Beiträge von Ullie

    Mit dem Fahrrad muss man vor solchen Kreuzungen und Grundstücksausfahrten deutlich abbremsen, weil das sonst Russisches Roulette ist, ob man da von einem aus der Nebenstraße oder aus der Ausfahrt kommenden Auto abgeräumt wird. Solche Situationen sind ja keine Einzelfälle, sondern gerade auf gemeinsamen Geh- und "Radwegen" reihen sich schlecht einsehbare Einmündungen alle wenige Meter aneinander.

    Das Bild in dem Zitat ist doch aufgenommen worden auf der Hansestraße, wenn ich mich nicht irre. Und von rechts mündet die Salzstraße auf die Hansestraße.

    Ich hatte von dieser Straßen-Ecke im Internet dieses Bild zu einem Artikel gefunden, aus dem hervorgeht, dass das Haus vorne rechts im Bild mit dem "Glasbausteinfenstern" abgerissen werden soll.

    Auf dem Zeitungsbild sieht man noch die alte Kreuzungsgestaltung:

    https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2015/0….jpg?1563518406

    Auf deinem Bild ist die neue Kreuzungsgestaltung zu sehen.

    Und ich vermute, dass diese neue Kreuzungsgestaltung dem Fußverkehr auf der Hansastraße Vorrang gewährt gegenüber dem Fahrzeugverkehr, der aus der Salzstraße herauskommt. Und zwar auf Grund dieser Regelung in §10 der StVO:

    "Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen." (Hervorhebung von mir.) https://www.stvo.de/strassenverkeh…en-und-anfahren

    Das bedeutet, dass der Fußverkehr durch die Kreuzungsumgestaltung jetzt Vorrang hat im Vergleich zu dem alten Kreuzungsdesign auf dem Zeitungsfoto das ich verlinkt habe. Aber ist das wirklich so? Ich meine ja, denn in dem zitierten StVO-Abschnitt steht, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden muss. Wenn ich also mit einem Fahrzeug aus der Salzstraße herausfahre, dann hat der Fußverkehr auf der Hansestraße jetzt (also mit der neuen Kreuzungsgestaltung) Vorrang.

    Und wenn es es tatsächlich so ist, weiß das jeder?

    Und wenn es nicht jeder weiß, warum wird das nicht besser bekannt gemacht?

    Ich denke, wenn es gelingt, bei den Autofahrern die Sensibilität zu steigern gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nämlich den Fußgängern, von denen sie bisher nicht vermutet haben, dass die an so einer Stelle auch vorrangberechtigt sind, dann steigt auch die Sicherheit der Radfahrer, die dort auf dem Gehweg fahren. Wenn dann außerdem noch der Gehweg nicht mit [Zeichen 240] ausgeschildert ist, sondern mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] dann kann das je nach den weiteren Umständen zumindest an dieser Stelle das Radfahren etwas sicherer machen. Schnelle Radfahrer können dann auf der Fahrbahn fahren und langsame Radfahrer auf dem Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist.

    Ich weiß, das ist im Grundsatz umstritten, aber aus verschiedenen Gründen halte ich das für bestimmte Verkehrsanlagen für eine praktikable Lösung. Im gesamten Fahrradklimatest, so mein Eindruck, wird dieser Grundsatzstreit übrigens nicht direkt weiter thematisiert. Es würde allerdings auch sehr schwer werden, das verständlich darzustellen.

    Indirekt wird die Problematik schon thematisiert. Zum Beispiel hier:

    "18. In meiner Stadt ...sind Wege für Radfahrer*innen angenehm breit und erlauben ein problemloses Überholen langsamerer Radfahrer*innen. <<< << < > >> >>> ...sind Wege für Radfahrer*innen oft zu schmal."

    Oder in der Schlussfrage:

    "In meiner Stadt ...ist es insgesamt sehr fahrradfreundlich <<< << < > >> >>> ...ist es insgesamt überhaupt nicht fahrradfreundlich"

    (Aber gerade bei der Schlussfrage ist es ja auch wieder sehr unterschiedlich, was jemand unter fahrradfreundlich versteht. Für den einen ist das Fahrradfahrer-freundlich, wenn möglichst viele Gehwege für den Radverkehr freigegeben sind. Für den anderen ist das das genaue Gegenteil von Fahrradfahrer-freundlich.

    Was fehlt ist vielleicht eine solche Frage:

    "In meiner Stadt ... wird der Radverkehr an vielen Stellen gezwungen die Verkehrsfläche mit Fußgängern zu teilen <<<<<<<< >>>>>>> ... gibt es nur wenige straßenbegleitende gemeinsame Rad und Fußwege."

    Oder hat jemand eine bessere Formulierung?

    Aus dem Bauch heraus sehen es wohl viele Eltern so, dass ihr Kind auf dem "Radweg" sicherer ist. Wenn ich mir die Unfallstatistik anschaue, komme ich zu einem anderen Ergebnis. Da ich selbst keine Kinder habe, möchte ich mir nicht anmaßen, zu wissen, welches verkehrswidrige Verhalten typisch für Kinder ist. Ganz allgemein glaube ich aber, dass die gefühlte trügerische Sicherheit auf "Radwegen" nicht dazu beiträgt, sich auf das Verkehrsgeschehen zu konzentrieren.

    Ist die Datenlage denn wirklich so klar?

    Ich fürchte man müsste sehr viele Randdaten bei einer Statistik mit einbeziehen, und hätte dann immer noch ein Problem mit mangelnden Vergleichsdaten.

    Manchmal habe ich den Eindruck, dass einige Radverkehrs-Aktivisten sich sehr sicher sind, dass nichts weiter zu tun sei, als sämtliche Hochbordradwege zurückzubauen oder anderswie unbrauchbar zu machen und dann gehen die Radverkehrsunfallzahlen ganz von selbst zurück.
    Für Fußgänger gibt es die Alternative Fahrbahnbenutzung ja auch nicht, die wären also nach wie vor von Abbiegeunfällen bedroht.

    Oder verhalten die sich von Natur aus deffensiver als Radfahrer, was ihnen dann vielleicht häufiger das Leben rettet?

    Oder liegt es an der niedrigen Geschwindigkeit der Fußgänger, dass sie nicht so leicht übersehen werden?

    Was würde eine StVO-Novelle ändern? Den Benutzungszwang aufheben für Radwege, die so gekennzeichnet sind?[Zeichen 237][Zeichen 241-30][Zeichen 240]

    Vielleicht würde das mehr schnellen Radverkehr auf die Fahrbahn bringen, der beim Abbiegen leichter übersehen wird als wenn er auf einen Hochbordradweg gezwungen wird. Und langsam fahrende Radfahrer oder Fußgänger werden möglicherweise nicht so leicht übersehen?

    Oder einfach abwarten? In vielen Fällen dürften ehemalige verpflichtende Hochbordradwege bei einer Straßenerneuerung oder Bürgersteigerneuerung umgewandelt werden von jetzt noch Angebotsradwegen zu reinen und dann breiteren Gehwegen. Oder es werden Parkplätze draus gemacht.

    Da kommt es sehr drauf an, wie eine Verkehrsverwaltung tickt. Ich sehe die Gefahr einer Verschlimmbesserung, wenn Hochbordradwege zum Beispiel einfach nur in Parkplätze umgewandelt werden.

    Adsche: Der offizielle Begriff ist anscheinend Fahrradzone und ich habe Radfahrzone draus gemacht.

    "Das Fahrradmodellquartier in der Neustadt (Bremen) ist offiziell als erste Fahrradzone in Deutschland ausgewiesen. Das entsprechende Verkehrsschild gibt es nun auch." Weser-Kurier vom 8.7.2020 https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-…r%20Fahrradzone.

    Hier ein Link zum Schild:

    https://www.kreiszeitung.de/bilder/2020/07…uOLkF2DY6ea.jpg

    Und ein Link zur ADFC-NRW-Seite mit einer Erläuterung der "Fahrradzone":

    "Fahrradzone – hier haben Radfahrende Vorrang

    Mit dem neuen Verkehrszeichen „Fahrradzone“ können größere Bereiche nach den Regeln für Fahrradstraßen eingerichtet werden. Radfahrende haben hier Vorrang, Autos dürfen höchstens 30 km/h fahren und müssen hinter Radfahrenden zurückbleiben."

    https://www.adfc-nrw.de/aktuelles/aktu…ueberblick.html

    Sie drehen den Leuten das Wort im Munde herum, erschaffen so einen Strohmann und zählen diesen dann an.

    Als Diskussionsstil ist das unlauter.

    Mindestens.

    Ich drehe hier niemandem das Wort um und mein Diskussionsstil ist auch nicht unlauter. Aber ich lege meinen Widerspruch ein, wenn wer behauptet, sämtliche Formen von Fahrradverkehrsinfrastruktur seien obsolet, da sie eher zusätzliche Gefahren schaffen, anstatt Gefahren zu reduzieren. Bei Schwachzocker Beiträgen ist mir dieser Gedanke gekommen. Und mit meinem Beispiel wollte ich herausfinden, ob "Schwachzocker" so weit geht, dass er auch eine Tempo 30 Reduktion ablehnt, weil er das für gefährlicher hält, als an Tempo 50 auf allen Straßen innerorts festzuhalten, wie es ja leider einmal galt, bevor die ersten Tempo 30 Zonen kamen.

    Leider habe ich Leute erlebt, die genau so drauf sind, dass sie sagen, besser überall Tempo 50 oder noch schneller, dann kommt wenigstens kein Radfahrer auf die Idee in der Stadt mit dem Rad zu fahren.

    Bei Schwachzocker habe ich manchmal den Eindruck, dass er sagt, besser alles dahin zurückbauen, wie es früher einmal war, dann wird der Radverkehr ganz von selber sicherer. Bei manchen schlecht gemachten Radverkehrsanlagen mag das gelten. Aber erstens ist es falsch, gewachsene Strukturen mit dem "Harvester" wegzuhauen. Zweitens braucht es Ideen, wie es konkret vor Ort besser gehen könnte, anstatt immer einfach nur zu sagen:

    "Nur eine komplett ausgelöschte Radverkehrs-Infrastruktur ist eine gute Radverkehrs-Infrastruktur."

    Und wenn Du Angst davor hast, Dein achtjähriges Kind allein mit dem Fahrrad loszulassen, dann ist das ein sicheres Zeichen dafür, dass Du selbst meinst, dass Dein Kind noch nicht so weit ist.

    Und die vorliegende Verkehrsinfrastruktur spielt dabei für dich keine Rolle? Das sehe ich anders. Wenn in einem Wohngebiet ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet ist, dann kann dort ein achtjähriges Kind selbstständig Fahrrad fahren.

    Wenn in einem größeren Bereich oder in einem gesamten Wohngebiet eine Radfahrzone eingerichtet ist, dann kann ich ein zehnjähriges Kind dort selbstständig fahren lassen. Wenn aber auf allen Straßen Tempo 50 gilt, dann werde ich als Eltern vermutlich noch etwas warten und dran arbeiten, dass sich das Kind noch besser im Verkehr zurechtfindet.

    Es gibt da keine klaren Grenzen, sondern die Notwendigkeit, Verkehrsinfrastruktur so zu gestalten, dass sie nicht einseitig an den Interessen von Autofahrern ausgerichtet ist. Vielmehr muss die Verkehrsinfrastruktur so gestaltet sein, dass sie sanfte Mobilität, also Fußverkehr, Radverkehr oder ÖPNV klar bevorteilt und privilegiert gegenüber dem MIV.

    Dem Autofahrer ist durch eine entsprechende Verkehrsinfrastruktur das Gefühl zu vermitteln, dass er darüber froh sein kann auch dabei sein zu dürfen.

    Um sicher am Straßenverkehrs teilnehmen zu können, ist es nicht erforderlich, auf dem Zenit seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit zu stehen. Wäre dem so, dann dürfte man ab dem 35. Lebensjahr niemand mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

    Sie sehen demnach also keinen Vorteil für Fahrradfahrer*innen darin, dass eine Straße mit Tempo 30 Höchstgeschwindigkeit belegt wird?

    Ich sehe darin sehr wohl eine Option, die das Fahrbahnradeln attraktiver und sicherer macht.

    Was mich ein bisschen entsetzt ist ihre Aussage: "Ich rate aber auf jeden Fall dazu, das Kind erst dann auf den Straßenverkehr loszulassen, wenn es Fahrrad fahren kann." Das hört sich so an wie: Wenn ein Kind auf dem Fahrrad an einem Unfall beteiligt ist, sind in Zweifelsfall die Eltern schuld, egal wie alt es ist. Denn die Eltern haben ja anscheinend nicht hinreichend überprüft, ob das Kind "richtig" Fahrrad fahren kann.

    Die Altersangabe spielt sehr wohl eine Rolle. Mit acht Jahren ist ein Kind in der Lage mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen. Aber die Verkehrsinfrastruktur ist oft so beschaffen, dass Eltern eher vorsichtig sind, auch dann wenn sie gut mit dem Kind die selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr geübt haben. Das müsste nicht sein, wenn zum Beispiel mehr Straßen Tempo 30 Höchstgeschwindigkeit hätten. In heutigen Tempo 30 Zonen könnte man zudem die Geschwindigkeit auf Tempo 15 km/h reduzieren. Und auch wenn ein Kind ein geübter Radfahrer ist, ist es für das Kind leichter, sich im Verkehr zurechtzufinden, wenn es auf Straßen fährt, auf denen Tempo 30 km/h Höchstgeschwindigkeit (oder niedriger) gilt. Das gilt auch für Erwachsene, aber für Kinder eben ganz besonders!

    Nachdem, was bisher bekannt ist, planen die "Fridays" eine Sitzdemo auf dem City-Ring. Der Cityring in Hannover ist eine zwei- bis dreispurig ausgebaute Innenstadtumfahrung, die sehr stark unter dem unsinnigen Arbeitsstätten- und Einkaufsstätten- und Freizeitstättenzubringerverkehr per Auto leidet.

    Auf ihrer Internetseite schreibt Fridays for Future: " Es ist für uns nicht möglich den Stand der Pandemie am 25.09. vorauszusagen. Wie wir in den vergangenen Monaten lernen mussten, kann sich das Infektionsgeschehen innerhalb weniger Tage drastisch verändern. Unsere Demoorganisation wird die Pandemie weiterhin beobachten und hat für verschiedene Szenarios einen Umgang damit entwickelt. Diese richten sich nach den Auflagen für die Schulen in Niedersachsen, den Geboten für den Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie den Empfehlungen des RKI und weiterer Wissenschaftler.

    Die konkreten Maßnahmen werden in der Woche vor der Demo verkündet. Wir behalten uns vor auch am Tag vorher oder gar am Demotag selbst weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Menschen zu schützen."

    https://cityring.fridaysforfuture-hannover.de/corona/

    Wie bereits auf den Plakaten erkennbar, ist beabsichtigt das Corona-Schutzmaßnahmenkonforme Demokonzept so durchzuführen, dass an den angegebenen Orten des City-Rings Sitzdemos stattfinden.

    Dort sollen kleine Sitzgruppen mit max. 4 Personen aus einer Familie zusammensitzen.

    Oder Sitzgruppen mit max. 2 Personen.

    Oder Einzelpersonen.

    Die Gruppen / Einzelpersonen halten während der Sitzdemo jeweils eine Sicherheitsabstand von mindestens 2 m nach allen Seiten zu den Nachbargruppen ein.

    Mehr Infos und mehrere Links:

    https://fridaysforfuture-hannover.de/

    Eine andere Frage ist, wer dabei welche Aufgabe übertragen bekommt. Die Verkäufer können sicherlich besser überblicken, wie viele Kunden sich gerade im Geschäft aufhalten, als die Kunden selber. (Ob sie dem hinreichend nachkommen, steht wieder auf einem andern Blatt.) Deswegen sind sinnvollerweise sie dafür zuständig. Selbstredend könnte man dafür sein, dass in jede, Geschäft, jeder Haltestelle, jeder .... ein Maskenspender rumsteht. (Ob es ein Geschäft als Seviceleistung anbietet, steht auf einem weiterem Blatt.) Nur schient mit das nicht sonderlich sinnvoll oder ressourcenschonend. Es ist einfach sinnvoller, es in die Verantwortung jedes einzelnen Bürgers zu geben.

    Gerade dieses Argument "ressourcenschonend" legt es doch nahe sehr viel mehr dafür zu tun, dass Masken kostenlos oder gegen einen kleinen Obulus von möglichst vielen Geschäften abgegeben werden. Denn ressourcenschonend mit den Masken umgehen, dass bedeutet vielfach, sie falsch zu verwenden.

    Das fängt schon an mit dem Kapitel, "Masken selber nähen", denn selber nähen

    schont die Umwelt (im Vergleich zu Einmal-Produkten) ist es also ressourcenschonend, aber: "Möchte man einen Mund-Nasen-Schutz selbst basteln oder nähen, sollte vorher das Material getestet werden, ob es ausreichend luftdurchlässig ist, um die Atmung nicht zu behindern." https://www.apotheken-umschau.de/Mundschutz-anwenden Wenn ich meine Maske selber nähe, soll ich also selber testen, ob ich damit gut atmen kann. Es ist offensichtlich, dass das der Viren-Rückhaltequalität der Maske klar widerspricht. Neulich unter Kolleginnen: Du hast deine Maske ja passend zu dem Kleid, das du trägst, wie hübsch. Hast du das Kleid selbst genäht? - Nee, aber die Maske. Die Ärmel vom Kleid waren zu lang, da habe ich sie abgeschnitten und mir zwei Masken draus genäht. (sic!) Das ist nicht erfunden!

    Ob dabei die Virenrückhaltequalität eine Rolle gespielt hat, das ist zu bezweifeln. Es gibt auch keine gängigen Stoffe im Stoff-geschäft, die ein Prüf-Zertifikat zur Herstellung von "Alltagsmasken" auszeichnet. Wenn zertifizierte Masken jedoch von stattlichen Stellen zum Selbstkostenpreis an möglichst viele Geschäfte, Verkaufsstellen für Fahrkarten des ÖPNV usw. weiter gegeben werden und dort entweder kostenfrei oder ebenfalls für einen Obulus oder zum Selbstkostenpreis weitergegeben werden, dann gibt es die Möglichkeit einer eleganten und bürgerfreundlichen staatlichen Steuerung der Maskenqualität. Trotzdem kann jeder, der das will seine Hemdsärmel umarbeiten, wenn sich jedoch zeigt, dass viele Menschen unbrauchbare oder wenig brauchbare Alltagsmasken tragen, dann kann dem unauffällig und elegant gegengesteuert werden, ohne Strafandrohungen!

    Unter ressourcenschonend verstehen viele Menschen auch, Einwegmasken (oder selbstgenähte Stoffmasken) zu tragen, bis das Gummiband reißt oder die Maske so offensichtlich abgenutzt aussieht, dass selbst dem hartgesottensten Träger zweifel an deren Wirksamkeit kommen.

    "Benutzt man einen wiederverwendbaren Mund-Nasen-Schutz, dann gehört dieser sofort nach Gebrauch, sobald man ihn abgenommen hat in die Waschmaschine - auch wenn er nur bei einem kurzen Gang in die Bäckerei getragen wurde." (Quelle: s. o.) Entsprechend ist ein Einmal-Mund-Nasen-Schutz fachgerecht zu entsorgen und ein neuer zu benutzen. Da kann man nur sehr hoffen, das der Anspruch, ressourcenschonend vorzugehen, nicht zu sehr im Mittelpunkt der Gedankenwelt von all zu vielen Trägern steht.

    "Der Mund-Nasen-Schutz hat keine sichere Schutzfunktion mehr, wenn er feucht ist und muss dann ausgewechselt werden." (Quelle: s. o.) Ein Einmal-MNS muss dann fachgerecht entsorgt werden, eine Alltagsmaske gewaschen werden. Da wird es sich einige "Ressourcenschoner" geben, die das für übertrieben halten.

    Täglich vielfach zu beobachten ist eine andere Form des Ressourcenschonens, von der ebenfalls dringend abgeraten wird: "Achtung: Es ist häufig zu beobachten, wie der Mund-Nasen-Schutz unter das Kinn gezogen wird, wenn Menschen außerhalb von Geschäften unterwegs sind. Oder der Mundschutz mit Bindebändern baumelt lose auf der Brust. Beide Methoden erhöhen das Risiko sich selbst durch Berührung mit der Außenseite des Mund-Nasen-Schutzes zu infizieren, beziehungsweise die eigenen Keime auf der Außenseite des Schutzes zu verteilen – damit schadet der Mund-Nasen-Schutz womöglich mehr, als dass er nützt." (Quelle s. o.)

    Solche praktischen Probleme sind ganz sicher nicht in die Untersuchungen "eingepreist", wenn es um die tatsächliche Wirksamkeit eines Mund-Nasen-Schutzes geht.

    Und um nochmal auf die Kosten zu kommen: Wenn das Maskentragen denn tatsächlich dazu beiträgt, dass der Corona-Virus eingedämmt wird, dann ist es allemal kostengünstiger und ressourcenschonender sehr viel mehr dafür zu tun, dass qualitätsgeprüfte Mund-Nasen-Schutz-Masken kostengünstig, für einen Obolus gegen Spende oder ganz umsonst möglichst zahlreich ausgegeben werden, als in kauf zu nehmen, dass qualitativ minderwertige Masken, die zudem aus Sparsamkeitsgründen falsch verwendet werden, zu einer falschen Sicherheit führen und die Corona-Ausbreitung begünstigen. Immerhin kostet zum Beispiel ein Krankenhaus-Intensivbett 1000 bis 1500 Euro/Tag! (Quelle: https://www.springermedizin.de/kosten-der-int…schen-k/8003720)

    Völlig richtig! Und für Eltern mit Kindern gilt das auch.

    Um in dieser Frage mal konkret zu werden: Sie haben ihr Kind über die Verkehrsregeln aufgeklärt. Viele beaufsichtigte Übungsfahrten absolviert und zum Beispiel den Weg zum Fußballtraining mehrfach gemeinsam gefahren. Dabei haben Sie auf die besonderen Gefahrenpunkte aufmerksam gemacht.

    Ein Teilstück führt über eine Wohngebiet-Erschließunsstraße auf der Tempo 50 km/h gilt, obwohl die Kommune dort problemlos Tempo 30 anordnen könnte.

    Sie möchten, dass ihr Kind alleine mit dem Fahrrad zum Fußballtraining fährt.

    Um die Fahrbahn sicherer zu machen engagieren Sie sich in einer Bürgerinitiative dafür, dass dort auf dieser Straße Tempo 30 angeordnet wird.

    Der ADAC will dagegen an Tempo 50 km/h festhalten und macht Stimmung gegen ein niedrigeres Tempolimit.

    Raten Sie den Eltern an ihrem Engagament für Tempo 30 in der Wohngebiet-Erschließungsstraße festzuhalten?

    Raten Sie nun den Eltern, sie sollten halt noch zwei drei Jahre warten, bis sie das Kind alleine zum Fußballplatz fahren lassen?

    Oder sagen Sie den Eltern, nach der guten Vorbereitung sehe ich kein Problem, auch wenn dort Tempo 50 gilt?

    Wie bin ich bloß in den 1960ern zur Grundschule gekommen? Das war über ein km zu Fuß ...

    In den 50er und 60er Jahren stieg die Zahl der Verkehrstoten rasant an! 1970 waren es über 20.000 in Deutschland. Derzeit sind es unter 4000 im Jahr.

    Da hast du Glück gehabt, das du so alt geworden bist, denn unter den vielen Verkehrstoten waren auch viele Kinder.

    Die meisten Verkehrstoten sterben übrigens nicht als Fußgänger, sondern als Fahrer oder Beifahrer!

    Das vermeintlich sichere "Mama-Taxi" ist möglicherweise gar nicht so sicher.

    Dass die Zahl der Kinder, die als Fußgänger getötet werden, gesunken ist, hängt sehr stark damit zusammen, dass Kinder einfach nicht mehr raus gelassen werden.

    So gesehen hattest du doppeltes Glück in den 60ern: Du wurdest raus gelassen und du hast es überlebt!

    Klaus Gietinger bezeichnete dieses Nicht mehr "einfach so rauslassen" der Kinder in seinem Buch "Totalschaden" als "Verhausschweinung" der Kinder.

    Der Bundesrat hatte ja am 10.03.2017 den Weg für eine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung (BR-Drs. 85/17) frei gemacht, die unter anderem ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen vorsieht.

    Siehe auch: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/…imen%20vorsieht.

    Gilt denn in den Straßen, an denen die Grundschule Burggraben liegt, heute Tempo 30? In dem Artikel wird darüber leider nichts berichtet. Leider wird gegen Tempo 30 innerorts von vielen Medien immer wieder Stimmung gemacht oder wie hier das Thema still geschwiegen. Wurde über Tempo 30 auf der Wallstraße diskutiert und wie es ist mit den beiden anderen Straßen, an denen die Schule grenzt, die Gründelstraße und die Neubourgstraße? Gilt dort Tempo 30?

    Vielleicht sollte man Dir einmal den Gedanken näher bringen, dass es nicht unbedingt sinnvoll und gesund ist, seine Rechte vollständig auszuschöpfen.

    Vielleicht kannst du das mal ein bisschen konkretisieren? Welche Rechte meinst du, sollte ich nicht vollständig ausschöpfen? Grundsaätzlich stimme ich dir übrigens zu, man sollte nicht immer und überall seine Rechte vollständig ausschöpfen. Gilt übrigens nicht nur für Einzel-Personen, sondern z. B. auch für Institutionen, große Konzerne und für den Staat!

    Sehr geehrter Ullie , Sie haben einen Vollschuss.

    RE: Fahrradklimatest 2020

    In diesem Post möchten Sie keine Kinder auf Radwegen, sondern nur auf Gehwegen. Sie verbitten sich weiterhin, dass erwachsene Radfahrer gegen Gehwegradeln eintreten (ohne erkennbaren Grund? Ich habe ihn jedenfalls nicht erkannt). Sodann möchten Sie nicht, dass weniger Radfahrer bei Abbiegeunfällen getötet werden, weil Sie der Ansicht sind, dass sonst Radwege gesperrt werden können - oder die Instandhaltung dieser Radwege leidet.

    Zunächst mal wundere ich mich, wie ich das schaffe, Sie immer wieder zu solchen Ausfällen wie den mit dem "Vollschuss" hinzureißen. Den ich mir übrigens verbitte.

    Auch verstehe ich nicht, warum Sie meinen, meine Aussagen immer wieder verdrehen zu müssen. Aber bitte vielleicht liegt es daran, dass sie nicht genügend klar formuliert sind.

    Versuchen wir's doch mal umgekehrt, ich versuche zu verstehen, was Sie aussagen:

    1. Sie werfen mir also allen Ernstes vor, ich wollte dass kleine Kinder nur auf Gehwegen radeln. Wie kommen Sie nur darauf? Ich hatte an einer Stelle darauf hingewiesen, dass Kinder bis 10 Jahre auf dem Gehweg radeln dürfen. Bis 8 Jahre müssen sie das. Diese Regelung halte ich gerade wegen der zweijährigen Übergangszeit für gut. Ferner hatte ich darauf hingewiesen, dass Kinder unter 8 Jahre darüber hinaus auch auf einem Hochbordradweg radfahren dürfen. Ja ich weiß das ist gefährlich, besonders wegen der Abbiegeunfälle aber grundsätzlich ist es besser, wenn Kinder bis 8 Jahre auf dem Gehweg und auf dem Hochbordradweg Radfahren dürfen, als wenn sie nur auf dem Gehweg fahren dürften. Zumal dort die Abbiege-Unfallgefahr ebenso besteht. Ihre Aussage, ich möchte angeblich keine Kinder auf Radwegen, sondern auf Gehwegen, stimmt einfach nicht.

    2. Sie werfen mir vor, ich wollte verhindern, dass Radfahrer bei Abbiegeunfällen getötet werden. Stimmt das, ist das wirklich Ihr Vorwurf?

    Worauf begründet sich dieser Vorwurf? Das ist wirklich nicht erkennbar, bei dem was Sie schreiben. Oder begründen sie das damit, dass ich es in Ordnung finde, dass Kinder bis 10 Jahren und Eltern, die sie begleiten, auf dem Gehweg fahren dürfen?

    3. Ebensowenig erkennbar ist für mich worauf sich ihr Vorwurf begründet, ich wollte erwachsene Radfahrer daran hindern, sich gegen das Gehwegradeln stark zu machen. Ein echtes Gehwegradeln findet nach meiner Beobachtung am häufigsten an solchen Stellen statt, wo die Fahrbahn einen grottenschlechten Pflasterbelag hat. Bei mir im Stadtteil gibt es dafür leider ein paar Beispiele.

    Es gibt natürlich Radfahrer, die einen gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen, mache ich selbst auch so. Es gibt auch Radfahrer, die einen Gehweg benutzen, der für den Radverkehr freigegeben ist. Auch solche Wege benutze ich bisweilen.

    Gründet sich darauf ihr Vorwurf, ich wollte andere Radfahrer daran hindern, dass sie ihren Mitradfahrern das "Gehwegradeln" abgewöhnen wollen? Setzen sie das alles gleich? (Gehweg = Gehweg, der für den Radverkehr frei gegeben ist = gemeinsamer Geh- und Radweg = Hochbordradweg?)

    Ich mache mich nicht für das Gehwegradeln stark. Das Gegenteil ist richtig, denn ich mache mich gemeinsam mit anderen Mitgliedern im ADFC dafür stark, dass solche schlecht gepflasterten Straßen, wie oben beschrieben, saniert werden und mit einem glatten Belag versehen werden. Und das ist eine äußerst wirkungsvolle Maßnahme gegen Gehwegradeln.

    Einen reinen Gehweg mit dem Fahrrad benutzen, der für den Radverkehr nicht freigegeben ist, dazu habe ich nirgends aufgerufen. Und nach meiner Beobachtung kommt das auch nicht sehr häufig vor mal abgesehen von o. g. Beispiel.

    Allerdings gibt es bei mir im Stadtteil eine Fußgängerzone, die vor rund zweieinhalb Jahrzehnten noch gesperrt war für den Radverkehr und dort fuhren häufiger Radfahrer lang, was dann irgendwann nach viel Diskussionen und Anwohnerbeteiligung und runden Tischen usw. dazu führte, dass dieses Stück Fußgängerzone für den Radverkehr freigegeben wurde. Ich erwähnte das schon mal an anderer Stelle.

    Wenn Sie partout so wollen, können Sie das als Aufruf zum Gehwegradeln kritisieren. Ich bewerte das dagegen ähnlich wie den Vorgang, dass viele Radfahrer*innen vor vielen Jahren manche Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung benutzten. Das führte ebenfalls nach vielen Diskussionen etc. dazu, dass viele Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung ganz offiziell geöffnet wurden.

    Übrigens ist auch das eine Frage im ADFC-Fahrradklimatest, nämlich unter Nummer 25:

    "25. In meiner Stadt sind die meisten Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer*innen freigegeben. <<< << < > >> >>> In meiner Stadt ist in den meisten Einbahnstraßen das Fahren in der Gegenrichtung für Radfahrer*innen nicht erlaubt." aus ADFC-Fahrradklimatest 2020.

    Ich "spinne" das mal ein bisschen weiter, was du da andeutest, Adsche: Da man als Radfahrer ja auch auf der Fahrbahn fahren kann, muss ein Kommune ja nichts mehr unternehmen, wenn irgendwo ein Hochbordradweg nicht mehr befahrbar ist. Und ich sage dazu: In vielen Fällen ist das auch vernünftig. Aber wo es vernünftig ist, da muss man es auch vernünftig kommunizieren. Und es muss dort was dafür getan werden, dass das Radfahren auf der Fahrbahn nicht nur hinsichtlich der Abbiege-Problematik sicherer ist, sondern auch andere Aspekte beachtet werden: Niedrige Geschwindigkeit (Tempo 30), niedriges Auto-Verkehrsaufkommen, keine einzelnen Autos, die am Fahrbahnrand halten und immer wieder zu Vorbeifahrmannövern zwingen.

    Einfach nur sagen da ragen Wurzeln in den Radweg, deshalb haben jetzt alle auf der Fahrbahn zu fahren die bisher den Hochbordradweg benutzten, ist zu wenig. Gut, es kann sein, dass in dem von mir gezeigten Beispiel es sogar so gelaufen ist, dass es vernünftig kommuniziert wurde, denn die streetview-Bilder von 2008 zeigen, damals galt noch Tempo 50 auf dem Büntheweg und damals war der Radweg noch nicht mit massiven rot-weißen Baken gesperrt. Und heute, wo der Radweg gesperrt ist, gilt Tempo 30 auf dem Büntheweg.

    Du musst Dich nicht ertappt fühlen.

    Ich weiß wirklich nicht, woher immer diese Anspruchshaltung kommt, dass die Verkehrsteilnahme ein Wellnessurlaub sein muss. Das ist der Straßenverkehr nun einmal nicht, das war er nie und das wird er auch nicht werden.

    Der Straßenverkehr ist ganz bestimmt kein "Wellnessurlaub" für Kinder ab 8 Jahren. Die dürfen bereits auf der Fahrbahn fahren!

    Das was sich auf den Fahrbahnen mitunter abspielt ist vielfach keine für den Fahrradverkehr geeignete Verkehrsinfrastruktur, selbst für geübte Achtjährige nicht und auch für Radfahrer*innen, die aus dem Kindesalter raus sind nicht.

    Wenn ich versuche Autofahrern den Gedanken näher zu bringen, dass sie auf der Fahrbahn mit achtjährigen Verkehrsteilnehmer*innen rechnen müssen, die ebenfalls ein Recht darauf haben, die Fahrbahn zu benutzen, dann erzeugt das häufig großen Missmut und Kopfschütteln, bis hin zu den Eltern gehört das Sorgerecht entzogen.

    Allerdings wissen die allermeisten Autofahrer auch, dass zu Recht "der Stärkere" eine höhere Verantwortung trägt, und dass vor Gericht heute nicht mehr automatisch der Autofahrer schuldfrei gesprochen wird, wenn er mit einem Fahrradfahrer oder Fußgänger kollidiert. Und glücklicherweise tun viele Autofahrer einiges, um Unfälle zu vermeiden. Niedrigere Tempolimits akzeptieren, ein automatisches Geschwindigkeits-Management akzeptieren, das würden sicher einige Autofahrer machen. Lobbyverbände wie der ADAC jedoch lehnen solche Maßnahmen vehement ab. Und Geschwindigkeitskontrollen werden selbst von seriösen Zeitungen gerne als Abzockerei verteufelt, mit der die Kommune angeblich ihre Schatulle füllt.

    Woher übrigens immer diese Anspruchshaltung kommt, dass die Verkehrsteilnahme ein Wellnessurlaub sein muss, dass kann dir vielleicht dieses Bild beantworten:

    https://www.nexible.at/blog/wp-conten…en-1200x675.jpg

    Hm, frage mich grade, wann ich zuletzt ein Schild: "Fahrbahn nicht verkehrssicher. Bitte Autos ab hier schieben" gesehen habe.

    "Auf zwei Straßen gilt wegen der massiven Fahrbahnschäden eine Tempo-10-Begrenzung - deshalb sollen die Strecken auf Wunsch der Politiker vorrangig saniert werden." Och, es gibt auch immer wieder mal Warnschilder an Fahrbahnen mit Autoverkehr mit dem Hinweiß "Straßenschäden" zum Beispiel an der Wilkenburger Straße: https://www.haz.de/var/storage/im…ser_article.jpg Foto aus der HAZ vom 15.2.2010

    Hier der Link zum ganzen Artikel: https://www.haz.de/Umland/Hemming…n-Frostschaeden

    Aber die Schäden an der Landstraße nach Wilkenburg sind längst behoben, während man den Angebotradweg einfach gesperrt hat. Saßen wohl Entscheider an den Hebeln, die sich gesagt haben: Ist ja nur ein Angebotsradweg, da braucht man nichts für tun. Im Prinzip stimme ich dem sogar zu. Aber was zu tun ist: Das ganze muss vernünftig kommuniziert werden und es muss was dafür getan werden, dass dann auch tatsächlich Tempo 30 eingehalten wird auf der Fahrbahn, wenn der Angebotsradweg nicht mehr benutzt werden soll. Und es müsste der Angebotsradweg zurückgebaut werden. Entweder in dem man ihm den Grünstreifen zuschlägt. Die Bäume wird's freuen. Oder indem man den Fußweg verbreitert. Und wenn man das tut und der Platz dann dafür reicht, und das mit den Bürgern abgestimmt hat, dann kann man auch drüber reden, den verbreiterten Fußweg für den Radverkehr freizugeben.

    Mann kann es natürlich auch so machen:

    Ist dann eben nicht gut kommuniziert.

    Und darauf kommt es immer mehr an, dass das was die Verkehrsverwaltung tut, gut kommuniziert wird.

    Wobei auch fehlende gefühlte Sicherheit = Unsicherheit ist. Man darf das nicht herunterspielen, aber gefühlte Sicherheit darf natürlich nicht zu Lasten objektiver Sicherheit gehen, die sich in sinkenden Unfallzahlen messen lässt. Leider tut der ADFC genau das. Anstatt sich dafür einzusetzen, dass das was zu weniger Unfällen führt, sich auch sicherer anfühlt, geht man genau den umgekehrten Weg und schürt noch Ängste.

    Dabei kommt dann allzu oft ein wirklich gefährlicher Murks heraus, der damit begründet wird, man müsse auch unsicheren Radfahrern ein Angebot machen. Da könnte ich immer einen Schreikrampf bekommen: Warum muss man ausgerechnet unsicheren Radfahrern eine gefährliche Infrastruktur anbieten? Nur, damit sie sich wohlgefühlt haben, bevor sie vom abbiegenden LKW überrollt wurden? Der ADFC verhält sich damit genauso zynisch wie die Autolobby: Für ein vermeintlich höheres Ziel werden Verkehrstote billigend in Kauf genommen.

    Du sprichst da einerseits ein Problem an, dass tatsächlich besteht: Es gibt mehr und wenigere sichere Radfahrer*innen. Bereits Kinder dürfen das Verkehrsmittel Fahrrad benutzen. Und Kinder, auch Kinder unter acht Jahren (sic!) dürfen das Fahrrad bereits auf einem baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg benutzen: "Kinder bis zum Alter von acht Jahren fahren auf dem Gehweg oder auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen." https://www.adfc.de/artikel/rechtl…weg%20begleiten. Das gilt auch für einen reinen Angebotsradweg.

    Unter anderem deshalb ärgert es mich, dass immer wieder von "erwachsenen" Radfahrern die Forderung erhoben wird, das "Gehwegradeln" ganz zu verbieten. Obwohl es nirgends erlaubt ist, auf einem reinen "Gehweg" zu radeln. Dazu muss der Gehweg nämlich erst mal als Gehweg mit dem Zusatz Radfahrer frei ausgeschildert sein.

    Ich falle auch nicht mehr rein auf die ewig gleiche Leier von den bei Abbiegeunfällen getöteten Radfahrern, weil es in vielen Fällen keine befriedigende Alternative ist, einfach nur auf die Möglichkeit zu verweisen, auf der Fahrbahn zu radeln. (Das ist auch dann nicht immer eine befriedigende Alternative, wenn es erlaubt ist, zum Beispiel weil ein ehemals verpflichtender Hochbordradweg zum Angebotsradweg umgewandelt wurde. Daraus entsteht mitunter sogar ein neues Problem, nämlich dass dort nicht mehr investiert wird, sondern einfach nur noch gesperrt.)

    Trotzdem gibt es natürlich auch eine Menge Fälle, in denen ehemals angelegte Hochbordradwege nur angelegt wurden, um den Radverkehr von der Fahrbahn zu vertreiben, oder aus einem falsch verstandenen Sicherheitsgefühl, oder weil man mit Symbolpolitik beeindrucken wollte.

    Wer jedoch mit Brachialgewalt FahrradfahrerInnen zu ihrem "Glück" zwingen will, dem kann es auch leicht passieren, dass er dabei über's Ziel hinausschießt:

    Der Büntheweg in Hannover Kirchrode war 2008 noch eine Tempo 50 Straße mit einem Radweg, der allerdings 2008 schon nicht mehr als verpflichtender Radweg beschildert war. Siehe googlestreetview von 2008:

    https://www.google.com/maps/@52.35479…!7i13312!8i6656

    Genau an der Stelle, die auf dem streetview-Bild zu sehen ist, haben Baumwurzeln den Radweg angehoben und zur Berg- und Talbahn gemacht. Da sah die Stadtverwaltung sich veranlasst, mehr zu tun als nur die üblichen Schilder [Zeichen 101]mit dem Zusatz Radwegschäden aufzustellen:

    Im Büntheweg gibt es jetzt einen Angebotsradweg, der zumindest an dieser Stelle brutalst möglich zunächst von der Natur und dann zusätzlich durch die Verkehrsbehörde unbenutzbar gemacht wurde. Kann man als Verkehrsbehörde so machen, wenn man darauf erpicht ist, maximales Kopfschütteln zu erzeugen oder Punkte bei Fahrbahnradler und Co zu sammeln.

    Vermutlich begründet die Behörde ihr Vorgehen mit Gefahrenabwehr. Obwohl sie damit natürlich auch neue Gefahren schafft, nämlich für sehr junge Radfahrer, die sich an den Baken empfindlich den Kopf stoßen könnten.

    Hier kommt meines Erachtens "gefährlicher Murks" dabei heraus, wenn man versucht den Leuten das Benutzen eines Hochbordradwegs abzugewöhnen.

    Heute ist übrigens, wie man auf dem Foto sehen kann, der Büntheweg ebenfalls Tempo-30-Zone. Ob das schon der Fall war, als die Sperrbaken aufgestellt wurden, weiß ich nicht.

    Meines Erachtens ist es übrigens durchaus gefahrlos möglich, auf dem Büntheweg die Fahrbahn zu benutzen. Allerdings habe ich die Befürchtung, dass manche Autofahrer ihr fahrerisches Können und ihre Reaktionsvermögen überschätzen, denn viele fahren dort schneller als 30 km/h.

    Wenn man das Problem (zu schnelle Autofahrer) besser in den Griff bekommt, dann kann man gerne einen breiteren Gehweg anlegen oder den Grünstreifen verbreitern. Das würde dann auch dem Baum gefallen!

    "Ab zehn Jahren müssen sie (radfahrende Kinder) Radweg oder Fahrbahn nutzen." https://www.adfc.de/artikel/rechtl…weg%20begleiten.

    Mit 10 Jahren kann man meines Erachtens noch kein so sicherer Radfahrer, bzw. Verkehrsteilnehmer sein, wie zum Beispiel ein 18-Jähriger, der eine Fahrschule und Führerscheinprüfung durchlaufen hat.

    Ich plädiere deshalb entschieden für eine Wahlfreiheit. Es darf nicht sein, dass Verkehrsbehörden den Radverkehr immer und überall auf Hochbordradwege zwingen. Und es darf nicht sein, dass Verkehrsbehörden immer und überall eine zusätzliche Alternative zum Radfahren auf der Fahrbahn grundsätzlich ablehnen.

    Herrje.... Das Wort "Haltelinie" kommt im gesamten §37 StVO überhaupt nicht vor. Woher kommt eigentlich dieser Unsinn, zu glauben, man müsse an einer roten Ampel nicht anhalten, wenn keine Haltelinie da ist?

    "An einer Bedarfsampel, die zu Fuß Gehenden das Queren der Straße erleichtern soll, ist Rot. Fahrbahnradfahrende halten natürlich, weil dort die Fahrbahnampel rot hat. Auf dem Hochbordradweg stellt sich die Frage, wo sich die Ampel befindet und ob eine Haltelinie vorhanden ist. (...) Verkehrszeichen stehen regelmäßig rechts des betreffenden Straßenteils. Steht die Ampel links des Radweges und ist keine Haltelinie vorhanden, ist es empfehlenswert, dennoch zu halten. Ist eine Haltelinie vorhanden, muss gehalten werden." Internetseite des ADFC Rendsburg

    http://adfc-rd.de/index.php?opti…lick&Itemid=135

    Da die Polizei in Hannover sehr viel dafür tut, dass nicht der Eindruck entsteht, sie sei den Fahrradfahrern besonders wohlgesonnen, werden immer wieder einmal auch in der Marienstraße Verkehskontrollen mit Schwerpunkt Radfahrerkontrolle durchgeführt, bei denen das Vorbeifahren an einer rot leuchtenden Ampel, die links vom Radweg steht, jedoch nicht geahndet wird.

    radverkehrsforum.de/attachment/14090/

    Die reinen Fußgänger-Bedarfsampeln in der Marienstraße sind ohne Haltelinie für den Radverkehr. Nur am Ende der Marienstraße, kurz vor der Tankstelle, gibt es eine Bedarfs-Ampel, die links vom Radweg steht und die eine Haltelinie hat. Ich vermute deshalb, weil es gleichzeitig auch eine Bedarfsampel für den kreuzenden Radverkehr ist.

    radverkehrsforum.de/attachment/14091/

    Ich fürchte, das Problem ist, das die Meisten, egal wie du die Frage formulierst, die "gefühlte Sicherheit" als Grundlage zur Beantwortung einer Frage nach Sicherheit nehmen werden.

    Ich glaube nicht, dass es so sehr um "gefühlte Sicherheit" geht. Nach Gesprächen mit einigen Radlern vermute ich vielmehr, dass viele schon wissen, dass der Hochbordradweg nicht sicher ist. Insbesondere hier in Hannover, wo es mehrere schwere Abbiegeunfälle gab. Ich denke im Vordergrund steht das Verlangen nach einem möglichst bequemen Radfahren ohne sich mit anderen Verkehrsteilnehmern beschäftigen zu müssen. Der Radfahrer will seine Route für sich und sie mit keinem anderen teilen müssen. Geht mir übrigens auch oft so und ich muss mir dann schon jedesmal bewusst machen, dass man da leicht in eine gefährliche Wahrnehmungs-Delle fällt. Und das Fahren auf der Fahrbahn schließlich auch seine Reize hat.

    Besonders erschwerend kommt dazu, dass es in Hannover auch viele autoferne Radwege in Grünflächen oder dem Stadtwald Eilenriede gibt. Da fährt man dann schon in einem anderen Modus als im übrigen Stadtverkehr, wo man dann hofft auf einem Hochbordradweg den beschaulichen "Wald- und Wiesenmodus" beibehalten zu können.

    Wir Menschen tun uns schwer, sehr seltene Ereignisse richtig einzuschätzen. Dazu fehlt einfach die Datenbasis. Deswegen ziehen wir Ersatzdaten heran, Fastunfälle und so. Das kann man sehr gut an Frage 17 erkennen. Die Positionen, auf der Fahrbahn sicher zu fahren und bedrängt zu werden, widersprechen sich nicht (Ich würde die beiden äußeren Punkte auswählen). Aber der Bauch zieht die unangenehmen Situationen herum, um der Fahrbahn den Stempel gefährlich zu verpassen.

    Und genau auf dieser Schiene arbeitet der ADFC. Er versucht ein Gefühl mit Fakten gleichzusetzen und das vorsätzlich, um möglichst viele Radwege zu bekommen. Dass das unter dem Strich Menschleben kostet, ...

    Die Frage 17 hat als Gegenpole:

    17. In meiner Stadt ... kann man auf der Fahrbahn gemeinsam mit den Autos zügig und sicher Rad fahren. <<< << < > >> >>> ...wird man auf der Fahrbahn bedrängt und behindert.

    Ich glaube nicht, dass der ADFC mit dieser Frage beabsichtigt den Leuten, die an der Umfrage teilnehmen zu suggerieren, dass sie möglichst weit bei "...wird man auf der Fahrbahn bedrängt und behindert.", ihr Kreuz machen sollen.

    Problematischer finde ich, dass die Frage zu allgemein gehalten ist.

    Zum Beispiel wäre ich komplett angenervt davon, wenn ich in Hannover mit dem Fahrrad auf der Marienstraße auf der Fahrbahn fahren müsste. Dort fahre ich auf einem Hochbordradweg, leider an den Kreuzungen und Einmündungen nicht überall gut gesichert. Aber auch wenn man an den Kreuzungen und Einmündungen höllisch aufpassen muss wegen Abbieger, ist es besser dort zu fahren als im Autoverkehrsstau festzustecken. Außerdem ist es an mehreren Fußgängerüberwegen mit Ampeln möglich auf dem Hochbordradweg auch bei Rot weiter zu fahren (ganz legal, weil keine Haltelinie), wenn kein Fußgänger dadurch behindert oder gefährdet wird. Diese Fußgängerampeln werden ebenso wie die Ampeln an Kreuzungen zentral für die ganze recht lange Straße so gesteuert, dass sie optimal auf den Autoverkehr ausgerichtet sind. (Nennt sich "Pulk-Schaltung") Das ist noch ein Grund mehr, den Hochbord zu bevorzugen. Und obendrauf kommt noch: Auf der Fahrbahn gilt Tempo 50. In den Verkehrsspitzen wird das i.D.R. nicht erreicht. Aber es reizt immer wieder Autofahrer, stark zu beschleunigen, besonders wenn mal eine größere Lücke in der Autoschlange sich auftut.

    https://www.google.com/maps/@52.36944…!7i13312!8i6656 googlestreetview-Link zum Anklicken und virtuellen Probefahren.

    Dagegen gibt es in Hannover aber auch zahlreiche Tempo 30 Wohnstraßen mit sehr wenig Autoverkehr, wo man gut mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren kann. Man dürfte dort auch gar nicht hochbord fahren weil es keinen Hochbordradweg gibt und die Bürgersteige nicht für den Radverkehr freigegeben sind.

    Aber für so viel Differenzierung ist möglicherweise kein Platz in der Umfrage. Oder man müsste dazu eine ganz eigene durchführen. Übrigens wurde 2018 diese Frage zum Fahren auf der Fahrbahn nicht bemerkenswert negativ beantwortet im Vergleich zu anderen Fragen.

    https://fahrradklima-test.adfc.de/fileadmin/BV/F…t_A3_190404.pdf

    Und ich denke nicht, dass viele Radfahrer auf so eine Frage "reinfallen".