich für Quatsch. Und Omnibusfahrer, die ich danach fragte, sagten mir, dass sie es wohl gerne in manchen Situationen drauf anlegen würden, aber das letztlich nicht tun, weil einfach zu viel Stress damit verbunden ist.

    Um gefährliche Situationen zu vermeiden, sollten andere Verkehrsteilnehmer grundsätzlich verpflichtet sein, hinter einem Omnibus zu halten und zu warten, bis der wieder abfährt. Ausnahme: Spezielle Haltestellen, die dazu geiegnet sind, dass der Busfahrer seinen Bus dort länger stehen lassen kann, um seine Pausenzeiten einzuhalten und oder für Toilettengänge.

    Der Radverkehr sollte ohnehin verstärkt auf der Fahrbahn verlegt werden und dann müsste halt ein Radfahrer ggf. auch warten. Ohnehin hätte ich ein bisschen Bammel, mit dem Fahrrad an einem haltenden Omnibus links vorbeizufahren.

    Kürzlich hatte ich einen amerikanischen Schulbus bei einer Veranstaltung fotografiert. Der hatte ein ausklappbares Stopschild an der Seite im Heckbereich und ein weiteres vorne. Wo diese Busse normalerweise halten gilt, dass der übrige Verkehr in beide Fahrtrichtungen steht, wenn der Bus an der Haltestelle hält.

    Ausklappbares Stoppschild hinten

    und vorne!

    Die Frau mit Kopfhörer ist bereits ausgestiegen. Jetzt möchte sie irgendwo hingehen.

    Muss ein Radfahrer hier anhalten?

    https://www.google.de/maps/@53.64834…!7i13312!8i6656

    In dem Teil der Haltestelle, in der das Wartehäuschen steht, sieht es für mein Empfinden so aus, dass man es Busfahrgästen zumuten kann, ggf. einen Moment zu warten, um Radfahrer passieren zu lassen. In dem Teil der Haltestelle, in der der Radweg sehr dicht an der Haltestellekante entlanggeführt wird, sehe ich den Radfahrer wartepflichtig gegenüber ein- und aussteigenden Omnibusfahrgästen.

    Was mich an der Haltestelle am meisten stört ist die Haltebucht, in der der Bus reinfährt und dann erfahrungsgemäß Probleme hat wieder rauszufahren, weil viele Autofahrer die Regel ignorieren, dass abfahrende Omnibussen unbedingt Vorrang zu gewähren ist.

    Deshalb, aber auch weil das Anlegen der Bucht auf Kosten des Verkehrsraums für Fußgänger- und Radverkehr geht, sollte unbedingt statt der Bucht ein Haltestellenkap angelegt werden, so dass der Bus auf der Fahrbahn halten kann.

    Sehr viel deutlicher ist die Situation an dieser Bushaltestelle im Landkreis Schaumburg:

    Der Weg auf dem Foto ist ein Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist.

    Wie schmal meinst du denn, dürfte der Haltestellenbord denn sein, um gerade eben noch als "eigene Fläche" gezählt zu werden?

    In meinem eingangs gezeigten Beispiel ist der Bord ja deutlich breiter.

    Trotzdem sehe ich auch da eine Verpflichtung des Radfahrers dann zu halten, wenn der Bus hält. Und erst dann weiter zu fahren, wenn der Bus wieder anfährt. Alles andere ist mit mehr oder weniger großen Unsicherheiten und ggf. Gefährdungen behaftet.

    Die Frau im SZ-Film schaut in beide Richtungen zuerst nach links und dann nach rechts. Und der Blick nach links ist auch berechtigt, denn sie kann ja nicht wissen, ob es sich vielleicht um einen Zwei-Richtungs-Radweg handelt.

    Was man bei meinem Bild noch mal überlegen müsste: Ab wann sollte denn sinnvollerweise der Omnibusfahrgast das rote Haltestellenbord betreten? Ich denke erst dann, wenn der Bus auch wirklich die Haltestelle anfährt. Und dabei sollte er nicht zu dicht an den Kantstein gehen, weil ihn sonst der Außenspiegel treffen könnte.