Haha "keine Einschränkung der persönlichen Freiheit?" - in Art. 2 GG steht was anderes...
Und könnte hinsichtlich der Anordnung der Benutzungspflicht womöglich ein Ermessenfehler vorliegen? Aber vermutlich wurde standardmäßig überhaupt keines ausgeübt.
Es ist interessant, bei der kreuzung mal um die Ecke zu schauen.
Silence hatte ja diesen streetview-Link versendet:
(...)
Linksseitiger Radweg mit zH 10 km/h wegen Unfallgefahr
Wenn man bei streetview von dort losfährt und gleich links abbiegt in die Paderborner Straße, dann sieht man links einen auf die Fahrbahn markierten Radfahrstreifen und rechts einen Fußweg mit Radverkehrsfreigabe.
Wenn man dann zurück zoomt und sich die jüngere Satellitenaufnahme ansieht, dann ist auf der rechten Seite zusätzlich ein Schutzstreifen markiert.
Die ganze Ecke ist heiß umkämpft. Im günstigsten Fall bewirkt die Initiative, die Fahrradfahrer*innen per Schild auf 10 km/h abbremsen zu wollen, dass an der gefährlichen Situation schnell etwas verbessert wird. Zum Beispiel eine deutliche engere Einmündung am Ende der Paderborner Straße zusammen mit einer Schwelle für den Autoverkehr.
Im ungünstigsten Falle wird das Beispiel Schule machen, wenn die Verkehrsverwaltung damit durch kommt. Und dann werden an allen Kreuzungen dieser Art und davon gibt es reichlich viele bald 10 km/h Schilder stehen. ![]()