Die HAZ vom
10. Gehwegparken – Zulassung
Für die ganz blöden Verkehrsteilnehmer wird noch mal darauf hingewiesen, dass das Parken auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Die Frage des "Gehwegparkens" hat ein erhebliches politisches Potenzial. wie dieser Vorgang beweist:
Die Grünen im Stadtbezirk Nord hatten 2019 im Stadtbezirksrat eine Anfrage an die Verwaltung gestellt:
"In der Straße Schneiderberg zwischen Cailinstraße und Appelstraße wird auf der westlichen
Seite der Gehweg zum halbseitigen Parken durch PKW's genutzt. Der Querschnitt des Gehweges wird hierdurch sehr eingeengt. Ein halbhohes Gehwegparken ist hier nicht angeordnet.
Hierzu fragen wir die Verwaltung:
1. Ist das halbhohe Gehwegparken in diesem Abschnitt der Straße erlaubt?
2. Ist der Querschnitt der Straße für ein Parken auf der Fahrbahn ausreichend?
3. Falls der Querschnitt der Straße ausreichend ist, wie soll in Zukunft verhindert, dass ein halbhohes Gehwegparken durch PKW's erfolgt?"
Die Antwort der Verwaltung war erfreulich deutlich den Belangen des Fußverkehrs entsprechend ausgefallen:
"In der Straße Schneiderberg ist das halbhohe Gehwegparken im Bereich zwischen der Callinstraße und der Appelstraße weder durch Beschilderung, noch baulich oder durch entsprechende Markierungen angeordnet. Folglich darf in diesem Bereich nicht auf dem Gehweg geparkt werden.
Antwort zu Frage 2:
Die Gesamtfahrbahnbreite beträgt in diesem Abschnitt der Tempo 30-Zone etwa 8,50 m. Nach Abzug eines erforderlichen Maßes von 4 m für beidseitiges Fahrbahnrandparken, verbleibt eine Restfahrbahnbreite von etwa 4,50 m.
Diese ist ausreichend, um eine Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu gewährleisten.
Bei auftretendem Begegnungsverkehr müssten dann ggf. die Ausweichmöglichkeiten im Bereich des absoluten Haltverbotes (Feuerwehrzufahrt) vor dem Grundstück Schneiderberg 39, in Parklücken sowie an der Einmündung Glünderstraße genutzt werden. Die vorgenannte Situation dient der Verkehrsberuhigung und ist in Tempo 30-Zonen durchaus üblich.
Antwort zu Frage 3:
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt dem städtischen Verkehrsaußendienst. Um in Zukunft das ordnungswidrige halbhohe Gehwegparken in der Straße Schneiderberg zu verhindern, wird der Verkehrsaußendienst um entsprechende Überwachung der Einhaltung der Parkordnung gebeten."
In einem HAZ-Artikel kommt die SPD zu Wort: "SPD-Fraktionschef Robert Nicholls wusste zu berichten, dass der Verkehrsaußendienst der Stadt bereits Tickets verteilt. „Dabei ist der Fußweg nahezu drei Meter breit, es bleibt also genügend Platz. Das Parken teils auf dem Gehsteig hilft, Unfälle auf der Fahrbahn zu vermeiden“, argumentiert Nicholls. In den vergangenen Jahren sei es von der Stadt toleriert worden. Der SPD-Fraktionschef plädierte dafür, eher mit Geschwindigkeitskontrollen zu reagieren, falls tatsächlich zu schnell gefahren wird."
Diese Aussage des SPD-Politikers wird als Zitat wiedergegeben: „Ich sehe es auch kritisch, wenn Radfahrer als bremsendes Element dienen sollen.“
Quelle: https://www.haz.de/Hannover/Aus-d…erberg-verboten
Es gibt in der SPD leider ein sehr weit verbreitetes Denken in den Kategorien des "Autowahns". Und auch wenn es hin und wieder gelingt in Zusammenarbeit mit den Sozialdemokraten erfreuliche Verbesserungen für den nicht-motorisierten Verkehr und den ÖPNV durchzusetzen, die von der SPD werden immer wieder rückfällig in ihrer Autosucht. Da müssen wir noch hart dran arbeiten.
googlemaps-Link: https://www.google.com/maps/@52.38765…m/data=!3m1!1e3