Das eigentliche Problem: für unsere StVB ist ganz offensichtlich ein
eine vollwertige Radverkehrsanlage.
Für mich nicht.
Wenn es zutrifft, dass die Radverkehrsfreigabe sich nur auf den Fußweg bezieht, jedoch an der Stelle endet, an der der Fußweg endet, dann müsste ein Radfahrer, der an einer Kreuzung im Sattel sitzen bleiben und weiter fahren will, an der Stelle auf die Fahrbahn wechseln wo der Fußweg endet, also spätestens kurz vor dem Fahrbahnrand der Kreuzung.
Oder er müsste möglicherweise (?) absteigen und sein Rad wie ein Fußgänger schieben. Damit hätte er ggf. auch kein Vorfahrtsrecht mehr bei einer Rechts vor Links-Kreuzung ohne Ampel zum Beispiel.
Das wäre dann tatsächlich für alle ganz offensichtlich eine lausig schlechte Radverkehrsanlage. Und das wäre wiederum Munition dafür, auf die Vorteile des Fahbahn-Radfahrens aufmerksam zu machen.
Das ist so ähnlich wie der Hinweis darauf, dass für den Radverkehr auf einem Gehweg mit Radverkehrsfreigabe nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Munition halt, um auf Vorteile des Fahrbahn-Radfahrens hinzuweisen.
Wenn es zutrifft, dass ein Radfahrer auf einem für den Radverkehr freigegebenen Fußweg an einer Kreuzung absteigen und sein Rad schieben muss, also zum Fußgänger wird, dann dürfte eine Straßenverkehrsbehörde auf keinen Fall dort eine Kombi-Streuscheibe einsetzen, weil das dann ja zu einem Fehlverhalten verleiten würde.