Hier finden sich (ich habe jetzt nur bei Falschparken geschaut) auch schon die neuen Gebühren in übersichtlicher Tabellenform:
https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/#haltenneu
Vielen Dank für den Link.
Dort ist beschrieben, dass zukünftig das Parken auf Geh- und Fußwegen mit bis zu 100 geahndet wird.

Neue Fassung:
Auf Geh- oder Radweg geparkt 55 €
... mit Behinderung 70 €
... über eine Stunde 70 €
... über eine Stunde mit Behinderung 80 €
... über eine Stunde mit Gefährdung 80 €
... über eine Stunde mit Sachbeschädigung 100 €
Hier noch mal der Link von FattyOwls: https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/#parkenbussgelder
Allerdings frage ich mich, wie das konkret gemeint ist Geh oder Radwegparken "mit Sachbeschädigung"?
Geht es dabei darum, dass ein schweres Fahrzeug zum Beispiel Gehwegplatten eindrückt oder zum Zerbersten bringt?
Oder das Poller krumm gefahren werden, um den Parkplatz auf dem Gehweg zu erreichen?

Oder dass bei einem geschützten Radfahrstreifen die Sicherungselemente kaputt gefahren werden?

Auch wenn man solche Beschädigung immer wieder beobachten kann, dürften entsprechende Parkverstöße doch eher selten sein.
Sehr viel häufiger ist das "ganz normale" Zuparken von Radfahrstreifen zu beobachten und das wird leider auch zukünftig viel zu gering geahndet.
Nach der angegebenen Tabelle lediglich mit 55 Euro, mit Behinderung 70 Euro.
Deshalb halte ich es für reichlich übertrieben, wenn jetzt in vielen Zeitungsmeldungen ziemlich pauschal davon die Rede ist, dass das Parken auf Radwegen oder Fußwegen mit bis zu 100 Euro bestraft wird.
Zum Beispiel focus vom 8.10.2021:
"Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet."
Die 100 Euro gelten für Gehwegparken oder Radwegparken mit Sachbeschädigung. Und das dürfte doch wohl eher selten vorkommen.
Ab wann genau gilt eigentlich ein einfaches "Geh- oder Radwegparken" als ein "Geh- oder Radwegparken mit Behinderung?"

Ist das zum Beispiel noch ein einfaches "Geh- oder Radwegparken"? Oder liegt hier bereits eine Behinderung vor?
Und wieviel Aufwand ist notwendig, um nachzuweisen, dass das Fahrzeug mehr als eine Stunde da ordnungswidrig auf dem Gehweg steht? Für Parkverstöße im öffentlichen Raum sind meines Wissens bislang keine automatisierten Kontrollen zulässig.
Auf privatem Grund dagegen ist das vielfach üblich, obwohl es dabei lediglich um die Abrechnung der Parkgebühren geht, während im öffentlichen Raum oft Gehwege oder Radwege gefährlich blockiert werden.

Ich befürchte, die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für falsches Parken sind nicht stark genug, so dass davon keine spürbare Verbesserung zu erwarten ist. Zumal leider nicht damit zu rechnen ist, dass die mangelhafte Kontrollen verstärkt werden. Und automatische Kontrollen wie auf einem Supermarktplatz sind aufgrund des Datenschutzes zumindest problematisch. Aber darauf verzichten und gleichzeitig die Bußgelder immer noch viel zu niedrig belassen ist auch keine Lösung.