"Um mehr Sicherheit auf den Straßen zu erreichen, wollen wir in geschlossenen Ortschaften das Regel- Ausnahme-Verhältnis umkehren. Tempo 30 ist dann die Regel, Abweichungen wie Tempo 50 werden vor Ort ausgewiesen."
So steht es im Wahlprogramm der Grünen zur Bundestagswahl. (Seite 33, https://cms.gruene.de/uploads/docume…arrierefrei.pdf )
Eigentlich müsste das grüne Wahlprogramm mit der Tempo 30 Forderung innerhalb geschlossener Ortschaften ein Wahlkampfschlager im ländlichen Raum sein.
Kürzlich war ich dort unterwegs, nämlich in mehreren kleinere Ortschaften im Landkreis Schaumburg. Und ich war verwundert über die miserable Fußgängerinfrastruktur in vielen Ortsdurchgängen. Selten gibt es dort breite Fußgängerwege. Oft sind die Gehwege so schmal, dass sie nicht einmal einen Kinderwagen-Begegnungsverkehr zulassen.
Trotzdem gilt in diesen Ortschaften kein Tempolimit 30 km/h.
Zunächst dachte ich ja in Hohnhorst (Landkreis Schaumburg) sei das anders. Am Ortseingang ein Tempo-30-Schild:
Aber dieses Tempolimit galt lediglich für den sehr hügeligen Bahnübergang. Das Gleisbett liegt dort in einem anderen Winkel als dem der leicht ansteigenden Fahrbahn.
Daher gibt es dort für diesen kleinen Abschnitt ein Tempo-30-Gebot, damit es nicht so sehr ruckelt, wenn man mit dem Auto drüber fährt.
Dabei hätte das Tempo-30-Gebot durchaus für den ganzen Ortsdurchgang seine Berechtigung. Allerdings nicht weil dort der Straßenbelag für die Fahrzeuge zu uneben wäre.
Vielmehr wegen der miserablen Fußgänger-Infrastruktur. Zum Beispiel hier, wo nur einseitig ein schmaler Bürgersteig vorhanden ist.
Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es lediglich eine Gosse anstatt eines Bürgersteiges mit Bordstein:
Und ganz besonders krass und leider in ganz vielen Ortsdurchfahrten üblich sind solche Engstellen, die selbst ein Fußgänger ohne Kinderwagen nur dann passieren kann, wenn er im Seitwärts-Schritt geht:
Bei der Kommunalwahl am 12.9.2021 in der Gemeinde Hohnhorst erzielten jedoch die Grünen keinen einzigen Sitz im Gemeinderat.
Jeweils 6 der 13 Sitze gingen an die CDU, bzw. die SPD und ein 1 Sitz an die Freie Wählergemeinschaft. ![]()