Bundestag hat am Freitag, 10.12.2021 eine Personenkreis-bezogene Corona-Impfpflicht beschlossen:
"Folgende Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpfte oder genesene Personen im
Sinne des § 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der
jeweils geltenden Fassung sein:
1. Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind:
a) Krankenhäuser,
b) Einrichtungen für ambulantes Operieren,
c) Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
d) Dialyseeinrichtungen,
e) Tageskliniken,
f) Entbindungseinrichtungen einschließlich freiberuflich tätiger Hebammen,
g) Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Buchstaben a bis f genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
h) Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
i) Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
j) Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
k) Rettungsdienste,
l) sozialpädiatrische Zentren nach § 119 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
m) medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren
Mehrfachbehinderungen nach § 119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
n) Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und
Dienste der beruflichen Rehabilitation,
o) Begutachtungs- und Prüfdienste, die auf Grund der Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder des Elften Buches Sozialgesetzbuch tätig werden,
2. Personen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind,
3. Personen, die in ambulanten Pflegediensten und weiteren Unternehmen, die den in Nummer 2 genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten, tätig sind; (...)"
Quelle:
Drucksache 830/21 vom 10.12.21
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur
Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der
COVID-19-Pandemie
https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000188.pdf
Wenn ich das richtig lese und verstehe, dann fallen die Beschäftigten in Kindergärten und Schulen nicht unter die vom Bundestag beschlossene Impfpflicht.
Und wie geht es jetzt weiter?
Es wurde ja eine Bundestags-Abstimmung über die Impfpflicht angekündigt, bei der sich die Fraktionen darauf verabreden, dass ohne Berücksichtigung der Fraktionsdisziplin abgestimmt werden soll. Kommt da noch was, oder war's das jetzt?