Unfälle im außerörtlichen Längsverkehr resultieren nicht daraus, dass Überholer zum Radfahrer, den sie zuvor bemerkt hatten, nur 50 cm Abstand gewährt haben. Sie resultieren daraus, dass schnelle Autofahrer den Radfahrer wegen Sekundenschlaf, Tunnelblick, Fummeln an Navi/Radio/Handy/Beifahrerin, Dunkelheit, Ablenkung durch Kinder auf dem Rücksitz, frontal tiefstehender Sonne oder fehlendem Rücklicht nicht oder viel zu spät für eine Reaktion wahrgenommen haben und deswegen weder 50 cm, noch einen oder zwei ganze Meter Abstand anpeilen konnten.
Der fortschreitende Automatisierungsprozess mit diversen Assistenzsystemen für das Autofahren wird eines Tages dazu führen, dass nicht unaufmerksame Autofahrer*innen für Unfälle verantwortlich gemacht werden, sondern unzuverlässig arbeitende Assistenzsysteme. Noch ist der Autofahrer rechtlich gesehen in der Haftung. Aber ich fürchte in der öffentlichen Meinung vollzieht sich da gerade ein Wandel in die Richtung, eine unzureichende Assistenztechnik trage die Hauptverantwortung für Unfälle.
Ich schreibe das deshalb, weil das möglicherweise eine ganz neue Betrachtung der Sicherheitsfrage erfordert, ohne jetzt konkret zu spekulieren, ob das eher für oder gegen Fahrradschutzstreifen außerorts spricht.
Meines Erachtens spricht es jedoch vor allem für eine deutliche Reduktion der Tempolimits.