Beiträge von Ullie

    Weil viele Verkehrsbehörden auf geltendes Recht einfach scheixxen. Und weil es zu viele Fahrrad-Lemminge gibt, die das auch noch gut finden, weil es sich für sie auf dem Gehweg flauschiger anfühlt, bevor sie an der nächsten Kreuzung plattgefahren werden.

    Wenn ich Angst hätte, an der nächsten Kreuzung platt gefahren zu werden, dann würde ich so oder so nicht am Fahrradverkehr teilnehmen. Das gilt, denke ich, genau so auch für viele andere Fahrradfahrer*innen. Und dass so manches Blauschild nicht verschwindet, hat nichts damit zu tun, dass es Fahrradfahrer*innen gibt, die gerne einen Fahrradweg benutzen, wenn der vorhanden ist.

    Allerdings ist die zunehmende Verbreitung der Pedelecs ein guter Anlass, darauf aufmerksam zu machen, dass Fahrradwege nicht unbedingt immer das Beste sind zum Fahrradfahren. Für speed-Pedelecs (Tretunterstützung bis 45 km/h) ist ja der Fahrradweg heute schon Verbotszone. Da ist es doch naheliegend, Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h von der Fahrradwegbenutzungspflicht zu entbinden. Quasi als Zwischengröße zwischen speed-Pedelec und "Bio-Bike".

    Und je gewöhnlicher es wird, dass Pedelec-Fahrer*innen auf der Fahrbahn fahren, umso leichter wird es sein, Verkehrsbehörden davon zu überzeugen, Blauschilder abzubauen, wo sie nicht hingehören. Unabhängig davon macht es natürlich auch weiterhin Sinn, den Abbau von Blauschildern einzuklagen. Ich sehe da keinen Widerspruch zu der möglichen Maßnahme, Pedelec-Fahrer*innen von der Radwegbenutzungspflicht zu entbinden.

    ... wurde man im Oktober bis Dezember 2023 in Deutschland mit Demonstrationsverbot sanktioniert und als antisemitisch gegeißelt.

    Siehe auch da:

    "Das barbarische Massaker der Hamas in Israel hat die langjährige Krise im Nahen Osten verschärft. Israel antwortete mit exzessiver Bombardierung des Gaza-Streifens. Allein bis Ende Februar 2024 wurden 28.000 Menschen getötet. Nötig sind ein sofortiger Waffenstillstand und humanitäre Hilfe für Gaza sowie Verhandlungen, um den Weg zur Freilassung der Geiseln und zu einer langfristigen Friedenslösung zu öffnen. (...)

    Wir fordern von der Bundesregierung: (...)

    Stopp aller Waffenlieferungen!"

    Zitat aus dem Aufruf zum Ostermarsch 2024 am Ostersamstag 11:00 Uhr, Auftakt: Ruine der Aegidientorkirche.

    Ostermarsch 2024 in Hannover
    Den Frieden voran bringen – das Töten beenden! Das Töten – auch mit deutschen Waffen – muss ein Ende finden. Täglich sterben unschuldige Menschen in…
    www.friedenskooperative.de

    Die Forderung nach einem "sofortigen Waffenstillstand" ist problematisch, wenn nicht hinreichend geklärt ist, was genau als Bruch dieses Waffenstillstandes interpretiert werden muss und was ein Bruch dieses Waffenstillstandes für Folgen haben soll. Das Problem stand schon ganz zu Anfang im Raum. Der Hamas-Terror aus dem Gaza-Streifen heraus gegen Israel war ein militärischr Gewaltakt, den Israel militärisch beantwortet hat.

    Terroristen arbeiten aber nicht wie eine reguläre Armee, die einer Regierung unterstellt ist, die die Entscheidungen für das militärische Handeln trifft. Die Regierung im Gaza-Streifen muss eine Polizeigruppe mit israelischer Beteiligung gründen, die die Terrorgefahr eindämmt. Keine leichte Aufgabe.

    Der Unfall zeigt vor allem , das Separierung kein Allheilmittel ist.

    Nicht-Separierung aber auch nicht. Wichtiger finde ich solche Aspekte, über die leider zu selten bei solchen Unfällen ausführlicher berichtet wird: Welche Assistenzsysteme hatte das Fahrzeug (z. B.: Spurhalteassistent, Intelligenter Geschwindigkeitsassistent). Warum haben die in dem Fall anscheinend versagt? Warum gilt an der Stelle kein niedriges Tempolimit von z.B. 30 oder 20 km/h?

    Immerhin schreibt 24hamburg: "Aus noch unklaren Gründen verlor der 70-jährige Fahrer eines SUV am Mittwoch, 20. März, auf der St. Petersburger Straße plötzlich die Kontrolle über sein tonnenschweres Gefährt. Das Fahrzeug, besetzt mit zwei Personen, fuhr mit hoher Geschwindigkeit zunächst gegen einen Ampelmast."

    "tonnenschweres Gefährt" und mit "hoher Geschwindigkeit" steht schon drin im Bericht, da könnte man dazufügen: "mit anscheinend abgeschalteten Sicherheits-Assistenz-Systemen".

    Das Schild muss ohne wenn und aber weg. Und nicht wegen/für "böse Pedelecraser(n)". Warum wohl wird in der VwV gefordert das innerorts linkseitige Benutzungspflichten grundsätzlich nicht angeordnet werden sollen ? Weil da die die Ergebnisse der BASt Sstudie "Sicherung von Radfahrern an städtischen Knotenpunkten" berücksichtigt werden. Wo für Radfahrer auf linksseitigen Radwegen zehnfaches Unfallrisiko im Vergleich zur Fahrbahn ermittelt wurde.

    Die Frage ist allerdings: Wenn das Schild da ohne "wenn und aber weg" muss, warum steht es dann da noch? Oder hier:

    Es geht mir auch nicht darum, irgendwelche "bösen Pedelecraser*innen" zu "dissen". Überhaupt nicht würden die "gedisst" und ich habe sie auch nicht als "böse" bezeichnet. Und was ich für den Pedelec-Fahrradverkehr fordere, ist doch nichts anderes als das, was viele hier im Forum für den Fahrradverkehr fordern, nämlich die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht. Bislang habe ich selber kein Pedelec, aber ich bin schon Probe gefahren. Und einen Umstieg würde ich nicht pauschal ausschließen.

    Meine Beobachtung ist:

    Dieses Schild und leider auch einige andere Blauschilder stehen an Engstellen, die so beschaffen sind, dass dort solche Schilder nicht stehen dürfen. Siehe auch Bild. Zum Beispiel, weil es zu Konflikten mit dem Fußverkehr führt, oder es sich um viel zu enge Fahrradwege handelt.

    Leider kommen die Verkehrsbehörden nicht ihrer Aufgabe nach, solche Schilder abzubauen. Die vielen Seiten in diesem Forum zu diesem Thema sprechen für sich.

    Wenn aber die Bedeutung des Schildes neu definiert wird, nämlich so, dass dort keine Benutzungspflicht für Pedelecs besteht, dann wäre möglicherweise allen geholfen. Pedelecfahrer, die dort fahren, müssten dann besonders rücksichtsvoll fahren, mindestens so rücksichtsvoll wie Fahrradfahrer ohne Hilfsmotor. Das ist also erst mal keine Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Zustand, aber leider auch erst mal noch keine Verbesserung.

    Die Verbesserung ergibt sich daraus, dass sich mit der zunehmenden Verbreitung der Pedelecs ein Ausweg aus der Benutzungspflicht ergibt, so eine Art Ausstiegskorridor. Erstmals wurden mehr Pedelecs in Deutschland gekauft als traditionelle Fahrräder ohne Hilfsmotor. Vielleicht werden bald nur noch Pedelecs gekauft? Wenn für die Pedelecs aber keine Radwege-Benutzungspflicht besteht, dann ist durch diese Hintertür die Benutzungspflicht für den Fahrradverkehr faktisch abgeschafft.

    Wenn das medial so begleitet wird, dass deutlich gemacht wird, dass Pedelec-Fahrer*innen für die oft viel zu engen Fahrradwege zu schnell sind, dann kann es gelingen, dass mehr als nur ein paar Aktivisten (von denen einige hier im Forum vertreten sind) regelmäßig die Fahrbahn benutzen mit ihrem Pedelec-Fahrrad. Und zwar auch dann, wenn ein Fahrradweg vorhanden ist.

    Und das würde dort die anderen Fahrradfahrer*innen auf ihren "langsamen Bio-Bikes" und den oft dicht angrenzenden Fußverkehr entlasten.

    Ist das jetzt eine späte Bestätigung für Greta Thunbergs frühe Kritik an Israel?

    "Außenministerin Melanie Joly gab die Entscheidung am Dienstag in der Zeitung „Toronto Star“ bekannt: Die kanadische Regierung kündigt einen Stopp ihrer Waffenlieferungen an Israel an. Die Situation vor Ort erlaube es nicht mehr, Waffen zu exportieren, hieß es aus Regierungskreisen in Ottawa. Dem vorausgegangen war eine entsprechende Abstimmung im Parlament. Israel reagierte auf die Entscheidung mit scharfer Kritik." Welt vom 20.3.24

    Kanada stoppt Waffenlieferungen an Israel - WELT
    In der Vergangenheit war Israel einer der Hauptempfänger kanadischer Waffenexporte. Nun stoppt die Regierung von Justin Trudeau ihre Lieferungen, begründet…
    www.welt.de

    Zeigt eindrucksvoll die „Sicherheit“ von Hochbordradwegen auf. Diesmal leider mit Opfer ;(. Schon in der Sievekingsallee und anderen Straßen hat es solche Unfälle gegeben, aber dort zum Glück nur Sachschaden jeweils…

    Das halte ich nun aber für ein sehr stark polemisch zugespitztes "Argument". Damit würde ich nicht argumentieren, wenn es darum geht die Sicherheit von Hochbordradwegen anzuzweifeln. Schließlich zeigt das Zeitungsfoto, dass auch ÖPNV-Fahrgäste Unfall-Opfer hätten sein können. Dann würdest du doch auch nicht polemisieren, dass ein solcher Unfall eindrucksvoll die "Sicherheit" von Omnibusbenutzung zeige.

    Tempo 30 zeitweise und linksseitige Radwege. Das tut echt weh.

    Aber die Ecke da hinten ist ja ein Sammelsurium an Facepalms...

    https://www.google.com/maps/@52.39927…i8192?entry=ttu

    Der Radweg ist kein Radweg, sondern ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe.

    Und der Fußweg ist nur in dem Bereich der Straßeneinmündung bis zur Fußgängerampel in beide Richtungen freigegeben. Finde ich nicht so schlimm.

    Ansonsten sind die Fußwege auf der Stöckener Straße in Letter jeweils nur in Fahrtrichtung freigegeben. Siehe zum Beispiel hier:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Würde man die Bedeutung des Schildes Radfahrer frei so verändern, dass davon Pedelecs nicht mehr erfasst werden, dann würden viele Fußwege mit Radverkehrsfreigabe nicht mehr von Pedelecs befahren werden dürfen. Allerdings dürften dann Pedelecs auch nicht mehr entgegengesetzt die Einbahnstraße benutzen, wenn die so gekennzeichnet ist:

    [Zeichen 267]+ [Zusatzzeichen 1022-10] bzw. [Zeichen 220-20]+[Zusazzeichen 1000-32]

    In der Tat, das Diagramm ist unübersichtlich. Das liegt ab er nicht an Yeti, sondern daran, dass die Regeln so komplex sind. Vorschlag:

    Das ist so ein Beispiel, bei dem sich auch bei mir die Fußnägel rollen. Eigentlich muss das Schild weg. Aber was, wenn wir unterscheiden zwischen Fahrrad und Pedelec? Dann könnte das ein Schild sein, dass eine Benutzungspflicht für klassische Fahrräder ohne Hilfsmotor anzeigt. Und die Pedelec-Fahrer wären dann nicht betroffen von der Benutzungspflicht. Und wenn sowieso bald alle oder fast alle Pedelec fahren, dann wäre die Benutzungspflicht für so beschilderte Fahrradwege aufgehoben:[Zeichen 237]

    In einem nächsten Schritt ist zu überlegen, in welchen Fällen dann eine Freigabe von Fahrradwegen für Pedelecs gelten soll. An der gezeigten Stelle schon mal ganz bestimmt nicht!

    Link zu streetview zum Ort des Fotos:

    Google Maps
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    Stümmt, und E-Roller MÜSSEN deswegen dort fahren nach der ElektrogedönsextraVO

    Wie jetzt? Elektrotretroller müssen einen Angebotsradweg nutzen, wenn der vorhanden ist und dürfen nicht die Fahrbahn benutzen? Allerdings muss ein solcher Angebotsradweg mit [Zusatzzeichen 1022-10] ausgezeichnet sein?

    Und wenn an einem Angebotsradweg nicht das Schild [Zusatzzeichen 1022-10] steht, dann sind Elektrotretrollerfahrer nicht verpflichtet, diesen Angebotsradweg zu benutzen? Ich dachte ja zunächst, meine Neuerungsvorschläge in Anbetracht des Pedelec-Booms seien vielleicht ein bisschen kompliziert ...

    Wenn Du mit dem Fahrrad auf dem Gehweg willst, kannst Du doch einfach absteigen und schieben?

    Vielleicht ist ja das Fahrrad nicht das geeignete Verkehrsmittel für Dich, wenn Du nicht da fahren kannst, wo Du hingehörst, sondern anderen den Verkehrsraum streitig machen musst.

    Leute mit Höhenangst fliegen ja auch nicht Gleitschirm.

    Wer sagt, dass ich "mit dem Fahrrad auf den Gehweg" will?

    Ich finde es okay, wenn aus besonderen Gründen an bestimmten Stellen unter bestimmten Voraussetzungen Gehwege für den Fahrradverkehr freigegeben werden. Und ich halte nichts davon, das aus dogmatischen Gründen grundsätzlich abzulehnen. So eine Haltung kann man vielleicht aus taktischen Gründen propagieren.

    In der Praxis sehe ich das aber so: Wenn ein Gehweg für den Fahrradverkehr freigegeben ist, dann bedeutet es nicht, dass ich ihn benutzen muss. Diese Zeiten sind zum Glück vorbei.

    Und wenn der Fußverkehr auf einem solchen Gehweg es nicht zulässt dort zu fahren, weil da z. B. grade ein ungewöhnlich hohes Fußgängeraufkommen herrscht, dann habe ich immer noch die Möglichkeit, die Fahrbahn zu benutzen.

    Aber einfach nur so "aus Prinzip" würde ich mein Fahrrad nicht schieben wollen auf einem Gehweg, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Da muss ich dich enttäuschen.;)

    Allerdings ist es eine Überlegung wert, ob Pedelec-Fahrräder dort lang fahren dürfen können sollen. In der Vergangenheit war das vielleicht noch nicht so relevant. Es gab ja kaum Pedelecs. Aber wenn die Zahl der Pedelecs immer weiter zunimmt. Und wenn man beobachten kann, dass das Fahren auf dem Pedelec dazu führt, dass besonders in sensiblen Bereichen zu schnell gefahren wird, dann muss man schon überlegen, ob Pedelecs genauso wie Elektro-Tretroller anders als "klassische" Fahrräder nicht auf Fußwegen oder in Fußgängerzonen fahren dürfen, die für den "klassischen" Fahrradverkehr freigegeben sind. Beziehungsweise, dass man das nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässt und das dann entsprechend beschildert. Beispiel Halle: Bild: https://dubisthalle.de/wp-content/upl…0914-WA0055.jpg

    Artikel aus Halle: https://dubisthalle.de/riebeckplatz-wird-zur-e-scooter-zone

    Stümmt, und E-Roller MÜSSEN deswegen dort fahren nach der ElektrogedönsextraVO

    Die fahren allerdings auch "nur" bis maximal 20 km/h schnell. Und da sag' ich mal: Mit dem Pedelec fährste bis zu 25 km/h schnell und die menschliche Unterstützungsleistung durch Pedalieren ist eigentlich mehr ein Geschwindigkeitssteuern per Kurbeln, wenn du mit maximaler Unterstützungsleistung fährst. Das unterscheidet sich nur unwesentlich vom Daumendruck am Elektrotretroller.

    Im Prinzip ist ein Elektrotretroller ungefähr so viel oder wenig ein KFZ wie ein Pedelec. Und trotzdem dürfen die Elektrotretroller nur maximal 20 km/h fahren, Pedelecs aber mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h und noch schneller, wenn die Kondition und die Kraft des/der Fahrers/Fahrerin das hergibt. Macht es so gesehen Sinn, die Tretunterstützung beim Pedelec auf 20 km/h zu begrenzen?

    Das ist mir egal. Ich vermute nämlich auch, dass Leute, die ihr Auto in der Feuerwehrzufahrt parken, einfach nur zu faul sind, ein paar Schritte mehr zu Fuß zu gehen. Erlauben würde ich das deswegen trotzdem nicht.

    Na danke. Weil ich mich also in der Blumenauer Straße nicht von Autofahrern anhupen und beschimpfen lassen möchte. Und weil ich den Autoverkehr auf der Blumenauer Straße mit 50 km/h + x als zu schnell empfinde, um dort auf der Fahrbahn mit dem Fahrrad zu fahren, bin ich also in deinen Augen einfach nur zu faul, wenn ich dann statt auf der Fahrbahn auf dem Gehweg fahre, der für den Radverkehr freigegeben ist?

    Das Symbol im reinmontierten Zz hat nicht die Bedeutung "Pedelec", sondern laut § 39 "Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt – E-Bikes –", also im Prinzip sowas wie E-Mofas ...

    Ob das Original-Zz so zulässig bzw. verbindlich ist oder ignoriert werden kann, wäre eine interessante Frage ... Wo ist das?

    Das habe ich bei beiden Fotos einfach mal so reinmontiert:

    Diese Beschilderung gibt es meines Wissens nicht in echt. Dass das Schild mit dem Fahrrad mit Kabel dran nicht Pedelec bedeutet, finde ich verwirrend. Da es das Zeichen für E-Mofas ist, die also ohne Tretunterstützung bis zu 25 km/h fahren, hat es natürlich keine Bedeutung, denn so was darf ohnehin nicht auf einem innerstädtischen Fahrradweg fahren.

    Im Original sieht das übrigens so aus:

    streetview-Link: https://www.google.com/maps/@52.33563…i8192?entry=ttu

    Und das gibt es in der Göttinger Chaussee auch noch an anderen Stellen:

    streetview-Link: https://www.google.com/maps/@52.33728…i8192?entry=ttu

    Warum sollte man das tun?

    Was vermutest du denn, warum Fahrradfahrer*innen auf einem Gehweg Fahrrad fahren, wenn der Gehweg für den Fahrradverkehr freigegeben ist? Hier ein Hannover-Beispiel:

    Hier auf streetview:

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    Bei diesem Beispiel aus Hannover vermute ich, dass Fahrradfahrer*innen ungern die Fahrbahn benutzen, weil darauf die ortsüblichen 50 km/h gefahren werden dürfen und manche Autofahrer*innen noch schneller fahren. Außerdem weitet sich die Straße nach ca. 150 m auf und es gibt dann drei Fahrspuren wegen einer Kreuzungssituation:

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    Und direkt danach werden es vier Fahrspuren wegen einer abermaligen Kreuzungssituation:

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    Häufige Selbstversuche zeigen mir zudem immer wieder, dass man damit rechnen muss, von Autofahrern beschimpft oder angehupt zu werden, wenn man in der Blumenauer Straße auf der Fahrbahn fährt. Da kann ich es gut verstehen, dass Fahrradfahrer*innen lieber den Gehweg mit Radverkehrsfreigabe benutzen. Mache ich auch hin und wieder. Alleine schon, um die Nerven zu schonen.8) Und besonders schnell bin ich ohnehin nicht unterwegs. Jedenfalls nicht so schnell wie du, der nach deiner Beschreibung auf dem "Bio-Bike" mühelos Pedelec-Fahrer*innen selbst dann abhängt, wenn die am Unterstützungs-Limit fahren. Da bin ich raus, das würde ich vielleicht gerade noch so eben für ein paar wenige Meter schaffen. Trotzdem behaupte ich mal so ganz dreist von mir, dass ich da fahrradtempotechnisch noch deutlich über dem Durchschnitt liege, besonders wenn man die vielen Gelegenheitsfahrradfahrer*innen und "Selten-oder-nie-Fahrradfahrer*innen" aller Altersstufen mit einbezieht.

    Allerdings erlebe ich gerade, dass die zunehmende Zahl der Pedelec-Nutzer*innen mich häufig "alt" aussehen lässt. Es geht mir hier aber nicht darum, es denen irgendwie heimzuzahlen oder ein Revanchefoul zu begehen. Ich bin auch selbst schon bei manchen Gelegenheiten mit dem Pedelec gefahren.

    Die Bilder in dem Artikel machen nicht deutlich, ob da wirklich ein überprüfbarer Countdown in Sekunden abläuft. Und nur dann macht eine Countdown-Fußgängerampel einen Sinn. Wenn überhaupt, denn es müsste auch die Bereitschaft seitens der Verkehrsverwaltung bestehen, die Wartephasen auf Fußgänger-Grün zu verkürzen, zum Nachteil des Autoverkehrs. Man kann natürlich auch einfach so mit der Stoppuhr die Wartezeiten auf Fußgänger-Grün stoppen. Aber eine Countdown-Ampel, die die Sekunden anzeigt, ermuntert möglicherweise mehr Menschen dazu, die oft langen Wartezeiten für Fußgänger*innen infrage zu stellen und Verbesserungen für den Fußverkehr einzufordern.

    Ist es eigentlich erwiesen, dass eine Countdown-Ampel Fußgänger*innen ermuntert auf Grün zu warten, an anstatt trotz Fußgänger-Rot loszugehen? Oder könnte umgekehrt der Effekt auftreten, dass sich Fußgänger*innen sagen: "Wenn ich noch so lange warten muss, dann gehe ich halt bei Rot."?

    "Keule durch die Hintertür":

    Nein. Gehwege sind zum Gehen (daher der Name) und nicht zum Radeln.

    Das würde, je nachdem, wie konsequent oder dogmatisch man es weiter denkt, bedeuten, dass man bei allen Gehwegen, für die eine Radverkehrsfreigabe angeordnet ist, das [Zusatzzeichen 1022-10] abbauen muss. Das Begleiten von auf dem Gehweg Rad fahrenden Kindern wäre Erwachsenen dann auch nicht mehr auf dem Fahrrad möglich. Für Kinder unter 10 Jahren gäbe es dann möglicherweise auch kein Fahrradfahren mehr auf dem Gehweg? Vielleicht müsste sogar das Benutzen eines Angebot-Fahrradweges verboten werden? Und eigentlich dürfte es dann auch keine gemeinsamen Geh- und Radwege mehr geben [Zeichen 240]?

    Kann man alles machen und würde ich auch befürworten, aber nur unter der Voraussetzung, dass das Fahrbahn-Fahrradfahren parteiübergreifend gefordert wird. Und wenn deutlich strengere Auflagen und Begrenzungen für den Autoverkehr gelten und auch umgesetzt werden.

    Realistischer wäre es m. E. wenn man die eben gegebene Beschreibung umformuliert für Fahrräder, die mit einem Hilfsmotor versehen sind. Radfahrer frei würde dann bedeuten Fahrradfahrer*innen (im Sinne von "Bio-Bike") dürfen weiter den Gehweg benutzen, wenn der mit einer Radverkehrsfreigabe ausgeschildert ist. Aber Pedelec-Fahrer*innen dürften dann nicht mehr auf einem solchen Gehweg fahren, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Das ließe sich auch auf sogenannte Angebotsradwege übertragen. Diese sind ohnehin oft sehr schmal, weil häufig nach längst veralteten Mindeststandards gebaut, und deshalb nicht geeignet für Pedelec-Verkehr. S-Pedelec dürfen da ohnehin heute schon nicht fahren.

    Sollte sich tatsächlich die Entwicklung bei der Verbreitung der E-Bikes weiter so fortsetzen, dass sich die Verkaufszahlen von Jahr zu Jahr weiter steigern, dann werden die Fahrer eines Fahrrades im bisher herkömmlichen Sinne vermutlich immer mehr zur Ausnahme. So könnte man dann durch die Hintertür eine viel wirkungsmächtigere "Keule gegen das Gehwegradeln" einbauen, die dann auch die Gehwege deutlich entlastet, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind.

    Aber es müsste sehr bald gehandelt werden. Noch gibt es viele Fahrradfahrer*innen (im Sinne von Bio-Bikern), die da erst mal kein Problem drin sehen würden, wenn Pedelec-Fahrer*innen per StVO die Nutzung von Angebotsradwegen oder für den Fahrradverkehr frei gegebenen Gehwegen untersagt wird.

    Wenn aber erst mal so gut wie alle auf Pedelec umgesattelt haben, dann würde es schwieriger werden, das Fahrradfahren mit einem Pedelec auf einem Angebotsfahrradweg oder auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg grundsätzlich zu verbieten. Der jetzige Zeitpunkt, zu dem gerade die Verkaufszahl von Pedelecs die von Fahrrädern ohne Hilfsmotor übertrumpft, wäre der richtige Zeitpunkt in die von mir vorgeschlagene Richtung zu gehen. Es ist einfacher Privilegien zu entziehen, wenn viele von diesen Privilegien bislang noch gar nicht profitieren. Das Privileg, mit einem Fahrrad mit Hilfsmotor auf einem Fußweg zu fahren, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist, das ist ein solches Privileg.

    Umgekehrt kann das Privileg mit einem Fahrrad auf einem Gehweg zu fahren, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist, unproblematisch erhalten werden, denn wenn die Entwicklung so weitergeht, dass das Pedelec das neue Standard-Fahrrad wird, dann wird es immer weniger Fahrradfahrer*innen geben, die dann noch auf einem Gehweg fahren dürfen, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist.