Vielleicht bekomme ich dort nebenbei etwas mit, wie die nun oftmals getrennten Familien den Krieg emotional bewältigen. Obwohl einige Männer auch mitgekommen sind. Ab 3 Kindern hat es die Ukraine auch Männern erlaubt, mit ihrer Familie das Land zu verlassen.
"Selbstverständlich gibt es ein Recht auf Verteidigung. Das gilt für jede angegriffene Person. Und auch für einen Staat wie die Ukraine. Sie darf sich mit allem, was sie hat, dem russischen Überfall entgegenwerfen. Aber resultiert daraus eine Pflicht zur Verteidigung? Nein.
In der Ukraine aber gibt es sie, wie in vielen anderen Staaten auch. Seit dem Angriff Russlands dürfen männliche Staatsbürger zwischen 18 und 60 Jahren das Land nicht mehr verlassen, um für die Verteidigung herangezogen werden zu können. Wer es doch versucht, dem droht die Festnahme. Der ukrainische Grenzschutz meldete wiederholt, dass Mobilisierungsverweigerer an der Grenze festgenommen und den Militärbehörden überstellt wurden. Wer Nein sagt, ist illegal."
Quelle: taz vom 14.3.22
Die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konventionen bestimmen, dass alle Personen eines besetzten Landes als Kämpfer ihres Landes, das sie verteidigen, agieren dürfen und als sogenannte Kombattanten denselben Bestimmungen unterliegen wie reguläre Soldaten, wenn die Kombattanten sich durch Uniform oder mindestens eine Armbinde als solche kenntlich gemacht haben.
Das heißt aber auch, dass sie dann von den Angreifern bekämpft werden dürfen wie Soldaten, während Zivilisten zu schonen sind.
Aber das bedeutet nicht, dass alle Menschen eines angegriffenen Landes von ihrer Regierung dazu verpflichtet werden dürfen zu kämpfen.
Leider ist in dem taz-Artikel kein Hinweis darauf, wie das genau in den Genfer Konventionen und der Haager Landkriegsordnung geregelt ist, mit der Wehrpflicht, bzw. der Verpflichtung zum Kriegsdienst. Immerhin scheint es so zu sein, dass Väter mit drei Kindern von der Ukraine nicht an der Ausreise gehindert werden. Du schreibst das und ich hatte es auch wo gelesen. Allerdings steht in dem zitierten taz-Artikel: "Denn kein Staat, nicht einmal der theoretisch perfekte, sollte Menschen zwingen dürfen, ihr Leben für ihn aufs Spiel zu setzen. Und erst recht nicht, für ihn zu töten." Aber da gibt es ja viele "Spielräume". In der ehemaligen DDR etwa wurden junge Männer, die keinen Kriegsdienst leisten wollten, als sogenannte Bausoldaten verpflichtet.
Noch ein anderer Aspekt ist wichtig: Die Kriegspartei, die ein anderes Land besetzt hat, darf nicht die Bevölkerung zum Kriegsdienst zwingen. Es gab in den letzten Tagen entsprechende Berichte, dass das russische Militär versucht haben soll, in den von ihm besetzten Gebieten Soldaten mit Zwang zu rekrutieren.