Die Bindung des Führerscheins an hohe finanzielle Hürden ist bereits jetzt gegeben und macht das zu einem gewissen Anteil zu einem Klassenprivileg, von dem ich wenig halte. Es würde genügen, den KFZ-Besitz (um auch eine Umgehung über die Eigentumsfrage zu verhindern) an nachgewiesene eigene Stellplätze zu koppeln.
Außerdem ist weniger der Erwerb des Führerscheins das Problem, sondern dessen fehlende Einziehung bei Bedarf. Der Täter da oben hat nun mehrfach seine fehlende Eignung für die motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr bewiesen. Wieso beträgt die Sperre nur 18 Monate? Wieso muß der keine MPU machen. Das mag rechtlich begründet sein, das ist mir aber egal. Das Recht kann man ändern.
Wenn es so ist, dass bereits jetzt der Erwerb des Führerscheins zu einem gewissen Anteil ein Klassenprivileg darstellt (sehe ich übrigens genau so), dann führt doch dein Vorschlag, den Autobesitz mit einem Stellplatznachweis zu verbinden, erst recht dazu, dass die Autofahrerei zu einem Luxusgut der Privilegierten wird.
Und um genau das zu vermeiden, hatte ich für die deutliche Qualitätsverbesserung bei der Fahrer*innenschulung und die damit einhergehende Verteuerung die Verknüpfung mit einer nachweisbaren beruflich-betrieblichen Notwendigkeit angeregt.
Der relativ leichte Erwerb des Führerscheins, weitgehend ungebunden an irgendwelche Voraussetzungen (lediglich Altersvorgabe, Flensburger Punkte-Register, das greift ja schon vor dem Erwerb eines Führerscheins) führt dazu, dass die Autofahrerei als eine Art Grundrecht für jedermann wahrgenommen (aufgefasst) wird und tatsächlich auch von sehr vielen wahrgenommen (genutzt) wird.
Und das auf Kosten anderer Grundrechte, wie zum Beispiel Bewegungsfreiheit.
Es gibt ja hier im Forum immer wieder die Forderung, dass das Fahrradfahren auf der Fahrbahn stattfinden solle. Und da sage ich, das ist richtig! Aber dann liebe Fahrbahnradler seid doch bitte so konsequent und tretet auch für das Recht auf Fahrbahngehen ein!